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Zehn Jahre RPG 1: Und die Gemeinden?

«Das politische Wirken im Raum stellt eine der zentralsten Aufgaben im Staat dar – gerade für die kommunale Ebene. Umso wichtiger ist es, dass sie koordiniert und geordnet vonstattengeht. Hierfür benötigt es stringente rechtliche Voraussetzungen auf allen Staatsebenen. Diese sind mit dem revidierten Raumplanungsgesetz weitestgehend vorhanden respektive befinden sich in Umsetzung. Daneben braucht es in den politischen Stuben aber auch Macherinnen und Entscheider, die sich nicht nur auf den gültigen Paragrafen konzentrieren, sondern eine gesamthafte Entwicklung im Auge behalten. Personen, die einerseits moderieren und sich andererseits durchsetzen können. Der Dialog zwischen dem Bürger und der Bürgerin mit den Behörden ist ob der gewachsenen sachlichen Komplexität in den letzten Jahren wichtiger geworden. In den letzten zehn Jahren seit dem Inkrafttreten des RPG 1 hat eine krasse Menge an Entwicklung stattgefunden. Die Schweiz ist stark gewachsen. Und hat sich dementsprechend entwickelt: räumlich, bevölkerungsmässig, wirtschaftlich, soziodemographisch, politisch … Verschiedene Krisen sind durchs Land gezogen, die den politischen Fokus und Umgang miteinander verändert haben. Man kann – und sollte auch – dieses Wachstum kritisieren, was man dagegen nicht machen sollte, ist, die neuen Herausforderungen totzuschweigen. Die Politik sollte sich dem rasanten Wachstum der Schweiz stellen. Dabei spielen die Raumplanung und das RPG eine Schlüsselrolle. Neue Problemfelder sind entstanden. Der Stress im zunehmend begrenzten Raum hat gerade in den Gemeinden zugenommen. Viele Kommunen können sich kaum mehr weiterentwickeln, weil ihre Grenzen natürlich gegeben sind. Dies nicht nur im urbanen Raum, sondern an vielen, auch peripher gelegenen Orten in der Schweiz. Nun soll die Entwicklung gegen innen stattfinden, wird gesagt, doch diese ist vielerorts behindert, weil die Bevölkerung oder einfach der Nachbar das partout nicht haben will. Aber auch das ist Demokratie. Und muss so akzeptiert werden. Wir leben nach wie vor in einem Rechtsstaat. «In einer regional diversen Schweiz gibt es keine Patentrezepte, aber viele gute Beispiele.» Christoph Niederberger, ehemaliger Direktor des Schweizerischen Gemeindeverbands Zudem: Für jede bauliche Entwicklung braucht es private Geldgeber. Geld war in den letzten Dekaden lange Zeit billig zu haben. Und somit auch das Investieren. Aber: Die Zeiten, als eine ganz normale Mittelstandsfamilie ihr eigenes Haus bauen konnte, sind definitiv vorbei. Heute ist die Zeit der grossen Investoren und Generalunternehmer gekommen. Und diese denken anders, sind dem finanziellen Erfolg verpflichtet. Es entstehen vielfach wie in den 1970er-Jahren ausnutzungsziffernoptimierte Quadratbauten mit teils grünem Anstrich und viel Energieeffizienz. Eine regionale Baukultur geht dagegen zusehends verloren, fantasieloser Einheitsbrei ist weit und breit angesagt. Die Vorgaben und Ansprüche, begonnen beim Lärmschutz über die Energieeffizienz, CO 2 -Neutralität und Behindertengerechtigkeit, werden komplexer. Vor allem die Bundespolitik hat in den vergangenen zehn Jahren viel gearbeitet. Einsprachen als Ausdruck dieser zunehmend rechtlichen Komplexität, aber auch als Zeichen der Überfordert- und Unzufriedenheit der Bevölkerung nehmen im ganzen Land zu. Hinzu kommt: Eine Spezialplanung jagt die andere. Neben Velowegen muss der Langsamverkehr geplant werden. Die Velos werden aber immer schneller und ausladender. Es braucht also auch hier mehr Raum. Und neue Konzepte. Ausdruck davon ist etwa die Verkehrsverlangsamung in den Gemeinden. Heute kein Politikum mehr, sondern eine verkehrsplanerische Tatsache. Trotz allem: Das Fazit nach zehn Jahren RPG 1 ist positiv. Auch nach zehn Jahren Laufzeit liegt ein aktuelles Raumplanungsgesetz vor. Dieses befindet sich immer noch in Umsetzung, denn zehn Jahre sind im Staat – und vor allem auch in der Raumplanung – nicht viel. Es braucht noch etwas mehr Zeit, bis alle Neuerungen in den Gemeinden angekommen sind. So ist das beim RPG, so ist das aber auch bei vielen anderen Gesetzen in der Schweiz. Neben Geduld braucht es ebenfalls mehr Unaufgeregtheit im Thema. Die grosse Kraft der kommunalen Ebene, die all dies ob ihrer Resilienz auffängt und zum Guten bringt, ist vorhanden. Diese Kraft muss aber gefördert werden, zum Beispiel von Organisationen wie EspaceSuisse. Die Kompetenzen in den Gemeinden und Städten müssen erweitert werden. Auch soll Erfahrungsaustausch untereinander stattfinden. In einer regional diversen Schweiz gibt es keine Patentrezepte, aber viele gute Beispiele.» Christoph Niederberger

