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Wie sich die Gemeinden ihren Platz in der Verfassung erkämpften

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) müsse alles daran setzen, damit die Gemeinden nicht zu reinen Vollzugsorganen des Bundes und der Kantone degradiert werden, schrieb der damalige Präsident Ulrich Isch 1997 in diesem Magazin. Gerade was finanzielle Lastenübertragungen oder den Aufgabenvollzug angehe, müssten die Gemeinden eine Möglichkeit haben, zuoberst zu intervenieren. Als die Arbeiten für eine neue Verfassung konkreter wurden, war es für die beiden Kommunalverbände (SGV und Schweizerischer Städteverband, SSV) deshalb klar, dass in dieser auch die Stellung der Gemeinden und Städte geregelt werden musste. Via den damaligen Ständerat Willy Loretan (AG, eh. Vorstandsmitglied SSV) reichten sie die Motion «Föderalistische Zusammenarbeit im Bundesstaat» ein. Ziel war es, in der Bundesverfassung einen Gemeindeartikel zu platzieren, der die Gemeindeautonomie garantiert und den Bund verpflichtet, bei der Gesetzgebung die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden und Städte zu beachten. Denn momentan sei die Bundesverfassung «sozusagen gemeindeblind», so Willy Loretan. In der Folge würden immer mehr Gesetze und Verordnungen an die Gemeinden adressiert, ohne dass diese sich dazu äussern könnten. Etwas anders sah das die Landesregierung. Der zuständige Bundesrat Arnold Koller antwortete: Die Stellung der Gemeinden werde vorab durch die Kantonsverfassungen definiert. Man werde bei der Überarbeitung des Verfassungsentwurfs aber «prüfen, ob die Ebene der Gemeinden und das Erfordernis der partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller drei Ebenen in der Bundesverfassung sichtbar zu machen sind». Ohnehin habe er bereits eine «erhöhte Sensibilität aller Bundesbehörden gegenüber den Anliegen der Gemeinden und Städte» feststellen können. Die Motion wurde schliesslich in ein schwächeres Postulat umgewandelt, woraufhin der Bundesrat die Angelegenheit als erledigt betrachtet habe, beklagte sich Ständerat Loretan später. Auch die Kantone waren nicht begeistert, dass neben dem Bund und ihnen selbst nun auch die Gemeinden als dritter Pfeiler des Föderalismus gestärkt werden sollten. In der Schweizer Gemeinde ist gar die Rede von «massivem Widerstand» – die Kantone hätten «nichts unterlassen», um die Bestrebungen von SGV und SSV zu vereiteln. Anfänglich hatten sie damit offenbar auch Erfolg: In seiner Vernehmlassungsantwort auf den neuen Verfassungsentwurf kritisierte der SGV 1996, dass er die «tragende Rolle der Städte und Gemeinden als Legitimationsgrundlage des Staates» nicht sichtbar mache und Bund und Kantone nicht verpflichte, Rücksicht auf die Anliegen der Gemeinden zu nehmen. Bezeichnenderweise hatte der Bundesrat zwar Kantone, Parteien, Verbände und Bürger namentlich eingeladen, sich zum Verfassungsentwurf zu äussern – nicht aber die Gemeinden und Städte. Ihre Forderung nach einem «Gemeindeartikel» in Gefahr sehend, organisierten die beiden Kommunalverbände 1997 eine Pressekonferenz, an der sie den eidgenössischen Räten eine von rund 1700 Gemeinden und Städten unterzeichnete Petition überreichten. In dieser forderten sie, dass die kommunale Ebene als wichtiger Partner des Bundes in der neuen Verfassung angemessen berücksichtigt wird. Und sie schoben die Warnung nach: «Der Schweizerische Gemeindeverband und der Schweizerische Städteverband werden ihre Unterstützung für das Verfassungswerk vom Ausgang der Beratungen in den Räten abhängig machen.» Diese Ansage zeigte offensichtlich Wirkung: Im Amtlichen Bulletin ist daraufhin mehrmals zu lesen, wie verschiedene Parlamentsmitglieder auf die Forderung der Gemeinden und Städte hinwiesen. Schliesslich zeigte sich auch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) mit einem Gemeindeartikel einverstanden – sofern sich die neue Verfassung nicht ins Verhältnis der Kantone zu den Gemeinden einmische. In der Folge wurde der Gemeindeartikel am 30. November 1998 vom Parlament angenommen, ein Jahr später stimmten Volk und Stände der revidierten Bundesverfassung und damit dem neuen Gemeindeartikel zu. Seither schreibt Art. 50 BV vor: Abs. 1: Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet. Abs. 2: Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden. Abs. 3: Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete. Fabio Pacozzi

Die Rekordhalter in Sachen Gemeindeautonomie

Adrian Vatter: Es gibt dazu verschiedene Untersuchungen. So tätigen die Schweizer Gemeinden etwa einen Viertel aller öffentlichen Ausgaben, was im internationalen Vergleich ein hoher Anteil ist. Auch die Häufigkeit der kommunalen Abstimmungen weist auf eine hohe Autonomie hin. Gerade Deutschschweizer Städte nehmen punkto Mitbestimmung weltweit einen Spitzenplatz ein. Adrian Vatter: Ich vermute, dass das mit der Heterogenität unseres Landes zusammenhängt. Wir haben städtische und ländliche Gebiete, es gibt sprachliche, kulturelle und gab früher auch konfessionelle Unterschiede. Der Föderalismus, der den kleinen Einheiten möglichst viel Spielraum geben will, ist sicher die geeignete Staatsform, um solchen lokalen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ein Land mit einer homogenen Bevölkerung ist wohl weniger darauf angewiesen. Martina Flick Witzig: Eine Rolle spielt sicher auch, dass es die Kantone schon vor dem Bundesstaat gab. Sie waren damals nicht unbedingt erpicht darauf, möglichst viele Kompetenzen an eine neue, übergeordnete Staatsebene abzugeben. «Schweizer Gemeinden tätigen etwa einen Viertel aller öffentlichen Ausgaben.» Prof. Dr. Adrian Vatter Martina Flick Witzig: In grösseren Städten und generell in der Deutschschweiz kommen viel mehr kommunale Vorlagen an die Urne. Die Stadt Bern etwa stimmt im Schnitt zwölfmal pro Jahr über ein kommunales Geschäft ab. Gleichzeitig gibt es Gemeinden, die während 20 Jahren nicht ein einziges Mal über eine kommunale Vorlage abgestimmt haben. Die Varianz ist also extrem gross – auch was die kantonalen Vorgaben betrifft. In einigen Kantonen gelten für kommunale Initiativen und Referenden strenge Vorschriften, andere lassen den Gemeinden weitreichende Freiheiten. Im Tessin etwa können Gemeinden sogar fusionieren, ohne dass dabei zwingend ein obligatorisches Referendum stattfinden muss. Martina Flick Witzig: Das liegt wohl an den unterschiedlichen Vorstellungen davon, wie Demokratie funktionieren soll. In der Deutschschweiz ist vielfach das direktdemokratische Ideal vorhanden, wonach bei wichtigen Entscheiden das Volk das letzte Wort haben soll. In der Romandie herrscht eher das repräsentativdemokratische Ideal vor: Man wählt ein kommunales Parlament, und das entscheidet dann auch. Adrian Vatter: Im internationalen Kontext ist das Mitspracherecht der Schweizer Gemeinden wie erwähnt schon stark ausgeprägt. Auch stellt sich die Frage, ob die Wählerinnen und Wähler überhaupt bereit sind, sich mit noch mehr Vorlagen vertieft zu befassen. Wichtig ist, dass man bei grundlegenden Themen abstimmen kann, es muss aber nicht über jede Verordnung abgestimmt werden. Ausserdem: Je stärker die Mitsprache- oder Vetorechte der einzelnen Gemeinden ausgebaut sind, desto schwieriger wird es für grosse Infrastrukturprojekte, die der ganzen Landesbevölkerung zugutekommen. Frankreich etwa hat in wenigen Jahren eine TGV-Linie Paris–Marseille realisiert; bei uns wäre das nicht vorstellbar. Ich würde also nicht sagen, dass es immer automatisch besser ist, je stärker die direktdemokratischen Rechte ausgebaut sind. Martina Flick Witzig: Hinzu kommt, dass es in jeder Gemeinde Möglichkeiten gibt, auf die eine oder andere Art Bedürfnisse anzumelden. Wenn Handlungsbedarf besteht, kann vielleicht auch an der Gemeindeversammlung ein Antrag gestellt werden, oder man kontaktiert die Gemeindeexekutive auf informellem Weg. Von daher scheint es mir ebenfalls nicht nötig zu sein, dass überall ein formelles Initiativrecht eingeführt wird, das dann jeweils zu Urnenabstimmungen führt. «Auf kommunaler Ebene ist es einfacher, Bedürfnisse aufzugreifen, die mehrheitsfähig sind.» Dr. Martina Flick Witzig Martina Flick Witzig: Obligatorische Referenden auf kommunaler Ebene werden in über 90 Prozent aller Fälle angenommen. Auch Initiativen werden deutlich häufiger angenommen als auf Bundesebene. Das könnte daran liegen, dass die kommunale Ebene übersichtlich ist und es einfacher ist, Bedürfnisse aufzugreifen, die mehrheitsfähig sind. Adrian Vatter: Zudem braucht es auf kommunaler Ebene proportional oftmals mehr Unterschriften, damit eine Initiative oder ein Referendum zustande kommt. Das heisst, dass das höhere Quorum die Spreu vom Weizen trennt. Vorlagen, die diese Hürde überwinden und an die Urne kommen, können bereits auf breiten Rückhalt zählen. Fabio Pacozzi

