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«Dichte und Enge sind nicht das Gleiche»

Peter Schwehr: Nein, wir müssen sie bedürfnisgerecht gestalten, dann sind sie auch pandemietauglich. Ein Siedlungscoach hat das mit einem konkreten Beispiel gut zusammengefasst. Er sagte zur Situation im Lockdown: «Wo Kinderlärm vor der Krise schon gestört hat, sind Konflikte im Zusammenleben eskaliert.» Schwehr: Ein Siedlungscoach koordiniert das soziale und kulturelle Leben in einer Siedlung. Vor allem Genossenschaften haben diese Stelle geschaffen, aus der Einsicht heraus, dass das Soziale der entscheidende Mehrwert einer Siedlung ist. Oft fokussiert man sich ja auf das Bauliche, wenn man an Siedlungen denkt; der soziale Aspekt des Zusammenlebens wird vernachlässigt. Dadurch entstehen aber seelelose Quartiere und keine qualitativ hochwertig verdichteten Gebiete. Und damit wären wir wieder bei Corona: Die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig eine gute Nachbarschaft ist. Schwehr: Ich halte den Rückzug ins Eigenheim auf dem Land für einen kurzfristigen Trend und nicht für ein Indiz. Das ursprüngliche Problem bleibt ja: Wir müssen haushälterisch mit dem Boden umgehen. Daran hat Corona nichts geändert. Die Pandemie macht einfach noch deutlicher sichtbar, dass Dichte und Enge nicht das gleiche sind. Schwehr: Eng wird es da, wo auf wenig Platz viele Wohnungen untergebracht sind, ohne dass der Raum zwischen den Wohnungen und Häusern und das soziale Zusammenleben in die Planung einbezogen wurde. Eine qualitätsvolle Verdichtung hingegen bedeutet, dass diese Nähe mit einem durchdachten Konzept für den gemeinsam genützten Raum gestaltet wurde, dass Begegnung und Austausch, aber auch Rückzug möglich ist. So gesehen ist Corona eine Chance: Die jetzige Situation drängt uns, qualitätsvolle Verdichtung weiterzuentwickeln, damit sie zum Mehrwert für das Quartier wird. Schwehr: Zunächst einmal: Es ging in diesen Workshops nicht darum, wie wir unsere Städte auf die aktuelle Situation ausrichten können, sondern darum, wie uns die jetzige Extremsituation näher an allgemeine Fragen heranführen kann: Was macht macht Siedlungen verletzlich? Was macht sie handlungsfähig? Was macht sie resilient? Was durch den Lockdown ganz deutlich geworden ist: Die einzelne Wohnung muss entlastet werden. Dafür braucht es räumliche Ergänzungsmöglichkeiten in der Siedlung und im Quartier, damit nicht das Gefühl von Stress entsteht, sondern von Mehrwert. Schwehr: Einerseits müssen wir dafür Synergien nutzen, andererseits braucht es hybride, multifunktionale Strukturen. Synergien nutzen bedeutet: Geteilte Räume für einen bestimmten Zweck zur Verfügung stellen, die dann auch besser ausgerüstet sind, als man dies im Normalfall in der eigenen Wohnung leisten kann. Zum Beispiel ein Raum, der als Büro genützt werden kann – wenn die Kosten geteilt werden, kann man sich auch einen guten Drucker leisten, anstatt dass jede und jeder ein Büro in der eigenen Wohnung einrichtet. Oder ein Näh- und Bügelzimmer. So braucht man nicht die eigene Wohnung vollzustellen und teilt erst noch eine ausgezeichnete Nähmaschine. Es braucht auch nicht jede Wohnung ein Gästezimmer, das nur drei Wochen im Jahr genutzt wird. Solche Gemeinschaftsräume funktionieren allerdings nur, wenn sie gut organisiert sind, sei dies, durch einen Siedlungscoach oder mit einem klaren Konzept selbstverwaltet. Sonst entsteht zu viel Reibungsfläche. Zusätzlich braucht es aber auch Aussenräume rund um das Haus, die sich die Bewohnerinnen und Bewohner als Begegnungsorte für einen formellen und informellen Austausch