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Wie Gemeinden von gemeinsam entwickelten Standards profitieren

Gemeinden sollen ihre Dienstleistungen heute digital und einfach anbieten. Standards helfen, Prozesse zu vereinheitlichen und Systeme besser zu verbinden. So können Daten zwischen den verschiedenen Verwaltungen ausgetauscht werden, weil sie überall gleich heissen. Auch das Once-only-Prinzip bringt klare Vorteile: Einwohnerinnen und Einwohner geben Daten wie Adresse oder Kontaktdaten einmal ein. Andere berechtigte Stellen können diese Informationen ebenfalls nutzen. Das spart Zeit und reduziert Fehler. Je besser die Datenqualität, desto besser können Daten ausgewertet werden, beispielsweise wie häufig eine Dienstleistung genutzt wird oder wie lange die Bearbeitung dauert. Standards sind die Basis für Interoperabilität. Das bedeutet, dass verschiedene Anwendungen miteinander funktionieren. All diese Verbesserungen sind zentrale Anliegen der Weiterentwicklung der Digitalen Verwaltung Schweiz . Die gemeinsame Steuerung sowie die Zusammenarbeit von Gemeinden, Städten, Kantonen und dem Bund werden intensiviert. Die gemeinsame Entwicklung von Standards und Architekturen soll Interoperabilität fördern. Parallel wird eine neue Kompetenz mit spezifischen Regeln zur Mitwirkung der Gemeinden, Städte und Kantone angestrebt, damit künftig wesentliche Standards für alle Gemeinwesen verbindlich sind. Während erarbeitet wird, wie sich Gemeinden künftig einbringen, ist es ihnen bereits heute möglich, sich durch Mitwirkung in den Fachgruppen des Vereins eCH und durch Beteiligung an den öffentlichen Konsultationen einzubringen und sicherzustellen, dass Verbindlichkeit da entsteht, wo sie Mehrwert erzielt. Florina German

Studie: viele Gemeinden zögern noch, KI einzusetzen

Um die Ergebnisse der vertieften Befragung zu KI zu deuten, muss man zunächst festhalten: In allen befragten Zielgruppen wird der Wissensstand dazu als gering eingestuft. Zwei Drittel der Unternehmen setzen noch gar keine KI ein. Auch die Verwaltungen, besonders die Gemeinden, nutzen KI meist nur in geringem Umfang. Die vorgängige Regulierung von KI durch Kantons- oder Bundesvorgaben wird als wesentlich betrachtet. Dabei sind die Chancen bekannt. Sowohl in Unternehmen als auch in der Verwaltung wird KI wenn, dann vor allem für interne Anwendungen genutzt. Ziel ist, Zeit zu sparen und Abläufe zu automatisieren. Obwohl eine grosse Zahl der Befragten auf viele der gestellten Fragen zu KI keine Auskunft geben konnte, scheint die Relevanz des Themas grundsätzlich bei den Befragten der Verwaltung angekommen zu sein. Die Zurückhaltung bei den Gemeinden ist erklärbar. Die Befragten geben an, dass es an Schulungen und Austauschmöglichkeiten zum Einsatz von KI fehlt – und an Personal. Nur einzelne Gemeinden führen Kurse und Schulungen durch. Auch die Nutzenden sind zurückhaltend. Nur wenige Befragte erachten die Entscheidungen einer KI als neutraler oder fairer als jene eines Menschen. Noch skeptischer sind sie gegenüber der vollständigen Übertragung behördlicher Entscheidungen vom Menschen auf ein KI-System. Bei allen Zielgruppen besteht das Bedürfnis, im Hinblick auf den Einsatz von KI durch die Behörden aktiv einbezogen zu werden. Florina German

