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Mehr Hitzetage: Städte suchen mit Fachhochschule nach Lösungen

Die Klimaprognosen für die Schweiz zeigen deutlich: Hitzetage werden häufiger und dauern länger. Laut MeteoSchweiz nimmt die Zahl der Tage mit über 30 Grad insbesondere in Städten stark zu. Für Basel rechnen Klimaszenarien bis 2060 mit mehr als 50 Hitzetagen pro Jahr – heute sind es rund 15. Gleichzeitig steigt die Zahl der Tropennächte, in denen die Temperaturen auch nachts nicht unter 20 Grad sinken. Für die Gesundheit kann anhaltende Hitze stark belastend sein. Hitze fordert in der Schweiz jährlich mehrere Hundert Todesopfer und verschärft Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen. Besonders gefährdet sind Menschen über 65 Jahre, Kleinkinder, Schwangere sowie Personen, die sich längere Zeit draussen aufhalten müssen, beispielsweise wohnungslose Personen. Der Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter unterstützt in Basel Menschen ohne Dach über dem Kopf. Der Sommer sei für viele zwar die bevorzugte Jahreszeit, sagt Co-Geschäftsleiter Mats Müller: «Es ist länger hell, die Stadt lebt.» Gleichzeitig würden die gesundheitlichen Risiken von Hitze aber unterschätzt. Im Sommer verteilt der Verein Getränke und Sonnenhüte. Bei Hitzeperioden sei jedoch zusätzlicher Schutz notwendig – etwa Orte zum Abkühlen. Also Räume mit weniger als 24 Grad, die bei Hitzestress als wirksamste Sofortmassnahmen gelten. Hier setzt die Studie «Kühle Räume in der Stadt» an. Sie wurde von Tanja Herdt, Professorin für Städtebau am IRAP Institut für Raumentwicklung der OST – Ostschweizer Fachhochschule, geleitet. Die Untersuchung kombinierte Literaturrecherche, Interviews mit Fachpersonen und Betroffenen sowie eine Kartierung möglicher Standorte in besonders belasteten Quartieren. Die Auswertung zeigt, dass sich viele Städte und Kantone intensiver mit Hitze beschäftigen. Strategische Instrumente wie Hitzeaktionspläne sind jedoch noch nicht flächendeckend verbreitet. Gemäss der Studie verfügten 2024 erst sechs Kantone über entsprechende Pläne. Auch bei planerischen Grundlagen besteht Potenzial. In vielen Städten werden Hitzeinseln in Quartieren erstmals systematisch erfasst. Solche Hitzeinseln entstehen häufig in dicht bebauten Quartieren mit wenig Grünflächen, hohem Versiegelungsgrad und eingeschränkter nächtlicher Abkühlung. Langfristig können Klimaanpassungsmassnahmen wie mehr Grünräume und Beschattungen die Situation verbessern. Gleichzeitig benötigen Gemeinden auch gesundheitliche Sofortmassnahmen, etwa kühle Räume. Eine Möglichkeit besteht darin, bestehende öffentlich zugängliche Gebäude als sogenannte kühle Räume nutzbar zu machen. Dazu zählen etwa Quartiertreffpunkte, Bibliotheken oder Museen. Diese Orte sind vielen Menschen bereits vertraut und könnten bei Hitze als Rückzugsorte dienen. Im Rahmen der Studie wurden in Basel rund 120 potenzielle Einrichtungen identifiziert, davon wurden 52 vertieft untersucht. Dabei zeigte sich, dass viele Räume gewisse Anforderungen erfüllen, jedoch selten alle Kriterien. Einschränkungen bestehen bei der Klimatisierung, bei der Barrierefreiheit oder bei den Sommeröffnungszeiten. Aus Sicht der Forschenden liegt hier ein praktischer Ansatzpunkt: Bestehende Treffpunkte könnten gezielt ertüchtigt werden, um während Hitzeperioden als kühle Aufenthaltsorte zu dienen. In Basel-Stadt und anderen Städten sollen in einem Folgeprojekt kühle Räume pilotiert werden (siehe Kasten). Auf Grundlage der Untersuchung formulierte das Projektteam zehn Empfehlungen für Städte und Gemeinden. Dazu gehört eine klarere Definition besonders betroffener Bevölkerungsgruppen; wohnungslose Menschen werden heute nicht überall systematisch berücksichtigt. Zudem empfehlen die Forschenden, Hitzeaktionspläne zu entwickeln und Hitzebeauftragte zu ernennen. Sie könnten Massnahmen bündeln, Informationen koordinieren und den Austausch zwischen Verwaltung, Gesundheitswesen und sozialen Einrichtungen stärken. Langfristig wird der Umgang mit Hitze Teil der kommunalen Klimaanpassung sein. Während der Schutz vor Kälte traditionell gut organisiert ist, gewinnt auch der Hitzeschutz hierzulande an Bedeutung. Erfahrungen aus südeuropäischen Städten zeigen, dass Anpassungen im Städtebau, bei der Gestaltung öffentlicher Räume und im Alltag dazu beitragen können, mit der Hitze besser zurechtzukommen. Sebastian Keller

