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Open Source: eine echte Chance für die digitale Gemeinde

Dem Grundsatz «Public Money – Public Code» folgend hat das Bundesparlament Open Source Software (OSS) als Pflicht für selbst beauftragte Lösungen im Gesetz festgeschrieben. Je mehr Gemeinden gemeinsam diesem Grundsatz folgen, desto eher lassen sich technische und preisliche Abhängigkeiten von spezifischen Lösungsanbietern («vendor lock-in») verringern. Der Einsatz von OSS stärkt die digitale Souveränität von Gemeinden und kann die Sicherheit durch externe Prüfung des Codes erhöhen. Die gemeinsame Verwendung von Software auf gleicher Basis – vom Betriebssystem bis zur Fachanwendung – erlaubt das systematische Teilen von Wissen, was den Ressourcenbedarf in der Gemeinde mindert. Dies ist die Idee hinter GemeindeConnect . Die Initiative wurde vom Schweizerischen Gemeindeverband in Kooperation mit dem Verein Myni Gmeind ins Leben gerufen und wird durch die Digitale Verwaltung Schweiz finanziert. Die Initiative hat zum Ziel, Gemeindeorganisation bei der gemeinsamen Planung und Entwicklung digitaler Dienste zu unterstützen. Dazu werden Grundlagen, Best Practices, modulare Bausteine, Erfahrungsberichte und Expertenwissen Interessierten zur Verfügung gestellt. Die Reduktion von Doppelspurigkeit gewinnt angesichts knapper finanzieller Mittel, steigender Anforderungen an Datenschutz, Transparenz und digitale Unabhängigkeit weltweit an Bedeutung. Die Verwendung von OSS, gepaart mit einer gemeinschaftlichen, offenen und standardisierten Datenbasis («Open Government Data» [OGD]), ist eine Antwort auf diese Herausforderungen. Jürg Kubli

Digitalisierung: Gemeinden tun sich schwer mit Zusammenarbeit

Die Gemeindeumfrage 2026 des Vereins Myni Gmeind und des Schweizerischen Gemeindeverbands verzeichnet eine hohe Beteiligung: 639 Gemeinden (über 30 Prozent) haben den Fragebogen vollständig ausgefüllt, viele mehr einen Teil davon. Diese hohe Rücklaufquote untermauert die Relevanz des Themas und belegt die Repräsentativität der Erhebung (siehe Box). Zudem beabsichtigen 62 Prozent der Gemeinden, die digitale Transformation kooperativ zu bewältigen. Die primären Treiber für eine Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden sind der Austausch von Know-how und Erfahrungen. Sie versprechen sich davon eine höhere Qualität, beispielsweise bei der Strategieentwicklung. Gleichzeitig stehen oft auch Effizienzziele im Fokus, wenn es etwa um personelle und finanzielle Ressourcen oder um die Entwicklung von digitalen Prozessen geht. Bei der Kooperation bewerten sich die Gemeinden im Schnitt mit der ungenügenden Note 3,8; ein Drittel vergibt sogar die Note 3,0 oder tiefer. Als Motive für eine Kooperation nennen die Befragten (a) bessere Dienstleistungen, (b) Synergien bei Aufwand und Kosten sowie (c) die Befürchtung, die Transformation allein nicht zu schaffen. Als Kooperationsbarrieren werden angeführt: (a) die Einschränkung der Selbstbestimmung, (b) notwendige Kompromisse, die zu einer aufwendigeren Entwicklung führen, und (c) fehlendes Wissen/Können oder fehlende Kultur. Aber auch Unterschiede in den IT-Systemen, in Bedürfnissen und im Reifegrad sowie eine mangelnde Kooperationsbereitschaft (Kirchturmdenken). Auf operativer Ebene wird eine Zusammenarbeit eher angestrebt als auf strategischer. Rund drei Viertel aller Gemeinden würden operativ eine Zusammenarbeit sehr oder eher suchen, auf strategischer Ebene sind es nur zwei Drittel. Dabei stehen auf operativer Ebene die Nachbargemeinden (51 Prozent) im Fokus, gefolgt von Verbänden und Gemeindeorganisationen (30 Prozent). Auf strategischer Ebene sinkt die Bedeutung der Nachbargemeinden leicht, und jene der Verbände steigt etwas an. Keine Rolle spielen dabei die zuständigen Stellen von Kantonen oder dem Bund. Dies zeigt sich auch, wenn die Gemeinden nach Alternativen zur Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden befragt werden. Die Auswertung der Freitexte zeigt: (a) Die Gemeinden wünschen sich trotz Autonomieansprüchen mehr und klarere Vorgaben sowie eine stärkere Steuerung durch Kanton oder Bund (ein impliziter Widerspruch?), (b) eine wahrgenommene Ressourcenproblematik und Unterschiede in Gemeindegrössen, Reifegrad und Aufgaben, die die Transformation bzw. eine Zusammenarbeit erheblich erschweren, und (c) den Wunsch nach besseren Austauschformaten und einer koordinierten Zusammenarbeit. Als wichtigste Erfolgsfaktoren kristallisieren sich heraus: (a) identische Problemstellungen, (b) genügende Ressourcen und (c) persönliche Beziehungen sowie eine offene Kultur der Leitung. Die obigen Ausführungen belegen: Die meisten Aspekte können von den Gemeinden, den Kantonen oder dem Bund selbst gesteuert werden. Die Ressourcenproblematik ist demnach eher Folge als Ursache. Die digitale Transformation ist nur ein Hilfsmittel zur besseren oder effizienteren Aufgabenbewältigung. Eine verbesserte Zusammenarbeit oder die Vereinheitlichung von Systemen dürfte die Autonomie der Gemeinden daher kaum gefährden, sondern müsste deren Ressourcenlage mittel- bis langfristig verbessern. Diese Befunde bieten eine strategische Chance, signalisieren jedoch dringenden Handlungsbedarf. Der Schweizerische Gemeindeverband und Myni Gmeind setzen mit dem Projekt GemeindeConnect genau hier an, um die Kooperation zu fördern. Die Abschlussfrage betraf den Informationsstand bezüglich e-ID. Knapp 70 Prozent der Gemeinden geben an, «dass kaum Informationen vorhanden oder noch viele Fragen offen sind». Lediglich 3 Prozent der Gemeinden geben an, dass für sie die Ziele wie der Zeitplan klar seien. Dies wirft die Frage auf, inwieweit die geplante Einführung der e-ID auf Gemeindeebene unter diesen Voraussetzungen realistisch ist. Joachim Tillessen

