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Aktive Filter: Kategorie: Institution Gemeinde Autor: Marion Loher Alle Filter entfernen
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Stadtpräsident von Rapperswil-Jona: «Manche Themen brauchen einfach Zeit»

Es war ein denkwürdiger Tag für Rapperswil-Jona (SG): Am 12. März 2023 lehnten die Stimmberechtigten die Einführung eines Parlaments ab. Das Resultat war knapp. Bei einer Stimmbeteiligung von 45,3 Prozent waren 4355 Stimmberechtigte dagegen (51,7 Prozent) und 4065 Stimmberechtigte dafür. Der Stadtrat und alle Ortsparteien waren damals für ein Parlament gewesen. «Der Entscheid zeigt exemplarisch, was das Problem für den Stadtrat bei einer Stadt unserer Grösse mit einer Bürgerversammlung ist», sagt Stadtpräsident Martin Stöckling (FDP). «Es fehlen Echokammern, die uns qualitative Rückmeldungen aus der Bevölkerung liefern.» Sie hätten zwar im Vorfeld Informationsveranstaltungen und ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. An Letzterem nahmen auch viele Einwohnerinnen und Einwohner teil und sprachen sich grossmehrheitlich für ein Parlament aus. «Diese Rückmeldungen geben aber anscheinend kein belastbares Meinungsbild», sagt Stöckling. Ein parlamentarischer Prozess hätte diese Problematik entschärft, ist er überzeugt. «Vorlagen, die von Parlamentarierinnen und Parlamentariern überprüft und allenfalls überarbeitet werden, haben eine viel grössere Chance, mehrheitsfähig zu sein.» Die Gegnerinnen und Gegner des Parlamentsbetriebs befürchteten vor allem den Verlust der direkten politischen Mitsprache. Zudem würde der gesamte politische Prozess langsamer und komplizierter, und Parteien würden noch stärker nur aus Eigeninteresse handeln. Stadtpräsident Martin Stöckling kennt diese Argumente, er hat sie ebenfalls vertreten. Das war 2015, als die Bürgerversammlung die Schaffung eines Parlaments schon einmal ablehnte. Damals präsidierte Stöckling noch das gegnerische Komitee. Zwei Jahre später wurde er zum Präsidenten der seit 2007 fusionierten Stadt Rapperswil-Jona gewählt. Mittlerweile hat er seine Meinung zum Thema geändert. «Es gibt gesellschaftliche Tendenzen, die sich in den vergangenen Jahren verstärkt haben. Der Einfluss der Parteien hat abgenommen und die Mediennutzung hat sich verändert. Der politische Meinungsbildungsprozess funktioniert nicht mehr richtig», sagt er. Die Vorlagen des Stadtrats seien zu wenig breit abgestützt, und es werde immer schwieriger, herauszufinden, wo es Kompromisse brauche, um eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. «Die heutigen Partizipationsverfahren können den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess auf Dauer nicht ersetzen.» «Die heutigen Partizipationsverfahren können den parlamentarischen Meinungsbildungsprozess auf Dauer nicht ersetzen.» Martin Stöckling, Stadtpräsident von Rapperswil-Jona (SG) Rapperswil-Jona ist mit seinen 28 000 Einwohnerinnen und Einwohnern die grösste Stadt in der Schweiz mit Bürgerversammlung. Es gibt Städte und Gemeinden mit einer weitaus kleineren Einwohnerzahl, welche die Bürgerversammlung abgeschafft und ein Parlament eingeführt haben. So wie Gossau (SG). Die Stadt zählt rund 18 000 Einwohnerinnen und Einwohner und hat seit 2001 ein Parlament. Die 30 Mitglieder treffen sich durchschnittlich siebenmal pro Jahr, um über politische Geschäfte zu diskutieren und zu entscheiden. Für Urs Salzmann, Kommunikationsbeauftragter der Stadt Gossau, hat das Parlament den Vorteil, dass die Exekutive durch die Anzahl vorgegebener Sitzungstermine mehr Möglichkeiten hat, der Legislative Geschäfte zu unterbreiten. Zudem diskutierten die Fraktionen und die vorberatende Kommission eine Vorlage vertiefter, als es beim Modell Bürgerversammlung möglich ist, und es