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Öffentliches Engagement für die örtliche Beizenkultur

Nach einem Jahr Bauzeit sind im Dezember 2024 auf dem Gelände am Caumasee im Erdgeschoss das neue Selbstbedienungsrestaurant «Terrassa La Cauma» und im Obergeschoss das bediente Restaurant «Ustria La Cauma» realisiert worden. «Der Caumasee ist das Aushängeschild von Flims (GR) und spielt für den Tourismus eine zentrale Rolle», sagt Gemeinderat Guido Casty. Das Restaurant wie auch die Umgebung rund um den See sind Eigentum der Gemeinde. «Ein eigenes Restaurant zu führen, ist zwar nicht die Kernaufgabe einer Gemeinde, doch aufgrund der Bedeutung dieses Ortes sollen das Restaurant und der Caumasee im Besitz der Gemeinde bleiben», betont Guido Casty. Der knapp acht Millionen teure Neubau des Restaurants sei ein wichtiger Meilenstein für die 2862-Seelen-Gemeinde, die den Betrieb verpachtet. Neben dem Restaurant am Caumasee ist Flims auch Eigentümerin der Berghäuser Bargis, Foppa und Naraus. «Diese Häuser spielen für den Tourismus in Flims ebenfalls eine wichtige Rolle. Weil die bisherigen Eigentümer zum Teil keine Möglichkeit sahen, die Betriebe weiterzuführen, wollten wir durch den Kauf verhindern, dass die Gebäude irgendwann zu privaten Zwecken umgenutzt würden», begründet Guido Casty den Entscheid. Von Flims nach Altnau: Am 26. November 2020 genehmigten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Thurgauer Gemeinde am Bodensee den Rahmenkredit für das Areal Krone mit einer Gesamtsumme von 6,65 Millionen Franken. In nur zehn Monaten wurde der Restaurantneubau als Pavillon neben dem denkmalgeschützten Gebäude von 1810, das gleichzeitig im Rahmen des Kredites totalsaniert wurde, erstellt und 2022 eröffnet. «Wir haben das Gebäude bereits 2008 erworben, um das Land zu sichern, schliesslich befindet sich die Krone an zentraler Lage», berichtet Gemeindepräsident Hans Feuz. Als Herausforderungen nennt er den Spagat zwischen den unterschiedlichsten Ansprüchen aufseiten der Gemeinden und den Anforderungen an einen modernen Gastronomiebetrieb, der einen Gewinn abwerfen und die Investitionen in rund 15 Jahren amortisieren soll. Im Pachtvertrag ist bei einem Umsatz von 1,4 Millionen Franken eine Grundpacht von 8,5 Prozent vorgesehen, darüber 6,0 Prozent. «Wir ziehen eine positive Bilanz, das Projekt hat sich besser entwickelt als ursprünglich erwartet», freut sich Hans Feuz. Stefan Bruni, Co-Leiter am Institut für Betriebs- und Regionalökonomie der Hochschule Luzern, sieht die Entwicklung im Zusammenhang mit dem Abbau von Dienstleistungen vor allem in ländlichen Gemeinden. Mit dem Kauf der Dorfbeiz trete eine Gemeinde der Abwärtsspirale entgegen und verhindere einen weiteren Attraktivitätsverlust. Das Engagement der Gemeinde für die lokale Beizenkultur ist gemäss Stefan Bruni dann sinnvoll, wenn der Erhalt eines Restaurants durch die Gemeinde einem klaren Bedürfnis der Bevölkerung entspricht. Zudem sollte der Erwerb eines Restaurants zur Strategie der Gemeinde passen. Wenn es sich um das letzte Restaurant im Dorf handle oder diese Lokalität über einen grossen, für das Vereinsleben wichtigen Saal verfüge, könne dies den Kauf eines Gastronomiebetriebs durch die Gemeinde zusätzlich legitimieren. Manchmal lohnen sich grosse Säle aus wirtschaftlichen Gründen wegen ihrer hohen Unterhalts- und Energiekosten nicht. «Hier kann die Gemeinde zum Beispiel mit Leistungsaufträgen den Betrieb eines Saales finanziell unterstützen oder auch zusätzliche Leistungen bestellen, beispielsweise für einen Mittagstisch für die Kinder», so Stefan Bruni. «Man sollte ein Gastronomieprojekt nicht nebenbei machen, sondern sich durch eine externe Beratungsperson begleiten lassen.» Stefan Bruni, Co-Leiter am Institut für Betriebs- und Regionalökonomie der Hochschule Luzern In jedem Fall tue die Gemeinde gut daran, sich zu überlegen, welche Bedürfnisse und Kosten mit einem Kauf verbunden sind – und ob die Gemeinde diese Herausforderungen annehmen will und kann. «Die Übernahme und Renovation einer alten Liegenschaft bedeutet nicht nur hohe und oftmals unbekannte Zusatzkosten, es gilt ja auch, dem Betrieb wieder Leben einzuhauchen und einen geeigneten Pächter oder eine Pächterin zu finden», gibt Bruni zu bedenken. Die Gemeinde müsse die Konsequenzen eines Kaufs gut abschätzen können. Dies gelte auch für den politischen Prozess sowie die klare Regelung der Verantwortlichkeiten. «Da viele Gemeinderätinnen und -räte meistens zeitlich stark gefordert sind, sollte man ein Gastronomieprojekt nicht noch nebenbei machen, sondern sich durch eine externe Beratungsperson begleiten lassen», empfiehlt der Experte. Sinnvoll sei zudem ein Austausch mit anderen Gemeinden, die ähnliche Projekte führen. Fabrice Müller

«Das Bundesparlament ist ein wichtiger Treiber der Zentralisierung»

Adrian Vatter: Unser Beitrag basiert auf einer mehrjährigen Studie von Sean Müller und Paolo Dardanelli, die diese Kompetenzverschiebung wissenschaftlich untersucht haben. Für die Gemeinden existiert keine solche Studie, wir vermuten aber eine ähnliche Entwicklung. Adrian Vatter: Im internationalen Vergleich haben die Schweizer Städte und Gemeinden eine grosse Autonomie. Das führt zu einer hohen demokratischen Legitimität, zu mehr Effizienz und Innovation und zu weniger Korruption. Die Gemeinden sind die Träger der lokalen Demokratie. Gleichzeitig führt die Autonomie auch zu gewissen Ungleichheiten zwischen den Gemeinden. Grundsätzlich würde ich die Autonomie aber positiv bewerten. Rahel Freiburghaus: Eine neue Studie zeigt sogar, dass die Menschen glücklicher sind, je höher die subnationale Autonomie ist. Korrekterweise müsste man allerdings von Autonomien, im Plural, sprechen. Rahel Freiburghaus: Je nach Kanton ist die Gemeindeautonomie sehr unterschiedlich ausgeprägt. Tendenziell ist sie in der Ost- und der Innerschweiz höher und in der Romandie tiefer. Zudem haben die Städte und Gemeinden je nach Politikfeld unterschiedlich viel Autonomie. Und nicht zuletzt gilt es, nach der Art der Autonomie zu unterscheiden: Handelt es sich um Autonomie in Bezug auf die Steuern, in Bezug auf die Gesetzgebung oder in Bezug auf die Umsetzung? Adrian Vatter: Der Artikel 50 verstärkt die Akzeptanz und die Legitimation der kommunalen Ebene, und er verpflichtet den Bund, Rücksicht auf die besonderen Bedürfnisse von Städten, Agglomerationsgemeinden und Berggemeinden zu nehmen. Es entstand ein institutionalisierter Dialog durch die Tripartite Konferenz, in der auch der Gemeindeverband und der Städteverband vertreten sind, und die Städte und Gemeinden werden in den Vernehmlassungen besser wahrgenommen. Dadurch, dass es in der Schweiz keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, können Städte und Gemeinden den Artikel 50 aber nicht einklagen. Rahel Freiburghaus: Der Artikel 50 kann auch ein Anreiz für die kommunale Ebene sein, ihre Expertise auf Bundesebene aktiv einzubringen. Sie verfügt über gute Kenntnisse der Gegebenheiten vor Ort: Im Bereich der Klimaanpassung zum Beispiel haben sich viele Städte mit dem Konzept der Schwammstadt viel Fachwissen aufgebaut, von dem auch Bund und Kantone profitieren können. Wenn die Gemeinden und Städte dem Bund Sachverstand bieten können, werden sie auch angehört. «Der Artikel 50 verstärkt die Akzeptanz und die Legitimation der kommunalen Ebene.» Adrian Vatter, Professor für Schweizer Politik, Universität Bern Rahel Freiburghaus: Die Bundesverwaltung nimmt ihre Pflicht wahr, indem sie die Auswirkungen auf Städte und Gemeinden konsequent mitdenkt. Wir beobachten, dass Zentralisierungsschritte hauptsächlich vom Bundesparlament verursacht werden. Diese entstehen aus einer parteipolitischen Optik heraus, wenn wir zum Beispiel an die Frage nach dem Mindestlohn denken. Grund dafür ist unter anderem ein sich veränderndes Karrieremuster bei den Mitgliedern des Bundesparlaments: Die Ochsentour wird nicht mehr von allen absolviert, wodurch Erfahrungen aus der Kommunalebene und dadurch auch eine Sensibilität für ihre Anliegen fehlen. Adrian Vatter: Einerseits gilt es, die bestehenden Gefässe besser zu nutzen, aber auch, an neue Gefässe zu denken. Die Interessen der Gemeinden und Städte sind heterogen, wodurch der Auftritt gegenüber dem Bund an Bedeutung einbüsst. Die Kantone haben in der Konferenz der Kantonsregierungen ihre Kräfte gebündelt und treten sehr stark auf. Davon könnte die Kommunalebene lernen – vielleicht würde eine Konferenz der Gemeinde- und Stadtpräsidien ihr mehr Gewicht verleihen. Rahel Freiburghaus: Gelegentlich wird ein Städtesitz im Ständerat diskutiert. Das halten wir aber für wenig zielführend, da der Zeitpunkt der Einflussnahme dann zu spät ist. Die Forschung zeigt, dass Lobbyarbeit wirkungsvoller ist, wenn die Mitwirkung so früh wie möglich im Prozess erfolgt. «Der Artikel 50 kann auch ein Anreiz für die kommunale Ebene sein, ihre Expertise auf Bundesebene aktiv einzubringen.» Rahel Freiburghaus, Assistenzprofessorin für Schweizer und vergleichende Politik an der Universität Lausanne Nadja Sutter

Wie sich die Gemeinden ihren Platz in der Verfassung erkämpften

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) müsse alles daran setzen, damit die Gemeinden nicht zu reinen Vollzugsorganen des Bundes und der Kantone degradiert werden, schrieb der damalige Präsident Ulrich Isch 1997 in diesem Magazin. Gerade was finanzielle Lastenübertragungen oder den Aufgabenvollzug angehe, müssten die Gemeinden eine Möglichkeit haben, zuoberst zu intervenieren. Als die Arbeiten für eine neue Verfassung konkreter wurden, war es für die beiden Kommunalverbände (SGV und Schweizerischer Städteverband, SSV) deshalb klar, dass in dieser auch die Stellung der Gemeinden und Städte geregelt werden musste. Via den damaligen Ständerat Willy Loretan (AG, eh. Vorstandsmitglied SSV) reichten sie die Motion «Föderalistische Zusammenarbeit im Bundesstaat» ein. Ziel war es, in der Bundesverfassung einen Gemeindeartikel zu platzieren, der die Gemeindeautonomie garantiert und den Bund verpflichtet, bei der Gesetzgebung die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden und Städte zu beachten. Denn momentan sei die Bundesverfassung «sozusagen gemeindeblind», so Willy Loretan. In der Folge würden immer mehr Gesetze und Verordnungen an die Gemeinden adressiert, ohne dass diese sich dazu äussern könnten. Etwas anders sah das die Landesregierung. Der zuständige Bundesrat Arnold Koller antwortete: Die Stellung der Gemeinden werde vorab durch die Kantonsverfassungen definiert. Man werde bei der Überarbeitung des Verfassungsentwurfs aber «prüfen, ob die Ebene der Gemeinden und das Erfordernis der partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller drei Ebenen in der Bundesverfassung sichtbar zu machen sind». Ohnehin habe er bereits eine «erhöhte Sensibilität aller Bundesbehörden gegenüber den Anliegen der Gemeinden und Städte» feststellen können. Die Motion wurde schliesslich in ein schwächeres Postulat umgewandelt, woraufhin der Bundesrat die Angelegenheit als erledigt betrachtet habe, beklagte sich Ständerat Loretan später. Auch die Kantone waren nicht begeistert, dass neben dem Bund und ihnen selbst nun auch die Gemeinden als dritter Pfeiler des Föderalismus gestärkt werden sollten. In der Schweizer Gemeinde ist gar die Rede von «massivem Widerstand» – die Kantone hätten «nichts unterlassen», um die Bestrebungen von SGV und SSV zu vereiteln. Anfänglich hatten sie damit offenbar auch Erfolg: In seiner Vernehmlassungsantwort auf den neuen Verfassungsentwurf kritisierte der SGV 1996, dass er die «tragende Rolle der Städte und Gemeinden als Legitimationsgrundlage des Staates» nicht sichtbar mache und Bund und Kantone nicht verpflichte, Rücksicht auf die Anliegen der Gemeinden zu nehmen. Bezeichnenderweise hatte der Bundesrat zwar Kantone, Parteien, Verbände und Bürger namentlich eingeladen, sich zum Verfassungsentwurf zu äussern – nicht aber die Gemeinden und Städte. Ihre Forderung nach einem «Gemeindeartikel» in Gefahr sehend, organisierten die beiden Kommunalverbände 1997 eine Pressekonferenz, an der sie den eidgenössischen Räten eine von rund 1700 Gemeinden und Städten unterzeichnete Petition überreichten. In dieser forderten sie, dass die kommunale Ebene als wichtiger Partner des Bundes in der neuen Verfassung angemessen berücksichtigt wird. Und sie schoben die Warnung nach: «Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband werden ihre Unterstützung für das Verfassungswerk vom Ausgang der Beratungen in den Räten abhängig machen.» Diese Ansage zeigte offensichtlich Wirkung: Im Amtlichen Bulletin ist daraufhin mehrmals zu lesen, wie verschiedene Parlamentsmitglieder auf die Forderung der Gemeinden und Städte hinwiesen. Schliesslich zeigte sich auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mit einem Gemeindeartikel einverstanden – sofern sich die neue Verfassung nicht ins Verhältnis der Kantone zu den Gemeinden einmische. In der Folge wurde der Gemeindeartikel am 30. November 1998 vom Parlament angenommen, ein Jahr später stimmten Volk und Stände der revidierten Bundesverfassung und damit dem neuen Gemeindeartikel zu. Seither schreibt Art. 50 BV vor: Abs. 1: Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet. Abs. 2: Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden. Abs. 3: Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete. Fabio Pacozzi

