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Aktive Filter: Kategorie: Energie und Umwelt Autor: Manon Röthlisberger Alle Filter entfernen
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Strommangellage: Eine weitere Krise?

Die Schweiz importiert rund 80 Prozent ihrer Energie. Das heisst, dass unser Land energietechnisch nur zu 20 Prozent unabhängig ist. Bis jetzt wurden diese Importe zu einem tiefen Preis getätigt. Mit der Verknappung des Angebots, besonders des russischen Gases durch den Ukrainekrieg, sind die Preise explodiert, und das setzt die Wirtschaft und Privathaushalte unter enormen Druck. Die Situation ist angespannt, und das limitierte Angebot könnte zu einer Strommangellage führen. Wenn sich die Situation zuspitzt, könnten Stromunterbrüche Realität werden, mit verheerenden Auswirkungen für die Wirtschaft und Private. Fünf Kriterien werden für die kommenden Monate entscheidend sein: Das Risiko einer Strommangellage hängt direkt mit der Temperatur diesen Winter zusammen. Die Importe sind ebenfalls ein Schlüsselfaktor für unsere Versorgung. Dabei richten sich die Blicke auf Frankreich und dessen Fähigkeit, die Atomkraftwerke wieder in Gang zu bringen. Der Verlauf des Ukrainekrieges beeinflusst die Entwicklung der Exporte, die sich momentan auf einem Niveau von rund fünf Prozent bewegen. Die Niederschlagsmenge ist ebenfalls zentral für unsere Infrastruktur, denn sie beeinflusst die Füllmenge unserer Stauseen. Der Hitzesommer hat viele Pegel absinken lassen. Hinzu kommt schliesslich die Entwicklung in anderen europäischen Staaten – werden sie Energieexporte tätigen können oder nicht? Die Gemeinden müssen jede Stromsparmassnahme individuell betrachten, denn die Massnahmen müssen mit den bestehenden Regeln und Gesetzen in Einklang sein. Die Gemeinden tragen viele Hüte: Sie sind Arbeitgeber (Gemeindeverwaltung), Hausverwaltungen (Immobilienpark und Sportinfrastruktur), Spezialisten für die frühe Kindheit (Kinderkrippen und ausserschulische Betreuung) und Aussenraumgestalter (Parks, Gärten und Friedhöfe). Die verschiedenen kantonalen Strassenverkehrsgesetze verlangen eine angemessene Beleuchtung von Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen. Der Kanton Neuenburg ist bisher der einzige Kanton, der diese Vorschrift gelockert hat – dies erlaubt den Gemeinden, die Strassenbeleuchtung zu bestimmten Zeiten auszuschalten. Das Berner Münster wurde zunächst nachts nicht mehr beleuchtet – wie andere historische Gebäude in der Stadt. Das änderte sich aber rasch wieder. Denn das Münster befindet sich in der Anflugschneise des Flughafens Belp. Aus Gründen des Denkmalschutzes kann kein rotes Licht an seiner Spitze angebracht werden – also wurde es wieder beleuchtet. Diese Beispiele zeigen den Handlungsspielraum der Gemeinden auf, und wie komplex die Situation ist. Zur Entscheidungsgrundlage gehören nämlich auch die Arbeitssicherheit, die Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen oder die Strassensicherheit. Für die Auswahl der zu treffenden Massnahmen gilt es, die Balance zu finden zwischen dem gesetzlich Möglichen, dem Einsparpotenzial sowie der Lebensqualität. Die Frage der Weihnachtsbeleuchtung beschäftigte zuletzt viele Gemeinden, und viele halten in einer reduzierten Form an ihr fest und behalten so den sozialen Aspekt bei. Das Spektrum der bisher getroffenen Massnahmen und die Kreativität gewisser Gemeindeverwaltungen beweisen die Anpassungsfähigkeit der 2145 Gemeinden der Schweiz. Sie gehen als Vorbilder voran und erhalten ihre Dienste und Aktivitäten wie immer aufrecht – auch angesichts dieser weiteren Krise. Manon Röthlisberger

Klimaneutrale Schweiz 2050: der Zwischenstand der Politik