Digitalisierung: Gemeinden tun sich schwer mit Zusammenarbeit

Die Gemeindeumfrage 2026 des Vereins Myni Gmeind und des Schweizerischen Gemeindeverbands verzeichnet eine hohe Beteiligung: 639 Gemeinden (über 30 Prozent) haben den Fragebogen vollständig ausgefüllt, viele mehr einen Teil davon. Diese hohe Rücklaufquote untermauert die Relevanz des Themas und belegt die Repräsentativität der Erhebung (siehe Box). Zudem beabsichtigen 62 Prozent der Gemeinden, die digitale Transformation kooperativ zu bewältigen. Die primären Treiber für eine Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden sind der Austausch von Know-how und Erfahrungen. Sie versprechen sich davon eine höhere Qualität, beispielsweise bei der Strategieentwicklung. Gleichzeitig stehen oft auch Effizienzziele im Fokus, wenn es etwa um personelle und finanzielle Ressourcen oder um die Entwicklung von digitalen Prozessen geht. Bei der Kooperation bewerten sich die Gemeinden im Schnitt mit der ungenügenden Note 3,8; ein Drittel vergibt sogar die Note 3,0 oder tiefer. Als Motive für eine Kooperation nennen die Befragten (a) bessere Dienstleistungen, (b) Synergien bei Aufwand und Kosten sowie (c) die Befürchtung, die Transformation allein nicht zu schaffen. Als Kooperationsbarrieren werden angeführt: (a) die Einschränkung der Selbstbestimmung, (b) notwendige Kompromisse, die zu einer aufwendigeren Entwicklung führen, und (c) fehlendes Wissen/Können oder fehlende Kultur. Aber auch Unterschiede in den IT-Systemen, in Bedürfnissen und im Reifegrad sowie eine mangelnde Kooperationsbereitschaft (Kirchturmdenken). Auf operativer Ebene wird eine Zusammenarbeit eher angestrebt als auf strategischer. Rund drei Viertel aller Gemeinden würden operativ eine Zusammenarbeit sehr oder eher suchen, auf strategischer Ebene sind es nur zwei Drittel. Dabei stehen auf operativer Ebene die Nachbargemeinden (51 Prozent) im Fokus, gefolgt von Verbänden und Gemeindeorganisationen (30 Prozent). Auf strategischer Ebene sinkt die Bedeutung der Nachbargemeinden leicht, und jene der Verbände steigt etwas an. Keine Rolle spielen dabei die zuständigen Stellen von Kantonen oder dem Bund. Dies zeigt sich auch, wenn die Gemeinden nach Alternativen zur Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden befragt werden. Die Auswertung der Freitexte zeigt: (a) Die Gemeinden wünschen sich trotz Autonomieansprüchen mehr und klarere Vorgaben sowie eine stärkere Steuerung durch Kanton oder Bund (ein impliziter Widerspruch?), (b) eine wahrgenommene Ressourcenproblematik und Unterschiede in Gemeindegrössen, Reifegrad und Aufgaben, die die Transformation bzw. eine Zusammenarbeit erheblich erschweren, und (c) den Wunsch nach besseren Austauschformaten und einer koordinierten Zusammenarbeit. Als wichtigste Erfolgsfaktoren kristallisieren sich heraus: (a) identische Problemstellungen, (b) genügende Ressourcen und (c) persönliche Beziehungen sowie eine offene Kultur der Leitung. Die obigen Ausführungen belegen: Die meisten Aspekte können von den Gemeinden, den Kantonen oder dem Bund selbst gesteuert werden. Die Ressourcenproblematik ist demnach eher Folge als Ursache. Die digitale Transformation ist nur ein Hilfsmittel zur besseren oder effizienteren Aufgabenbewältigung. Eine verbesserte Zusammenarbeit oder die Vereinheitlichung von Systemen dürfte die Autonomie der Gemeinden daher kaum gefährden, sondern müsste deren Ressourcenlage mittel- bis langfristig verbessern. Diese Befunde bieten eine strategische Chance, signalisieren jedoch dringenden Handlungsbedarf. Der Schweizerische Gemeindeverband und Myni Gmeind setzen mit dem Projekt GemeindeConnect genau hier an, um die Kooperation zu fördern. Die Abschlussfrage betraf den Informationsstand bezüglich e-ID. Knapp 70 Prozent der Gemeinden geben an, «dass kaum Informationen vorhanden oder noch viele Fragen offen sind». Lediglich 3 Prozent der Gemeinden geben an, dass für sie die Ziele wie der Zeitplan klar seien. Dies wirft die Frage auf, inwieweit die geplante Einführung der e-ID auf Gemeindeebene unter diesen Voraussetzungen realistisch ist. Joachim Tillessen

Frischer Wind für unsere Gemeinden

Extreme Hitzewellen im Sommer sind seit einigen Jahren an der Tagesordnung. Dürre, Wärmeinseln, vulnerable Personen: Diese Herausforderungen fallen in erster Linie in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, die eine beeindruckende Vielfalt an innovativen Lösungen entwickeln. In Gordola (TI) wird der Dürre durch eine Versorgung mit Quellwasser und eine schnelle Lecksuche entgegengewirkt. Die Burgergemeinde Visp (VS) bekämpft nicht nur die Auswirkungen der Klimaerwärmung, sondern auch deren Ursachen dank einer Klimastrategie zur Reduzierung des CO₂-Fussabdrucks. Biel (BE) sucht Lösungen gegen die grosse Hitzeinsel in seinem Zentrum. Entdecken Sie auch das Projekt «Cool City» des Kantons Genf, die Entsiegelungsmassnahmen im Siedlungsraum Windisch (AG) oder die Studie der Ostschweizer Fachhochschule zu kühlen Räumen in der Stadt. Diese Ausgabe befasst sich zudem mit digitaler Inklusion, der Förderung der Elektromobilität, dem bevorstehenden Inkrafttreten der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) sowie der Gemeindeumfrage zu Digitalisierung. Wir wünschen Ihnen eine erfrischende Lektüre – und bleiben Sie cool! «Dürre, Wärmeinseln, vulnerable Personen: Diese Herausforderungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, die eine beeindruckende Vielfalt an innovativen Lösungen entwickeln.» Eloïse Eperon, Fachverantwortliche Migration und Integration, Schweizerischer Gemeindeverband Eloïse Eperon

Genf testet städtische Lösungen gegen Hitze

Angesichts zunehmender Hitzewellen startete der Kanton Genf 2019 das Projekt «Cool City», um städtische Räume dem Klimawandel anzupassen. Fünf Pilotprojekte von 2019 bis 2023 zeigten praxisnah, wie versiegelte Flächen entsiegelt, Grünflächen und Wasser gezielt integriert oder Pausenplätze angenehmer gestaltet werden können. Fachpersonen aus Stadtplanung, Architektur und Umweltwissenschaften entwickelten gemeinsam Methoden, die in Stadtquartieren, aber auch in Schulen anwendbar sind. Der Kanton arbeitete dabei eng mit der Universität Genf, der Hochschule für Landschaft, Ingenieurwesen und Architektur Genf, mehreren Partnergemeinden sowie einem Beratungsbüro zusammen. «Cool City» liefert nun konkrete Werkzeuge für Gemeinden: mikroklimatische Diagnosen, Indikatoren für Schatten, Vegetation und Materialien sowie klimaintegrierte Planungsrichtlinien. Delia Fontaine

Zweite Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Was kommt auf uns zu?