Digitale Dienstleistungen für alle zugänglich machen

Digitale Teilhabe heisst, dass möglichst alle Menschen von digitalen Dienstleistungen profitieren können und Unterstützung erhalten, wo das nötig ist. Studien zeigen, dass heute viele Personen nicht mit der rasanten digitalen Entwicklung mitkommen. Das sind gerade ältere Personen, Menschen mit Migrationshintergrund, die mit Sprachbarrieren kämpfen, und Menschen mit Behinderungen sowie bildungsferne Personen. Dann gibt es auch Menschen, die sich zum Beispiel keinen Laptop leisten können und deshalb ausgeschlossen sind. Neben dem finanziellen Aspekt, also dass man sich digitale Geräte nicht leisten kann, sind es fehlende digitale Kompetenzen: Manche Menschen wissen schlicht nicht, wie sie einen Touchscreen bedienen oder eine E-Mail-Adresse einrichten können. Dazu kommen Sprachbarrieren oder fehlendes Know-how von Menschen, die neu in der Schweiz sind: Sie wissen nicht, welche Dienstleistungen es gibt und wohin sie sich dafür wenden müssen. Ein grosses Thema ist auch Scham. Die Menschen schämen sich dafür, dass sie etwas nicht wissen, und trauen sich daher auch nicht, zu fragen. Sie denken: «Das kann ich sowieso nicht» – und werden dann gar nicht erst aktiv. All jene Dienstleistungen, bei denen Leistungseinbussen drohen. Dazu zählen zum Beispiel die An- und Abmeldung bei der Gemeinde bei einem Umzug, die Anmeldung für die Sozialhilfe oder beim RAV, der Bezug von Ergänzungsleistungen, das Ausfüllen der Steuererklärung, das Einreichen von Subventionsanträgen für Kinderkrippenplätze oder die Elternkommunikation in der Schule. Wichtig ist, dass Gemeinden ihre Dienstleistungen nicht exklusiv digital anbieten, dass es immer noch einen analogen Schalter gibt, an den sich Menschen mit Unterstützungsbedarf wenden können. Der Schalter muss dabei nicht jeden Tag offen sein, aber zu bestimmten Zeiten und wenn möglich auch so, dass berufstätige Personen vor oder nach der Arbeit vorbeikommen können. «Mit Vernetzung und Informationen können Gemeinden schon viel bewirken – es braucht keine grossen finanziellen Mittel.» Anja Trümpy O’Farrill, Verantwortliche digitale Unterstützung, Caritas Ein wichtiger Schritt ist es, digitale Dienstleistungen vorab auf ihre Benutzerfreundlichkeit zu testen. Dabei können verschiedene Zielgruppen als Testpersonen eingeladen werden, zum Beispiel Seniorinnen und Senioren oder fremdsprachige Menschen. Weiter hilft es, wenn relevante Informationen zum Beispiel auf der Website in möglichst einfacher Sprache gehalten und barrierefrei zugänglich sind. Dazu gehört unter anderem ein Vorlesemodus, mit dem man sich Texte auf der Website vorlesen lassen kann. Zentral ist aber auch, dass bei den Mitarbeitenden ein Bewusstsein dafür da ist, dass digitale Dienstleistungen nicht für alle selbstverständlich sind. Es wäre wünschenswert, wenn sich Gemeindemitarbeitende am Schalter einen Moment Zeit nehmen könnten, um Personen mit Unterstützungsbedarf eine Dienstleistung zu erklären. Das stärkt ihre Selbstständigkeit und fördert ihr Empowerment – also die Fähigkeit, Anliegen künftig möglichst eigenständig zu bewältigen. Oft reichen bereits kleine Erklärungen oder eine kurze Orientierungshilfe, um neue Zugänge zu eröffnen und Hemmschwellen abzubauen. Zudem ist es wichtig, dass die Mitarbeitenden entsprechende Hilfsangebote in der Region kennen, zum Beispiel von Caritas, Pro Senectute, dem Dachverband Lesen und Schreiben oder weiteren Organisationen. Davon gibt es meist Flyer, die zum Beispiel am Empfang bei der Gemeindeverwaltung aufgelegt werden können. Mit Vernetzung und Informationen können Gemeinden schon viel bewirken – es braucht also keine grossen finanziellen Mittel. Schwierig wird es, wenn Angebote nur noch digital zugänglich sind und es keine persönliche Beratung mehr gibt. Bei der Entwicklung digitaler Angebote sollten jene Personen, die digital nicht affin sind, immer im Blick behalten werden. Ich möchte digitale Tools aber nicht verteufeln, im Gegenteil: Übersetzungs-Apps oder das automatische Vorlesen einer Webseite können helfen, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden. Nadja Sutter

