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Chlorothalonil: Payerne testet einen Wasserfilter

Der Einsatz von Chlorothalonil in Pflanzenschutzmitteln ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2020 verboten. In den letzten Jahren wurde bekannt, dass in zahlreichen Schweizer Gemeinden die Grenzwerte für Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser überschritten wurden. So auch in Payerne (VD), das im westlichen Mittelland liegt, wo Landwirtschaftsflächen rund 50 Prozent des Landes ausmachen. Die Pestizidrückstände haben Beunruhigung in der Bevölkerung ausgelöst. Das Trinkwasser von Payerne und Corcelles-près-Payerne kommt aus dem interkommunalen Brunnen La Vernaz, der von der «Association Intercommunale des Eaux du Puits de la Vernaz» (AIEPV) betrieben wird. Frédéric Monney, Leiter des Dienstes Infrastruktur und Mobilität bei der Gemeindeverwaltung von Payerne, unterstreicht die Wichtigkeit der Trinkwasserquelle. «Wir müssen rasch auf die Sorgen der Bevölkerung reagieren.» Er schätzt, dass es Jahrzehnte dauern wird, bis die Chlorothalonil-Metaboliten aus der Umwelt verschwinden: «Die Verwendung von Chlorothalonil während 60 Jahren hat Rückstände im Boden hinterlassen, die man nun im Wasser findet.» Doch zwei Jahre nach dem Verbot freut sich Frédéric Monney. Denn nach Pilotversuchen einer Behandlung von Proben aus La Vernaz gibt es gute Neuigkeiten: In den Proben wurden keine Spuren von Chlorothalonil-Metaboliten oder anderen Pestiziden mehr gefunden. «Früher fand man geweihtes Wasser in der Kirche, jetzt findet man es in La Vernaz!», so Monney. Am 3. Dezember 2020 warf die Sendung «A bon entendeur» des Westschweizer Fernsehens RTS ein Schlaglicht auf Payerne. Die Sendung widmete sich dem Thema Chlorothalonil und berichtete, dass die Rückstände des Pflanzenschutzmittels im Wasser den vom Bund seit 2019 maximal zugelassenen Wert von 0,1 Mikrogramm pro Liter um das Zehnfache überschritten. Und dies im Trinkwasser und im Wasser von öffentlicher Bade- und Duschinfrastruktur. «Nach der Ausstrahlung der Sendung konnte man den Eindruck haben, dass das Wasser von Payerne nicht mehr trinkbar ist», erinnert sich Frédéric Monney. «Ein Problem, das seit 60 Jahren besteht, und die Angst, vergiftet zu werden: Die Berichterstattung in den Medien war für die Bevölkerung sehr beängstigend.» Er fügt an, dass sich der Bund bis heute nicht zur Gefährlichkeit der Metaboliten im Trinkwasser für die menschliche Gesundheit geäussert habe und dass das Wasser immer als trinkbar eingestuft wurde. Weil der Brunnen von La Vernaz so wichtig für Payerne und Corcelles-près-Payerne ist, waren die beiden Waadtländer Gemeinden entschlossen, rasch auf die Beunruhigung der Bevölkerung zu reagieren. Seit den ersten Resultaten der Analysen, die das Büro für Konsumentenfragen (OFCO) des Kantons Waadt 2019 durchgeführt hatte, waren die beiden Gemeinden, die das Wasser aus La Vernaz beziehen, entschlossen, sich in diesem Dossier proaktiv zu zeigen. Wie viele andere Gemeinden im Mittelland, die zu hohe Werte von Chlorothalonil-Metaboliten aufweisen, verfügte Payerne nicht über eine schlüsselfertige Lösung zur Filtrierung des Trinkwassers auf diesem Anforderungsniveau oder über andere Wasserressourcen, die eine Verdünnung ermöglicht hätten. Die Gemeinden Payerne und Corcelles packten die Herausforderung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieur Daniel Urfer, Vizepräsident des Verwaltungsrates der RWB Groupe SA und Leiter des Bereichs «Wasser» der Gruppe, an. Das Ziel: neun Metaboliten, darunter zwei, die extrem schwer zu erfassen sind, aus dem Wasser der Quelle von La Vernaz zu filtern. Innerhalb von zwei Jahren wird die kommunale Wasseraufbereitung von Payerne und Corcelles-près-Payerne zum helvetischen Prüfstein für die Bewältigung der Chlorothalonil-Problematik. Von Test zu Test untersuchten und optimierten Daniel Urfer und sein Team eine neue Filtertechnologie auf der Basis von optimierter Aktivkohle, die alle neun Arten von Metaboliten, die in La Vernaz vorkommen, auffangen kann. Die Tests eröffneten zudem eine weitere Möglichkeit: Die Aktivkohle, die im Brunnen von La Vernaz verwendet wird, kann in der ARA Penthaz zur Filterung von anderen Mikroverunreinigungen wie Arzneimittel- und Kosmetikrückständen sowie Pestiziden erneut eingesetzt werden. Die Resultate von RWB in Payerne werden sich jedoch nicht in allen Gemeinden nachahmen lassen. «Die Versuche von La Vernaz hängen von der Typologie des Wassers ab. Man kann sie daher nicht generell überall hin exportieren, aber man kann sie für jede Situation optimieren», präzisiert Daniel Urfer. «Wir sind sehr zufrieden, dass wir in der Lage waren, das Problem anzugehen», sagt Frédéric Monney von der Gemeinde Payerne. Er glaubt, dass der Erfolg des Projekts von drei Faktoren abhing: «Der Wille der beiden Gemeinden, rasch zu agieren und zusammenzuarbeiten; die Kooperation mit hochqualifizierten Partnern sowie die Kompetenz von Daniel Urfer; die institutionelle Finanzierung durch den Kanton Waadt, des Fachverbands für Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorger (SVGW) sowie der Lieferanten der Aktivkohle, die interessiert an den Resultaten der Versuche in La Vernaz waren.» Besondere Aufmerksamkeit wurde der Information der Bevölkerung von Payerne und Corcelles gewidmet. Alle sechs Monate verschickten die Gemeinden ein ausführliches Schreiben, das es allen Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichte, die Entwicklung der durchgeführten Tests und vor allem die positiven Ergebnisse in Bezug auf die Wasserqualität zu verfolgen. Auch die Medien interessierten sich für die Tests in der Quelle von La Vernaz und trugen mit ihrer Berichterstattung dazu bei, mögliche Lösungen aufzuzeigen, die nicht nur in Payerne, sondern je nach der Typologie des zu behandelnden Wassers auch anderswo in der Schweiz adaptiert werden können. «Es handelt sich wirklich um eine zukunftsweisende Lösung, die es uns ermöglichen wird, Pestizidrückstände zu eliminieren, die wir heute noch nicht erkennen können», sagt Frédéric Monney. Konkret ist der nächste Schritt eine Studie für eine Wasseraufbereitungsanlage. Dafür wird nun der Rahmen definiert werden müssen, und Finanzierungsmöglichkeiten müssen gefunden werden. Es wird dann an den Gemeindelegislativen liegen, die vorgelegten Projekte zu analysieren und letztendlich über den Bau der Wasseraufbereitungsanlage zu entscheiden. Derzeit beherbergt ein provisorischer Raum, der ab 2020 neben dem Brunnenschacht von La Vernaz gebaut wurde, die Anlagen, die für die verschiedenen Tests verwendet werden. Anne Devaux