Die zweite grosse Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (als «RPG 2» bezeichnet) hat eine lange Geschichte. Nach fast vierzehn Jahren Gesetzgebungsarbeit hat das Parlament die Änderung in der Schlussabstimmung vom 29. September 2023 überraschend einstimmig angenommen – was in der Fachwelt für Aufregung sorgte. Über zwei Jahre später sind nun die Ausführungsbestimmungen bekannt. Der Bundesrat hat im Oktober 2025 die angepasste Raumplanungsverordnung (RPV) und weitere Dokumente verabschiedet. Die Trägerorganisationen der zurückgezogenen Landschaftsinitiative II zeigten sich in einer ersten Reaktion besorgt über die «unnötigen Lockerungen». Wir fassen die Neuerungen kurz und sachlich zusammen. Dabei beschränken wir uns im Sinne eines ersten Überblicks auf ausgewählte Kernelemente. Was? Das sogenannte Stabilisierungsziel wird als Herzstück von RPG 2 bezeichnet: Das Parlament bekennt sich damit zum Ziel, die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren. Der Katalog mit Ausnahmen aber ist umfangreich. Land- und forstwirtschaftlich sowie touristisch bedingte Versiegelungen werden vom Stabilisierungsziel ausgenommen. Gleiches gilt für Energie- sowie kantonale und nationale Verkehrsanlagen. Jeder Kanton verfügt über ­einen Spielraum von zwei Prozent, bezogen auf den Stand vom 29. September 2023 (Referenzdatum). Der Bund berechnete in Absprache mit den Kantonen auf einer einheitlichen Datenbasis die jeweiligen Referenzwerte für die Kantone; diese finden sich im Anhang zur RPV. Warum? Die Idee einer Stabilisierung der baulichen Entwicklung ausser­halb der Bauzonen wurde als Reaktion auf die Landschaftsinitiative II in die RPG 2-Vorlage aufgenommen. Das RPG geht aber weniger weit als die Initiative und lässt den Kantonen einen grosszügigen Spielraum. Am Grundprinzip einer Obergrenze für die bauliche Entwicklung ausserhalb der Bauzonen hat das Parlament jedoch ausdrücklich festgehalten. Wie? Die Herausforderung für die Kantone ist gross: Sie müssen in ihren Richtplänen ein Gesamtkonzept zur Erreichung des Stabilisierungsziels festlegen. Dies hat innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Teilrevision RPG 2 zu erfolgen. Die RPV regelt die einzelnen Ziele zur Stabilisierung der Gebäude und der versiegelten Fläche eingehend. Sie beschreibt unter anderem, wie vorzugehen ist, wenn die Einhaltung der Ziele gefährdet ist oder die Ziele verfehlt werden. Die Kantone müssen die nach dem Referenzdatum erfolgende bauliche Entwicklung eng verfolgen und sich Gedanken zur Kompensation machen. Dabei müssen sie auch Sofortmassnahmen prüfen, zumal das Referenzdatum heute schon über zwei Jahre zurückliegt. Denkbar wären auch gesetzliche Anpassungen in den Kantonen, um gewisse (bestehende) bundesrechtliche Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen einzuschränken. Weiter müssen die Kantone dem Bund künftig perio­disch Bericht über ihre Situation bezüglich der Stabilisierung erstatten. Relevante Artikel: - Art. 1 Abs. 2 Bst. b ter und b quater RPG - Art. 6 Abs. 3 Bst. d und e RPG - Art. 8d RPG - Art. 24f Abs. 2 und 3 RPG - Art. 27a RPG - Art. 38b Abs. 1, 3 und 4 RPG - Art. 38c RPG - Art. 25a - 25g RPV Anhänge 1 und 2 RPV - Leitfaden zur Richtplanung, Kapitel 1 Was? Eigentümerinnen und Eigentümer von ausserhalb der Bauzonen liegenden Bauten und Anlagen erhalten bei deren Abbruch eine Prämie in der Höhe der Abbruchkosten. Diese entfällt nur, wenn eine anderweitige gesetzliche Pflicht besteht, die Beseitigungskosten zu tragen. Werden landwirtschaftlich oder touristisch genutzte Bauten und Anlagen beseitigt und danach Ersatzneubauten erstellt, so wird die Abbruchprämie ebenfalls ausgerichtet. Warum? Soll sich die Anzahl Gebäude ausserhalb der Bauzonen tatsächlich stabilisieren, müssen nicht mehr benötigte Bauten und Anlagen abgebrochen werden. Um dies zu unterstützen, wurde die Abbruchprämie ins Gesetz aufgenommen. Der finanzielle Anreiz wird jedoch klein sein, wenn nur die Abbruchkosten vergütet werden (gemäss Bundesamt für Raumentwicklung [ARE] ca. 20 000 bis 30 000 Franken pro Abbruch). Dies umso mehr, weil die Möglichkeiten für eine Umnutzung bestehender Bauten ausserhalb der Bauzonen mit RPG 2 zusätzlich erweitert wurden. Zudem dürfte in den meisten Fällen der Gebäudesaldo unverändert bleiben (aufgrund landwirtschaftlicher Ersatzneubauten). Wie? Die Kantone müssen die Abbruchprämie finanzieren. Sie sollen dies primär mit den Erträgen aus dem Mehrwertausgleich tun, darüber hinaus mit allgemeinen Finanzmitteln. Dadurch entsteht für die Kantone ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf. Sie müssen künftig neben den Entschädigungen für Rückzonungen und der Finanzierung von Massnahmen für die Innenentwicklung einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen aus dem Mehrwertausgleich für solche Abbruchprämien verwenden. Eine Mitfinanzierung durch den Bund ist zwar vorgesehen. Diese beträgt aber lediglich 20 bis 30 Prozent und ist fakultativ. Das heisst, sie kann ausbleiben, wenn dem Bund die entsprechenden Mittel fehlen. Die Kantone sind vor diesem Hintergrund gefordert, ihre bestehenden Regelungen zum Mehrwertausgleich zu überprüfen und gezielt zu überarbeiten. Relevante Artikel - Art. 5a RPG - Art. 8d Abs. 1 RPG - 24f Abs. 1 RPG - Art. 43d RPV - Art. 43e RPV Was? Der sogenannte Gebietsansatz lässt mehr Bauen und Umnutzungen im Nichtbaugebiet zu: Die Kantone können – wenn sie dies wollen – in spezifischen Fällen von den abschliessenden bundesrechtlichen Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzone abweichen. Sie müssen dafür im Richtplan Gebiete bezeichnen, in denen aufgrund einer räumlichen Gesamtkonzeption bestimmte Mehrnutzungen zulässig sind (deshalb «Gebietsansatz»). Gestützt darauf können «Nichtbauzonen mit zu kompensierenden Nutzungen» ausgeschieden werden. In diesen Zonen müssen die entsprechenden Nutzungen «mit den erforderlichen Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden» und «in der Summe zu einer Verbesserung der Gesamtsituation von Siedlungsstruktur, Landschaft, Baukultur, Kulturland und Biodiversität führen». Warum? Der Gebietsansatz ist ein freiwilliges Planungsinstrument, das es den Kantonen ermöglichen soll, beim Bauen ausserhalb der Bauzonen den regionalen Besonderheiten besser Rechnung zu tragen. Diese Zielsetzung ändert indessen nichts daran, dass es sich ausdrücklich um Nichtbauzonen im Sinne des Trennungsgrundsatzes handelt. Grössere Baumöglichkeiten dürfen deshalb mit ihnen nicht verbunden werden, denn die beiden Verfassungsprinzipien Trennungsgrundsatz und Konzentrationsprinzip gelten auch hier (dies ist im Übrigen für alle neuen Bestimmungen der Fall). Somit werden die explizit im Gesetz genannten Umnutzungen von landwirtschaftlichen