sei schwieriger, Abstimmungsergebnisse durch eine Mobilisierung von Stakeholdergruppen zu beeinflussen. Doch es gibt auch Nachteile. Wegen der parteipolitischen Zusammensetzung sei die Gefahr grösser, dass Geschäfte «ver(partei)politisiert» werden, so Salzmann. Und: «Ein Teil der Bürgerschaft wird von politischen Themen sicher mehr distanziert, da viele Entscheide im Parlament gefällt werden und nur noch wenig an die Urne kommt.» Seit der Einführung des Parlaments habe es jedoch keine politischen Vorstösse gegeben, um das Parlament abzuschaffen. «Ein Teil der Bürgerschaft wird von politischen Themen sicher mehr distanziert, da viele Entscheide im Parlament gefällt werden.» Urs Salzmann, Kommunikationsbeauftragter der Stadt Gossau (SG) Der Stadtrat von Rapperswil-Jona respektiert den Volkswillen und sieht die Bürgerversammlung als direktdemokratisches Instrument bestätigt. Dennoch dürfte das Thema Parlamentsbetrieb nicht abgeschrieben sein. Bei der Abstimmung 2023 fehlten den Befürwortern lediglich 300 Stimmen, vor neun Jahren trat die Bürgerversammlung nicht einmal auf die Diskussion ein. Stadtpräsident Martin Stöckling glaubt, dass die Vorlage bei einem nächsten Versuch gute Chancen hätte. Allerdings sei es nicht opportun, dass die Behörden einen erneuten Anlauf starteten, ein solcher müsste aus der Bevölkerung kommen. «Es gibt Themen, die brauchen Zeit.» Und mehrere Anläufe. Bei Gossau klappte die Parlamentseinführung im vierten Versuch. Marion Loher

«Es gibt noch viele Lücken»

Peppino Giarritta: Ich war nicht wirklich überrascht. Es ist Tatsache, dass die digitale Transformation noch nicht in allen Bereichen der Verwaltungen gleich fortgeschritten ist. Es gibt noch viele Lücken. Das hat zum einen damit zu tun, dass die Verwaltungen per se recht gut funktionieren. Der Leidensdruck, etwas zu ändern, war bis anhin wenig ausgeprägt. Zum anderen sind die Verwaltungen nicht überall so gut aufgestellt, um die digitale Transformation aktiv anzugehen. Man hat in den vergangenen Jahren zwar Bewegung gesehen, aber die Umsetzung, auch die von politischen Vorgaben und gesetzlichen Grundlagen, braucht Zeit. Ein solcher Vergleich ist mit Vorsicht zu geniessen. In vielen Ländern sind die Ausgangslage und die Rahmenbedingungen unterschiedlich. Skandinavische Länder beispielsweise haben einen anderen Umgang mit Daten und Datenschutz, Italien ist zentralistischer organisiert, und Österreich hat das Thema früher auf die politische Agenda gesetzt als die Schweiz und ist deshalb weiter fortgeschritten. Der Föderalismus ist eine zusätzliche Herausforderung, aber er gehört zur Schweiz und hat auch viel Gutes, wie die Nähe der Gemeinden zur Bevölkerung. Gerade beim Thema Sicherheitsbedürfnis hilft uns diese Verbundenheit, sie stärkt das Vertrauen in die E-Services. Grundsätzlich bin ich für die Koordination der digitalen Transformation von Bund, Kantonen und Gemeinden verantwortlich und setze mich dort ein, wo mehrere föderale Ebenen involviert sind. Im ersten Jahr hat mich vor allem der Aufbau der Organisation mit ihrer Geschäftsstelle beschäftigt. Jetzt geht es darum, die DVS im Rahmen der politischen Vorgaben zu gestalten und zu führen. Sie profitieren überall dort, wo im Bereich der digitalen Transformation der Verwaltungen die Kräfte gebündelt werden. Sie können Basisdienste und Infrastruktur nutzen, in Gremien und Arbeitsgruppen der DVS mitwirken und sich im Rahmen von Veranstaltungen vernetzen und Wissen austauschen. Zurzeit sind wir damit beschäftigt, Basisdienste wie die E-ID aufzubauen und Projekte im Bereich Datenmanagement zu fördern. Zu Letzteren gehört auch der nationale Adressdienst, der den elektronischen Zugang zu Adressen aus allen Gemeinden über eine zentrale Plattform ermöglicht. Dazu kommt das Thema Cloud. Hier