Das Wasser in Schulen muss regelmässig geprüft werden

Alters- und Pflegezentren, Schul-, Sport- oder Schwimmanlagen: In all diesen öffentlichen Anlagen wird Trinkwasser an breite Bevölkerungsschichten und teilweise an vulnerable Personengruppen abgegeben. Eigentümer und Betreiber solcher Gebäude-Trinkwasserinstallationen, die Trinkwasser an Dritte abgeben, gelten neu als «Wasserversorgung» und sind zur Selbstkontrolle verpflichtet. Dies sieht das revidierte Lebensmittelrecht seit 2017 vor. Damit haben die Trinkwasserinstallationen öffentlicher Anlagen dieselbe Bedeutung wie die kommunalen Wasserversorgungen. Einer der wichtigsten Grundsätze im Lebensmittelrecht ist die Selbstkontrolle, die zur Sicherstellung der Qualität des Lebensmittels Trinkwasser das wichtigste Instrument ist. Die Pflichten und Anforderungen für die Selbstkontrolle sind detailliert in der entsprechenden Verordnung beschrieben. Weitere Erläuterungen zu Aufbau und Inhalt einer Selbstkontrolle für Gebäude-Trinkwasserinstallationen finden sich in der Empfehlung «Legionellen und Legionellose» des Bundes oder zusammenfassend in verschiedenen Merkblättern der kantonalen Vollzugsorgane. Was bislang für den breiten Anwenderkreis fehlte, ist ein Qualitätssicherungsdokument, mit dem die notwendigen Tätigkeiten, die zu einem Selbstkontrollkonzept gehören, umgesetzt und dokumentiert werden können. Die neue Richtlinie W3/E4 «Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen» des Schweizerischen Vereins des Gas-und Wasserfachs (SVGW) will diese Lücke schliessen und mithilfe von laufenden Kontrollen die chemischen und mikrobiologischen Risiken umfassend reduzieren. Sie richtet sich an die verantwortliche Person, die im Auftrag des Eigentümers oder Betreibers einer Gebäude-Trinkwasserinstallation die Selbstkontrolle umsetzen muss. Dies kann ein Mitarbeiter des technischen Dienstes sein, der wiederum bei Bedarf die Unterstützung einer Fachperson hinzuziehen kann. Die Richtlinie des Fachverbands und die dazugehörenden Ergänzungen beschreiben die anerkannten Regeln der Technik für die Gebäude-Trinkwasserinstallationen. Damit ist nun die entsprechende Richtlinienreihe vollständig. Diese erlaubt dem Eigentümer und Betreiber, die gute Verfahrenspraxis in der eigenen Gebäude-Trinkwasserinstallation mit den anerkannten Regeln der Technik periodisch zu beurteilen und, wenn notwendig, allfällige Massnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene einzuleiten. Bei der Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen geht es darum, mit einem laufenden Monitoring sicherzustellen, dass die Trinkwasserqualität während der gesamten Lebensdauer einer Gebäude-Trinkwasserinstallation gewährleistet wird. Dazu zählen nebst der regelmässigen Instandhaltung auch die Routinebetriebskontrollen, die Routinetemperaturkontrollen und die periodischen Risikobewertungen. Für öffentlich zugängliche Duschanlagen gilt es zudem mittels Probenahmen zu überprüfen, ob der Legionellenhöchstwert eingehalten wird. Allerdings: Bei den periodischen Legionellenbeprobungen lassen sich nur aussagekräftige Ergebnisse erzielen, wenn die Probenahmen mittels einer durchdachten Probenahmestrategie und von geschulten Personen mit geeignetem Material durchgeführt werden. Im Rahmen zweier Forschungsprojekte wurde deshalb eine Probenahmestrategie ausgearbeitet. Wenn durch die Risikobewertung angezeigt, müssen Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko zu beseitigen oder zu verringern. Mit geeigneten Kontrollen ist sicherzustellen, ob mit den getroffenen Massnahmen die gewünschten Ziele erreicht wurden oder ob weiter gehende Massnahmen notwendig sind. Für eine einfache Anwendung der Risikomanagement-Checklisten werden bei jedem Checklistenpunkt mehrere mögliche Massnahmen vorgeschlagen, sodass die verantwortliche Person mit geringem Aufwand nur die zutreffenden Aussagen ankreuzen muss. Sandre Cosimo

Wer zahlt für dringliche behördliche Massnahmen?