Die Revision des CO 2- Gesetzes ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des Netto Null Ziels bis 2050. Mit dem revidierten CO 2 -Gesetz sollen die CO 2 -Emissionen der Schweiz bis 2030 im Vergleich zu 1990 halbiert werden. Damit kann die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllen. Nach langwierigen Beratungen, die im Jahr 2018 begonnen haben, hat die Bundesversammlung den Gesetzesentwurf schliesslich im Herbst 2020 verabschiedet. Die darin enthaltenen Massnahmen gehen den Klimaaktivisten zu wenig weit, für die SVP und bestimmte Wirtschaftszweige wiederum sind sie zu interventionistisch. So wurden zwei parallele Referenden gegen dieses Gesetz ergriffen - vielleicht ist es darum ja ein perfektes Beispiel eines gutschweizerischen Kompromisses. Das Gesetz kommt am 13. Juni 2021 zur Abstimmung. Der SGV unterstützt das CO 2 -Gesetz in der vom Parlament angenommenen Form. Christoph Niederberger, Direktor des SGV: «Das Gesetz bringt den Gemeinden mehr Sicherheit in der Planung und Umsetzung ihrer Projekte. Zudem wird mit dem Klimafonds ein Finanzierungssystem geschaffen, das die zukünftigen Kosten für die Öffentlichkeit, so auch für die Gemeinden, teilweise mittragen wird. Deshalb unterstützt der SGV das neue CO 2 -Gesetz.» Das CO 2 -Gesetz ist das zentrale Element der Klimapolitik und konzentriert sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Industrie und Gebäude. Dieser Ansatz stellt daher eine grosse Herausforderung für alle privaten und öffentlichen Akteure dar, und die Gemeinden sind von dieser Zielsetzung natürlich direkt betroffen. Die Sicherung der Energieversorgung ist einer der zentralen Punkte der Energiestrategie, dem zweiten wichtigen Pfeiler der Energie- und Klimapolitik. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, sind hohe Investitionen und Verhaltensänderungen notwendig, denn gemäss den vom Bundesamt für Energie (BFE) im November 2020 veröffentlichten Szenarien (Energieperspektiven 2050+) wird die Nachfrage nach Strom bis 2050 deutlich steigen. Angesichts dieser Entwicklungen und der neuen Herausforderungen müssen sich die Gemeinden auf grosse Umwälzungen einstellen, welche die kommunale Infrastruktur betreffen. Dazu gehören die Abkehr von der Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen, Sanierungsprogramme für Gebäude und die Stärkung der erneuerbaren Energieerzeugung. Die energetischen Perspektiven für den Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen, die Steigerung der Energieeffizienz und die Stromerzeugung sind sehr ambitioniert. «Das neue CO 2 -Gesetz bringt den Gemeinden mehr Sicherheit in der Planung und Umsetzung ihrer Projekte. Zudem wird mit dem Klimafonds ein Finanzierungssystem geschaffen, das die zukünftigen Kosten für die Öffentlichkeit, so auch für die Gemeinden, teilweise mittragen wird.» Christoph Niederberger, Direktor SGV Für diese Umwälzung gibt es zwei Hauptgründe: erstens die Notwendigkeit, das Angebot an erneuerbarer Energie deutlich zu erhöhen. Überaus deutlich: Gemäss den Energieperspektiven 2050+ braucht es rund 17-Mal mehr Strom aus Photovoltaikanlagen als heute, um die Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Zweitens muss künftig mit erneuerbarer Energie geheizt werden. Die Dekarbonisierung bedeutet konkret eine schrittweise Abkehr von Ölheizungen zugunsten von zwei Alternativen, nämlich Fernwärme und Wärmepumpen. Patentrezepe gibt es auch hier nicht: Im Falle der Wärmepumpen ist man schnell bei der Lärmproblematik, die diese Technologie im Moment noch behindert. Es braucht also eine Einzelfallabklärung nach dem Vorsorgeprinzip, denn «Vorbeugen ist besser als Heilen». Denn bekanntlich ist der Lärmschutz ebenfalls ein Grundsatz der Schweizer Umweltpolitik. Die aktuelle Alternative Fernwärme ist ein sehr wirksames Instrument, das jedoch nicht überall realisierbar ist. Eine Reihe von Kriterien sorgt dafür, dass mit dieser Lösung die Versorgungssicherheit einer Gemeinde langfristig gewährleistet werden kann. Bevor jedoch auf andere Art und Weise geheizt wird, ist es wichtig, weniger zu heizen. Möglich machen dies Energieeffizienzprogramme für Gebäude, die renoviert werden. Die Gemeinden als Grundeigentümer haben bei diesem Programm einen Sitz in der ersten Reihe. Gegenwärtig klafft eine grosse Lücke zwischen der Realität und den Anforderungen der Energiestrategie 2050, aktualisiert in Form der Energieperspektiven 2050+. Den Gemeinden stehen kolossale Investitionen in die Infrastruktur bevor. Innovationen, insbesondere bei der Strompreisgestaltung (Änderung des Verbraucherverhaltens) oder bei den Speicherkapazitäten für erneuerbare Energien, dürften notwendige Hilfsmittel sein, damit das Ziel von netto Null bis 2050 erreicht werden kann. Mario Cavigelli, Präsident der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK), stimmt dem zu: «Die Klimapolitik