Revidiertes Vergaberecht … und jetzt?

19.04.2022
4 | 2022

Öffentliche Beschaffungen haben zum Zweck, den Bedarf nach Waren, Dienst- und Bauleistungen zu decken und dabei den wirtschaftlichen, effizienten und nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Gelder sicherzustellen. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der öffentlichen Beschaffungen ist beachtlich, wobei 80 Prozent des Beschaffungsvolumens von Kantonen und Gemeinden abgedeckt wird. Die Gemeinden sind damit wichtige Auftraggeber bei öffentlichen Beschaffungen.

Mit dem revidierten Beschaffungsrecht wurde die Grundlage für eine Vergabekultur mit mehr Qualitätswettbewerb in Beschaffungsverfahren gelegt. Den Zuschlag soll künftig nicht mehr das wirtschaftlich günstigste, sondern das vorteilhafteste Angebot erhalten. Man möchte damit sicherstellen, dass qualitätsbezogene Zuschlagskriterien im Verhältnis zum Preis mehr Gewicht erhalten. Zudem muss den Nachhaltigkeitsaspekten stärker Rechnung getragen werden. Es gilt Einiges zu beachten und die Materie bleibt komplex. Was fällt nun alles unter das revidierte Beschaffungsrecht? Welche Einladungs- und Zuschlagskriterien sind anwendbar? Wie freiwillige Standards und Labels die nachhaltige Beschaffung erleichtern können, lesen Sie im Fachbeitrag von Energiestadt. Zudem erfahren Sie in dieser Ausgabe, welche Kantone der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen IVöB beigetreten sind. Viele der derzeit drängenden Anliegen der Gemeinden zum Beschaffungsrecht und wie die Umsetzung in der Praxis gelingt, werden wir an der nächsten Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung am 10. Mai 2022 vertieft anschauen – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Claudia Hametner
Schweizerischer Gemeindeverband
Stv. Direktorin