Gemeinderatszertifikat stärkt die Milizarbeit

«Wenn unser Milizsystem nicht mehr funktioniert, funktioniert auch unser Land nicht mehr», sagt Jürg Eggenberger, Co-Geschäftsleiter der Organisation Swiss Leaders, die früher unter dem Namen Schweizer Kader Organisation (SKO) bekannt war. Auf der Suche nach einem Rezept zur Stärkung der Milizarbeit hat die SKO darum 2015 begonnen, die Führungskompetenzen von Gemeinderätinnen und -räten zu zertifizieren – ähnlich, wie sie das zuvor schon für Offiziere der Armee eingeführt hatte. Allerdings, erinnert sich Eggenberger, habe sich schon bald das Dilemma der Gemeinderatszertifizierung gezeigt: Da die Mitglieder kommunaler Behörden neben Beruf, Familie und Miliztätigkeit naturgemäss wenig Zeit für weitere Engagements haben, musste die Zertifizierung möglichst einfach sein, «die Anerkennung des Zertifikats aber trotzdem möglichst hoch», sagt Eggenberger. Aus diesem Grund tat sich die Organisation mit dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) zusammen, um das Zertifikat gemeinsam zu vermarkten: Swiss Leaders mit dem Know-how in Sachen Führungsarbeit, der SGV als nationaler Verband, der das Zertifikat politisch und mit seinem Namen mitträgt. Indes handelt es sich bei der Zertifizierung nicht um eine klassische Weiterbildung. Das Ziel ist nicht direkt, Neues zu lernen, sondern sich einige Tage lang einen dokumentierten Überblick über all jene Kompetenzen zu verschaffen, deren Beherrschung man im Amt (oder Beruf) bereits unter Beweis gestellt hat. Solch eine Selbstreflexion ist durchaus lehrreich – und am Ende gilt es, diese Kompetenzen in einem Expertengespräch auch glaubhaft zu belegen. Wer das kann, erhält ein Zertifikat, das von zwei glaubwürdigen Schweizer Institutionen anerkannt wird. «Nützlich ist dieses Zertifikat vor allem im Berufsleben», weiss Eggenberger. Verdeutliche es bei einer Bewerbung doch immerhin, dass die Tätigkeit als Gemeinderat nicht nur ein Bulletpoint im CV ist, sondern dass damit tatsächliche Kompetenzen einhergehen, von Personalführung über Sitzungsleitung und Auftrittskompetenz bis hin zu Projektmanagement und Verhandlungstechnik. Oder, wie Eggenberger es nennt, «klassische generische Führungskompetenzen, die auch in der Privatwirtschaft gesucht und unabhängig der Branche nützlich sind». Das Zertifikat sei ein Instrument, das den Link zwischen Milizarbeit und Privatwirtschaft herstellen könne. Zugelassen zum Zertifizierungsprozess sind alle Gemeinderätinnen und -räte, die auf mindestens vier Jahre Amtserfahrung zurückblicken können. Für SGV-Mitglieder kostet die Zertifizierung 850 Franken; für Mitglieder von Swiss Leaders 400 Franken. Weitere Informationen finden Sie unter www.swissleaders.ch/services/zertifizierung/gemeinderat/ Fabio Pacozzi