Analoger Abschied – und digitaler Aufbruch

Die Gemeinden leben vom langjährigen Engagement von Menschen. Menschen wie Hannes Germann: 25 Jahre lang, davon 16 Jahre als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands, hat er sich für die Gemeinden eingesetzt. Er hat mit seiner ausgleichenden, aber immer dezidierten politischen Arbeit den Verband geprägt. Dafür gebührt ihm grosser Dank! In den 25 Jahren ist in den Gemeinden vieles passiert. Die «Schweizer Gemeinde» hat in dieser ganzen Zeit stets davon erzählt. So auch in der aktuellen Ausgabe, die der digitalen Transformation gewidmet ist. Die aktuelle Gemeindeumfrage des Vereins «Myni Gmeind» zeigt, dass Digitalisierung in den Gemeinden zwar angekommen ist, aber es nach wie vor viel Transformationsarbeit braucht. Letztlich entscheidet sich erfolgreiche Digitalisierung immer an konkreten Projekten. Die digitale amtliche Publikation «ePublikation» ist dafür ein gutes Beispiel. Ich empfehle Ihnen das letzte Mal als SGV-Direktor, unserem Verbandsheft und dem Gemeindeverband treu zu bleiben. Ab August werde ich für den Waldeigentümerverband «WaldSchweiz» arbeiten. Vielen Dank für alles – und auf Wiedersehen! «Die aktuelle Gemeindeumfrage zeigt, dass Digitalisierung in den Gemeinden zwar angekommen ist, aber es nach wie vor viel Transformationsarbeit braucht.» Christoph Niederberger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband Christoph Niederberger

Alles neu im März

Eine der Kernaufgaben von Gemeinden ist die Arealplanung. Allenthalben wird gesagt, dass diesbezüglich in den Gemeinden Nachholbedarf bestünde. Beim näheren Blick zeigen sich jedoch viele gute Ansätze. So etwa bei der Industriebrache im solothurnischen Attisholz, wo aus einem alten Fabrikgelände Mehrwert für eine ganze Gemeinde geschaffen wird. Der Idee der qualitativ hochwertigen Stadtplanung nimmt sich die neue Bewegung «Urbanistica» an, die von der privaten Planerseite initiiert wurde und an der der SGV beteiligt ist. Es braucht immer neue Ideen. Und dabei spielen die Gemeinden stets die bedeutendste Rolle. «Mehr Mut», ruft deshalb der ehemalige Gemeindepräsident von Steffisburg (BE) und heutige Arealentwickler Jürg Marti den Gemeinden zu. Über all das lesen Sie in der neuen «Schweizer Gemeinde». Und das Neu ist wörtlich zu nehmen. Denn wir erscheinen im neuen Bild mit modernem Layout und frischen Rubriken wie dem Gemeindeporträt oder der lebendigen Kolumne von Gemeindeleuten. Die neue «Schweizer Gemeinde» ist ein Versprechen, das von Ihnen, der treuen Leserschaft, und von den Mitgliedergemeinden mitgetragen wird. Vielen Dank dafür. «Die neue ‹Schweizer Gemeinde› ist ein Versprechen, das von den Mitgliedergemeinden mitgetragen wird.» Christoph Niederberger, Direktor Schweizerischer Gemeindeverband Christoph Niederberger

