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Münchenstein: Erstes kommunales Reglement für Behindertenrechte

Wie kann eine Gemeinde Menschen mit Behinderungen aktiv einbeziehen und Barrieren abbauen? Mit dieser Frage hat sich die Gemeinde Münchenstein (BL) in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Sie ist die erste Gemeinde, die ein Reglement zur Umsetzung des Behindertenrechtegesetzes des Kantons Basel-Landschaft erarbeitet hat; dies mit Unterstützung des Kantons und Experten der Universität Basel. Das kantonale Gesetz, das im Januar 2024 in Kraft getreten ist, fordert ein solches Reglement von den Gemeinden. Doch warum gerade Münchenstein? Das Thema Inklusion ist der Gemeinde nahe, nicht zuletzt weil sich in Münchenstein eine heilpädagogische Schule befindet. Die Gemeinde ist zudem ziemlicher Durchschnitt, nicht sehr gross, aber auch nicht klein, nicht reich, aber auch nicht arm. Und: Bei der Verwaltung und den Behörden ist eine gewisse Offenheit vorhanden. Das sagt Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel und Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der sowohl an der Ausarbeitung des kantonalen Gesetzes als auch des kommunalen Reglements beteiligt war. So hat Münchenstein seit Längerem eine Hörschlaufe für Menschen mit Hörbehinderungen im Gemeindeversammlungssaal installiert, die Website der Gemeinde ist möglichst barrierefrei gestaltet und ein Grossteil der öV-Haltestellen der Gemeinde sind behindertenfreundlich. Kernstück des neuen Reglements ist eine Behindertenkommission, die sich demnächst konstituieren und die am 1. Juli ihre Arbeit aufnehmen wird. Neben Gemeindevertretern werden darin Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen und Institutionen Einsitz nehmen sowie Personen mit Behinderungen. Die Kommission berät den Gemeinderat, macht auf Missstände aufmerksam und gibt Verbesserungsvorschläge ab. Sie kann sich grundsätzlich zu allen Lebensbereichen und zum gesamten Autonomiebereich der Gemeinde einbringen: von der Raumplanung über die Kommunikation bis hin zu öffentlichen Infrastrukturen und weiteren Themen. «Menschen mit Behinderungen sollen sich einbringen können und eine Stimme erhalten.» Stefan Friedli, Geschäftsleiter Gemeinde Münchenstein (BL) «Die Kommission erhält ein grosses Gewicht, denn der Gemeinderat muss dokumentieren, welche Eingaben gemacht wurden, und der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen, welche Massnahmen umgesetzt wurden oder eben nicht», sagt der Münchensteiner Geschäftsleiter Stefan Friedli. Dazu gehört auch, andere Gemeinwesen wie den Kanton oder Private auf deren Verantwortung aufmerksam zu machen, wenn die Gemeinde nicht zuständig ist. «Menschen mit Behinderungen sollen sich einbringen können und eine Stimme erhalten», fasst Stefan Friedli zusammen. Jennifer Bohler, Projektmitarbeiterin beim Kanton, fügt an: «Gemeinden und Kanton sind verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Durch die Kommission werden Prioritäten für die etappierte Umsetzung auf Gemeindeebene geschaffen.» Die Zusammenarbeit am Reglement erlebten die Beteiligten von Gemeinde, Kanton und Uni Basel als sehr bereichernd. «Die Lernkurve war für uns sehr steil. Wir mussten lernen, sehr konkret zu werden», erinnert sich Stefan Friedli. Markus Schefer lobt die Beteiligten: «Zentral ist die Offenheit gegenüber Anliegen von Menschen mit Behinderungen. Hier war ein starkes Engagement zu spüren.» Die Zusammenarbeit sei eine grosse Chance für die Gemeinde gewesen, ergänzt Gemeindepräsidentin Jeanne Locher. «Gemeinden und Kanton sind verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherzustellen.» Jennifer Bohler, Projektmitarbeiterin Kanton Basel-Landschaft Mitte März hat der Gemeinderat das Reglement der Gemeindeversammlung vorgelegt, die es mit grosser Mehrheit angenommen hat. Eines der Dokumente zum Geschäft war in Leichter Sprache verfasst. «Wir hatten im Vorfeld mit Reaktionen darauf gerechnet, aber tatsächlich wurde die Kommunikation in Leichter Sprache sehr gut aufgenommen», sagt Stefan Friedli. Auf Basis des Münchensteiner Reglements erarbeiten Kanton und Universität Basel nun ein Musterreglement, das allen anderen Baselbieter Gemeinden als Vorlage für ihr eigenes Reglement dienen kann. «Natürlich können auch ausserkantonale Gemeinden die Grundidee des Musterreglements übernehmen», sagt Markus Schefer. «Allerdings müssen sie die konkrete Ausgestaltung anpassen, da sich diese am Kanton Basel-Landschaft orientiert.» Münchenstein ist stolz auf das Reglement. Gemeindepräsidentin Jeanne Locher: «Für mich gehört es einfach zum Leben in Münchenstein, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen. Das gehört schliesslich zu den Menschenrechten.» «Für mich gehört es einfach zum Leben in Münchenstein, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen.» Jeanne Locher, Gemeindepräsidentin Münchenstein (BL) Informationen: Link zum Münchensteiner Reglement Nadja Sutter, zvg/Gemeinde Münchenstein