Wenn eine schwere Störung oder eine drohende Gefahr für die Umwelt nicht anders abzuwenden ist als durch sofortiges Eingreifen des zuständigen Gemeinwesens (Gemeinde oder Kanton), ist es dessen Aufgabe die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Ebenfalls muss die Behörde handeln, wenn feststeht, dass der Pflichtige selber nicht in der Lage ist, die ihm zukommenden Pflichten zu erfüllen. Die der öffentlichen Hand hierdurch entstehenden Kosten sind dem «Verursacher» dieser Massnahmen zu überbinden. Bei der umweltschonenden Entsorgung gefährlicher Abfälle, als auch bei Massnahmen zur Reinigung (z.B. durch Öl) verschmutzter Böden oder Gewässer, entstehen schnell Kosten im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Das Gemeinwesen muss somit nach Abschluss der Massnahmen die Verursacher bestimmen und die Kostenteilung bei mehreren Verursachern vornehmen. Das Umweltschutzgesetz (USG) und das Gewässerschutzgesetz (GSchG) sind hierzu die rechtlichen Grundlagen für die Überbindung der Kosten und geben das entsprechende Vorgehen vor. Es gilt das Verursacherprinzip, die wichtigste Kostenzurechnungsregel im Umweltrecht. Anwendungsfälle des Verursacherprinzips sind Art. 59 USG und Art. 54 GSchG. Gemäss diesen sind «die Kosten von Massnahmen, welche die Behörden zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Einwirkung sowie zu deren Feststellung und Behebung treffen» auf den Verursacher zu überbinden. Das Umweltschutzgesetz definiert nicht genauer, wer als Verursacher zu verstehen ist. Die Lehre und Rechtsprechung nehmen deshalb den polizeirechtlichen Begriff des Störers zur Hilfe. Unterschieden wird dabei zwischen Verhaltens- und Zustandsstörer. Als Verhaltensstörer wird bezeichnet, wer durch sein eigenes Verhalten oder durch das Verhalten von Personen für die er verantwortlich ist, die öffentliche Ordnung und Sicherheit unmittelbar stört oder gefährdet. Zustandsstörer ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Herrschaft über Sachen innehat, welche die Sicherheit oder öffentliche Ordnung stören oder gefährden. Der Verursacher muss die Störung oder Gefährdung nicht mit Verschulden herbeigeführt haben. Sind mehrere Verursacher beteiligt, spielt das Verschulden jedoch bei der Aufteilung der Kosten eine Rolle. In Anwendung von Art. 59 USG und Art. 54 GSchG wurde im Entscheid 1C_484/2018 vom 6. Februar 2020 ein Tankfachmann als Verhaltensstörer qualifiziert, der die Mangelhaftigkeit eines Messstabs in einem Öltank nicht beanstandete. Diese Unterlassung schaffte eine unmittelbare Gefahr einer Überfüllung und damit einer Umweltbeeinträchtigung. Ebenfalls zur konkreten Schädigung hat ferner das Verhalten des Heizöllieferanten geführt, indem er den Füllstand falsch abgelesen hatte. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass sowohl der Ablesefehler des Lieferanten als auch die vorangegangene mangelhafte Tankkontrolle die unmittelbare Gefahr einer Umweltverunreinigung gesetzt haben. Folglich qualifizierte es den Tankfachmann und auch den Heizöllieferanten als Verhaltensstörer. Die Kosten in Höhe von CHF 42'957.30 wurden auf die zwei Verhaltensstörer hälftig aufgeteilt. In einem zweiten Entscheid (1C_600/2019 vom 20. November 2020) erachtete das Bundesgericht die Beförderung eines Öl-Wasser-Gemischs infolge einer Überschwemmung im Keller mittels Pumpe auf eine Wiese als unmittelbare Verursachung der Umweltgefahr beziehungsweise -verschmutzung und stufte dies als kostenpflichtig ein. Da die unmittelbar verursachende Hilfsperson unter der Verantwortung der Grundeigentümerin handelte, musste sie kostenmässig auch für das Verhalten dieser Hilfsperson einstehen und für den ganzen Betrag von knapp Fr. 60'000.– aufkommen. Das Bundesgericht hat in einem weiteren Entscheid (1C_305/2018 vom 28. Februar 2019) die Frage behandelt, wer für die Kosten der Entsorgung von Chemieabfällen aufzukommen hat. Das Bundesgericht stellt dabei nicht auf Art. 59 USG ab, sondern vornehmlich auf die spezifischen Regeln zum Abfallrecht. Gemäss Art. 32 Abs. 1 USG trägt der Inhaber der Abfälle die Kosten der Entsorgung. Im erwähnten Fall stellte sich die Identifikation des Inhabers der Abfälle als nicht ganz einfach heraus. Die Eigentümerin der Parzelle, auf der die Mieterin eine galvanische Werkstätte betrieb, hatte zum Zeitpunkt der Verfügung zur ersatzweisen Entsorgung der Chemikalien – infolge des Konkurses der Mieterin – die tatsächliche Sachherrschaft über die Abfälle inne. Die Grundeigentümerin wäre somit grundsätzlich als Zustandsstörerin zu qualifizieren. Das Bundesgericht stellte sich aber die Frage, ob die in der Lehre entwickelte Ausnahme, gemäss der Eigentümer – trotz der Sachherrschaft über Abfälle – nicht als Inhaber qualifiziert werden, wenn sie nichts von der Ablagerung der Abfälle auf ihrem Grundstück wussten, zur Anwendung kommt. Das Bundesgericht lehnte dies aber im konkreten Fall ab, da es in der Risikosphäre der Eigentümerin liege, dass die Mieterschaft sich nicht an ihre vertragliche Pflicht zur Entsorgung der Chemikalien nach Ende des Mietverhältnisses halte und die Grundeigentümerin damit nicht behaupten könne, sie habe nichts von den Abfällen gewusst. In Anwendung von Art. 31c Abs. 1 USG (Pflicht des Inhabers, «übrige» Abfälle zu entsorgen) und Art. 32 Abs. 1 USG (Pflicht des Abfallinhabers, die Kosten der Entsorgung zu tragen) musste die Grundeigentümerin für die gesamten Kosten der antizipierten Ersatzmassnahme in der Höhe von CHF 126’528.70 aufkommen. Informationen: BGer 1C_305/2018 vom 28. Februar 2019 = URP 20109 356 BGer 1C_484/2018 vom 6. Februar 2020 = URP 2020 755 BGer 1C_600/2019 vom 20. November 2020 = URP 2021 411 Reto Schmid, Paula Zimmermann

Informationsoffensive zur Begrenzung von Lichtemissionen

Natürliches Licht ist Lebensgrundlage und Taktgeber für Natur und Mensch. Künstliches Licht bietet uns auch nachts Orientierung und Sicherheit. Wenn Licht übermässig oder zur unerwünschten Zeit auftritt, kann es aber negative Einflüsse haben: auf die nächtliche Landschaft, die Artenvielfalt und auch auf den Menschen. Künstliche Lichtemissionen haben sich in der Schweiz in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt, und längst gibt es im Mittelland und im Jura keinen einzigen Quadratkilometer mehr, in dem noch natürlich dunkle Nachtverhältnisse herrschen. Die Begrenzung von unerwünschtem Licht in der Umwelt ist eine Aufgabe, mit der sich auch die Gemeinden zunehmend konfrontiert sehen. Das vergleichsweise neue Umweltthema hat zwei unterschiedliche Aspekte: - Bei nächtlichen Lichtquellen muss ein Ausgleich gefunden werden zwischen Sicherheitsanliegen und den Bedürfnissen von Menschen und Tieren nach ungestörter Nachtruhe. - Tagsüber kann die Blendung von Sonnenlicht an glatten und spiegelnden Oberflächen Menschen in der Nachbarschaft stören. Die Gemeinden haben damit eine doppelte Aufgabe: Sie müssen Beanstandungen von Bürgerinnen und Bürgern behandeln, die sich durch Licht gestört fühlen. Und sie müssen dafür sorgen, dass Natur und Landschaft genügend vor Lichtquellen geschützt werden. Um den Behörden eine aktuelle Richtschnur zu geben, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) nun eine neue «Vollzugshilfe Lichtemissionen» veröffentlicht. Das ausführliche Werk soll die in die Planung, die Beurteilung, die Bewilligung oder den Betrieb von Beleuchtungen involvierten Akteure befähigen, die notwendigen Massnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Lichtemissionen zu treffen. Die Vollzugshilfe enthält Empfehlungen und Instrumente wie einen 7-Punkte-Plan und eine Relevanzmatrix für Massnahmen zur Begrenzung von Lichtemissionen. Weiter empfiehlt sie Richtwerte, um die Störwirkung auf den Menschen zu beurteilen. Schliesslich liefert sie auch Hinweise zum Vorgehen bei der Prüfung, ob Beleuchtungsanlagen die umweltrechtlichen Vorgaben einhalten. Spezifisch für die Bedürfnisse der Gemeinden wird gleichzeitig ein kurzes Merkblatt herausgegeben, das in der vorliegenden Ausgabe der «Schweizer Gemeinde» beiliegt. Ein drittes, praxisbezogenes Hilfsmittel ist die Lichttoolbox, die am Beispiel des Naturparks Gantrisch konzipiert wurde. Mit diesem handlichen Werkzeugkoffer zum Thema Lichtverschmutzung können die Gemeinden partizipative Workshops mit den betroffenen Akteuren durchführen. Jürg Minger

