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Politik der frühen Kindheit muss in kommunaler Hand bleiben

In den Gemeinden ist die Bedeutung der frühen Förderung von Kindern im Vorschulbereich sowohl aus sozial- als auch aus bildungspolitischer Sicht weitgehend anerkannt. Mit «früher Förderung» ist dabei nicht gemeint, dass Kinder möglichst früh eine Fremdsprache erlernen oder ihr spezielles musikalisches Talent entfalten können. Vielmehr geht es darum, die Entwicklungschancen der Kinder zu verbessern und die Eltern in ihrer wichtigen Erziehungsaufgabe zu stärken. Die Kinderbetreuung soll in erster Linie Sache der Eltern bleiben. Der Staat kann die Eltern mit entsprechenden familienergänzenden Angeboten unterstützen, beraten und begleiten. Gemeinsam schaffen Eltern und Anbieter der familienergänzenden Kinderbetreuung gute Startbedingungen für eine erfolgreiche Entwicklung der Kinder. Nicht zuletzt auch dank der befristeten Finanzhilfen, die der Bund seit 2003 für die familienergänzende Kinderbetreuung ausrichtet (BSV 2021), besteht heute in den Gemeinden eine breite Palette von familienergänzenden Angeboten im Vorschulbereich wie Spielgruppen, Tagesfamilien, Mütter- und Väterberatung, Kindertagesstätten (Kitas), aber auch Angebote der Nachbarschaftshilfe. Immer mehr Gemeinden werden in der frühen Förderung aktiv und setzen das Thema auf die politische Agenda. Als Anlaufstellen für Familien unterstützen sie die Vernetzung der relevanten Akteure vor Ort, beteiligen sich an der Finanzierung der Infrastrukturen wie auch an der Subventionierung von Betreuungsplätzen, um mittels Betreuungsgutscheinen die Kosten der Eltern zu senken. Zunehmend wichtig sind auch Investitionen in die frühe Sprachförderung. Gemeinden und ihre Schulen sind vermehrt mit dem Problem konfrontiert, dass sich Kinder beim Kindergarten- oder Schuleintritt in der Ortssprache nur schlecht ausdrücken können. Entsprechend lancieren Gemeinden spezifische Förderprogramme, damit solche sprachlichen Defizite bereits vor der Einschulung erkannt und angegangen werden. Angebote der frühen Förderung machen eine Gemeinde für Familien attraktiv, weil sie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Familien, die nicht auf ein Netz von Verwandten und Bekannten zurückgreifen können, sind auf solche Betreuungsangebote angewiesen. Für Alleinerziehende sind sie eine wichtige Voraussetzung, um erwerbstätig zu sein. Die Zuständigkeiten für die einzelnen Angebote der frühen Förderung sind in den Gemeinden auf unterschiedliche Abteilungen und Ressorts verteilt. So sind Kitas in der Regel im Sozialbereich, die Mütter- und Väterberatung im Gesundheitsbereich und die frühkindliche Sprachförderung bei der Bildung oder der Integrationsförderung angesiedelt. Zahlreiche Angebote sind auch aus rein privater Initiative entstanden. Oft fehlt der Überblick, und der Informationsaustausch unter den Beteiligten ist nicht gegeben. Es ist daher zielführend, sich innerhalb der Verwaltung zu vernetzen und gemeinsam eine kommunale Strategie der frühen Kindheit zu entwickeln. Die vom Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) in Zusammenarbeit mit dem BSV entwickelte Orientierungshilfe für kleinere und mittlere Gemeinden (BSV/SGV 2018) sowie Programme, wie Primokiz 2 (RADIX 2021), und das Label Kinderfreundliche Gemeinde (UNICEF 2021) unterstützen Gemeinden in diesen strategischen Entwicklungsprozessen. Die kantonalen Fachstellen im Bereich der Familienpolitik sind wichtige Anlaufstellen und bieten verschiedene Instrumente und Dienstleistungen, die den Gemeinden die Umsetzung von Programmen und Projekten im Vorschulbereich erleichtern. In einigen Kantonen sind die Zuständigkeiten im Vorschulbereich zwischen Kanton und Gemeinden gesetzlich geregelt. Ein Rahmengesetz mit einer einheitlichen Regelung ist allenfalls sinnvoll, ein identisches Versorgungsmodell für urbane und ländliche Gebiete, für kleinere und grosse Gemeinden aber nicht gleichermassen notwendig. Auch mit Vorliegen einer kantonalen Gesetzgebung über die familienergänzende Kinderbetreuung bleibt es wichtig, dass die Gemeinden die Angebotsgestaltung an der lokalen bzw. regionalen Nachfrage ausrichten und unterschiedliche Schwerpunkte setzen können. Die Weiterentwicklung des kommunalen Angebots sollte sich primär an den Bedürfnissen der Familien orientieren und nicht verordnet werden. Gerade für kleinere und mittlere Gemeinden bietet auch die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der frühen Förderung grosses Potenzial. Mit dem im Februar 2021 veröffentlichten Bericht (Bundesrat 2021) zur Politik der frühen Kindheit nimmt der Bundesrat aus Sicht des SGV eine gute Auslegeordnung der rechtlichen Grundlagen und der föderalen Aufgabenteilung im Bereich der frühen Kindheit vor. U.a. hält er darin fest, dass «bereits eine Vielzahl von Massnahmen getroffen werden, um schweizweit qualitativ hochstehende und für alle Bevölkerungsgruppen zugängliche Angebote im Bereich der Politik der frühen Kindheit zu fördern». Gleichzeitig nennt der Bericht auch Lücken und Verbesserungspotenziale und zeigt verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene auf. Aus Sicht des SGV ist es grundsätzlich richtig, dass der Bundesrat sich mit den vorgeschlagenen Massnahmen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen bewegt. Dabei teilt der SGV seine Auffassung, dass insbesondere die Verbesserung der statistischen Datengrundlagen ein erhebliches Entwicklungspotenzial aufweist. Verlässliche datengestützte Entscheidungsgrundlagen vorliegen zu haben, kann wesentlich dazu beitragen, die Planung und Steuerung eines bedarfsgerechten Angebots in den Kantonen und Gemeinden zu vereinfachen. Ebenso ist zu begrüssen, dass der Bundesrat den regelmässigen fachlichen Austausch und die Koordination der Bundesämter verstärken möchte, die in die Politik der frühen Kindheit involviert sind. Für weitere spezifische Bundeskompetenzen bzw. neue Bundesaufgaben in der frühen