aneignen können. «Es braucht nicht jede Wohnung ein Gästezimmer, das nur drei Wochen im Jahr genutzt wird.» Peter Schwehr, Experte für Stadtentwicklung und Leiter des Kompetenzzentrums Typologie & Planung in Architektur (CCTP) der Hochschule Luzern Schwehr: Homeoffice und Homeschooling sind Extremstresstests für unsere Wohnungen. Während der wärmeren Jahreszeit nutzten die Leute den Aussenraum. Der Winter zeigt uns jetzt, dass es für Gebäude und Quartiere auch Innenräume braucht, die gemeinsam genützt werden können und so den Druck von den Wohnungen wegnehmen. Wir reden hier von Räumen, die je nach Bedarf mit wenig Aufwand umgestaltet werden können, beispielsweise ein Gemeinschaftsraum, der zu einem provisorischen kleinen Lernraum für die Kinder umfunktioniert wird. Solche Räume müssen nicht perfekt eingerichtet sein. Wichtig ist, dass sie einfach umgestaltet werden können. Schwehr: Genau. Das ist ein weiterer wichtiger Punkt: Es braucht fehlertolerante Strukturen. Wenn wir bauen, dann denken wir ja meist in einem Zeitrahmen von mindestens einem Jahrhundert. Es ist wichtig, dass man bei der Planung von Quartieren in grösseren Zusammenhängen denkt und soziale Bewegungen wie Migration oder Entwicklungen wie die Digitalisierung berücksichtigt. Dennoch wissen wir nicht, was in fünfzig Jahren gebraucht wird. Hier sind Gebäude sinnvoll, die man ohne grossen Aufwand umbauen oder sogar wieder rückbauen und das Material wiederverwenden kann. Das braucht aber Mut zum Unfertigen. Wie müssen keinen perfekten Raum schaffen, denn Perfektion ist ein Endzustand – eine Stadt hingegen entwickelt sich immer weiter. Informationen: www.hslu.ch Senta van de Weetering

Bessere Hilfe für schutzbedürftige Personen

In der Schweiz werden gut 90000 schutzbedürftige Kinder und Erwachsene von 2500 Berufsbeistandspersonen begleitet. Dass deren Arbeitsbedingungen optimiert werden müssen, um die schutzbedürftigen Personen noch besser begleiten zu können, ist aus fachlicher Sicht unbestritten. Denn den gestiegenen gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die professionellen Beistandspersonen lässt sich nur Rechnung tragen, wenn auch die notwendigen fachlichen und zeitlichen Ressourcen geschaffen werden. Dies hat sich 2020 auch in der Vernehmlassung zu den aktuellen Empfehlungen der Konferenz für Kindes-und Erwachsenenschutz (KOKES) bezüglich der Organisation der Berufsbeistandschaften bestätigt. Diese werden in manchen Kantonen und Gemeinden als Kindes- und Erwachsenenschutzdienst oder Mandatsführungszentren bezeichnet. Im Fokus der Empfehlungen steht daher der Ausbau der vorgelagerten Dienste sowie interne Neuorganisationen der Berufsbeistandschaften, damit diese entlastet werden und sich auf die zeitintensiven Fälle konzentrieren können. Die Gemeinden spielen bei der Umsetzung der Empfehlungen eine wichtige Rolle, denn in rund der Hälfte der Kantone sind die Berufsbeistandschaften von den Gemeinden organisiert. Deshalb war auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) eng in die Ausarbeitung der Empfehlungen eingebunden. Aus Sicht des SGV bieten sie eine nützliche Orientierung, insbesondere für kleine und mittelgrosse Dienste. Zudem lassen sie den Gemeinden bei der konkreten Umsetzung den nötigen Handlungsspielraum. Formuliert wird ein professioneller Standard, der innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre in sämtlichen Regionen der Schweiz umgesetzt werden soll. Dabei bestimmen die Gemeinden das Tempo und die Schwerpunkte selbst. Zu den zentralen KOKES-Empfehlungen gehören die Stärkung der vorgelagerten Dienste mit ihren niederschwelligen, freiwilligen und regionalen Beratungsangeboten. Denn Meldungen an die KESB sind nur nötig, wenn es mit Hilfe dieser Dienste nicht gelingt, die Situation schutzwürdiger Personen zu verbessern. Die Kantone und Gemeinden sind angehalten, solche Dienstleistungen künftig verstärkt auf- und auszubauen und vor allem mit den nötigen personellen, fachlichen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Wenn sie frühzeitig hierein investieren, dann erübrigen sich viele kostspieligere Massnahmen der KESB. Für die Berufsbeistandschaft entfällt die aufwendige Berichterstattung in allen Fällen, die nicht zu einem gesetzlich angeordneten Mandat führen. Dass es sich für die Gemeinden lohnt, in die vorgelagerten Dienstleistungen zu investieren, zeigt etwa der Gemeindeverband SDRL - Soziale Dienstleistungen Region Lenzburg. Beim SDRL handelt es sich um einen regionalen Zweckverband von derzeit 17 Gemeinden. Deren Soziale Dienste, die drei vormals eigenständigen Bereiche Berufsbeistandschaft, Mütter- und Väterberatung (MVB) sowie die Jugend-, Ehe- und Familienberatung (JEFB), wurden 2013 als getrennte Fachbereiche in eine Organisation zusammengeführt. «Das lohnt sich insbesondere für kleinere Gemeinden, denn so können Synergien genutzt werden», erläutert Josef Niederberger, Präsident des SDRL. «Die Integration der vorgelagerten Dienste in den Gemeindeverband erleichtert die interdisziplinäre und enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachbereichen des SDRL sowie mit den Gemeinden selbst», ergänzt der SDRL-Geschäftsführer und Co-Leiter der Berufsbeistandschaft Peter Senn. Durch die niederschwelligen und freiwilligen Dienstleistungsangebote des SDRL werden weniger Gefährdungsmeldungen bei der KESB respektive dem Familiengericht eingereicht. Dies, indem Probleme frühzeitig entschärft werden, wodurch sich das Entstehen oder Fortbestehen komplexer Fälle verhindern lässt. Zudem haben die Fachbereiche JEFB und MVB im Rahmen der Professionalisierungsmassnahmen ihre Arbeit um interventionsorientierte Abklärungen erweitert, so dass im besten Fall keine gesetzlichen Massnahmen mehr erforderlich sind, weil die betroffene Person fähig ist, sich eigenständig um ihre Belange zu kümmern oder sie kann im freiwilligen Rahmen weiterbegleitet werden. «Unser Beispiel zeigt, dass vorgelagerte, gut ausgebaute und methodisch arbeitende Dienste die Berufsbeistandschaften entlasten können», betont Peter Senn. «Wenn die JEFB Betroffene anspricht, ist es weniger stigmatisierend für diese, als wenn es zu einer Gefährdungsmeldung kommt und das Familiengericht aktiv wird. Andernfalls müssen wir den Betroffenen zunächst erst einmal die Angst vor der Abklärung nehmen, bevor wir mit ihnen arbeiten können», berichtet Franziska Haltinner, Leiterin Fachbereich JEFB. Kommt der Sozialdienst erst spät zum Einsatz, lassen sich zudem nicht mehr alle Probleme rückgängig machen. Des Weiteren braucht die Beistandsperson erst Zeit, sich in den Fall einzuarbeiten, somit dauert es noch länger, bis Hilfe möglich ist . Wichtig ist der KOKES auch das Sicherstellen der Schnittstellen der Sozialen Dienste zu den jeweiligen Sozialämtern. Die Sozialämter der Verbandsmitglieder des SDRL sitzen dezentral in den einzelnen Gemeinden. Dennoch erbringt der SDRL – und namentlich die dortige Berufsbeistandschaft– für diese seit rund drei Jahren im Rahmen der freiwilligen Einkommens- und Vermögenverwaltung (FREK) Dienste wie Schuldenberatung und unterstützt die Klientel auch bei sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen. Gelingt es im Rahmen dessen die