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Pflegende Angehörige: Gemeinden fordern klare Rahmenbedingungen

Pflegende Angehörige sind eine wertvolle Stütze für das Gesundheitssystem. Durch ihren Einsatz werden Spitex-Organisationen entlastet und Heimeintritte verzögert. Doch die pflegenden Angehörigen zahlen dafür einen Preis, denn ihr Engagement bedingt, dass sie ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder ganz aufgeben. In den letzten Jahren sind Spitex-Organisationen in die Bresche gesprungen, indem sie pflegende Angehörige anstellen und ihnen einen Lohn zahlen. Das hat die Gesundheitsausgaben vieler Gemeinden in den vergangenen Jahren stark belastet – was die Politik auf den Plan gerufen hat. Ständerat Hannes Germann, ehemaliger Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbandes, monierte in einer Motion von 2023: «Die privaten Firmen kassieren dabei für die Anstellung einen wesentlichen Teil der Einnahmen und zahlen teilweise lediglich einen kleineren Teil den angestellten Familienangehörigen für ihre Dienste aus.» Als problematisch wird auch empfunden, dass pflegende Angehörige laut einem Bundesgerichtsurteil von 2019 keine pflegerische Ausbildung benötigen. Die Frage kommt auf, ob so die pflegerische Qualität noch sichergestellt werden kann. Die Spitex Schweiz, aber auch private Spitex-Organisationen fordern vom Bund seit Längerem, klare Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige festzulegen. Die Gemeinden unterstützen dies. Doch der Bundesrat hat im Oktober in einem Bericht diese Hoffnungen erst einmal enttäuscht. Er sieht keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf auf Bundesebene und begründet dies damit, dass die verantwortlichen Akteure bereits über die Instrumente verfügten, um unerwünschten Auswirkungen der Anstellung von pflegenden Angehörigen begegnen zu können. Der Bund nehme sich hiermit aus der Verantwortung, kritisieren der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Städteverband (SSV) in einer gemeinsamen Stellungnahme zuhanden der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK. «Im Interesse der pflegenden und betreuenden Angehörigen sowie der öffentlichen Hand fordern der Gemeindeverband und der Städteverband vom Bund klare Rahmenbedingungen bezüglich Definition, Qualität, Transparenz, Anstellungsbedingungen und Höhe der Abgeltung.» So sei insbesondere die Qualität der Angehörigenpflege mit einem Kurs in der Pflegehilfe oder einer gleichwertigen Ausbildung sicherzustellen. Zudem sei es unabdingbar, dass diplomierte Fachpersonen die Angehörigen unterstützten und bei Ausfällen geeignete Stellvertretungen zur Verfügung stellten. SGV und SSV fordern überdies vom Bund, schweizweit minimal einheitliche Standards zur Vergütung von pflegenden Angehörigen festzulegen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates ist Mitte November diesen Forderungen einen Schritt entgegengekommen, indem sie einstimmig beantragt hat, eine Motion ( 23.4281 ) zur verbindlichen Regelung der Pflege durch Angehörige anzunehmen. Im Kanton Zürich tritt 2026 eine kantonale Regelung in Kraft. Die rund 130 Mitgliedergemeinden der Gesundheitskonferenz Zürich haben gemeinsam mit der kantonalen Gesundheitsdirektion und den Spitex-Verbänden an einer Lösung gearbeitet. Im August kommunizierte die Gesundheitsdirektion die neuen Rahmenbedingungen: So müssen die Spitex-Organisationen in ihren Abrechnungen an die Gemeinden ab 2026 separat ausweisen, wie viele Stunden Pflegeleistungen von Angehörigen erbracht wurden. Zudem wurde die Kostenstruktur angepasst: Weil bei der Angehörigenpflege oft tiefere Kosten entstehen, führt der Kanton Zürich ab 2026 ein separates Normdefizit für diese Leistungen mit 15.75 Franken pro Stunde ein, abzüglich Patientenbeteiligung. So erhalten die Gemeinden eine realistischere Grundlage für die Restfinanzierung, während die Leistungen der Spitex-Organisationen weiterhin, so hofft die Gesundheitskonferenz, angemessen vergütet werden. Mark Wisskirchen, Präsident der Gesundheitskonferenz Zürich und Stadtrat von Kloten, begrüsst dieses Vorgehen. «Die Gemeinden beteiligen sich damit weiterhin an den Kosten der Pflegeleistungen, die durch angestellte pflegende Angehörige erbracht werden, aber die Möglichkeit für eine hohe Gewinnabschöpfung durch die Spitex-Organisationen zulasten der Steuerzahlenden wird deutlich reduziert. Es war uns aber auch ein wichtiges Anliegen, dass zum Schutz der Angehörigen und der gepflegten Personen kantonal verbindliche Qualitätsanforderungen festgelegt wurden.» Mark Wisskirchen würde eine nationale Lösung, wie sie die Kommunalverbände fordern, begrüssen. «Für die Gemeinden ist es wichtig, dass sie sich auf eine gesetzliche Grundlage abstützen können.» «Für die Gemeinden ist es wichtig, dass sie sich auf eine gesetzliche Grundlage abstützen können.» Mark Wisskirchen, Präsident der Gesundheitskonferenz Zürich und Stadtrat von Kloten Nadja Sutter