Kindheit sieht der SGV aktuell hingegen keinen Handlungsbedarf. Entscheidend ist insbesondere ein gutes Zusammenspiel zwischen Kanton und Gemeinden. Die Mehrheit der Kantone verfügt heute über eine Strategie der frühen Kindheit und stellt die Vernetzung und den Erfahrungsaustausch mit den Gemeinden sicher. Auch die mit dem Thema befassten kantonalen Direktorenkonferenzen SODK, EDK und GDK setzen sich gemeinsam für eine kohärente und koordinierte interkantonal abgestimmte Politik der frühen Kindheit ein. Diesen Weg gilt es weiter auszubauen, um in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden und der Wirtschaft gemeinsam Lösungen zu entwickeln und umzusetzen. Eine schweizweite Verpflichtung und allfällige neue Bundesnormen, wie Kantone und Gemeinden den Vorschulbereich regeln müssen, lehnt der SGV ab. Der Bund kann die familienergänzende Kinderbetreuung auf Basis der bestehenden rechtlichen Grundlagen unterstützen, dafür braucht es weder eine neue Verfassungsnorm noch weitreichende neue Bundeskompetenzen. Quelle: «Soziale Sicherheit» CHSS, das Magazin des Bundesamts für Sozialversicherungen Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-82185.html https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/finanzhilfen/kinderbetreuun g.html https://www.radix.ch/de/gesunde-gemeinden/angebote/primokiz2 https://www.unicef.ch/de/unsere-arbeit/schweiz-liechtenstein/kinderfreundliche-gemeinde Claudia Hametner

Neuer Standard hilft Barrieren im Internet abzubauen

Übers Internet einkaufen, Bankgeschäfte tätigen oder Behördengänge erledigen: Das gehört für viele zum Alltag. Die Coronakrise hat die Nachfrage nach digitalen Dienstleistungen zusätzlich erhöht. Menschen mit einer Behinderung können jedoch nur einen Bruchteil der Angebote nutzen. Sie stossen auf teilweise unüberwindbare Hindernisse. «Viele Betreiber sind sich dessen nicht bewusst», sagte Sylvia Winkelmann-Ackermann, Geschäftsführerin der Stiftung « Zugang für alle », im Rahmen einer nationalen Fachtagung zu E-Accessibility. Wie sie anhand einer aktuellen Studie ausführte, ist nur ein Viertel der umsatz- und transaktionsstärksten Onlineshops gut bis sehr gut zugänglich. 17 von 41 untersuchten Websites sind nur zum Teil bedienbar. 14 Shops sind für Personen, die akustisch, visuell, motorisch oder kognitiv eingeschränkt sind, überhaupt nicht nutzbar. «20 Prozent der Schweizer Bevölkerung werden damit ausgeschlossen», kritisierte die Referentin. Mo Sherif, Accessibility-Consultant, demonstrierte, wie er als blinder Nutzer online einkauft. Damit ihn ein Screen-Reader unterstützen kann, ist er darauf angewiesen, dass die Eingabefelder einer Website mit einem Text hinterlegt sind. Bei der «Swiss», wo dies gegeben ist, kann er bequem einen Flug buchen. Informationen, die nur als Bild vorhanden sind, bleiben ihm hingegen verborgen. Ebenso der Warenkorb bei «Digitec». Visuell befindet sich dieser am rechten Rand des Bildschirms, für einen Screen-Reader aber an anderer Stelle, an der ihn Sherif nicht erwartet und nicht sucht. «Die Bedienung ist nicht praktikabel», so sein Urteil. «Die Hürden sind vielfältig», sagt Sylvia Winkelmann-Ackermann. Hörbehinderte werden beispielsweise benachteiligt, wenn Videos nicht untertitelt werden. Menschen mit motorischen Einschränkungen werden ausgeschlossen, wenn die Navigation nur über die Computermaus funktioniert. Mit dem nötigen Wissen liessen sich solche Barrieren verhindern, stellte die Geschäftsführerin klar. Davon würden letztlich alle profitieren: «Digitale Barrierefreiheit bringt uns alle weiter.» Die Stiftung trage das Thema in die Fachwelt, lobt Gerhard Andrey, Unternehmer und Nationalrat (Grüne/FR). Obwohl Barrierefreiheit vom Gesetz verlangt werde, sei sie erst teilweise gegeben. «Mangelnde Sensibilität, mangelndes Wissen, mangelnder Druck und ein lascher Umgang mit Standards führen zu grossen Lücken in der Umsetzung.» Der Mitgründer einer Webagentur kritisierte das PDF-Format als falsch verstandene Digitalisierung. Es sei geschaffen worden, um Inhalte zu drucken, und nicht, um Dokumente auf dem Bildschirm anzuzeigen. Andrey plädierte dafür, für digitale Inhalte ganz davon wegzukommen. Stattdessen müssten diese strukturiert aufgebaut werden; entsprechende Webstandards gebe es schon lange. Und: «Man könnte Firmen honorieren, die Barrierefreiheit gewährleisten», schlug der Nationalrat vor. So könnten sie beispielsweise im Beschaffungsrecht bevorzugt werden, wie dies auch mit Lehrbetrieben gemacht werde. Markus Riesch, Leiter Geschäftsstelle E-Accessibility beim Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB), sprach sich ebenfalls für Anreize, aber auch für Sensibilisierung und Verbesserungen in der Ausbildung aus. Allen Menschen Zugang zu digitalen Services zu verschaffen, zahle sich für Unternehmen aus. «Es ist uns noch viel zu wenig gelungen, Accessibility als Business Case zu vermitteln.» Der Standard eCH-0059 , der im Juni 2020 verabschiedet wurde, hilft bei der Umsetzung. Er stützt sich auf die international anerkannten Leitlinien WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und macht etwa Vorgaben für Leichte Sprache und Gebärdensprache. Gerade Behördeninformationen seien häufig komplex abgefasst, sagte Riesch. «Es braucht so oder so mehr Verständlichkeit.» Gemäss dem neuen Standard müssen Websites und mobile Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit aufweisen. Sie müssen zudem über einen Feedback-Mechanismus verfügen, der eine Melde-, Anfrage- und eine Antragsform erfasst. Markus Riesch freute sich über «den Meilenstein». «Doch der Standard ist nur so gut, wie er umgesetzt wird.» Ein stabiler Standard schaffe Orientierung und Klarheit, betont Andreas Uebelbacher, Leiter Dienstleistungen bei der Stiftung «Zugang für alle». Die WCAG 2.1, die Anforderungen an ganze Seiten und Prozesse stellen, verlangten unter anderem, dass eine Anwendung so designt wird, dass sie sich in allen Grössen anzeigen lässt. Sie muss zudem im