L’aeroporto militare di Lodrino diventerà un centro di eccellenza per il volo dei droni.

Tessiner Gemeinde setzt auf fliegende Hightech

22.11.2021
11 | 2021

Auf dem Ex-Militärflugplatz von Lodrino im Tessin entsteht ein Kompetenzzentrum für Drohnen – als Teil des Switzerland Innovation Park Ticino. Bis Ende dieses Jahres oder spätestens Anfang 2022 soll die Transformation in ein zivil genutztes Flugfeld abgeschlossen sein.

Die Schweiz nimmt eine führende Rolle bei der Forschung und Entwicklung von Drohnen ein. Bei dieser Entwicklung will das Tessin nicht im Abseits stehen – ganz im Gegenteil. Auf dem ehemaligen Militärflugplatz von Lodrino in der Riviera, zwischen Bellinzona und Biasca, entsteht im Rahmen eines Technologieparks ein «Kompetenzzentrum für Drohnen». Der Tessiner Staatsrat unterstützt dieses Projekt ausdrücklich. Im Mai 2020 sprach der Grosse Rat einen Kredit über drei Millionen Franken. «Es handelt sich um eine sehr vielversprechende und wachsende Branche», so der Tessiner Finanz- und Wirtschaftsdirektor Christian Vitta.

Eine 15 Jahre alte Idee

«Ohne diesen Zustupf vom Kanton wäre die Umwandlung von einem Militärflugplatz zu zivilen Zwecken nicht möglich», sagt Alberto Pellanda. Der pensionierte Steuerbeamte ist Gemeindepräsident von Riviera, einer Fusionsgemeinde der ehemals eigenständigen Dörfer Lodrino, Osogna, Iragna und Cresciano. Die Gemeinde zählt gerade mal 5000 Einwohner. Die Eigenmittel sind daher bescheiden. Doch die Gemeinde hat immer daran geglaubt, das Schicksal des ehemaligen Militärflugplatzes in die eigene Hand zu nehmen, nachdem das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) schon vor rund 15 Jahren entschied, Lodrino als Militärflugplatz aufzugeben. Damals entstand die Idee für einen Technologiepool für Aviatik rund um das Flugfeld. Es folgten Studien, ein Masterplan und lange Verhandlungen mit den Bundesbehörden.

Gemeinde gründet eigenes Flughafenunternehmen

Im April 2020 gründete die Gemeinde die Riviera Airport AG, die den Flugplatz mitsamt seinen Infrastrukturen künftig betreiben wird. Diese Aktiengesellschaft befindet sich zu 100 Prozent in der Hand der Gemeinde. Am 22. August 2020 unterzeichnete die Gemeinde mit Armasuisse den Vertrag zur Übergabe des Militärflugplatzes. Bis Ende dieses Jahres oder spätestens Anfang 2022 wird die Transformation in ein zivil genutztes Flugfeld laut Pellanda abgeschlossen sein. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) muss noch offiziell die Betriebsbewilligung erteilen. Derweil haben die Arbeiten zur Instandsetzung der Infrastruktur bereits begonnen. Mehrere Millionen Franken müssen allein in das System zur Abwasserentsorgung investiert werden.

Seit Jahren sind rund ums Flugfeld einige private Firmen im Bereich der Aviatik aktiv, etwa das Heli-Unternehmen Heli-TV oder die Karen AG für Helikopter-Unterhalt. Sie wollen ihre Präsenz ausbauen. Dazu kommt die Ruag Aviation mit rund 100 Beschäftigten, die in Lodrino Flugzeuge wartet. Neu sind nun sechs Firmen vor Ort, die sich im Rahmen des Drohnenkompetenzzentrums angesiedelt haben. Der alte Tower des Flughafens mit Nebengebäude wurde zu diesem Zweck in Büros umgebaut. Koordiniert werden die Aktivitäten im Drohnenbereich von einem Verein namens Swiss Drone Base Camp (Sdbc), der seinerseits zum neuen Swiss Innovation Park Ticino gehört. Sdbc-Geschäftsführer Enzo Giannini sagt: «Das Interesse an diesem Projekt ist gewaltig – wir erhalten sehr viele Anfragen aus dem In- und Ausland.» Riviera sei als Standort optimal: auf halbem Weg zwischen Zürich und Mailand.

Testgelände

Der Vorteil des ehemaligen Militärflughafens sind die grossen, zur Verfügung stehenden Flächen. Es soll eine Flugschneise beziehungsweise spezielle Slots geschaffen werden, die stets für Drohnenflüge genutzt werden kann. So entfällt die aufwendige Bewilligungsprozedur, die heute auch für den probeweisen Einsatz von Flugdrohnen einer bestimmten Grösse notwendig ist (siehe Kasten). Es werden aber auch Testzonen ausserhalb des Flugplatzgeländes angeboten, etwa bestimmte Waldflächen.

«Der Rückhalt in der Bevölkerung für das Gesamtprojekt ist sehr gross.»

Alberto Pellanda, Gemeindepräsident von Riviera

Der Verein Sdbc soll die Aktivitäten vor Ort koordinieren, Firmen und Know-how vernetzen, damit ein richtiger Thinktank entsteht. Auch Kurse für Drohnenpiloten werden angeboten. Am Projekt sind die Fachhochschule der italienischen Schweiz (Supsi) und die Universität der italienischen Schweiz (USI) beteiligt, darunter das Institut Dalle Molle für künstliche Intelligenz (Idsia). Kommerzielle Firmen, die mit Drohnen handeln, sind nicht gefragt. Es geht um Firmen, die auf technologische Innovation setzen. Ein Beispiel ist das Unternehmen Skypull, das Drohnen entwickelt, die sich in grosser Höhe zu kleinen Windkraftwerken entwickeln und so eine Stromversorgung in abgelegeneren Gegenden ermöglichen sollen.

Das Projekt hat Rückhalt in der Bevölkerung

Für die Wirtschaftsstrategie im Kanton Tessin hat das Drohnenkompetenzzentrum eine wichtige Bedeutung, da es über den Switzerland Innovation Park (SIP) in das Standortmarketing Greater Zurich Area integriert ist, zu dem das Tessin seit Kurzem gehört. Zudem ist das Projekt wichtig für die regionale Wirtschaftsförderung. Denn die Riviera, in der sich der Militärflughafen von Lodrino befindet, ist ein strukturarmes Gebiet mit wenig Beschäftigungsmöglichkeiten. «Der Rückhalt in der Bevölkerung für das Gesamtprojekt ist sehr gross», sagt Gemeindepräsident Pellanda. Mit den neuen Firmen kämen neue Personen und damit neues Leben in die Riviera. Das spürten Restaurants genauso wie Anwaltskanzleien und andere Dienstleister.

Rechtsgrundlagen für Drohnenflüge

Drohnen als kleine, ferngesteuerte Fluggeräte sind rechtlich Flugmodellen gleichgestellt. Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der «Pilot» jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden. Zudem gilt folgende wichtige Regel: Im Umkreis von fünf Kilometern rund um Flugplätze und Heliports braucht es für den Betrieb einer Drohne über 0,5 Kilogramm vorgängig eine Bewilligung entweder durch den Flugplatzhalter oder bei grösseren Flugplätzen durch die Flugsicherung Skyguide. Die Vorgaben für den Betrieb von Drohnen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm finden sich in der «Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien.»

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL