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Geschichte trifft auf Innovation: Wakkerpreis 2026 geht nach Brig-Glis

Mit seinen rund 14 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Brig-Glis die grösste Gemeinde im deutschsprachigen Wallis. Viele kennen das Städtchen als Verkehrsknotenpunkt in Richtung Italien, ins Goms oder in die Aletsch Arena. Architekturfreunden dürfte wiederum vor allem das im 17. Jahrhundert erbaute Stockalperschloss – das grösste Barockschloss der Schweiz – ein Begriff sein. «Doch Brig-Glis hat den Wakkerpreis nicht einfach deshalb erhalten, weil es das Stockalperschloss hat, sondern weil die Gemeinde selbst viel getan hat», stellt Stadtarchitekt Daniel Giezendanner klar. So hat die Gemeinde im Jahr 2014 ein Leitbild verfasst und darin definiert, wie sich die Altstadt, die Wohn- und Gewerbezonen, aber auch die vorhandenen Grünräume und die dörflichen Ortsteile Gamsen und Brigerbad räumlich weiterentwickeln sollen. Stadtarchitekt Daniel Giezendanner sagt dazu: «Wir wollen einerseits den historischen Stadtkern respektieren, andererseits muss sich Brig-Glis aber auch entwickeln können. Hier gilt es, ein Gleichgewicht zu finden.» Ziel der Gemeinde ist es, ihre kulturelle Identität als Handels- und Verkehrsknotenpunkt zu bewahren; gleichzeitig sollen den historischen Bauten aber auch neue Funktionen zugeführt werden. «Brig-Glis hat den Wakkerpreis nicht einfach deshalb erhalten, weil es das Stockalperschloss hat.» Daniel Giezendanner, Stadtarchitekt Brig-Glis So wurde aus dem Schlösschen Mattini eine moderne Kinder- und Jugendeinrichtung. Das altehrwürdige Kollegium (Gymnasium) wurde nicht nur regelmässig erweitert und ausgebaut – auf dem Areal ist über die Jahrzehnte hinweg ein eigentlicher «Bildungshügel» entstanden, der heute verschiedene Schulen beherbergt. Das militärische Zeughaus wurde zum Kulturzentrum umfunktioniert, und das Marienheim des Ursulinenordens fungiert heute als Flüchtlingsheim und Gästehaus. Klar: Zeitpunkt und Art ihrer Umnutzung lassen sich bei jahrhundertealten Gebäuden nicht einfach von einer Arbeitsgruppe auf dem Reissbrett planen. Dennoch verfolgt die Gemeinde bei ihrer städtebaulichen Entwicklung ein übergeordnetes Konzept und wendet gewisse Prinzipien an, wie Daniel Giezendanner erklärt. So führt die Gemeinde bei Bau- oder Umnutzungsprojekten regelmässig Architekturwettbewerbe durch – auch wenn das nicht vorgeschrieben wäre. Jüngstes Beispiel ist die Sanierung der Strasse durch den Ortsteil Gamsen: Hier hat die Gemeinde einen Wettbewerb für Landschaftsarchitektinnen und ‑architekten ausgeschrieben, wodurch gleich das ganze Ortsbild aufgewertet werden soll, anstatt «nur» eine Strassensanierung durchzuführen. Auch die Transformation der ehemaligen Altstadtkommission in eine neue Gestaltungskommission, die nun nicht mehr nur für den historischen Stadtkern verantwortlich ist, fügt sich in dieses Bild ein. Neben dem vorbildlichen Umgang der Stadtgemeinde mit ihrem baukulturellen Erbe hat die Wakkerpreis-Kommission noch ein zweites Element überzeugt: das Vorgehen in Bezug auf die Klimaadaption, die Grünflächen und damit letztendlich auch auf die Verbesserung der Lebensqualität. Isabell Müller, Leiterin des Bauamts, erklärt: Nach der tragischen Überschwemmung im Jahr 1993 hat Brig-Glis die Altstadt bewusst autofrei und fussgängerfreundlich neu gestaltet. Die Unwetterkatastrophe wurde von der Gemeinde auch als Chance wahrgenommen. Seither wurden neue Baumalleen gepflanzt, die Stadt begrünt, die Natur als Ort der Erholung verstärkt in den Gemeindeperimeter eingebunden. Davon profitiert nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Natur selbst: Heute pflanzt die Stadtgärtnerei bewusst verschiedene Baumarten, um mehr Pflanzen und Tieren einen Lebensraum zu bieten. Flächen werden gezielt entsiegelt; Teer- durch Sickerbeläge ersetzt. Demnächst ist der Bau eines Wildbienenparks vorgesehen. Es sind viele kleinere Projekte, die aber gesamthaft viel dazu beitragen, dass sich Brig-Glis in Sachen Klimaadaption und Biodiversität positiv entwickelt. «Das sind Herausforderungen, mit denen sich wohl fast jede Gemeinde in der Schweiz befassen muss – im Wallis vielleicht noch ein wenig mehr», sagt Isabell Müller. «Das sind Herausforderungen, mit denen sich jede Gemeinde befassen muss – im Wallis vielleicht noch ein wenig mehr.» Isabell Müller, Leiterin Bauamt Brig-Glis Und was bleibt nun vom Wakkerpreis? Für Isabell Müller und Daniel Giezendanner stellt dieser einerseits eine Anerkennung der bisherigen Leistungen dar. Andererseits erhoffen sich die Leiterin des Bauamts und der Stadtarchitekt durch die Auszeichnung aber auch eine Sensibilisierung der Bevölkerung für unterschiedliche Themen. «Dass man sich bewusst wird: Wir haben diese Werte – denen wollen wir jetzt auch Sorge tragen.» Fabio Pacozzi