Hoch- und im Querformat genutzt werden können, was für mobile Apps relevant ist. Ob ein Produkt die Bestimmungen erfüllt, lässt sich mit einer Accessibility-Checkliste überprüfen, die «Zugang für alle» erarbeitet hat. Projektleiterin Manu Heim spricht von einem «Werkzeug, das einfach umzusetzen ist». Es lohne sich, die Zielgruppe frühzeitig einzubinden und ihre Rückmeldungen ernst zu nehmen, sagt Esther Buchmüller, Projektverantwortliche der neuen App «SBB Inclusive». «Wir haben uns gefragt: Welche Informationsbedürfnisse haben sehbehinderte und blinde Personen, wenn sie reisen? Welchen Barrieren begegnen sie heute?» Entstanden ist eine mobile App, welche die Kundeninformationen an den Bahnhöfen und in den Fernverkehrszügen der SBB aufs Smartphone bringt. Sie hilft dabei, sich während der Reise zu informieren. «Wenn man es zusammen macht, kommt man ans Ziel», betont die Projektverantwortliche. «SBB Inclusive» ist seit dem letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2020 erhältlich. Aktuell funktioniert SBB Inclusive im Zug nur in SBB Fernverkehrszügen (Ausrüstung der Fahrzeuge mit Beacons). Nun werden nach Auskunft der SBB auch die Regionalverkehrszüge der SBB mit Beacons ausgerüstet. SBB Inclusive wird voraussichtlich also auch ab 2022 in den Regionalverkehrszügen der SBB funktionieren. «Wir prüfen aktuell ebenfalls, ob und wie wir die Abfahrten ab Nahverkehrshaltestellen einbinden können, damit auch diese Informationen in SBB Inclusive ersichtlich sind. Der Umsetzungszeitpunkt ist hier noch offen», sagt Esther Buchmüller. Durch Corona sei das Digitale für uns alle überraschend schnell und stark zum Alltag geworden, sagt Andreas Rieder, der das EGBG leitet. Alle hätten dabei erlebt, wie es sei, phasenweise keinen Zugang zu haben. Eine Erfahrung, die Menschen mit Behinderungen häufig machen würden. «Gerade in der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig Informationen in Leichter Sprache sind», sagt Rieder weiter. Um Barrierefreiheit weiter voranzutreiben, sei noch ein besonderer Effort nötig. Es brauche den politischen und unternehmerischen Willen dazu sowie Anleitung, Unterstützung und Standards. Der neue Standard eCH-0059 erleichtere die Umsetzung von Barrierefreiheit, berichten Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis. «Er ist für uns wichtig, da er uns einen Rahmen und Leitlinien liefert», sagt beispielsweise Roberto Capone, Leiter der Geschäftsstelle Digitale Verwaltung des Kantons Bern. «Er hilft uns dabei, unsere digitalen Angebote auch Menschen mit Behinderungen einfach zugänglich zu machen.» Dass der Zugang zu den E-Services unabhängig von Bildung, Herkunft und Alter gewährleistet werden soll, ist im Kanton Bern Teil der Strategie Digitale Verwaltung. Die Vorgabe soll nun auch im Gesetz verankert werden. Sie hoffe, dass Barrierefreiheit bei allen digitalen Anwendungen zu einer Selbstverständlichkeit werde, sagte Isabelle Haas, Projektleiterin Corporate Social Responsibility/Accessibility bei der Schweizerischen Post, an der Tagung. «Dafür zu sensibilisieren, ist eine Aufgabe, die nie zu Ende ist.» * Der Verein eCH fördert, entwickelt und verabschiedet Standards im Bereich E-Government. Für eine effiziente elektronische Zusammenarbeit zwischen Behörden, Unternehmen und Privaten: www.ech.ch Stiftung Zugang für slle: https://www.access-for-all.ch Eidg. Fachstelle für Gleichstellung: www://tinyurl.com/5hbeny93 Daniele Corciulo stösst im Internet auf zahlreiche Hindernisse. «Viele Online-Dienstleistungen sind nicht barrierefrei», sagt der 35-jährige Accessibility-Consultant, der seit seiner Geburt blind ist. Er plädiert für strengere Gesetze und eine bessere Ausbildung. Daniele Corciulo: Es wäre hilfreich, wenn es funktionieren würde. Das tut es leider meistens nicht. Wenn ich in einem Laden einkaufe, muss ich mich auf das Verkaufspersonal verlassen. Dieses fragt mich, was ich möchte. Dadurch entgehen mir saisonale Produkte oder spezielle Aktionen. Auf einer barrierefreien Website fände ich solche Informationen. Gerade grosse Dinge wie einen Drucker würde ich gerne online bestellen und nach Hause liefern lassen. Da ich nicht Auto fahre, käme mir dies entgegen. Corciulo: Auf einige. Kürzlich habe ich Rösti und Hackfleisch bestellt. Die Eingabefelder, in denen man die Menge angeben muss, waren nicht näher spezifiziert. Also habe ich im ersten 3 und im zweiten 30 eingetragen. Das war genau verkehrt. Ich hätte meine halbe Nachbarschaft zu einer Rösti einladen können. Zurückgeben kann ich die Waren in solchen Fällen kaum. Die Händler sind nicht sehr kulant. Meist habe ich ein Produkt bereits ausgepackt. Dass ich eine falsche DVD erhalten habe, merke ich ja erst, wenn ich sie abspiele. Corciulo: Genau. Im schlechtesten Fall kann ich online gar nicht einkaufen. Und wenn ich es schaffe, den Kaufvorgang abzuschliessen, passieren häufig Fehler. Das ist schade, hätte Online-Shopping doch extrem viel Potenzial. Corciulo: Insgesamt schon. Es gibt aber grosse Unterschiede. Ich staune etwa, dass es die IV immer noch nicht schafft, ihre Informationen digital und in einem barrierefreien Format zu übermitteln. Auch die öffentliche Verwaltung ist noch nicht so weit, wie sie es sein könnte. Corciulo: Die Sensibilität fehlt. Ich glaube nicht, dass es böser Wille ist. Viele denken, dass es sich der Aufwand nicht lohnt. Sie sind sich nicht bewusst, dass in der Schweiz 1 von 5 Personen eine Behinderung hat. Sie erkennen nicht, dass da auch ein Markt besteht. Corciulo: Das Commitment der Gesellschaft, Barrierefreiheit zu schaffen. Und man muss die Gesetze anpassen. Im Moment gibt es keine Möglichkeit, gegen private Unternehmen gerichtlich vorzugehen. Corciulo: Ja. Sonst ändert sich nicht viel. In den USA, wo es strengere Gesetze gibt, scheint dies zu funktionieren. Corciulo: Ich bin ein grosser Gadget-Freak. Ich nutze alle technischen Hilfsmittel, die es gibt. Kürzlich konnte ich auf der Playstation zum ersten Mal in meinem Leben ein Video-Spiel spielen. Das war ein Wow-Erlebnis. Leider werden die Chancen, welche die Digitalisierung bietet, viel zu wenig genutzt. Wenn Angebote nicht barrierefrei sind, fühle ich mich ausgeschlossen. Ja, das ist so. Corciulo: Wenn ich mein Stimmungsbarometer am Video-Spiel ausrichte, bin ich zuversichtlich. Wenn es Herstellern gelingt, barrierefreie Spiele zu entwickeln, müsste E-Accessibility für andere, einfachere Anwendungen doch ein Klacks sein. Wichtig wäre es, barrierefreies Design in der Ausbildung stärker zu gewichten. Es müsste als eigenes Fach unterrichtet und bewertet werden. Eveline Rutz, Interview: Eveline Rutz

