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Aktive Filter: Autor: Marion Loher Ausgabe: 11 | 2022 Alle Filter entfernen
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Denkmalpflege: In St. Gallen entscheiden künftig die Gemeinden

Im Kanton St. Gallen sind künftig die Gemeinden für die Baudenkmäler zuständig. Aber nicht nur für jene, die lokal von Bedeutung sind, sondern auch für jene, die kantonal und national bedeutsam sind. Dies hat der St. Galler Kantonsrat in seiner Juni- beziehungsweise Septembersession 2022 mit einer Anpassung im fünf Jahre alten Planungs- und Baugesetz beschlossen. Bisher brauchte es die Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege, wenn Objekte und Baudenkmäler verändert oder abgerissen werden sollten. Nach der Gesetzesänderung benötigen die Gemeinden keine Einwilligung der Fachstelle mehr. Der Kanton hat jedoch ein Rekurs- und Beschwerderecht und übernimmt eine beratende Rolle. Mit dieser Kompetenzverschiebung im Denkmalschutz gehört der Kanton St. Gallen zu einer Minderheit in der föderalistischen Schweiz. «In der Regel liegt die Zuständigkeit für die Denkmäler, die insbesondere von kantonaler und nationaler Bedeutung sind, bei den Kantonen», sagt Walter Engeler. Der Jurist ist Lehrbeauftragter für Denkmalrecht an der Berner Fachhochschule und hat das Standardwerk zum Denkmalrecht in der Schweiz verfasst. Eine ähnliche Regelung wie St. Gallen kenne beispielsweise noch der Kanton Thurgau, weiss er. Auch dort liege die Verantwortung für die geschützten Objekte bei den Gemeinden. Die Anpassungen im Denkmalschutz wurden im Kantonsrat allerdings nicht diskussionslos durchgewinkt. Insbesondere die Grünen und eine Mehrheit der Grünliberalen Partei wehrten sich. Ausserdem hatte ein Zusammenschluss von acht Schutz- und Fachverbänden wie WWF, Pro Natura und Architektenforum unter der Federführung des Heimatschutzes St. Gallen/Appenzell bereits zuvor den Vorschlag heftig kritisiert. «Die Kompetenzverlagerung verstösst gegen internationale Abkommen und gegen Bundesrecht», sagt Kathrin Hilber, die bis Ende September den Heimatschutz St. Gallen/Appenzell präsidierte. «Damit würde eine untere Staatsebene über Verantwortlichkeiten einer oberen Ebene entscheiden: Gemeinden könnten Bauentscheide fällen, die vom Kanton beziehungsweise vom Bund zu bezahlen sind.» «Für einen wirkungsvollen Schutz braucht es eine starke kantonale Denkmalpflege, sonst drohen Verluste von wichtigen Zeugen.» Kathrin Hilber, ehemalige Präsidentin Heimatschutz St. Gallen/Appenzell Zudem stellt sie infrage, ob die Gemeinden den neuen Verantwortlichkeiten nachkommen könnten. «Bisher hat nur eine Gemeinde im Kanton ein Reglement über Denkmalschutzbeiträge, obwohl dies das Gesetz seit drei Jahren vorschreibt», so Kathrin Hilber. Nur ein Drittel der 77 Gemeinden verfüge über genügend eigene Fachkenntnisse in Denkmal- und Naturschutzfragen. Ein weiteres Drittel ziehe jeweils Fachpersonen bei, und ein letztes Drittel fälle leider oft Fehlentscheide, genehmige Abbrüche, Umbauten und Eingriffe, die Schutzobjekte stark beeinträchtigten oder gar zerstörten. «Das kann und darf nicht sein», sagt die ehemalige Verbandspräsidentin. Die St. Galler Regierung hatte sich für eine Änderung im Denkmalschutz ausgesprochen, weil die bisherigen Bestimmungen von verschiedenen Gemeinden und den Wirtschaftsverbänden nicht mehr akzeptiert wurden. Rolf Huber ist Kantonsrat (FDP) und Präsident der Rheintaler Gemeinde Oberriet. Gleichzeitig steht er der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) vor. Dieser Verein vertritt die Interessen der Gemeinden im Kanton. Huber kann die Aufregung und Kritik der Verbände nicht nachvollziehen. «Auch mit der Kompetenzverschiebung bleibt die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Denkmalpflege bestehen», sagt er. Die kantonale Fachstelle werde auch künftig