Digitaler Boost, analoge Verantwortung

Ende September hat das Stimmvolk die E-ID knapp angenommen. Das gibt zahlreichen digitalen Behördendienstleistungen einen Boost: Die Verwaltungen werden schon bald spürbar digitaler. Was gleich bleibt, ist die Verantwortung für den korrekten Umgang mit den Daten, seien diese nun analog oder digital. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Datenschutz und die korrekte Archivierung sensibler Dokumente zu gewährleisten. Und sie sind gut beraten, in die Cybersicherheit zu investieren sowie Notfallkonzepte zu erarbeiten, auf die sie bei einem Systemausfall zurückgreifen können. In dieser Ausgabe der «Schweizer Gemeinde» finden Sie aktuelle Beispiele, wie Gemeinden das Datenmanagement angehen. Doch zurück in die analoge Welt: Seit 25 Jahren garantiert die Bundesverfassung die Gemeindeautonomie und verlangt vom Bund, in seinem Handeln Rücksicht auf die Anliegen der kommunalen Ebene zu nehmen. Nicht immer nimmt er diese Verpflichtung gleich ernst. Ende September haben der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband Bundesrat Beat Jans im Bundeshaus an den «Gemeinde-Artikel» erinnert. Wir sind zuversichtlich, dass Herr Jans unsere Deklaration nicht nur korrekt archivieren, sondern auch eingehend studieren wird. «Die Gemeinden sind verpflichtet, den Datenschutz und die korrekte Archivierung sensibler Dokumente zu gewährleisten.» Fabio Pacozzi, Leiter Kommunikation, Schweizerischer Gemeindeverband Fabio Pacozzi

Wie sich die Gemeinden ihren Platz in der Verfassung erkämpften

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) müsse alles daran setzen, damit die Gemeinden nicht zu reinen Vollzugsorganen des Bundes und der Kantone degradiert werden, schrieb der damalige Präsident Ulrich Isch 1997 in diesem Magazin. Gerade was finanzielle Lastenübertragungen oder den Aufgabenvollzug angehe, müssten die Gemeinden eine Möglichkeit haben, zuoberst zu intervenieren. Als die Arbeiten für eine neue Verfassung konkreter wurden, war es für die beiden Kommunalverbände (SGV und Schweizerischer Städteverband, SSV) deshalb klar, dass in dieser auch die Stellung der Gemeinden und Städte geregelt werden musste. Via den damaligen Ständerat Willy Loretan (AG, eh. Vorstandsmitglied SSV) reichten sie die Motion «Föderalistische Zusammenarbeit im Bundesstaat» ein. Ziel war es, in der Bundesverfassung einen Gemeindeartikel zu platzieren, der die Gemeindeautonomie garantiert und den Bund verpflichtet, bei der Gesetzgebung die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden und Städte zu beachten. Denn momentan sei die Bundesverfassung «sozusagen gemeindeblind», so Willy Loretan. In der Folge würden immer mehr Gesetze und Verordnungen an die Gemeinden adressiert, ohne dass diese sich dazu äussern könnten. Etwas anders sah das die Landesregierung. Der zuständige Bundesrat Arnold Koller antwortete: Die Stellung der Gemeinden werde vorab durch die Kantonsverfassungen definiert. Man werde bei der Überarbeitung des Verfassungsentwurfs aber «prüfen, ob die Ebene der Gemeinden und das Erfordernis der partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller drei Ebenen in der Bundesverfassung sichtbar zu machen sind». Ohnehin habe er bereits eine «erhöhte Sensibilität aller Bundesbehörden gegenüber den Anliegen der Gemeinden und Städte» feststellen können. Die Motion wurde schliesslich in ein schwächeres Postulat umgewandelt, woraufhin der Bundesrat die Angelegenheit als erledigt betrachtet habe, beklagte sich Ständerat Loretan später. Auch die Kantone waren nicht begeistert, dass neben dem Bund und ihnen selbst nun auch die Gemeinden als dritter Pfeiler des Föderalismus gestärkt werden sollten. In der Schweizer Gemeinde ist gar die Rede von «massivem Widerstand» – die Kantone hätten «nichts unterlassen», um die Bestrebungen von SGV und SSV zu vereiteln. Anfänglich hatten sie damit offenbar auch Erfolg: In seiner Vernehmlassungsantwort auf den neuen Verfassungsentwurf kritisierte der SGV 1996, dass er die «tragende Rolle der Städte und Gemeinden als Legitimationsgrundlage des Staates» nicht sichtbar mache und Bund und Kantone nicht verpflichte, Rücksicht auf die Anliegen der Gemeinden zu nehmen. Bezeichnenderweise hatte der Bundesrat zwar Kantone, Parteien, Verbände und Bürger namentlich eingeladen, sich zum Verfassungsentwurf zu äussern – nicht aber die Gemeinden und Städte. Ihre Forderung nach einem «Gemeindeartikel» in Gefahr sehend, organisierten die beiden Kommunalverbände 1997 eine Pressekonferenz, an der sie den eidgenössischen Räten eine von rund 1700 Gemeinden und Städten unterzeichnete Petition überreichten. In dieser forderten sie, dass die kommunale Ebene als wichtiger Partner des Bundes in der neuen Verfassung angemessen berücksichtigt wird. Und sie schoben die Warnung nach: «Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband werden ihre Unterstützung für das Verfassungswerk vom Ausgang der Beratungen in den Räten abhängig machen.» Diese Ansage zeigte offensichtlich Wirkung: Im Amtlichen Bulletin ist daraufhin mehrmals zu lesen, wie verschiedene Parlamentsmitglieder auf die Forderung der Gemeinden und Städte hinwiesen. Schliesslich zeigte sich auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mit einem Gemeindeartikel einverstanden – sofern sich die neue Verfassung nicht ins Verhältnis der Kantone zu den Gemeinden einmische. In der Folge wurde der Gemeindeartikel am 30. November 1998 vom Parlament angenommen, ein Jahr später stimmten Volk und Stände der revidierten Bundesverfassung und damit dem neuen Gemeindeartikel zu. Seither schreibt Art. 50 BV vor: Abs. 1: Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet. Abs. 2: Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden. Abs. 3: Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete. Fabio Pacozzi