Bauten zur Wohnnutzung nur in Einzelfällen möglich sein. Wie? Voraussetzungen für die Anwendung dieses Instruments ist die Bezeichnung des betreffenden Gebiets mit einer entsprechenden räumlichen Gesamtkonzeption im kantonalen Richtplan. In der Nutzungsplanung muss danach die «Nichtbauzone mit zu kompensierenden Nutzungen» ausgeschieden werden. Zudem muss die kantonale Stabilisierungsstrategie vom Bund genehmigt sein. Bei all diesen Arbeiten ist der Kanton führend. Der Bund wird die entsprechenden Richtplaneinträge streng prüfen, wurde doch in den Beratungen wiederholt festgehalten, dass der Trennungsgrundsatz nicht unterlaufen werden soll. Diese Arbeiten werden durch die Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen nicht einfach(er). Relevante Artikel - Art. 8c RPG - Art. 18 bis RPG - Art. 38b Abs. 2 RPG - Art. 33a RPV - Leitfaden zur Richtplanung, Kapitel 2 Was? Diese Regelung erlaubt unter gewissen Voraussetzungen die Verschiebung von Gebäudeflächen innerhalb der gleichen Geländekammer zur Erweiterung von bestehenden Hotelbetrieben und Restaurants. Diesem Transfer sind Grenzen gesetzt, wenn auch grosszügige: Hotels ausserhalb der Bauzonen dürfen die Zahl ihrer Betten auf bis zu 120 erweitern – was dem Doppelten eines durchschnittlichen Schweizer Hotels entspricht. Restaurants dürfen die Anzahl Sitzplätze auf maximal 100 erhöhen. Die Erweiterung muss betrieblich notwendig sein. Zudem müssen die Mehrnutzungen insgesamt in einem vernünftigen Verhältnis zu den vorgesehenen Aufwertungen und kompensatorischen Massnahmen stehen. Zur Kompensation genutzt werden können nur Gewerbenutzungen, die nicht standortgebunden sind. Warum? Das Parlament hat sich für diese Spezialregel für den Tourismus (entgegen den Bedenken des Bundesrats) ausgesprochen, damit sich altrechtliche Gastgewerbe- und Beherbergungsbetriebe ausserhalb der Bauzonen baulich, betrieblich und technisch an die modernen Anforderungen anpassen können. Wie? Diese neue Regelung richtet sich – wie die meisten Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bauzone – an die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. Es handelt sich hier gewissermassen um einen Gebietsansatz light, der direkt via Baubewilligungsverfahren zur Anwendung kommt. Der Kanton ist in der Pflicht, sicherzustellen, dass die Vorgaben des Raumplanungsrechts und in diesem Fall im Speziellen der Verordnung eingehalten werden. Relevante Artikel - Art. 37a Abs. 2 RPG - Art. 43 Abs. 4 - 8 RPV Was? Im Gesetz wird neu explizit festgehalten, dass die Landwirtschaft mit ihren Bedürfnissen in der Landwirtschaftszone Vorrang gegenüber nicht landwirtschaftlichen Nutzungen hat. Dazu soll unter anderem die zuständige Behörde umweltschutzrechtliche Erleichterungen gewähren, wenn die Interessen der Landwirtschaft stärker wiegen als das In­te­res­se daran, Lärmvorschriften oder Mindestabstände zum Schutz vor Gerüchen einzuhalten. Die RPV konkretisiert diese Bestimmung weiter. Der Vorrang der Landwirtschaft wird aber auch durch die vielen Ausnahmen bei den Stabilisierungszielen bekräftigt. Warum? Gemäss Bundesrat ist es ein erklärtes Ziel von RPG 2, die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu verbessern. In diesem Sinne hält der Bundesrat weiter fest, dass die Bestimmung zum Vorrang der Landwirtschaft die Bedeutung einer Grundsatzbestimmung hat. Dass es dabei nicht nur um die landwirtschaftliche Produktion gehen kann, liegt auf der Hand, ist doch unter anderem auch die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Teil des Leistungsauftrags der Landwirtschaft. Wie? Es handelt sich bei den meisten Vorrangbestimmungen um direkt anwendbare Normen des Bundesrechts, die keiner Konkretisierung durch die Kantone bedürfen. Relevante Artikel - Art. 15 Abs. 4 bis RPG - Art. 16 Abs. 4 und 5 RPG - Art. 38a RPV Was? Die zuständigen kantonalen Behörden sollen dafür sorgen, dass unbewilligte Nutzungen innerhalb nützlicher Frist festgestellt und anschliessend sofort untersagt und unterbunden werden. Rückbauten zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands sind unverzüglich anzuordnen und durchzuführen. Weiter kann nur die zuständige kantonale Behörde ausnahmsweise von der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands absehen. Warum? Das Parlament hat wiederholt bekräftigt, dass RPG 2 den Trennungsgrundsatz stärken soll. Dazu gehört auch ein wirksames Vorgehen gegen das illegale Bauen ausserhalb der Bauzonen. Wie? Mit den neuen Bestimmungen werden die Kantone deutlich stärker in die Pflicht genommen. Die entsprechenden Verfahren sollen neu so weit wie möglich konzentriert und gestrafft werden. Weiter sind die zuständigen Behörden mit den nötigen Entscheidungskompetenzen und Ressourcen auszustatten. Ob und in welchen Bereichen der kantonale Gesetzgeber tätig werden muss, hängt von der aktuellen Ausgestaltung des kantonalen Rechts ab. Relevante Artikel - Art. 25 Abs. 3 - 5 RPG - Art. 43b und 43c RPV Neben den vorgestellten Kernelementen bringt die Teilrevision RPG 2 zahlreiche weitere Anpassungen im Raumplanungsrecht mit sich. Interessierte oder Betroffene werden um eine sorgfältige Lektüre der nur schwer verständlichen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen sowie der weiteren Hilfsmittel nicht herumkommen. Auch für die Fachwelt bleiben der Regelungsinhalt und die Tragweite für die räumliche Ordnung bei vielen Bestimmungen noch weitgehend unklar. Für die Kantone ergeben sich neue Aufgaben und grosse Herausforderungen. Sie müssen nun als Erstes eine Stabilisierungsstrategie erarbeiten, diese im kantonalen Richtplan verankern und sie gegebenenfalls mit ergänzenden Instrumenten umsetzen. Gelingt ihnen dabei eine gute Lösung, kann sich RPG 2 als Chance erweisen, die Landschaft zu schützen und aufzuwerten sowie den Trennungsgrundsatz zu stärken. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für die Kantone nicht nur durch die neue Abbruchprämie, sondern auch aufgrund der neuen Aufgaben, die mit einem entsprechenden Ressourcenbedarf einhergehen (beispielsweise die Anpassung der Richtpläne, das Monitoring oder die Massnahmen bei illegalen Bauten). Beim Gebietsansatz werden Pilotprojekte der interessierten Kantone notwendig sein. So wird sich längerfristig zeigen, welche Chancen und Risiken mit diesem neuen Planungsansatz ausserhalb der Bauzonen verbunden sind. Der Bundesrat setzt das revidierte Raumplanungsrecht gestaffelt in Kraft: Bestimmungen, die keine Anpassungen erfordern, treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die anderen Bestimmungen gelten ab 1. Juli 2026. Die Teilrevision RPG 2 wird auch EspaceSuisse weiterhin beschäftigen. Eine weitere vertiefte Auseinandersetzung mit den neuen Bestimmungen folgt. Samuel Kissling

