
Vom Stadtpräsidium bis zum Parlament: Wenn Gerichte die Wählerschaft noch einmal aufbieten
Innerhalb weniger Monate haben Gerichte in zwei Gemeinden Wahlen aufgehoben: in Grenchen (SO) die Wahl der Exekutive, in Düdingen (FR) die der Legislative. Die beiden Fälle sind jedoch unterschiedlich gelagert.
Wahlen sind in einer Demokratie ein bedeutender Akt: Personen kandidieren, betreiben Wahlkampf, werben um Vertrauen. Die Stimmberechtigten wählen aus, gewichten. Das Ergebnis soll korrekt sein – und genau hier setzen die beiden Fälle Grenchen (SO) und Düdingen (FR) an.
Stadtpräsidiumswahlen in Grenchen
Am 28. September 2025 fand der zweite Wahlgang für die Wahl des Präsidiums von Grenchen statt. Bei einer Stimmbeteiligung von 45 Prozent erhielt Susanne Sahli (FDP) 2'094 Stimmen, Patrick Crausaz (GLP) 2'069 Stimmen.
Wahlbeschwerde beim Verwaltungsgericht
Am 6. Oktober 2025 wurde Wahlbeschwerde erhoben. Der Beschwerdeführer rügte, im Wahlbüro seien am Samstagabend und Sonntagmorgen Personen mit enger Nähe zur Kandidatin anwesend gewesen. Ein Ersatzmitglied habe zudem berichtet, man habe bereits am Vorabend einen knappen Gleichstand der beiden Kandidierenden festgestellt, was am Sonntagmorgen zu einer Mobilisierung zugunsten der Kandidatin geführt habe. Zusätzlich beanstandete der Beschwerdeführer, dass die Frist für die briefliche Stimmabgabe faktisch verlängert worden, der Wahlbriefkasten nicht rechtzeitig geschlossen, Zustellkuverts nicht korrekt behandelt und das Wahlmaterial über Nacht nicht ordnungsgemäss aufbewahrt worden sei.
Verwaltungsgericht: «nicht schönzureden», aber keine Veranlassung, die Wahl aufzuheben
Das Gericht kommt in seinem Urteil vom 18. November 2025 zum Schluss, dass die briefliche Stimmabgabe nicht korrekt gehandhabt wurde: Der Briefkasten wurde nicht zu der vorgesehenen Zeit geleert und verschlossen. Es war möglich, nach Mitternacht noch Kuverts einzuwerfen. Die Aufbewahrung der Wahlzettel über Nacht erfolgte nicht in einer verschlossenen Urne.
«Die vorgenannten Unregelmässigkeiten sind nicht schönzureden», so das Gericht. Grenchen «ist gehalten, über die Bücher zu gehen und alles daran zu setzen, dass künftig allen Vorgaben einwandfrei Nachachtung verschafft wird. Hingegen ändert sich nichts am Ausgang der Wahl und es besteht keine Veranlassung diese aufzuheben». Gegen diesen Entscheid gelangte der Beschwerdeführer an das Bundesgericht.
Die Stadtpräsidentin übernahm das Amt auf den 1. Januar 2026.
Bundesgericht: Aufhebung der Wahl und Neuwahl
Bei der Wahl, so das Bundesgericht in seinem Urteil vom 17. Juni 2026, seien mehrere zentrale Vorschriften über die briefliche Stimmabgabe, die Leerung des Wahlbriefkastens und die Sicherung sowie Behandlung der Wahlunterlagen verletzt worden. Angesichts dieser erheblichen Verfahrensmängel, der ungeklärten Umstände (insbesondere der Zahl zu spät eingegangener Zustellkuverts und der Differenz zwischen Stimmrechtsausweisen und Wahlzetteln) und des knappen Stimmenunterschieds kommt es zum Schluss, dass eine Beeinflussung des Ergebnisses im Bereich des Möglichen liege. Damit sei das notwendige Vertrauen in die Richtigkeit der Ergebnisermittlung schwerwiegend erschüttert, weshalb die Wahl zu annullieren und eine neue Wahl anzusetzen sei.
