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Aktive Filter: Autor: Fabio Pacozzi Ausgabe: 7-8 l 2025 Alle Filter entfernen
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Wie sich die Gemeinden ihren Platz in der Verfassung erkämpften

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) müsse alles daran setzen, damit die Gemeinden nicht zu reinen Vollzugsorganen des Bundes und der Kantone degradiert werden, schrieb der damalige Präsident Ulrich Isch 1997 in diesem Magazin. Gerade was finanzielle Lastenübertragungen oder den Aufgabenvollzug angehe, müssten die Gemeinden eine Möglichkeit haben, zuoberst zu intervenieren. Als die Arbeiten für eine neue Verfassung konkreter wurden, war es für die beiden Kommunalverbände (SGV und Schweizerischer Städteverband, SSV) deshalb klar, dass in dieser auch die Stellung der Gemeinden und Städte geregelt werden musste. Via den damaligen Ständerat Willy Loretan (AG, eh. Vorstandsmitglied SSV) reichten sie die Motion «Föderalistische Zusammenarbeit im Bundesstaat» ein. Ziel war es, in der Bundesverfassung einen Gemeindeartikel zu platzieren, der die Gemeindeautonomie garantiert und den Bund verpflichtet, bei der Gesetzgebung die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden und Städte zu beachten. Denn momentan sei die Bundesverfassung «sozusagen gemeindeblind», so Willy Loretan. In der Folge würden immer mehr Gesetze und Verordnungen an die Gemeinden adressiert, ohne dass diese sich dazu äussern könnten. Etwas anders sah das die Landesregierung. Der zuständige Bundesrat Arnold Koller antwortete: Die Stellung der Gemeinden werde vorab durch die Kantonsverfassungen definiert. Man werde bei der Überarbeitung des Verfassungsentwurfs aber «prüfen, ob die Ebene der Gemeinden und das Erfordernis der partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller drei Ebenen in der Bundesverfassung sichtbar zu machen sind». Ohnehin habe er bereits eine «erhöhte Sensibilität aller Bundesbehörden gegenüber den Anliegen der Gemeinden und Städte» feststellen können. Die Motion wurde schliesslich in ein schwächeres Postulat umgewandelt, woraufhin der Bundesrat die Angelegenheit als erledigt betrachtet habe, beklagte sich Ständerat Loretan später. Auch die Kantone waren nicht begeistert, dass neben dem Bund und ihnen selbst nun auch die Gemeinden als dritter Pfeiler des Föderalismus gestärkt werden sollten. In der Schweizer Gemeinde ist gar die Rede von «massivem Widerstand» – die Kantone hätten «nichts unterlassen», um die Bestrebungen von SGV und SSV zu vereiteln. Anfänglich hatten sie damit offenbar auch Erfolg: In seiner Vernehmlassungsantwort auf den neuen Verfassungsentwurf kritisierte der SGV 1996, dass er die «tragende Rolle der Städte und Gemeinden als Legitimationsgrundlage des Staates» nicht sichtbar mache und Bund und Kantone nicht verpflichte, Rücksicht auf die Anliegen der Gemeinden zu nehmen. Bezeichnenderweise hatte der Bundesrat zwar Kantone, Parteien, Verbände und Bürger namentlich eingeladen, sich zum Verfassungsentwurf zu äussern – nicht aber die Gemeinden und Städte. Ihre Forderung nach einem «Gemeindeartikel» in Gefahr sehend, organisierten die beiden Kommunalverbände 1997 eine Pressekonferenz, an der sie den eidgenössischen Räten eine von rund 1700 Gemeinden und Städten unterzeichnete Petition überreichten. In dieser forderten sie, dass die kommunale Ebene als wichtiger Partner des Bundes in der neuen Verfassung angemessen berücksichtigt wird. Und sie schoben die Warnung nach: «Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband werden ihre Unterstützung für das Verfassungswerk vom Ausgang der Beratungen in den Räten abhängig machen.» Diese Ansage zeigte offensichtlich Wirkung: Im Amtlichen Bulletin ist daraufhin mehrmals zu lesen, wie verschiedene Parlamentsmitglieder auf die Forderung der Gemeinden und Städte hinwiesen. Schliesslich zeigte sich auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mit einem Gemeindeartikel einverstanden – sofern sich die neue Verfassung nicht ins Verhältnis der Kantone zu den Gemeinden einmische. In der Folge wurde der Gemeindeartikel am 30. November 1998 vom Parlament angenommen, ein Jahr später stimmten Volk und Stände der revidierten Bundesverfassung und damit dem neuen Gemeindeartikel zu. Seither schreibt Art. 50 BV vor: Abs. 1: Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet. Abs. 2: Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden. Abs. 3: Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete. Fabio Pacozzi