Die neue Legislatur: Eine politische Einschätzung

Die Gemeinden bilden im neuen Parlament die stärkste Fraktion. 146 von den 246 Mitgliedern im Nationalrat weisen in ihrem politischen Lebenslauf eine politische Aktivität auf kommunaler Ebene aus. Sei es als Gemeindepräsidentin, als Gemeinderat oder als kommunales Parlamentsmitglied. Das ist eine stolze Zahl, die sich seit den letzten nationalen Wahlen im Jahr 2019 nicht wesentlich bewegt hat. Auch hier haben wir, wie in der parteipolitischen Zusammensetzung, im Grossen und Ganzen stabile Verhältnisse. Heisst das, dass es auch politisch keine Änderungen geben wird? Wertet man nun das Resultat der letzten Wahlen nüchtern politisch, dann sind wirklich keine grossen Veränderungen im Vergleich zur letzten Legislatur zu erwarten. Die wesentlichen Themen wie Energiewende, Gesundheitskosten, Migration und Sicherheit bleiben dieselben. Leicht vergisst man, dass die letzten drei Jahre stark von der Covid-Pandemie und von weiteren Krisensituationen wie dem Ukrainekrieg und der Energieknappheit geprägt waren. Gerade die Covid-Pandemie, obschon sie als Krisenereignis vorbei ist, wird die neue Legislatur trotzdem stark prägen. Denn die hohen finanziellen Ausgaben des Bundes zur Bewältigung der Pandemie sind nicht spurlos am eidgenössischen Finanzhaushalt vorbeigegangen. Das wird konkrete Folgen für diverse politische Projekte haben, die auch die Gemeinden angehen. Sicher betroffen sein wird die Diskussion rund um die familienergänzende Kinderbetreuung. Der Bund wird hier nicht so spendabel sein wie ursprünglich angenommen. Die parlamentarische Beratung hat das bereits gezeigt. Dasselbe wird für andere Projekte wie die politische Bewältigung der Wohnungsknappheit gelten. Der Bundesrat wird vermehrt auf die vorhandene Kompetenzteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden verweisen. Auch der Umstand, dass die Schweizerische Nationalbank auf absehbare Zeit keine Gewinne mehr an Bund und Kantone ausschütten wird, wird die nächste Legislatur tangieren. Es ist also anzunehmen, dass die nächsten vier Jahre zu einer Zeit des Sparens werden. Für den Föderalismus muss es aber nicht nur von Nachteil sein, wenn sich der Bund auf seine Kernaufgaben beschränkt. Wenn das Geld für Investitionen in alle möglichen nationalen Politprojekte fehlt, dann macht nämlich jede staatliche Ebene jene Aufgaben, die ihr auch wirklich zugeteilt sind. Auch wird dann vor allem dort investiert, wo es notwendig ist. So etwa in die wichtigen nationalen Infrastrukturprojekte für die Schiene und die Strasse. Oder aber in die Agglomerationsprogramme und in die Regional- und Tourismuspolitik. Was andere wichtige politische Dossiers in den nächsten vier Jahren angeht, ist als Erstes jenes der einheitlichen Finanzierung ambulant und stationär (EFAS) zu nennen. Ein Meilenstein in der neuen Finanzierung des Gesundheitswesens. Hier hat der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) zusammen mit den Kantonen seit Beginn für eine Aufnahme der Pflege in das Portefeuille der Gesundheitsleistungen gekämpft. Der Pflegebereich soll dabei in den grossen Topf zusammen mit den Spital- und Arztleistungen, stationär und ambulant, kommen. Die finanzielle Belastung soll so auf alle öffentlichen und privaten Schultern verteilt werden. Heute sind die Gemeinden die alleinigen Restkostenträger im Bereich der Pflege. Die jüngsten parlamentarischen Beratungen im Nationalrat stimmen hier sehr zuversichtlich, dass nun endlich ein Schlussstrich unter die Frage gezogen werden kann. Zugunsten der Gemeinden. Im Bereich der Raumplanung steht nach Abschluss der grossen Diskussionen bezüglich der ersten und der zweiten Revision eine nächste, ebenfalls wichtige Debatte an. Der SGV hat sich vor zehn Jahren bei der Entstehung des Zweitwohnungsgesetzes dafür eingesetzt, dass die Auswirkung des Erlasses nach einer bestimmten Zeit evaluiert werden soll. Die parlamentarische Initiative (20.456) «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes aufheben» hat hier eine erste Diskussion ausgelöst. Weitere müssen und werden folgen. Denn es ist eindeutig, dass die Auswirkungen des Erlasses gerade für Gemeinden nicht nur positiv sind. So schränkt das strikte Gesetz die Entwicklung der (historischen) Dorfkerne etwa in Berggemeinden stark ein. Die Folge davon ist die Abwanderung der Einheimischen. Hat das Zweitwohnungsgesetz in den Tourismus-Hotspots etwas bewirken können, so hat es in den touristischen Randgebieten vor allem negative Folgen. Der SGV möchte hier im Minimum eine offene Diskussion führen, ohne den Volkswillen grundsätzlich zu hinterfragen. Ein letzter Themenbereich, der die neue Legislatur prägen wird, wird der Service public sein. Erstens wird es um die Neugestaltung des postalischen Service public gehen. Dabei soll nicht nur die Anzahl von Poststellen diskutiert werden, sondern auch der Inhalt des öffentlichen Auftrags und die Art und Weise, wie die Schweizerische Post diesen umsetzen soll. Und zweitens um die öffentliche Finanzierung im Bereich der Medien: Wie viel Geld sollen die öffentlichen und privaten Schweizer Medien aus dem Gebührentopf erhalten, um sicherstellen zu können, dass die Medienvielfalt und die regionale Berichterstattung aufrechterhalten werden kann? Beides sind Fragen, welche die kommunale Ebene stark betreffen. Der SGV wird sich aktiv an der Debatte beteiligen. Christoph Niederberger