Airbnb: Tourismusgemeinden erarbeiten Lösungsansätze

Fluch oder Segen? Regulieren oder laufen lassen? Diese Fragen stellen sich derzeit viele Gemeinden, wenn es um das Thema Airbnb geht. Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen erfreut sich auch in der Schweiz immer grösserer Beliebtheit. Längst finden sich die Angebote nicht mehr nur in den grösseren Städten, sondern auch in den Tourismusgemeinden im Alpenraum und auch in etlichen ländlichen Gemeinden. Während die grösseren Städte schon länger Erfahrungen sammeln konnten, stellt sich die Problematik in den Tourismusgemeinden erst so richtig, seit in den letzten Jahren die Wohnungsknappheit massiv zugenommen hat. Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb ist ein zweischneidiges Schwert. Sie ist sehr erwünscht, wenn es darum geht, kalte Betten in Ferienwohnungen in warme Betten zu verwandeln oder die Auslastung in Hotelbetrieben zu erhöhen. Werden aber Erstwohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen, so verschärft sich die Wohnungsnot. Weitere Probleme im Zusammenhang mit der kurzzeitigen Vermietung in Wohnquartieren sind etwa die häufigen Wechsel mit immer wieder anderen Gästen, die Lärmbelästigung und so weiter. Neben rein materiellen Problemen wie der Wohnungsknappheit kann die kurzzeitige Vermietung also auch soziale Konflikte schüren. Viele Gemeinden stellen sich deshalb aktuell die Frage, wie sie mit der kurzzeitigen Vermietung umgehen sollen. Dabei ist Airbnb oft nicht die einzige Ursache für die Wohnungsknappheit. Es lohnt sich deshalb, statt punktuell zu reagieren, in einem ersten Schritt kurz innezuhalten, eine Situationsanalyse vorzunehmen und zusammen mit den Akteuren vor Ort eine Wohnraumstrategie zu erarbeiten. Zeit gewinnen für ein derartiges strategisches Vorgehen kann man mit einer Planungszone, so wie es die beiden Berner Gemeinden Sigriswil und Wilderswil getan haben. Sie haben die Zeit von zwei Jahren genutzt, um sich möglichst umfassend mit der Fragestellung auseinanderzusetzen und alle möglichen Optionen zu prüfen. Darauf abgestützt hat die Stimmbevölkerung von Wilderswil am 26. September 2025 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 83,5 Prozent der neuen «Lex Airbnb» zugestimmt. In Wilderswil ist künftig im gesamten Gemeindegebiet die kurzzeitige Vermietung an weniger als fünf aufeinanderfolgenden Nächten untersagt. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Einliegerwohnungen. Damit wird der kurzzeitigen Vermietung klar ein Riegel vorgeschoben. Die Gemeinde geht aber noch weiter. Beim Neubau und Umbau sowie auch bei der Umnutzung bestehender Gebäude gilt neu ein Erstwohnanteil von 70 Prozent. Die Vermietung eines Dachstockes ist so zwar noch möglich, es wird aber verhindert, dass ganze Gebäude zu Zweitwohnungen werden. Auch andere Gemeinden wie Unterseen (BE) setzen auf einen Mix von Massnahmen. Damit kann die Thematik umfassender angegangen werden als beispielsweise mit der sogenannten 90-Tage-Regel. Die 90-Tage-Regel wurde als eine der ersten Reaktionen auf die Ausbreitung von Plattformen wie Airbnb eingeführt. So setzen zum Beispiel Genf, die Waadt, das Tessin und die Stadt Luzern auf diese Regel. Die Vermietung an mehr als 90 Tagen ist demnach untersagt. Die Krux dabei: Wie kann die Einhaltung dieser Regel kontrolliert werden? Plattformen wie Airbnb wären in der Lage, die Wohnungen nach Erreichen der 90 Tage auf ihren Plattformen zu sperren. Doch kann so nicht verhindert werden, dass die Wohnungen dann einfach auf anderen Plattformen angeboten werden. Einige Kantone und Gemeinden haben deshalb zusätzlich eine Registrierungspflicht für die Wohnungsanbieter eingeführt. Doch auch in diesem Fall müssen Kontrollen durchgeführt werden. Oft geschieht das durch die Baupolizei mit Stichproben, oder man verlässt sich auf Meldungen aus der Nachbarschaft. Hier braucht es dringend eine nationale einheitliche Lösung. Im Zeitalter der Digitalisierung müsste das möglich sein. Die genannten Beispiele zeigen: Lösungsansätze für den Umgang mit Plattformen wie Airbnb gibt es schon in mehreren Gemeinden. Die Gemeinden können sich von den verschiedenen Modellen inspirieren lassen. Letztlich muss aber jede Gemeinde für sich entscheiden, welche Massnahmen sie ergreifen will. Thomas Egger