Die Suche nach der Einheit in der Vielfalt

Kantönligeist, Flickenteppich, Verhinderer von Reformen: In der Presse hat der schweizerische Föderalismus nicht das beste Image. Auch von der Politik wird er – oder zumindest Elemente davon – immer mal wieder infrage gestellt. Etwa nachdem im November 2020 eine Mehrheit der Stimmberechtigten die Konzernverantwortungsinitiative zwar angenommen hatte – diese aber am Ständemehr gescheitert war. Oder während der Pandemie, als der «Massnahmen-Flickenteppich» in den Kantonen regelmässig für Verunsicherung gesorgt hatte. Die Pandemie war es denn auch, die die Durchführung des «Föderalismus-Seminars» zweimal verunmöglicht hatte. Jetzt, Ende Mai 2023, konnte die lang ersehnte Premiere endlich doch noch nachgeholt werden. In Schwarzenberg (LU) diskutierten mehrere Dutzend Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Verwaltung, Hochschullandschaft und Wirtschaft drei Tage lang über einen der prägendsten Wesenszüge unseres Staats: den Föderalismus und die Zuständigkeiten, Kompetenzen, Aufgabenteilung und Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Oder, wie es Professorin Eva Maria Belser auf den Punkt brachte: über die «Suche nach dem richtigen Umgang mit der Einheit in der Vielfalt». Belser lehrt am Institut für Föderalismus der Universität Freiburg. Jenes Institut war es auch, welches das Föderalismus-Seminar organisiert hat – in Partnerschaft mit dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Städteverband, dem Ständerat, dem Bundesamt für Justiz, und der ch Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit. Auf dem Programm standen dabei einerseits verschiedene Referate, andererseits aber auch Workshops und Diskussionen. Diese brachten immer wieder Erstaunliches zutage. Etwa dass das Kloster Einsiedeln die jurassischen Separatisten vor der Gründung des Kantons Jura stark unterstützt hatte, da «der Katholizismus» mit einem zusätzlichen katholischen Kanton Jura mehr Gewicht erhalten würde. Oder dass es damals durchaus Gedankenspiele gab, Bern und Jura zu zwei Halbkantonen zu machen – dass dies für die Berner verständlicherweise aber nicht akzeptabel gewesen sei. Das Föderalismus-Seminar hat sich indes nicht nur reine Wissensvermittlung auf die Fahne geschrieben. Ebenso wollten die Organisatoren aufzeigen, wie der Föderalismus in der Praxis gelebt wird. So wies Professor Bernhard Waldmann von der Uni Freiburg etwa darauf hin, dass der Wunsch nach Effizienz, Rechtsvereinheitlichung und Beseitigung von Ungleichheiten durchaus zu Zentralisierungstendenzen führt. Gleichzeitig müsse man sich aber auch fragen: «Ab wann ist Diversität ein Problem? Muss alles immer überall gleich geregelt sein?» Die eine korrekte Antwort auf diese Frage gibt es natürlich nicht. Aber jede und jeder Teilnehmende wird ein paar neue Denkanstösse mit nach Hause nehmen – in die Bundesverwaltung, die Kantone und in die Gemeinden. Fabio Pacozzi