Wie der Artikel 50 entstand: Erinnerungen eines Gemeindepräsidenten

Gustave Muheim hat den Umbruch Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre hautnah miterlebt: Er war von 1992 bis 2020 Gemeindepräsident von Belmont-sur-Lausanne (VD), sass bis 2020 im Vorstand des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV), war Mitglied des Vorstands der Union Waadtländer Gemeinden (UCV) und Präsident von Lausanne Région. An den Arbeiten zum Artikel 50 der Bundesverfassung, der die Mitsprache der Gemeinden garantiert und der dieses Jahr sein 25-jähriges Bestehen feiert, war er zwar nicht direkt beteiligt. Doch er spürte dessen Auswirkungen: «Mit dem Artikel 50 existieren die Gemeinden plötzlich auch auf Bundesebene. Davor wurden sie als Substrukturen der Kantone behandelt.» Eine Auswirkung des Artikels war die Gründung der Tripartiten Agglomerationskonferenz, an der Gustave Muheim als Vertreter der Corel (Communauté de la région lausannoise) teilnahm. Damals sassen zum ersten Mal Vertreterinnen und Vertreter des Bundes, der Kantone und der Gemeinden gemeinsam an einem Tisch. «Mit dem Artikel 50 existieren die Gemeinden plötzlich auch auf Bundesebene. Davor wurden sie als Substrukturen der Kantone behandelt.» Gustave Muheim, ehemaliger Gemeindepräsident von Belmont-sur-Lausanne (VD) Manon Röthlisberger

4 Fragen zu Lauterbrunnen Kanton Bern

«Wir sind auf den Tourismus angewiesen, möchten aber den Charakter unserer Dörfer bewahren.» Karl Näpflin, Gemeindepräsident von Lauterbrunnen (BE) Karl Näpflin ist seit 2022 Gemeindepräsident von Lauterbrunnen und sass davor elf Jahre im Gemeinderat. Der Parteilose ist zu 30 Prozent bei der Gemeinde angestellt. Neben seiner politischen Tätigkeit ist er Inhaber und Geschäftsführer eines Chaletbau- und Immobilienunternehmens. Im Winter betreibt er als Hobby eine Schneebar vor seinem Haus in Wengen. Als nächste Gemeinde hat er Anniviers (VS) ausgewählt.