Wie Gemeinden von gemeinsam entwickelten Standards profitieren

Gemeinden sollen ihre Dienstleistungen heute digital und einfach anbieten. Standards helfen, Prozesse zu vereinheitlichen und Systeme besser zu verbinden. So können Daten zwischen den verschiedenen Verwaltungen ausgetauscht werden, weil sie überall gleich heissen. Auch das Once-only-Prinzip bringt klare Vorteile: Einwohnerinnen und Einwohner geben Daten wie Adresse oder Kontaktdaten einmal ein. Andere berechtigte Stellen können diese Informationen ebenfalls nutzen. Das spart Zeit und reduziert Fehler. Je besser die Datenqualität, desto besser können Daten ausgewertet werden, beispielsweise wie häufig eine Dienstleistung genutzt wird oder wie lange die Bearbeitung dauert. Standards sind die Basis für Interoperabilität. Das bedeutet, dass verschiedene Anwendungen miteinander funktionieren. All diese Verbesserungen sind zentrale Anliegen der Weiterentwicklung der Digitalen Verwaltung Schweiz . Die gemeinsame Steuerung sowie die Zusammenarbeit von Gemeinden, Städten, Kantonen und dem Bund werden intensiviert. Die gemeinsame Entwicklung von Standards und Architekturen soll Interoperabilität fördern. Parallel wird eine neue Kompetenz mit spezifischen Regeln zur Mitwirkung der Gemeinden, Städte und Kantone angestrebt, damit künftig wesentliche Standards für alle Gemeinwesen verbindlich sind. Während erarbeitet wird, wie sich Gemeinden künftig einbringen, ist es ihnen bereits heute möglich, sich durch Mitwirkung in den Fachgruppen des Vereins eCH und durch Beteiligung an den öffentlichen Konsultationen einzubringen und sicherzustellen, dass Verbindlichkeit da entsteht, wo sie Mehrwert erzielt. Florina German