Klientel selbst zu befähigen, kann auch hier auf eine Beistandschaft verzichtet werden. «Ständen diese vorgelagerten Dienstleistungen nicht zur Verfügung, würde oft eine Vertretungsbeistandschaft aufgegleist», erläutert Franziska Haltinner, Leiterin der JEFB. «Befähigen statt vertreten respektive veränderungsorientiert arbeiten statt verwalten ist unser Credo», betont Peter Senn. «Ziel der FREK ist, die Person – falls möglich – schrittweise in die Lage zu versetzen, ihre finanziellen Angelegenheiten wieder alleine zu regeln.» In den kommenden Monaten will der SDRL mittels einer Bedarfsanalyse abklären, welche weiteren sozialen Dienstleistungen die Geschäftsstelle für die Mitgliedgemeinden übernehmen kann. Denkbar wäre beispielsweise die wirtschaftliche Sozialhilfe, welche als Vorleistung von der Einreichung des Gesuchs bis zur Antragstellung an den Gemeinderat zur Entlastung der Sozialdienste der Gemeinden erbracht werden könnte. «Natürlich muss man die Rollenkonflikte berücksichtigen. Aber andererseits ist so der fachliche Austausch im Team in einem grösseren Rahmen möglich und man kann die Betroffenen breiter unterstützen», legt Cordula Sonderegger, Co-Leiterin der Berufsbeistandschaft, dar. «Jeweils die neuen Gemeinderatskollegen zu überzeugen, dass die vorgelagerten Dienste angesichts des Kostendrucks nicht auf ein Minimum reduziert werden dürfen, sondern eventuell weiter ausgebaut werden müssen, ist eine stetige Kommunikationsaufgabe unserer Vorstandsmitglieder. Ich bin aber überzeugt, dass langfristig betrachtet mit der präventiven Arbeit der vorgelagerten Stellen sich für die Gemeinschaft hohe Folgekosten vermeiden lassen», resümiert Josef Niederberger, SRDL-Präsident. Auch in Bezug auf das von der KOKES empfohlene Organisationsmodell zur Spezialisierung im Erwachsenen- oder Kindesschutz ist der SDRL unterwegs bzw. hat die Spezialisierung von Beistandschaften in seinem Strategiepapier für die kommenden Jahre festgehalten. Im Zuge dessen werden innerhalb der SDRL zwei neue Fachbereiche, «Erwachsenenhilfe» und «Jugend und Familie», geschaffen. Die Erwachsenenhilfe wird die Abklärungen, die freiwilligen Beratungen sowie die gesetzlichen Beistandschaften im Erwachsenenschutz übernehmen. Der Fachbereich Jugend und Familie wird für die Beratung und Unterstützung von Eltern, Familien, Kindern und Jugendlichen verantwortlich sein. Hinzu kommen die Abklärungen sowie die gesetzlichen Beistandschaften zum Kindesschutz. Die Mütter- und Väterberatung wird in diesen Fachbereich integriert. Das heisst, zukünftig werden die Beistandspersonen gleichzeitig zur Mandatsführung, Abklärungen und freiwillige Unterstützungsleistungen anbieten. Die Konzepte zur Rollenklärung, welche die KOKES-Empfehlung hierzu fordert, werden von der Teamleitung des SDRL in nächster Zeit erarbeitet. «Damit man die Spezialisierung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz leben kann, braucht es eine gewisse Grösse für einen Sozialen Dienst. Mit knapp 49'000 Menschen in unserem Einzugsgebiet haben wir diese. Wenn die Stadt Lenzburg Teil unseres Gemeindeverbandes wäre, entspräche das Einzugsgebiet der Berufsbeistandschaft beinahe dem Zuständigkeitsgebiet des Familiengerichts», resümiert Josef Niederberger. Grössere Einzugsgebiete respektive Verbundlösungen sind eine Chance, den gestiegenen Anforderungen an die Führung komplexer Fälle besser Rechnung zu tragen und damit die einzelne Gemeinde zu entlasten. Letzteres ist ebenfalls Teil der KOKES-Empfehlungen. Neben der Spezialisierung der Dienste wird auch eine horizontale Durchlässigkeit für 18-25-Jährige