«Tageskarte Gemeinde»: Die Nachfolgelösung steht

Auch wenn die SBB inzwischen eigene Sparbillette anbieten, ist die «Tageskarte Gemeinde» den meisten noch immer ein Begriff: Mit ihr lässt sich die Schweiz während eines Tages bequem und für nur rund 40 bis 45 Franken bereisen. Rund anderthalb Millionen solcher Tageskarten verkauften die Gemeinden jährlich an ihren Schaltern. Eine imposante Zahl – und doch hat die «Tageskarte Gemeinde» in den letzten Jahren an Popularität eingebüsst. Die Gründe dafür sind vielfältig. Nebst der Konkurrenz durch andere günstige Angebote wie die erwähnten SBB-Sparbillette sowie unerwünschtem Zwischenhandel auf dem Schwarzmarkt führten gerade auch die Coronapandemie und der damit verbundene Rückgang der Mobilität dazu, dass Gemeinden auf ihren Tageskarten sitzen blieben. Den Verlust mussten sie selbst berappen – denn ist ein Jahresset an Tageskarten einmal bestellt, tragen die Gemeinden das finanzielle Risiko für die nicht verkauften Billette. Dieser Abwärtstrend lässt sich auch in konkreten Zahlen festhalten: Bezogen die Schweizer Gemeinden im Jahr 2019, also noch vor der Pandemie, rund 4500 Jahressets der «Tageskarte Gemeinde», so ist die Nachfrage bis zum Sommer 2022 um knapp einen Viertel auf 3500 zurückgegangen. Bereits 2020 hatte Alliance SwissPass, die Branchenorganisation der Schweizer Transportunternehmen, deshalb mitgeteilt, dass sie das seit rund zwei Jahrzehnten bestehende Angebot nicht mehr in dieser Form weiterführen werde. Praktisch zeitgleich nahmen der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Schweizerische Städteverband (SSV) mit Alliance SwissPass Verhandlungen über eine Nachfolgelösung auf. So konnte für die Gemeinden erreicht werden, dass die heutige «Tageskarte Gemeinde» drei Jahre länger im Umlauf bleibt – noch bis Ende Januar 2024. Damit wird die Nachfolgelösung nahtlos an das auslaufende System anknüpfen. Zweitens wurden den Gemeinden in der Übergangszeit flexiblere Bestellprozesse ermöglicht: Die bis dato limitierten Bezugsmengen fielen weg, und «Tageskarte Gemeinde»-Jahressets konnten länger als geplant bestellt werden. Im Rahmen der weiteren Gespräche mit Alliance SwissPass wurden verschiedene Varianten einer Anschlusslösung geprüft und den Städten und Gemeinden im Sommer 2022 zur Konsultation vorgelegt. Rasch kristallisierte sich eine Variante mit dem exklusiven Verkauf einer Spartageskarte durch Gemeinden und Städte als die geeignetste Lösung heraus. Besonders begrüsst wurde die Tatsache, dass die Städte und Gemeinden alle auf das gleiche Kontingent an Spartageskarten zugreifen werden und das Angebot technisch einfach umsetzbar ist. Somit werden die Schweizer Gemeinden und Städte ab 2024 weiterhin die Möglichkeit haben, attraktive Tageskarten zu verkaufen. Gleichzeitig beinhaltet das neue System für Gemeinden (und Passagiere) einige wichtige Vorteile im Vergleich zur heutigen Situation. So entfällt etwa die bisher notwendige Überprüfung des Wohnorts der Kunden, da der Verkauf der neuen «Spartageskarte Gemeinde» nicht mehr auf die Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Gemeinde oder Stadt beschränkt ist. Stattdessen greifen alle Gemeinden und Städte auf dasselbe Tageskontingent zu. Für die Gemeinden bedeutet dies, dass sie kein finanzielles Risiko mehr eingehen, da sie keine Jahressets mehr kaufen müssen. Es gibt keine Verlustgeschäfte mehr, da nur verrechnet wird, was auch verkauft wurde. Im Gegenteil: In den Verhandlungen mit der Alliance SwissPass konnten der SGV und der SSV erreichen, dass die Gemeinden gar noch fünf Prozent Provision auf den Verkaufspreis jeder verkauften «Spartageskarte Gemeinde» erhalten werden. Apropos Verkaufspreis: Die «Spartageskarte Gemeinde» gibt es bereits ab 39 Franken (zweite Klasse, mit Halbtax). Sie ist damit etwas günstiger als die heutige «Tageskarte Gemeinde». Zudem ist die «Spartageskarte Gemeinde» im Gegensatz zum heutigen System auch für die erste Klasse erhältlich, und Besitzer eines Halbtaxabonnements bezahlen einen günstigeren Preis. Die Spartageskarten können im Vorverkauf jeweils ab sechs Monaten vor bis einen Tag vor Reisebeginn gekauft werden. Da die «Spartageskarte Gemeinde» neu mit einem fixen Tageskontingent verkauft wird, entfällt für viele Gemeinden auch die Bereitstellung einer eigenen Verfügbarkeitsanzeige. Stattdessen wird die Verfügbarkeit der «Spartageskarte Gemeinde» an den einzelnen Reisetagen auf einer zentralen Website ersichtlich gemacht. Verkauft wird die «Spartageskarte Gemeinde» über eine Webapplikation direkt an die Gemeinden. Diese haben ab Mitte 2023 die Möglichkeit, einen Zugang zu beantragen. Die Kosten für die Bereitstellung und den Betrieb der Webapplikation werden dabei allein von der öV-Branche getragen. Eine Erklärung für diesen Extraeffort, den die öV-Branche damit leistet, liefert der Mediensprecher von Alliance SwissPass, Thomas Ammann: «Die ‹Tageskarte Gemeinde› war Ausdruck der starken Verbundenheit zwischen dem öffentlichen Verkehr und den Gemeinden und Städten in der Schweiz. Diese Partnerschaft wollten wir unbedingt fortführen.» Einmal verkauft, erfolgt die Ausgabe der neuen «Spartageskarte Gemeinde» an die Endkunden in Form eines personalisierten E-Tickets im PDF-Format und als Mobile Ticket. Den Gemeinden als Verkaufsstellen steht es frei, zu entscheiden, ob sie auch telefonische Bestellungen entgegennehmen und ob sie die «Spartageskarte Gemeinde» für weniger digitalaffine Kundinnen und Kunden ausdrucken wollen oder nicht. Nichts ändert sich dagegen bei den Verkaufsstellen: Die «Spartageskarte Gemeinde» wird grundsätzlich an den Schaltern der Gemeinde- und Stadtverwaltungen verkauft. Drittverkaufsstellen sind weiterhin möglich, bedürfen aber einer Bewilligung durch die SBB. SGV, SSV und Alliance SwissPass haben gegenüber den Gemeinden sowie der breiten Öffentlichkeit inzwischen offiziell über das neue Angebot informiert. Demnächst erhalten die Gemeinden nun noch konkrete Informationen zum Anmeldeprozess. Erhältlich ist die «Spartageskarte Gemeinde» dann ab dem 1. Januar 2024. Fabio Pacozzi

«Sobald es hektisch wird, schauen nicht unbedingt die besseren Lösungen heraus»