Tempo 30 – oder wenn der Bund die Gemeindeautonomie ausbremst

Im Dezember 2021 reicht Peter Schilliger im Parlament eine Motion ein. Der Luzerner Nationalrat sorgt sich um die «Hierarchie des Strassennetzes». Mit seinem Vorstoss will er erreichen, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts – im Gegensatz zu den siedlungsorientierten Strassen, die durch die Quartiere führen – grundsätzlich Tempo 50 gilt. Zwar sollen Ausnahmen weiterhin möglich sein, doch anhand welcher Kriterien diese definiert werden sollen, geht aus der Motion nicht hervor. Bereits damals fragte sich der Ständerat und spätere Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) Mathias Zopfi im Rahmen der Debatte: «Kann man (nach Annahme der Motion, Anm. der Redaktion) auf kommunaler Ebene Sicherheitsaspekte, Lärmaspekte und die allgemeine Verkehrssituation überhaupt noch berücksichtigen?» Für Mathias Zopfi war klar, dass eine Einzelfallprüfung vor Ort bei Weitem mehr Sinn machen würde, als vom Bundeshaus aus starre Regeln festzulegen. Zur Illustration führte er das Beispiel seines Wohnorts Engi in der Gemeinde Glarus Süd an: Auf der Dorfstrasse gilt heute Tempo 40. Gleichzeitig gilt auf einem Abschnitt, der zwei Dorfteile verbindet, Tempo 70. Nimmt man die Motion genau, müsste man im einen Fall die Geschwindigkeit erhöhen und im andern auf Tempo 50 drosseln. Ein Unding – oder wie Zopfi diplomatischer sagt: «Ich will nicht, dass der Bund meinem Gemeinderat reinredet, wie er die Geschwindigkeit in Engi regulieren muss.» «Ich will nicht, dass der Bund meinem Gemeinderat reinredet, wie er die Geschwindigkeit in Engi regulieren muss.» Ständerat Mathias Zopfi, Präsident Schweizerischer Gemeindeverband Zopfis Bedenken verhallten indes ungehört: Im Frühling 2024 stimmte der Nationalrat der Motion Schilliger als Zweitrat zu. Nun liegt es am UVEK, das Strassenverkehrsgesetz so zu «ändern», dass die «Hierarchie des Strassennetzes» gesichert wird. «Ändern» in Anführungszeichen, weil eigentlich bereits heute grundsätzlich Tempo 50 gilt. Das Vorhaben, das Bundesrat Albert Rösti über die Änderung der Signalisationsverordnung erreichen möchte, hat ihm zu Beginn des Sommers harsche Kritik eingebracht, da gegen eine Verordnung – im Gegensatz zu einem Gesetz – kein Referendum ergriffen werden kann. Szenenwechsel. Malters, Kanton Luzern: Im Dorfzentrum zwischen Restaurants, Einkaufsläden, einem Schulhaus und mehreren Fussgängerstreifen ist es auf verkehrsorientierten Strassen verschiedentlich zu Zwischenfällen gekommen. Der Kanton hat die neuralgische Kreuzung deshalb als sogenannten Unfallschwerpunkt klassifiziert. Für den zuständigen Gemeinderat Marcel Lotter ist klar: «An diesem Verkehrsknoten ist die Einführung von Tempo 30 die einzige Möglichkeit, um die Sicherheit zu verbessern.» Ende Juni 2025 war es so weit, und der Kanton als Strasseneigentümer legte die Pläne für die Temporeduktion öffentlich auf. Betroffen sind Abschnitte zweier Kantonsstrassen und einer Gemeindestrasse. Falls keine Beschwerden mehr eingehen, steht dort der Einführung von Tempo 30 nichts mehr im Wege. Anders sieht die Sache bei einem weiteren Strassenabschnitt, der an einem anderen Schulhaus vorbeiführt, aus. Nachdem eine kantonale Motion zum Thema Tempo 30 angenommen wurde, hat der Kanton Luzern ein Tempo-30-Moratorium verhängt, bis die Sache gesetzgeberisch geklärt ist. Auf nationaler Ebene ist es – hier infolge der Motion Schilliger – auch in anderen Kantonen zu ähnlichen Moratorien gekommen. Marcel Lotter, seit 24 Jahren im Gemeinderat von Malters, sieht diese Entwicklung kritisch: Auf den vom Kanton finanzierten Kantonsstrassen könne er nachvollziehen, dass der Kanton über Tempo 30 oder 50 entscheiden wolle. In Luzern allerdings verfügt der Kanton auch für die von den Gemeinden finanzierten Gemeindestrassen erster Klasse über diese Kompetenz. «Ob das richtig ist, wage ich zu bezweifeln», sagt Lotter. Und er wendet ein: Hätten Gemeinden etwa die Möglichkeit, statt Tempo 50 oder 30 auch Tempo 40 festzulegen, würden viele der typischen Widerstände wegbrechen. «Wenn eine Gemeinde, und damit meine ich die Mehrheit der lokalen Bevölkerung, dies möchte, müsste es doch möglich sein, eine Temporeduktion umzusetzen.» «Wenn eine Mehrheit der lokalen Bevölkerung dies möchte, müsste es doch möglich sein, eine Temporeduktion umzusetzen.» Marcel Lotter, Gemeinderat Malters (LU) Wie es mit der Gemeindeautonomie punkto Festsetzen von Tempolimits in Malters und anderswo nun weitergeht, ist aufgrund der Vorstösse auf kantonaler und Bundesebene noch unklar. Aus Sicht von SGV-Präsident Mathias Zopfi steht jedoch fest: «Wir sind hier nicht in Frankreich, sonst würde man das vielleicht von Paris aus machen. Wir sind in der Schweiz, und deshalb müssen wir es nicht von Bern aus machen.» Fabio Pacozzi

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