Gustave Muheim unterzeichnet die Deklaration der Gemeinden und Städte an der GV des Schweizerischen Gemeindeverbands.

Wie der Artikel 50 entstand: Erinnerungen eines Gemeindepräsidenten

11.08.2025
7-8 l 2025

Gustave Muheim war von 1992 bis 2020 Gemeindepräsident von Belmont-sur-Lausanne (VD) und hat die Auswirkungen des Artikels 50 in der Bundesverfassung direkt miterlebt.

Gustave Muheim hat den Umbruch Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre hautnah miterlebt: Er war von 1992 bis 2020 Gemeindepräsident von Belmont-sur-Lausanne (VD), sass bis 2020 im Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV), war Mitglied des Vorstands der Union Waadtländer Gemeinden (UCV) und Präsident von Lausanne Région. An den Arbeiten zum Artikel 50 der Bundesverfassung, der die Mitsprache der Gemeinden garantiert und der dieses Jahr sein 25-jähriges Bestehen feiert, war er zwar nicht direkt beteiligt. Doch er spürte dessen Auswirkungen: «Mit dem Artikel 50 existieren die Gemeinden plötzlich auch auf Bundesebene. Davor wurden sie als Substrukturen der Kantone behandelt.» Eine Auswirkung des Artikels war die Gründung der Tripartiten Agglomerationskonferenz, an der Gustave Muheim als Vertreter der Corel (Communauté de la région lausannoise) teilnahm. Damals sassen zum ersten Mal Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gemeinsam an einem Tisch.

«Mit dem Artikel 50 existieren die Gemeinden plötzlich auch auf Bundesebene. Davor wurden sie als Substrukturen der Kantone behandelt.»

Gustave Muheim, ehemaliger Gemeindepräsident von Belmont-sur-Lausanne (VD)

Manon Röthlisberger
Schweizerischer Gemeindeverband
Stv. Direktorin
Übersetzung: Nadja Sutter