Bessere Hilfe für schutzbedürftige Personen

17.09.2021
9 | 2021

Berufsbeistandspersonen sollen bessere Arbeitsbedingungen erhalten. Empfohlen wird eine Neuorganisation der Berufsbeistandschaften. Die Region Lenzburg zeigt, wie so etwas gehen könnte.

In der Schweiz werden gut 90000 schutzbedürftige Kinder und Erwachsene von 2500 Berufsbeistandspersonen begleitet. Dass deren Arbeitsbedingungen optimiert werden müssen, um die schutzbedürftigen Personen noch besser begleiten zu können, ist aus fachlicher Sicht unbestritten. Denn den gestiegenen gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die professionellen Beistandspersonen lässt sich nur Rechnung tragen, wenn auch die notwendigen fachlichen und zeitlichen Ressourcen geschaffen werden. Dies hat sich 2020 auch in der Vernehmlassung zu den aktuellen Empfehlungen der Konferenz für Kindes-und Erwachsenenschutz (KOKES) bezüglich der Organisation der Berufsbeistandschaften bestätigt. Diese werden in manchen Kantonen und Gemeinden als Kindes- und Erwachsenenschutzdienst oder Mandatsführungszentren bezeichnet. Im Fokus der Empfehlungen steht daher der Ausbau der vorgelagerten Dienste sowie interne Neuorganisationen der Berufsbeistandschaften, damit diese entlastet werden und sich auf die zeitintensiven Fälle konzentrieren können.

Die Gemeinden spielen bei der Umsetzung der Empfehlungen eine wichtige Rolle, denn in rund der Hälfte der Kantone sind die Berufsbeistandschaften von den Gemeinden organisiert. Deshalb war auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) eng in die Ausarbeitung der Empfehlungen eingebunden. Aus Sicht des SGV bieten sie eine nützliche Orientierung, insbesondere für kleine und mittelgrosse Dienste. Zudem lassen sie den Gemeinden bei der konkreten Umsetzung den nötigen Handlungsspielraum. Formuliert wird ein professioneller Standard, der innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre in sämtlichen Regionen der Schweiz umgesetzt werden soll. Dabei bestimmen die Gemeinden das Tempo und die Schwerpunkte selbst.

Zu den zentralen KOKES-Empfehlungen gehören die Stärkung der vorgelagerten Dienste mit ihren niederschwelligen, freiwilligen und regionalen Beratungsangeboten. Denn Meldungen an die KESB sind nur nötig, wenn es mit Hilfe dieser Dienste nicht gelingt, die Situation schutzwürdiger Personen zu verbessern. Die Kantone und Gemeinden sind angehalten, solche Dienstleistungen künftig verstärkt auf- und auszubauen und vor allem mit den nötigen personellen, fachlichen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Wenn sie frühzeitig hierein investieren, dann erübrigen sich viele kostspieligere Massnahmen der KESB. Für die Berufsbeistandschaft entfällt die aufwendige Berichterstattung in allen Fällen, die nicht zu einem gesetzlich angeordneten Mandat führen. Dass es sich für die Gemeinden lohnt, in die vorgelagerten Dienstleistungen zu investieren, zeigt etwa der Gemeindeverband SDRL - Soziale Dienstleistungen Region Lenzburg.

Ein lohnenswertes Modell für kleine Gemeinden

Beim SDRL handelt es sich um einen regionalen Zweckverband von derzeit 17 Gemeinden. Deren Soziale Dienste, die drei vormals eigenständigen Bereiche Berufsbeistandschaft, Mütter- und Väterberatung (MVB) sowie die Jugend-, Ehe- und Familienberatung (JEFB), wurden 2013 als getrennte Fachbereiche in eine Organisation zusammengeführt. «Das lohnt sich insbesondere für kleinere Gemeinden, denn so können Synergien genutzt werden», erläutert Josef Niederberger, Präsident des SDRL. «Die Integration der vorgelagerten Dienste in den Gemeindeverband erleichtert die interdisziplinäre und enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachbereichen des SDRL sowie mit den Gemeinden selbst», ergänzt der SDRL-Geschäftsführer und Co-Leiter der Berufsbeistandschaft Peter Senn.

Durch die niederschwelligen und freiwilligen Dienstleistungsangebote des SDRL werden weniger Gefährdungsmeldungen bei der KESB respektive dem Familiengericht eingereicht. Dies, indem Probleme frühzeitig entschärft werden, wodurch sich das Entstehen oder Fortbestehen komplexer Fälle verhindern lässt. Zudem haben die Fachbereiche JEFB und MVB im Rahmen der Professionalisierungsmassnahmen ihre Arbeit um interventionsorientierte Abklärungen erweitert, so dass im besten Fall keine gesetzlichen Massnahmen mehr erforderlich sind, weil die betroffene Person fähig ist, sich eigenständig um ihre Belange zu kümmern oder sie kann im freiwilligen Rahmen weiterbegleitet werden. «Unser Beispiel zeigt, dass vorgelagerte, gut ausgebaute und methodisch arbeitende Dienste die Berufsbeistandschaften entlasten können», betont Peter Senn.