Thomas Iten: Das Jahr 2022 habe ich wie eine grosse Berg- und Talfahrt erlebt. Anfang Jahr haben wir uns noch mit Massentests und Schulschliessungen auseinandergesetzt. Dann dieser schreckliche Krieg. Gleichzeitig fanden im Sommer Anlässe statt, die zuvor zwei Jahre abgesagt wurden. Es war auf jeden Fall ein Wechselbad der Gefühle. Zu Beginn hat es etwas gedauert, bis «der Motor gelaufen ist». Seither klappt es aber sehr gut. Wir erhalten beispielsweise einen Newsletter des Kantons mit allen Informationen, die für die Gemeinden wichtig sind. In einem Schulhaus haben wir die Heizradiatoren mit intelligenten Sensoren ausgerüstet, sodass die Klassenzimmer optimal beheizt werden. Zudem haben wir bei zwei kommunalen Liegenschaften Zweistoffanlagen vorbereitet, und ein Gebäude wird nun rascher als ursprünglich geplant an einen Wärmeverbund angeschlossen. Ob Gesellschaft, Wirtschaft oder Kultur: Wir alle sind gefordert, diese Themen mit dem nötigen Respekt anzugehen. Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren: Sobald es hektisch und nervös wird, schauen nicht unbedingt die besseren Lösungen heraus. Der Fachkräftemangel ist überall ein Thema. Wir gehen diesen an, indem wir etwa ein neues Besoldungssystem eingeführt haben. Bei schwierig zu besetzenden Stellen können wir mit einem höheren Lohn auf die Marktsituation reagieren. Auch das klassische «Kreuzlibogen-Mitarbeitergespräch» wird modernisiert, hin zu einem echten Dialog. Unser grösster Digitalisierungsschritt erfolgte während der Pandemie. Zudem haben wir übergeordnete Projekte von Bund und Kanton implementiert, zum Beispiel den E-Umzug. Nun führen wir sukzessive weitere Tools ein. Mir persönlich kann das nicht schnell genug gehen. Aber man muss auch berücksichtigen, dass rund die Hälfte unserer Mitarbeitenden eher selten mit der digitalen Welt im Arbeitsalltag in Berührung kommt. Wir sollten uns auf unsere Werte besinnen, Probleme wieder vermehrt gemeinsam am Tisch diskutieren und dabei den Mut haben, auch einmal etwas Neues auszuprobieren. Fabio Pacozzi

«Ich sehe den Wert der Kleinräumigkeit»

2003/04 lancierte unser Verband eine Initiative für einen «Gemeindeverträglichkeitsartikel». Da dieses Anliegen dann in die neue Kantonsverfassung aufgenommen wurde, ist nie darüber abgestimmt worden. Aber seither müssen die Aufgaben, die zu den Gemeinden verschoben werden, in ein Gesetz verpackt werden, sodass zwölf Zürcher Gemeinden oder die Städte Winterthur oder Zürich dagegen das Referendum ergreifen können. Dabei ging es um Jugendliche, die fremdplatziert wurden – die sogenannten Versorgertaxen. Der Kanton hat dafür von den Gemeinden über Jahre hinweg ohne gesetzliche Grundlage Beiträge verlangt. Das hat das Bundesgericht den zwei klagenden Pilotgemeinden nun bestätigt: Der Kanton hat den Zürcher Gemeinden insgesamt rund 600 Millionen Franken zu viel verrechnet. Dieses Geld soll nun zurück an die Kommunen fliessen. Trotz dieser Episode denke ich nicht, dass es grössere Unstimmigkeiten zwischen den zwei Staatsebenen gibt. Der GPV ZH wird zu allen gemeinderelevanten Vernehmlassungen eingeladen und regelmässig vom Kantonsrat zu den die Gemeinden betreffenden Vorlagen angehört. Unser Grundanliegen ist, dass Gesetze so ausgearbeitet sind, dass sie auf Gemeindeebene auch umgesetzt werden können. Dafür müssen sich Fachleute aus der Praxis schon dort äussern können, wo das Fleisch am Knochen ist: in den vorbereitenden Arbeitsgruppen, also noch vor der Vernehmlassung. Das ist heute im Vergleich zu früher viel besser geworden. «Unser Grundanliegen ist, dass Gesetze so ausgearbeitet sind, dass sie auf Gemeindeebene auch umgesetzt werden können.» Martin Harris, scheidender Geschäftsführer GPV ZH Möglichst allen gerecht zu werden, sehe ich tatsächlich als die Hauptaufgabe des GPV ZH an. Wir sind der Transmissionsriemen, der den grössten oder zumindest den kleinsten gemeinsamen Nenner für die Gemeinden finden soll. Aber natürlich gehen die Welten zwischen Stadt und Land manchmal auseinander, typischerweise bei den Themen Sozialpolitik oder Mobilität. Deshalb ist die Diskussion im Gremium so wichtig: Im Ausschuss ist jeder Bezirk vertreten, und in 90 oder 95 Prozent der Fälle finden wir auch eine gemeinsame Position, mit der alle leben können. Hört man sich in den kommunalen Exekutiven um, so hört man oft, dass nicht nur finanziell, sondern auch administrativ und technisch immer mehr von den Gemeinden gefordert wird. Kann ein kleines Dorf mit Milizgemeinderat diesen Ansprüchen überhaupt noch gerecht werden? Das ist die Herausforderung dieser Gemeinden. Und ich denke, dass die wenigen sehr kleinen Gemeinden im Kanton Zürich diese Herausforderung gut meistern. Aber es ist schon so: Kleine Gemeinden, die nicht fusionieren wollen, müssen innovative Lösungen finden. Im Unterland prüfen derzeit etwa vier Gemeinden, ob eine das Bauamt für alle führen kann, während die andere das Sozialamt übernimmt und so weiter. Nein – oder besser gesagt: Ich sehe den Wert der Kleinräumigkeit. Dank der Gemeindeautonomie können auch kleinere Strukturen individuelle und einfache Lösungen finden. Das hat sich etwa während der Pandemie gezeigt. Man sprach zwar oft vom Flickenteppich. Dieser hatte aber auch den Vorteil, dass alle etwas ausprobieren konnten. Hätten alle dasselbe tun müssen, hätten zum Beispiel die Bündner nie ihr eigenes Testkonzept entwickelt, das sich dann schweizweit durchgesetzt hat. Für mich muss das im Prinzip auch für die Gemeinden gelten: Sie sollten ihre Angelegenheiten grundsätzlich individuell angepasst regeln können. Ich bin von Haus aus Historiker. Von daher möchte ich das Familienarchiv aufarbeiten und noch etwas reisen. Das Wichtigste ist aber, gesund zu bleiben. Alles andere ergibt sich … Fabio Pacozzi