Digitale Dienstleistungen für alle zugänglich machen

Digitale Teilhabe heisst, dass möglichst alle Menschen von digitalen Dienstleistungen profitieren können und Unterstützung erhalten, wo das nötig ist. Studien zeigen, dass heute viele Personen nicht mit der rasanten digitalen Entwicklung mitkommen. Das sind gerade ältere Personen, Menschen mit Migrationshintergrund, die mit Sprachbarrieren kämpfen, und Menschen mit Behinderungen sowie bildungsferne Personen. Dann gibt es auch Menschen, die sich zum Beispiel keinen Laptop leisten können und deshalb ausgeschlossen sind. Neben dem finanziellen Aspekt, also dass man sich digitale Geräte nicht leisten kann, sind es fehlende digitale Kompetenzen: Manche Menschen wissen schlicht nicht, wie sie einen Touchscreen bedienen oder eine E-Mail-Adresse einrichten können. Dazu kommen Sprachbarrieren oder fehlendes Know-how von Menschen, die neu in der Schweiz sind: Sie wissen nicht, welche Dienstleistungen es gibt und wohin sie sich dafür wenden müssen. Ein grosses Thema ist auch Scham. Die Menschen schämen sich dafür, dass sie etwas nicht wissen, und trauen sich daher auch nicht, zu fragen. Sie denken: «Das kann ich sowieso nicht» – und werden dann gar nicht erst aktiv. All jene Dienstleistungen, bei denen Leistungseinbussen drohen. Dazu zählen zum Beispiel die An- und Abmeldung bei der Gemeinde bei einem Umzug, die Anmeldung für die Sozialhilfe oder beim RAV, der Bezug von Ergänzungsleistungen, das Ausfüllen der Steuererklärung, das Einreichen von Subventionsanträgen für Kinderkrippenplätze oder die Elternkommunikation in der Schule. Wichtig ist, dass Gemeinden ihre Dienstleistungen nicht exklusiv digital anbieten, dass es immer noch einen analogen Schalter gibt, an den sich Menschen mit Unterstützungsbedarf wenden können. Der Schalter muss dabei nicht jeden Tag offen sein, aber zu bestimmten Zeiten und wenn möglich auch so, dass berufstätige Personen vor oder nach der Arbeit vorbeikommen können. «Mit Vernetzung und Informationen können Gemeinden schon viel bewirken – es braucht keine grossen finanziellen Mittel.» Anja Trümpy O’Farrill, Verantwortliche digitale Unterstützung, Caritas Ein wichtiger Schritt ist es, digitale Dienstleistungen vorab auf ihre Benutzerfreundlichkeit zu testen. Dabei können verschiedene Zielgruppen als Testpersonen eingeladen werden, zum Beispiel Seniorinnen und Senioren oder fremdsprachige Menschen. Weiter hilft es, wenn relevante Informationen zum Beispiel auf der Website in möglichst einfacher Sprache gehalten und barrierefrei zugänglich sind. Dazu gehört unter anderem ein Vorlesemodus, mit dem man sich Texte auf der Website vorlesen lassen kann. Zentral ist aber auch, dass bei den Mitarbeitenden ein Bewusstsein dafür da ist, dass digitale Dienstleistungen nicht für alle selbstverständlich sind. Es wäre wünschenswert, wenn sich Gemeindemitarbeitende am Schalter einen Moment Zeit nehmen könnten, um Personen mit Unterstützungsbedarf eine Dienstleistung zu erklären. Das stärkt ihre Selbstständigkeit und fördert ihr Empowerment – also die Fähigkeit, Anliegen künftig möglichst eigenständig zu bewältigen. Oft reichen bereits kleine Erklärungen oder eine kurze Orientierungshilfe, um neue Zugänge zu eröffnen und Hemmschwellen abzubauen. Zudem ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden entsprechende Hilfsangebote in der Region kennen, zum Beispiel von Caritas, Pro Senectute, dem Dachverband Lesen und Schreiben oder weiteren Organisationen. Davon gibt es meist Flyer, die zum Beispiel am Empfang bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt werden können. Mit Vernetzung und Informationen können Gemeinden schon viel bewirken – es braucht also keine grossen finanziellen Mittel. Schwierig wird es, wenn Angebote nur noch digital zugänglich sind und es keine persönliche Beratung mehr gibt. Bei der Entwicklung digitaler Angebote sollten jene Personen, die digital nicht affin sind, immer im Blick behalten werden. Ich möchte digitale Tools aber nicht verteufeln, im Gegenteil: Übersetzungs-Apps oder das automatische Vorlesen einer Webseite können helfen, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden. Nadja Sutter

