Schadstoffbelastete Böden können gerade für die Kleinsten gefährlich sein.

Schadstoffe im Boden: Spielplätze und Kitas im Fokus

13.05.2026
5 | 2026

Schadstoffe in Böden können insbesondere für Kleinkinder gefährlich sein: Verschlucken sie Erde, die beispielsweise mit Blei belastet ist, kann das die Hirnentwicklung beeinträchtigen. Für belastete Spielplätze und Gärten von Kitas, die einer Gemeinde gehören, gilt seit 2025 eine Sanierungspflicht, wenn die Grenzwerte überschritten sind. Was heisst das für die Gemeinden? Rolf Kettler von der Sektion Altlasten des Bundesamts für Umwelt antwortet auf die wichtigsten Fragen.

Seit dem 1. April 2025 ist im Bundesgesetz über den Umweltschutz festgehalten, dass öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind und auf denen regelmässig Kleinkinder spielen, saniert werden müssen. Von welchen Stoffen im Boden sprechen wir?

Rolf Kettler, Bundesamt für Umwelt: Bei stark erhöhten Belastungen handelt es sich in den meisten Fällen um Blei. Früher, als noch mit Kohle oder Holz geheizt wurde, wurde die Asche oft im Garten als Dünger ausgebracht. Wurde diese über viele Jahre hinweg immer an denselben Stellen verteilt, konnten sich die darin enthaltenen Schwermetalle – insbesondere Blei – im Boden anreichern. Ein anderes Problem betrifft den Boden rund um alte Eisenbahnschwellen, die in Gärten verbaut wurden. Darin befinden sich sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, die krebserregend sind.

Welche Gefahr besteht durch diese Stoffe?

Studien haben gezeigt, dass insbesondere Blei die Hirnentwicklung von Kleinkindern beeinträchtigen kann. Die Gefährdung ist bis zum Kindergartenalter am grössten, denn die Kinder spielen in diesem Alter häufig am Boden, haben schmutzige Hände und nehmen Erde in den Mund. Sie werden durch die belasteten Böden nicht sofort sehr krank, aber das darin enthaltene Blei kann chronische Schäden verursachen.

Welche Flächen müssen gemäss dem neuen Bundesgesetz saniert werden?

Das sind Flächen, die im öffentlich-rechtlichen Eigentum sind, und auf denen regelmässig Kleinkinder spielen. Betroffen sind also zum Beispiel Spielplätze auf öffentlichem Grund, Gärten und Spielplätze von gemeindeeigenen Wohnhäusern oder die Aussenflächen von kommunalen Kitas.

Gibt es Flächen, auf denen das Risiko für eine Belastung grösser ist?

Ein erhöhtes Risiko besteht vor allem in zentralen Lagen grösserer Orte, die bereits vor 1960 besiedelt waren. Auch ehemalige Industriestandorte haben ein höheres Risiko für Belastungen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass bei der Umgestaltung bestehender Spielplätze belastetes Material verbaut wurde – solche Fälle lassen sich im Nachhinein jedoch nur schwer nachvollziehen. Grundsätzlich bestehen kaum Belastungen bei Spielplätzen oder Parks, die in den letzten 30 bis 40 Jahren angelegt oder neu gestaltet wurden.

Was bedeutet das neue Gesetz für die Gemeinden?

Grundsätzlich ist im Bereich Altlasten der Kanton die zuständige Behörde. Die Kantone werden zeitnah die Gemeinden kontaktieren und zu möglicherweise belasteten Flächen befragen.

Also müssen die Gemeinden warten, bis der Kanton sie kontaktiert?

Die Gemeinden können bereits jetzt aktiv werden und sich überlegen: Wo in unserer Gemeinde könnte es solche Flächen geben, und seit wann werden diese genutzt? Bevor die Gemeinden allerdings Bodenanalysen in Auftrag geben, sollten sie Kontakt mit dem Kanton aufnehmen.

Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinde ab?

In einem ersten Schritt identifiziert die Gemeinde potenziell belastete Standorte. Anschliessend legt der Kanton fest, welche Standorte untersucht werden sollen. Die Gemeinde beauftragt daraufhin ein Umweltfachbüro mit der Analyse und übermittelt den Untersuchungsbericht an den Kanton. Auf Grundlage der Ergebnisse entscheidet der Kanton über das weitere Vorgehen und ordnet bei Bedarf Sanierungsmassnahmen an. Die Kostenzusammenstellung schickt der Kanton anschliessend an den Bund.

Der Bund übernimmt einen Teil der Kosten. Wie viel?

Der Bund beteiligt sich mit dem sogenannten Vasa-Altlastenfonds an Altlastensanierungen. Er übernimmt 60 Prozent der Kosten der Untersuchungen und der Sanierungen von Spielplätzen auf öffentlichem Grund, und dies bis ins Jahr 2060.

Wie läuft so eine Bodensanierung ab?

Die obersten 20 bis 30 Zentimeter des Bodens werden abgetragen und fachgerecht entsorgt. Anschliessend wird neuer, unbelasteter Boden ausgebracht. Eine Sanierung dauert rund zwei bis drei Wochen. Wir rechnen aktuell mit Sanierungskosten von rund 250 Franken pro Quadratmeter.

Die Kosten sind relativ hoch. Es könnte sein, dass Gemeinden beschliessen, einen Spielplatz ganz zu schliessen, statt ihn zu sanieren. Wie könnte man dem entgegenwirken?

Wie bereits erwähnt, beteiligt sich der Bund mit bis zu 60 Prozent an den Kosten und schafft damit einen wichtigen finanziellen Anreiz für Sanierungen. Dennoch können Gemeinden nicht daran gehindert werden, einen Spielplatz im Einzelfall zu schliessen. Im Zentrum steht letztlich der Schutz von Kleinkindern. Ob dies nun durch eine Bodensanierung oder durch eine Schliessung eines Spielplatzes geschieht, und ob letzteres für die Anwohnerschaft opportun ist, muss die Gemeinde entscheiden.

Wie sieht es mit privaten Spielplätzen oder Gärten aus?

Für private Grundeigentümerinnen und -eigentümer sind Untersuchung und Sanierung freiwillig. Sind die Grenzwerte überschritten und entschliesst sich ein privater Grundeigentümer zu einer Sanierung, beteiligt sich der Bund mit 40 Prozent an den Sanierungskosten.

Weitere Informationen

Das Bundesamt für Umwelt hat eine Informationsseite zum Thema belastete Böden auf Spielplätzen eingerichtet. Mit dem sogenannten «Spielplatz-Check» können Gemeinden das Risiko für belastete Böden besser einschätzen.

Informationsseite: www.bafu.admin.ch/de/spielplaetze

Nadja Sutter
«Schweizer Gemeinde»
Chefredaktorin