Berggemeinden kämpfen gegen Wohnungsnot

Die Walliser Berggemeinden Saint-Martin und Val de Bagnes stehen vor grossen Herausforderungen: Bevölkerungsrückgang, Wohnungsmangel und hohe Immobilienpreise. Saint-Martin reagierte 2017 mit der «Maison des Générations», einem Mehrzweckgebäude mit Schule, Kita und zehn günstigen Wohnungen. Das Projekt stoppte die Abwanderung und steigerte die Einwohnerzahl. Val de Bagnes, wo sich die Tourismusdestination Verbier befindet, plant mit dem 200-Millionen-Projekt «Curala» die Schaffung von Wohnungen und touristischer Infrastruktur. Zusätzlich entsteht eine Stiftung für bezahlbaren Wohnraum. Beide Gemeinden setzen auf die Sanierung älterer Gebäude und den Einbezug der Bevölkerung. Der Austausch mit anderen Regionen hilft beim Entwickeln nachhaltiger Lösungen. «Die Schule hat eine Schlüsselrolle gespielt, sie ist ein grosser Vorteil für junge Familien.» Gaëtan Rossier, Gemeindepräsident Saint-Martin Julia Rippstein

Gegen Wohnungsknappheit in den Gemeinden

Klar ist: Die Schaffung von genügend angemessenem Wohnraum zu fairen Preisen und am richtigen Ort ist eine grosse Herausforderung. Diese komplexe Aufgabe kann niemand allein lösen. Notwendig ist eine enge Zusammenarbeit zwischen vielen verschiedenen Akteuren der Marktwirtschaft und des Staates. Es liegt auch auf der Hand, dass nicht eine einzige Massnahme Abhilfe schaffen kann. Vielmehr braucht es einen ausgewogenen Mix von Massnahmen auf allen Ebenen, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis – so wie Nahrung, Arbeit oder Bildung. Kann es nicht befriedigt werden, wird die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner beeinträchtigt. Finden sich keine bezahlbaren Wohnungen, wird dies nicht nur in der Sozialpolitik spürbar. Es entstehen Verdrängungseffekte und die Pendlerdistanzen werden länger – mit entsprechenden Auswirkungen auf Umwelt, Ressourcen und Infrastruktur. Um der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, hat der Bund die Situation analysiert. Bundesrat Guy Parmelin hat Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen, Städten und Gemeinden sowie der Immobilien- und Baubranche an zwei Runden Tischen zusammengebracht. Dabei wurde ein Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit erarbeitet und im Februar 2024 verabschiedet. Dieser empfiehlt 35 Massnahmen, um das Angebot an qualitätsvollem und bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen. Der Mix an Massnahmen ist in verschiedene Themenbereiche gegliedert. Dazu gehört die Erleichterung und qualitätsvolle Umsetzung der Innenentwicklung, die Stärkung und Beschleunigung der Verfahren sowie die Sicherstellung von genügend preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) wurde nicht nur in die Erarbeitung des Aktionsplans miteingebunden, sondern beteiligt sich auch in verschiedenen Workshops und Arbeitsgruppen. Eine davon kümmert sich um die Frage einer höheren Durchlässigkeit und Durchmischung von Arbeits- und Wohnzonen. Denn die Trennung von Arbeits- und Wohnzonen, die ursprünglich auch dem Schutz vor schädlichen Immissionen wie zum Beispiel Lärm oder Gestank diente, hat heute an vielen Orten an Bedeutung verloren. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie diese Trennung gelockert werden könnte. Damit liessen sich beispielsweise Büro- und Hotelimmobilien einfacher zu Wohnungen umnutzen. Die Konsequenzen einer derartigen Praxisänderung müssen sorgfältig geprüft werden – insbesondere in Bezug auf das Gewerbe und die Industrie. Das Ziel der Massnahmen zur Erleichterung der Durchlässigkeit von Arbeits- und Wohnzonen liegt darin, den Gemeinden in Form einer Art Baukasten Empfehlungen abgeben zu können. In einer anderen Arbeitsgruppe wird eruiert, wie bei einer Mehrausnützung ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum vorgesehen werden kann. Ziel ist die Entwicklung eines freiwilligen Standards für preisgünstigen Wohnraum, welcher den Gemeinden als Orientierungshilfe mit Best-Practice-Beispielen zur Verfügung stehen kann. Der SGV hat dabei immer betont, wie wichtig die Respektierung der Gemeindeautonomie und die Achtung der Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen den Staatsebenen ist. Schliesslich beschäftigen auch immer wieder die Einsprachen und Rekurse, welche Wohnbauprojekte verhindern oder verzögern. Der SGV hat zusammen mit Vertretungen der Kantone (BPUK), der Städte und der Bauwirtschaft (bauenschweiz) in einer Begleitgruppe der beiden Bundesämter für Raumentwicklung ARE und Wohnungswesen BWO teilgenommen. Ziel war es, durch externe Studienautoren die nötigen Grundlagen zum Thema Einsprachen und Rekurse zu schaffen. Die Studie wurde im Sommer 2025 publiziert. Ein Jahr nach der Verabschiedung des Aktionsplans hat der Bundesrat einen Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans veröffentlicht. Dieser zeigt, dass erst eine einzige Massnahme realisiert werden konnte. Mehr als die Hälfte der Massnahmen befinden sich allerdings in der Umsetzung. 18 weitere Massnahmen, insbesondere solche zur Beschleunigung von Verfahren, werden noch bearbeitet. Aufgrund der sich weiter verschlechternden Lage auf dem Wohnungsmarkt fordern die beteiligten Partnerinnen und Partner die Umsetzung des Aktionsplans rasch anzugehen, einen klareren politischen Willen und mehr Ressourcen für die Umsetzung. Und wie geht es nun weiter? Anfangs 2026 soll der Umsetzungsstand des Aktionsplans sowie die aktuelle Marktentwicklung geprüft werden. Anschliessend ist ein Treffen mit allen beteiligten Partnerinnen und Partner geplant. Das Thema bleibt also hochaktuell. Isabelle Schletti