Tempo 30 – oder wenn der Bund die Gemeindeautonomie ausbremst

Im Dezember 2021 reicht Peter Schilliger im Parlament eine Motion ein. Der Luzerner Nationalrat sorgt sich um die «Hierarchie des Strassennetzes». Mit seinem Vorstoss will er erreichen, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts – im Gegensatz zu den siedlungsorientierten Strassen, die durch die Quartiere führen – grundsätzlich Tempo 50 gilt. Zwar sollen Ausnahmen weiterhin möglich sein, doch anhand welcher Kriterien diese definiert werden sollen, geht aus der Motion nicht hervor. Bereits damals fragte sich der Ständerat und spätere Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) Mathias Zopfi im Rahmen der Debatte: «Kann man (nach Annahme der Motion, Anm. der Redaktion) auf kommunaler Ebene Sicherheitsaspekte, Lärmaspekte und die allgemeine Verkehrssituation überhaupt noch berücksichtigen?» Für Mathias Zopfi war klar, dass eine Einzelfallprüfung vor Ort bei Weitem mehr Sinn machen würde, als vom Bundeshaus aus starre Regeln festzulegen. Zur Illustration führte er das Beispiel seines Wohnorts Engi in der Gemeinde Glarus Süd an: Auf der Dorfstrasse gilt heute Tempo 40. Gleichzeitig gilt auf einem Abschnitt, der zwei Dorfteile verbindet, Tempo 70. Nimmt man die Motion genau, müsste man im einen Fall die Geschwindigkeit erhöhen und im andern auf Tempo 50 drosseln. Ein Unding – oder wie Zopfi diplomatischer sagt: «Ich will nicht, dass der Bund meinem Gemeinderat reinredet, wie er die Geschwindigkeit in Engi regulieren muss.» «Ich will nicht, dass der Bund meinem Gemeinderat reinredet, wie er die Geschwindigkeit in Engi regulieren muss.» Ständerat Mathias Zopfi, Präsident Schweizerischer Gemeindeverband Zopfis Bedenken verhallten indes ungehört: Im Frühling 2024 stimmte der Nationalrat der Motion Schilliger als Zweitrat zu. Nun liegt es am UVEK, das Strassenverkehrsgesetz so zu «ändern», dass die «Hierarchie des Strassennetzes» gesichert wird. «Ändern» in Anführungszeichen, weil eigentlich bereits heute grundsätzlich Tempo 50 gilt. Das Vorhaben, das Bundesrat Albert Rösti über die Änderung der Signalisationsverordnung erreichen möchte, hat ihm zu Beginn des Sommers harsche Kritik eingebracht, da gegen eine Verordnung – im Gegensatz zu einem Gesetz – kein Referendum ergriffen werden kann. Szenenwechsel. Malters, Kanton Luzern: Im Dorfzentrum zwischen Restaurants, Einkaufsläden, einem Schulhaus und mehreren Fussgängerstreifen ist es auf verkehrsorientierten Strassen verschiedentlich zu Zwischenfällen gekommen. Der Kanton hat die neuralgische Kreuzung deshalb als sogenannten Unfallschwerpunkt klassifiziert. Für den zuständigen Gemeinderat Marcel Lotter ist klar: «An diesem Verkehrsknoten ist die Einführung von Tempo 30 die einzige Möglichkeit, um die Sicherheit zu verbessern.» Ende Juni 2025 war es so weit, und der Kanton als Strasseneigentümer legte die Pläne für die Temporeduktion öffentlich auf. Betroffen sind Abschnitte zweier Kantonsstrassen und einer Gemeindestrasse. Falls keine Beschwerden mehr eingehen, steht dort der Einführung von Tempo 30 nichts mehr im Wege. Anders sieht die Sache bei einem weiteren Strassenabschnitt, der an einem anderen Schulhaus vorbeiführt, aus. Nachdem eine kantonale Motion zum Thema Tempo 30 angenommen wurde, hat der Kanton Luzern ein Tempo-30-Moratorium verhängt, bis die Sache gesetzgeberisch geklärt ist. Auf nationaler Ebene ist es – hier infolge der Motion Schilliger – auch in anderen Kantonen zu ähnlichen Moratorien gekommen. Marcel Lotter, seit 24 Jahren im Gemeinderat von Malters, sieht diese Entwicklung kritisch: Auf den vom Kanton finanzierten Kantonsstrassen könne er nachvollziehen, dass der Kanton über Tempo 30 oder 50 entscheiden wolle. In Luzern allerdings verfügt der Kanton auch für die von den Gemeinden finanzierten Gemeindestrassen erster Klasse über diese Kompetenz. «Ob das richtig ist, wage ich zu bezweifeln», sagt Lotter. Und er wendet ein: Hätten Gemeinden etwa die Möglichkeit, statt Tempo 50 oder 30 auch Tempo 40 festzulegen, würden viele der typischen Widerstände wegbrechen. «Wenn eine Gemeinde, und damit meine ich die Mehrheit der lokalen Bevölkerung, dies möchte, müsste es doch möglich sein, eine Temporeduktion umzusetzen.» «Wenn eine Mehrheit der lokalen Bevölkerung dies möchte, müsste es doch möglich sein, eine Temporeduktion umzusetzen.» Marcel Lotter, Gemeinderat Malters (LU) Wie es mit der Gemeindeautonomie punkto Festsetzen von Tempolimits in Malters und anderswo nun weitergeht, ist aufgrund der Vorstösse auf kantonaler und Bundesebene noch unklar. Aus Sicht von SGV-Präsident Mathias Zopfi steht jedoch fest: «Wir sind hier nicht in Frankreich, sonst würde man das vielleicht von Paris aus machen. Wir sind in der Schweiz, und deshalb müssen wir es nicht von Bern aus machen.» Fabio Pacozzi