Neuer Standard hilft Barrieren im Internet abzubauen

Übers Internet einkaufen, Bankgeschäfte tätigen oder Behördengänge erledigen: Das gehört für viele zum Alltag. Die Coronakrise hat die Nachfrage nach digitalen Dienstleistungen zusätzlich erhöht. Menschen mit einer Behinderung können jedoch nur einen Bruchteil der Angebote nutzen. Sie stossen auf teilweise unüberwindbare Hindernisse. «Viele Betreiber sind sich dessen nicht bewusst», sagte Sylvia Winkelmann-Ackermann, Geschäftsführerin der Stiftung « Zugang für alle », im Rahmen einer nationalen Fachtagung zu E-Accessibility. Wie sie anhand einer aktuellen Studie ausführte, ist nur ein Viertel der umsatz- und transaktionsstärksten Onlineshops gut bis sehr gut zugänglich. 17 von 41 untersuchten Websites sind nur zum Teil bedienbar. 14 Shops sind für Personen, die akustisch, visuell, motorisch oder kognitiv eingeschränkt sind, überhaupt nicht nutzbar. «20 Prozent der Schweizer Bevölkerung werden damit ausgeschlossen», kritisierte die Referentin. Mo Sherif, Accessibility-Consultant, demonstrierte, wie er als blinder Nutzer online einkauft. Damit ihn ein Screen-Reader unterstützen kann, ist er darauf angewiesen, dass die Eingabefelder einer Website mit einem Text hinterlegt sind. Bei der «Swiss», wo dies gegeben ist, kann er bequem einen Flug buchen. Informationen, die nur als Bild vorhanden sind, bleiben ihm hingegen verborgen. Ebenso der Warenkorb bei «Digitec». Visuell befindet sich dieser am rechten Rand des Bildschirms, für einen Screen-Reader aber an anderer Stelle, an der ihn Sherif nicht erwartet und nicht sucht. «Die Bedienung ist nicht praktikabel», so sein Urteil. «Die Hürden sind vielfältig», sagt Sylvia Winkelmann-Ackermann. Hörbehinderte werden beispielsweise benachteiligt, wenn Videos nicht untertitelt werden. Menschen mit motorischen Einschränkungen werden ausgeschlossen, wenn die Navigation nur über die Computermaus funktioniert. Mit dem nötigen Wissen liessen sich solche Barrieren verhindern, stellte die Geschäftsführerin klar. Davon würden letztlich alle profitieren: «Digitale Barrierefreiheit bringt uns alle weiter.» Die Stiftung trage das Thema in die Fachwelt, lobt Gerhard Andrey, Unternehmer und Nationalrat (Grüne/FR). Obwohl Barrierefreiheit vom Gesetz verlangt werde, sei sie erst teilweise gegeben. «Mangelnde Sensibilität, mangelndes Wissen, mangelnder Druck und ein lascher Umgang mit Standards führen zu grossen Lücken in der Umsetzung.» Der Mitgründer einer Webagentur kritisierte das PDF-Format als falsch verstandene Digitalisierung. Es sei geschaffen worden, um Inhalte zu drucken, und nicht, um Dokumente auf dem Bildschirm anzuzeigen. Andrey plädierte dafür, für digitale Inhalte ganz davon wegzukommen. Stattdessen müssten diese strukturiert aufgebaut werden; entsprechende Webstandards gebe es schon lange. Und: «Man könnte Firmen honorieren, die Barrierefreiheit gewährleisten», schlug der Nationalrat vor. So könnten sie beispielsweise im Beschaffungsrecht bevorzugt werden, wie dies auch mit Lehrbetrieben gemacht werde. Markus Riesch, Leiter Geschäftsstelle E-Accessibility beim Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) , sprach sich ebenfalls für Anreize, aber auch für Sensibilisierung und Verbesserungen in der Ausbildung aus. Allen Menschen Zugang zu digitalen Services zu verschaffen, zahle sich für Unternehmen aus. «Es ist uns noch viel zu wenig gelungen, Accessibility als Business Case zu vermitteln.» Der Standard eCH-0059 , der im Juni 2020 verabschiedet wurde, hilft bei der Umsetzung. Er stützt sich auf die international anerkannten Leitlinien WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und macht etwa Vorgaben für Leichte Sprache und Gebärdensprache. Gerade Behördeninformationen seien häufig komplex abgefasst, sagte Riesch. «Es braucht so oder so mehr Verständlichkeit.» Gemäss dem neuen Standard müssen Websites und mobile Apps eine Erklärung zur Barrierefreiheit aufweisen. Sie müssen zudem über einen Feedback-Mechanismus verfügen, der eine Melde-, Anfrage- und eine Antragsform erfasst. Markus Riesch freute sich über «den Meilenstein». «Doch der Standard ist nur so gut, wie er umgesetzt wird.» Ein stabiler Standard schaffe Orientierung und Klarheit, betont Andreas Uebelbacher, Leiter Dienstleistungen bei der Stiftung «Zugang für alle». Die WCAG 2.1, die Anforderungen an ganze Seiten und Prozesse stellen, verlangten unter anderem, dass eine Anwendung so designt wird, dass sie sich in allen Grössen anzeigen lässt. Sie muss zudem im Hoch- und im Querformat genutzt werden können, was für mobile Apps relevant ist. Ob ein Produkt die Bestimmungen erfüllt, lässt sich mit einer Accessibility-Checkliste überprüfen, die «Zugang für alle» erarbeitet hat. Projektleiterin Manu Heim spricht von einem «Werkzeug, das einfach umzusetzen ist». Es lohne sich, die Zielgruppe frühzeitig einzubinden und ihre Rückmeldungen ernst zu nehmen, sagt Esther Buchmüller, Projektverantwortliche der neuen App «SBB Inclusive». «Wir haben uns gefragt: Welche Informationsbedürfnisse haben sehbehinderte und blinde Personen, wenn sie reisen? Welchen Barrieren begegnen sie heute?» Entstanden ist eine mobile App, welche die Kundeninformationen an den Bahnhöfen und in den Fernverkehrszügen der SBB aufs Smartphone bringt. Sie hilft dabei, sich während der Reise zu informieren. «Wenn man