eAlarm crisis: digitale Sicherheit für Volketswil

Bei einem Notfall können Fehler schnell gravierende Folgen haben. Da muss ein Alarmierungssystem funktionieren – doch genau das klappte in Volketswil (ZH) früher nicht immer. «Bei unseren Tests kam es zu Ausfällen von bis zu zehn Prozent – in einer Notsituation wäre das fatal», erinnert sich Andreas Fritschi, IT-Leiter von Volketswil. «Eine solche Fehlerquote können wir im Krisenfall nicht akzeptieren.» Gemeinsam mit Mirco Blattner, dem stellvertretenden Gemeindeschreiber, machte er sich auf die Suche nach einer Lösung, die nicht nur zuverlässiger, sondern auch einfacher zu bedienen war. Die Anforderungen waren klar: Webbasiert, ohne lokale Server oder komplizierte Hardware. Intuitiv zu bedienen, auch für Nicht-IT-Fachpersonen. Flexibel genug, um verschiedene Alarmarten abzudecken. Nach einem intensiven Auswahlprozess fiel die Entscheidung auf eAlarm crisis – die cloudbasierte Alarmierungslösung von Swisscom, die Alarmierungen und Kommunikationswege zentral bündelt und vereinfacht. Bei der Einführung überliess das Projektteam nichts dem Zufall. In Workshops mit jeder Abteilung wurde besprochen, welche Abläufe im Ernstfall gelten sollen. «Die Verwaltung ist sehr heterogen», erklärt Blattner. «Wir haben jede Abteilung individuell angeschaut, um eine Lösung zu schaffen, die überall akzeptiert ist.» Heute nutzen rund 150 Mitarbeitende die Mobile App eAlarm crisis, um Alarme auf ihren Dienst- oder Privatgeräten zu empfangen. Wer keine App auf seinem Smartphone installiert, wird alternativ per Sprachanruf, SMS, E-Mail oder über das Bürotelefon alarmiert. «Das System ist so flexibel, dass niemand abgehängt wird», ergänzt Fritschi. Im Sommer 2025 wurde die neue Alarmierungslösung erstmals unter realen Bedingungen eingesetzt: In der Tiefgarage des Gemeindehauses trat Kühlmittel aus. «Wir mussten kurzfristig reagieren und Mitarbeitende informieren. Die Auslösung des Alarms funktionierte nach Plan, die Feuerwehr war schnell vor Ort», erinnert sich Fritschi. Auch ein späterer Brandalarm – ausgelöst durch Reinigungsarbeiten – zeigte, wie zuverlässig das System funktioniert. Die Alarmierung lief sauber durch, die Situation war rasch unter Kontrolle. Aktuell prüft die Gemeinde, auch weitere Standorte wie das Freibad und die Sportanlagen in das Alarmierungssystem einzubinden. «Unser Ziel ist eine einheitliche, digitale Alarmierungsplattform für alle kritischen Bereiche der Gemeinde», sagt Blattner. «So sind wir in jeder Situation vorbereitet – von technischen Störungen bis zu Bedrohungslagen.» Die Verantwortlichen haben drei Tipps für andere Gemeinden: 1. Frühzeitig planen und Mitarbeitende einbeziehen Gute Kommunikation ist entscheidend für Akzeptanz und Sicherheit. 2. Flexibilität bei Prozessen einbauen Jede Abteilung hat eigene Risiken – die Lösung muss das abbilden können. 3. Auf einfache Bedienung achten «In einer Notsituation soll niemand überlegen müssen, wohin er klicken soll», betont Fritschi. Mit eAlarm crisis hat die Gemeinde Volketswil eine zeitgemässe, sichere Basis für Notfallkommunikation geschaffen. Die Lösung verbindet moderne Technologie mit klaren Abläufen und gelebter Verantwortung – ein Best-Practice-Beispiel für digitale Alarmierung und Sicherheit in Schweizer Gemeinden. Was in Volketswil bei der Alarmierung intern verlässlich funktioniert, lässt sich auch nach aussen übertragen. Denn im Ereignisfall zählt nicht nur, wie schnell informiert wird, sondern auch, wen die Informationen erreichen. Genau hier setzt EasyRegister an, ein Zusatzmodul von eAlarm crisis. Es ermöglicht Gemeinden, ihre Bevölkerung direkt und gezielt zu informieren, zum Beispiel bei Unwettern, technischen Störungen oder besonderen Ereignissen. Über ein einfaches Onlineportal können sich Bürgerinnen und Bürger selbst anmelden und wählen, welche Mitteilungen sie erhalten möchten – per SMS oder E-Mail. Im Ereignisfall erstellen die Verantwortlichen in eAlarm crisis mit wenigen Klicks eine Nachricht und versenden sie gezielt an die passenden Empfängergruppen. Das Modul lässt sich individuell an das Erscheinungsbild und die Themen einer Gemeinde anpassen. Alle Daten bleiben in der Schweiz und unterliegen hohen Sicherheitsstandards. Mit EasyRegister wird aus digitaler Alarmierung ein umfassendes Kommunikationssystem – schnell, zuverlässig und transparent. Interessierte Gemeinden können sich für weitere Informationen gern direkt an Swisscom wenden: scs.alr@swisscom.com Nina Devallonné

Was bringt eine IT-Charta?