Digitalisieren. Und zwar rasch.

Politik, Wirtschaft und Bevölkerung fordern unmissverständlich von Kantonen sowie von den Gemeinden und Städten eine rasche Digitalisierung ein. Doch was heisst Digitalisierung überhaupt? Früher wurde der Prozess oft als «E-Government» bezeichnet, heute spricht man eher von «digitaler Verwaltung» oder von «digitaler Transformation». Wichtig ist, das zeigt die neuste Gemeindeumfrage des Vereins Myni Gmeind klar, dass man ungeachtet der konkreten Bezeichnung weiss, welche inhaltlichen Schwerpunkte gesetzt werden sollen. Und dass man für die Umsetzung genügend finanzielle und personelle Ressourcen reserviert hat. Beides keine Selbstverständlichkeit. Schaut man vertiefter in einzelne Gemeinden hinein, und genau das tun wir in der aktuellen Ausgabe der «Schweizer Gemeinde» anhand von verschiedenen Beispielen, sieht man ein diverses Bild an Herangehensweisen und Schwerpunkten, die gesetzt werden. In den Kantonen kann dagegen festgestellt werden, dass heute die meisten über eine eigene Digitalisierungsstrategie verfügen. Und die Strategie auf Zusammenarbeit mit den Gemeinden abstellen. Sicherlich eine gute Entwicklung. In den letzten drei Jahren wurden die Gemeinden von diversen Krisen durchgeschüttelt: Covid, Ukrainemigration und Energiemangellage. Steht nun mit der drohenden Wassermangellage eine nächste vor der Türe? Der regnerische Frühling lässt hoffen, dass nein. Trotzdem wird in der aktuellen Ausgabe das Thema Trockenheit in Gemeinden beleuchtet. Dabei wird insbesondere auf die Wichtigkeit eines integralen Wassermanagements verwiesen. Wir zeigen hier verschiedene gute Beispiele. Viel Vergnügen bei der Lektüre! Christoph Niederberger