Wie die Gemeinde Büron ihr Liegenschaftsportfolio strategisch ausrichtet

Mit knapp 2800 Einwohnerinnen und Einwohnern hat Büron (LU) eine Grösse, die einerseits die Bereitstellung von diversen öffentlichen Infrastrukturen und Angeboten erfordert, andererseits aber auch einen sorgfältigen Umgang mit beschränkten Mitteln und einer schlanken Organisation verlangt. 2025 hat das Dorf im Einzugsgebiet von Sursee eine Gemeindestrategie für die kommenden zehn Jahre erarbeitet. Darin enthalten sind verschiedene Themen, unter anderem die eigenen Immobilien. So sollen das Dorfzentrum gestärkt, eine aktive Bodenpolitik verfolgt und das lokale Gewerbe unterstützt werden. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, eine Immobilienstrategie zu erarbeiten, die den zukünftigen Umgang mit den gemeindeeigenen Liegenschaften definiert. Für eine kleine Verwaltung wie jene der Gemeinde Büron ist die Erarbeitung einer Immobilienstrategie neben dem operativen Tagesgeschäft kaum zu bewältigen. Neben zusätzlichen personellen Ressourcen bringt eine externe Projektbegleitung weitere Vorteile mit sich: einen unvoreingenommenen Blick von aussen sowie Erfahrung aus vergleichbaren Strategieprozessen. Die BDO begleitet den Strategieprozess in Büron. Die Gemeinde ist zufrieden, wie Karin Flühler, Bereichsleiterin Bau und Infrastruktur, sagt: «Die fachkundige Projektbegleitung durch die BDO mit ihrem Blick von aussen stellt für die Gemeinde Büron eine äusserst wertvolle Unterstützung dar. Ihre unabhängige Perspektive trägt wesentlich dazu bei, die Immobilienstrategie zielgerichtet, effizient und nachhaltig umzusetzen.» «Die unabhängige Perspektive trägt wesentlich dazu bei, die Immobilienstrategie zielgerichtet, effizient und nachhaltig umzusetzen.» Karin Flühler, Bereichsleiterin Bau und Infrastruktur Gemeinde Büron (LU) Die Gemeinde Büron verfügt über ein Immobilienportfolio von rund 30 Gebäuden und 70 Grundstücken, wobei sich ein Grossteil im Verwaltungsvermögen befindet. Dazu zählen ein Gemeindehaus, ein Mehrzweckgebäude sowie Liegenschaften für den Kindergarten und die Primarschule. Zum Portfolio gehören aber auch speziellere Bauten wie eine Zivilschutzanlage, Wasserreservoire, Bushäuschen oder eine öffentliche Toilettenanlage. Im Finanzvermögen hält die Gemeinde zudem ein Mehrfamilienhaus mit Alterswohnungen, Entwicklungsparzellen sowie landwirtschaftliche Grundstücke. Für eine Gemeinde dieser Grösse verfolgt Büron seit Jahren eine besondere Strategie zur aktiven Unterstützung des lokalen Gewerbes. So besitzt die Gemeinde Grundstücke in der Arbeitszone, bei denen ortsansässige Unternehmen ein Kaufrecht ausüben können. Zudem hat sie Grundstücke in der angrenzenden Landwirtschaftszone erworben oder sich Kaufrechte gesichert, um Reserven für künftigen Entwicklungsbedarf der Betriebe zu schaffen. Im Dorfzentrum hat die Gemeinde ausserdem Gewerberäume im Stockwerkeigentum gekauft, um dem Kleingewerbe oder Jungunternehmen Räumlichkeiten zu fairen Konditionen anbieten zu können. Der Entwicklungsprozess der Immobilienstrategie ist systematisch aufgebaut und wird von einem schlanken Kernteam geführt, dem Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie Immobilienberaterinnen und -berater der BDO angehören. Der Prozess ist in vier Phasen gegliedert und erstreckt sich über eine Bearbeitungszeit von knapp zwölf Monaten. Die Immobilienstrategie gliedert sich in einen übergeordneten strategischen Teil mit langfristigen Zielen und Grundsätzen des Immobilienmanagements. Der objektspezifisch-operative Teil der Strategie umfasst konkrete Teilportfolio- und Objektstrategien sowie daraus abgeleitete Massnahmen für Sanierung, Betrieb und Unterhalt der Gemeindeliegenschaften. Dieser zweite Teil der Strategie ist dynamischer ausgestaltet und wird künftig bedarfsgerecht weiterentwickelt und angepasst. Ein zentrales Element des Prozesses besteht darin, die zu erarbeitende Immobilienstrategie breit abzustützen. Erfahrungsgemäss gehen die Vorstellungen darüber auseinander, welche Strategie passend ist oder welche Prioritäten gesetzt werden sollen. In Büron folgten rund 20 Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter der Einladung zu einem Workshop, in dem zentrale Fragestellungen gemeinsam erarbeitet und diskutiert wurden. Der Workshop machte sowohl Gemeinsamkeiten als auch unterschiedliche Sichtweisen erkennbar und zeigte auf, wo in der Gemeinde der grösste Handlungsbedarf besteht. Die Ergebnisse fliessen direkt in die Immobilienstrategie ein, auch wenn nicht sämtliche Inputs berücksichtigt werden konnten. Schliesslich muss die Strategie in sich stimmig und konsistent sein. Joël Buntschu

