Gute Vorsorgelösungen: für Gemeinden wichtiger denn je
Wohl kein Zufall: An seiner diesjährigen Generalversammlung wählte der Schweizerische Gemeindeverband als Fokusthema den Fachkräftemangel. Diesen bekommen auch die Gemeinden zu spüren. Gute Vorsorgeleistungen für die Angestellten können helfen, das Problem zu entschärfen. Was heisst das konkret? Nachfrage bei Stefan Hügli, Leiter Beratung & Verkauf der Previs Vorsorge. Die Pensionskassenlösung ist ein wichtiger Teil des Lohn- und Sozialleistungspakets, das Gemeinden ihren Mitarbeitenden bieten. Die Vorsorgeleistungen können gerade bei erfahreneren und gut verdienenden Angestellten einen grossen Einfluss auf die Stellenwahl haben. Gemeinden mit attraktiven Vorsorgelösungen können damit auf dem Personalmarkt punkten – und auch bestehende Mitarbeitende eher behalten. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Gemeinden für ihre Mitarbeitenden gut ausgebaute Vorsorgepläne einsetzen. Die Vorsorgelösungen müssen jedoch mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten und beispielsweise Antworten auf Teilzeitarbeit oder die Bedürfnisse berufstätiger Frauen geben. In erster Linie sind es die klassischen Elemente Alters- und Risikoleistungen, die im Vorsorgeplan geregelt sind. Gut zu wissen: Arbeitgebende können die Mitarbeitenden nach objektiven Kriterien wie Lohn, Hierarchiestufe, Funktion oder Alter in verschiedene Kategorien einteilen und so den Kreis definieren, für den ein bestimmter Vorsorgeplan gelten soll. Weiter gehört zu einer zeitgemässen Vorsorgelösung die Versicherung von Lohnbestandteilen über das Obligatorium hinaus. Zunehmend wichtiger werden auch tiefere Eintrittsschwellen oder Wahlpläne, die den Versicherten das individuelle Zusatzsparen ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit, den Angestellten pro Mitarbeitendenkategorie bis zu drei verschiedene Wahlpläne anzubieten. So können Versicherte zum Beispiel neben einer Standardvariante auch eine Variante mit verminderten und eine mit erhöhten persönlichen Sparbeiträgen wählen. Wer monatlich mehr einzahlt, erhöht damit sein Vorsorgekapital für das Alter. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, bei jedem Wahlplan gleich hohe Beiträge zu bezahlen, damit niemand bevorzugt oder benachteiligt wird, unabhängig vom gewählten Plan. «Die Vorsorgelösungen müssen mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten und beispielsweise Antworten auf Teilzeitarbeit geben.» Stefan Hügli, Leiter Beratung & Verkauf, Previs Vorsorge Die erwähnte Versicherung des Lohns im Überobligatorium verbessert die Altersrente der Versicherten. Zudem: Wer als Arbeitgebende/r die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge senkt, ermöglicht Angestellten mit tieferen Löhnen den Zugang zur beruflichen Vorsorge. Zusätzlich kommt eine Verkleinerung des Koordinationsabzugs gerade Mitarbeitenden mit Teilzeitpensen zugute, da ihr versicherter Lohn dadurch steigt. Schliesslich sind gute Leistungen bei Invalidität wichtig, und wer verheiratet ist und allenfalls Kinder hat, möchte den/die Ehe- oder Lebenspartner/in und die Kinder im Fall des eigenen verfrühten Ablebens gut versorgt wissen. In dieser Situation sind adäquate Ehegatten- oder Lebenspartner/innen- sowie Kinderrenten hilfreich. Ja. Dazu zählt beispielsweise eine für die Arbeitnehmenden vorteilhafte Beitragsaufteilung: Arbeitgebende müssen laut Gesetz mindestens 50 Prozent der Pensionskassenbeiträge bezahlen. Wenn sie mehr als die Hälfte übernehmen, steigt damit der Nettolohn der Angestellten. Oder die Sparbeiträge werden höher definiert als gesetzlich vorgesehen. Das führt zu einem höheren Altersguthaben. Relevant ist die Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten. Über 40 Beitragsjahre betrachtet, hat die jährliche Verzinsung (inklusive Zinseszinsen) für den Kapitalaufbau einen grossen Effekt, der sich im Übrigen auch auf die persönlichen Einkäufe positiv auswirkt. Ins Gewicht fällt auch der Umwandlungssatz, mit dem aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet wird. Viele Pensionskassen haben Senkungen des Umwandlungssatzes eingeleitet. Dies, weil das Altersguthaben immer länger ausreichen muss. Welchen Einfluss die wieder ansteigenden Zinsen auf die künftigen Umwandlungssätze haben werden, wird sich zeigen. Es lohnt sich sicher, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob der Vorsorgeplan, den man als Gemeinde anbietet, den heutigen Bedürfnissen der Arbeitnehmenden entspricht und für bestehende und potenzielle neue Mitarbeitende im harten Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv ist. Kaspar Abplanalp