stellt die Kantone und Gemeinden gleichermassen vor grosse Herausforderungen. Im Bereich der Gebäudepolitik gilt es, die Sanierungsquote zu erhöhen, damit ältere Gebäude energieeffizienter werden. Dazu kommt die Umstellung der Heizsysteme auf erneuerbare Energieträger. Für die Hauseigentümer bedeutet dies häufig eine höhere Anfangsinvestition; über den gesamten Betrieb gesehen lohnt sich das Heizen mit erneuerbarer Energie aber auch finanziell. Wichtig ist deshalb einerseits eine gute Information der Hauseigentümer, auch vonseiten der Gemeinde. Zudem können die hohen Anfangsinvestitionen, vor allem für Haushalte mit kleinerem Einkommen, durch entsprechende kantonale und kommunale Förderprogramme oder zinslose Darlehen finanziell abgefedert werden. Die Dekarbonisierung stellt aber auch für viele Gemeinden selbst eine Herausforderung dar: Gasnetze müssen mittelfristig zurückgebaut werden und neue Investitionen, beispielsweise in Fernwärmenetze, stehen an. Damit diese Umstellung gelingt, ist eine langfristige Energierichtplanung hilfreich. So gilt es beispielsweise, Gebiete auszuscheiden, in denen die Fernwärme ausgebaut wird, oder umgekehrt Gebiete frühzeitig zu identifizieren, bei denen mittelfristig das Gasnetz zurückgebaut werden soll.» «Die Dekarbonisierung stellt für viele Gemeinden eine Herausforderung dar: Gasnetze müssen mittelfristig zurückgebaut werden und neue Investitionen, beispielsweise in Fernwärmenetze, stehen an.» Mario Cavigelli, Präsident der EnDK Politisch bewegen sich die Klima- und Energiepolitik noch in unruhigem Gewässer. Gegen das revidierte CO 2 -Gesetz wurde wie gesagt das Referendum ergriffen, und die sogenannte Gletscher-Initiative, die ein totales Verbot der Nutzung fossiler Brennstoffe bis spätestens 2050 in der Verfassung verankern will, verlangt eine radikalere Gangart als der Bundesrat. Nach der Einreichung der Initiative am 27. November 2019 erarbeitete der Bundesrat einen Gegenentwurf, die Vernehmlassung wurde im Dezember 2020 abgeschlossen. Auch der SGV beteilligte sich an der Konsultation, die Ergebnisse werden im Frühjahr veröffentlicht. Daran schliessen sich die parlamentarische Phase und die Diskussionen in den Kammern an; eine Volksabstimmung wird zwischen 2023 und 2024 stattfinden. Der SGV unterstützt den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates als wünschenswerte Alternative zur Volksinitiative. Er hat ein ähnliches Ziel: bis 2050 netto Null Treibhausgasemissionen zu erreichen. Der Gegenvorschlag trägt der Vielfalt der Realitäten in den Gemeinden besser Rechnung. Einige Gemeinden verfügen aufgrund ihrer geografischen Lage nicht über die gleiche Infrastruktur wie zentral gelegene Städte und haben keinen Zugang zur notwendigen Infrastruktur, um den vollständigen Verzicht auf fossile Brennstoffe in den nächsten 30 Jahren zu bewältigen. Die Bevölkerung der Stadt Zürich kann viel einfacher auf einen Bus, ein Tram oder eine S-Bahn umsteigen als jene von Corippo (TI). Für Gemeinden wie diese wären die finanziellen Konsequenzen nicht zu bewältigen, und ob technologische Ersatzlösungen bis dahin vorhanden sind, ist fraglich. Der SGV ist daher - wie auch der Bund - der Meinung, dass es aus Gründen der nationalen Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit wichtig ist, dass die besondere Situation der Berg- und Randregionen berücksichtigt wird. Manon Röthlisberger

Windkraft: Der Weg zur Umsetzung ist lang

2017 verabschiedete der Bundesrat die Energiestrategie 2050. Sie verfolgt drei Ziele: Den Energiekonsum reduzieren, die Energieeffizienz verbessern und erneuerbare Energien aus Schweizer Herkunft fördern. Fünf Jahre später macht die Windenergie 0,15 Prozent des Stromverbrauchs in der Schweiz aus – 56,6 Prozent stammen immer noch aus der Wasserkraft, wie Zahlen von Suisse Eole, der Vereinigung zur Förderung der Windenergie in der Schweiz, zeigen. Bis 2050 soll die Windenergie sieben bis zehn Prozent des Strombedarfs decken, es gibt also noch viel Entwicklungspotenzial. In den vergangenen Jahren wurden mehrere grössere Projekte realisiert. Darunter zum Beispiel die Anlage mit fünf Windrädern im Gotthardgebiet, die nach 18 Jahren Planung und Bau im September 2020 in Betrieb ging. Zahlreiche Windkraftprojekte verzögern sich allerdings oder scheitern ganz, wie in den Medien in regelmässigen Abständen zu lesen ist. Die Windenergie ist jedoch wichtig für den Strommix in der Schweiz, gerade weil sie am meisten Strom im Winterhalbjahr liefert – also dann, wenn der Strombedarf hoch ist, aber die Produktion aus Wasserkraft und Solaranlagen tief. Aus diesem Grund hat die Bundesverwaltung im Februar 2022 eine Änderung des Energiegesetzes von 2016 vorgeschlagen, um die Verfahren für wichtige Wasser- und Windkraftprojekte zu beschleunigen. Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist zwar weitgehend unbestritten, doch der vom Bund vorgeschlagene Weg dahin ist nicht zielführend, denn die Kantone und Gemeinden werden zu wenig einbezogen. Das Mitspracherecht der Gemeinden für die Planung und Bewilligung von Wasser- und Windkraftwerken aufzuheben, ist keine akzeptable Lösung. Denn dies bedeutet einen starken Eingriff in die Gemeindeautonomie. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) ist deshalb gegen die Vorlage, ebenso wie die Kantone. Ganz abgesehen von den Kompetenzfragen handelt es sich um eine kontraproduktive Vorlage. Gerade bei der Windkraft ist es zentral, dass die Projekte nicht nur von den Gemeindebehörden, sondern auch von der betroffenen Bevölkerung unterstützt werden. Die Partizipation auf Gemeindeebene garantiert auf lange Sicht die Akzeptanz und den Erfolg an den vorgesehenen Standorten. Worauf sich alle einigen können: Das aktuelle System ist zu komplex, schwerfällig und langwierig. Die Windkraftanlagen werden oft in peripheren, kleineren Gemeinden realisiert, wo die Ressourcen in der Verwaltung knapp sind. Der Druck auf die Gemeindeverwaltung, besonders auf den Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin, sowie auf die Mitglieder des Gemeinderats ist hoch – Letztere bekommen dies nicht zuletzt an den Wahlurnen zu spüren. Wird die Gemeindeebene bei Windkraftprojekten ausgehebelt, so hilft das nicht, um die Akzeptanz der Anwohnenden zu gewinnen. Diese ist jedoch gerade für den Bau von Windrädern zentral. Windmessungen bei den vorgesehenen Standorten, Profile, welche die geplanten Bauten visualisieren und eine Veranschaulichung der energetischen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Anwohnenden können helfen, ein Projekt für die Bevölkerung verständlich zu erklären. Transparenz und ein konstanter Dialog mit der Bevölkerung, zum Beispiel über partizipative Prozesse, sind hier zentral. Mit diesem Vorgehen können Gemeindebehörden Antworten geben auf die Frage «Warum gerade wir?», und sie können Falschinformationen entgegentreten. Eine Beschleunigung der Verfahren auf allen Staatsebenen sowie in allen juristischen Instanzen ist notwendig, um Gemeindeverwaltungen und Gewählte zu entlasten. Gewisse Kantone verfügen bereits über vereinfachte Verfahren, zum Beispiel Waadt und Neuenburg. Diese auch in anderen Kantonen einzuführen, könnte eine Lösung sein, um Verfahren voranzutreiben und gleichzeitig die Mitsprache der Gemeinden zu garantieren. Wird ein Windkraftprojekt schneller realisiert, so kann nicht nur rascher mehr erneuerbare Energie produziert werden, sondern es können auch tiefgreifende und lang anhaltende Meinungsverschiedenheiten in den Standortgemeinden vermieden werden. Windräder wecken Emotionen: Das zeigen zahlreiche Beispiele aus der ganzen Schweiz. Die Milizpolitikerinnen und Milizpolitiker müssen sich nicht nur um technische, sondern auch polemische Fragen kümmern. Doch gerade sachliche technische Informationen von Spezialisten und spezialisierten Fachstellen zusammen mit angepassten Kommunikationsmethoden sind zentral, um auf die zahlreichen Fragen und Sorgen aus der Bevölkerung, aber auch aus den Medien zu reagieren. Das Fachwissen hilft, der emotionalen Debatte zu begegnen. Der Ausbau der Windenergie hat grosse Auswirkungen auf die Gemeindeebene. Gemeinderäte sind mit schwerfälligen Verfahren konfrontiert, die sich über Jahrzehnte hinziehen. Diese Verfahren müssen vereinfacht werden, und gleichzeitig muss die Gemeindeautonomie bewahrt werden. Gemeinden, Kantone und der Bund müssen nun mit der Grundlagenarbeit beginnen, um gemeinsam Lösungen zu finden, die Energiestrategie 2050 umzusetzen. Manon Röthlisberger

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