es zusammen macht, kommt man ans Ziel», betont die Projektverantwortliche. «SBB Inclusive» ist seit dem letzten Fahrplanwechsel im Dezember 2020 erhältlich. Aktuell funktioniert SBB Inclusive im Zug nur in SBB Fernverkehrszügen (Ausrüstung der Fahrzeuge mit Beacons). Nun werden nach Auskunft der SBB auch die Regionalverkehrszüge der SBB mit Beacons ausgerüstet. SBB Inclusive wird voraussichtlich also auch ab 2022 in den Regionalverkehrszügen der SBB funktionieren. «Wir prüfen aktuell ebenfalls, ob und wie wir die Abfahrten ab Nahverkehrshaltestellen einbinden können, damit auch diese Informationen in SBB Inclusive ersichtlich sind. Der Umsetzungszeitpunkt ist hier noch offen», sagt Esther Buchmüller. Durch Corona sei das Digitale für uns alle überraschend schnell und stark zum Alltag geworden, sagt Andreas Rieder, der das EGBG leitet. Alle hätten dabei erlebt, wie es sei, phasenweise keinen Zugang zu haben. Eine Erfahrung, die Menschen mit Behinderungen häufig machen würden. «Gerade in der Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig Informationen in Leichter Sprache sind», sagt Rieder weiter. Um Barrierefreiheit weiter voranzutreiben, sei noch ein besonderer Effort nötig. Es brauche den politischen und unternehmerischen Willen dazu sowie Anleitung, Unterstützung und Standards. Der neue Standard eCH-0059 erleichtere die Umsetzung von Barrierefreiheit, berichten Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis. «Er ist für uns wichtig, da er uns einen Rahmen und Leitlinien liefert», sagt beispielsweise Roberto Capone, Leiter der Geschäftsstelle Digitale Verwaltung des Kantons Bern. «Er hilft uns dabei, unsere digitalen Angebote auch Menschen mit Behinderungen einfach zugänglich zu machen.» Dass der Zugang zu den E-Services unabhängig von Bildung, Herkunft und Alter gewährleistet werden soll, ist im Kanton Bern Teil der Strategie Digitale Verwaltung. Die Vorgabe soll nun auch im Gesetz verankert werden. Sie hoffe, dass Barrierefreiheit bei allen digitalen Anwendungen zu einer Selbstverständlichkeit werde, sagte Isabelle Haas, Projektleiterin Corporate Social Responsibility/Accessibility bei der Schweizerischen Post, an der Tagung. «Dafür zu sensibilisieren, ist eine Aufgabe, die nie zu Ende ist.» * Der Verein eCH fördert, entwickelt und verabschiedet Standards im Bereich E-Government. Für eine effiziente elektronische Zusammenarbeit zwischen Behörden, Unternehmen und Privaten. Daniele Corciulo stösst im Internet auf zahlreiche Hindernisse. «Viele Online-Dienstleistungen sind nicht barrierefrei», sagt der 35-jährige Accessibility-Consultant, der seit seiner Geburt blind ist. Er plädiert für strengere Gesetze und eine bessere Ausbildung. Daniele Corciulo: Es wäre hilfreich, wenn es funktionieren würde. Das tut es leider meistens nicht. Wenn ich in einem Laden einkaufe, muss ich mich auf das Verkaufspersonal verlassen. Dieses fragt mich, was ich möchte. Dadurch entgehen mir saisonale Produkte oder spezielle Aktionen. Auf einer barrierefreien Website fände ich solche Informationen. Gerade grosse Dinge wie einen Drucker würde ich gerne online bestellen und nach Hause liefern lassen. Da ich nicht Auto fahre, käme mir dies entgegen. Corciulo: Auf einige. Kürzlich habe ich Rösti und Hackfleisch bestellt. Die Eingabefelder, in denen man die Menge angeben muss, waren nicht näher spezifiziert. Also habe ich im ersten 3 und im zweiten 30 eingetragen. Das war genau verkehrt. Ich hätte meine halbe Nachbarschaft zu einer Rösti einladen können. Zurückgeben kann ich die Waren in solchen Fällen kaum. Die Händler sind nicht sehr kulant. Meist habe ich ein Produkt bereits ausgepackt. Dass ich eine falsche DVD erhalten habe, merke ich ja erst, wenn ich sie abspiele. Corciulo: Genau. Im schlechtesten Fall kann ich online gar nicht einkaufen. Und wenn ich es schaffe, den Kaufvorgang abzuschliessen, passieren häufig Fehler. Das ist schade, hätte Online-Shopping doch extrem viel Potenzial. Corciulo: Insgesamt schon. Es gibt aber grosse Unterschiede. Ich staune etwa, dass es die IV immer noch nicht schafft, ihre Informationen digital und in einem barrierefreien Format zu übermitteln. Auch die öffentliche Verwaltung ist noch nicht so weit, wie sie es sein könnte. Corciulo: Die Sensibilität fehlt. Ich glaube nicht, dass es böser Wille ist. Viele denken, dass es sich der Aufwand nicht lohnt. Sie sind sich nicht bewusst, dass in der Schweiz 1 von 5 Personen eine Behinderung hat. Sie erkennen nicht, dass da auch ein Markt besteht. Corciulo: Das Commitment der Gesellschaft, Barrierefreiheit zu schaffen. Und man muss die Gesetze anpassen. Im Moment gibt es keine Möglichkeit, gegen private Unternehmen gerichtlich vorzugehen. Corciulo: Ja. Sonst ändert sich nicht viel. In den USA, wo es strengere Gesetze gibt, scheint dies zu funktionieren. Corciulo: Ich bin ein grosser Gadget-Freak. Ich nutze alle technischen Hilfsmittel, die es gibt. Kürzlich konnte ich auf der Playstation zum ersten Mal in meinem Leben ein Video-Spiel spielen. Das war ein Wow-Erlebnis. Leider werden die Chancen, welche die Digitalisierung bietet, viel zu wenig genutzt. Wenn Angebote nicht barrierefrei sind, fühle ich mich ausgeschlossen. Ja, das ist so. Corciulo: Wenn ich mein Stimmungsbarometer am Video-Spiel ausrichte, bin ich zuversichtlich. Wenn es Herstellern gelingt, barrierefreie Spiele zu entwickeln, müsste E-Accessibility für andere, einfachere Anwendungen doch ein Klacks sein. Wichtig wäre es, barrierefreies Design in der Ausbildung stärker zu gewichten. Es müsste als eigenes Fach unterrichtet und bewertet werden. Eveline Rutz, Interview: Eveline Rutz

Wenn Amtsdeutsch chinesisch klingt, hilft der Schreibdienst