«Wenn die JEFB Betroffene anspricht, ist es weniger stigmatisierend für diese, als wenn es zu einer Gefährdungsmeldung kommt und das Familiengericht aktiv wird. Andernfalls müssen wir den Betroffenen zunächst erst einmal die Angst vor der Abklärung nehmen, bevor wir mit ihnen arbeiten können», berichtet Franziska Haltinner, Leiterin Fachbereich JEFB. Kommt der Sozialdienst erst spät zum Einsatz, lassen sich zudem nicht mehr alle Probleme rückgängig machen. Des Weiteren braucht die Beistandsperson erst Zeit, sich in den Fall einzuarbeiten, somit dauert es noch länger, bis Hilfe möglich ist.

Befähigen statt vertreten

Wichtig ist der KOKES auch das Sicherstellen der Schnittstellen der Sozialen Dienste zu den jeweiligen Sozialämtern. Die Sozialämter der Verbandsmitglieder des SDRL sitzen dezentral in den einzelnen Gemeinden. Dennoch erbringt der SDRL – und namentlich die dortige Berufsbeistandschaft– für diese seit rund drei Jahren im Rahmen der freiwilligen Einkommens- und Vermögenverwaltung (FREK) Dienste wie Schuldenberatung und unterstützt die Klientel auch bei sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen. Gelingt es im Rahmen dessen die Klientel selbst zu befähigen, kann auch hier auf eine Beistandschaft verzichtet werden. «Ständen diese vorgelagerten Dienstleistungen nicht zur Verfügung, würde oft eine Vertretungsbeistandschaft aufgegleist», erläutert Franziska Haltinner, Leiterin der JEFB. «Befähigen statt vertreten respektive veränderungsorientiert arbeiten statt verwalten ist unser Credo», betont Peter Senn. «Ziel der FREK ist, die Person – falls möglich – schrittweise in die Lage zu versetzen, ihre finanziellen Angelegenheiten wieder alleine zu regeln.»

In den kommenden Monaten will der SDRL mittels einer Bedarfsanalyse abklären, welche weiteren sozialen Dienstleistungen die Geschäftsstelle für die Mitgliedgemeinden übernehmen kann. Denkbar wäre beispielsweise die wirtschaftliche Sozialhilfe, welche als Vorleistung von der Einreichung des Gesuchs bis zur Antragstellung an den Gemeinderat zur Entlastung der Sozialdienste der Gemeinden erbracht werden könnte. «Natürlich muss man die Rollenkonflikte berücksichtigen. Aber andererseits ist so der fachliche Austausch im Team in einem grösseren Rahmen möglich und man kann die Betroffenen breiter unterstützen», legt Cordula Sonderegger, Co-Leiterin der Berufsbeistandschaft, dar.

«Jeweils die neuen Gemeinderatskollegen zu überzeugen, dass die vorgelagerten Dienste angesichts des Kostendrucks nicht auf ein Minimum reduziert werden dürfen, sondern eventuell weiter ausgebaut werden müssen, ist eine stetige Kommunikationsaufgabe unserer Vorstandsmitglieder. Ich bin aber überzeugt, dass langfristig betrachtet mit der präventiven Arbeit der vorgelagerten Stellen sich für die Gemeinschaft hohe Folgekosten vermeiden lassen», resümiert Josef Niederberger, SRDL-Präsident.

Spezialisierung der Mandatsführung

Auch in Bezug auf das von der KOKES empfohlene Organisationsmodell zur Spezialisierung im Erwachsenen- oder Kindesschutz ist der SDRL unterwegs bzw. hat die Spezialisierung von Beistandschaften in seinem Strategiepapier für die kommenden Jahre festgehalten. Im Zuge dessen werden innerhalb der SDRL zwei neue Fachbereiche, «Erwachsenenhilfe» und «Jugend und Familie», geschaffen. Die Erwachsenenhilfe wird die Abklärungen, die freiwilligen Beratungen sowie die gesetzlichen Beistandschaften im Erwachsenenschutz übernehmen. Der Fachbereich Jugend und Familie wird für die Beratung und Unterstützung von Eltern, Familien, Kindern und Jugendlichen verantwortlich sein. Hinzu kommen die Abklärungen sowie die gesetzlichen Beistandschaften zum Kindesschutz. Die Mütter- und Väterberatung wird in diesen Fachbereich integriert. Das heisst, zukünftig werden die Beistandspersonen gleichzeitig zur Mandatsführung, Abklärungen und freiwillige Unterstützungsleistungen anbieten. Die Konzepte zur Rollenklärung, welche die KOKES-Empfehlung hierzu fordert, werden von der Teamleitung des SDRL in nächster Zeit erarbeitet.