Verena Kuonens Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Ab dem Alter von zehn Jahren liess die Sehkraft von Verena Kuonen-Kohler kontinuierlich nach, bis sie mit 50 Jahren komplett erblindete. Das hinderte sie jedoch nicht daran, die Handelsschule mit sehr guten Noten abzuschliessen und sich nun, viele Jahre später, politisch zu engagieren. Sie sitzt im Gemeindeparlament von Pully (VD), wo sie seit 40 Jahren wohnt, und ist zusammen mit Nationalrätin Maya Graf (BL) Co-Präsidentin von Inclusion Handicap. Die Organisation hat zusammen mit anderen letztes Jahr die Inklusions-Initiative lanciert, die einen besseren Zugang für Behinderte zu Wohnraum, zu Verkehr und zur Arbeitswelt fordert. «Es wäre gut, wenn sich unsere Abgeordneten manchmal in unsere Position versetzen würden, um all unsere Unannehmlichkeiten zu verstehen.» Verena Kuonen, Parlamentarierin in Pully (VD), Co-Präsidentin Inclusion Handicap Alain Meyer

Bellinzona mit einem Fachreferenten für Inklusion

Fast zwei Jahre hat es gedauert, bis das Gemeindeparlament von Bellinzona eine Motion zur Schaffung eines Fachreferenten für Inklusion innerhalb der Gemeindeverwaltung gebilligt hat – ein Novum für eine Gemeinde im Kanton Tessin. Diese Person ist interne und externe Anlaufstelle und Mediator für alle Fragen, die Inklusion und Barrierefreiheit betreffen. Das Votum im November 2023 fiel fast einstimmig aus. Das war angesichts der Ablehnung durch den Stadtrat erstaunlich. Die Exekutive war der Meinung, dass die bisherige Politik in Sachen Inklusion ausreichend und keine eigene Stelle nötig sei. Bis anhin ist der Referent / die Referentin aber noch nicht designiert worden, wohl auch wegen der Gemeindewahlen vom 14. April. Die Motionäre erwarten aber, dass dies bald geschieht. Eine Gruppe von Frauen mit Behinderungen (Team Ticino Accessibile) hatte mit öffentlichem Druck zur Annahme der Motion beigetragen. «Die Figur eines Fachreferenten für Inklusion ist für die Systematisierung inklusiver Lösungen unverzichtbar.» Danilo Forini, Direktor Pro Infirmis Ticino Gerhard Lob

Nationale Aktionstage Behindertenrechte – ein Grund zum Feiern

Die Gleichstellung und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zielen darauf ab, dass in der Schweiz alle Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei und selbstbestimmt leben können. Seit 2004 konnten in vielen Bereichen Verbesserungen erzielt werden. Dennoch besteht noch Handlungsbedarf, zum Beispiel im Bereich des Wohnens, in der Arbeit, in der Zugänglichkeit von Dienstleistungen sowie auch in der Partizipation. Innovative Lösungsansätze sowie neue Partnerschaften sind gefragt, etwa bei der Digitalisierung, der Mobilität oder für individuelle Unterstützungsangebote. In der Schweiz sind alle Behörden für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) zuständig: der Bund, die 26 Kantone und die 2131 Gemeinden und Städte. «Innovative Lösungsansätze sowie neue Partnerschaften sind gefragt, etwa bei der Digitalisierung, der Mobilität oder für individuelle Unterstützungsangebote.» Giulia Brogini, Leiterin Geschäftsstelle Behindertenpolitik Bund und Kantone, EBGB Der Bundesrat hat Ende 2023 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes ( BehiG ) eröffnet. Diese lief bis Anfang April 2024. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat bis Ende des Jahres die Botschaft zum neuen Gesetz verabschiedet. Im Zentrum steht die Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung: Arbeit: Menschen mit Behinderungen werden explizit vor Diskriminierung geschützt. Arbeitgebende sind verpflichtet, zumutbare Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können. Dienstleistungen: Menschen mit Behinderungen müssen Zugang haben zu Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Private sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen diese Dienstleistungen ohne erschwerende Bedingungen in Anspruch nehmen können. Gebärdensprache: Die drei schweizerischen Gebärdensprachen werden anerkannt. Die Gleichstellung von gehörlosen Personen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und im Arbeitsleben wird gefördert. Die Arbeiten auf gesetzlicher Ebene ergänzen vier Programme in den Handlungsfeldern «Arbeit», «Dienstleistungen», «Wohnen» und «Partizipation». Die Programme zielen darauf ab, mehrere Projekte umzusetzen, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen konkret erleichtern. Jedes Programm wird von einem Ausschuss begleitet. In diesen Programmausschüssen gibt es Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Behörden und aus der Zivilgesellschaft. Auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) ist eingebunden. Zu den wichtigsten Projekten im Schwerpunkt Partizipation gehören aktuell die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2024. Die Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) geleitet und von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützt. Alle Kantone machen mit und haben Partnerschaften mit Behindertenorganisationen sowie zahlreichen Akteuren zum Beispiel aus der Verwaltung, der Politik, der Wirtschaft und dem Kultur- und Freizeitbereich geknüpft. Auch die Gemeinden bieten Hand. Sie sind es, welche die beste Kenntnis über ihre Vereinslandschaft haben und so die Öffentlichkeit vor Ort mobilisieren können. Sie stellen oft auch Material, Räume und Lokale unentgeltlich zur Verfügung. Damit eine Veranstaltung oder eine Aktion zustande kommt, muss sie drei Qualitätskriterien erfüllen: Jede Aktion hat einen direkten Bezug zur UNO-BRK. Menschen mit Behinderungen werden bei den Aktionen einbezogen. Idealerweise bei der Planung, Organisation und Umsetzung. Die Aktionen sind für möglichst alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen zugänglich. Inzwischen haben die Projektleitungen in den Kantonen landesweit rund 1000 Aktionen organisiert und eingeplant. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, auch für den Eröffnungs- und den Abschlussevent, die auf den 15. Mai (Zürich) bzw. den 15. Juni (Genf) fallen. Auch hier arbeiten die Kantone Zürich und Genf, die Stadt Genf und das EBGB sowie die SODK intensiv zusammen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Projektleitungen in Ihrem Kanton oder das EBGB ( giulia.brogini@gs-edi.admin.ch ). Giulia Brogini