Die Stadtpräsidentin war per sofort nicht mehr Stadtpräsidentin (Medienmitteilung Grenchen).
Was heisst «neue» Wahl?
Rasch zeigte sich, dass unklar war, was mit einer «neuen» Wahl gemeint ist – ein kompletter Neustart ab dem ersten Wahlgang oder nur eine Wiederholung des zweiten Wahlgangs? Zur Klärung dieser Frage gelangte die Gemeinde an das Bundesgericht, dieses lehnte jedoch eine Präzisierung ab. Grenchen entschied sich daraufhin für eine komplette Neuansetzung der Wahl (Medienmitteilung Grenchen).
In Grenchen standen Vorgänge in Zusammenhang mit der Exekutive im Zentrum, während im 41 km Luftlinie entfernten Düdingen im Kanton Freiburg nun die Legislative im Fokus steht.
Parlamentswahlen in Düdingen
Am 8. März 2026 wurden in Düdingen Gemeinderat und Generalrat gewählt. Dem Wahlbüro fielen bei der Auszählung der Generalratswahlen 135 Wahlzettel auf, auf denen jeweils einzig der Kandidat G. mit seiner Ordnungsnummer und – in praktisch allen Fällen – die Parteibezeichnung «1 – Die Mitte» verzeichnet war. Nach Rücksprache mit dem Oberamtmann erklärte das Wahlbüro 13 dieser Wahlzettel wegen identischer Handschrift für ungültig, die übrigen 122 wurden als gültig gewertet.
Wahlbeschwerden und Erinnerung an Vernier
Daraufhin wurde Beschwerde beim Kantonsgericht erhoben – mit der Forderung nach Prüfung der Auffälligkeiten, einer Nachzählung und der Ungültigerklärung der betroffenen Wahllisten sowie nach Neuwahlen.
Dieser «Fall» erinnerte an das genferische Vernier: Die Parlamentswahlen 2025 waren durch das Kantonsgericht am 19. Juni 2025 wegen Betrugsverdachts mittels Stimmzettel annulliert worden und mussten wiederholt werden.
Kantonsgericht: erheblicher Mangel – Aufhebung des Urnengangs in Düdingen
Das Gericht hält in seinem Urteil vom 8. April 2026 fest, dass die Unregelmässigkeiten rund 4 Prozent der eingegangenen Wahlzettel betreffen und damit erheblich sind; angesichts des knappen Ergebnisses der Mitte‑Liste und des Kandidaten G. sei es naheliegend, dass die Wahl ohne diese Mängel anders hätte ausgehen können. Das Gericht hob die Ergebnisse des Urnengangs für den Generalrat auf und ordnete neue Parlamentswahlen an (25. Oktober 2026). Es belässt jedoch die am 8. März 2026 gewählten Mitglieder des Generalrats bis zur Neuwahl im Amt.
Zwei Urteile, unterschiedliche Dimensionen – aber ein identisches Grundanliegen
Die beiden Urteile rücken unterschiedliche Dimensionen in den Fokus: in Grenchen die Wahlorganisation – Prozesse, Abläufe und rechtliche Vorgaben. Schon die Möglichkeit, dass dadurch das Ergebnis verfälscht worden sein könnte – es muss auch keine böse Absicht dahinterstehen –, genügte dem Bundesgericht, um die Wahl aufzuheben und das Stadtpräsidium zeitweise zu verwaisen.
In Düdingen hingegen steht der Wahlakt selbst im Vordergrund: die auffällige Häufung ähnlich ausgefüllter Stimmzettel und die Frage, ob der Wählerwille unter diesen Umständen überhaupt noch zuverlässig ermittelt werden konnte. Dennoch bleibt das Parlament vorläufig im Amt, bis eine Neuwahl durchgeführt ist.
Beide Urteile zielen auf dasselbe Grundanliegen: das Vertrauen in den Wahlakt wiederherzustellen – die Wahlen sind der Grundstein unserer Demokratie. Daher ist es wichtig, dass Unregelmässigkeiten ernst genommen werden und dass es Institutionen gibt, die korrigierend oder mahnend eingreifen.