Güttingen: Und plötzlich hat es Boom gemacht

An der Bahnhofstrasse in Güttingen (TG) wird auf beiden Seiten rege gebaut. Kurz vor dem Ende der Strasse entsteht beispielsweise ein Mehrfamilienhaus mit 40 Wohnungen. Nachdem zuerst die Nachbargemeinden einen Bauboom erlebt haben, ist nun Güttingen an der Reihe. Bereits im letzten Jahr lag Güttingen bezüglich Bauaktivitäten interkantonal an dritter Stelle. Die Gemeinden im Kanton Thurgau sind klimafreundlich unterwegs: Im Minergie-Rating 2025 hat der Kanton mit sechs Gemeinden am meisten Top-Ten-Platzierungen über alle drei Kategorien hinweg, gefolgt vom Kanton Waadt. Bei der Kategorie «mittlere Gemeinde» muss sich Güttingen das oberste Treppchen denn auch mit der Waadtländer Gemeinde Epalinges teilen. Bei den grossen Gemeinden teilen sich mit Weinfelden und Frauenfeld gar zwei Thurgauer Gemeinden die ersten zwei Plätze. «Der Kanton Thurgau unterstützt seit vielen Jahren den Bau und die Sanierung von Gebäuden nach Minergie-Standard mit finanziellen Beiträgen. Aktuell werden insbesondere Minergie-P-Neubauten gefördert, wobei bei einer zusätzlichen ECO-Zertifizierung Zusatzbeiträge möglich sind», sagt Rahel Haag, stellvertretende Leiterin der Dienststelle für Kommunikation des Kantons Thurgau. Der Kanton zeichnet zudem alle drei Jahre die besten Minergie-P- und Minergie-A-Neubauprojekte sowie herausragende Minergie-Sanierungen im Rahmen der Veranstaltungen «Best of Minergie» beziehungsweise des Energiepreises aus. Vor drei Jahren zählte die Gemeinde Güttingen 1700 Einwohnerinnen und Einwohner, aktuell sind es 1850, es sind jedoch noch 150 Wohnungen im Bau, wodurch Güttingen in weniger als fünf Jahren einen Anstieg von gegen 17 Prozent der Einwohnerzahl erleben wird. «Es ist natürlich die schönste Seegemeinde des Bodensees», begründet Urs Rutishauser, Gemeindepräsident von Güttingen, scherzend, weshalb so viele Leute in Güttingen wohnen wollen. Ernsthaft sieht er die ÖV-Anbindung nach Kreuzlingen, Zürich und St. Gallen im Halbstundentakt, das Naherholungsgebiet mit einem der grössten Eichenwälder in Europa und die kurzen Wege als Pluspunkte für die Gemeinde. Das Wachstum sieht er als Hauptgrund für den Aufstieg im Rating. «Grössere Bauherrschaften machen sich übergeordnete Gedanken und wissen, dass sich eine Minergie-Zertifizierung wirtschaftlich rechnet», sagt der Güttinger Gemeindepräsident. «Wir hatten gerade seeseitig noch mehrere Tausend Quadratmeter Bauland zur Verfügung.» Ein Aushängeschild ist die Alte Schmitte, eine Überbauung mit sechs Gebäuden gegenüber dem Gemeindehaus. Die Stromproduktion der Photovoltaikanlagen auf den Dächern und an der Fassade übersteigt den Eigenverbrauch, wodurch auch noch der Detaillist über die Strasse mit Strom versorgt werden kann. «Dass wir schweizweit an erster Stelle stehen, ist für mich aber schon überraschend», gibt Urs Rutishauser zu. Speziell gefördert wird der Bau nach Minergie in der Gemeinde nicht, trotzdem ist der Gemeindepräsident überzeugt, dass Güttingen eine Gemeinde ist, der das Klima am Herzen liegt. «Das sehen wir auch bei den Abstimmungen», sagt er und spricht damit die Genehmigung einer 500 Meter langen Leitung an, dank der die Überbauung «Seewärts» an den Wärmeverbund angeschlossen werden kann. Selbst hat die Gemeinde das Schulhaus nach Minergie gebaut, und auch beim neuen Werkhof, der im Sommer 2026 fertiggestellt werden soll, wird eine Minergie-Zertifizierung angestrebt. «Als Bauherrschaft ist Minergie eine praktische Sache, es gibt uns ein starkes Vertrauen, dass beim Gebäude ein hoher Standard erreicht wird.» Gerade beim Strom ist laut Rutishauser in Güttingen noch mehr möglich. «Unser übergeordnetes Ziel ist, den auf den Dächern produzierten Strom bei uns in der Gemeinde zu nutzen – Stichwort lokale Elektrizitätsgemeinschaften –, damit wir irgendwann autark sind.» Da sieht er die Verantwortung aber auch bei den Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern. Antragstellende für eine Photovoltaikanlage werden oft von der Bauverwaltung kontaktiert, um sicherzustellen, dass der produzierte Strom auch genutzt wird. Ein Energiemanagementsystem sorgt beispielsweise dafür, dass die Wärmepumpe oder das Elektroauto dann mit Strom versorgt werden, wenn der Strom auf dem Dach produziert wird. Aktuell deckt die Gemeinde bereits einen grossen Anteil des Strombedarfs mit Strom der Photovoltaikanlagen auf den Dächern. Und eines ist sicher: Macht die Gemeinde so weiter, wird sie auch beim nächsten Rating unter den vordersten Plätzen zu finden sein. Marcel Habegger

