Gemeindeversammlung oder Urne: Wo gehört die letzte Entscheidung hin?
Am 9. März 2026 werden die Stimmberechtigten der zürcherischen Gemeinde Maur über eine Einzelinitiative abstimmen. Diese verlangt, dass über Änderungen des Polizeirechts obligatorisch an der Urne – anstatt in der Gemeindeversammlung – zu beschliessen sei. Im Landrat Basel-Landschaft liegt die Antwort des Regierungsrats auf ein Postulat vor. In diesem wurde die Frage aufgeworfen, ob Gemeinden mit Gemeindeversammlung in ihrer Gemeindeordnung verlangen dürfen, dass zusätzliche Beschlüsse zwingend durch Urnenabstimmung gefasst werden. Diese kurzen Ausführungen machen bereits deutlich, dass die Kantone Zürich und Basel-Landschaft unterschiedliche Bestimmungen zum obligatorischen Referendum kennen; der Informationskasten gibt darüber detaillierter Auskunft: Als Begründung für die Einzelinitiative in Maur als auch für das Postulat im Kanton Basel-Landschaft wird die geringe Teilnehmerzahl an der Gemeindeversammlung genannt. «So ist es – etwa aufgrund von beruflichen, familiären oder gemeinnützigen Verpflichtungen – längst nicht allen Stimmberechtigten möglich, an einer Gemeindeversammlung teilzunehmen und unmittelbar an den Beschlüssen mitzuwirken», so die Ausführungen im eingereichten Postulat. Die geringe Partizipation an Gemeindeversammlungen birgt das Risiko, dass beispielsweise gut organisierte Einzelpersonen oder Kleingruppen ihre spezifischen Anliegen durchsetzen können, so die Argumente der Einzelinitiative. Mit der Unterstützung einiger weniger Gleichgesinnter liessen sich Entscheidungen herbeiführen, die nicht dem Mehrheitswillen der Bevölkerung entsprächen. Im Kanton Basel-Landschaft unterstehen bereits nahezu alle Beschlüsse der Gemeindeversammlung dem fakultativen Referendum. Bei umstrittenen Vorlagen könne die unterlegene Seite Unterschriften sammeln und so eine Urnenabstimmung erzwingen, weshalb ein Ausbau des obligatorischen Referendums nicht nötig sei, so der Regierungsrat in seiner sehr lesenswerten und informativen Postulats-Antwort . Der Regierungsrat will verhindern, dass je nach Gemeinde sehr unterschiedliche Kataloge obligatorischer Urnenabstimmungen entstehen. Der Umfang der politischen Rechte solle nicht vom Wohnort abhängen, weshalb der Grundsatz der Einheitlichkeit über der Variabilität kommunaler Lösungen stehen soll. Der Regierungsrat vertritt die «Ansicht, dass in der Versammlungsdemokratie als urtümlichster und umfassendster Form der direkten Demokratie die Urnenabstimmungen eine eher untergeordnete Rolle einzunehmen haben. Je mehr Beschlüsse der Gemeindeversammlung – sei dies obligatorisch oder fakultativ – an der Urne überprüft werden, desto geringer wird das politische Gewicht der Gemeindeversammlung und hiermit auch das Interesse, an ihr teilzunehmen. Es ist tunlichst zu vermeiden, dass die Gemeindeversammlung zu einem bloss vorberatenden Organ degradiert wird, dem jegliche Kompetenz zum selbständigen Entscheid abgeht» (S. 20). Diese, ähnliche und pointiertere Argumente finden sich auch zur Einzelinitiative in Maur in den (lokalen) Medien : «Initiative will Gemeindeversammlung schwächen» und sie sei ein «Angriff auf die lokale Diskussionskultur». Der Gemeinderat hingegen «anerkennt die Argumente des Initianten», wie es in der Abstimmungsbroschüre zu lesen ist, und empfiehlt dem Souverän, die Einzelinitiative «anzunehmen» (S. 5). Die Thematik zeigt einen Zielkonflikt zwischen Beteiligung und Legitimation auf. Die Gemeindeversammlung ermöglicht eine direkte politische Mitwirkung und sie soll über so vieles wie möglich auch abschliessend bestimmen können. Andererseits sollen (weitreichende) politische Entscheidungen auf einer möglichst breiten Beteiligungsbasis beruhen. Aus einer demokratietheoretischen Perspektive treffen hier zwei unterschiedliche Vorstellungen von demokratischer Entscheidungsfindung aufeinander. Zudem kommt eine individuelle Perspektive hinzu: Wer regelmässig an der Versammlung teilnimmt, kann sich durch eine Ausweitung des obligatorischen Referendums in seinen Befugnissen beschnitten fühlen – während die zusätzlichen Urnenabstimmungen jenen, die nicht an der Versammlung teilnehmen, mehr Mitwirkungsmöglichkeiten bieten. Letztlich ist es eine Frage der politischen Gewichtung – und eine, vor der in den kommenden Jahren noch viele Gemeinden stehen werden. Michael Strebel