«Es herrscht eine latente Verunsicherung»

Muriel Favre: Das Jahr 2022 war anspruchsvoller, was hauptsächlich mit dem angstbesetzten Klima zusammenhing. Es herrscht eine latente Verunsicherung: sowohl was die Haushaltsbudgets der Menschen als auch das Budget der Gemeinde angeht. Ich möchte hier kein Werturteil abgeben, da diese Situation für alle Beteiligten schwierig und neuartig ist. Ich denke, angesichts der Dringlichkeit hat jeder mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das Beste getan. Bereits seit mehreren Jahren investieren wir regelmässig in die Beleuchtung. Ein grosser Teil des Netzes besteht aus LED-Lampen, die mit einem Sensor ausgestattet sind, der eine Dämmung der Beleuchtung ermöglicht. Innerhalb von zehn Jahren ist der Verbrauch bei der öffentlichen Beleuchtung so um 50 Prozent gesunken. Weitere Massnahmen zur energetischen Sanierung von kommunalen Gebäuden und Einrichtungen sind geplant. Wir haben auch ein Förderprogramm für Fotovoltaikanlagen und zum Ersatz von Heizungen. Die Gefühlslage ist schwierig. Aber wir müssen optimistisch bleiben und uns auf die Erfahrungen der Vergangenheit stützen. So können wir einer besseren Zukunft entgegensteuern. Unsere Situation erlaubt es uns nicht, einen technischen Dienst zu finanzieren, daher haben wir uns für eine interkommunale Zusammenarbeit sowie für punktuelle Aufträge an externe Büros entschieden. Diese Mandanten sind in das lokale Leben eingebunden. Die Implementierung von E-Government-, IT- und Kommunikationslösungen ist die nächste grosse Herausforderung, die auf uns zukommt. Es bleibt noch viel zu tun. Ein gutes Umfeld zum Leben bieten und die Familien in der Gemeinde halten. Vérossaz ist die Walliser Gemeinde mit der höchsten Anzahl junger Menschen – 26 Prozent der Bevölkerung. Fabio Pacozzi

