Neu gibt es im Kanton Schwyz Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder in die Kita schicken.

Neues Gesetz zur Kinderbetreuung im Kanton Schwyz

10.02.2024
1-2 l 2024

Im Kanton Schwyz tritt per 1. Juni 2024 ein neues Gesetz zur Kinderbetreuung in Kraft, um erwerbstätige Eltern zu entlasten. Was das für die Gemeinden bedeutet, erklärt Irène May, Gemeindepräsidentin von Ingenbohl (SZ) und SGV-Vorstandsmitglied.

Erwerbstätige Eltern mit tiefem bis mittlerem Einkommen, deren Kinder in einer Kita, in einer schulergänzenden Betreuung oder in einer Tagesfamilie betreut werden, erhalten im Kanton Schwyz neu eine finanzielle Unterstützung. Das sieht das neue Gesetz zur Kinderbetreuung vor, das per 1. Juni 2024 in Kraft tritt. Die Höhe des finanziellen Beitrags richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern und wird pro Kind bezahlt. Ob die Eltern ihre Kinder in der eigenen Gemeinde oder ausserhalb betreuen lassen, spielt dabei keine Rolle. Kanton und Gemeinden teilen sich die Kosten für die finanzielle Unterstützung hälftig. In der Verordnung sind auch Qualitätsstandards festgehalten, welche die Betreuungseinrichtungen erfüllen müssen.

Die «Schweizer Gemeinde» hat bei Irène May, Gemeindepräsidentin von Ingenbohl (SZ) und Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gemeindeverbands, nachgefragt, was das neue Gesetz für die Schwyzer Gemeinden bedeutet.

Irène May, welche Folgen hat das neue Kinderbetreuungsgesetz für die Schwyzer Gemeinden?

Irène May: Das Gesetz stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und macht die Schwyzer Gemeinden damit zu attraktiveren Wohn- und Arbeitsorten. Zudem werden die Kinder im Sinne der Chancengleichheit und der Integration gefördert. Für die Gemeinden bedeutet das Gesetz auch Mehraufwand: Einerseits finanzieller Art, da wir die Hälfte der Beiträge an die Eltern übernehmen. Andererseits auch administrativer Art.

Was bedeutet das Gesetz für Ingenbohl in finanzieller Hinsicht?

Der Kanton geht von jährlichen Kosten in der Höhe von 5,73 Millionen Franken aus. Die Gemeinde Ingenbohl mit ihren rund 9000 Einwohnerinnern und Einwohnern rechnet in der Startphase mit jährlich rund 130 000 Franken an Betreuungsbeiträgen an Eltern. Zusätzlich werden noch Kosten für ein vom Kanton vorgeschriebenes einheitliches Informationssystem zur Abwicklung der Gesuche anfallen.

Gab es vor diesem Gesetz in Ingenbohl bereits Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder extern betreuen liessen?

Im Gemeindegebiet gibt es zwei Kitas, die von Dritten betrieben werden und die durch die Gemeinde unterstützt werden. Dies mittels Leistungsvereinbarungen für Plätze, die durch Ingenbohler Kinder besetzt sind. Zudem bietet die Gemeinde einen Mittagstisch zu einem sehr günstigen Preis sowie eine kurze Nachmittagsbetreuung nach der Schule, die gratis besucht werden kann, an.

Wie bereitet sich die Gemeinde Ingenbohl auf die Umsetzung des Gesetzes vor?

Unabhängig vom neuen Gesetz haben wir eine Analyse des aktuellen Angebots durch ein spezialisiertes Büro vorgenommen. Diese hat ergeben, dass das aktuelle Angebot für die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter dem Bedarf entspricht. Für die schulergänzende Betreuung für Kindergarten- und Primarschulkinder decken die bisherigen Angebote den Bedarf allerdings nicht ab. Der Gemeinderat hat sich nun mit der Frage befasst, welche Strategie verfolgt wird, und sich dafür ausgesprochen, die schulergänzende Betreuung und die Tagesfamilienvermittlung durch Dritte anbieten zu lassen. Gespräche zur Umsetzung laufen momentan.

«Das Gesetz stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und macht die Schwyzer Gemeinden damit zu attraktiveren Wohn- und Arbeitsorten.»

Irène May, Gemeindepräsidentin von Ingenbohl und Vorstandsmitglied Schweizerischer Gemeindeverband

Im neuen Gesetz werden einheitliche Qualitätsstandards für Kinderbetreuungsangebote im Kanton festgelegt. Inwiefern betrifft das die Gemeinden?

Die Beiträge an die Familien können nur dann gesprochen werden, wenn das besuchte Betreuungsangebot die Qualitätsstandards einhält. Wenn die Gemeinde selbst ein Kinderbetreuungsangebot führt, zum Beispiel einen Mittagstisch, dann müssen die Qualitätsstandards überprüft und angewendet werden.

Welche Herausforderungen sehen Sie dabei?

Ingenbohl wird insbesondere die schulergänzende Betreuung auf dem Gemeindegebiet stark ausbauen, und dazu braucht es entsprechende Räumlichkeiten. Die gesetzlichen Vorgaben für die Raumgrösse können eine Herausforderung für die Anbieter darstellen. Aufgrund des angespannten Immobilienmarktes wird es schwierig, geeignete Räumlichkeiten zu finden, die den Qualitätsstandards entsprechen.

Ihr persönliches Fazit zum neuen Gesetz?

Das neue Gesetz hat die Entwicklung der familien- und schulergänzenden Betreuung in Ingenbohl beschleunigt. Ich persönlich begrüsse das Gesetz und bin der Meinung, dass eine moderne Gemeinde eine adäquate Unterstützung für berufstätige Eltern anbieten muss, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Damit positionieren wir uns als attraktive Gemeinde und können auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken.

Nadja Sutter
«Schweizer Gemeinde»
Chefredaktorin