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Für eine wirkungsvolle familienergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinden und Städte unternehmen viel, um den Vorschulbereich zu stärken. Sie beteiligen sich an der Finanzierung von Infrastrukturen und subventionieren Betreuungsplätze, um die Kosten der Eltern zu senken. Sie investieren in die frühe Sprachförderung, damit sprachliche Defizite bereits vor der Einschulung erkannt und angegangen werden. Familienergänzende Betreuungsangebote sind zentral für die Attraktivität einer Gemeinde. Denn für zahlreiche Familien sind sie eine wichtige Voraussetzung, damit die Eltern erwerbstätig sein können. Durch den demografischen Wandel und die Veränderungen der Arbeitsmarktstruktur hat sich die Nachfrage nach familienergänzender Kinderbetreuung erhöht. Gemäss dem Bundesamt für Statistik wird gut ein Drittel der Kinder unter 13 Jahren in der Schweiz in Kindertagesstätten, schulergänzenden Tagesstrukturen oder in Tagesfamilien betreut (Datenstand 20.12.2023). Kantone und Gemeinden bauen ihre Angebote entsprechend aus. Doch der Druck für bezahlbare Kitaplätze bleibt gross. Für nachhaltige Lösungen braucht es deshalb neben dem Engagement von Kantonen und Gemeinden auch eine Bundesbeteiligung. «Die Gemeinden und Städte unternehmen viel, um den Vorschulbereich zu stärken.» Nina Ammon, Fachverantwortliche der Bereiche Soziales, Familie/Gesellschaft und Kultur, Schweizerischer Gemeindeverband Die vom Nationalrat im März 2023 verabschiedete und vom SGV mitgetragene parlamentarische Initiative ( Pa.Iv. 21.403 ) verfolgt zwei Kernziele: Einerseits die nachhaltige und wirkungsvolle Reduktion der Betreuungskosten für Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen. Andererseits soll eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung via Programmvereinbarungen gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden vorangetrieben werden. Daneben wurde im Juli 2023 die eidgenössische Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle ( Kita-Initiative, 24.058 )» lanciert, die jedoch inhaltlich deutlich weiter geht. Die ständerätliche Bildungskommission schickte Anfang 2024 ein alternatives Modell der Betreuungszulage in die Vernehmlassung. Der SGV zeigte sich offen dafür, kritisierte jedoch, dass die Finanzierung einseitig über die Wirtschaft beziehungsweise Arbeitgeber sichergestellt werden soll. Der Ständerat nahm die Debatte in der letzten Wintersession auf und strich dabei für die Gemeinden wesentliche Elemente aus der Vorlage. Vorgesehen ist aktuell eine Betreuungszulage ohne Mitfinanzierung durch den Bund, die auf dem Modell der Familienzulagen beruht. Die Finanzierung der Zulage soll den Kantonen und Gemeinden überlassen werden. Die familienexterne Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von acht Jahren soll unterstützt werden, sofern die Kinder institutionell betreut werden, also in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien. Die Betreuungsvorlage soll monatlich mindestens 100 Franken betragen, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution in einer Landessprache betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken. Zudem strich der Ständerat die Programmvereinbarungen aus der Vorlage, ein für Kantone und Gemeinden entscheidendes Instrument zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die nationalrätliche Bildungskommission nahm die Arbeiten hierzu im Januar und Februar auf. Das Geschäft wird Gegenstand in der Sondersession im Mai sein. Der SGV setzt sich zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, Mitgliedern des eidgenössischen Parlaments und weiteren Partnern für eine ausgewogene Lösung mit Bundesbeiträgen und Programmvereinbarungen ein. Dies auch in Hinblick darauf, dass die Betreuungszulage als Gegenvorschlag zur Kita-Initiative eine für die Gemeinden valable Umsetzung bieten soll. Nina Ammon