Gewappnet für die nächste Krise

Hochwasser, Lawinen, Murgänge: Als Alpenland wird die Schweiz in unschöner Regelmässigkeit daran erinnert, dass a) Investitionen in die Sicherheit (lebens)wichtig sind und b) ein umfassender Schutz dennoch nicht möglich ist. Das hat sich im vergangenen Juni auf tragische Weise in verschiedenen Schweizer Dörfern gezeigt. Wir haben uns drei davon genauer angeschaut. Auch Monate nach den Ereignissen bleibt die genaue Schadensbilanz dort noch unklar. Nur der Wille der Bevölkerung, wieder aufzustehen, der bleibt. Schutz und Überwachung haben freilich ihren Preis. Dieser muss aber nicht immer hoch sein. Bereits mit einfachen Mitteln lässt sich beispielsweise die Erdbebensicherheit erhöhen, wie Bafu-Experte und Gemeindepräsident Sven Heunert darlegt. Gleichzeitig stellt uns der Klimawandel mit häufigeren und intensiveren Niederschlägen vor neue Herausforderungen. Dem begegnen einige Gemeinden mit dem Konzept der Schwammstadt. Schwammstädte sind nicht nur besser vor Hochwasser geschützt, sondern bieten auch gesundheitliche und ökologische Vorteile, wie unser Bericht aus dem Tessin zeigt. Präventiv vorausplanen ist für Gemeinden wichtiger denn je – wir wünschen viel Inspiration bei der Lektüre! «Präventiv vorausplanen ist für Gemeinden wichtiger denn je.» Fabio Pacozzi, Leiter Kommunikation Schweizerischer Gemeindeverband Fabio Pacozzi

Von 770 auf 600 Filialen: Wie sieht die Grundversorgung von morgen aus?