Solar- und Windzins für die Gemeinden ist nötig

Seit letztem Sommer schaut die Schweiz einer möglichen Strommangellage ins Auge, ausgelöst durch den Ukrainekrieg und drohende Lieferengpässe von französischen Atomkraftwerken. Seit je importiert die Schweiz im Winter Strom aus dem nahen Ausland, um die eigene Stromlücke zu überbrücken. Hinzu kommt, dass die Energiemärkte verrücktspielen und die Preise für die Kundinnen und Kunden sowie für die Wirtschaft in ungeahnte Höhen schnellen lassen. Und nun kommt die Schweizer Politik ins Spiel. Um die Marktverwerfung für die betroffenen grossen Energieversorgungsunternehmen der Schweiz (EVU) abzusichern, hat das Parlament einen sogenannten Rettungsschirm verabschiedet. Weiter hat der Bund zusammen mit Kantonen, Gemeinden und Städten die Winter-Energiespar-Initiative lanciert. Blickt man in die nähere Zukunft, benötigt es weitere politische Vorlagen. Es ist unbestrittenes Ziel, dass die Energiewende, das heisst bis 2050 weg von den fossilen Energieträgern, erreicht und vom Staat gefördert werden muss. Dabei steht die Förderung der Wasser-, Sonnen- und Windkraft im Vordergrund. Viele der Projekte in diesem Bereich gehen aus Sicht der Politik viel zu lange, bis sie den notwendigen Strom liefern können. Einsprachen von Betroffenen, aber auch Investitionsdesinteresse der Bauherrschaften lassen den Bau vieler wichtiger Energieausbauvorhaben verzögern oder sogar abstürzen. Das soll nun die nationale Politik mit einem Dreigestirn an Fördervorlagen beseitigen. Beschleunigungsvorlage, Mantelerlass und Solarexpress heissen sie und werden aktuell im nationalen Parlament diskutiert. Ihnen eigen ist, dass es bei allen nicht schnell genug gehen kann. Dabei droht, dass wichtige Grundrechte und auch sachliche Argumente verloren gehen. Bei der Beschleunigungsvorlage für Windprojekte etwa stehen die Mitspracherechte der betroffenen Gemeinden auf dem Spiel. Beim Solarexpress besteht die Gefahr, dass einzig aufgrund der Produktionsleistung im grossen Stil in Fotovoltaikanlagen investiert werden kann, ohne die vorhandene Infrastruktur zum Abtransport des Stroms oder die langfristige Wirtschaftlichkeit in Betracht zu ziehen. Ferner werden die Mitwirkungsrechte aller Beteiligten, auch der Gemeinden, auf ein Minimum reduziert. Immerhin sieht der Gesetzgeber in der Solarexpressvorlage ein Vetorecht für die Standortgemeinden vor. Der Schweizerische Gemeindeverband fordert: Als Erstes müssen beim Bau von Kraftwerken die verschiedenen Energieformen getrennt voneinander betrachtet werden. Vor allem die Wasserkraft folgt eigenen Regeln, weil das Wasser ein öffentliches Gut ist und in vielen Fällen den Gemeinden gehört. Hier benötigt es gängige Konzessionsgenehmigungsverfahren, die den Gemeinden als Konzessionsgeberin eine zentrale Rolle einräumen. Daran kann und soll nichts geändert werden. Es ist unbestritten, dass alle Verfahren beschleunigt werden sollen. Hier sollte vor allem auf parallele Verfahren in den Kantonen im Rahmen des geltenden Rechts gesetzt werden. Mit den neuen Regeln dürfen aber nicht neue Probleme geschaffen werden. Ein Beispiel: Will man inskünftig im kantonalen Richtplan Eignungsgebiete für Solarprojekte ausscheiden, darf dies nicht bedeuten, dass es mit Verweis auf den Rechtsstaat keine ordentlichen Verfahren für die einzelnen Projekte mehr gibt. Besser sind kürzere Ordnungsfristen zu prüfen, welche die Behörden und Gerichte anhalten, die Entscheide innert nützlicher Frist zu fällen. Auch muss die Rückbaupflicht von grossen Solaranlagen gelöst werden, sodass die Rück- und Abbaukosten nicht bei den Gemeinden liegen bleiben. Trotz aller Sorge um die Energieversorgung in der Schweiz sollten wesentliche Grundprinzipien des Verfahrensrechts und grundlegende Partizipationsrechte nicht über den Haufen geworfen und die politischen Verfahren in den Gemeinden nicht einfach ausgeschlossen werden. Sie bilden die Basis für die Akzeptanz in der Bevölkerung, um grosse Projekte mehrheitsfähig zu machen. Insbesondere – und das ist die Hauptforderung des SGV – gilt es bei neuen Grossprojekten, im Bereich Wind und Sonne für Gemeinden eine Entschädigung im Stil des Wasserzinses einzuführen. Es benötigt einen Wind- und Solarzins, um die Aufwendungen der öffentlichen Hand angemessen abzugelten. Zudem kann so die Akzeptanz in der Bevölkerung und bei den Behörden vor Ort gefördert werden. Bis heute liegen hier keine Vorschläge vor. Der Gemeindeverband wird sich dafür einsetzen, dass dies politisch diskutiert und eingeführt werden wird. Ganz im Interesse der Gemeinden. Christoph Niederberger