Umgang mit Starkregen, Hitze und Trockenheit

Schon heute leiden viele unserer Städte und Agglomerationen unter sommerlicher Hitze, Wasserknappheit in längeren Trockenphasen und Überschwemmungen bei Starkregen. Hitzetage (≥ 30 °C) und Tropennächte (≥ 20 °C) belasten die Gesundheit und die Lebensqualität. Gemäss den Klimaszenarien CH2018 werden Hitzewellen und anhaltende Trockenheit im Sommer, aber auch Starkregen bereits in den kommenden Jahrzehnten wesentlich häufiger und intensiver. Im Status quo ist die Schweiz ungenügend an die Auswirkungen des Klimawandels angepasst: Asphalt, Beton, Stahl und Glas heizen Strassen und Gebäude im Sommer unnötig auf, versiegelte Flächen lassen Regenwasser nicht versickern und verschärfen das Überschwemmungsrisiko durch Oberflächenabfluss und Kanalisationsrückstau. Städte und Gemeinden, Planer und viele weitere Akteure stehen in der Verantwortung, sich für einen nachhaltigen Umgang mit Regenwasser einzusetzen. Naturgefahrenprävention bedingt auch Klimaschutz und Klimaanpassung. Die in den letzten Jahren und im Sommer 2021 besonders hohen Schäden infolge von Hagel, Sturm und Überschwemmungen verdeutlichen den Handlungsbedarf. Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss und die Schadenstatistiken der kantonalen Gebäudeversicherungen zeigen: Zwei von drei Gebäuden sind bei Starkregen potenziell gefährdet, und jeder zweite Überschwemmungsschaden ist auf Oberflächenabfluss zurückzuführen. Die klimabedingte Verschärfung der Starkregengefahr birgt deshalb erhebliche Risiken. Gebäude und Infrastrukturanlagen müssen widerstandsfähiger werden. Beim Gebäudeschutz vor Starkregen stehen planerische, bauliche und technische Massnahmen sowie Nutzungsanpassungen im Vordergrund. Für organisatorische Notfallmassnahmen fehlt die erforderliche Vorwarn- und Reaktionszeit. Sämtliche Gebäudeöffnungen im potenziell überschwemmungsgefährdeten Bereich müssen permanent geschützt sein, wobei man auch Lüftungsöffnungen oder Leitungsdurchführungen nicht vergessen darf. Im Grundsatz braucht es eine weitsichtige und risikoorientierte Planung mit Fokus auf die gesamte Lebensdauer des Gebäudes. Werden bereits zu Beginn der Planung klare Ziele formuliert, die beabsichtigten Nutzungen geklärt und mögliche Risiken erkannt, können im interdisziplinären Diskurs robuste Lösungen entstehen. Zielführend sind beispielsweise die erhöhte Anordnung des Erdgeschosses und der Zugänge in Kombination mit einer Umgebungsgestaltung, die den Wasserabfluss gezielt um die Gebäude herumleitet (siehe Abbildung). Deshalb ist der Blick über Parzellengrenzen hinweg für das integrale Regenwassermanagement zentral: Wo kommt das Wasser her? Wo kann es versickern oder sich aufstauen? Wo fliesst es weiter? Das Konzept «Schwammstadt» ist bestechend einfach und bringt die Themen Klimaanpassung, Naturgefahrenprävention, Biodiversität und Lebensqualität unter einen Hut: Auch urbane Räume sollen ähnlich einem Schwamm möglichst viel Wasser aufnehmen und zwischenspeichern können, damit dieses während Trockenperioden für die Pflanzen zur Verfügung steht und über Verdunstung die Umgebungsluft abkühlt. Der Effekt gleicht einer «natürlichen Klimaanlage für die Strassen» und ist deshalb ein Schlüssel der modernen Stadtplanung zur Bekämpfung von Hitzeinseln. Die höchste Verdunstungsleistung erreichen grosse, alte Bäume. Die Kernelemente der «Schwammstadt» sind sickerfähige Flächen und viel Freiraum im Untergrund für den Wasserrückhalt und die Wurzeln grosser Stadtbäume. Regenwasser kann beispielsweise auf begrünten Flachdächern, in Gärten und auf unversiegelten Plätzen versickern. Je mehr Wasser lokal zwischengespeichert und über Begrünung wieder an die Umgebungsluft abgegeben werden kann, umso besser. Die Kombination all dieser Massnahmen reduziert bei Starkregen den Eintrag in die Kanalisation und das Risiko eines Rückstaus. Doch die Herstellung grosser Speichervolumen im Untergrund bei gleichzeitig hoher Belastbarkeit des Bodens und langfristiger Verfügbarkeit von Nährstoffen für Pflanzen ist ein Novum. Verschiedenste Pionierbeispiele wie z.B. die Giessereistrasse in Zürich beweisen die Praxistauglichkeit. Damit das Konzept der Schwammstadt zum Erfolg wird, müssen die Stadt- und die Verkehrsentwicklung gut mit der generellen Entwässerungsplanung (GEP) und dem Hochwasserschutz koordiniert werden. Dass dabei stets auch der Überlastfall bei Starkregen bewusst mitgedacht wird, dürfte zu robusteren Planungen und zur allgemeinen Sensibilisierung für Naturgefahren beitragen. Weitere Informatione n : - Veranstaltung «Hitze, Regen und Gewitter – integrale Lösungen» am 20. Januar 2022 an der Swissbau Focus in Basel (Programm und Gratistickets: www.schutz-vor-naturgefahren.ch/swissbau ) - Informationsplattform Gebäudeschutz vor Naturgefahren: www.schutz-vor-naturgefahren.ch - Informationen des VSA zum Thema: www.vsa.ch/schwammstadt - SIA-Positionspapier Klimaschutz, Klimaanpassung und Energie: www.sia.ch/klima - BAFU-Publikation «Regenwasser im Siedlungsraum» (erscheint 2022) Benno Staub