Von der Sozialhilfe in den Arbeitsmarkt mit der Weiterbildungsoffensive

Rund die Hälfte der erwachsenen Sozialhilfebeziehenden hat keine abgeschlossene Ausbildung. Schätzungsweise 30 Prozent haben Mühe mit den Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Sprache, Rechnen und dem Umgang mit digitalen Geräten. Gleichzeitig spielt Bildung in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle. Sie unterstützt die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt und ist wichtig für die selbstständige Alltagsführung, die soziale Integration sowie die Partizipation an der Gesellschaft. Lange galt in der Sozialhilfe das Prinzip der möglichst raschen Ablösung. Selten wurde in Bildungsmassnahmen investiert. Im Jahr 2018 hat die SKOS zusammen mit dem SVEB die Weiterbildungsoffensive ins Leben gerufen. «Sozialhilfebeziehende mit ungenügenden Grundkompetenzen oder ohne Berufsabschluss sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden. Das ist ein Paradigmenwechsel für die Sozialhilfe», sagt Andrea Beeler, Co-Projektleiterin der Weiterbildungsoffensive. SKOS und SVEB setzten sich fortan mittels Stellungnahmen und Lobbyarbeit für einen grösseren Stellenwert der Bildung in der Sozialhilfe und für gute Rahmenbedingungen zur Förderung von Bildung ein. Die beiden Verbände wollten aber auch auf Praxisebene den Paradigmenwechsel vorantreiben. 2019 starteten sie deshalb ein zweijähriges Praxisprojekt. Neun Sozialdienste und ein Kanton wurden dabei unterstützt, Förderstrukturen für die Bildung von Sozialhilfebeziehenden aufzubauen. So wurde sichergestellt, dass mit Sozialhilfebeziehenden eine Standortbestimmung durchgeführt, darauf aufbauend Bildungsmassnahmen geplant und diese schliesslich umgesetzt wurden. Die Bildungsmassnahmen umfassten Grundkompetenzkurse, niederschwellige berufliche Qualifikationen und Berufsausbildungen auf Stufe EBA/EFZ. Die Sozialdienste erhielten während der Projektphase Unterstützung in Workshops, Onlineaustauschen und direkt von Fachpersonen. «Sozialhilfebeziehende mit ungenügenden Grundkompetenzen oder ohne Berufsabschluss sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden.» Andrea Beeler, Co-Projektleiterin der Weiterbildungsoffensive «Nebst den Förderstrukturen in den Sozialdiensten sind auch Projekte und Kooperationen über die Sozialdienste hinaus entstanden, wenn die richtigen Personen miteinander in Kontakt gebracht wurden», berichtet die Co-Projektleiterin. In Eschlikon (TG) kam beispielsweise die Idee auf, einen Ort zu schaffen, an dem Grundkompetenzen in angenehmer Atmosphäre, kleinen Gruppen und moderatem Tempo vermittelt werden können. Dank der Initiative einer engagierten Gemeinderätin, der Coachingpartnerin der Weiterbildungsoffensive und der Vernetzung mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau entstand der Lernloft . Er wird von der Bildungsdirektion des Kantons Thurgau und vom Bund im Rahmen des kantonalen Programms im Bereich Grundkompetenzen finanziell getragen. «Der Lernloft dient als Anlaufstelle für sämtliche Personen, die ihre Grundkompetenzen verbessern wollen. Zentral sind Kooperationen mit Unternehmen, die mehrmals im Jahr Workshops anbieten, um die digitalen Grundkompetenzen zu fördern», erzählt Gemeinderätin Isabelle Denzler, die auch Geschäftsführerin des Lernloft ist. Die SBB schulen beispielsweise den Umgang mit der SBB-App, die Swisscom gibt einen Kurs zum Umgang mit dem Smartphone, und die Thurgauer Kantonalbank (TKB) einen Workshop zu TWINT. Zudem gibt es ein wöchentliches Bewerbungscoaching. «Im Jahr 2024 wurde auch in Amriswil und Frauenfeld ein Lernloft ins Leben gerufen», freut sich Denzler. «Der Lernloft dient als Anlaufstelle für sämtliche Personen, die ihre Grundkompetenzen verbessern wollen.» Isabelle Denzler, Gemeinderätin Eschlikon (TG) und Geschäftsführerin Lernloft Nach den positiven Erfahrungen mit der Durchführung der Weiterbildungsoffensive beschlossen SKOS und SVEB, diese weiterzuführen und auszuweiten. Dabei sind drei Teilprojekte geplant. Einerseits wurde eine Arbeitsgruppe mit Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertretern der Schweizerischen Weiterbildungskonferenz gegründet, um die Zusammenarbeit zwischen den Bildungsdirektionen und der Sozialhilfe zu optimieren. «Auch Sozialdienste werden wieder praxisnah beim Aufbauen von Förderstrukturen unterstützt. Im März fand der Kick-off mit acht motivierten Sozialdiensten statt», sagt Beeler. Ziel ist auch, die Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten und der Wirtschaft weiter zu verbessern. Der Fokus richtet sich dabei auf die Entwicklung von branchenspezifischen Qualifizierungsangeboten, die für Sozialhilfebeziehende einen niederschwelligen Einstieg in die jeweilige Branche ermöglichen. Andrea Beeler, zvg/Palma Fiacco

