Une maison individuelle construite à partir de bottes de paille, à Graben (BE).

Solarenergie im Raumplanungsgesetz (RPG)

22.11.2021
11 | 2021

Auf Bundesebene regeln Art. 18a des Raumplanungsgesetzes (RPG) sowie Art. 32a und 32b der Raumplanungsverordnung (RPV), ob für den Bau einer Solaranlage ein Melde- oder ein Baubewilligungsverfahren erforderlich ist. Ergänzend kann auch kantonales oder kommunales Recht massgebend sein.

Diese Vorschriften setzen ein deutliches Signal für die einfache Nutzung der Sonnenenergie.

Doch wie sollten diese Gesetze ausgelegt werden? Wie sollten sie angewendet werden? Was können Gemeinden und Kantone tun, um den Bau von Solaranlagen zu erleichtern?

Das Faktenblatt «Solarenergie im Raumplanungsgesetz (RPG)», das Sie unter https://pubdb.bfe.admin.ch/de/publication/download/10642 herunterladen können, befasst sich mit diesem Thema. Es wird kurz beschrieben, wann das Melde- und wann das Baubewilligungsverfahren eingesetzt wird, aber auch, was getan werden kann, um die Verfahren einheitlicher, weniger anspruchsvoll, einfacher und kürzer zu gestalten. Weitere Informationen finden Sie in dem umfassenden Leitfaden «Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen» (Link s. Seite 4 des Faktenblatts).

Das Hauptziel besteht darin, den Zugang zur Solarenergie zu erleichtern, die administrativen Hürden abzubauen und das Verfahren weniger schwerfällig zu gestalten.

Möchten Sie mehrere Exemplare des Faktenblatts in Papierform kostenlos bestellen? Bitte senden Sie eine E-Mail an pv@bfe.admin.ch und geben Sie die Anzahl der benötigten Kopien, die Sprache (DE, FR oder IT) und Ihre vollständigen Kontaktdaten an. Abgabetermin: 31. Januar 2022.

Informationen zur Solarenergie:

www.energieschweiz.ch/solar