Digital und barrierefrei: So klappt beides in ihrer Gemeinde

Die Strategie der DVS ist seit Anfang Jahr in Kraft. Eines ihrer Prinzipien: Nutzendenzentrierung und Inklusion. Bei der Ausgestaltung elektronischer Behördendienstleistungen werden zum Beispiel unterschiedliche IT-Grundkompetenzen, Sprachkenntnisse oder geistige sowie körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt. Alle sollen die Chancen der digitalen Transformation nutzen können. Das stellt Gemeinden in der Umsetzung vor Herausforderungen. Eine Auseinandersetzung mit dem internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten WCAG 2.1 ist zwingend erforderlich. Die Umsetzung solcher Standards fördert den Zugang und die Nutzung von Informationen und Dienstleistungen, die auf Websites und Apps angeboten werden, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen. Die DVS förderte 2023 ein Innovationsvorhaben zu digitaler Inklusion: Der Kanton Genf entwickelte mit fachlichen Partnern des World Wide Web Consortium ein Audit-Tool für digitale Zugänglichkeit. Es erlaubt Verwaltungsmitarbeitenden, die E-Accessibility ihrer Dienstleistungen zu bewerten. Es wurde ins Französische übersetzt und steht den Gemeinwesen zur Verfügung. Links für weitere Hilfsmittel für die barrierefreie Kommunikation finden Sie in der Onlineversion des Artikels. QR-CODE Weiterführende Informationen zum eCH-0059 Accessibility Standard Accessibility-Checklisten: Accessibility Checkliste – Home (digitaldialog.swiss) Weitere Tools: PAC 2021 – PDF/UA Foundation (pdfua.foundation) (für PDF) WAVE Chrome, Firefox, and Edge Extensions (webaim.org) ANDI – Accessibility Testing Tool – Install (ssa.gov) Colour Contrast Analyzer – TPGi Accessibility Developer Guide Die DVS fördert die jährliche E-Accessibility-Tagung und ist Co-Organisatorin: Veranstaltungen (admin.ch) Florina German

Tipps für Gemeinden vom Digital-Ratgeber

Digitale Behördendienste gibt es auf verschiedenen Ebenen: So geben beispielsweise viele Einwohnerinnen und Einwohner ihre Adresswechsel online bei der Gemeinde bekannt oder erfassen eine digitale Steuererklärung über ihre Kantons-Web-Applikation. Interoperabilität ist dann erreicht, wenn die verschiedenen Anwendungen, an denen solche Daten erfasst und gespeichert werden, zusammenarbeiten können. Das heisst nicht nur, dass die verschiedenen Systeme von Bund, Kantonen und Gemeinden miteinander kompatibel sind. Sie sollen interoperabel sein, also die gleichen so genannten offenen Standards nutzen: Die einmal erfassten Daten können unter Wahrung aller Rechtsgrundlagen und des Datenschutzes mit anderen Behörden geteilt werden. Als nationaler Datenkatalog der Schweiz unterstützt die Interoperabilitätsplattform I14Y den effizienten Datenaustausch zwischen Behörden, Unternehmen und Bürgern. Darin wird laufend eine Übersicht der Datensammlungen und Schnittstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden ausgebaut und deren Metadaten werden zentral zur Verfügung gestellt. Der grösste Vorteil von Interoperabilität für die Bevölkerung und für die Schweizer Gemeinden ist schnell genannt: Zeit sparen. Ein Beispiel: Interoperable Datensysteme helfen den Behörden, Online-Antragsformulare mit bereits bekannten Informationen auszufüllen. Auch die Datenqualität verbessert sich: Wenn ein Formular aus bestehenden Behördendaten vorausgefüllt wird, besteht kein Risiko für Fehler beim mehrfachen Eingeben der Daten. Damit die Daten hingegen überhaupt von einer Behörde zur nächsten weitergegeben werden können, müssen organisatorische, technische und rechtliche Voraussetzungen und Standards erfüllt sein. Die Digitale Verwaltung Schweiz setzt sich für Interoperabilität ein. Die Leistungen der DVS sind darauf ausgerichtet, einen Mehrwert für Bevölkerung, Wirtschaft und öffentliche Verwaltungen zu schaffen und – das ist auch das Wichtigste im Zusammenhang mit Interoperabilität – die Zusammenarbeit über die Staatsebenen hinweg zu fördern. Eine der Hauptaufgaben der DVS ist dabei die Förderung der Standardisierung und Harmonisierung von technischen und fachlichen Prozessen in Zusammenarbeit mit dem Verein eCH, der Interoperabilität und der gemeinsamen Nutzung von technischen Lösungen durch mehrere Verwaltungsstellen. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt die DVS als Partner. Darüber hinaus können sich einzelne Gemeinden per Einzelvertrag an der DVS beteiligen. Abschliessend noch ein Blick in den Digitalen Städtemonitor Schweiz von 2021, der den Stand der digitalen Transformation erhebt und dafür neben den Websites der Schweizer Städte auch neun städtische Gemeinden untersucht: Gemeinden wie Bussigny, Lyss, Steffisburg oder auch Zuchwil befinden sich aktuell unter den Top Ten, was Standardisierung und Interoperabilität angeht. Florina German

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