Politische Rechte für alle im Kanton Genf

Im Kanton Genf können Personen mit eingeschränkter Urteilsfähigkeit seit 2021 über kantonale und kommunale Vorlagen abstimmen. Die Bevölkerung hatte im November 2020 mit grosser Mehrheit eine entsprechende Verfassungsänderung angenommen. Betroffen sind gut 1600 Personen mit einer umfassenden Beistandschaft. Als erster und bisher einziger Kanton setzt Genf damit Artikel 29 der UNO-Behindertenkonvention (BRK) um, der die Schweiz 2014 beigetreten ist. In weiteren Kantonen wie Neuenburg, Waadt, Wallis, Luzern, Solothurn und Zürich gibt es ähnliche Vorstösse. Die BRK verpflichtet Mitgliedstaaten, allen Menschen mit Behinderungen politische Rechte zu gewähren. «Auch Personen mit einer geistigen Einschränkung können eine politische Meinung haben», erklärt der Genfer Anwalt und SP-Grossrat Cyril Mizrahi, der für den Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap arbeitet. Für das Durchführen von Abstimmungen ist in Genf der Kanton zuständig. «Wir hatten festgestellt, dass wir für Personen mit kognitiven Schwierigkeiten die Erläuterungen zu den Abstimmungen anpassen mussten», sagte Valérie Vulliez-Boget, stellvertretende Generalsekretärin der Genfer Staatskanzlei. Sie ist zuständig für die politischen Rechte und Leiterin des Projekts für Abstimmungen von Personen mit Behinderungen. Der Kanton beauftragte ein Unternehmen mit der Übersetzung der Abstimmungserklärungen «Comment voter» in Leichte Sprache, die sich durch einfache, klare Sätze auszeichnet. Seit Juni 2021 stehen dazu bei Abstimmungen jeweils ein Video und ein PDF-Dokument auf der kantonalen Website zur Verfügung. «Auch Personen mit einer geistigen Einschränkung können eine politische Meinung haben.» Cyril Mizrahi, Anwalt und Genfer Grossrat Keine Erläuterungen in Leichter Sprache macht der Kanton Genf jedoch zum Inhalt von Abstimmungen. «Wir haben dies getestet, mit der Vereinfachung besteht jedoch ein zu grosses Risiko der Subjektivität», sagt Vulliez-Boget. Der Bund teile diese Analyse. Für Mizrahi ist das Fehlen einer Broschüre in Leichter Sprache unverständlich und inakzeptabel. Die BRK verlange entsprechende Informationen für Personen mit einem intellektuellen Defizit. Die Kantone St. Gallen und Tessin hätten dies problemlos eingeführt. Wie viele der Menschen mit Beistandschaft abstimmen, überprüft der