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Aktive Filter: Kategorie: Soziales Autor: Luisa Tringale Alle Filter entfernen
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«Wir müssen Barrieren abbrechen»

Vincent Guyon sitzt seit 2020 im Gemeinderat der 500-Einwohner-Gemeinde Rances (VD) und ist der erste Gehörlose der Schweiz, der einen solchen Posten besetzt. Das bedeutet ihm viel: «Es ist eine Ehre und eine Anerkennung für alle Gehörlosen, die den Mount Everest der Politik zu erreichen versuchen.» Der Zugang zu politischen Mandaten ist für Menschen mit einer Behinderung nicht einfach. Vincent Guyon sieht einen Perspektivenwechsel als fundamentale Voraussetzung dafür: Die Motivation und die Wünsche der Kandidierenden müssten im Vordergrund stehen – und nicht, welche Art von Handicap sie haben. Anders gesagt: «Wir müssen Barrieren abbrechen. Wenn ein künftiger Kandidat im Rollstuhl sitzt, sollten die Gemeinden ihm Zugang gewähren – genauso wie sie Hilfsmittel für gehörlose oder blinde Menschen einführen sollten.» «Es ist eine Ehre und eine Anerkennung für alle Gehörlosen, die den Mount Everest der Politik zu erreichen versuchen.» Vincent Guyon, Gemeinderat Rances (VD) Seine Gehörlosigkeit hat in der Gemeinde zu neuen Situationen geführt, zum Beispiel zum Beizug einer Übersetzerin für Ergänzte Laut-Sprache. In Eins-zu-eins-Gesprächen braucht Vincent Guyon keine Übersetzung. Anders sieht es aus bei Sitzungen beispielsweise für Baustellen mit mehreren Personen, denen er als Vorsteher der Abteilung für Bau und Strassen öfters beiwohnen muss, sowie bei Gemeinderatssitzungen. Seine Präsenz im Gemeinderat scheint auch bereits Änderungen angestossen zu haben: So hat die Gemeinde einen taubstummen Arbeiter in der Abfallbewirtschaftung eingestellt. Ein besonders wichtiger Moment in Vincent Guyons bisheriger politischer Karriere war die Verteidigung der Position des Gemeinderates im Gemeindeparlament. «Ich musste vor rund 60 Personen sprechen. Das war mein erster grosser und erfolgreicher Test», erinnert er sich. Im Jahr 2022 hat Vincent Guyon für das Parlament des Kantons Waadt kandidiert. Dieses Jahr hat er entschieden, einen Schritt weiter zu gehen und für den Nationalrat zu kandidieren. Erste politische Erfahrungen auf Bundesebene hat er bereits bei der Vorbereitung der ersten nationalen Behindertensession gesammelt. Er war aktiv in der Kommission, welche die Resolution für mehr politische Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung vorbereitete. Diese Resolution wird an der Behindertensession von den Teilnehmenden diskutiert. «Ich hoffe, dass die Resolution durchkommt und Personen mit einer Behinderung in die Gesellschaft integriert werden – gleich wie alle anderen.» Luisa Tringale

Viele Herausforderungen im Bereich Asyl

Die Aktivierung des Schutzstatus S im März 2022 hat es erlaubt, ukrainischen Flüchtlingen rasch und unbürokratisch Schutz und Hilfe in der Schweiz zu gewähren. Seither werden die Flüchtlinge in den Bundesasylzentren registriert und danach rasch auf die Kantone aufgeteilt. Je nach kantonaler Organisation übernehmen der Kanton oder die zugewiesene Gemeinde die Verantwortung für die Unterbringung und Betreuung. Bisher wurde der Schutzstatus S an mehr als 69 000 Personen verteilt (Stand 1. Dezember 2022). Die Gemeinden waren besonders bei der Bereitstellung von Unterkünften stark gefordert. Zudem haben sie die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine rasch eingeschult. Anfang November hat der Bundesrat beschlossen, den Schutzstatus S nicht vor März 2024 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend ändert. Dieser Beschluss gibt Planungssicherheit. Zudem muss der Bund zusammen mit den Kantonen und Gemeinden die mögliche Rückkehr der Ukrainerinnen und Ukrainer vorbereiten. Gleichzeitig ist die Zahl der ordentlichen Asylgesuche in den letzten Monaten angestiegen. Um seine Aufnahmekapazität weiterhin zu gewährleisten, entschied das Staatssekretariat für Migration (SEM), ab Ende Oktober vorübergehend einen Teil der Asylsuchenden den Kantonen früher als üblich zuzuteilen. Diese Massnahme wird ab Mitte Dezember wieder aufgehoben. Die kurzfristige Bereitstellung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten stellte Kantone, Städte und Gemeinden vor grosse Herausforderungen. Die Aktivierung des Schutzstatus S brachte viele praktische und grund­legende Fragen mit sich. Im September hat der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) Stellung genommen im Rahmen der Evaluation der Umsetzung des Schutzstatus durch eine vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe. Er brauchte dabei auch Kritikpunkte an, besonders was die private Unterbringung angeht, wenn diese nicht in koordinierter Weise mit den Behörden erfolgte. Der Schutzstatus S ist grundsätzlich «rückkehrorientiert» – es stellt sich hier aber die Frage, inwieweit er auch «integrationsorientiert» ist und bis zu welchem Grad der finanzielle Beitrag des Bundes für Sprachkurse und die Integration im Arbeitsmarkt ausreichend ist. Für den SGV braucht es klare Regeln, welche die Verantwortlichkeiten im Bereich der Integration und der Kostenübernahme klären. Ein Zwischenbericht der Arbeitsgruppe ist vor Kurzem erschienen und enthält erste Schlussfolgerungen. Das Jahr 2022 hat gezeigt, dass das Asylwesen eine Verbundaufgabe des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden ist. Im Sinne eines effektiven Krisenmanagements und einer effizienten Koordination muss die kommunale Ebene konsultiert und in die Diskussionen einbezogen werden. Der SGV ist in Arbeitsgruppen vertreten, die ins Leben gerufen wurden, um die durch den Krieg in der Ukraine entstandene aussergewöhnliche Lage zu meistern. Besonders zu erwähnen gilt es hierbei den Sonderstab Asyl (SONAS), der erstmals im März 2022 einberufen wurde. Der SGV ist aber auch an der ­Arbeit der regulären Arbeitsgruppen beteiligt, die sich mit der Unterbringung und den Asylverfahren oder dem Reset­tlement-Programm befassen. Luisa Tringale

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