Die Gemeinden sind das Zuhause der Asylsuchenden

Die Bewältigung des Asylbereichs ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Alle drei Ebenen müssen am selben Strick ziehen und gemeinsam gute Lösungen finden. Eine zentrale Aufgabe des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) ist es, Bund und Kantone unermüdlich auf die tragende Rolle der Gemeinden aufmerksam zu machen und ihren Platz am Diskussions- und Verhandlungstisch immer wieder einzufordern. Dabei vertritt er die ganze Vielfalt an Gemeinden in der Schweiz, die je nach Kanton andere Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Asylbereich übernehmen. In manchen Kantonen übernehmen die Gemeinden sehr schnell nach Zuweisung des Kantons die Verantwortung für Unterbringung, Integration und Sozialhilfe – manchmal noch bevor der Asylentscheid feststeht. Diese Gemeinden waren enorm gefordert, als Russland im Jahr 2022 die Ukraine überfiel und Tausende Menschen innerhalb einer sehr kurzen Zeit in die Schweiz flüchteten. Der SGV hat die Gemeinden während dieser herausfordernden Zeit in einem vom Bund einberufenen Sonderstab vertreten, die Schwierigkeiten der Gemeinden aufgezeigt und Forderungen eingebracht – etwa dass der Bund sich unverzüglich an den Kosten der Integrationsförderung beteiligen muss. Auch aktuell setzt sich der SGV in verschiedenen tripartiten Gremien dafür ein, dass die Gemeinden ihre Aufgaben unter guten Rahmenbedingungen wahrnehmen und ihre Ressourcen zielführend einsetzen können. Eine der Hauptforderungen des SGV ist, dass der Bund die Pendenzen bei der Bearbeitung von Schutzgesuchen von Ukrainerinnen und Ukrainern rasch abbaut und die Gemeinden damit entlastet. Aktuell sind rund 22 000 Personen ohne Asylentscheid in einer Warteschlaufe. Das verschärft die Unterbringungsproblematik zusätzlich. Der SGV ist sich aber auch der Rolle der Gemeinden bewusst, die erst in einer zweiten Phase die Fallführung für Personen des Asylbereichs übernehmen. Denn unabhängig davon, welche Aufgaben den Gemeinden je nach Kanton übertragen wurden, teilen sie eine entscheidende Gemeinsamkeit: Die Gemeinde ist der Ort, an dem sich Personen des Asylbereichs tagtäglich aufhalten. Selbst wenn die Personen in einem vom Bund geführten Bundesasylzentrum oder einer vom Kanton geführten Nothilfeunterkunft leben, bleiben viele Herausforderungen bei den Gemeinden, in denen diese Zentren stehen. Hier begegnen sie Nachbarn, tätigen Einkäufe, verbringen ihre Freizeit und nutzen den öffentlichen Verkehr. Personen des Asylbereichs beanspruchen die lokalen Regelstrukturen wie Schulen und Spitäler, und sie sind auch dann noch in den Gemeinden, wenn die finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Kantone nach fünf beziehungsweise sieben Jahren abläuft und sie aus vielen Statistiken verschwinden. In den Gemeinden sind Personen des Asylbereichs Teil eines sozialen Gefüges und leben Integration im Alltag. Oder sie stehen zuschauend am Rande davon und fordern die Aufnahmegesellschaft heraus. «Trotz oft begrenzter Ressourcen leisten die Gemeinden Ausserordentliches und tragen viel dazu bei, dass Personen des Asylbereichs an unserer Gesellschaft teilhaben können.» Silvana Menzli, Fachverantwortliche der Politikbereiche Migration und Integration, Schweizerischer Gemeindeverband Der SGV bringt diesen Umstand immer wieder in die strategische und politische Diskussion ein und zeigt den Handlungsbedarf auf, der sich in den Augen der Gemeinden daraus ergibt. So konnte er gemeinsam mit den Kantonen und Städten auf einen Relaunch der von Bundesrat Beat Jans einberufenen «Gesamtstrategie Asyl» hinwirken, die auch die Perspektiven der kommunalen Ebene einschliessen wird. Bis Sommer 2025 soll eine vertiefte Analyse des Asylbereichs inklusive Anwendung des Schutzstatus S auf allen drei Staatsebenen vorgenommen werden. Denn obwohl das Asylwesen in der Schweiz grundsätzlich gut funktioniert, gibt es gerade auch mit Blick auf den andauernden Krieg in der Ukraine neue Herausforderungen und Potenzial für Justierungen. So etwa bei der Schwankungstauglichkeit des Systems. Der SGV setzt sich dafür ein, dass der Bund in Zeiten überdurchschnittlich vieler Asylgesuche auch eine Mehrzahl an Asylsuchenden unterbringen kann und dass das Mehr an Unterbringungskapazität nicht allein auf die Gemeinden fällt. Nebst der Thematisierung konkreter Forderungen vonseiten der Gemeinden macht der SGV auch darauf aufmerksam, dass nicht nur in den Städten, sondern auch in den mittleren und kleinen Gemeinden der Schweiz Menschen mit schwierigen Fluchtgeschichten ankommen und dort ihr Leben einrichten. Trotz oft begrenzter Ressourcen und komplexer rechtlicher Voraussetzungen leisten die Gemeinden Ausserordentliches und tragen viel dazu bei, dass Personen des Asylbereichs an unserer Gesellschaft teilhaben können und für die Schweiz zur Chance werden. Dieses Wirken der Gemeinden muss Wertschätzung auf allen Ebenen finden. Silvana Menzli