Kanton Genf ebenso wenig wie die Teilnahme anderer Bevölkerungsgruppen. «Für uns handelt es sich um Wählerinnen und Wähler», erklärt Vulliez-Boget. Ausser den Personen mit Beistandschaft konnten Menschen mit Behinderungen schon immer abstimmen oder wählen. Für Blinde und Sehbehinderte subventioniert der Kanton Genf seit 2012 Podcasts. Für Taube und Schwerhörige produziert er zu kantonalen Vorlagen seit Juni 2023 Videos in Gebärdensprache und mit Untertiteln. Ab Juni 2026 will der Kanton Genf die elektronische Stimmabgabe wieder einführen, die national von 2020 bis 2022 eingestellt worden war. «Mit dem E-Voting können Blinde autonom abstimmen, das ist der Vorteil», führt Vulliez-Boget aus. Ebenso erleichtere es Menschen mit einer körperlichen Behinderung, autonom zu wählen. Und es vereinfache das Abstimmen für Auslandschweizer. «Die elektronische Stimmabgabe stellt alle auf die gleiche Ebene.» Die Gegner des Stimmrechts für Menschen mit geistigen Behinderungen hatten vor der Genfer Abstimmung im November 2020 argumentiert, dass die Familien womöglich für die Betroffenen abstimmen. Doch dies kann laut Vulliez-Boget für alle Wähler zutreffen. Mit der brieflichen Abstimmung werde das «Family voting» akzeptiert. Mizrahi betont, das politische Verständnis aller anderen Bevölkerungsgruppen werde auch nicht geprüft. «Die elektronische Stimmabgabe stellt alle auf die gleiche Ebene.» Valérie Vulliez-Boget, stellvertretende Generalsekretärin der Genfer Staatskanzlei Zu Beginn ihres neuen Stimmrechts erhielten viele Menschen mit Beistandschaft die Abstimmungsunterlagen zu spät. Denn laut Schweizer Zivilrecht befindet sich ihr Wohnsitz bei der Institution, die für sie zuständig ist, im Kanton Genf das Gericht für den Schutz von Erwachsenen und Kindern (TPAE). Die Unterlagen wurden daher dem Gericht zugestellt. Dieses schickte sie an das Amt für Erwachsenenschutz oder an private Vormunde, die sie an die Adresse der Betroffenen weiterleiteten. So trafen die Unterlagen manchmal erst nach der Abstimmung ein. Erst seit Marjorie de Chastonay, Grossrätin der Grünen und Präsidentin des Genfer Dachverbandes von Behindertenorganisationen Fégaph, im Juni 2023 eine dringliche Anfrage einreichte, werden die Unterlagen den Betroffenen direkt geschickt. Annegret Mathari

Wie wohl fühlen sich Menschen mit Behinderungen in unserer Gemeinde?