erwartet: Wenn es klientenseitig gewünscht wird, kann die Betreuung einer volljährigen Person bis zum maximal 25. Lebensjahr durch ihre bisherige Beratungsperson aus dem Kindesschutz weitergeführt werden. «Denn das Vertrauensverhältnis zwischen der eingesetzten Beistandsperson und der oder dem Betroffenen entscheidet über den Erfolg der Massnahmen», erklärt Peter Senn. Für die interne Neuorganisationen der Berufsbeistandschaften geben die KOKES-Empfehlungen Richtwerte für Mengengerüste, Organisationsstruktur und Ausbildungsanforderungen vor. Momentan besteht die Berufsbeistandschaft des SDRL aus 14 Mitarbeitenden und entspricht damit den KOKES-Empfehlungen für eine Mindestgrösse von 10-14 Mitarbeitenden. Die Stellenprozente für Leitung und Mandatsführung liegen insgesamt bei 940. Aktuell liegt die Fallbelastung ohne Spezialisierung bei 75 Mandaten auf 100 Stellenprozente. Nach KOKES-Empfehlungen sollten es 60 Mandate auf 100 Stellenprozent im Erwachsenenschutz und 50 Mandate im Kindesschutz sein. Die Komplexität der Mandate erfordert eine multidisziplinäre Zusammensetzung der Berufsbeistandschaften. Beim SDRL sind dies Sozialarbeitende, Sozialpädagogen, Psychologen, Juristen und Ökonomen. Zudem sollten sie ein gutes kaufmännisches Wissen, sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse sowie Erfahrung in der Berichterstellung und Selbstorganisation haben. Im Kinderschutz sind unter anderem fundierte Kenntnisse in Entwicklungspsychologie und Erziehungsfragen von zentraler Wichtigkeit. Bisher besteht die JEFB aus acht Mitarbeitenden mit insgesamt 460 Stellenprozent. Durch den Systemwechsel der JEFB weg von der reinen Beratung zur interventionsorientierten Arbeit wurden in einem ersten Schritt 50 Stellenprozente von der Berufsbeistandschaft zur JEFB übertragen. In den nächsten Jahren möchte der SDRL die Personalressourcen in den Fachbereichen etappenweise weiter verstärken. Ein externer oder interner Rechtsdienst, wie ihn die KOKES empfiehlt, existiert nicht, aber unter den Beistandspersonen weisen drei einen juristischen Abschluss auf. Eine eigene Stabstelle Qualitäts- und Wissensmanagement entsprechend den KOKES-Empfehlungen besteht nicht, soll jedoch noch angegangen werden. Bisher übernehmen die Leitungspersonen, Co-Leitung und Geschäftsführer, diese Aufgabe. «Zur Qualitätssicherung finden jede Woche Teamsitzungen zum Austausch organisatorischer und fachlicher Fragen oder eine kurze Fallintervision statt. Jeden Monat erfolgt eine Intervision in zwei Gruppen. Wir bieten eine Supervision oder Weiterbildungen bis zum CAS zur Spezialisierung der Mitarbeitenden», erklärt Cordula Sonderegger, Co-Leiterin der Berufsbeistandschaft. Der Fachbereich Finanzen und Administration besteht aus 12 Mitarbeitenden. Das heisst den 14 Berufsbeistandspersonen stehen 12 Administrationspersonen gegenüber. Damit setzt der SDRL bereits fast das 1:1 Verhältnis um, das die KOKES im Bereich Erwachsenenschutz für die Unterstützung der Berufsbeistandspersonen fordert. Für die gute Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Berufsbeistandschaft empfiehlt die KOKES regelmässige Qualitätszirkel. Ein solcher Austausch auf Augenhöhe und idealerweise unter wechselseitiger Leitung ist aus Sicht des SDRL grundsätzlich zu begrüssen und im Bezirk Lenzburg bereits umgesetzt: Dort existiert eine Regiogruppe mit allen wichtigen Akteuren der vorgelagerten Dienste und Stellen sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die sich periodisch trifft. Seit 2013 besteht zudem ein regelmässiger Austausch mit dem Familiengericht, der mittlerweile bei Bedarf