Eine IT-Charta kann ein einfaches und effektives Werkzeug sein, wenn sie für den Gemeindealltag gedacht ist. In der Praxis sind jedoch häufig zwei Fallstricke zu beobachten. Einige Chartas sind sehr detailliert, fast wie ein Reglement, mit juristischem Fachjargon und zahlreichen Regeln. Andere sind kürzer, bleiben aber allgemein und bieten nicht immer hilfreiche Antworten. Ein pragmatischer Ansatz besteht darin, von den tatsächlichen Situationen in der Gemeinde auszugehen. Eine nützliche Charta beantwortet konkrete Fragen: Nutzung von E-Mails, Verwaltung von Passwörtern, Reaktion auf verdächtige Nachrichten oder Nutzung persönlicher Geräte. Zum Beispiel: «Die private Nutzung der beruflichen E-Mail ist gelegentlich gestattet, solange sie begrenzt bleibt und die berufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt.» Eine solche einfache Formulierung hilft, Unklarheiten zu beseitigen und einen klaren Rahmen zu schaffen. Das Ziel ist nicht, alles abzudecken, sondern verständliche und anwendbare Leitplanken zu bieten. Eine klare Regel ist immer effektiver als ein allgemeines Prinzip, das schwer zu interpretieren ist. Eine nützliche Charta bleibt im Einklang mit den vorhandenen Werkzeugen und Arbeitspraktiken. Sie ersetzt weder technische Massnahmen noch Schulungen, sondern ergänzt diese, indem sie einen gemeinsamen Rahmen schafft. Am Ende hängt ihr Wert nicht von ihrer Länge ab, sondern von ihrer Nutzung. Ein einfaches, bekanntes und angewendetes Dokument bleibt oft die beste Lösung. Grégory Grin

e-ID: Was bedeutet ihre Einführung für die Gemeinden?

Wer sich heute ausweisen will, nutzt die analoge Identitätskarte. Künftig soll die Identifizierung digital mit der e-ID möglich sein, unter anderem, um digitale Angebote der Verwaltung zu nutzen. Die Stimmbevölkerung hat der Einführung im Herbst 2025 mit einer knappen Mehrheit zugestimmt. Die e-ID bleibt freiwillig und kann jederzeit wieder gelöscht werden. Mit der e-ID gekoppelt ist die Einführung der sogenannten «swiyu-Wallet», einer Art digitalem Portemonnaie. Darin wird die e-ID abgelegt – aber es können auch andere Dokumente wie eine digitale Wohnsitzbescheinigung darin abgelegt werden. Der Bund entwickelt sowohl die e-ID als auch die «swiyu-Wallet». Dass die Bevölkerung das so will, hatte sich nach der ersten gescheiterten Abstimmung über die e-ID gezeigt, bei der noch private Anbieter die e-ID-Lösung hätten ausstellen sollen. Das Abstimmungsergebnis war jedoch auch im letzten Herbst denkbar knapp, und es wurden mehrere Abstimmungsbeschwerden eingereicht. Das Bundesgericht hat die Beschwerden am 21. April jedoch abgewiesen. Somit kann die e-ID definitiv eingeführt werden. Die Vorbereitungen laufen und die Gemeinden dürften mit der e-ID bald in Berührung kommen. Deshalb hat der Schweizerische Gemeindeverband beschlossen, das Thema ins Zentrum seiner GV 2026 zu stellen, die am 18. Juni im Rahmen der Messe Suisse Public in Bern stattfinden wird. Rolf Rauschenbach, Informationsbeauftragter zur e-ID des Bundesamtes für Justiz, wird an der GV ein Referat halten. Anschliessend wird er zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden und Kantonen an einer Podiumsdiskussion zum Thema teilnehmen. Im Vorfeld hat Rolf Rauschenbach im Gespräch mit der «Schweizer Gemeinde» bereits die wichtigsten Aspekte aufgegriffen. Was also bedeutet die e-ID für die Gemeinden und Städte? «In erster Linie heisst das, dass sich die Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber der Gemeinde auch elektronisch ausweisen können», sagt Rauschenbach. «Dies sowohl bei der digitalen Bestellung von Dienstleistungen als auch physisch am Schalter.» Damit dies möglich ist, müssen die Gemeinden technisch in der Lage sein, eine e-ID zu empfangen und zu überprüfen. Dazu braucht es technische Vorbereitungen, und es müssen bestimmte Standards eingehalten werden. «Wie das die Gemeinden machen, liegt grundsätzlich in ihrer Verantwortung. Hier gilt die Gemeindeautonomie», sagt Rolf Rauschenbach. Denkbar wäre, dass sich Gemeinden zusammenschliessen und gemeinsam eine Lösung entwickeln und/oder dies zusammen mit dem jeweiligen Kanton machen. Damit die Zusammenarbeit der verschiedenen Staatsebenen reibungslos klappt, gibt es bereits verschiedene Vorbereitungen, und mehrere Arbeitsgruppen sind aktiv. So steht das Bundesamt für Justiz in engem Kontakt mit der Digitalen Verwaltung Schweiz, die wiederum das Bindeglied zu Kantonen und Gemeinden darstellt. Auch der Schweizerische Gemeindeverband ist involviert. Sind die e-ID und die zugehörige Vertrauensinfrastruktur erst einmal implementiert, sind diverse Anwendungen denkbar. Im «swiyu-Wallet» könnten beispielsweise diverse von den Gemeinden ausgestellte Ausweise abgelegt werden: Wohnsitzbestätigungen, Strafregisterauszüge oder auch Fischereipatente. Die e-ID selbst könnte den Zugang zu gemeindeeigenen digitalen Dienstleistungen vereinfachen, da mit ihr zweifelsfrei feststellbar ist, wer diese bestellt. Die gesamte Infrastruktur soll barrierefrei zugänglich sein, damit sie beispielsweise auch Sehbehinderte nutzen können. Dank einfach verständlicher Texte soll sie zudem auch für Menschen, die digital nicht besonders versiert sind, ein hilfreiches Angebot sein. «Wir sind aktuell in engem Kontakt mit der Allianz digitale Inklusion Schweiz, um die Barrierefreiheit zu verbessern», sagt Rolf Rauschenbach. Auch der Bund ist auf die Zusammenarbeit mit den Gemeinden angewiesen, denn diese spielen eine zentrale Rolle bei der Bereitstellung digitaler Verwaltungsdienstleistungen. Wer aus erster Hand erfahren will, was die e-ID alles bietet, besucht am besten die GV des Schweizerischen Gemeindeverbands am 18. Juni in Bern. Nadja Sutter