Wie Gemeinden von gemeinsam entwickelten Standards profitieren

Gemeinden sollen ihre Dienstleistungen heute digital und einfach anbieten. Standards helfen, Prozesse zu vereinheitlichen und Systeme besser zu verbinden. So können Daten zwischen den verschiedenen Verwaltungen ausgetauscht werden, weil sie überall gleich heissen. Auch das Once-only-Prinzip bringt klare Vorteile: Einwohnerinnen und Einwohner geben Daten wie Adresse oder Kontaktdaten einmal ein. Andere berechtigte Stellen können diese Informationen ebenfalls nutzen. Das spart Zeit und reduziert Fehler. Je besser die Datenqualität, desto besser können Daten ausgewertet werden, beispielsweise wie häufig eine Dienstleistung genutzt wird oder wie lange die Bearbeitung dauert. Standards sind die Basis für Interoperabilität. Das bedeutet, dass verschiedene Anwendungen miteinander funktionieren. All diese Verbesserungen sind zentrale Anliegen der Weiterentwicklung der Digitalen Verwaltung Schweiz . Die gemeinsame Steuerung sowie die Zusammenarbeit von Gemeinden, Städten, Kantonen und dem Bund werden intensiviert. Die gemeinsame Entwicklung von Standards und Architekturen soll Interoperabilität fördern. Parallel wird eine neue Kompetenz mit spezifischen Regeln zur Mitwirkung der Gemeinden, Städte und Kantone angestrebt, damit künftig wesentliche Standards für alle Gemeinwesen verbindlich sind. Während erarbeitet wird, wie sich Gemeinden künftig einbringen, ist es ihnen bereits heute möglich, sich durch Mitwirkung in den Fachgruppen des Vereins eCH und durch Beteiligung an den öffentlichen Konsultationen einzubringen und sicherzustellen, dass Verbindlichkeit da entsteht, wo sie Mehrwert erzielt. Florina German

Unterstützung für Gemeinden beim Aufbau von Ladestationen

Die drei Gemeinden Kloten (ZH), Twann (BE) und Ascona (TI) haben das kostenlose Beratungsangebot «Lade-Impuls» von EnergieSchweiz, dem Programm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien des Bundesamts für Energie, genutzt und erzählen von ihren Erfahrungen. Kloten hat die Dekarbonisierung der Mobilität in seiner Energiestrategie verankert. Bis 2030 sollen 40 Prozent der immatrikulierten Personenwagen batterieelektrisch sein. Basierend auf Szenarien von EnergieSchweiz prüfte Kloten den Ladebedarf. Das Ergebnis: Lademöglichkeiten sind vor allem am Wohnort gefragt. Ergänzend soll auch die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ausgebaut werden. Ladestationen in Quartieren und Schnellladestationen betrachtet Kloten als Gemeindeaufgabe. Daniel Martinelli, Energie- und Umweltberater der Stadt Kloten, betont: «Es braucht Ladeinfrastruktur in Quartieren für jene, die zu Hause keine Ladestation installieren können, weil sie keinen eigenen Parkplatz haben oder Vermietende dies nicht ermöglichen.» «Dank Lade-Impuls konnten wir die Bausteine der Ausschreibung Schritt für Schritt vorbereiten.» Daniel Martinelli, Energie- und Umweltberater der Stadt Kloten (ZH) Gemeinsam mit Fachpersonen führte die Stadt eine Standortevaluation mit Verkehrsmodellen, Erschliessungsszenarien und Kostenschätzungen durch. Das Ergebnis: Zwölf mögliche Standorte wurden definiert. Bei der Umsetzung setzt Kloten auf zwei Modelle. Das erste Modell ist die Direktvergabe, bei der private Betreiberinnen und Betreiber die Erschliessung und Ladeinfrastruktur selbst finanzieren. Im Gegenzug erhalten sie ein exklusives Flächennutzungsrecht über 10 bis 15 Jahre. Parkgebühren fliessen weiterhin an die Stadt. Beim zweiten Modell hat die Stadt die gesamte Basisinfrastruktur vorfinanziert. Der Betrieb läuft autonom über einen externen Anbieter gegen eine Konzession. «Dank Lade-Impuls konnten wir die Bausteine der Ausschreibung Schritt für Schritt vorbereiten», sagt Daniel Martinelli. Mit gut 500 Einwohnerinnen und Einwohnern im historischen Dorfkern Twann hat die Gemeinde Twann-Tüscherz ganz andere Voraussetzungen als Kloten. Dennoch setzt die Gemeinde am Bielersee, geprägt von Weinbau und Tourismus, seit 2015 auf Elektromobilität. Als die bestehenden Ladestationen erneuert werden sollten, passte der Contracting-Vertrag nicht mehr. Verschiedene Betreibermodelle wurden abgewogen, und der Gemeinderat entschied sich in der Lade-Impuls-Beratung für die Variante C: Selbstfinanzierung und Eigenregie durch die Gemeinde. Mittlerweile betreibt Twann-Tüscherz sechs Ladestationen in beiden Ortsteilen. Die Gemeinde legt den Preis für den Strom selbst fest und kann Vorzugskonditionen für die eigene Bevölkerung anbieten. Denn immer mehr Anwohnende sind mit E-Fahrzeugen unterwegs und benutzen die öffentlichen Ladeplätze. In Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen wurde das Projekt in nur neun Monaten umgesetzt. Das Resultat: Anwohnende und Tagestouristinnen und -touristen laden ihre Fahrzeuge, und die Einnahmen aus dem Stromverkauf fliessen direkt aufs Gemeindekonto, wo sie die getätigten Investitionen refinanzieren und den laufenden Unterhalt der Infrastruktur tragen. Daniel Schaller, Gemeinderat in der Gemeinde Twann-Tüscherz, beurteilt das Modell als lohnend und leicht reproduzierbar. Ausserdem sei die Akzeptanz in der Bevölkerung deutlich höher, wenn die Einnahmen direkt der Gemeinde zugutekämen. Ascona zeigt: Ladeinfrastruktur ist ein wichtiger Baustein der nachhaltigen Mobilität. Während Schulbusse und Dienstwagenflotte elektrifiziert wurden, entstand in der Beratung auch die Idee, kommunalen Mitarbeitenden am Arbeitsplatz Parkplätze mit Ladestationen zu einem Pauschalpreis anzubieten. Das erhöht die Attraktivität und erleichtert den Umstieg. Ergänzend baut Ascona weitere öffentliche Ladestationen und schafft für die Bevölkerung Anreize mit Rabatten auf Car-Sharing-Abos, E-Bikes und Ladestationen. Die Dekarbonisierung des Verkehrs und die Förderung des Langsamverkehrs helfen nicht nur beim Erreichen der Klimaziele, sondern tragen auch dazu bei, den Charme des Promenadenstädtchens langfristig zu erhalten. Die Praxisbeispiele zeigen: Ladeinfrastruktur ist machbar. Unabhängig von Gemeindegrösse und vorhandenen finanziellen Mitteln können unterschiedliche Lösungsansätze entwickelt werden. Wer jetzt handelt, kann Mobilität und Energie zusammendenken, attraktive Rahmenbedingungen schaffen und den Wandel aktiv mitgestalten. Robin Becker

