
Nach knappem Abstimmungsergebnis: Die E-ID kommt
Was lange währt, wird endlich gut: Die E-ID hat es im zweiten Anlauf an der Urne geschafft. Sie wird auch auf Gemeindeebene eine Vielzahl geplanter digitaler Behördendienstleistungen möglich machen, die Bürgerinnen und Bürgern einen Mehrwert und der Verwaltung geringeren Aufwand bringen. Damit wird sie die digitale Verwaltung stärken und befördern.
Das Verdikt im März 2021 war deutlich: Mit satten 64 Prozent hatte das Volk die erste Vorlage für eine E-ID abgelehnt. Knackpunkt der Vorlage war die Aufgabe von Privaten bei der vorgeschlagenen E-ID-Lösung. Die Gegner kritisierten, dass private Unternehmen die E-ID hätten ausstellen sollen, was aus Sicht des Datenschutzes bedenklich sei. Die Bundesbehörden wären lediglich für die Identifizierung einer Person zuständig gewesen. Dies war vielen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern ein Dorn im Auge.
Bundesrat und Parlament waren daher aufgefordert, die Vorlage nachzubessern. Dies gelang: Kernelement der neuen Vorlage, über die das Volk am 28. September abgestimmt hat, war es, dass die E-ID rein staatlich bereitgestellt wird. Ausserdem ist das elektronische Äquivalent zur Identitätskarte für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos und freiwillig. Die physische ID und der Pass bleiben gültig, und die E-ID kann widerrufen werden. Der Datenschutz hat überdies ein hohes Gewicht: Die Datenspeicherung erfolgt dezentral, und Datenschutz, Datensicherheit, Datensparsamkeit und Nachvollziehbarkeit sind wichtige Grundsätze im Gesetz. Damit wurde der Kritik aus der ersten Abstimmung Rechnung getragen. Das Resultat war mit 50,4 Prozent Ja-Stimmen allerdings denkbar knapp.
Zentrale Bausteine der Digitalisierung
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) freut sich, dass eine Mehrheit der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der E-ID ihr Vertrauen ausgesprochen haben. «Das Ja zur E-ID ist ein Ja zu unkomplizierten und bürgernahen Behördendienstleistungen», sagt SGV-Präsident und Ständerat Mathias Zopfi. Die E-ID und die dazugehörige Vertrauensinfrastruktur sind zentrale Bausteine der Digitalisierungsbestrebungen der Verwaltung auf allen Staatsebenen. Sie ermöglicht die unkomplizierte Identifizierung der Nutzerinnen und Nutzer für eine Vielzahl geplanter digitaler Behördendienstleistungen. Mengenmässig am wichtigsten dürfe der elektronische Betreibungsregisterauszug sein. Wer sich für eine Wohnung bewirbt, braucht in der Regel einen Auszug für die zurückliegenden fünf Jahre. Bisher musste dabei für jeden Wohnort ein separater Auszug bestellt werden. Neu werden die Daten in einem zentralen Register zusammengeführt, sodass ein einzelner Auszug genügen wird – und dank der E-ID einfach und schnell bestellt werden kann. Die Vorlage für die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage ist noch im Parlament hängig.
«Das Ja zur E-ID ist ein Ja zu unkomplizierten und bürgernahen Behördendienstleistungen.»
Auch für das E-Collecting, also das elektronische Sammeln von Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden, bildet die E-ID-Vertrauensinfrastruktur die Grundlage. Zum E-Collecting wird es bald ein Pilotprojekt auf eidgenössischer Ebene geben. Eine entsprechende Motion wurde vom Parlament in der Sommersession an den Bundesrat überwiesen, und eine weitere Motion, welche die definitive Einführung der elektronischen Unterschriftensammlung fordert, ist in der parlamentarischen Beratung. Auch ist bereits ein partizipativer Prozess mit verschiedensten Stakeholdern gestartet worden, um auszuloten, welchen Anforderungen eine Lösung gerecht werden müsste.
Die heutige Situation ist nicht haltbar und erfordert Handlungsbedarf: Die Gemeinden können auf einem Unterschriftenbogen zwar Name, Geburtsdatum und Adresse einer Person mittels des Einwohnerregisters einfach überprüfen, jedoch nicht, ob eine Person den Unterschriftenbogen auch selbst unterschrieben hat und dies ihrem Willen entspricht. Sie können lediglich der Bundeskanzlei Verdachtsfälle melden. Es gibt damit im heutigen System keine wirkliche Möglichkeit, Betrügereien bei Unterschriftensammlungen zu verhindern, was das Vertrauen in die Demokratie untergräbt. Die E-ID bietet hier eine Lösung: Mit ihr wird eine unkomplizierte und sichere Identifikation beim E-Collecting möglich.
Aufbau der digitalen Infrastruktur
Das neue Gesetz wird voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft treten. Der Aufbau der dazugehörigen Infrastruktur ist bereits fortgeschritten und wird mit Nachdruck vorangetrieben, sodass einer zeitnahen Einführung nichts mehr im Wege steht. Die swiyu-App wird als Wallet der Schweizerischen Eidgenossenschaft dienen, die E-ID und andere digitale Nachweise sicher auf dem Smartphone speichern und es den Benutzerinnen und Benutzern ermöglichen, sie bei Bedarf vorzuweisen. Neben dem Zugang zu digitalen Behördendienstleistungen wird sie auch bei Unternehmen einsetzbar sein, etwa für die Eröffnung eines Bankkontos oder den Abschluss eines Mobilfunkvertrages.