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Aktive Filter: Kategorie: Aktuelles aus Bundesbern Autor: Christoph Niederberger Alle Filter entfernen
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Die neue Legislatur: Eine politische Einschätzung

Die Gemeinden bilden im neuen Parlament die stärkste Fraktion. 146 von den 246 Mitgliedern im Nationalrat weisen in ihrem politischen Lebenslauf eine politische Aktivität auf kommunaler Ebene aus. Sei es als Gemeindepräsidentin, als Gemeinderat oder als kommunales Parlamentsmitglied. Das ist eine stolze Zahl, die sich seit den letzten nationalen Wahlen im Jahr 2019 nicht wesentlich bewegt hat. Auch hier haben wir, wie in der parteipolitischen Zusammensetzung, im Grossen und Ganzen stabile Verhältnisse. Heisst das, dass es auch politisch keine Änderungen geben wird? Wertet man nun das Resultat der letzten Wahlen nüchtern politisch, dann sind wirklich keine grossen Veränderungen im Vergleich zur letzten Legislatur zu erwarten. Die wesentlichen Themen wie Energiewende, Gesundheitskosten, Migration und Sicherheit bleiben dieselben. Leicht vergisst man, dass die letzten drei Jahre stark von der Covid-Pandemie und von weiteren Krisensituationen wie dem Ukrainekrieg und der Energieknappheit geprägt waren. Gerade die Covid-Pandemie, obschon sie als Krisenereignis vorbei ist, wird die neue Legislatur trotzdem stark prägen. Denn die hohen finanziellen Ausgaben des Bundes zur Bewältigung der Pandemie sind nicht spurlos am eidgenössischen Finanzhaushalt vorbeigegangen. Das wird konkrete Folgen für diverse politische Projekte haben, die auch die Gemeinden angehen. Sicher betroffen sein wird die Diskussion rund um die familienergänzende Kinderbetreuung. Der Bund wird hier nicht so spendabel sein wie ursprünglich angenommen. Die parlamentarische Beratung hat das bereits gezeigt. Dasselbe wird für andere Projekte wie die politische Bewältigung der Wohnungsknappheit gelten. Der Bundesrat wird vermehrt auf die vorhandene Kompetenzteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verweisen. Auch der Umstand, dass die Schweizerische Nationalbank auf absehbare Zeit keine Gewinne mehr an Bund und Kantone ausschütten wird, wird die nächste Legislatur tangieren. Es ist also anzunehmen, dass die nächsten vier Jahre zu einer Zeit des Sparens werden. Für den Föderalismus muss es aber nicht nur von Nachteil sein, wenn sich der Bund auf seine Kernaufgaben beschränkt. Wenn das Geld für Investitionen in alle möglichen nationalen Politprojekte fehlt, dann macht nämlich jede staatliche Ebene jene Aufgaben, die ihr auch wirklich zugeteilt sind. Auch wird dann vor allem dort investiert, wo es notwendig ist. So etwa in die wichtigen nationalen Infrastrukturprojekte für die Schiene und die Strasse. Oder aber in die Agglomerationsprogramme und in die Regional- und Tourismuspolitik. Was andere wichtige politische Dossiers in den nächsten vier Jahren angeht, ist als Erstes jenes der einheitlichen Finanzierung ambulant und stationär (EFAS) zu nennen. Ein Meilenstein in der neuen Finanzierung des Gesundheitswesens. Hier hat der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) zusammen mit den Kantonen seit Beginn für eine Aufnahme der Pflege in das Portefeuille der Gesundheitsleistungen gekämpft. Der Pflegebereich soll dabei in den grossen Topf zusammen mit den Spital- und Arztleistungen, stationär und ambulant, kommen. Die finanzielle Belastung soll so auf alle öffentlichen und privaten Schultern verteilt werden. Heute sind die Gemeinden die alleinigen Restkostenträger im Bereich der Pflege. Die jüngsten parlamentarischen Beratungen im Nationalrat stimmen hier sehr zuversichtlich, dass nun endlich ein Schlussstrich unter die Frage gezogen werden kann. Zugunsten der Gemeinden. Im Bereich der Raumplanung steht nach Abschluss der grossen Diskussionen bezüglich der ersten und der zweiten Revision eine nächste, ebenfalls wichtige Debatte an. Der SGV hat sich vor zehn Jahren bei der Entstehung des Zweitwohnungsgesetzes dafür eingesetzt, dass die Auswirkung des Erlasses nach einer bestimmten Zeit evaluiert werden soll. Die parlamentarische Initiative (20.456) «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes aufheben» hat hier eine erste Diskussion ausgelöst. Weitere müssen und werden folgen. Denn es ist eindeutig, dass die Auswirkungen des Erlasses gerade für Gemeinden nicht nur positiv sind. So schränkt das strikte Gesetz die Entwicklung der (historischen) Dorfkerne etwa in Berggemeinden stark ein. Die Folge davon ist die Abwanderung der Einheimischen. Hat das Zweitwohnungsgesetz in den Tourismus-Hotspots etwas bewirken können, so hat es in den touristischen Randgebieten vor allem negative Folgen. Der SGV möchte hier im Minimum eine offene Diskussion führen, ohne den Volkswillen grundsätzlich zu hinterfragen. Ein letzter Themenbereich, der die neue Legislatur prägen wird, wird der Service public sein. Erstens wird es um die Neugestaltung des postalischen Service public gehen. Dabei soll nicht nur die Anzahl von Poststellen diskutiert werden, sondern auch der Inhalt des öffentlichen Auftrags und die Art und Weise, wie die Schweizerische Post diesen umsetzen soll. Und zweitens um die öffentliche Finanzierung im Bereich der Medien: Wie viel Geld sollen die öffentlichen und privaten Schweizer Medien aus dem Gebührentopf erhalten, um sicherstellen zu können, dass die Medienvielfalt und die regionale Berichterstattung aufrechterhalten werden kann? Beides sind Fragen, welche die kommunale Ebene stark betreffen. Der SGV wird sich aktiv an der Debatte beteiligen. Christoph Niederberger