An beiden Orten. Wir haben einen Grundversorgungsauftrag, den wir erfüllen müssen und wollen. Auf der anderen Seite müssen wir diesen Service public selbst finanzieren. Diese wirtschaftliche und die soziale Verantwortung können sich manchmal durchaus in die Quere kommen. Ich spreche lieber von Umbau statt von Abbau. Durch die Umwandlung in Partnerfilialen oder die Einführung eines Hausservices haben wir die Zahl der Zugangspunkte zur Post in den letzten zehn Jahren deutlich ausgebaut, von rund 3500 auf 5000. Aber ja: Je stärker die Erträge im Briefgeschäft sinken, desto grösser wird unsere Finanzierungslücke. Es ist kein Geheimnis, dass der Betrieb einer Partnerfiliale die Post günstiger zu stehen kommt als eine eigenbetriebene Poststelle. «Die wirtschaftliche und die soziale Verantwortung können sich manchmal durchaus in die Quere kommen.» Martin Widmer, Leiter Netzdesign Post Wie viele Poststellen es braucht, hängt davon ab, wie sich Kundenverhalten und Technologie entwickeln. Vor 30 Jahren hätte sich niemand vorstellen können, dass man Rechnungen einst mit zwei Klicks selbst bezahlen kann. Wie es in 30 Jahren aussehen wird, kann niemand sagen. Was wir sagen können, ist, dass wir bis 2028 auf 600 eigenbetriebene Poststellen gehen möchten, und dass wir ein Gerüst aufrechterhalten werden, in dem die Post in verschiedenen Formen erreichbar ist. Uns ist wichtig, dass wir in der ganzen Schweiz in vernünftiger Distanz erreichbar bleiben. Wir werden also zum Beispiel auch im Val Müstair und in der Ajoie eigene Filialen betreiben, aber nicht mehr in der gleichen Dichte wie heute, das ist klar. Umbauten werden stattfinden, sowohl in der Peripherie als auch in den Zentren. Unser Ziel ist eine nationale Ausgewogenheit. Wenn ich die Poststelle in Müstair einer Filiale in Zürich gegenüberstelle, können die Frequenzen unmöglich gleich sein. Wir betrachten deshalb lieber die Entwicklung der Frequenzen als die absoluten Zahlen. Auch schauen wir uns an, wie sich die postalische Versorgungslage in der ganzen Region präsentiert. Wirtschaftlichkeit spielt natürlich ebenfalls eine Rolle, zudem gibt es gesetzliche Vorgaben an die Erreichbarkeit. Wir wägen also zwischen verschiedenen Faktoren ab. Sehr. Ein grosser Vorteil sind die Öffnungszeiten: Berufstätige, die auswärts arbeiten und abends zurück ins Dorf kommen, haben nun auch in Randzeiten einen Zugang zu rund 90 Prozent unserer Dienstleistungen. Das können wir in eigenbetriebenen Filialen kaum bieten. Aber auch der Dorfladen selbst profitiert von Synergien, indem Postkunden kommen, die gleichzeitig vielleicht noch das Abendessen einkaufen. Ich sehe dafür zwei Gründe. Einerseits die politische Einschätzung vor Ort. Es ist völlig nachvollziehbar, dass der Gemeinderat reagieren muss, wenn eine IG oder eine Ortspartei anfängt, Unterschriften zu sammeln. «Wir werden auch im Val Müstair und in der Ajoie Filialen betreiben, aber nicht mehr in der gleichen Dichte.» Martin Widmer, Leiter Netzdesign Post Zweitens hat das Ganze auch viel mit dem emotionalen Wert einer Poststelle zu tun. Die Post wurde vor 175 Jahren als nationales Verbindungswerk gegründet. Die Poststelle im Dorf ist sichtbarer Ausdruck davon, dass man dazugehört, und hat oft Symbolcharakter. Man kämpft um die Schule, um Läden und Beizen … und dann geht auch noch die Post. Da spielen sicher Verlustängste hinein. Ich kann das ein Stück weit nachvollziehen. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch: Im Moment der Umstellung kann Unruhe entstehen. Wenn man aber zwei Jahre später nachfragt, hören wir meist, dass alles gut funktioniert. Deshalb vielleicht ein Appell an meine Kolleginnen und Kollegen in den Gemeinderäten: Die besten Lösungen findet man nicht, indem man das Gespräch verweigert, sondern indem man das Gespräch führt. Fabio Pacozzi

Sicher und effizient: mit ePublikation veröffentlichen Gemeinden smart

Im Kanton Bern war es die Gemeinde Köniz, die den Anfang machte. Nach einem positiven Beschluss der Stimmbürgerschaft veröffentlicht Köniz seine amtlichen Mitteilungen seit Januar 2023 auf dem Onlinepublikationsorgan ePublikation für Gemeinden und Städte. Ein Grund für den Wechsel waren die Finanzen: Zuvor hatte Köniz seine Mitteilungen in einem gedruckten Anzeiger publiziert. Doch aufgrund des schwierigen Marktumfelds – Stichwort sinkender Inserateverkauf – musste sich die Gemeinde Jahr für Jahr am beträchtlichen Aufwandüberschuss des Anzeigers beteiligen. Das Könizer Gemeindeparlament beschloss, per Ende 2022 aus dem Gemeindeverband Anzeiger Region Bern auszutreten. Seit diesem Wechsel des Publikationsorgans, sagt die stellvertretende Gemeindeschreiberin Cornelia Rauch, spare Köniz nun jährlich rund 200 000 Franken ein. Für Gemeinden ist aber natürlich auch die Rechts- und Betriebssicherheit ihres Publikationsorgans von existenzieller Bedeutung. ePublikation gewähre diese Sicherheit, sagt Cornelia Rauch. Denn neben circa 80 Gemeinden und Städten nutzen auch der Bund und diverse Kantone das vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zur Herausgabe des «Schweizerischen Handelsamtsblatts» betriebene Amtsblattportal, zu dem auch ePublikation gehört. «ePublikation hat sich als Lösung für die amtlichen Mitteilungen aus unserer Sicht bewährt.» Cornelia Rauch, stv. Gemeindeschreiberin Köniz Und wie ist das Fazit nach anderthalb Jahren Nutzung? «Die Lösung hat sich aus unserer Sicht bewährt. Die Meldungen lassen sich benutzerfreundlich erfassen, und das Seco als Betreiberin hat uns jederzeit optimal unterstützt», sagt die stellvertretende Gemeindeschreiberin von Köniz. Auch für die Einwohnerinnen und Einwohner hat der Wechsel zu ePublikation für Gemeinden und Städte Vorteile: Sie können nun Mitteilungen der Gemeinde abonnieren und werden per Mail informiert, wenn Köniz beispielsweise eine Meldung zu einem geplanten Bauprojekt publiziert. Zudem hat Köniz all seine Mitteilungen, die es auf ePublikation veröffentlicht, auch auf der Gemeindehomepage eingebunden. Für den Grossteil der Bevölkerung sei das neue Angebot besser, kritische Rückmeldungen habe es kaum gegeben, sagt Cornelia Rauch. Unterdessen sind weitere Berner Gemeinden auf ePublikation umgestiegen oder haben dies vor: Nachdem per Januar 2024 die Stadt Bern und die meisten umliegenden Gemeinden zu ePublikation gewechselt haben, stehen infolge Auflösung des «Anzeigers Burgdorf» neun weitere Gemeinden vor diesem Schritt. Da der Anzeiger per Ende dieses Jahres eingestellt werden soll, haben sie sich gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des Anzeigers nach Alternativen umgeschaut. Nun wollen die betroffenen Gemeinden – vorbehältlich der definitiven Zustimmung zur Auflösung des Anzeigers – ab kommendem Jahr ebenfalls auf ePublikation publizieren. «Bei den publizierten Meldungen führt dies zu einem Wechsel vom Prinzip der Bringschuld zur Holschuld», sagt Markus Hofer. Deshalb wollen die umliegenden Gemeinden wichtige Mitteilungen auch in Zukunft noch in gedruckter Form veröffentlichen – und zwar in der Zeitung D’REGION, deren Geschäftsführer Hofer ist. Grundsätzlich steht ePublikation für Gemeinden und Städte allen Schweizer Gemeinden zur Verfügung. In der Praxis sind es bislang gut 70 Zürcher und ein Dutzend Berner Gemeinden – vom kleinen Dorf bis zu Städten wie Bern und Winterthur – die ihre Mitteilungen auf ePublikation veröffentlichen. Pro publizierte Meldung bezahlen sie einen fixen Betrag von Franken 18.50. Als Betreiberin des Amtsblattportals bietet das Seco allen Nutzenden einen Supportdienst an und unterstützt die Gemeinden während der Einführung des Publikationsorgans. Ausserdem wird die Plattform stetig weiterentwickelt: So wurde auf Ersuchen der Stadt Bern etwa eine Archivierungslösung entwickelt, die nun auch kostenlos von allen anderen Nutzergemeinden verwendet werden kann. Gemeinden, die zu ePublikation wechseln möchten, können dies aus technischer Sicht quasi über Nacht tun: Nach der Registrierung eines Publikationsprofils kann sofort publiziert werden; zudem steht eine Testversion zur Verfügung, auf der Kommunalverwaltungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften kostenlos Meldungen schalten können. Ein Submissionsverfahren ist nicht nötig; vorbehalten bleibt aber das kommunale oder kantonale Recht, in dem die amtliche Publikation geregelt wird. Fabio Pacozzi