Felsberg: Wo Energie auch Schule macht

In der Schule Felsberg erzeugen nicht nur drei Fotovoltaikanlagen auf den Dächern der Liegenschaften einen grossen Teil des Strombedarfs des Schulareals selbst, hier wirkt auch der «Club der Weltretter». Die Mitglieder verkaufen lokale Produkte wie Eier oder Selbstgebackenes und spenden den Erlös einer Umweltorganisation. «Der Club ist ein schönes Beispiel für die Eigeninitiative, die unsere Schülerinnen und Schüler auf dem Weg als Energieschule entwickelt haben», sagt Schulleiter Mathis Schlittler, der das Projekt Energieschule leitet und koordiniert. Angeregt von der Energiekommission der Gemeinde Felsberg (GR), die seit 2009 das Label Energiestadt trägt, ist die Schule 2018 in den Prozess eingestiegen. Dabei haben nach Ausführungen von Schlittler unter anderem fachliche Überlegungen bei der Umsetzung des Lehrplans 21 dazu geführt, sich als Schule für die vertiefte und langfristige Auseinandersetzung mit Energie- und Klimathemen zu engagieren. «Der Lehrplan 21 fordert Kompetenzen in den Bereichen Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft und nennt explizit die fächerübergreifende Bildung zur Nachhaltigkeit, sodass uns die Anliegen der Energieschule eine willkommene Möglichkeit bieten, die eher abstrakten Anliegen des Lehrplans sinnvoll und praxisnah umzusetzen», sagt Schlittler. Er ist überzeugt, dass diese Praxisnähe dazu beiträgt, die Lehrpersonen zu motivieren, einen zusätzlichen Aufwand als Energieschule zu erbringen. Die Auszeichnung Energieschule bedingt das Erfüllen eines Kriterienkatalogs. Dieser verlangt zum Beispiel, dass die Schule im Unterricht sowie im gesamten Schulbetrieb Aktionen und Massnahmen im breiten Themenfeld eines sorgfältigen Umgangs mit Ressourcen umsetzt. Das können konkret ein stromfreier Unterrichtstag, eine «Bachputzete», das Trennen von Abfall auf dem Gelände, ein Schulgarten oder Projekttage zu Sonne, Wind und Wasser sein. Ebenso führt die Schule eine Energiebuchhaltung, um den Verbrauch von Wärme, Strom und Wasser der einzelnen Liegenschaften zu verfolgen. Im normalen Unterricht sind die Themen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Biodiversität, Klima und Mobilität zu behandeln. Im Prozess Energieschule werden überdies die Kinder und Jugendlichen ermächtigt, sich lokal für die Umwelt einzusetzen, sich das Wissen dazu selbst zu erarbeiten, sich eine Meinung zu bilden und diese in die Diskussion einzubringen. Da in einer Energieschule dem sogenannten Energiegremium mit Kindern und Jugendlichen, Schulleitung, Lehrpersonen und dem Hauswart die zentrale Rolle bei der Planung, Steuerung und Begleitung des Prozesses zukommt, sind alle Akteure in die Gestaltung eingebunden und Teil einer partizipativen Schulentwicklung. «Wir können unsere Schule mit den rund 46 Lehrpersonen sowie 360 Kindern und Jugendlichen vom Kindergarten bis zur neunten Klasse der Oberstufe auch als Gemeinschaft stärken», erzählt Mathis Schlittler von seinen Erfahrungen. Unverzichtbares Kriterium zur Erreichung der Auszeichnung Energieschule bildet die Zusammenarbeit zwischen Schule und politischer Gemeinde. In Felsberg – einer Einheitsgemeinde – hat der Energieschule-Prozess die gegenseitige Wertschätzung und das Verständnis für spezifische Anliegen nach Beurteilung von Mathis Schlittler stark gefördert. Die Gemeinde als Schulträgerschaft und Immobilienbesitzerin verfolgt und unterstützt rein schulische Anliegen mit grossem Interesse. Die Schule trägt Aufgaben und Ziele der Gemeinde mit und leistet dadurch auch einen Beitrag an das übergeordnete Energiestadt-Label. «Wir arbeiten als Schule an der Umsetzung der Gemeindestrategie mit und haben Einsitz in der Energiekommission», nennt der Schulleiter konkrete Beispiele. Er ergänzt, dass auf Basis der Zusammenarbeit weiterführende Projekte wie die Betriebsoptimierung der Heizzentrale oder die Sanierung der Liegenschaften gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Mathis Schlittler vergleicht die Auszeichnung «Energieschule» mit einer Klammer, die das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung von Schule und Gemeinde zusammenhält und Verbindlichkeiten schafft. Verschiedene einzelne und teilweise willkürliche Massnahmen sind heute einheitlich unter einem Dach, einer Idee zusammengefasst. Die Schule strebt für das Schuljahr 2022/23 die Wiederauszeichnung als Energieschule an – ganz im Sinne des Schulleitbilds, das sie sich als Energieschule gegeben hat: «Wir verpflichten uns zu einem nachhaltigen Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen und integrieren dieses Verständnis in den Schulunterricht und in den Schulalltag. Wir stehen für eine zukunftsorientierte Entwicklung aller Aspekte der Schule ein, um uns nachhaltig in der Region zu verankern.» Gaby Roost