Die digitale Entwicklung in den Gemeinden ist lanciert

Seit Anfang 2022 arbeitet auf nationaler Ebene die neue Organisation Digitale Verwaltung Schweiz (DVS), welche «die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltungen zwischen und innerhalb der drei Staatsebenen» fördern soll. Entstanden ist die neue Institution aus den beiden vorherigen Organisationen E-Government Schweiz und der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK). Fundamental dabei ist, dass alle drei Staatsebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – die Ziele zusammen umsetzen. Auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) beteiligt sich an der DVS. Die Gemeinden sind wohl jene Staatsebene, die am engsten in Kontakt mit der Bevölkerung steht. Deshalb sind sie auch zentral, wenn es darum geht, Behördenleistungen künftig digital anbieten zu können. Die DVS unterstützt dies über konkrete Projekte. Gerade für gemeinsame nationale Dienstleistungen wie eine elektronische Identifikation E-ID kann dieser Ansatz den geforderten Mehrwert schaffen. Die wesentlichen Umsetzungsprojekte aber finden weit weg von Bundesbern in den Kantonen zusammen mit den Gemeinden statt. Der Kanton Aargau hat etwa zusammen mit seinen Gemeinden die Umsetzungsorganisation «fit4digital» gegründet, die sich der Digitalisierung von zentralen kantonalen und kommunalen Behördenleistungen annimmt. Finanziert wird die Organisation von Kanton und Gemeinden gemeinsam. Auch der Kanton Thurgau setzt auf dieses Modell und hat das Programm «Digitale Verwaltung Thurgau» lanciert. Beide kommunal-kantonalen Programme fokussieren auf zentrale Portallösungen, die in Zukunft Behördenleistungen unabhängig von der jeweiligen Staatsebene anbieten werden. Im Kanton Freiburg gibt es einen virtuellen E-Government-Schalter schon länger. Unterdessen kann man dort digitale Betreibungsregisterauszüge, Handelsregisterauszüge, Fischereipatente, Zivilstandsdokumente und anderes mehr beziehen. Andere Kantone wie Solothurn haben diese Lösung adaptiert. Die digitale Entwicklung ist auf Gemeindeebene – entgegen vielen Unkenrufen – lanciert und greift allmählich in der ganzen Schweiz um sich. Der SGV unterstützt diese Entwicklung aktiv. Über den Verein «Myni Gmeind» werden Projekte wie die «Digitale Dorfstrasse Adelboden» unterstützt. An monatlichen Erfahrungsaustausch-Veranstaltungen im Rahmen von einstündigen Videokonferenzen wird anhand von guten Beispielen und Lösungen in den Gemeinden voneinander gelernt; im Jahr 2022 konnten diese neu auch in der Romandie durchgeführt werden. Sehr erfolgreich war im Jahr 2022 auch der Grundkurs «Digital-Pionier», der unterstützt von Experten und Fachhochschulen digitale Grundkompetenzen vermittelt. Die drei durchgeführten Kurse wurden von der Gemeindeschreiberin ebenso wie vom Gemeindepräsidenten besucht. Für 2023 und die folgenden Jahre sind weitere Kurse geplant. Der SGV setzt alles daran, dass der Grundkurs «Digital-Pionier» seine Erfolgsgeschichte fortsetzt. Christoph Niederberger