Barrierefreier Umbau der öV-Haltestellen fordert die Gemeinden

Ende 2023 waren rund 60 Prozent aller Bahnhöfe barrierefrei ausgestaltet. Bei den strassengebundenen öV-Haltestellen entspricht bislang rund ein Drittel der schweizweit 23 000 Tram- und Bushaltestellen den Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Diese Zahlen kommunizierten der Verband öffentlicher Verkehr, die Kantone und die Kommunalverbände Ende des letzten Jahres in einer gemeinsamen Medienmitteilung mit der treffenden Überschrift «Viele Fortschritte erzielt, weitere Verbesserungen nötig». Eine Haltestelle hindernisfrei umzubauen, ist eine komplexe Aufgabe. Zuständig dafür sind die Haltestelleneigentümer – beim strassengebundenen öV also die Gemeinden und Städte, aber auch die Kantone. Für die Umrüstung müssen sie zum Teil aufwendige bauliche Massnahmen umsetzen. So muss vielerorts der Randstein erhöht werden, damit der Ein- und Ausstieg möglichst ebenerdig erfolgen kann. Des Weiteren darf der Abstand von der Kante zum Fahrzeug nicht zu gross sein, und die Haltestelle muss genügend Platz aufweisen, damit Rollstuhlfahrende navigieren können. Ebenso weist eine barrierefreie Haltestelle auch taktile Elemente auf, die es Personen mit einer Sehbehinderung ermöglichen, den Einstieg zu finden. Diese Vorgaben führen dazu, dass der Umbau einer Haltestelle oft zu einem komplexen Projekt wird, dessen Umsetzung sich über Jahre hinziehen kann. Gerade wenn die Platzverhältnisse eng sind. Zudem müssen unter Umständen weitere Aspekte berücksichtigt werden, etwa die Verkehrssicherheit, die Fussgängeranbindung, die Abstimmung mit anderen Bauvorhaben oder allfällige Einsprachen. «Für uns war es wichtig, den Umbau möglichst im Rahmen von anstehenden Strassensanierungen durchzuführen, denn dann entstehen am wenigsten Zusatzkosten», weiss Markus Eigenmann, Gemeindepräsident von Arlesheim (BL). Die Baselbieter Gemeinde hat deshalb drei ihrer vier bereits umgebauten Bushaltestellen im Rahmen von Strassensanierungen umgerüstet. Zwei weitere folgen in diesem Jahr, während zwei Bushaltestellen nicht mehr umgerüstet werden, da sie innerhalb der nächsten Jahre abgebrochen und andernorts neu erstellt werden – dann natürlich ebenfalls BehiG-konform. Da die sechs Tramhaltestellen der Gemeinde ebenfalls bereits umgebaut wurden, sind in Arlesheim heute zehn von vierzehn öV-Haltestellen barrierefrei ausgestaltet – deutlich mehr als im nationalen Schnitt. Auch deswegen erhielt die Gemeinde 2022 den Move-Award für Gemeinden und Städte, die sich beispielhaft für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einsetzen ( siehe Beitrag in der Schweizer Gemeinde 1-2/2023 ). Neben der Wahl des «günstigsten» Zeitpunkts spielen auch die Kosten eine Rolle. Markus Eigenmann bestätigt: «Dort, wo keine Strassensanierungen anstehen, ist die grösste Herausforderung die Finanzierung. Wir haben uns für eine Staffelung über mehrere Jahre entschieden.» Die Kosten pro umgebauter Bushaltestelle beziffert der Arlesheimer Gemeindepräsident auf 90 000 Franken. «Für uns war es wichtig, den Umbau im Rahmen von anstehenden Strassensanierungen durchzuführen.» Markus Eigenmann, Gemeindepräsident Arlesheim (BL) Nochmals aufwendiger ist es, wenn für die Bereitstellung der Mittel zunächst ein Beschluss des kommunalen Parlaments oder der Stimmbevölkerung vorliegen muss: Erst im vergangenen März musste beispielsweise die Stadtberner Stimmbevölkerung einem Rahmenkredit von 67,5 Millionen Franken zustimmen, mit dem die Stadt nun 94 weitere Tram- und Bushaltestellen barrierefrei umgestalten kann. An Haltestellen, die noch nicht barrierefrei genutzt werden können, müssen die strassengebundenen Transportunternehmen derweil Hilfestellungen durch das Personal oder mittels der Beauftragung spezialisierter Taxiunternehmen anbieten. Die Kosten für solche Shuttledienste – im Schnitt zwischen 300 und 500 Franken pro Einsatz – werden von den Haltestellenbesitzerinnen getragen, oftmals also von den Gemeinden und Städten. Fazit: Vielerorts ist bereits viel geschehen, die Umrüstung sämtlicher öV-Haltestellen bleibt für die Gemeinden und Städte aber herausfordernd. Die Gründe dafür sind nachvollziehbar – ebenso wie der Umstand, dass es den betroffenen Personen zu langsam geht. Sie haben inzwischen eine Petition lanciert, in der sie fordern, dass der hindernisfreie öV sofort und flächendeckend umgesetzt werden muss. Fabio Pacozzi, Shutterstock/Roman Zaiets/Reshetnikov_art/AndriiKoval

