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  • 6 | 2024 1
Aktive Filter: Kategorie: Digitalisierung Autor: Gérald Strub Ausgabe: 6 | 2024 Alle Filter entfernen
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Einführung von E-Signaturen und E-Siegel in der öffentlichen Verwaltung

Die Bedeutung von E-Signaturen und E-Siegeln in der öffentlichen Verwaltung liegt nicht nur in ihrer Funktion als digitale Unterschrift oder Authentifizierungsmethode, sondern auch in ihrem Beitrag zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung, zur Beschleunigung von Prozessen und zur Reduzierung von Papier. Sie sind rechtlich anerkannte Instrumente, die die Art und Weise verändern, wie die öffentlichen Verwaltungen arbeiten. Daher muss und wird ein Umdenken und eine Umstrukturierung in den öffentlichen Verwaltungen stattfinden. E-Siegel statt E-Signatur: Für die öffentlichen Verwaltungen ist grossmehrheitlich ein E-Siegel ausreichend, da keine persönliche Unterschrift einer natürlichen Person (E-Signatur) notwendig ist. Dies stellt eine noch grössere Veränderung dar als der Wechsel von der traditionellen handschriftlichen Unterschrift zur E-Signatur. Das ist nur ein Beispiel für das benötigte Umdenken. Öffentliche Verwaltungen werden dem unaufhaltsamen Trend der Digitalisierung folgen müssen, um den sich wandelnden Bedürfnissen und Anforderungen der Einwohnenden gerecht zu werden. In einer Zeit, in der elektronische Kommunikation, Onlinedienstleistungen und digitale Transaktionen immer häufiger werden, sind E-Signaturen und E-Siegel unverzichtbare Instrumente zur Gewährleistung einer reibungslosen und sicheren Interaktion zwischen der öffentlichen Verwaltung und ihren Kundinnen und Kunden. Beschaffung von E-Signaturen und E-Siegeln: Die Rahmenvereinbarungen zwischen eOperations Schweiz AG und den Signaturdienstleistern sind abgeschlossen. Damit können beteiligte Gemeinwesen unter diesen Vereinbarungen Leistungen zu vorteilhaften Konditionen beziehen, ohne eigene Ausschreibungen tätigen zu müssen. Gérald Strub

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