Das Lesen und Verstehen von amtlichen Briefen und Dokumenten, das Verfassen einfacher Korrespondenz in deutscher Sprache, das Ausfüllen von Formularen, Entwerfen von Bewerbungsdossiers, Beantworten von amtlichen Briefen bedeutet für viele Menschen eine besondere Herausforderung. Noch schwieriger ist es für Personen, die mit der lokalen Sprache oder dem Amtsdeutsch wenig oder gar nicht vertraut sind. Schreibdienste, von denen es auf kommunaler Ebene einige gibt, übernehmen solche Dienstleistungen und Hilfsangebote. Diese Schreibdienste werden von Freiwilligen unentgeltlich aufgebaut und geführt. Oft übernehmen Gemeinden, Kirchgemeinden oder Hilfsorganisationen die Trägerschaft und eine Teilfinanzierung. Im Zusammenhang mit der Eröffnung und dem Betrieb einer Notunterkunft für Asylsuchende in Jegenstorf (BE) entstand im Jahr 2016 eine Partnerschaft zwischen der politischen Gemeinde Jegenstorf, der reformierten Kirchgemeinde Jegenstorf Urtenen und der katholischen Kirchgemeinde St. Franziskus Zollikofen. Was in der Wirtschaft unter dem Dach eines Joint Venture – eines Schulterschlusses zur Umsetzung gemeinsamer Projekte – gang und gäbe ist, fand auch in der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Institutionen Akzeptanz und Unterstützung. So entstanden unter der Dachmarke «jegi-hilft» Angebote wie das Begegnungskaffee, das Lernfoyer Deutsch, ein Mathematikkurs, Betreutes Wohnen und im Herbst 2020 der «Schreibdienst jegi-hilft» . Erwachsene, unabhängig ihrer Nationalität und ihres Aufenthaltsstatus, insbesondere Personen mit Migrations- und/oder mit fremdsprachigem Hintergrund, sollen den «Schreibdienst jegi-hilft» beanspruchen können. Für eine Erfolg versprechende Beratung bringen sie ihre Dokumente und Informationen mit. Bei Bewerbungen sind es: Angaben bezüglich Personalien, besuchter Schulen, Aus- und Weiterbildungen, beruflicher Erfahrungen, Hobbys und Interessen, ein Foto sowie Angaben zu Stelleninseraten oder Websites, wo sie sich bewerben möchten. Das Fachkonzept entstand anhand umfassender Recherchen im Internet – schliesslich ging es nicht darum, das Rad neu zu erfinden – sowie durch Besuche bei und den Austausch mit anderen Schreibdiensten (Bern, Burgdorf, Ostermundigen). Insbesondere das Zusammentragen von Fachwissen und von Erfahrungen anderer Anbieter brachte wichtige Referenzen und eine Grundlage, um gegenüber den Partnern im Joint Venture überzeugend aufzutreten, zu argumentieren und sie für das Vorhaben gewinnen zu können. Offensichtlich sprach der Schreibdienst auch eine grössere Anzahl Freiwillige an. Wenige Wochen, nachdem von den Partnern die Zusage zum Projekt und zur Finanzierung vorlag, konnten genügend Freiwillige zur Startsitzung eingeladen werden. Der «Schreibdienst jegi-hilft» wird von der politischen Gemeinde Jegenstorf, der reformierten Kirchgemeinde Jegenstorf Urtenen und der katholischen Kirchgemeinde St. Franziskus Zollikofen finanziert und unterstützt. Die katholische Kirchgemeinde stellt zusätzlich die Räume und die lokale Informatik (Drucker, WLAN) unentgeltlich zur Verfügung. Weiter unterstützten Swisscom und die Dorfpapeterie Jegenstorf die Initiative. Ein Angebot kann noch so gut und interessant sein - wenn es nicht bekannt ist, wird es nicht beansprucht. So lag es auf der Hand, dass die Partner den Startschuss für einen zweijährigen Pilotbetrieb erst gaben, als es für sie transparent war, wie die neue Dienstleistung potenziellen Kundinnen und Kunden nähergebracht wird. Innert kurzer Zeit erschienen Artikel in Printmedien, wurden Texte auf Websites aufgeschaltet, wurden Flyer verteilt, aufgelegt und hingen Plakate in Anschlagkästen. Die Gemeindeverwaltungen und Sozialdienste wurden eigens aufgesucht und mit Informationsmaterial bedient. Was bleibt, ist das Erbringen einer qualitativ guten und zuverlässigen Dienstleistung, damit sich mit der Zeit eine «Mund-zu-Mund-Propaganda» entwickeln wird. Der Start ist geglückt, die Reise geht weiter. In den kommenden Monaten findet ein regelmässiger Austausch zwischen TRiiO Bern, einer Beratungsstelle und Bewerbungswerkstatt, und dem «Schreibdienst jegi-hilft» statt. TRiiO bietet den Freiwilligen bei Bedarf einen halbtägigen Stage an und stellt dem «Schreibdienst jegi-hilft» Grundlagen und Informationen für die Betreuung von Kunden zur Verfügung. Eine solche kompetente, fachliche Hilfe ist für Freiwillige und für ein Angebot im Aufbau von zentraler Bedeutung. Informationen: www.jegenstorf.ch www.kathbern.ch/zollikofen www.triio.ch Norbert Graf

Wohnraum für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung

Wie wir wohnen, prägt erheblich unsere Lebensqualität. Entlang der Lebensqualitätskonzeption von CURAVIVA Schweiz zeichnet sich eine ideale Unterkunft dadurch aus, dass sie den individuellen Bedürfnissen und dem persönlichen Lebensstil entspricht. Vielen Menschen mit Behinderung stehen nur wenig verschiedene Wohnmöglichkeiten zur Verfügung. Vor allem Menschen mit psychischer Beeinträchtigung (MmpB) stehen oft vor der Herausforderung, eine geeignete Unterkunft zu finden. Dieser Problematik widmet sich das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) unterstützte Projekt «Wohnen mit Vielfalt». Das Teilprojekt des Aktionsplanes UN-Behindertenrechtskonvention der drei Branchenverbände CURAVIVA Schweiz , INSOS Schwei z und vahs Schweiz zielt darauf ab, inklusive Wohnmöglichkeiten für MmpB zu fördern. Das Projekt umfasst zwei Handlungsfelder: die Wohnungssuche und das Wohnen im Sozialraum, in Gemeinden und Quartieren. In der ersten Projektphase werden gute Beispiele aus beiden Handlungsfeldern gesammelt, analysiert und aufbereitet. In der zweiten Projektphase werden MmpB, (potenzielle) Vermietende, soziale Dienstleistungserbringende und Menschen aus dem Sozialraum (Nachbarschaft) zu den beiden Handlungsfeldern befragt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anschliessend in einer dritten Projektphase zu einem praxistauglichen Produkt mit Handlungsinputs verarbeitet und Interessierten zur Verfügung gestellt. Obwohl die Studie noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich doch schon erste interessante Aussagen machen. Insbesondere der Wunsch, selbstständig zu leben, ist den befragten MmpB wichtig. Als zentrale Gründe gelten vor