Grössere Einzugsgebiete und Vertrauenspersonen für 18 bis 25-Jährige

«Damit man die Spezialisierung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz leben kann, braucht es eine gewisse Grösse für einen Sozialen Dienst. Mit knapp 49'000 Menschen in unserem Einzugsgebiet haben wir diese. Wenn die Stadt Lenzburg Teil unseres Gemeindeverbandes wäre, entspräche das Einzugsgebiet der Berufsbeistandschaft beinahe dem Zuständigkeitsgebiet des Familiengerichts», resümiert Josef Niederberger. Grössere Einzugsgebiete respektive Verbundlösungen sind eine Chance, den gestiegenen Anforderungen an die Führung komplexer Fälle besser Rechnung zu tragen und damit die einzelne Gemeinde zu entlasten. Letzteres ist ebenfalls Teil der KOKES-Empfehlungen.

Neben der Spezialisierung der Dienste wird auch eine horizontale Durchlässigkeit für 18-25-Jährige erwartet: Wenn es klientenseitig gewünscht wird, kann die Betreuung einer volljährigen Person bis zum maximal 25. Lebensjahr durch ihre bisherige Beratungsperson aus dem Kindesschutz weitergeführt werden. «Denn das Vertrauensverhältnis zwischen der eingesetzten Beistandsperson und der oder dem Betroffenen entscheidet über den Erfolg der Massnahmen», erklärt Peter Senn.

Interne Neuorganisation der Berufsbeistandschaften

Für die interne Neuorganisationen der Berufsbeistandschaften geben die KOKES-Empfehlungen Richtwerte für Mengengerüste, Organisationsstruktur und Ausbildungsanforderungen vor. Momentan besteht die Berufsbeistandschaft des SDRL aus 14 Mitarbeitenden und entspricht damit den KOKES-Empfehlungen für eine Mindestgrösse von 10-14 Mitarbeitenden. Die Stellenprozente für Leitung und Mandatsführung liegen insgesamt bei 940. Aktuell liegt die Fallbelastung ohne Spezialisierung bei 75 Mandaten auf 100 Stellenprozente. Nach KOKES-Empfehlungen sollten es 60 Mandate auf 100 Stellenprozent im Erwachsenenschutz und 50 Mandate im Kindesschutz sein.

Die Komplexität der Mandate erfordert eine multidisziplinäre Zusammensetzung der Berufsbeistandschaften. Beim SDRL sind dies Sozialarbeitende, Sozialpädagogen, Psychologen, Juristen und Ökonomen. Zudem sollten sie ein gutes kaufmännisches Wissen, sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse sowie Erfahrung in der Berichterstellung und Selbstorganisation haben. Im Kinderschutz sind unter anderem fundierte Kenntnisse in Entwicklungspsychologie und Erziehungsfragen von zentraler Wichtigkeit.

Bisher besteht die JEFB aus acht Mitarbeitenden mit insgesamt 460 Stellenprozent. Durch den Systemwechsel der JEFB weg von der reinen Beratung zur interventionsorientierten Arbeit wurden in einem ersten Schritt 50 Stellenprozente von der Berufsbeistandschaft zur JEFB übertragen. In den nächsten Jahren möchte der SDRL die Personalressourcen in den Fachbereichen etappenweise weiter verstärken.

Ein externer oder interner Rechtsdienst, wie ihn die KOKES empfiehlt, existiert nicht, aber unter den Beistandspersonen weisen drei einen juristischen Abschluss auf. Eine eigene Stabstelle Qualitäts- und Wissensmanagement entsprechend den KOKES-Empfehlungen besteht nicht, soll jedoch noch angegangen werden. Bisher übernehmen die Leitungspersonen, Co-Leitung und Geschäftsführer, diese Aufgabe. «Zur Qualitätssicherung finden jede Woche Teamsitzungen zum Austausch organisatorischer und fachlicher Fragen oder eine kurze Fallintervision statt. Jeden Monat erfolgt eine Intervision in zwei Gruppen. Wir bieten eine Supervision oder Weiterbildungen bis zum CAS zur Spezialisierung der Mitarbeitenden», erklärt Cordula Sonderegger, Co-Leiterin der Berufsbeistandschaft.

Arbeitsteilung mit der Administration

Der Fachbereich Finanzen und Administration besteht aus 12 Mitarbeitenden. Das heisst den 14 Berufsbeistandspersonen stehen 12 Administrationspersonen gegenüber. Damit setzt der SDRL bereits fast das 1:1 Verhältnis um, das die KOKES im Bereich Erwachsenenschutz für die Unterstützung der Berufsbeistandspersonen fordert.

