Wie weiter mit dem Schutzstatus S? Die Position des SGV

13.10.2022
10 | 2022

Ein Ende des Krieges in der Ukraine ist nicht absehbar. Der Bund evaluiert derweil den Schutzstatus S für Ukraine-Flüchtlinge, der in den letzten Monaten auch die Gemeinden stark gefordert hat. Der SGV hat dazu Stellung bezogen.

Der russische Angriff auf die Ukraine im Februar dieses Jahres hatte zur Folge, dass in der Schweiz erstmals der Schutzstatus S aktiviert wurde. Dieser sollte die rasche und unkomplizierte Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ermöglichen. Der Schutzstatus S wird jeweils für ein Jahr bewilligt, zudem setzt er auf Rückkehr. Nun stellt sich die Frage, wie es damit nach Ablauf dieser Frist weitergeht. Dies ist insbesondere für die Gemeinden und die Städte relevant, da sie bei der Unterbringung der Flüchtlinge und bei Integrationsleistungen an vorderster Front stehen.

Der Schutzstatus S hat zuletzt auch das eidgenössische Parlament beschäftigt: In einer Sonderdebatte im September forderte die SVP mit mehreren Motionen, den Schutzstatus restriktiver anzuwenden und beispielsweise sichere Gebiete in der Ukraine zu bezeichnen. Die Motionen wurden in beiden Räten mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte, die Lage sei volatil und es sei derzeit nicht möglich, sichere Gebiete in der Ukraine auszumachen.

Es besteht Handlungsbedarf

Eine Arbeitsgruppe von Keller-Sutters Eidgenössischem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beschäftigt sich derweil mit der Evaluation des Schutzstatus S. In diesem Rahmen hat der Schweizerische Gemeindeverband Stellung bezogen. Er hält fest, dass der Schutzstatus S sich zum Anfang der Krise gut eignete, um rasch eine grosse Zahl von Geflüchteten aufzunehmen, da die Registrierung pauschal in den Bundesasylzentren (BAZ) durch den Bund durchgeführt werden konnte.

Jedoch: Der Schutzstatus ist in den 1990er-Jahren gesetzlich fixiert worden. Seither hat sich vieles im schweizerischen Asylsystem verändert. Nicht zuletzt deshalb sind im Vollzug des Schutzstatus S verschiedene Reibungspunkte zu beklagen. Es besteht gesetzlicher Handlungsbedarf.

Die schnelle Weiterleitung von registrierten Geflüchteten aus der Ukraine von den BAZ in die Kantone und Gemeinden führte dazu, dass die bewährten Asylverfahren ausgehebelt worden sind. Zudem wurden schweizweit in den Kantonen durch eine anfängliche Nichtanwendung des bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssels regionale Ungleichgewichte gefördert. Diese wurden mit einer Vielzahl von privaten Unterbringungsplätzen für die Geflüchteten zusätzlich verstärkt.

Welche Integrationsleistungen sind sinnvoll?

Zahlreiche direkte und indirekte Integrationsleistungen werden seit Beginn der Krise von den Gemeinden und Städten erbracht. Aufgrund der Rückkehrorientiertheit des Status S steht die Effektivität und Nachhaltigkeit vieler Integrationsleistungen grundsätzlich zur Diskussion. Für die nahe Zukunft braucht es hier durchdachte Regeln, welche die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Integration und Betreuung festlegen. 

Für grössere Unsicherheit sorgen zudem verschiedene Sonderregelungen, die Personen mit Schutzstatus S gegenüber anderen Personen aus dem Asylbereich privilegieren. So etwa im Bereich der Sozialhilfe, beim Familiennachzug oder bei der Reisetätigkeit. Diese rechtsungleiche Behandlung unterhalb der verschiedenen Flüchtlingsgruppen gilt es möglichst rasch zu korrigieren. Ansonsten geht die Akzeptanz in der Bevölkerung, bei den Behörden und bei den direkten Betroffenen fortlaufend verloren.