Gemeinden sind anpassungsfähig

Eine der grossen Stärken der kommunalen Ebene ist die Fähigkeit, sich an Neues anzupassen. Diese Dynamik garantiert, dass sich die Gemeinden vorwärtsgerichtet entwickeln können. Wie keiner anderen Staatsebene sonst gelingt dies den Anfang 2022 statistisch verbrieften 2148 Schweizer Gemeinden auf vorbildliche Art und Weise! Die Anpassungsfähigkeit zeigt sich aktuell in den letzten beiden Pandemiejahren. Die Gemeinden sind von ihren Aufgaben her und gegenüber der Bevölkerung in jeder Phase der Covid-Pandemie handlungsfähig geblieben. Aber auch in der Art und Weise, wie Gemeindefusionen stattfinden, oder in den unterschiedlichen Organisationsformen von Gemeindeverwaltungen. Im vorliegenden ersten Heft der «Schweizer Gemeinde» im Jahr 2022 beleuchten wir die Institution Gemeinde von verschiedener Seite. So legen wir dar, was vergangene Gemeindezusammenschlüsse tatsächlich gebracht haben. Oder was eben nicht. Und wie sich der Kanton Glarus vor elf Jahren von einem 25- zu einem 3-Gemeinden-Kanton entwickelt hat. Auch der Schweizerische Gemeindeverband SGV erneuert sich im Jahr 2022 auf personeller Seite, was die Verbandskommunikation und die Zeitschrift «Schweizer Gemeinde» angeht. Ab März 2022 werden wir mit einem rundum erneuerten Kommunikationsteam arbeiten können: Eine erfahrene Journalistin, Nadja Sutter (zuletzt «Freiburger Nachrichten»), und ein erfahrener Journalist, Fabio Pacozzi (vormals «Walliser Bote»), verstärken neu das SGV-Team mit ihrer grossen journalistischen und publizistischen Erfahrung und Kompetenz. Wir freuen uns bereits heute auf ihr Mitwirken und heissen sie im SGV-Team herzlich willkommen! Christoph Niederberger