noch ungefähr alle vier Monate stattfindet. Auf Fachrichterebene tauschen sich halbjährlich Berufsbeistandschaft- und JEFB-Leitung aus. Die Beistandspersonen sind kontinuierlich in Kontakt mit dem Familiengericht zur Fallarbeit. «Dieser Austausch hat ein gutes Vertrauensverhältnis geschaffen. Hierdurch kommt das Gericht häufiger mit Fällen auf den SDRL zu, weil diesem bewusst ist, dass die Fachbereiche sich auch bei freiwilligen Massnahmen verlässlich um die Betroffenen kümmern», betont Franziska Haltinner. Informationen: https://www.kokes.ch/application/files/2716/2814/0146/KOKES_Empfehlungen_Berufsbeistandschaften.pdf Yvonne Kiefer-Glomme

Musikschulen haben weniger Schülerinnen und Schüler

Vom Akkordeonunterricht über den Einzelgesang bis zum Bandprojekt: Jedes dritte Kind besucht hierzulande eine der vielen Musikschulen. Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Musikschulen genauer zu erfassen, haben der Verband Musikschulen Schweiz (VMS) und die Hochschule Luzern bei 391 Musikschulen nachgefragt. 219 Musikschulleiterinnen und -leiter aus der ganzen Schweiz haben im Rahmen der Umfrage Auskunft zur Situation gegeben. 132 Musikschulen (rund 60 Prozent) gaben an, im Zusammenhang mit den Covid-19-Massnahmen bisher keine ausserordentliche finanzielle Unterstützung erhalten zu haben. 21 Prozent der Musikschulen bekamen ausserordentliche Mittel der öffentlichen Hand und 13 Prozent erhielten Beiträge für Kurzarbeit. Elf Prozent nutzten eigene Finanzreserven zur Überbrückung. Über die Hälfte verzeichnete im Herbstsemester 2020/2021 Rückgänge beim instrumentalen und vokalen Einzelunterricht gegenüber dem Vorjahreszeitraum – zum Teil bis über zehn Prozent. Im Vergleich dazu fallen die Rückgänge bei anderen Unterrichtsformen geringer aus, etwa beim Gruppenunterricht, bei Angeboten für Ensembles, Grossformationen oder im vorschulischen Bereich: Hier gab etwa jede dritte Musikschule Rückgänge an. «Die Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie spielen für einige Eltern sicher eine Rolle bei der Entscheidung, ob sie ihr Kind an einer Musikschule anmelden», sagt Projektleiter Marc-Antoine Camp von der Hochschule Luzern. 26 Prozent der Musikschulen gaben an, dass die Anmeldungen für Gesangsunterricht bedingt durch die Pandemie zurückgingen. Knapp elf Prozent der Musikschulen führten den Rückgang hingegen auf einen mehrjährigen Trend zurück. Rund die Hälfte der Musikschulen verzeichnete Anmelderückgänge bei den Holz- und Blechblasinstrumenten. Ein Drittel der Musikschulen ordnete dies einem langjährigen Trend zu, doch mindestens 14 Prozent aller Musikschulen sehen die Pandemie als Grund für den Rückgang. Um dem Rückgang entgegenzuwirken, haben die meisten Musikschulen Massnahmen ergriffen: So gewährten knapp drei Viertel der Anbieter flexible Anmeldefristen oder boten erweiterte Schnuppermöglichkeiten an (49 Prozent). Rund die Hälfte der Musikschulen nutzte dafür digitale Kanäle. «Das Wesentliche solcher Präsentationsanlässe ist jedoch, dass man die Instrumente selbst ausprobieren kann. Daher wurden Online-Massnahmen von den meisten Musikschulen als weniger wirksam eingeschätzt», erläutert Camp. Verband Musikschulen Schweiz

Integration gelingt durch musikalische Bildung