Wenn es plötzlich dunkel wird

Ausserordentliche Lage: Nach zwei Jahren Covid-Pandemie ist jedermann klar geworden, wie der Hase läuft, dass in einer solchen Situation der Bundesrat die ganze politische Entscheidungsgewalt übernimmt. Ausserordentliche Lagen können aber auch durch andere Ereignisse hervorgerufen werden als durch Infektionskrankheiten. Besonders grosse Risiken bergen Naturkatastrophen und immer mehr auch Strommangellagen. Der Ukraine-Krieg hat solche Sorgen noch verstärkt. Klar ist: Auch in solchen Fällen hält der Bund die Fäden in die Hand. Im Fall einer gestörten Stromversorgung ist es konkret die Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen, kurz Ostral genannt. Sie wird beim Eintreten einer Strommangellage auf Anweisung der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) aktiv. In ihrem Auftrag sorgt der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) für die Umsetzung der nötigen Massnahmen. Toni Kropf, Leiter Asset Management Energie Thun AG, präzisiert: «Eine Strommangellage unterscheidet sich grundsätzlich von einem Blackout, einem grossflächigen Stromausfall, bei dem das Netz unkontrolliert zusammenbricht. Eine Strommangellage tritt dagegen nie plötzlich auf, sondern ergibt sich aus einem länger anhaltenden Ungleichgewicht von Stromangebot und -nachfrage. Ein Strommangel ist also grundsätzlich vorhersehbar.» «Ein Strommangel ist grundsätzlich vorhersehbar.» Toni Kropf, Leiter Asset Management Energie Thun AG Das Thema Strommangellage ist auch nicht erst in den letzten Monaten aufs Tapet gekommen, sondern bereits vor Jahren. Mitte Oktober 2021 hat Bundespräsident Guy Parmelin die Unternehmen erneut aufgerufen, sich auf Strommangellagen vorzubereiten. Die Bundesbehörden sind bereits gut gewappnet. Die oben erwähnte Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (Ostral) besteht seit mehr als zehn Jahren in der heutigen Form. Auf Gemeindeebene sind die Vorkehrungen sehr unterschiedlich. Nach Angaben von Toni Kropf ist die Energie Thun AG ebenfalls Teil dieser Organisation und hat bereits 2017 Grossverbraucher kontaktiert und das Thema Strommangellage erläutert: «Insgesamt waren die Reaktionen der Bevölkerung und der Grossverbraucher in Thun auch nach der schweizweiten Kampagne noch eher gering», sagt der Energiefachmann. Bei Gesprächen habe sich aber gezeigt, dass das Thema Strommangellage durchaus als ernsthaftes Problem der Zukunft wahrgenommen werde. «Für den Fall einer lang andauernden Strommangellage sind Massnahmen vorbereitet, die beim Eintreten einer Krise sofort umgesetzt werden können, dies auf Basis von Verordnungen, die vom Bundesrat in Kraft gesetzt werden», erläutert Christoph Solenthaler, Chef Regionaler Führungsstab SC SVRG, des Sicherheitsverbundes der Region Gossau. Diese Massnahmen betreffen die Steuerung der Stromproduktion und die Reduktion des Stromverbrauches. Um in einem Krisenfall die durch die erwähnten Verordnungen vorgegebenen Einsparungen beim Stromverbrauch schweizweit realisieren zu können, ist es wichtig, dass insbesondere die Grossbezüger von Energie sich vorgängig auf die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen vorbereiten. Die Industrie wird auch aufgefordert, Lösungen bei einem Blackout vorzulegen. Konkret bedeutet dies, dass in einer Mangellage der Stromverbrauch zunächst durch Sparappelle um 5 Prozent reduziert werden soll. Durch zusätzliche Verbrauchseinschränken kann die Reduktion auf 10 Prozent gesteigert werden. Durch eine Selbstkontingentierung geht man in den Szenarien davon aus, dass nochmals rund 5 bis 15 Prozent eingespart werden könnten. Bei den kleineren Gemeinden ist das Thema zwar auf dem Tisch, aber noch nicht zuvorderst. Die Gemeinde Düdingen erklärt beispielsweise: «Das Thema Stromknappheit ist auch in unserer Gemeinde aufgegriffen worden. Momentan finden interne Vorabklärungen für mögliche Umsetzungen von Ostral-Massnahmen statt», sagt Alex Kriebel, Leiter des Düdinger Bauamtes. Die Wasserversorgung, die in der Gemeinde Düdingen nicht kommunal geleitet werde, verfüge aber bereits über Notfallpläne (Einsatz von Notstromaggregaten), da solche auch bei «gewöhnlichem» Stromausfall erforderlich werden könnten. «Auch in der Aargauer Gemeinde Birr wird das Thema Stromknappheit derzeit eher wenig wahrgenommen», erwähnt Christoph Bamberger, Gemeindeschreiber und Leiter der zentralen Dienste. Jedenfalls habe die Gemeinde noch kaum entsprechende Rückmeldungen aus der Bevölkerung gehabt. «Wegen einer möglichen Strommangellage ab 2025 ist der Gemeinderat aber mit den in der Gemeinde ansässigen Firmen in Kontakt getreten.» Es gehe um die Prüfung einer möglichen ständigen Einspeisung der gewonnenen Elektrizität ab dem heutigen Testzentrum für Gasturbinen. «Wegen einer möglichen Strommangellage ab 2025 ist der Gemeinderat mit den in der Gemeinde ansässigen Firmen in Kontakt getreten.» Christoph Bamberger, Gemeindeschreiber Birr (AG) Bei der Trinkwasserversorgung ist die Notfallplanung im Gang. Derzeit klärt die Gemeinde die notwendige Grösse und Verfügbarkeit einer Notstromversorgung (Generator) für den Betrieb des Grundwasserpumpwerks bei Stromknappheit beziehungsweise Stromausfall ab. Dies damit die Reservoirs von Birr auch in einer Stromnotlage gefüllt werden können. Bei gefüllten Reservoirs reicht die Wassermenge für die Gemeinde Birr für drei Tage. In Thun stammt das Trinkwasser zu rund einem Viertel aus Quellen, der Rest ist Grundwasser. Kann bei den verschiedenen Quellgebieten aufgrund von Strommangel der sichere Betrieb von Entkeimungsanlagen nicht mehr garantiert werden, würde sämtliches Trinkwasser aus den Grundwasser-Pumpwerken Lerchenfeld und Amerikaegge gepumpt und in den erhöhten Reservoiren gespeichert. Anschliessend ist die Trinkwasserversorgung auch ohne Druckerhöhung gewährleistet. Es gelte aber zu berücksichtigen, dass nebst der Trinkwasserversorgung auch die Abwasserentsorgung funktionieren muss, erwähnt Toni Kropf: «Funktioniert die Abwasserentsorgung nicht mehr, muss die Trinkwasserversorgung eingestellt werden.» Dann müssten die Behörden die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung mittels dezentraler Wasserabgabestellen sicherstellen. Fredy Gilgen