Einsatz für die Gemeinde geht immer

Das politische und gesellschaftliche Leben in den Gemeinden steht und fällt mit der freiwilligen Beteiligung der Bevölkerung. Wer mitmacht, kann auch mitbestimmen. Dafür benötigt es einerseits Beteiligungsrechte, andererseits aber auch den Beteiligungswillen. Das Schweizer Milizprinzip, verstanden als freiwillige Behördenarbeit, legt hier eine wichtige Basis. Gerade die Gemeinden sind davon abhängig, dass sich viele aus freien Dingen für ein Amt oder einen Dienst zum Wohle der Bevölkerung entscheiden. Im Jahr 2019 führte der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) ein Jahr für die Milizarbeit durch. Bis heute gibt es zusätzliche Projekte, die dort ansetzen, wo es Potenziale gibt. Die Frauen für die Milizarbeit zu gewinnen, ist ein solches Potenzial; sind sie doch nach wie vor stark untervertreten in den Gemeinderäten. Diesen Weg beschreitet das Projekt «Promo Femina» der Fachhochschule Graubünden, welches wir in der aktuellen Ausgabe der «Schweizer Gemeinde» vorstellen. Entscheidend bei der politischen Partizipation ist aber auch der eigene Wille. Viel politischen Einsatz leistete der heutige Verwaltungsratspräsident der Post, Christian Levrat. Was man vielleicht nicht weiss: bis heute auch auf kommunaler Ebene in seiner Heimatgemeinde Vuadens (FR). Sein Beispiel zeigt, dass politische Arbeit auf Gemeindeebene immer geht. Selbst dann, wenn man auch sonst im beruflichen Leben viel unterwegs ist. Mit dem Oktober-Heft startet der SGV zusammen mit dem Bundesamt für Energie (BFE) seine Unterstützung der Winter-Energiespar-Initiative. Was man jetzt als Energie einspart, bleibt für die Winterzeit erhalten. Auch die Behörden können viel tun. Mit guten Beispielen von Gemeinden möchten wir zeigen, wie das gehen kann. Den Anfang macht Val-de-Ruz (NE), welche nachts die öffentliche Beleuchtung ausschaltet. Christoph Niederberger

Zukunft digital: nicht ob, eher wann?

Digitale Zukunft, wohin des Weges? Diese Frage stellt sich nach dem wuchtigen Nein zu einer elektronischen Identität (E-ID) durch das Schweizer Stimmvolk. Nachdem sich die Wogen geglättet haben, bleibt gerade für den Staat der Zwiespalt zwischen dem Wunsch nach mehr digitalen Lösungen und dem Bedürfnis nach privater Sicherheit im digitalen Netz. Bis dazu eine Lösung gefunden ist, wird nun wohl etwas Zeit vergehen. Unterdessen schreitet die digitale Zukunft voran. Dies illustriert die aktuelle Ausgabe der «Schweizer Gemeinde» mit breitem Themenangebot. Der nächste grosse Digitalisierungsschritt im Staat wird die Umstellung auf eine elektronische amtliche Publikation sein. Zusammen mit dem Kanton und den Gemeinden des Kantons Zürich unterstützt der Schweizerische Gemeindeverband eine kommunale Lösung, welche am kantonal geführten digitalen Amtsblattportal anschliesst. Hier besteht für die Gemeinden ab heute eine konkrete Lösung, sicher und effizient elektronisch publizieren zu können. Der nationale Ansatz soll die Lösung für alle Staatsebenen zugänglich machen. Digitale Applikationen machen aber nicht in der Amtsstube halt, sondern gehen in den Gemeinden bis weit in den Werkhof hinein. Hier finden sich heute bereits viele intelligente Lösungen, die sich die Digitalisierung im positiven Sinne zunutze machen. So geht beispielsweise die Zürcher Gemeinde Illnau-Effretikon eigene innovative Wege – auch darüber berichtet die aktuelle Ausgabe. Den Gemeinden bleibt eigentlich keine Zeit, sich zu digitalisieren. Es ist nicht die Frage ob, sondern wann die nächste smarte Lösung eingeführt wird. Unser Verband zieht hier mit und publiziert mit der aktuellen Ausgabe erstmals nicht nur eine physische «Schweizer Gemeinde», sondern auch eine digitale in Form eines Webmagazins, das Sie hier finden können: www.chgemeinden.ch. Christoph Niederberger

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