Agilität in Gemeinden: wie zukunftsorientierte Verwaltung gelingt

Wie leben Gemeindeverwaltungen Agilität konkret? Welche Haltungen, Strukturen und Methoden treiben einen Wandel voran? Diese Fragen standen im Zentrum einer Masterarbeit an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Im Rahmen der Studie sprach der Autor mit 15 Personen aus innovativen Gemeinde- und Stadtverwaltungen über ihre Arbeitsweise. Es zeichnete sich eine gemeinsame Entwicklungstendenz ab, die teilweise seit 30 Jahren Praxis ist und andernorts gerade beginnt. Zusammengefasst zeigt sich: Agilere Verwaltungen erreichen positive Entwicklungen nicht durch neue Tools oder Methoden, sondern durch wenige, aber tiefgreifende Verschiebungen in Haltung, Struktur und Zusammenarbeit. Anstelle von Kontrolle wird auf Eigenmotivation vertraut. Für eine gemeinsame Stossrichtung setzen die Verwaltungen dabei auf eine geteilte Haltung und eine partizipativ erarbeitete Strategie. Ein inspirierendes Beispiel sind die Werte der Gemeinde Buchrain (LU). In dieser Verwaltung löste sich der Personalmangel durch den gelungenen Strategie- und Kulturprozess. Auch andere Gemeinden betonen das Dienstleistungsverständnis der Verwaltungsaufgabe und die menschenzentrierte Haltung. Diese gilt den Menschen innerhalb und ausserhalb der Verwaltung und geht einher mit einem altruistischen Menschenbild. So weichen starre Hierarchien zunehmend eigenständigen Teams und einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Die Mitarbeitenden erhalten mehr Entscheidungshoheit und Verantwortung. Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse werden vermehrt in Gruppen abgehandelt, da mehr Informationen und Sichtweisen die steigende Komplexität besser einfangen können. Werkzeuge für Gruppenentscheide bietet beispielsweise das Buch «Zusammenarbeit im Flow». Bei Projekten oder Herausforderungen, deren Lösung nicht eindeutig ist, werden nicht länger Prozesse und Vorgehen in detaillierten Projektplänen festgehalten. Stattdessen definieren die Verantwortlichen Ziele und ihre Rahmenbedingungen wie Zeithorizont, Budget, einzubeziehende Personen und dergleichen. Was erreicht werden soll, steht so im Zentrum. Wie das geschehen soll, wird mehrheitlich der individuellen Präferenz überlassen. Die Führung verschiebt sich also vom Operativen zum Strategischen. Vielerorts werden die beiden Führungsaufgaben auch personell getrennt. Im Zusammenhang damit findet Austausch tendenziell kürzer und dafür häufiger statt, auch abteilungsübergreifend. Und besonders wichtig beim Austausch: klare Strukturen und regelmässige Reflexion über die Prozessgestaltung, um die Weiterentwicklungen stetig voranzutreiben. Dabei helfen Checklisten und andere Standarddokumente, keine relevanten Punkte zu vergessen und den Fokus nicht zu verlieren. Wer macht bis wann was, zu welchem Zweck, mit welchen Ressourcen, unter welchen Vorschriften? Eine Inspiration für die Strukturierung politischer Prozesse bietet das «Policy Sprint Playbook». Strukturen, Prozesse und Verantwortlichkeiten sollten klar, aber anpassungsfähig sein. Das gilt auch für die Arbeitsräumlichkeiten, die für mehr Flexibilität digital und analog angepasst wurden. Vielerorts haben die Verwaltungen ehemalige Einzelbüros umfunktioniert zu Räumen für Innovation und Strategie, Stehmeetings oder Fokusräumen für leises Arbeiten. Es wird nicht mehr an einem fixen Arbeitsplatz gearbeitet, sondern in der passenden oder präferierten Umgebung. Ebenfalls hilfreich sind flexible Geldtöpfe, die unkompliziert und zeitnah ermöglichen, Experimente und Innovationsprojekte im kleinen Rahmen zu testen. Die zentrale Herausforderung von Agilität in öffentlichen Verwaltungen ist die Überwindung alter Muster. Um die Vorteile der herkömmlichen Hierarchien und stabilen Rollen nicht zu verlieren, wurden die Modelle oft vereint. Auf dem Organigramm eine klassische Linienorganisation, die im Krisenfall schnelles und direktives Vorgehen erlaubt. Im Arbeitsalltag vielseitige Variationen, die beispielsweise auch Schalterangestellten ermöglichen, sich in laufende Projekte einzubringen. So können einzelne Stellen unterschiedlich abwechslungsreich und herausfordernd gestaltet werden. Der Trick scheint zu sein, möglichst niemanden zu mehr Verantwortungsübernahme zu zwingen. Stattdessen gilt es, motivierte Personen zu identifizieren, mit ihnen zu experimentieren und positive Beispiele zu schaffen. Im Idealfall gelingt es so, eine fortlaufende Optimierung der Organisation zu etablieren. Weitere Informationen: https://arbeitswelt-zukunft.ch Adrian Irniger

