Für eine nachhaltige familienergänzende Kinderbetreuung ab 2025
Die kommunale Ebene ist ein zentraler Akteur in der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Gemeinden und Städte schaffen ein breites Unterstützungsangebot und unternehmen grosse Anstrengungen, um den Vorschulbereich zu stärken. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist nicht zuletzt auch aus standortpolitischer Sicht wichtig, weil sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und somit ein effektives Mittel gegen den Fachkräftemangel ist. In den letzten Jahren ist viel passiert. Doch es braucht weitere gemeinsame Anstrengungen für nachhaltige Lösungen, insbesondere für eine wirkungsvolle Reduktion der Elternbeiträge. Letztere ist ein kontinuierliches Ziel und kann nicht einfach den Kantonen und Gemeinden auferlegt werden. Der Bund ist gemäss Bundesverfassung in einer Mitverantwortung. Die Vorlage zur Umsetzung der Pa.Iv. 21.403 des Nationalrats sieht genau das vor. Mit den stetigen Bundesmitteln zur Senkung der Betreuungskosten der Eltern leistet der Bund einen essenziellen Beitrag und setzt seine eigenen Legislaturziele für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf um. Der stetige Bundesbeitrag gibt Kantonen und Gemeinden Planungssicherheit und übersteuert bestehende Subventionssysteme nicht. Der Bund bleibt in einer subsidiären Rolle und respektiert die Organisationsfreiheit der Kantone und Gemeinden. Zweitens ermöglichen die Programmvereinbarungen mit den Kantonen, die familienergänzende Kinderbetreuung bedarfsorientiert weiterzuentwickeln. Der SGV brachte sich systematisch ein und wirkte erfolgreich darauf hin, dass die Anliegen der Gemeinden berücksichtigt werden. Als Nächstes muss das Parlament über die aus Sicht des SGV ausgewogene und wichtige Vorlage entscheiden. Einen weiteren Schwerpunkt bildete das Engagement des SGV für die Neuberechnung der IV-Renten. Der Bund stützt sich bei der Berechnung des IV-Grads auf Löhne ab, die Personen mit Einschränkungen gar nicht erwirtschaften können. Die Folgen sind weitreichend: Viele Personen erhalten keine Umschulung oder IV-Rente oder landen direkt in der Sozialhilfe. Damit werden Kosten, die eigentlich in der Verantwortung der IV liegen, auf die Gemeinden abgewälzt. Der SGV setzte sich für eine korrekte IV-Berechnung ein und intervenierte im Parlament – mit Erfolg. Der Handlungsbedarf wurde in beiden Räten klar erkannt, und die Voten waren eindeutig: Bei der Berechnung des IV-Grads sollen künftig die realistischen Einkommensmöglichkeiten für Personen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung berücksichtigt werden. Dank breiter Mobilmachung wurde die Motion 22.3377 zu den IV-Tabellenlöhnen im Parlament deutlich angenommen. Damit hat der Bundesrat beziehungsweise das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen den klaren Auftrag, die Arbeiten rasch anzugehen und bis Ende 2023 eine neue IV-Berechnungsgrundlage zu implementieren. Claudia Kratochvil-Hametner