Die Elektromobilität regional denken

Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer kaufen sich ein Auto mit Elektroantrieb, die Zahl der E-Bikes nimmt zu, kurz: Die E-Mobilität boomt und entwickelt sich schneller als erwartet. 2021 hatten von den rund 242 000 neu zugelassenen Autos rund 32 000 einen reinen Elektroantrieb. Das entspricht einer Zunahme von 62 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen. Was heisst das für die Gemeinden? «Wir müssen die E-Mobilität regional denken», findet Bänz Müller, Gemeindepräsident von Wohlen (BE). «Zum Beispiel bei den Ladestationen für E-Autos: Welche Distanz zwischen den Stationen ist sinnvoll? Wo werden diese gebraucht? Das sind Fragen, für die es eine gemeinsame Planung in der Region braucht.» Der Grossraum Bern sei ein Lebensraum, in dem die Gemeindegrenzen nicht sichtbar seien. Für die Bevölkerung zähle das Angebot und nicht, wie viele Ladestationen es in einer einzelnen Gemeinde gibt. Die Initiative Dekarbonisierung Region Bern engagiert sich in diesem Bereich. Sie ist ein loser Verbund der grösseren Gemeinden im Raum Bern, der sich für den Austausch und die Vernetzung im Bereich Nachhaltigkeit starkmacht. Dabei spielt die Elektromobilität eine wichtige Rolle. Denn der Verkehr ist gemäss einer Statistik des Bundesamtes für Umwelt nach wie vor der grösste Verursacher von CO 2 -Emissionen in der Schweiz. Was eine Gemeinde im Bereich Elektromobilität leisten kann, zeigt das Beispiel von Ittigen (BE). Die Gemeinde setzt sich seit vielen Jahren für die Nachhaltigkeit ein und ist seit dem Jahr 2000 mit der ISO-Norm 14001 zertifiziert, einem Industriestandard, der die Gemeinde zu kontinuierlichen Verbesserungen im Umweltbereich verpflichtet. Bereits in den 1990er-Jahren startete die Gemeinde einen Pilotversuch mit gemeindeeigenen Elektrofahrzeugen, gab das Vorhaben damals aber rasch wieder auf. «Es war zu teuer und die Fahrzeuge nicht besonders komfortabel», sagt Gemeindepräsident Marco Rupp. Jetzt allerdings rüstet die Gemeinde ihre Kommunalfahrzeuge auf Elektroantrieb um. Eine elektrische Wischmaschine ist seit Kurzem in Betrieb, und ein neues E-Kehrichtfahrzeug wird seinen Betrieb später im Jahr aufnehmen. «Es ist wichtig, dass man das Thema Elektromobilität mit einem klaren Konzept angeht», sagt Marco Rupp. Ittigen hat in mehreren Bereichen Abklärungen getroffen: Was kann die Gemeinde als Arbeitgeberin tun? Wo kann sie Anreize mit günstigen Rahmenbedingungen setzen? Und wie kann sie mit Partnern die Elektromobilität fördern? So hat sich die Gemeinde entschieden, ihre Fahrzeugflotte umzurüsten. Mit Beschaffungen könne die Gemeinde bereits viel bewirken, glaubt Rupp. Die Anschaffung von Elektrokommunalfahrzeugen sei zwar momentan noch teurer als von ähnlichen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Aber: «Wenn man nicht nur die Anschaffungskosten ansieht, sondern auch die Betriebskosten, so wird Elektromobilität plötzlich wirtschaftlich interessant.» «Wenn man nicht nur die Anschaffungskosten ansieht, sondern auch die Betriebskosten, so wird Elektromobilität plötzlich wirtschaftlich interessant.» Marco Rupp, Gemeindepräsident Ittigen (BE) In Ittigen fährt überdies seit letztem Jahr ein Ortsbus mit Elektroantrieb. Dieses Projekt ist in Zusammenarbeit mit dem RBS (Regionalverkehr Bern-Solothurn) entstanden, die Gemeinde beteiligte sich finanziell daran, ebenso der Kanton Bern. Zudem hat Ittigen sein Baureglement dahingehend angepasst, dass die Vorbereitung für Ladestationen für Autos, aber auch E-Bikes in Mehrfamilienhäusern gefördert wird. Für die Besitzerinnen und Besitzer von Einfamilienhäusern sei die Installation einer Ladestation keine grosse Sache, so Marco Rupp. Doch für Mieterinnen und Mieter oder auch Stockwerkeigentümer stellten sich zahlreiche Herausforderungen. Dort sei nämlich auch die Zustimmung der (Mit-)Eigentümer nötig, und es müsse geklärt werden, wer die Kosten trägt. Die Bemühungen von Ittigen im Bereich Nachhaltigkeit würden sich lohnen, ist Marco Rupp überzeugt. Auch die Bevölkerung trage sie mit und habe beispielsweise dem Kredit für das E-Kehrichtfahrzeug ohne grössere Diskussion genehmigt. «Das Engagement über 25 Jahre zahlt sich aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Ittigen erwarten von uns, dass wir uns für die Umwelt einsetzen.» Bänz Müller, Marco Rupps Amtskollege aus Wohlen bei Bern, glaubt an die Vorbildfunktion der Gemeinden. «Die Information der Bevölkerung und das Beantworten von Fragen ist eine unserer Hauptaufgaben im Bereich Elektromobilität.» Daneben könne eine Gemeinde natürlich die Fahrzeugflotte umrüsten und günstige Rahmenbedingungen schaffen. Bänz Müller sieht aber auch Grenzen des Engagements: «Sobald viel Geld in die Hand genommen werden muss, wird es schwierig. Da sind die Möglichkeiten einer Gemeinde rasch ausgeschöpft.» «Die Information der Bevölkerung und das Beantworten von Fragen ist eine unserer Hauptaufgaben im Bereich Elektromobilität.» Bänz Müller, Gemeindepräsident Wohlen (BE) Wohlen hat ebenfalls bereits erste Schritte in Sachen Elektromobilität unternommen, und zwar mit einem Car-Sharing-Angebot auf Gemeindeboden. In Wohlen, Hinterkappelen und Uettligen steht je ein Elektroauto bereit, das die Einwohnerinnen und Einwohner nutzen können. Eine Stunde Fahrt kostet fünf Franken. Neben der Ladestation für das Car-Sharing-Angebot hat die Gemeinde eine weitere Ladestation eingerichtet, die Private nutzen dürfen. «Die Elektroautos sind beliebt und werden extrem gut genutzt, sie bleiben kaum einen Tag stehen», so Bänz Müller. Auch Wohlen will seine Fahrzeugflotte auf Elektroautos umstellen. «Wir sind daran, ein umfassendes Konzept zur Elektromobilität für die Gemeinde zu erarbeiten», sagt Bänz Müller. Denn nicht nur Elektroautos gehörten dazu, sondern auch andere Verkehrsformen, die es nicht gegeneinander auszuspielen gelte, sondern vielmehr aufeinander abzustimmen. Dafür brauche es auch die Koordination mit den umliegenden Gemeinden. «Wir müssen uns genau überlegen, welche Bedürfnisse wo bestehen», ist Bänz Müller überzeugt. «Laden die Leute ihre Autos und Velos zu Hause auf? Oder am Arbeitsort? Oder besteht womöglich das Bedürfnis nach einer Ladestation an einem Knotenpunkt, wo sie auf den öV umsteigen?» Viele Fragen, die es in den nächsten Jahren zu klären gilt. Denn die Elektromobilität wird immer beliebter. Nadja Sutter

Recyceln kann man auch beim Strassenbau

Bei der Instandsetzung von Strassen fällt Ausbauasphalt in grossen Mengen an. Ausbauasphalt, der rund 5 Prozent Bitumen und 95 Prozent Gestein enthält, darf jedoch nicht als Bauabfall angesehen werden. Vielmehr handelt es sich um einen wertvollen sekundären Rohstoff, der möglichst sortenrein wiederverwendet werden sollte. Gerade für das Strassennetz in den Gemeinden und im privaten Raum besteht die Chance darin, bei Strassenbauprojekten recycelten Ausbauasphalt zu verwenden, weil die bautechnischen Anforderungen hier mehr Spielraum bieten als bei stark befahrenen und hochbelasteten Kantons- und Staatsstrassen. Projekte von diversen Kantonen oder Gemeinden, die beim Bau und bei der Sanierung von Strassen Ausbauasphalt verwendet haben, gibt es schon einige. Zum Einsatz kam recyceltes Asphaltmischgut zum Beispiel beim Einbau eines Radwegs und der Sanierung des Strassenabschnitts von Oetwil an der Limmat nach Würenlos und ebenfalls für die Strecke von Forel nach Mollie-Margot im Waadtland. Auch Städte wie Bern, Küsnacht, Uster und Zürich haben für Quartier- und Hauptsammelstrassen auf Recycling-Asphalt gesetzt. Mit der Guideline «Best Practice bei der Wiederverwendung von Ausbauasphalt und dem Einsatz von Niedertemperaturasphalt» bekommen Bauherren ein Instrument in die Hand, das sie bei der Planung und Umsetzung von Strassenbauprojekten als Leitschnur durch die verschiedenen Etappen führt. Als wichtige Stütze liefert die Guideline Empfehlungen und Hilfestellungen für die verschiedenen Projektphasen von der Planung bis zur Umsetzung. Schliesslich hat die Guideline zum Ziel, bei Strassenbauprojekten Recyclingmischgüter mit hohen Ausbauasphaltanteilen sowie Niedertemperaturasphalt zu fördern – ohne zusätzliche qualitative Risiken einzugehen. Etliche gesammelte Erfahrungen sind in der Best-Practice-Guideline aufgeführt und zeigen, dass es funktioniert. Baustoffrecycling Schweiz