Wie stärken Gemeinden die digitalen Kompetenzen ihrer Mitarbeitenden?

Fahrpläne, Parkplätze, kulturelle Veranstaltungen oder Luftqualität: Informationen Ihrer Gemeinde werden dank Open Government Data (OGD) lebendig. Sie ermöglichen es beispielsweise, sich besser fortzubewegen oder sichere Schulwege zu organisieren. Aber wie werden diese Daten für alle zugänglich und nutzbar? Hier kommen OGD ins Spiel: öffentliche Informationen, die kostenlos zur Verfügung gestellt und von allen, einschliesslich Gemeinden, wiederverwendet werden können. Diese Datensätze aus Bund, Kantonen, Gemeinden und Forschung sind auf der Plattform opendata.swiss verfügbar und decken verschiedene Bereiche wie Umwelt, Mobilität oder Gesundheit ab. Um die Gemeinden bei ihren ersten Schritten mit OGD zu begleiten, hat die Digitale Verwaltung Schweiz die Weichen gestellt, damit das Bundesamt für Statistik (BFS) kostenlose Weiterbildungen zum Thema Data Management und OGD anbieten kann. Die Kurse vermitteln Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen, Strategie und Governance sowie das sichere Veröffentlichen und Wiederverwenden von Daten. Sie stellen auch Tools und Fallbeispiele aus Schweizer Verwaltungen aller staatlichen Ebenen vor. Nächste Durchführung: 15.–17. Januar 2026 in Bern und online: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/dienstleistungen/ogd/blog/2025-06-weiterbildungen.html Maik Roth

«Eine attraktive berufliche Vorsorge ist für Gemeinden zentral»

