Die Revision des CO 2- Gesetzes ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Erfüllung des Netto Null Ziels bis 2050. Mit dem revidierten CO 2 -Gesetz sollen die CO 2 -Emissionen der Schweiz bis 2030 im Vergleich zu 1990 halbiert werden. Damit kann die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen erfüllen. Nach langwierigen Beratungen, die im Jahr 2018 begonnen haben, hat die Bundesversammlung den Gesetzesentwurf schliesslich im Herbst 2020 verabschiedet. Die darin enthaltenen Massnahmen gehen den Klimaaktivisten zu wenig weit, für die SVP und bestimmte Wirtschaftszweige wiederum sind sie zu interventionistisch. So wurden zwei parallele Referenden gegen dieses Gesetz ergriffen - vielleicht ist es darum ja ein perfektes Beispiel eines gutschweizerischen Kompromisses. Das Gesetz kommt am 13. Juni 2021 zur Abstimmung. Der SGV unterstützt das CO 2 -Gesetz in der vom Parlament angenommenen Form. Christoph Niederberger, Direktor des SGV: «Das Gesetz bringt den Gemeinden mehr Sicherheit in der Planung und Umsetzung ihrer Projekte. Zudem wird mit dem Klimafonds ein Finanzierungssystem geschaffen, das die zukünftigen Kosten für die Öffentlichkeit, so auch für die Gemeinden, teilweise mittragen wird. Deshalb unterstützt der SGV das neue CO 2 -Gesetz.» Das CO 2 -Gesetz ist das zentrale Element der Klimapolitik und konzentriert sich vor allem auf die Bereiche Verkehr, Industrie und Gebäude. Dieser Ansatz stellt daher eine grosse Herausforderung für alle privaten und öffentlichen Akteure dar, und die Gemeinden sind von dieser Zielsetzung natürlich direkt betroffen. Die Sicherung der Energieversorgung ist einer der zentralen Punkte der Energiestrategie, dem zweiten wichtigen Pfeiler der Energie- und Klimapolitik. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, sind hohe Investitionen und Verhaltensänderungen notwendig, denn gemäss den vom Bundesamt für Energie (BFE) im November 2020 veröffentlichten Szenarien (Energieperspektiven 2050+) wird die Nachfrage nach Strom bis 2050 deutlich steigen. Angesichts dieser Entwicklungen und der neuen Herausforderungen müssen sich die Gemeinden auf grosse Umwälzungen einstellen, welche die kommunale Infrastruktur betreffen. Dazu gehören die Abkehr von der Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen, Sanierungsprogramme für Gebäude und die Stärkung der erneuerbaren Energieerzeugung. Die energetischen Perspektiven für den Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen, die Steigerung der Energieeffizienz und die Stromerzeugung sind sehr ambitioniert. «Das neue CO 2 -Gesetz bringt den Gemeinden mehr Sicherheit in der Planung und Umsetzung ihrer Projekte. Zudem wird mit dem Klimafonds ein Finanzierungssystem geschaffen, das die zukünftigen Kosten für die Öffentlichkeit, so auch für die Gemeinden, teilweise mittragen wird.» Christoph Niederberger, Direktor SGV Für diese Umwälzung gibt es zwei Hauptgründe: erstens die Notwendigkeit, das Angebot an erneuerbarer Energie deutlich zu erhöhen. Überaus deutlich: Gemäss den Energieperspektiven 2050+ braucht es rund 17-Mal mehr Strom aus Photovoltaikanlagen als heute, um die Ziele für erneuerbare Energien zu erreichen. Zweitens muss künftig mit erneuerbarer Energie geheizt werden. Die Dekarbonisierung bedeutet konkret eine schrittweise Abkehr von Ölheizungen zugunsten von zwei Alternativen, nämlich Fernwärme und Wärmepumpen. Patentrezepe gibt es auch hier nicht: Im Falle der Wärmepumpen ist man schnell bei der Lärmproblematik, die diese Technologie im Moment noch behindert. Es braucht also eine Einzelfallabklärung nach dem Vorsorgeprinzip, denn «Vorbeugen ist besser als Heilen». Denn bekanntlich ist der Lärmschutz ebenfalls ein Grundsatz der Schweizer Umweltpolitik. Die aktuelle Alternative Fernwärme ist ein sehr wirksames Instrument, das jedoch nicht überall realisierbar ist. Eine Reihe von Kriterien sorgt dafür, dass mit dieser Lösung die Versorgungssicherheit einer Gemeinde langfristig gewährleistet werden kann. Bevor jedoch auf andere Art und Weise geheizt wird, ist es wichtig, weniger zu heizen. Möglich machen dies