Betreuung im Alter: Für eine Finanzierung via Ergänzungsleistungen

Sicherzustellen, dass Menschen in Würde und selbstbestimmt alt werden können, ist für die Gemeinden und Städte ein zentrales Anliegen. Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Dafür braucht es neben einer wohnortnahen Versorgung und Pflege insbesondere auch bedarfsgerechte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sowie Angebote, die das soziale Miteinander fördern. Betreuung im Alter wird im Moment auf allen politischen Ebenen breit diskutiert, denn der Problemdruck nimmt zu. Die Zahl der betagten Menschen, die Betreuung benötigen, wird sich in den nächsten 20 bis 30 Jahren massiv erhöhen. Ein grosser Teil wird dabei nicht auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können. Zudem können sich nicht alle Menschen eine gute Betreuung im Alter leisten. Weil das betreute Wohnen bei den EL bislang nicht anrechenbar ist, bleibt vielen Personen, die auf EL angewiesen sind, oftmals nur das Pflegeheim, trotz niedriger Pflegestufe. So entstehen Fehlanreize. «Die Alterspolitik ist im Wandel. Verschiedene Städte und Gemeinden haben Altersleitbilder und -strategien verabschiedet, die auch die Betreuung miteinbeziehen und diese strategisch verankern.» Claudia Kratochvil, Direktorin Schweizerischer Gemeindeverband Die Alterspolitik ist im Wandel. Verschiedene Städte und Gemeinden haben Altersleitbilder und -strategien verabschiedet, die auch die Betreuung miteinbeziehen und diese strategisch verankern. Die kommunale Ebene nimmt in der konkreten Planung und Umsetzung der Betreuung und Begleitung von älteren Menschen eine Schlüsselrolle ein. So schafft sie etwa eigene Angebote und investiert in die aufsuchende Altersarbeit wie in Aarau oder bietet mit Betreuungsgutsprachen (Stadt Bern) oder Gutscheinen (Luzern, Küssnacht [SZ]) eine Unterstützung. Mit der Förderung der Nachbarschaftshilfe und der Freiwilligenarbeit trägt sie zur Koordination der Akteure und Angebote vor Ort bei. Bei all diesen Bemühungen kommen die kommunalen Behörden aber an ihre Grenzen. Um im Bereich der Betreuung und insbesondere der Betreuungsfinanzierung eine flächendeckende Verbesserung zu erreichen, braucht es den Bund. Um das selbstbestimmte Wohnen von EL-Beziehenden zu fördern und unnötige, verfrühte und kostentreibende Heimeintritte zu verhindern, sollen Betreuungsleistungen künftig über die EL vergütet werden ( Geschäft 24.070 ). Der SGV begrüsst das Vorhaben und bringt sich für die Gemeinden in den parlamentarischen Prozess ein. Bereits im Juni 2024 lud der SGV zu einem Sessionsanlass mit dem Thema «Betreuung im Alter». Im Oktober nahm der SGV an der parlamentarischen Anhörung vor der nationalrätlichen Gesundheitskommission SGK-N Stellung zur Vorlage. Der SGV befürwortet, dass Betreuungsleistungen unabhängig von der Wohnform – im eigenen Zuhause oder in einer betreuten Institution – via EL vergütet werden sollen. Das ist ein zentrales Anliegen, weil sonst wieder neue Ungleichheiten