werden derzeit gemeinsam Grundlagen erarbeitet, damit Cloud-Lösungen sicher eingesetzt werden können. Viele Menschen in der Schweiz sind skeptisch gegenüber der fortschreitenden Digitalisierung. Das hat auch die Abstimmung über die Einführung der E-ID im März 2021 gezeigt, die deutlich abgelehnt wurde. Wie wollen Sie künftig die Zweifel in der Bevölkerung ausräumen? Wichtig ist eine gute, transparente Kommunikation, in der auch offen über die Risiken der Digitalisierung gesprochen wird. Insgesamt soll der Fokus verstärkt auf die vielen konkreten Services gerichtet werden, die bereits heute gut funktionieren. Wenn die Menschen sehen, dass ihnen diese elektronischen Dienstleistungen das Leben erleichtern, wird sich auch ihre Wahrnehmung im Bereich Sicherheit verbessern. Digitalisierung und Datenschutz müssen Einklang finden. Es gibt in der Umsetzung aber noch offene Fragen über die Interpretation von Datenschutz. Gesellschaft und Technologie verändern sich ständig, deshalb muss auch der Datenschutz laufend neu ausgehandelt werden. Das Bedürfnis der Bevölkerung aber ist klar: Sie will, dass die persönlichen Daten geschützt werden. Als Ergänzung zu den traditionellen Identifikationsmitteln vereinfacht sie der Bevölkerung und den Unternehmen Behördenkontakte und den Bezug von staatlichen Dienstleistungen. Wir möchten eine zweckmässige und tragfähige E-ID-Lösung schaffen, die sichere und medienbruchfreie Prozesse ermöglicht, damit Nutzerinnen und Nutzer Zeit und Geld sparen. Im Projekt wird unter Einbezug interessierter Kreise ein neuer Lösungsansatz für eine staatliche E-ID entwickelt. Die Vorlage soll noch dieses Jahr in die Vernehmlassung und nächstes Jahr ins Parlament kommen. Wir brauchen eine erneute Diskussion in der Politik und der Öffentlichkeit. Informationen: www.digitale-verwaltung-schweiz.ch , www.administration-numerique-suisse.ch Marion Loher

Denkmalpflege: In St. Gallen entscheiden künftig die Gemeinden

Im Kanton St. Gallen sind künftig die Gemeinden für die Baudenkmäler zuständig. Aber nicht nur für jene, die lokal von Bedeutung sind, sondern auch für jene, die kantonal und national bedeutsam sind. Dies hat der St. Galler Kantonsrat in seiner Juni- beziehungsweise Septembersession 2022 mit einer Anpassung im fünf Jahre alten Planungs- und Baugesetz beschlossen. Bisher brauchte es die Zustimmung der kantonalen Denkmalpflege, wenn Objekte und Baudenkmäler verändert oder abgerissen werden sollten. Nach der Gesetzesänderung benötigen die Gemeinden keine Einwilligung der Fachstelle mehr. Der Kanton hat jedoch ein Rekurs- und Beschwerderecht und übernimmt eine beratende Rolle. Mit dieser Kompetenzverschiebung im Denkmalschutz gehört der Kanton St. Gallen zu einer Minderheit in der föderalistischen Schweiz. «In der Regel liegt die Zuständigkeit für die Denkmäler, die insbesondere von kantonaler und nationaler Bedeutung sind, bei den Kantonen», sagt Walter Engeler. Der Jurist ist Lehrbeauftragter für Denkmalrecht an der Berner Fachhochschule und hat das Standardwerk zum Denkmalrecht in der Schweiz verfasst. Eine ähnliche Regelung wie St. Gallen kenne beispielsweise noch der Kanton Thurgau, weiss er. Auch dort liege die Verantwortung für die geschützten Objekte bei den Gemeinden. Die Anpassungen im Denkmalschutz wurden im Kantonsrat allerdings nicht diskussionslos durchgewinkt. Insbesondere die Grünen und eine Mehrheit der Grünliberalen Partei wehrten sich. Ausserdem hatte ein Zusammenschluss von acht Schutz- und Fachverbänden wie WWF, Pro Natura und Architektenforum unter der Federführung des Heimatschutzes St. Gallen/Appenzell bereits zuvor den Vorschlag heftig kritisiert. «Die Kompetenzverlagerung verstösst gegen internationale Abkommen und gegen Bundesrecht», sagt Kathrin Hilber, die bis Ende