Solar- und Windzins für die Gemeinden ist nötig

Seit letztem Sommer schaut die Schweiz einer möglichen Strommangellage ins Auge, ausgelöst durch den Ukrainekrieg und drohende Lieferengpässe von französischen Atomkraftwerken. Seit je importiert die Schweiz im Winter Strom aus dem nahen Ausland, um die eigene Stromlücke zu überbrücken. Hinzu kommt, dass die Energiemärkte verrücktspielen und die Preise für die Kundinnen und Kunden sowie für die Wirtschaft in ungeahnte Höhen schnellen lassen. Und nun kommt die Schweizer Politik ins Spiel. Um die Marktverwerfung für die betroffenen grossen Energieversorgungsunternehmen der Schweiz (EVU) abzusichern, hat das Parlament einen sogenannten Rettungsschirm verabschiedet. Weiter hat der Bund zusammen mit Kantonen, Gemeinden und Städten die Winter-Energiespar-Initiative lanciert. Blickt man in die nähere Zukunft, benötigt es weitere politische Vorlagen. Es ist unbestrittenes Ziel, dass die Energiewende, das heisst bis 2050 weg von den fossilen Energieträgern, erreicht und vom Staat gefördert werden muss. Dabei steht die Förderung der Wasser-, Sonnen- und Windkraft im Vordergrund. Viele der Projekte in diesem Bereich gehen aus Sicht der Politik viel zu lange, bis sie den notwendigen Strom liefern können. Einsprachen von Betroffenen, aber auch Investitionsdesinteresse der Bauherrschaften lassen den Bau vieler wichtiger Energieausbauvorhaben verzögern oder sogar abstürzen. Das soll nun die nationale Politik mit einem Dreigestirn an Fördervorlagen beseitigen. Beschleunigungsvorlage, Mantelerlass und Solarexpress heissen sie und werden aktuell im nationalen Parlament diskutiert. Ihnen eigen ist, dass es bei allen nicht schnell genug gehen kann. Dabei droht, dass wichtige Grundrechte und auch sachliche Argumente verloren gehen. Bei der Beschleunigungsvorlage für Windprojekte etwa stehen die Mitspracherechte der betroffenen Gemeinden auf dem Spiel. Beim Solarexpress besteht die Gefahr, dass einzig aufgrund der Produktionsleistung im grossen Stil in Fotovoltaikanlagen investiert werden kann, ohne die vorhandene Infrastruktur zum Abtransport des Stroms oder die langfristige Wirtschaftlichkeit in Betracht zu ziehen. Ferner werden die Mitwirkungsrechte aller Beteiligten, auch der Gemeinden, auf ein Minimum reduziert. Immerhin sieht der Gesetzgeber in der Solarexpressvorlage ein Vetorecht für die Standortgemeinden vor. Der Schweizerische Gemeindeverband fordert: Als Erstes müssen beim Bau von Kraftwerken die verschiedenen Energieformen getrennt voneinander betrachtet werden. Vor allem die Wasserkraft folgt eigenen Regeln, weil das Wasser ein öffentliches Gut ist und in vielen Fällen den Gemeinden gehört. Hier benötigt es gängige Konzessionsgenehmigungsverfahren, die den Gemeinden als Konzessionsgeberin eine zentrale Rolle einräumen. Daran kann und soll nichts geändert werden. Es ist unbestritten, dass alle Verfahren beschleunigt werden sollen. Hier sollte vor allem auf parallele Verfahren in den Kantonen im Rahmen des geltenden Rechts gesetzt werden. Mit den neuen Regeln dürfen aber nicht neue Probleme geschaffen werden. Ein Beispiel: Will man inskünftig im kantonalen Richtplan Eignungsgebiete für Solarprojekte ausscheiden, darf dies nicht bedeuten, dass es mit Verweis auf den Rechtsstaat keine ordentlichen Verfahren für die einzelnen Projekte mehr gibt. Besser sind kürzere Ordnungsfristen zu prüfen, welche die Behörden und Gerichte anhalten, die Entscheide innert nützlicher Frist zu fällen. Auch muss die Rückbaupflicht von grossen Solaranlagen gelöst werden, sodass die Rück- und Abbaukosten nicht bei den Gemeinden liegen bleiben. Trotz aller Sorge um die Energieversorgung in der Schweiz sollten wesentliche Grundprinzipien des Verfahrensrechts und grundlegende Partizipationsrechte nicht über den Haufen geworfen und die politischen Verfahren in den Gemeinden nicht einfach ausgeschlossen werden. Sie bilden die Basis für die Akzeptanz in der Bevölkerung, um grosse Projekte mehrheitsfähig zu machen. Insbesondere – und das ist die Hauptforderung des SGV – gilt es bei neuen Grossprojekten, im Bereich Wind und Sonne für Gemeinden eine Entschädigung im Stil des Wasserzinses einzuführen. Es benötigt einen Wind- und Solarzins, um die Aufwendungen der öffentlichen Hand angemessen abzugelten. Zudem kann so die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Behörden vor Ort gefördert werden. Bis heute liegen hier keine Vorschläge vor. Der Gemeindeverband wird sich dafür einsetzen, dass dies politisch diskutiert und eingeführt werden wird. Ganz im Interesse der Gemeinden. Christoph Niederberger

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