früh in die Verfahren eingebunden, und ihr Urteil bleibe weiterhin wegweisend. «Die Gemeinden werden die Pflege und Bewahrung ihrer Denkmäler weiterhin sehr ernst nehmen.» Rolf Huber, Kantonsrat (FDP), Gemeindepräsident Oberriet und Präsident der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) Einzig in der «Gesamtabwägung einer Baubewilligung» habe die Kommune nun etwas mehr Spielraum, um über die Wichtigkeit von hauptsächlich Details zu entscheiden. «Aber», betont der VSGP-Präsident, «ein Gebäude von kantonaler oder nationaler Bedeutung wird mit Sicherheit nicht einfach abgebrochen.» Alles andere sei Angstmacherei. «Die Gemeinden werden die Pflege und Bewahrung ihrer Denkmäler weiterhin sehr ernst nehmen.» Dazu seien sie durchaus in der Lage, kontert er, auch fachlich. «Die Behörden vor Ort kennen ihre Objekte am besten. Zudem werden sie von verschiedensten externen Seiten gut beraten. Dazu gehört auch die kantonale Denkmalpflege.» Die neue Bestimmung verbessere jedoch die Situation für die Gemeinden, die Grundeigentümer und die Investoren. Die Verbände haben angekündigt, eine «Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten» einzureichen. Dies wollen sie noch in diesem Jahr tun. «Für einen wirkungsvollen Schutz braucht es eine starke kantonale Denkmalpflege, sonst drohen Verluste von wichtigen Zeugen», sagt Kathrin Hilber. Walter Engeler, der auch Institutionen und Behörden in Denkmal- und Steuerrecht berät, hat die Diskussionen in seinem Heimatkanton verfolgt. Er sagt: «Eines der wichtigsten Abkommen des Europarats zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes ist die Granada-Konvention. Sie gilt auch in der Schweiz und ist für die Kantone Massstab bei der Umsetzung der Gesetzgebung.» Das Abkommen verlange ein «wirksames Kontroll- und Genehmigungsverfahren» zum Schutz von Baudenkmälern. «Ob hier das Aufsichtsrecht des Kantons über die Gemeinden genügt, ist fraglich.» Marion Loher

Wie aus Abwasser saubere Energie wird

Neuhausen im Kanton Schaffhausen hat eine grosse Touristenattraktion: den Rheinfall. Jedes Jahr kommen mehrere Hunderttausend Menschen aus dem In- und Ausland in die Gemeinde am Rhein, um das Naturschauspiel zu bewundern. Weniger bekannt ist, dass ein paar Meter weiter flussaufwärts eine Abwasserreinigungsanlage steht, die ARA Röti. Seit Jahren reinigt sie zuverlässig das Abwasser von Industrie und Haushalten in den umliegenden Gemeinden. Seit Herbst 2019 wird dem Abwasser Wärme entzogen und als saubere Energie ins Wärmenetz der Energieverbund Neuhausen am Rheinfall AG (EVNH) gespeist. Diese Umweltwärme wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen und Organisationen zum ökologischen Heizen genutzt. «In den nächsten 30 Jahren können so 138 000 Tonnen CO 2 eingespart werden», sagt Daniel Meyer, Geschäftsführer des EVNH. «Das ist ein grosser Schritt für die Gemeinde in der Energiewende.» Die EVNH ist ein Tochterunternehmen des Elektrizitätswerks der Kanton Schaffhausen AG (EKS). Als die SIG Gemeinnützige Stiftung 2014 das sich in der Nähe der ARA Röti befindende Industrieareal umnutzen und insbesondere fossile Energieträger durch erneuerbare Wärme ersetzen wollte, war auch das EKS an Bord. Im Laufe der Projektentwicklung zeigte sich, dass ein weit grösseres Potenzial zugunsten aller möglichen Wärmebezüger realisiert werden könnte, wenn über das SIG-Areal hinausgedacht wurde. So entstand ein Gesamtenergiekonzept, das auch die Nutzung bestehender Synergien wie des bereits vorhandenen Wärmeverbunds Herbstäcker in der Gemeinde oder des Kesselhauses, der bisherigen Energiezentrale des SIG-Areals, einschloss. Dies waren die ersten Schritte auf dem Weg zum Energieverbund. Die Gemeinde unterstützte das Vorhaben bereits in einer frühen Phase, wurde Projektträgerin und in der Folge auch Aktionärin der EVNH. «In den nächsten 30 Jahren können 138 000 