«Die ‹Ochsentour› ist nach wie vor sehr wichtig»

Das Resultat bedeutet zunächst eine recht hohe Stabilität. Für die Gemeinden hat es nicht die ganz grossen Auswirkungen. Man kann es so interpretieren, dass die ländlichen Regionen leicht zugelegt und die urbanen Zentren eher verloren haben. SVP-Vertreterinnen und -vertreter haben ihre Karriere häufig als Gemeinderäte gestartet. Das zeigt sich auch darin, dass viele jener Nationalrätinnen und Nationalräte, die auch ein kommunales Amt bekleiden, der SVP oder der Mitte angehören. Grundsätzlich befürworten alle Parteien die föderale Grundstruktur der Schweiz und die Autonomie der Gemeinden. Die Schweizer Parteien sind ja selbst föderalistisch organisiert. Linke Parteien stehen tendenziell eher für eine stärkere Zentralisierung und eine Stärkung des Bundes ein. Die Mitte und die SVP hingegen setzen sich eher für die Stärkung der unteren Staatsebenen ein. Bei der politischen Linken hat es seinen Ursprung im demokratisch-zentralistischen Politikmodell der sozialistischen Bewegung. Die SVP sowie die Mitte kommen stärker aus der genossenschaftlichen, landwirtschaftlichen Tradition. Die Autonomie kleiner Körperschaften hat bei diesen Parteien einen hohen Stellenwert. Die kommunale Erfahrung hat positive Auswirkungen auf die Bundespolitik. Insbesondere auf die wichtigste Aufgabe des Parlaments, die Gesetzgebung. Wer bereits auf kommunaler Ebene politisch aktiv war, kann beim Entwurf neuer Gesetze besser einschätzen, inwiefern diese in den Gemeinden umsetzbar sind. Solche Personen sorgen also dafür, dass praktikable und vollzugstaugliche Gesetze verabschiedet werden. Eine Studie hat diese Frage auf Kantonsebene untersucht und ist zum Schluss gekommen, dass Gemeindepolitikerinnen und -politiker in Kantonsparlamenten konkret Einfluss im Interesse ihrer Gemeinde nehmen. Zum Beispiel wenn es um den Bau einer Umfahrungsstrasse geht. Zur Bundesebene gibt es meines Wissens keine solche Studie. Die Gesetzgebung auf nationaler Ebene betrifft einzelne Gemeinden häufig nicht so direkt wie auf kantonaler Ebene. Man darf nicht vergessen, dass die Mitglieder des National- und Ständerats immer verschiedene Hüte anhaben: Sie vertreten nicht nur eine Gemeinde, sondern auch ihren Kanton und ihre Region, sind in Verbänden eingebunden und haben Parteiinteressen – gerade der Fraktionszwang ist heute stark. Da ist der Hut des Gemeinderates nicht immer der grösste. Ja. Für das Funktionieren unseres politischen Systems ist es zentral, dass kommunale Erfahrung auf der Bundesebene einfliesst – und auch umgekehrt. Dies stärkt die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen und sorgt für eine hohe Legitimation der Entscheide. «Wer bereits auf kommunaler Ebene politisch aktiv war, kann beim Entwurf neuer Gesetze besser einschätzen, inwiefern diese in den Gemeinden umsetzbar sind.» Prof. Dr. Adrian Vatter, Universität Bern Ich sehe hier zwei Erklärungsansätze. Einerseits gibt es in der Westschweiz viel mehr Gemeindeparlamente als in der Deutschschweiz. Einige Kantone kennen sogar einen Parlamentszwang für die Gemeinden. Das führt automatisch dazu, dass mehr Personen in der Kommunalpolitik tätig sind. Andererseits scheint es in der Deutschschweiz mehr politische Quereinsteiger zu geben, während in der lateinischen Schweiz viele Politikerinnen und Politiker den klassischen Gang durch die Institutionen antreten. Das ist aber eine Hypothese, die noch genauer untersucht werden müsste. Die Auswertung des Schweizerischen Gemeindeverbands zeigt, dass diese nach wie vor sehr wichtig ist. Gleichzeitig gibt es auch immer mehr gerade jüngere Ratsmitglieder mit einer höheren Ausbildung, die Politik auf einer sehr professionellen Ebene betreiben. Sie steigen häufig direkt auf Bundesebene ein und gehören eher den rot-grünen Parteien an. Angehörige von bürgerlich-konservativen Parteien hingegen durchlaufen öfters die «Ochsentour». Zentral ist eine gute Mischung im Parlament: also Personen, die den Gang durch die verschiedenen Staatsebenen durchlaufen haben, aber auch Quereinsteiger. Erstere bringen viel praktische Erfahrung aus den verschiedenen Staatsebenen mit, Letztere können komplexes Fachwissen aus unterschiedlichen Fachbereichen einbringen, zum Beispiel im Steuerrecht oder bei Sozialversicherungen. Ganz klar, ja. In anderen nationalen Parlamenten sind die Abgeordneten in der Regel vollamtlich tätig und üben keine anderen Ämter aus. Das ist also eine Besonderheit unseres Milizsystems, und auch eine Stärke, denn so bleibt der direkte Kontakt zur Bevölkerung bestehen, und die lokale Erfahrung kann in die Bundespolitik einfliessen. Andererseits stellt sich die Frage, ob jemand, der im Nationalrat sitzt und einer Gemeinde vorsteht, noch Milizpolitiker ist. Heute sprechen wir von einem Halbberufsparlament. Denn viele Kapazitäten für eine berufliche Tätigkeit bleiben da nicht mehr. Nadja Sutter, Fabio Pacozzi