Kommunikationsumfrage: Newsletter und Magazin sind beliebt

Wie kann der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) so kommunizieren, dass er sein Zielpublikum – die Gemeinden – am besten erreicht? Um diese Frage zu beantworten, führte der SGV im April und Mai eine interaktive Umfrage durch. Mehr als 500 Personen nahmen an der Umfrage teil, 71 Prozent davon waren Angestellte bei einer Gemeinde und 20 Prozent Kommunalpolitikerinnen und -politiker. Die nun vorliegenden Resultate bestätigen die bisherige Strategie des Schweizerischen Gemeindeverbands. Insbesondere der Newsletter und das Verbandsmagazin «Schweizer Gemeinde» bewerten die Teilnehmenden sehr positiv: Der Newsletter biete einen kompakten und guten Überblick und das Magazin praxisnahe Artikel. Sie schätzen die glaubwürdigen und verlässlichen Informationen, die verständlich wiedergegeben werden. Weniger bekannt sind die Social-Media-Kanäle des SGV; sie werden dementsprechend auch weniger genutzt. Auch die Verbandshomepage wird nur bedingt direkt angegangen. Aufschlussreich war besonders die Frage nach den Themen, welche die Gemeinden beschäftigen. Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden gab an, dass die Digitalisierung hoch oben auf der Prioritätenliste steht. Sie wollen wissen, welche digitalen Verwaltungslösungen andere Gemeinden nutzen oder wie Gemeinden bei der Digitalisierung zusammenarbeiten können. Aber auch der Einbezug der Bevölkerung in sogenannt partizipative Prozesse oder der Fachkräftemangel sind Themen, worüber die Gemeinden noch mehr wissen wollen. Hingegen interessieren Themen wie Energie, Biodiversität, Integration sowie Kulturförderung die Teilnehmenden weniger. Viele Gemeinden schätzen die Best-Practice-Beispiele, die in der «Schweizer Gemeinde» vorgestellt werden, und wünschen sich einen konkreten Bezug der behandelten Themen zur Praxis sowie eine regionale Einbettung. Auch konkrete Handlungsempfehlungen wie Leitfäden sind gefragt. Zahlreiche Teilnehmende gaben in diesem Zusammenhang an, dass ihnen der Austausch mit anderen Gemeinden fehlt. Sie wünschen sich dazu interaktive Angebote wie Webinare. Der SGV wird die Resultate in den Sommermonaten vertieft auswerten und seine künftige Kommunikationsstrategie danach ausrichten. Nadja Sutter