Entsorgungspark Adliswil: effizientere Abläufe dank digitalem System

Der Neubau des Entsorgungsparks in Adliswil (ZH) ist mehr als ein Bauprojekt. Die Stadt nutzt die Gelegenheit, ihre Betriebsprozesse zu modernisieren und weitgehend zu digitalisieren. Ziel ist es, den Verkehrsfluss auf dem Areal zu optimieren, die Abrechnung zu vereinheitlichen und den Betrieb effizienter zu gestalten. Im Zentrum stehen mehrere digital gesteuerte Prozesse: Einfahrtsmanagement, Warteraummanagement, Parkplatzzuweisung, Wägung, Bezahlung und Ausfahrt. Eine webbasierte Betriebssoftware koordiniert die Abläufe auf dem Gelände und stellt Daten für Auswertungen bereit. «Ein wesentlicher Grund für die Digitalisierung des Entsorgungsparks Adliswil war die Möglichkeit, den Verkehrsfluss auf dem Areal besser zu steuern», erklärt Marc Stuber von der Stadt Adliswil. Ein strukturiertes Einfahrtsmanagement mit Schranken, Ampeln und Parkleitsystem verhindert Rückstau auf umliegenden Strassen und sorgt dafür, dass wartende Fahrzeuge auf dem Areal Platz finden. Zugleich ermögliche die Digitalisierung «eine transparente und einheitliche Abrechnung der angelieferten Mengen». Während im bisherigen Betrieb Abfallmengen teilweise geschätzt wurden, erfolgt die Bezahlung künftig auf Basis exakter Gewichtsdaten. «Automatisierte Prozesse vereinfachen interne Abläufe und reduzieren den administrativen Aufwand bei der Abrechnung. Dadurch lassen sich Personaleinsätze effizienter planen», ergänzt Stuber. Auch aus Sicht des Systemanbieters war entscheidend, die Anforderungen in einem integrierten System zusammenzuführen: «Die Herausforderung bestand darin, Verkehrssteuerung, Wägung und Bezahlung so zu verknüpfen, dass für Besucherinnen und Besucher ein einfacher und zuverlässiger Ablauf entsteht», erklärt David Frey von Hunkeler Systeme. «Der Erfolg eines solchen Systems zeigt sich daran, dass Prozesse reibungslos funktionieren und verlässliche Daten für Betrieb und Abrechnung liefern», ergänzt Frey. Für Besucherinnen und Besucher verändert sich der Ablauf deutlich. Bei der Einfahrt erhalten sie ein Ticket, das sie durch den gesamten Entsorgungsprozess begleitet. Das System steuert die Zufahrt und weist freie Plätze zu. Der Entsorgungsprozess kann weitgehend selbstständig durchlaufen werden, wodurch sich die Aufenthaltsdauer verkürzt. Mitarbeitende können über mobile Geräte eingreifen und bei Bedarf Anpassungen vornehmen. Auch für das Personal verändert sich die Arbeit: Aufgaben wie Fahrzeugeinweisung oder Inkasso entfallen weitgehend. Stattdessen können sich die Mitarbeitenden stärker auf Beratung und Unterstützung der Besucherinnen und Besucher konzentrieren. Bei der Konzeption und Umsetzung wurde die Stadt Adliswil von Swiss Recycle, dem Kompetenzzentrum für Recycling und Kreislaufschliessung, begleitet. Fachberater Ueli Maass bot Unterstützung bei der Definition der Anforderungen, beim Pflichtenheft sowie bei der Ausschreibung für die technische Umsetzung. Swiss Recycle übernahm zudem eine Schnittstellenfunktion zwischen der Stadt und dem Systemanbieter Hunkeler Systeme. «Bei solchen Projekten handelt es sich um einen gemischten Auftrag mit Komponenten aus Lieferung, Bau und IT. Daher ist das Zusammenführen der Bedürfnisse und der technischen Möglichkeiten des Marktes zentral», so Maass. «Eine wichtige Erfahrung ist, dass es bei Digitalisierungsprojekten sehr hilfreich ist, mit einem erfahrenen Partner wie Swiss Recycle zusammenzuarbeiten. Er kann einen bei Planung, Ausschreibung sowie bei der Vergabe unterstützen», zieht Stuber ein Fazit. Der Baustart für den neuen Entsorgungspark erfolgte im Januar 2026. Eine Herausforderung ist der schwierige Baugrund, der die Tiefbauarbeiten anspruchsvoller macht. Die Inbetriebnahme ist für Ende 2026 beziehungsweise Anfang 2027 vorgesehen. Langfristig soll der digitalisierte Entsorgungspark effizienter und nachhaltiger betrieben werden. Das Dach des Gebäudes wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Mit dem Projekt schafft Adliswil eine moderne Infrastruktur für die kommunale Entsorgung – und ein Beispiel dafür, wie Digitalisierung Abläufe vereinfachen und Ressourcen effizienter einsetzen kann. Viviane Pfister