«Das ist für die politische Kultur gefährlich»

Die drohende Energiemangellage im Winter 2022/23 hat im Bundeshaus zu einem regelrechten gesetzgeberischen Aktivismus geführt: Der Mantelerlass, die Solar- und Windexpress-Vorlagen und die Beschleunigungsinitiative wurden alle im Eiltempo zusammengezimmert. Das Nachsehen hatten dabei die demokratischen Mitspracherechte der Gemeinden. Zuerst einmal ist es mir ein Anliegen, dass man weiss, dass der Gemeindeverband die bundesrätliche Energiestrategie mitträgt. Die Frage ist aber, wie und mit welchem Tempo man die hohen Ziele erreichen will. Das Abweichen von gesetzgeberischen Prozessen soll nur dann erlaubt sein, wenn eine Notlage vorherrscht. Für das Parlament scheint nun aber bis 2050 eine ausserordentliche Lage vorzuliegen. Das Allheilmittel sieht es in Verfahrensbeschleunigungen, die mit einem Abbau der demokratischen Rechte einhergehen. Meiner Einschätzung nach ist das falsch. Dieses Argument habe ich viel gehört. Meine Antwort ist Nein. Wir alle müssen uns doch an die rechtsstaatlichen Verfahren halten. Im Rahmen der Covid-Pandemie waren alle ausserordentlichen Rechte auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Anders beim Beschleunigungserlass. Hier macht das Parlament eine Notlage zur normalen Situation. Das ist für die politische Kultur gefährlich. Die Frage nach einem Wind- oder Solarzins ist nicht zu vergleichen mit jener nach dem Wasserzins, der verfassungsrechtlich zugesichert ist. Mögliche Abgeltungen im Rahmen von Wind- oder Solarprojekten müssen zwischen dem Projektträger und der Eigentümerschaft privatrechtlich ausgehandelt und festgelegt werden. Ich erwarte hier von der Energiewirtschaft, dass sie nicht nur die Grundeigentümer, sondern auch die Gemeinden angemessen für die beträchtlichen Auswirkungen, die etwa ein grosser Windpark mit sich bringt, abgelten. Die Standortgemeinde muss eine relevante Mitsprache erhalten. Es reicht nicht, beim Nutzungsplan, der nun einmal keine Detailplanung ist, eine einfache Mitsprache zu haben. Zu alledem zeigt die Praxis, dass etwa im Kanton Graubünden bislang alle Gemeinden den Projekten des kantonalen Solarexpresses zugestimmt haben. Die Angst vor den Gemeinden ist also nicht berechtigt. Dies sollten sich die Kritikerinnen und Kritiker einer kommunalen Mitsprache vor Augen führen. Fabio Pacozzi

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