Am Sitz der Previs Vorsorge im Berner Länggassquartier liegt die Zeitschrift «Schweizer Gemeinde» im Empfangsbereich prominent auf. Sie steht symbolisch für eine lange und enge Verbindung: Bereits im Jahr 1988 gründete der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) die Comunitas Vorsorgestiftung, die 2017 mit der Previs fusioniert hat. Seither besteht die Comunitas als eigenständiges Vorsorgewerk unter dem Dach der Previs – und die Stiftung und der Gemeindeverband pflegen eine aktive Partnerschaft. Über diese und über die zweite Säule haben wir mit SGV-Direktorin Claudia Kratochvil-Hametner gesprochen. Claudia Kratochvil-Hametner: Für die Gemeinden ist eine gute berufliche Vorsorge zentral. Denn als Arbeitgeberinnen sind sie gesetzlich verpflichtet, selbst eine berufliche Vorsorge zu führen oder sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Teil der sozialen Absicherung der Mitarbeitenden. Der Fachkräftemangel ist für viele Gemeinden ein Problem. Mit der beruflichen Vorsorge haben Gemeinden eine Stellschraube, um sich als attraktive Arbeitgeberinnen zu positionieren. Eine fortschrittliche berufliche Vorsorge kann also ein Argument sein, geeignete Fachkräfte zu finden und diese auch zu halten. Die berufliche Vorsorge hat direkte Auswirkungen auf die Finanzplanung und die Organisation einer Gemeinde. Sie muss die Vorsorgebeiträge in ihren Finanzhaushalt einplanen. Sinkende Umwandlungssätze können zum Beispiel dazu führen, dass Gemeinden ihre Sparpläne optimieren, mit entsprechenden Konsequenzen für die Finanzplanung. Die berufliche Vorsorge ist relativ komplex. Für eine gute Planbarkeit und Umsetzung ist Konstanz deshalb umso wichtiger. Sie erwarten attraktive Leistungen für ihre Mitarbeitenden sowie eine reibungslose Kommunikation. Diese ist gerade für kleinere Gemeinden mit wenig Personalressourcen besonders wichtig. Gemeinden tragen als sozial verantwortungsbewusste Arbeitgeberinnen einen erheblichen Teil der Pensionskassenbeiträge, oft bis zu 60 Prozent. Für sie ist es deshalb besonders wichtig, dass sie bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, die mit den grossen Herausforderungen in der zweiten Säule umzugehen weiss. Dazu zählen die steigende Lebenserwartung, die längere Rentenzahlungen zur Folge hat, volatile Finanzmärkte sowie der Reformstau, der zu Unsicherheiten führt. Wir pflegen mit der Previs eine langjährige und aktive Partnerschaft auf Augenhöhe. Ziel unserer Zusammenarbeit ist es, das Gemeindewesen und angegliederte Institutionen bei der beruflichen Vorsorge wirksam zu unterstützen. Gemeinsam können wir die Gemeinden für die Themen der beruflichen Vorsorge sensibilisieren und den Informations- und Wissenstransfer fördern, etwa mit Fachbeiträgen in dieser Publikation. Die Vorsorgeeinrichtungen bewegen sich in einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld. Wir stellen daher erfreut fest, dass die Previs solide aufgestellt ist, gerade auch punkto Deckungsgrad bei den Vorsorgewerken, in denen die Gemeinden angeschlossen sind. Und wir erleben die Kommunikation mit der Previs als kompetent, angenehm und unkompliziert. «Mit der Previs pflegen wir eine langjährige, aktive Partnerschaft auf Augenhöhe.» Claudia Kratochvil-Hametner, Direktorin SGV Die Previs ist mit den Vorsorgewerken Comunitas und Service Public im Gemeindewesen schweizweit fest verankert. Rund 600 Gemeinden und gemeindenahe Institutionen sind bei ihr versichert. «Der regelmässige Austausch mit dem SGV über Entwicklungen auf Gemeindeebene und in der beruflichen Vorsorge ist sehr wertvoll», betont Previs-Geschäftsführer Martin Friedli. «Die aktive Partnerschaft stärkt unser gemeinsames Engagement mit dem Ziel, Gemeinden und ihren Mitarbeitenden die passende Unterstützung für eine zeitgemässe Altersvorsorge zu bieten», sagt Friedli. Kaspar Abplanalp