Musizieren spielt beim Integrationsprozess von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine wichtige Rolle und ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Die rund 400 öffentlichen Musikschulen der Schweiz stehen in besonderer Verantwortung, auch kultur- und bildungsferne Bevölkerungsgruppen für eine musikalische Ausbildung zu gewinnen. Der Verband Musikschulen Schweiz hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus Musiklehrpersonen und Fachpersonen aus dem Bereich Integration besteht. Diese hat im Leitfaden «Integration durch musikalische Bildung» sowohl theoretische Grundlagen wie auch praktische Handlungsempfehlungen für die Musikschulen erarbeitet. Das Leitbild fasst die Integrationsarbeit in den Begriffen informieren, integrieren und unterstützen zusammen und stellt sie als gemeinsame Aufgabe der Musikschulen, der Volksschule und der Integrationsfachstellen dar. Der Praxisteil enthält Angebote, Inhalte und Massnahmen der Musikschulen zur Integration von Kindern und Jugendlichen sowie Erfolgsfaktoren und konkrete Handlungsanweisungen. Eine der zentralen Forderungen des Leitfadens formuliert als Ziel der musikalischen Bildung an den Schweizer Musikschulen die Heranführung aller Kinder und Jugendlichen unseres Landes an das aktive Musizieren. Vor dem Hintergrund der Chancengerechtigkeit und des Zugangs für alle, ist die Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben Kindern mit Migrationshintergrund gleichermassen wie einheimischen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. Diese Forderung ergibt sich aus dem Artikel 67 a «Musikalische Bildung» der Bundesverfassung. Mit seinem Massnahmenpaket zur Integration durch musikalische Bildung, liefert der Verband Musikschulen Schweiz einen Ansatz, um ihr nachzukommen. Als Folgeprojekt des Leitfadens hat der VMS eine Infokarte (siehe Beilage) entwickelt, mit der Sozialämter von Gemeinden und Städten, Beratungsstellen für Migrant*innen, aber auch Partner wie die Volksschule in die Sensibilisierungsarbeit einbezogen werden, indem sie Kinder und Jugendliche sowie Erziehungsberechtigte gezielt auf die Angebote der Schweizer Musikschulen aufmerksam machen. Die Karte dient als Eintrittspforte und verweist via QR-Code oder via URL auf eine Unterseite der VMS-Website, wo sich in verschiedenen Landessprachen Informationen finden, die Hilfestellungen für den Zugang zur musikalischen Bildung in einer Musikschule bieten und dazu anregen, mit einer VMS-Musikschule in der Umgebung in Kontakt zu treten. Informationen: Musik macht glücklich Andreas Weidmann

Kultur – ein Schlüssel zur Entwicklung der Gesellschaft

Von zu Hause aus hat Christine Bouvard Marty einen barrierefreien Zugang zu Kultur mitbekommen, wie sie sagt. Durch Begegnungen mit Bekannten ihrer Eltern, auf Reisen oder bei Museumsbesuchen hat sie schon in jungen Jahren vielfältige Formen kultureller Ausdrucksweisen kennengelernt. Und ein weiteres wesentliches Element in ihrem heutigen Gesamtbild von Kultur hat für die klinische Heilpädagogin ihre frühere Arbeit mit schwerst- und mehrfachbehinderten Menschen gebracht. Als Christine Bouvard Marty vor über 30 Jahren ins Entlebuch zog, fand sie über ihr Mitwirken im Kirchenchor und in der Entlebucher Kantorei rasch den Anschluss zur Bevölkerung. Eher per Zufall hat sie später einen Sitz in der gemeindlichen Musikschulkommission übernommen, der zuvor von einem Mitglied des Jodlerklubs gehalten wurde. «Die Musikvereine stellen bei uns die Kommissionsmitglieder. Als ich merkte, dass ich auf dem sitze, empfand ich das als Auftrag, mich mit dem reichen musikalischen und kulturellen Geschehen unserer Region über meine eigenen Vorlieben hinaus zu beschäftigen», sagt die passionierte Sängerin. So hat sie im Rahmen dieser Kommissionsarbeit die musikalische, kulturelle und künstlerische Vielfalt im «klingenden Tal»* kennengelernt. Und daraus hat sie als Politikerin umgekehrt einen weiten Zugang zum