Gemüse ernten mitten in der Stadt

Der Apothekengarten neben einem Coworkingspace an der zentralen Bushaltestelle von Lichtensteig SG lädt dazu ein, Medizinalpflanzen wie Thymian oder Borretsch zu probieren. In einem anderen Hochbeet gedeihen Himbeeren. Bei der Schule entstand eine Rabatte mit drei Birnenspalierbäumen, und in der Nähe wurden Cassissträucher gepflanzt. Rund um ein oft besuchtes Denkmal wie auch auf Erholungsflächen laden Beerensträucher zum Naschen ein. In der Altstadt trifft man immer wieder auf Hochbeete, in denen essbare Kräuter und andere Pflanzen für einen grünen Blickfang sorgen. Ganz klar: Lichtensteig zeigt sich von seiner grünen Seite. Das Projekt «Genuss für Mensch und Natur», das vor acht Jahren seinen Lauf nahm, wurde mit dem Binding Innovationspreis für Biodiversität 2021 ausgezeichnet. Dies, weil das Projekt die Vielfalt von Pflanzen für die Bevölkerung durch die Verbindung mit Geschmack und Genuss in vorbildlicher Weise erlebbar macht. Das Projekt stehe – so die Sophie und Karl Binding Stiftung in Basel – für ein «neues Verständnis einer Gemeindeführung, die der Bevölkerung eine Mitwirkung bei der Gestaltung ihres Lebensumfelds ermöglicht». So richtig grün wurde der Daumen des Städtchens Lichtensteig 2014, als eine Gruppe von Freiwilligen aus der Bevölkerung unter dem Namen «Blühendes Lichtensteig» begann, gemeinsam die vorhandenen Grünflächen inner- und ausserhalb der Stadt zu pflegen sowie Stauden, Sträucher und Bäume zu pflanzen. Seit zwei Jahren besitzt Lichtensteig mit Sarah Brümmer gar eine offizielle «Grünstadt-Beauftragte» mit Teilzeitpensum. Ihre Aufgabe ist es, das Grünstadt-Projekt konzeptuell wie auch praktisch umzusetzen und weiterzudenken. «Als ich meine Stelle antrat, entdeckte ich für die Förderung der Natur in der Stadt viel Potenzial. Weil Lichtensteig damals über den Aspekt Genuss bereits zahlreiche Anknüpfungspunkte hatte, bot sich für mich die Verbindung von Natur und Genuss an, um die Menschen abzuholen», erzählt Sarah Brümmer. In den letzten zwei Jahren lancierte sie zusammen mit der Bevölkerung und dem Bauamt zahlreiche Projekte. Im Rahmen einer Auftaktaktion wurden in der ganzen Stadt zwölf Hochbeete zu verschiedenen Themen wie essbaren Wildpflanzen, Gartenblumen oder Insekten platziert und bepflanzt. Die Bevölkerung wurde zu einer Hochbeet-Kräuterwanderung eingeladen. Ausserhalb der Stadt entstand ein «Nasch-Hang» mit Kultur- und Wildbeeren. Diverse Obstbäume wurden gepflanzt und Ruderalflächen geschaffen. Weiter entstand eine Saatguttausch-Pinnwand, interessierte Hauseigentümer profitierten von einer Beratung für Wildblumenwiesen, zudem fanden verschiedene Vorträge zur naturnahen Gartengestaltung statt. Was bedeutet das Grünstadt-Projekt für den Unterhalt der geschaffenen Grünflächen in und um Lichtensteig? Regelmässig trifft man Sarah Brümmer und einen Mitarbeiter des Bauamtes beim Gärtnern in der Stadt. Die aufwendigen Mäh- und Schneidarbeiten sowie die Bewässerung der Grünflächen indes werden von den Mitarbeitern des Werkhofes ausgeführt. Sie wurden im Vorfeld geschult. Denn: «Gerade im Umgang mit Wildpflanzen braucht es entsprechende Pflanzenkenntnisse», betont die Grünstadt-Beauftragte. Manche Pflanzen sollen absamen und dürfen daher nicht geschnitten oder am Ende ihrer Saison entfernt werden. Auch die Pflege von Ruderalflächen, Hecken und Magerwiesen will gelernt sein. «Am Anfang ist der Aufwand bei naturnahen Anlagen zwar etwas grösser, doch später braucht es hier weniger Unterhalt als bei herkömmlichen Pflanzungen», erklärt Sarah Brümmer. Grund: Ruderalflächen oder Magerwiesen benötigen nur wenig Pflege und Bewässerung. Und bei den Wildpflanzen fällt das regelmässige Anpflanzen von Wechselflor weg. Die Förderung der Natur in der Stadt hat Potenzial. Sarah Brümmer, Grünstadt-Beauftragte Die vielen grünen Impulse stossen in Lichtensteig laut Sarah Brümmer auf ein durchwegs positives Echo. Als grosse Herausforderung bezeichnet die Grünstadt-Beauftragte zum einen die sinnvolle Platzierung der Pflanzen auf zum Teil kleinen Flächen. Zum andern dürfe stets auch die Ästhetik nicht vernachlässigt werden. «Viele Menschen sind sich die Optik von Naturgärten nicht gewohnt. Je nach Saison zeigen sich die Pflanzen nicht immer von ihrer schönsten Seite. Deshalb informieren wir die Bevölkerung regelmässig, auch in den sozialen Medien.» Grosse Unterstützung wurde dem Projekt auch vonseiten der Behörden und Politik zuteil. Die Gemeinde bis hin zum Gemeinderat trägt das Engagement für die Naturvielfalt mit und verkörpert ein neues Verständnis einer Gemeindeführung, die mit Zukunftswerkstätten das vorhandene Kreativitätspotenzial aus der Bevölkerung nutzt (siehe auch Interview mit Stadtpräsident Matthias Müller). Das Grünstadt-Projekt ist – trotz allen Lorbeeren – nicht abgeschlossen. Derzeit laufen die Planungen für eine Streuobstwiese sowie ein Laichgewässer für Geburtshelferkröten. Die Zusammenarbeit mit der Schule soll intensiviert werden, um die Kinder noch mehr in das Erlebnis rund um Wildpflanzen einzubeziehen. Ausserdem stehen die Chancen gut, dass nächstes Jahr frei gewordene Grünflächen für einen Beteiligungsgarten mit Wildsträuchern und einer Kleingartenanlage genutzt werden können. Informationen: www.lichtensteig.ch Fabrice Müller

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