Tonnen CO 2 eingespart werden. Das ist ein grosser Schritt für die Gemeinde in der Energiewende.» Daniel Meyer, Geschäftsführer Energieverbund Neuhausen am Rheinfall AG (EVNH) Nach einer Volksabstimmung wurde der bisherige, fossil beheizte Wärmeverbund Herbstäcker in den neuen Energieverbund integriert. Der Tenor war klar: Das Wärmenetz soll nach und nach erweitert werden, damit weite Teile der Gemeinde mit erneuerbarer Abwärme versorgt werden können. Im Februar 2018 starteten die Bauarbeiten für den neuen Energieverbund, und im Herbst desselben Jahres konnten die ersten Kundinnen und Kunden mit Wärme beliefert werden. Seither wurde der Perimeter des Wärmeverbundes in der Gemeinde erweitert. Das Leitungsnetz hat mittlerweile eine Gesamtlänge von 6,4 Kilometern, und bis Ende 2021 waren 144 Gebäude ans Fernwärmenetz angeschlossen. «Noch vor diesem Winter werden wir die dritte Wärmepumpe in Betrieb nehmen können», sagt Meyer. «Damit steigt die installierte Wärmeleistung des Energieverbunds auf 16,5 Megawatt.» Die Hauptenergiezentrale befindet sich auf dem SIG-Areal, im sogenannten Kesselhaus. Hierher gelangt das gereinigte Abwasser aus der nahe gelegenen Kläranlage Röti über eine Wärmetauscherzentrale. Im Kesselhaus bringen aktuell zwei, bald sogar drei Wärmepumpen die «kalte» Abwärme der ARA, die bisher ungenutzt verpuffte, auf ein nutzbares Temperaturniveau von rund 70 Grad. «Die Strommenge, die wir dafür benötigen, ist verhältnismässig gering», sagt der EVNH-Geschäftsführer. Als wichtiges Nebenprodukt fällt Kälte an, die ebenfalls ins Versorgungsgebiet an Kundinnen und Kunden mit Kältebedarf geliefert wird. «Um die Spitzenlast an den kalten Wintertagen abdecken zu können, stehen uns zwei Erdgaskessel zur Verfügung. Hier wird die Vorlauftemperatur abhängig von der Aussentemperatur bis 80 Grad angehoben.» Durch das Konzept mit mehreren redundanten Energieerzeugern könne eine zuverlässige Wärme- und Kälteversorgung gewährleistet werden. «Da ein Kessel mit einem Zweistoffbrenner ausgestattet ist, kann bei einer Gasmangellage notfalls für die Spitzenlast auch auf Heizöl umgeschaltet werden», so Meyer. «Den Kunden wird vertraglich zugesichert, dass mindestens 80 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Ressourcen stammen.» Die Wärme beziehungsweise die Kälte wird mit entmineralisiertem Wasser über Fernleitungsrohre zu den Kundinnen und Kunden transportiert. Dies erfolgt unterirdisch in gut isolierten Rohren, um einen Wärmeverlust auf dem Transportweg so gering wie möglich zu halten. Die Gemeinde war von Anfang an begeistert von der Idee der Abwärmenutzung. «Es gibt ja fast nichts Nachhaltigeres, als aus Abwasser Energie zu gewinnen», sagt Gemeindepräsident Felix Tenger. Und es entspricht dem Konzept der Gemeinde, die seit Jahren das Label Energiestadt trägt und den Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energien unterstützt. Seit dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise seien die Anfragen in der Gemeinde für einen Anschluss an den Wärmeverbund stark gestiegen, sagt Tenger. Deshalb steht in Kürze eine weitere Erweiterung des Perimeters an. «So können wir zusätzliche Gebäude an das Fernwärmenetz anschliessen.» «Es gibt ja fast nichts Nachhaltigeres, als aus Abwasser Energie zu gewinnen.» Felix Tenger, Gemeindepräsident Neuhausen am Rheinfall Und es dürften künftig noch mehr werden. Die Gemeinde am Rheinfall wächst bevölkerungsmässig stark. Bis Ende 2024 rechnet der Gemeindepräsident mit einer Zunahme von 2000 Personen auf insgesamt 12 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit ist und bleibt Neuhausen am Rheinfall die zweitgrösste Gemeinde im Kanton, nach der Stadt Schaffhausen. Beim Energieprojekt hingegen liegt die Gemeinde vorne. Zurzeit gibt es nichts Vergleichbares im Kanton. Marion Loher

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