CEO-Betrug: Wie sich Gemeinden davor schützen können

Aufgrund ihrer Öffentlichkeit und der Verfügbarkeit vielfältiger Informationen auf den Gemeinde-Websites sind Gemeinden ein attraktives Ziel für CEO-Betrugsversuche. Beim CEO-Betrug geben sich Kriminelle typischerweise per E-Mail als Führungsperson aus – beispielsweise als Chefin, als Abteilungsleitende oder als Gemeindepräsident. CEO-Betrug findet aber nicht nur via E-Mail statt. Auch über WhatsApp oder Telefon werden die Betrugsversuche mittlerweile getätigt. Ziel ist es, Mitarbeitende der Finanzabteilung gezielt so zu manipulieren und unter Druck zu setzen, dass diese Finanztransaktionen auslösen oder Geschenkkarten beschaffen. Der Finanztransfer endet jedoch nicht an der korrekten Stelle, sondern bei den Betrügern. Das BACS empfiehlt als Schutz vor CEO-Betrug, bei Zahlungsanfragen klare Kompetenzregelungen und konsequente Prozesse zu definieren, sowohl für Mitarbeitende im Finanzbereich als auch für Führungskräfte. Bei Unsicherheiten sollte man die Anfrage über einen separaten und bekannten Kommunikationskanal verifizieren. Zahlungsfreigaben im Vieraugenprinzip und regelmässige Schulungen zu Betrug und Social Engineering sind weitere wirksame Schutzmassnahmen, ebenso wie die konsequente Nutzung der E-Mail-Signatur und ein robuster Spamfilter. Publizieren Sie ausserdem möglichst keine internen Informationen auf der Website der Gemeinde. Sollten Sie trotz präventiver Massnahmen eine Zahlung getätigt haben, wenden Sie sich umgehend an die Bank, über die Sie die Zahlung getätigt haben. Allenfalls hat diese noch die Möglichkeit, die Zahlung zu stoppen. Zusätzlich empfiehlt das BACS, sich an die verantwortliche Kantonspolizei zu wenden und Strafanzeige zu erstatten. Identifizierte und erfolgte CEO-Betrugsversuche können auf freiwilliger Basis dem BACS gemeldet werden unter: https://www.report.ncsc.admin.ch/de/ Auf der Website des BACS finden Sie weitere Informationen zum Thema CEO-Betrug sowie zu anderen Cyberbedrohungen. Kilian Cuche