und Finanzierungslücken entstehen. Wichtig ist auch, dass die Regelung gleichermassen für betagte und behinderte Menschen gilt, die Betreuung breit definiert wird und die Leistungen nicht an die Hilflosenentschädigung gekoppelt sind. Ein Betreuungsbedarf ergibt sich oftmals vor einer Hilflosigkeit. Und auch die Erwähnung des psychosozialen Aspekts von Betreuung bei den Bestimmungen zu den Leistungskategorien trägt diesem breiten Verständnis Rechnung. Schliesslich begrüsst der SGV, dass für die zusätzlichen Leistungskategorien Pauschalen vorgesehen sind und damit eine Vorfinanzierung entfällt, die gerade für Menschen mit knappen Mitteln eine grosse Hürde darstellen würde. «Auf alle Staatsebenen kommen in den nächsten Jahren zusätzliche Aufgaben und Kosten zu, weshalb auch der Bund Verantwortung bei diesem Thema übernehmen muss.» Claudia Kratochvil, Direktorin Schweizerischer Gemeindeverband Kritisch sieht der SGV hingegen, dass für die Finanzierung die Kantone und Gemeinden aufkommen sollen. Angesichts der demografischen Entwicklung müssen alle drei föderalen Ebenen Verantwortung bei diesem Thema übernehmen. Auf alle kommen in den nächsten Jahren zusätzliche Aufgaben und Kosten zu. Die Städte und Gemeinden finanzieren die EL heute bereits in elf Kantonen wesentlich mit. Mindestens der Mietzinszuschlag für eine altersgerechte Wohnung muss daher in die jährlichen EL aufgenommen werden. Der Nationalrat hat im Dezember 2024 Ja gesagt zur Vorlage und zusätzliche für die Gemeinden wichtige Elemente beim Leistungsbeschrieb (psychosozialer Aspekt) und bei der Finanzierung (flexible Pauschale) aufgenommen. Um flächendeckend bei der Betreuungsfinanzierung eine Verbesserung zu erreichen, braucht es diese Bundesvorlage. Das Parlament hat einen wichtigen Hebel, um die Rahmenbedingungen für eine schweizweite Finanzierung des betreuten Wohnens festzulegen. Der Ständerat entscheidet in der Frühlingssession 2025. Claudia Kratochvil

Visp erleichtert den Schuleintritt

Der bedeutende Industriestandort Visp (VS), zu der unter anderem das Unternehmen Lonza gehört, erfährt seit einigen Jahren einen Migrationsboom. Für Familien mit Migrationshintergrund kann der Eintritt in die Schule eine Herausforderung darstellen. Das hat Laetitia Heinzmann Bellwald, Heilpädagogin in Visp, festgestellt und 2018 das Projekt «Chancenannäherung durch begleiteten Schuleinstieg» ins Leben gerufen. Sechs Monate lang können Kinder diesen «Minikindergarten» besuchen, der spielerisch und interaktiv aufgebaut ist. Ziel ist es, sie auf den Schuleintritt vorzubereiten und die Chancengleichheit zu fördern. Dieses kostenlose Angebot erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Das innovative Modell wird von der Gemeinde Visp unterstützt und weckt auch das Interesse anderer Gemeinden in der Schweiz. Es wurde mit dem Frühförderungspreis für Schweizer Berggebiete der Pestalozzi-Stiftung 2024 ausgezeichnet. Julia Rippstein

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