eAlarm crisis: digitale Sicherheit für Volketswil

Bei einem Notfall können Fehler schnell gravierende Folgen haben. Da muss ein Alarmierungssystem funktionieren – doch genau das klappte in Volketswil (ZH) früher nicht immer. «Bei unseren Tests kam es zu Ausfällen von bis zu zehn Prozent – in einer Notsituation wäre das fatal», erinnert sich Andreas Fritschi, IT-Leiter von Volketswil. «Eine solche Fehlerquote können wir im Krisenfall nicht akzeptieren.» Gemeinsam mit Mirco Blattner, dem stellvertretenden Gemeindeschreiber, machte er sich auf die Suche nach einer Lösung, die nicht nur zuverlässiger, sondern auch einfacher zu bedienen war. Die Anforderungen waren klar: Webbasiert, ohne lokale Server oder komplizierte Hardware. Intuitiv zu bedienen, auch für Nicht-IT-Fachpersonen. Flexibel genug, um verschiedene Alarmarten abzudecken. Nach einem intensiven Auswahlprozess fiel die Entscheidung auf eAlarm crisis – die cloudbasierte Alarmierungslösung von Swisscom, die Alarmierungen und Kommunikationswege zentral bündelt und vereinfacht. Bei der Einführung überliess das Projektteam nichts dem Zufall. In Workshops mit jeder Abteilung wurde besprochen, welche Abläufe im Ernstfall gelten sollen. «Die Verwaltung ist sehr heterogen», erklärt Blattner. «Wir haben jede Abteilung individuell angeschaut, um eine Lösung zu schaffen, die überall akzeptiert ist.» Heute nutzen rund 150 Mitarbeitende die Mobile App eAlarm crisis, um Alarme auf ihren Dienst- oder Privatgeräten zu empfangen. Wer keine App auf seinem Smartphone installiert, wird alternativ per Sprachanruf, SMS, E-Mail oder über das Bürotelefon alarmiert. «Das System ist so flexibel, dass niemand abgehängt wird», ergänzt Fritschi. Im Sommer 2025 wurde die neue Alarmierungslösung erstmals unter realen Bedingungen eingesetzt: In der Tiefgarage des Gemeindehauses trat Kühlmittel aus. «Wir mussten kurzfristig reagieren und Mitarbeitende informieren. Die Auslösung des Alarms funktionierte nach Plan, die Feuerwehr war schnell vor Ort», erinnert sich Fritschi. Auch ein späterer Brandalarm – ausgelöst durch Reinigungsarbeiten – zeigte, wie zuverlässig das System funktioniert. Die Alarmierung lief sauber durch, die Situation war rasch unter Kontrolle. Aktuell prüft die Gemeinde, auch weitere Standorte wie das Freibad und die Sportanlagen in das Alarmierungssystem einzubinden. «Unser Ziel ist eine einheitliche, digitale Alarmierungsplattform für alle kritischen Bereiche der Gemeinde», sagt Blattner. «So sind wir in jeder Situation vorbereitet – von technischen Störungen bis zu Bedrohungslagen.» Die Verantwortlichen haben drei Tipps für andere Gemeinden: 1. Frühzeitig planen und Mitarbeitende einbeziehen Gute Kommunikation ist entscheidend für Akzeptanz und Sicherheit. 2. Flexibilität bei Prozessen einbauen Jede Abteilung hat eigene Risiken – die Lösung muss das abbilden können. 3. Auf einfache Bedienung achten «In einer Notsituation soll niemand überlegen müssen, wohin er klicken soll», betont Fritschi. Mit eAlarm crisis hat die Gemeinde Volketswil eine zeitgemässe, sichere Basis für Notfallkommunikation geschaffen. Die Lösung verbindet moderne Technologie mit klaren Abläufen und gelebter Verantwortung – ein Best-Practice-Beispiel für digitale Alarmierung und Sicherheit in Schweizer Gemeinden. Was in Volketswil bei der Alarmierung intern verlässlich funktioniert, lässt sich auch nach aussen übertragen. Denn im Ereignisfall zählt nicht nur, wie schnell informiert wird, sondern auch, wen die Informationen erreichen. Genau hier setzt EasyRegister an, ein Zusatzmodul von eAlarm crisis. Es ermöglicht Gemeinden, ihre Bevölkerung direkt und gezielt zu informieren, zum Beispiel bei Unwettern, technischen Störungen oder besonderen Ereignissen. Über ein einfaches Onlineportal können sich Bürgerinnen und Bürger selbst anmelden und wählen, welche Mitteilungen sie erhalten möchten – per SMS oder E-Mail. Im Ereignisfall erstellen die Verantwortlichen in eAlarm crisis mit wenigen Klicks eine Nachricht und versenden sie gezielt an die passenden Empfängergruppen. Das Modul lässt sich individuell an das Erscheinungsbild und die Themen einer Gemeinde anpassen. Alle Daten bleiben in der Schweiz und unterliegen hohen Sicherheitsstandards. Mit EasyRegister wird aus digitaler Alarmierung ein umfassendes Kommunikationssystem – schnell, zuverlässig und transparent. Interessierte Gemeinden können sich für weitere Informationen gern direkt an Swisscom wenden: scs.alr@swisscom.com Nina Devallonné

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