allem die Privatheit und die Rückzugsmöglichkeiten. Geschätzt wird aber auch die Möglichkeit, «zu leben, wie ich will», also beispielsweise zu essen, wann es einem passt. Viele der Befragten erzählen von ihrem Stolz darüber, (wieder) selbständig wohnen zu können. Damit dies möglich wird, braucht es angepasste Angebote von sozialen Organisationen, die eine massgeschneiderte Unterstützung sicherstellen. Diese Leistungen sind vielfältig und reichen von dezentralen, betreuten Wohnprojekten, wo bspw. ein besonderes «Wohntraining» angeboten wird, bis zur punktuellen Unterstützung von bereits selbstständig lebenden Personen, wo sich der Kontakt auf wenige Stunden pro Woche beschränkt. Je nach Situation können auch Angehörige oder freiwillig engagierte Personen einen Teil übernehmen. Aus den Gesprächen mit Fachpersonen der sozialen Organisationen, die MmpB unterstützen, wird deutlich, dass es vor allem auch darum geht, bestehende Vorurteile von Wohnraumvermietenden und der Nachbarschaft abzubauen. Auch Gemeinden können substanzielle Beiträge dazu leisten, damit Wohnen in «normalen» Wohnumgebungen vermehrt möglich wird. Gemeinwesen sind als Immobilienbesitzer an vielen Orten wichtige Akteure auf dem Wohnungsmarkt. So hat zum Beispiel «Immobilien Stadt Bern», die Dienststelle, welche die Immobilien der Stadt Bern verwaltet, seit Kurzem einen Immobilienbewirtschafter mit Sozialfokus angestellt. Ein Schwerpunkt seiner Aufgabe ist es, Wohnraum für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, wozu neben Menschen mit körperlichen und kognitiven Beeinträchtigungen ausdrücklich auch MmpB zählen. Wichtig ist dabei vor allem auch die Zusammenarbeit mit externen Partnern und Partnerinnen, insbesondere mit Genossenschaften und sozialen Organisationen, die im Bereich Wohnen und Wohnbegleitung aktiv sind. Verschiedene der befragten Personen – besonders auch aus dem Kreis der Wohnraumvermietung - weisen darauf hin, dass die Durchmischung von Quartieren eine Qualität darstelle. Ausgrenzung und Gettoisierung gelte es zu vermeiden. Dafür braucht es auch politisch gesetzte Rahmenbedingungen und Eckwerte. Gerade hier haben Gemeinden Handlungsspielräume, etwa bei der Ausgestaltung von Überbauungsordnungen und bei Ausschreibungen. Mehrere Fallbeispiele aus der Studie zeigen auf, dass derartige soziale Wohnprojekte das Potenzial haben, ein Quartier zu bereichern und die sozialen Netze vor Ort zu stärken. Dies lässt sich am Beispiel des «Maison du Rondeau» der Genfer Stiftung Trajets illustrieren: Hier leben rund 10 MmpB in einer alten Villa. Das Ziel der Bewohnenden ist es, schrittweise wieder Fuss zu fassen und in ein selbstständiges Leben zurückzukehren. Der Garten des Hauses öffnet sich zu den Mehrfamilienhäusern der angrenzenden Siedlung. Die Tatsache des Zuzugs von Menschen mit einer Beeinträchtigung gab Anlass zur Bildung einer selbst organisierten Nachbarschaftsgruppe «Cultivons nos voisins». Die Gruppe organisiert Aktivitäten wie Apéros, Übertragung von Fussballspielen oder gemeinsame Gartenarbeiten. Ein anderes Beispiel ist der Verein Anfora in Dornach (SO), der einen Mittagstisch betreibt, der nicht nur Arbeitsmöglichkeiten für MmpB schafft, sondern zu einem offenen Quartier- und Begegnungszentrum geworden ist. Der Zuzug von MmpB hat hier durchwegs positive Impulse ausgelöst. Die Begegnungen und persönlichen Beziehungen, die dadurch möglich wurden, leisten einen wertvollen Beitrag zu einem lebendigen Quartier- oder Dorfleben. Mit diesen Aktivitäten werden Begegnungsmöglichkeiten geschaffen. Dadurch steigt die Lebensqualität im Quartier, und freiwillige Aktivitäten werden auf nachhaltige Art gefördert. Informationen: www.aktionsplan-un-brk.ch www.curaviva.ch www.vahs.ch www.insos.ch www.hebergement-trajets.org www.anfora.ch Matthias von Bergen, Patrizia Weibel

Laptops für Bedürftige schaffen Digitalisierungschancen für alle

Hinter der Eingangstür des Pfarrhauses von Merenschwand (AG) stapeln sich Pakete. Sie enthalten Laptops und sind bereit für den Versand. Das erklärt Tobias Schär, 27-jähriger Unternehmensberater, studierter Wirtschaftsinformatiker und Gründer des Vereins «Wir lernen weiter». Normalerweise organisiert der Verein Verteiltage, um die Laptops an Bedürftige weiterzugeben, doch als Folge der Corona-Massnahmen hat er auf Postversand umgestellt. Gebrauchte Laptops aufrüsten, neu aufsetzen und sie an Bedürftige abgeben: Die Idee ist einleuchtend, und doch ist der Aargauer Verein bisher der einzige, der ein solch unkompliziertes und unbürokratisches Angebot anbietet. Benjamin, zuständig für die IT-Infrastruktur, führt die Besucherin in den Dachstock des Pfarrhauses. Dieser ist vollgestapelt mit weiteren Paketen, nicht mehr brauchbarem Elektroschrott und gebrauchten gespendeten Laptops. Unter der Laube befindet sich das Wiederherstellungszimmer. Dort werden die gespendeten Geräte an einen Server angeschlossen, und die Daten werden zerstört. Ein wichtige Massnahme. Anschliessend werden das Betriebssystem Zorin OS und weitere Software auf den Geräten installiert. Funktionen wie Kamera und Mikrofon werden überprüft, bei Bedarf werden Ersatzteile ausgetauscht, und der Laptop ist fertig für den weiteren Gebrauch. «Es sind Geräte, die einwandfrei funktionieren und den neuen Besitzern Freude bereiten werden», sagt Tobias Schär. Benjamin erklärt, wie die Technik immer weiter optimiert werde, um gleichzeitig so viele Geräte wie möglich zu bearbeiten. Optimieren und innovieren ist das Credo des Vereins. So gelang es, das Projekt innert kürzester Zeit auf die Beine zu stellen und bekannt zu machen. Weitergegeben werden die Geräte zum Beispiel an Familien, die ihren Kindern keinen eigenen Laptop kaufen können, sodass die Kinder die Hausaufgaben auf dem Handy ihrer Eltern erledigen müssen, wie Schär erklärt. Dem jungen Unternehmensberater liegt es am Herzen, dass die Jungen in der Schweiz den Anschluss an die Digitalisierung nicht verlieren. Denn je särker die Digitalisierung