Die Stadt Adliswil war dabei, als 2022 im Kanton Zürich Gemeindeverwaltungen gesucht wurden, die den Inklusions-Check für Gemeinden als Pilot durchführen würden. Das neu entwickelte Konzept einer Standortbestimmung besticht durch seine umfassende und dennoch einfache Analyse. Aber auch der partizipative Aspekt ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. Ist doch der runde Tisch mit der Bevölkerung die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und Menschen mit Behinderungen, die in der Gemeinde leben. Und nur mit deren aktiven Partizipation werden tatsächlich wirksame Massnahmen gefunden und Mittel nutzbringend investiert. In Adliswil versammelten sich im April 2023 zwölf Einwohnerinnen und Einwohner sowie acht Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung zum runden Tisch. An dieser Auftaktveranstaltung kamen vielfältige Themen zur Sprache. So wurden die Zugänglichkeit von Dienstleistungen der Gemeinde, die Hindernisfreiheit im öffentlichen Raum, aber auch der Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Sportaktivitäten in Gruppen diskutiert. Die Anwesenden identifizierten Verbesserungsbedarf bei Gemeindeinformationen und Wahlunterlagen, im öffentlichen Verkehr, bei der Wohnsituation oder bei der Schule. Auch ganz praktische Anliegen werden genannt, die einfach zu erfüllen sind. So wären viele Menschen froh um Sitzgelegenheiten im Eingangsbereich der Stadtverwaltung. Oder es sollte klar gekennzeichnet sein, dass Assistenzhunde Zutritt haben. Die aktive Mitgestaltung in der Gemeinde, vor allem wenn Menschen mit Behinderungen direkt betroffen sind, wird gefordert. Der Grundstein dafür wird am runden Tisch gelegt, indem direkte Kontakte geknüpft werden und man sich persönlich begegnet. «Für mich ist es ein Gewinn, dass wir durch diesen Abend erste Kontakte mit Personen mit Behinderungen sowie Angehörigen knüpfen konnten», schätzt Nadja Klein von der Stadtverwaltung Adliswil den Nutzen des runden Tischs ein. «Es ist ein Gewinn, dass wir Kontakte mit Personen mit Behinderungen und Angehörigen knüpfen konnten.» Nadja Klein, Assistentin der Ressortleitung Soziales und Integrationsbeauftragte der Stadt Adliswil Das breite Themenspektrum, das am runden Tisch ausgebreitet wurde, gibt Hinweise, was zu tun ist. Gegen Ende der Veranstaltung wurden aus der Sicht der Anwesenden auch Prioritäten gesetzt. Welche weiteren Themen bestehen, und wie können konkrete Verbesserungen in Angriff genommen werden? Der Inklusions-Check setzt auf zwei parallele Methoden, um zu möglichst umfassenden Antworten zu kommen. Neben dem runden Tisch wird der Verwaltung ein Fragebogen vorgelegt. Die Fragen helfen den Mitarbeitenden bei der Beurteilung der Inklusivität. Kein Thema wird dabei ausgelassen, alle wichtigen Fragen kommen aufs Tapet, seien es rollstuhlgängige Toiletten in öffentlichen Gebäuden, hindernisfreie Fluchtwege oder die Ressourcen und Fachkompetenzen in der Verwaltung. Auch die Rolle der Gemeinde als Arbeitgeberin wird beleuchtet. So ergibt sich mit vertretbarem Aufwand ein möglichst vollständiges Bild vom Stand der Gemeinde. Der Schlussbericht für die Stadt Adliswil fasst dieses Bild zusammen und leitet daraus Empfehlungen für erste Massnahmen ab. Diese sollen einerseits möglichst einfach umsetzbar sein, andererseits eine hohe Wirksamkeit haben und in der Öffentlichkeit wahrnehmbar sein. Die Leute sollen sehen, dass die Anregungen aufgenommen werden und etwas passiert. Das Anbringen von Informationen, dass Assistenzhunde im Stadthaus Zutritt haben, ist eine solche Massnahme. Damit ist es jedoch natürlich nicht getan. Andere Massnahmen erfordern mehr Planung und sind aufwendiger in der Umsetzung. Die Einrichtung einer Fachstelle für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen oder die Sensibilisierung von Verwaltungsmitarbeitenden sowie Busfahrerinnen und Busfahrern gehören beispielsweise dazu. In Adliswil werden diese Empfehlungen ernst genommen: Im Mai findet ein Perspektivenwechsel für Interessierte aus der Bevölkerung statt – eine Möglichkeit, am eigenen Leib zu erfahren, wie es ist, im Rollstuhl eine Strasse zu überqueren oder sich ohne Sehsinn zu orientieren. Der Inklusions-Check zeigt ganz konkret Wirkung. Es bleibt nicht bei der Standortbestimmung; die Menschen spüren, dass sich etwas bewegt. Der Check lohnt sich für Gemeinden jeder Grösse und fördert Wissen und Handlungskompetenz in der Verwaltung. Simon Vogt, Nicole Sourt Sánchez

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