Zollikofen hat Richtlinien für den Einsatz von KI festgelegt

«Wir haben festgestellt, dass einige Mitarbeitende die künstliche Intelligenz bereits nutzen – andere aber noch Berührungsängste haben», erinnert sich Stefan Sutter, Gemeindeschreiber von Zollikofen (BE). Das war der Anstoss für die Einführung von KI-Richtlinien in der Gemeinde, die schliesslich im September 2025 in Kraft traten. «Ich glaube, sie kamen genau zum richtigen Zeitpunkt.» Gerade weil zwar einige digitalaffine Mitarbeitende das neue digitale Werkzeug bereits für sich entdeckt hatten, KI aber noch nicht breit genutzt wurde. Für ihr Merkblatt orientierte sich die Gemeinde an einer Vorlage des Vereins Myni Gmeind, einem Partner des Schweizerischen Gemeindeverbands, aber auch an anderen Richtlinien. «Eine Person aus der Verwaltung hat einen ersten Entwurf gemacht, den die Abteilungsleitenden dann überarbeitet und schliesslich verabschiedet haben», sagt Stefan Sutter. «Wir haben die Richtlinien bewusst pragmatisch und relativ kurz gehalten. Ein zu ausführliches Dokument mit x Seiten wird eher nicht gelesen.» Die Richtlinien haben nun auf einer Doppelseite Platz, unter dem Titel «Merkblatt: Verantwortungsvoller Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI)». Sie sind klar und präzise formuliert, benennen zulässige und nicht zulässige Anwendungen. Auch der Datenschutz und ethische Grundsätze werden angesprochen. So wird beispielsweise erwähnt, dass personenbezogene Daten nicht in KI-Systeme eingegeben werden dürfen, Resultate einer KI immer sorgfältig geprüft werden müssen und KI als Werkzeug zwar unterstützen kann, aber keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen darf. «Entscheidungen müssen immer von Menschen getroffen werden», sagt Stefan Sutter. Konkrete KI-Tools, deren Nutzung erlaubt ist, sind im Merkblatt nicht festgehalten. «Die KI entwickelt sich wahnsinnig schnell – würden wir konkrete Tools nennen, müssten wir das Merkblatt alle paar Monate oder sogar Wochen aktualisieren. Das wollten wir nicht», erklärt Stefan Sutter. Grundsätzlich arbeite man in der Gemeindeverwaltung mit Copilot, das in Microsoft Office 365 ohnehin integriert sei. Auch die Nutzung von Gratisversionen anderer Tools sei erlaubt. Mit dem Verfassen und Verschicken des Merkblatts ist es aber nicht getan – das sagt Stefan Sutter klar. Die Mitarbeitenden müssten sensibilisiert werden. Die Gemeinde Zollikofen hat deshalb im November einen Halbtages-Workshop zum Thema KI im Rahmen einer internen Weiterbildungsreihe organisiert. Knapp die Hälfte der rund 60 Mitarbeitenden auf der Gemeindeverwaltung nahm an dem freiwilligen Kurs teil. «Die Rückmeldungen waren sehr positiv», erinnert sich der Gemeindeschreiber. Viele Mitarbeitende hätten dadurch Berührungsängste abbauen und einen besseren Umgang mit dem Werkzeug KI erlernen können. Die Gemeinde hat keinen Mechanismus, um zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten werden. «Wir setzen auf Eigenverantwortung und Sensibilisierung», sagt der Gemeindeschreiber. Er rät anderen Gemeinden, die ebenfalls Richtlinien einführen wollen, Vorlagen nicht nur zu kopieren, sondern diese auf die Gegebenheiten in der eigenen Gemeinde anzupassen. Zudem empfiehlt er eine Weiterbildung für die Mitarbeitenden parallel zur Einführung der Richtlinien, so wie es Zollikofen gemacht hat. «Die künstliche Intelligenz ist keine Zukunftsmusik mehr, sie ist in der öffentlichen Verwaltung angekommen.» Stefan Sutter, Gemeindeschreiber Zollikofen (BE) Stefan Sutter nutzt die KI auch selbst, zum Beispiel zum Verbessern von Texten, als Ideenlieferant oder zur Recherche. Er hat aber auch selbst realisiert, wo die Grenzen der neuen Technologie liegen: Bei der Recherche stimmen die Ergebnisse teils nur bedingt. «Eine genaue Überprüfung der Ergebnisse ist in jedem Fall notwendig», sagt er. «Die künstliche Intelligenz ist keine Zukunftsmusik mehr, sie ist in der öffentlichen Verwaltung angekommen», fügt der Gemeindeschreiber hinzu. «Die Gemeinden als Arbeitgeber haben eine Verantwortung, sich damit zu befassen. Wir arbeiten mit sensiblen Bevölkerungsdaten und müssen sicherstellen, dass verantwortungsbewusst damit umgegangen wird.» Denn dass die KI von den Mitarbeitenden gebraucht wird, sei längst Realität. Der Gemeindeschreiber sieht die neue Technologie als Werkzeug, das die Effizienz steigern kann, sofern es richtig eingesetzt wird. «Die Zeit, die dadurch frei wird, können wir für unsere Kernaufgaben nutzen, wie den Kontakt mit der Bevölkerung.» Nadja Sutter

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