Für den SGV ist klar: Die Pflege muss in die EFAS-Vorlage integriert werden.

Künftige Finanzierung der Gesundheitskosten

12.10.2023
10 l 2023

Im Parlament wird derzeit eine der gewichtigsten Reformen im Gesundheitssystem diskutiert. Die EFAS-Vorlage will die Finanzierung von Gesundheitsleistungen künftig einheitlich regeln. Der Einbezug der Pflege ist dabei unabdingbar.

Heute gibt es drei verschiedene Finanzierungssysteme im Gesundheitswesen: Die ambulanten Behandlungen werden alleine von den Krankenkassen und damit aus Prämiengeldern bezahlt. Stationäre Leistungen wiederum werden zu mindestens 55 Prozent von den Kantonen übernommen, die Krankenkassen bezahlen höchstens 45 Prozent. Für die Pflegefinanzierung gelten indessen andere Regeln, wobei die Kantone und die Gemeinden aufgrund der fixen Prämien- und Kassenbeiträge die Hauptfinanzierer der Pflegekostenentwicklung sind. Neu sollen alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert werden, unabhängig davon, ob sie von der Spitex zu Hause, in der Arztpraxis, im Spital oder im Altersheim erbracht werden. So sollen Fehlanreize beseitigt und eine koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten entlang der ganzen Behandlung und Betreuung erleichtert werden.

Die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) muss dabei jedoch auch die Pflege umfassen und deren Integration verbindlich regeln, wie dies der Ständerat bereits im Dezember 2022 entschieden hat. Angesichts der demografischen Alterung und der Entwicklung «ambulant vor stationär» ist der Einbezug der Pflege in die EFAS-Vorlage aus Sicht des Schweizerischen Gemeindeverbands unabdingbar. Die Kostenverlagerungen in der Pflegefinanzierung hin zu den Restfinanzierenden – Kantone und Gemeinden – sind eine Realität. Das belegen auch die Berichte zur Pflegefinanzierung (2020) und zur Langzeitpflege (2016). Nur die EFAS plus Pflege führt zur gewollten Systemverbesserung und zu einer ausgewogeneren Kostenverteilung auf alle Kostenträger.

Ausgewogene Lösung ist nötig

Die Inkraftsetzung der Vorlage kann gestaffelt erfolgen. Entscheidend ist, den Einbezug der Pflege in EFAS verbindlich zu regeln, wie das der Ständerat vorsieht. Der Nationalrat stimmt der Integration der Pflege ebenfalls zu, knüpft dies aber an Bedingungen und will das Inkrafttreten nur sehr unverbindlich regeln. Zudem sollen die Kantone mindestens 28,6 Prozent und die Krankenkassen über die Prämien höchstens 71,4 Prozent der Leistungen übernehmen. Der Ständerat hatte im Dezember 2022 einen Kantonsanteil von 26,9 Prozent beschlossen. Die Vorlage geht mit weiteren Differenzen zurück in den Ständerat.

Angesichts des Prämienanstiegs ist grundsätzlich nachvollziehbar, dass der Nationalrat die Prämienzahlenden entlasten will. Andererseits braucht es künftig eine ausgewogenere Lösung zwischen steuer- und prämienfinanzierter Finanzierung. Am Beschluss des Ständerats ist aus Sicht der Gemeinden unbedingt festzuhalten.

Claudia Kratochvil-Hametner
Schweizerischer Gemeindeverband
stv. Direktorin