GV 2025: Die Gemeindeautonomie im Fokus

Dass sich die Generalversammlung des Schweizerischen Gemeindeverbands rund um das Jubiläum des Artikels 50 der Bundesverfassung drehen würde, stand schon lange fest – ebenfalls der Austragungsort Vernier im Kanton Genf. Dass die Gemeindeautonomie und Vernier dann aber so im Fokus der Aktualität stehen würden, konnte niemand ahnen. Denn in Vernier lief zum Zeitpunkt der GV am 6. Juni ein Verfahren wegen Unregelmässigkeiten bei den letzten Wahlen. Rechtzeitig zur GV wurde zumindest die Wahl der Exekutiv-Mitglieder bestätigt und eine Verwaltung durch den Kanton abgewendet; die Untersuchung läuft derzeit noch. «Ein aussergewöhnlicher Fall», sagte der Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer am Podiumsgespräch im Rahmen der GV. Und er war sich mit den anderen Podiumsteilnehmenden, dem SGV-Präsidenten und Ständerat Mathias Zopfi und Waadtländer Nationalrat Laurent Wehrli, einig: Grundsätzlich könne das in jeder Gemeinde passieren. Eigentliches Thema des Podiums war aber die Gemeindeautonomie und eben der Artikel 50 in der Bundesverfassung. Seit 25 Jahren verpflichtet dieser den Bund, bei seinen Entscheiden Rücksicht auf die Gemeinden zu nehmen. Ganz im Sinne des Themas der GV: Starke Gemeinden, starker Staat. Grundsätzlich haben die Gemeinden eine starke Lobby im eidgenössischen Parlament, wie Moderatorin Natascha Schwyn feststellte: 119 von 200 Nationalrätinnen und Nationalräten waren oder sind politisch in einer Gemeinde tätig. «Ich merke, dass der SGV in den Räten auf viel Wohlwollen stösst», sagte SGV-Präsident Matthias Zopfi. Doch er fügte hinzu: «Nicht jedes Parlamentsmitglied hat den Artikel 50 unter dem Kopfkissen. Ich würde nicht sagen, dass der Artikel keine Wirkung hat, aber wir müssen ihn immer von Beginn an einfordern.» Die Berücksichtigung des Artikels müsse stärker werden, forderte Zopfi. Gesetze auf Bundes- und Kantonsebene müssen so ausgestaltet sein, dass die Gemeinden sie auch umsetzen können: Da waren sich die drei Podiumsteilnehmer einig. Der Thurgauer Regierungsrat Walter Schönholzer stellte allerdings die Frage: «Wie gross muss eine Gemeinde sein, damit sie autonom funktionieren kann?» Mathias Zopfi entgegnete: «Wir müssen von oben die Voraussetzungen schaffen, dass kleine Gemeinden nicht an den Anforderungen scheitern.» «Es geht nicht überall darum, auf Gemeindeebene zu entscheiden. Aber was auf kommunaler Ebene getan werden kann, soll dort bleiben.» Mathias Zopfi, Ständerat GL und SGV-Präsident Autonomie heisse auch, zu agieren, sagte der Nationalrat und Ex-Stadtpräsident von Montreux, Laurent Wehrli. Gleichzeitig waren sich die Podiumsteilnehmer bewusst, dass gewisse Themen besser auf Bundesebene angesiedelt sind. Walter Schönholzer sprach etwa die Digitalisierung an: «Hier tut die Schweiz gut daran, auf Ebene Bund Standards zu setzen.» Zopfi fasste zusammen: «Es geht nicht überall darum, auf Gemeindeebene zu entscheiden. Aber was auf kommunaler Ebene getan werden kann, soll dort bleiben.» Karine Bruchez, Präsidentin des Genfer Gemeindeverbands, erinnerte in der Diskussion mit der Genfer Staatsrätin Carole-Anne Kast daran, dass die Gemeindeautonomie kein abstraktes Prinzip sei, sondern sich durch Mittel und Kompetenzen ausdrücke. Staatsrätin Kast selber betonte die gegenseitige Abhängigkeit von Kanton und Gemeinden. Nicht einig wurden sich die Vertreterin der Gemeinden und jene des Kantons allerdings in der Frage, wie viel Autonomie den Genfer Gemeinden zugestanden werden sollte: Karine Bruchez wünschte sich mehr davon, Carole-Anne Kast zeigte sich zurückhaltend. Um den Bund an seine Verantwortung gegenüber den Gemeinden zu erinnern, präsentierte der SGV eine Deklaration der Städte und Gemeinden, die er gemeinsam mit dem Schweizerischen Städteverband anlässlich des 25-Jahr-Jubiläums des Artikels 50 ausgearbeitet hatte. Die Deklaration wird im September an Bundesrat Beat Jans übergeben. An der GV nutzten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, die Deklaration zu unterschreiben. Die Generalversammlung war auch Gelegenheit, auf das vergangene Geschäftsjahr des Schweizerischen Gemeindeverbands zurückzublicken. Finanziell war es erfolgreich: Die Jahresrechnung schloss mit einem Gewinn von rund 38'500 Franken, wie Direktorin Claudia Kratochvil ausführte. Dies sei auf eine grosse Budgetdisziplin, wichtige Partnerschaften sowie tiefere Aufwendungen für das Verbandsmagazin zurückzuführen. In der politischen Arbeit dominierten unter anderem die geplanten Sparmassnahmen des Bundes. Insbesondere im Asyl- und Umweltbereich würden für die Gemeinden viele Mittel wegfallen, wie SGV-Präsident Mathias Zopfi ausführte. Angesichts sich häufender Naturkatastrophen müssten aber gerade im Umweltbereich die Mittel eher erhöht als gekürzt werden. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die SGV-Mitgliedergemeinde Blatten (VS), welche Ende Mai durch einen Bergsturz vollständig zerstört wurde. Er sprach den Blattnerinnen und Blattnern im Namen des Verbands sein Mitgefühl aus. «Wir als Verband können nur eines tun, nämlich unsere Loyalität und unsere Hilfe dort anzubieten, wo wir es leisten können.» Nadja Sutter

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