Lebendige Städte und Quartiere dank der Genossenschaft Verd

Die Verd Purpose Genossenschaft mit Sitz an der Marktgasse 55 in Bern ist strikt nach Verantwortungseigentum ausgerichtet (siehe dazu purpose-schweiz.org ). Jede in der Schweiz wohnhafte Person und jede in der Schweiz ansässige Firma oder Organisation kann mit dem Kauf eines Anteilscheins von fünf Franken Genossenschafterin und Genossenschafter werden und so über die Verwendung der Gelder mitbestimmen. Stand Mitte November 2025 sind dies 1150 Genossenschafterinnen und Genossenschafter, verteilt auf über 350 Gemeinden. Für jede Gemeinde ist ein sogenannter Gemeindetopf angelegt. Dieses Konto sammelt automatisch einen Anteil der Einnahmen aus Transaktionen mit der Bezahllösung Verd.cash, abhängig vom Wohnsitz der zahlenden Personen. Die politischen Gemeinden entscheiden, ob sie das Geld in ihrem jeweiligen Gemeindetopf für Projekte vor Ort nutzen wollen. Nach Riggisberg (BE) und Heitenried (FR) war Luterbach (SO) die dritte Gemeinde, die den Gemeindetopf aktiviert hat. Michael Ochsenbein, ehemaliger Gemeindepräsident von Luterbach, erklärt im Interview, wie es dazu gekommen ist. Verd hatte alle Gemeinden mit einer E-Mail angeschrieben. Als Gemeindepräsident kriegt man täglich Dutzende Werbemails von allen möglichen Organisationen. Diese E-Mail hatte aber mein Interesse geweckt, und ich ging dem nach. Ich habe die Informationen auf Verd.swiss gelesen und mich anschliessend mit der Vorbereitungsgruppe des Zukunftsrats ausgetauscht. Es tönte alles gut, eigentlich zu gut. Wir beschlossen, der Sache auf den Grund zu gehen, und haben Verd zu Gesprächen nach Luterbach eingeladen. Dabei wurden viele kritische und Detailfragen gestellt. Nach zwei Runden und zusätzlichen Abklärungen kamen wir zur Überzeugung, dass alles korrekt ist und für die Gemeinde kein Risiko besteht. «Nach zwei Gesprächsrunden und zusätzlichen Abklärungen kamen wir zur Überzeugung, dass alles korrekt ist und für die Gemeinde kein Risiko besteht.» Michael Ochsenbein, ehemaliger Gemeindepräsident von Luterbach (SO) Heute stellen wir fest, dass sich die Aussagen von Verd bewahrheiten und Verd funktioniert. Als Behörde war unser Aufwand minim, und auch für die Verwaltung entstand kein Aufwand. Ein lokaler Verd-Verein wurde gegründet, in dem ich aktiv mitmache. Aber für den Gemeinderat war das Aktivieren des Topfes die einzige Tätigkeit, die er machen musste. Erste Impulse sind bereits spürbar. Verd bewegt die Einwohnerinnen und Einwohner. Mit der ersten Verd-Dienstleistung (Anmerkung: die Bezahllösung Verd.cash) kann in mehreren Geschäften eingekauft werden, und erste Gelder fliessen in den Gemeindetopf Luterbach. Und Gelder fliessen ja nicht nur nach Luterbach, seit dem Start von Verd.cash sind es bereits 115 Gemeinden, die Geld erhalten. Ich empfehle, die Aktivierung des Gemeindetopfs so schnell wie möglich vorzunehmen. Es gibt keinen Grund, zuzuwarten. Und aufgrund unserer Erfahrung: Verliert keine Zeit mit der Suche nach dem Haken, investiert eure knappen Ressourcen in die Ausgestaltung einer an die lokalen Gegebenheiten und Bedürfnisse angepassten Umsetzung. Die effektive Umsetzung könnt ihr anschliessend getrost Verd und der Bevölkerung übergeben. Mein Wunsch und meine Hoffnung sind, dass sich das Verd-Virus in Luterbach rasch ausbreitet, und viele Luterbacherinnen und Luterbacher die Möglichkeit, unser Dorf noch lebendiger zu machen, wahrnehmen. Gespannt blicke ich auf die bevorstehende Mittelverteilrunde. In Riggisberg haben die Verd-Genossenschafterinnen und -Genossenschafter die Ludothek mit 6000 Franken unterstützt und 5700 Franken für die Sanierung eines Waldschulplatzes gesprochen. Ich werde auch Projektideen eingeben und bin gespannt, wie die Diskussionen laufen werden. Momentan sind wir noch Living Lab und testen alle Abläufe aus, sodass die nachfolgenden Gemeinden auf unseren Erfahrungen und der anderen Living-Lab-Gemeinden aufbauen können. Mehr Informationen zu Verd und zur Rolle der Gemeindebehörden sind unter www.verd.swiss/gemeinde zu finden. Dort stehen auch diverse Unterlagen im Downloadbereich zur Verfügung, zum Beispiel das Muster der Aktivierungsvereinbarung und ein Handbuch für die Gemeindebehörden. Im News-Bereich sind die Gemeinden aufgelistet, die den Gemeindetopf bereits aktiviert haben. Christian Wohlwend

Chance für ein lebendiges Stadtzentrum nutzen!

Wenn ich heute durch Uster gehe, spüre und sehe ich, wie sehr sich das Gesicht unserer Stadt verändert hat. Im Zentrum sind innert Kürze Häuser in die Höhe geschossen, neue Orte, Plätze und Grünräume entstanden. Das Zentrum von Uster wird dichter, urbaner – und vielfältiger. Gerade deshalb ist es mir ein grosses Anliegen, dass wir öffentlichen Begegnungsorten eine besondere Aufmerksamkeit schenken, sie mit Sorgfalt gestalten. Aus diesem Grund freue ich mich ganz besonders über unser angelaufenes Projekt «Attraktives Stadtzentrum». Zusammen mit dem Gewerbe haben wir viele offene Fragen diskutiert und Lösungen gesucht. Die Mitwirkenden brachten Ideen ein, die in die Pläne eingeflossen sind. Ein starkes Zusammenspiel! Selbstverständlich bleiben strittige Punkte, das gehört zu einem so gewichtigen Schlüsselprojekt. Uster ist beileibe nicht die einzige Stadt, die vor der Frage steht, wie ihr Zentrum ein lebendiger Anziehungspunkt bleibt oder gar zu einem neuen Treffpunkt wird. Ich erinnere mich, wie hoch die Wogen gingen, als in Zürich der Limmatquai verkehrsfrei werden sollte. Sind die Läden und Restaurants überlebensfähig, wenn nicht mehr vor der Eingangstür parkiert werden kann? Sie sind es! Ich freue mich, dass wir in Uster nun ein ausgereiftes Projekt haben, ein Herzstück in Form einer Flanierzone, in der sich alle gerne aufhalten, um sich auf einen Schwatz einzulassen, einen Kaffee zu trinken oder einzukaufen. Dabei krempeln wir nicht ganz Uster um. Wir behalten die Gesamtentwicklung unserer Stadt im Blick, nutzen aber die Chance, die ein lebendiges Zentrum allen Ustermerinnen und Ustermern bietet. Barbara Thalmann

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