zunimmt, desto mehr Menschen sind auf Computer angewiesen. Mit seinen restaurierten Laptops ermöglicht es der Verein, den «digital gap» zu verringern und einen Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten. Gerade Sozialhilfebeziehende haben oft keinen Zugang zu IT-Geräten, was die Teilnahme an Online-Sprachkursen, Weiterbildungen und Beratungsgesprächen kompliziert bis unmöglich macht. Sie seien die Verlierer der Digitalisierung, sagt Tobias Schär. Der Umgang mit elektronischen Geräten gehöre heute neben Lesen und Schreiben zu den Grundkompetenzen. «Spätestens beim ersten Lockdown sollte klar geworden sein, dass ein Laptop zur Grundausrüstung gehört», sagt Schär. Doch noch immer wenden sich viele Schulkinder, Jugendliche auf Lehrstellensuche oder Menschen mit Migrationshintergrund an ihn, weil sie keinen Zugang zu einem Laptop haben und darum nicht mit der Digitalisierung mithalten können. Durch die Akquisition von über 250 Partnergemeinden und -organisationen, die die Gesuche von Armutsbetroffenen professionell prüfen, gelangen die Laptops dorthin, wo sie gebraucht werden. Die Partnerorganisationen bezahlen 150 Franken als Unkostenbeitrag für jedes ausgelieferte Gerät. Dadurch will Schär den Verein kostenunabhängig machen. Tobias Schärs Augen funkeln, wenn er von der Bekämpfung des «Systemproblems» spricht und von dem Projekt als «Service public», der von der öffentlichen Hand getragen werden darf. Neben der sozialen Motivation führt er auch ökonomische Argumente an: Es geht ihm um die nachhaltige Eingliederung von Armutsbetroffenen in den Arbeitsmarkt. Dafür seien Zugang und Mitgestaltung in der digitalen Welt zentral. Schär sagt, durch die schnellere, effizientere und nachhaltigere Integration in den Arbeitsmarkt könnten die Sozialdienste viel Geld einsparen. Darum sind ihm auch Partnerschaften mit Gemeinden so wichtig. Doch schon muss er los, bei einer Schule dürfen ganze 270 Geräte abgeholt werden. Für Tobias Schär und Benjamin eine Gelegenheit mehr, ihrem Ziel der digitalen Chancengleichheit etwas näherzukommen. Informationen und Kontakt: Interessierte Gemeinden, Institutionen oder Sozialdienste können sich bei Tobias Schär für eine Partnerschaft melden. Bereits bestehende Partnerschaftsverträge sind in der Karte verlinkt: wir-lernen-weiter.ch/partnergemeinden . Julie Bernet

Bettingen auf dem Weg zur barrierefreien Gemeinde

Die Gemeinde Bettingen im Kanton Basel-Stadt gehört mit gut 1200 Einwohnerinnen und Einwohnern zu den kleineren Gemeinden der Schweiz. Rund zehn Personen leben dort mit einer Behinderung. Es sind zwei Kinder im Primarstufenalter, zwei junge Erwachsene und sechs Erwachsene zwischen 30 und 90 Jahren. Die Gemeindeverwalterin, Katharina Näf Widmer, berichtet in einem Gespräch, wie sie mit der Heterogenität in ihrer Gemeinde umgeht und welche Massnahmen bereits für eine inklusivere Gemeinde umgesetzt worden sind. Artikel 9 der UNO- Behindertenrechtskonvention verlangt die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren für Menschen mit Behinderungen (UN-BRK, Art. 9). Dies, um «Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschliesslich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten» (ebd., Art. 9). Obwohl die Gemeindeverwalterin von Bettingen bescheidenerweise zu Beginn anmerkt, dass die Gemeinde noch einen langen Weg hat bis zur kompletten Umsetzung der Forderungen der UN-BRK, scheint die Bedeutsamkeit und das Bewusstsein darüber, dass man der Bevölkerung ein inklusives Miteinander ermöglicht, zur Leitkultur der Gemeinde zu gehören. Im Folgenden soll anhand zweier Beispiele illustriert werden, welche Anpassungen bereits getroffen worden sind. Vor knapp drei Jahren wurde der Aussenraum des Bettinger Gartenbades neu gestaltet. Ein wichtiger Faktor bei der Neukonzeption war, dass das Bad gleichzeitig auch barrierefreier wird. Somit rückte der Behindertenparkplatz von ganz hinten nach ganz vorne, wurden der Zugang zum Gartenbad optimiert (Zugang zum Kassenhäuschen, Gefälle des hindernisfrei begehbaren Weges ab Kiosk bis zum Schwimmbereich), separate Garderoben und Duschen erstellt und ein Lift für einen hindernisfreien Einstieg ins Bad angeschafft. Dabei wurde die Gemeinde von der Fachstelle der Pro Infirmis «Hindernisfreies Bauen» unterstützt und beraten. Des Weiteren hat die Gemeinde für die Jubiläumsfeier «500 Jahre Bettingen» auf Anfrage eines gehörlosen Einwohners eine Gebärdensprachdolmetscherin organisiert, die einzelne Veranstaltungen begleitet und simultan übersetzt hat. Für die Verwaltung der Gemeinde Bettingen stellte dies kein Problem dar, da es für sie von Bedeutung war, dass dieser Einwohner uneingeschränkt an den Festivitäten teilnehmen konnte. Auch wenn in Bettingen noch nicht alle Strukturen und Dienstleistungen barrierefrei umgesetzt werden konnten, lässt sich anhand dieser Beispiele und des Gesprächs illustrieren, was es für die uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen braucht: eine Begegnung auf Augenhöhe und die Wertschätzung und Ernstnahme der Bedürfnisse der Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung. Dies kann nur durch den gemeinsamen Austausch und die Kenntnis über die nötigen Strukturen geschehen. Weil jedoch in vielen Gemeinden die Ressourcen und Strukturen für eine ausgiebige Auseinandersetzung fehlen und die Behörden oftmals auch nicht wissen, an welche Dienstleister sie sich wenden müssen, möchte der Verein Tatkraft mit seinem neuen Projekt Hilfestellung leisten und die Gemeinden dabei unterstützen, ihre Strukturen für Menschen mit Behinderungen anzupassen. Informationen und Kontakt: Melike Hocaoglu, melike.hocaoglu@tatkraft.org, Tel: 076 815 69 42 «Wir würden die Barrierefreiheit in unserer Gemeinde gerne allumfassend umsetzen können, wissen aber oftmals nicht, an wen wir uns mit unseren Anliegen konkret wenden sollen.» Katharina Näf Widmer, Gemeindeverwalterin von Bettingen Melike Hocaoglu, MA

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