Regelmässige Qualitätszirkel

Für die gute Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Berufsbeistandschaft empfiehlt die KOKES regelmässige Qualitätszirkel. Ein solcher Austausch auf Augenhöhe und idealerweise unter wechselseitiger Leitung ist aus Sicht des SDRL grundsätzlich zu begrüssen und im Bezirk Lenzburg bereits umgesetzt: Dort existiert eine Regiogruppe mit allen wichtigen Akteuren der vorgelagerten Dienste und Stellen sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die sich periodisch trifft. Seit 2013 besteht zudem ein regelmässiger Austausch mit dem Familiengericht, der mittlerweile bei Bedarf noch ungefähr alle vier Monate stattfindet. Auf Fachrichterebene tauschen sich halbjährlich Berufsbeistandschaft- und JEFB-Leitung aus. Die Beistandspersonen sind kontinuierlich in Kontakt mit dem Familiengericht zur Fallarbeit. «Dieser Austausch hat ein gutes Vertrauensverhältnis geschaffen. Hierdurch kommt das Gericht häufiger mit Fällen auf den SDRL zu, weil diesem bewusst ist, dass die Fachbereiche sich auch bei freiwilligen Massnahmen verlässlich um die Betroffenen kümmern», betont Franziska Haltinner.

Kathrin Schweizer, wie bedeutsam sind die neuen Empfehlungen?

Kathrin Schweizer: In der Schweiz werden rund 60‘000 hilfsbedürftige erwachsene Personen von professionellen Beiständinnen und Beiständen begleitet. Hinzu kommen etwa 30’000 Kinder, die einen

Berufsbeistand zur Seite haben. Angesichts dieser Zahlen darf man ohne Zweifel feststellen,

dass unsere neuen Empfehlungen einer grösseren Gruppe in der Schweiz zugutekommen

und damit bedeutsam sind sowohl für die Betroffenen selbst, als auch für uns als Gesellschaft.

Die Betroffenen werden ja schon heute professionell betreut.

Was läuft falsch, dass gehandelt werden musste?

Kathrin Schweizer: Wir müssen hier differenzieren. Wir wissen, dass die Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände in ihrer grossen Mehrheit und auch mit beschränkten Ressourcen mehrheitlich einen guten Job machen. Aber von manchen Betroffenen hört man auch, dass Berufsbeistände etwa schlecht

erreichbar seien und dass es zu viele Stellenwechsel und damit Beziehungsabbrüche gibt.

Auch bei der unabhängigen Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz KESCHA gab es immer

wieder diese Rückmeldungen. Die KOKES hat den Ball aufgenommen und fachliche Standards

formuliert.

Diese Standards sollen in der ganzen Schweiz gelten: Steht es denn in manchen Kantonen schlechter als in anderen?

Kathrin Schweizer: Wir haben keine Hitparade gemacht, die besagen würde, dass es die einen Kantone besser und die anderen schlechter machen. Viel mehr haben wir die erfolgreichsten «Rezepte» in den

verschiedenen Kantonen eruiert und die besten Lösungen in einem gemeinsamen

Findungsprozess als Standard erklärt.

Anders gefragt: Gibt es denn qualitative Unterschiede bei den Kantonen?

Kathrin Schweizer: Sagen wir es so. Es gibt durchaus Unterschiede in den Kantonen, die historisch gewachsen sind. In der Romandie beispielsweise sind die Beiständinnen und Beistände oftmals entweder

auf Kinder oder Erwachsene spezialisiert, was aus fachlicher Sicht völlig Sinn macht – in der

Deutschschweiz ist das nur in den grösseren Städten der Fall. Hier kann die Schweiz als Ganzes

von der Westschweizer Erfahrung profitieren. Dieser Standard soll unserer Meinung nach

überall gelten, weil die Qualität der Unterstützung so gesteigert werden kann.

Welche Empfehlung erachten Sie als besonders wichtig?

Kathrin Schweizer: Für mich sind alle wichtig, aber besonders am Herzen liegen mir die Empfehlungen zu den Fallzahlen. Berufbeiständinnen und Berufsbeistände können nur dann erfolgreich

unterstützen, wenn sie sich genügend Zeit für die Betroffenen nehmen können. Bei 100 Fällen

kann dies nicht gelingen. Darum sagen wir: Ein Berufsbeistand soll maximal 70 Erwachsene

oder maximal 60 Kinder betreuen. Neben den Fallzahlen ist auch die Grösse der Organisation

wichtig. Damit eine Organisation die Spezialgebiete kompetent abdecken und die

Stellvertretungen lösen kann, empfehlen wir eine Mindestgrösse von 10-14 Personen.

Idealerweise ist das Einzugsgebiet das gleiche wie bei der KESB.

Interview: PD KOKES

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