An den Aktionstagen öffnen die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Flims und die Plankis Stiftung ein Pop-up-Café in der Casa Caumasee in Flims (GR).

Nationale Aktionstage Behindertenrechte – ein Grund zum Feiern

14.05.2024
5 | 2024

Die Schweiz feiert doppelt: Vor 20 Jahren trat in der Schweiz das Behindertengleichstellungsgesetz und vor 10 Jahren das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Seither wurden in der Schweiz zahlreiche Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen umgesetzt. Deshalb finden dieses Jahr die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte statt. Zugleich soll eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes weitere Verbesserungen bringen.

Die Gleichstellung und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zielen darauf ab, dass in der Schweiz alle Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei und selbstbestimmt leben können. Seit 2004 konnten in vielen Bereichen Verbesserungen erzielt werden. Dennoch besteht noch Handlungsbedarf, zum Beispiel im Bereich des Wohnens, in der Arbeit, in der Zugänglichkeit von Dienstleistungen sowie auch in der Partizipation. Innovative Lösungsansätze sowie neue Partnerschaften sind gefragt, etwa bei der Digitalisierung, der Mobilität oder für individuelle Unterstützungsangebote.

In der Schweiz sind alle Behörden für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) zuständig: der Bund, die 26 Kantone und die 2131 Gemeinden und Städte.

«Innovative Lösungsansätze sowie neue Partnerschaften sind gefragt, etwa bei der Digitalisierung, der Mobilität oder für individuelle Unterstützungsangebote.»

Giulia Brogini, Leiterin Geschäftsstelle Behindertenpolitik Bund und Kantone, EBGB

Die Eckwerte des neuen Behindertengleichstellungsgesetzes

Der Bundesrat hat Ende 2023 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) eröffnet. Diese lief bis Anfang April 2024. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat bis Ende des Jahres die Botschaft zum neuen Gesetz verabschiedet. Im Zentrum steht die Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung:

Arbeit: Menschen mit Behinderungen werden explizit vor Diskriminierung geschützt. Arbeitgebende sind verpflichtet, zumutbare Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können.

Dienstleistungen: Menschen mit Behinderungen müssen Zugang haben zu Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Private sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen diese Dienstleistungen ohne erschwerende Bedingungen in Anspruch nehmen können.

Gebärdensprache: Die drei schweizerischen Gebärdensprachen werden anerkannt. Die Gleichstellung von gehörlosen Personen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und im Arbeitsleben wird gefördert.

Vier Schwerpunktprogramme ergänzen die Gesetzgebung

Die Arbeiten auf gesetzlicher Ebene ergänzen vier Programme in den Handlungsfeldern «Arbeit», «Dienstleistungen», «Wohnen» und «Partizipation». Die Programme zielen darauf ab, mehrere Projekte umzusetzen, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen konkret erleichtern. Jedes Programm wird von einem Ausschuss begleitet. In diesen Programmausschüssen gibt es Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Behörden und aus der Zivilgesellschaft. Auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) ist eingebunden.

Die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2024

Zu den wichtigsten Projekten im Schwerpunkt Partizipation gehören aktuell die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2024. Die Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) geleitet und von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützt. Alle Kantone machen mit und haben Partnerschaften mit Behindertenorganisationen sowie zahlreichen Akteuren zum Beispiel aus der Verwaltung, der Politik, der Wirtschaft und dem Kultur- und Freizeitbereich geknüpft. Auch die Gemeinden bieten Hand. Sie sind es, welche die beste Kenntnis über ihre Vereinslandschaft haben und so die Öffentlichkeit vor Ort mobilisieren können. Sie stellen oft auch Material, Räume und Lokale unentgeltlich zur Verfügung. Damit eine Veranstaltung oder eine Aktion zustande kommt, muss sie drei Qualitätskriterien erfüllen:

Jede Aktion hat einen direkten Bezug zur UNO-BRK.

Menschen mit Behinderungen werden bei den Aktionen einbezogen. Idealerweise bei der Planung, Organisation und Umsetzung.

Die Aktionen sind für möglichst alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen zugänglich.

Inzwischen haben die Projektleitungen in den Kantonen landesweit rund 1000 Aktionen organisiert und eingeplant. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, auch für den Eröffnungs- und den Abschlussevent, die auf den 15. Mai (Zürich) bzw. den 15. Juni (Genf) fallen. Auch hier arbeiten die Kantone Zürich und Genf, die Stadt Genf und das EBGB sowie die SODK intensiv zusammen.

Nationale Aktionstage Behindertenrechte

Vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 finden die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte statt. Das Projekt wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) geleitet und von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützt. Mehr Informationen finden Sie hier: https://zukunft-inklusion.ch

Giulia Brogini
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)