September den Heimatschutz St. Gallen/Appenzell präsidierte. «Damit würde eine untere Staatsebene über Verantwortlichkeiten einer oberen Ebene entscheiden: Gemeinden könnten Bauentscheide fällen, die vom Kanton beziehungsweise vom Bund zu bezahlen sind.» «Für einen wirkungsvollen Schutz braucht es eine starke kantonale Denkmalpflege, sonst drohen Verluste von wichtigen Zeugen.» Kathrin Hilber, ehemalige Präsidentin Heimatschutz St. Gallen/Appenzell Zudem stellt sie infrage, ob die Gemeinden den neuen Verantwortlichkeiten nachkommen könnten. «Bisher hat nur eine Gemeinde im Kanton ein Reglement über Denkmalschutzbeiträge, obwohl dies das Gesetz seit drei Jahren vorschreibt», so Kathrin Hilber. Nur ein Drittel der 77 Gemeinden verfüge über genügend eigene Fachkenntnisse in Denkmal- und Naturschutzfragen. Ein weiteres Drittel ziehe jeweils Fachpersonen bei, und ein letztes Drittel fälle leider oft Fehlentscheide, genehmige Abbrüche, Umbauten und Eingriffe, die Schutzobjekte stark beeinträchtigten oder gar zerstörten. «Das kann und darf nicht sein», sagt die ehemalige Verbandspräsidentin. Die St. Galler Regierung hatte sich für eine Änderung im Denkmalschutz ausgesprochen, weil die bisherigen Bestimmungen von verschiedenen Gemeinden und den Wirtschaftsverbänden nicht mehr akzeptiert wurden. Rolf Huber ist Kantonsrat (FDP) und Präsident der Rheintaler Gemeinde Oberriet. Gleichzeitig steht er der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) vor. Dieser Verein vertritt die Interessen der Gemeinden im Kanton. Huber kann die Aufregung und Kritik der Verbände nicht nachvollziehen. «Auch mit der Kompetenzverschiebung bleibt die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Denkmalpflege bestehen», sagt er. Die kantonale Fachstelle werde auch künftig früh in die Verfahren eingebunden, und ihr Urteil bleibe weiterhin wegweisend. «Die Gemeinden werden die Pflege und Bewahrung ihrer Denkmäler weiterhin sehr ernst nehmen.» Rolf Huber, Kantonsrat (FDP), Gemeindepräsident Oberriet und Präsident der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) Einzig in der «Gesamtabwägung einer Baubewilligung» habe die Kommune nun etwas mehr Spielraum, um über die Wichtigkeit von hauptsächlich Details zu entscheiden. «Aber», betont der VSGP-Präsident, «ein Gebäude von kantonaler oder nationaler Bedeutung wird mit Sicherheit nicht einfach abgebrochen.» Alles andere sei Angstmacherei. «Die Gemeinden werden die Pflege und Bewahrung ihrer Denkmäler weiterhin sehr ernst nehmen.» Dazu seien sie durchaus in der Lage, kontert er, auch fachlich. «Die Behörden vor Ort kennen ihre Objekte am besten. Zudem werden sie von verschiedensten externen Seiten gut beraten. Dazu gehört auch die kantonale Denkmalpflege.» Die neue Bestimmung verbessere jedoch die Situation für die Gemeinden, die Grundeigentümer und die Investoren. Die Verbände haben angekündigt, eine «Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten» einzureichen. Dies wollen sie noch in diesem Jahr tun. «Für einen wirkungsvollen Schutz braucht es eine starke kantonale Denkmalpflege, sonst drohen Verluste von wichtigen Zeugen», sagt Kathrin Hilber. Walter Engeler, der auch Institutionen und Behörden in Denkmal- und Steuerrecht berät, hat die Diskussionen in seinem Heimatkanton verfolgt. Er sagt: «Eines der wichtigsten Abkommen des Europarats zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes ist die Granada-Konvention. Sie gilt auch in der Schweiz und ist für die Kantone Massstab bei der Umsetzung der Gesetzgebung.» Das Abkommen verlange ein «wirksames Kontroll- und Genehmigungsverfahren» zum Schutz von Baudenkmälern. «Ob hier das Aufsichtsrecht des Kantons über die Gemeinden genügt, ist fraglich.» Marion Loher

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