Energieeffizienzprogramme für Gebäude, die renoviert werden. Die Gemeinden als Grundeigentümer haben bei diesem Programm einen Sitz in der ersten Reihe. Gegenwärtig klafft eine grosse Lücke zwischen der Realität und den Anforderungen der Energiestrategie 2050, aktualisiert in Form der Energieperspektiven 2050+. Den Gemeinden stehen kolossale Investitionen in die Infrastruktur bevor. Innovationen, insbesondere bei der Strompreisgestaltung (Änderung des Verbraucherverhaltens) oder bei den Speicherkapazitäten für erneuerbare Energien, dürften notwendige Hilfsmittel sein, damit das Ziel von netto Null bis 2050 erreicht werden kann. Mario Cavigelli, Präsident der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK), stimmt dem zu: «Die Klimapolitik stellt die Kantone und Gemeinden gleichermassen vor grosse Herausforderungen. Im Bereich der Gebäudepolitik gilt es, die Sanierungsquote zu erhöhen, damit ältere Gebäude energieeffizienter werden. Dazu kommt die Umstellung der Heizsysteme auf erneuerbare Energieträger. Für die Hauseigentümer bedeutet dies häufig eine höhere Anfangsinvestition; über den gesamten Betrieb gesehen lohnt sich das Heizen mit erneuerbarer Energie aber auch finanziell. Wichtig ist deshalb einerseits eine gute Information der Hauseigentümer, auch vonseiten der Gemeinde. Zudem können die hohen Anfangsinvestitionen, vor allem für Haushalte mit kleinerem Einkommen, durch entsprechende kantonale und kommunale Förderprogramme oder zinslose Darlehen finanziell abgefedert werden. Die Dekarbonisierung stellt aber auch für viele Gemeinden selbst eine Herausforderung dar: Gasnetze müssen mittelfristig zurückgebaut werden und neue Investitionen, beispielsweise in Fernwärmenetze, stehen an. Damit diese Umstellung gelingt, ist eine langfristige Energierichtplanung hilfreich. So gilt es beispielsweise, Gebiete auszuscheiden, in denen die Fernwärme ausgebaut wird, oder umgekehrt Gebiete frühzeitig zu identifizieren, bei denen mittelfristig das Gasnetz zurückgebaut werden soll.» «Die Dekarbonisierung stellt für viele Gemeinden eine Herausforderung dar: Gasnetze müssen mittelfristig zurückgebaut werden und neue Investitionen, beispielsweise in Fernwärmenetze, stehen an.» Mario Cavigelli, Präsident der EnDK Politisch bewegen sich die Klima- und Energiepolitik noch in unruhigem Gewässer. Gegen das revidierte CO 2 -Gesetz wurde wie gesagt das Referendum ergriffen, und die sogenannte Gletscher-Initiative, die ein totales Verbot der Nutzung fossiler Brennstoffe bis spätestens 2050 in der Verfassung verankern will, verlangt eine radikalere Gangart als der Bundesrat. Nach der Einreichung der Initiative am 27. November 2019 erarbeitete der Bundesrat einen Gegenentwurf, die Vernehmlassung wurde im Dezember 2020 abgeschlossen. Auch der SGV beteilligte sich an der Konsultation, die Ergebnisse werden im Frühjahr veröffentlicht. Daran schliessen sich die parlamentarische Phase und die Diskussionen in den Kammern an; eine Volksabstimmung wird zwischen 2023 und 2024 stattfinden. Der SGV unterstützt den direkten Gegenvorschlag des Bundesrates als wünschenswerte Alternative zur Volksinitiative. Er hat ein ähnliches Ziel: bis 2050 netto Null Treibhausgasemissionen zu erreichen. Der Gegenvorschlag trägt der Vielfalt der Realitäten in den Gemeinden besser Rechnung. Einige Gemeinden verfügen aufgrund ihrer geografischen Lage nicht über die gleiche Infrastruktur wie zentral gelegene Städte und haben keinen Zugang zur notwendigen Infrastruktur, um den vollständigen Verzicht auf fossile Brennstoffe in den nächsten 30 Jahren zu bewältigen. Die Bevölkerung der Stadt Zürich kann viel einfacher auf einen Bus, ein Tram oder eine S-Bahn umsteigen als jene von Corippo (TI). Für Gemeinden wie diese wären die finanziellen Konsequenzen nicht zu bewältigen, und ob technologische Ersatzlösungen bis dahin vorhanden sind, ist fraglich. Der SGV ist daher - wie auch der Bund - der Meinung, dass es aus Gründen der nationalen Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit wichtig ist, dass die besondere Situation der Berg- und Randregionen berücksichtigt wird. Manon Röthlisberger