Thema Kultur erhalten. Als Gemeindepräsidentin ist Christine Bouvard Marty gefordert, dabei die Finanzen im Auge zu haben. Aber: «Es geht nicht nur darum, hin-, sondern auch dahinterzuschauen», sagt sie. Wie meint sie das? «Ob Musikschule oder regionales Kulturhaus, die Frage lautet, warum wir uns engagieren.» Da ist er, der ganzheitliche Ansatz: «Ich bin der festen Überzeugung, dass kulturelle Bildung und Teilhabe wesentliche Schlüssel zur Entwicklung unserer Gesellschaft sind.» Das sind grosse Worte. Doch Christine Bouvard Marty kann für sich in Anspruch nehmen, dass sie auf vielfältige Weise entsprechende Erfahrungen gemacht hat. Für sie steht fest, dass Kultur den Zusammenhalt der Gesellschaft fördert. Über verschiedene Kulturformen – auch vermehrt dank dem Austausch über Nationalitäten hinaus – gelingt es ihrer Meinung nach, Aufmerksamkeit und Verständnis zwischen Generationen, zwischen Stadt und Land, zwischen professioneller und Amateurkultur zu wecken. Ein Schwarz-Weiss-, Elite-Laien- oder Hotspot-Provinz-Denken sind ihr fremd. Ein solch breiter Zugang zu Kultur aber muss erlernt werden, Menschen müssen den Zugang dazu finden können. Dazu braucht es Vermittlung. «Wir müssen die Sprache der Kultur verstehen lernen.» Nicht zuletzt in der Auseinandersetzung mit der Studie des Bundesamts für Kultur über den Einfluss der Urbanisierung auf die Kulturförderung (siehe Kasten ) wurde für die Gemeindepolitikerin klar: «Wir haben es in der Hand, die Gesellschaft über den Zugang zu Kultur zu gestalten. Und ja, es ist die öffentliche Hand, die diesen Zugang für alle gewährleisten muss. Und das kostet Geld.» Denn, davon ist Christine Bouvard Marty überzeugt, der Zugang zu Kultur und Kulturvermittlung dürfe nicht vom Einkommen der Familien oder vom Wohnort abhängen. Der Frage des Berner Ständerats Hans Stöckli (SP), welche Unterschiede zwischen den Kulturräumen der Stadt, Agglomeration und Landschaft bestehen und ob sich daraus Anforderungen für die Kulturförderung ergeben, hält Christine Bouvard Marty nicht zuletzt aus ihrer breiten Erfahrung mit Kulturschaffen im ländlichen Raum eine differenzierte Antwort entgegen. Eine hohe Mobilität ermöglicht es der ländlichen Bevölkerung problemlos, professionelle Kultur in Städten zu besuchen. Auf dem Land umgekehrt würden regionale Kultureinrichtungen ebenso bedeutende Aufgaben übernehmen. Nebst den grossen Traditionen bieten regionale Kulturzentren Zugang zu bildender oder darstellender Kunst, die für das Publikum vor Ort ein reichhaltiges Angebot schafft – was wiederum den Zusammenhalt der Gemeinschaft im ländlichen Raum stärke. Dafür müsse in einer Gemeinde oder Region entsprechend Infrastruktur zur Verfügung gestellt und Geld in die Hand genommen werden, sagt Christine Bouvard Marty. Man kann sich leicht vorstellen, mit welchem Engagement sie sich in einer Gemeinderats- oder Kommissionssitzung dafür stark macht. Früh hat Christine Bouvard Marty Interesse daran bekommen, wie andere Menschen ihre Umgebung wahrnehmen und das Geschehen verarbeiten. So ist sie in Kontakt mit Kunst- und Kulturschaffenden gekommen und hat dabei viel mehr über «den Menschen» gelernt als durch lange Abhandlungen. Darum ist es für sie wichtig, während und sicher auch wieder nach den politischen Jahren, hinzugehen und zu schauen, wenn Kultur einen Beitrag dazu leistet, die Gesellschaft zusammenzuhalten. Informationen: * «Das klingende Tal», Geschichte der Musik, des Musizierens und der musikalischen Institutionen im Entlebuch, ISBN 978-3-907821-59-6 Martin Spilker

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