Das hat den SGV im letzten Jahr bewegt

Welche Konsequenzen hat die Revision des Energiegesetzes für die Gemeinden? Wo gelangen Gemeindeverwaltungen an die relevanten Informationen im Zusammenhang mit der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge? Worauf sollte der Bund bei der Ausarbeitung einer neuen Service-public-Strategie für die Post achten? Und wie kommt eine Gemeinde finanziell möglichst unbeschadet durch eine Krisensituation wie die Corona-Pandemie? Ja, es waren doch recht bedeutsame Dossiers, mit denen sich der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) in letzter Zeit befasst hat. Nachfolgend eine (nicht abschliessende) Übersicht über die aktuellen Tätigkeiten des SGV. Im letzten Jahr setzte sich der Schweizerische Gemeindeverband stark für die Covid-19-Vorlagen des Parlaments und damit für die Bereitstellung von mehreren Milliarden Franken an finanziellen Unterstützungsmassnahmen ein. Davon profitierten die Gemeinden direkt, indem Parlament und Stimmvolk unter anderem Gelder für den ÖV oder die Kultur sprachen. Bereiche also, die zu einem guten Teil von den Gemeinden finanziert werden. Die Gemeinden profitierten aber auch indirekt, indem etwa weniger Menschen Sozialhilfe beantragen mussten. Zwecks Entlastung der Sozialhilfe nahm der SGV zudem Einsitz in eine Projektgruppe, die sich mit der Entwicklung eines neuen Finanzierungssystems im Asylbereich beschäftigt. Punkto Steuerwesen stehen auf Bundesebene derzeit verschiedene Grossprojekte an, die für die fiskalischen Haushalte der Gemeinden beträchtliche Risiken mit sich bringen. Deshalb verfolgt der SGV die Debatten rund um die Abschaffung des Eigenmietwerts, die Umsetzung der OECD-Steuerreform oder die Einführung der Individualbesteuerung auf Bundesebene intensiv und bringt sich aktiv in die Debatte ein. Der Bundesrat möchte den Ausbau der Stromproduktion mit erneuerbaren Energien mit einer Revision des Energiegesetzes vorantreiben. Unter anderem sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren von grösseren Wasser- und Windkraftprojekten beschleunigt werden. Die Möglichkeit der Gemeinden zur Einsprache würde massiv geschwächt – eine grobe Verletzung der Gemeindeautonomie. Der SGV bringt sich aktuell kritisch in die Debatte ein. Ebenfalls kritisch bewertet der Schweizerische Gemeindeverband die Pläne der bundesrätlichen Expertenkommission zum postalischen Service public. Die sogenannte Modernisierung der Post kommt in Tat und Wahrheit einem quantitativen und qualitativen Leistungsabbau gleich. Der postalische Service public bleibt für den SGV aber zentral. Der Verband setzt sich daher dafür ein, dass nach jahrelangem Abbau der physischen Postinfrastruktur und diverser weiterer Dienstleistungen kein abermaliger Abbau in diesem Bereich stattfinden wird. Hilfestellungen bot der SGV seinen Mitgliedern im letzten Jahr in den Bereichen kommunale Finanzen und öffentliches Beschaffungswesen. Der Verband veröffentlichte einen finanzpolitischen Leitfaden in Krisenzeiten sowie verschiedene Faktenblätter, die die Gemeindeverantwortlichen bei Fragen rund um die Beschaffungspraxis unterstützen. Die Broschüre «Gesundheitsförderung im Alter lohnt sich» legt dar, wie Gemeinden durch vorausschauende Gesundheitspolitik nicht nur die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger steigern, sondern dabei auch die Gemeindekasse entlasten können. Gegliedert nach Kantonen, finden Gemeinden auf unserer Online-Plattform die wichtigsten Informationen zu den Prozessen hinsichtlich Erfassung, Registrierung, Zuweisung und Unterbringung von Schutzsuchenden aus der Ukraine. Die Plattform wird ergänzt durch Weisungen, Merkblätter und Empfehlungen von Behörden und Flüchtlingsorganisationen. In Zusammenarbeit mit dem Verein «Myni Gmeind» organisiert der SGV regelmässig Online-Erfahrungsaustausche zu Themen rund um die Digitalisierung. Auch wurde für Gemeindeangestellte ein Lehrgang «Digital-Pionier» kreiert. Als Trägerorganisation von «ePublikation» unterstützt der SGV interessierte Gemeinden zudem darin, ihre amtlichen Mitteilungen rechtssicher, kostengünstig und effizient (nur noch) in einer digitalen Fassung zu veröffentlichen. Durch die Mitarbeit am Projekt «Cyber-Safe» erhalten schliesslich gerade kleinere und mittlere Gemeinden die Möglichkeit, ihr Personal für die zunehmend aufkommende Internetkriminalität zu wappnen. Fabio Pacozzi

«Die Gemeinde teilte mir mit, dass meine Daten möglicherweise gehackt wurden»

Was bedeutet die viel zitierte Digitalisierung konkret für Gemeinden? Was muss die Verwaltung eines Dorfs, einer Stadt oder einer Agglomeration tun, um «smart» zu arbeiten? Diesen und weiteren Fragen gehen am kommenden 19. Mai Fachleute und Politiker anlässlich der Generalversammlung des Schweizerischen Gemeindeverbands nach (siehe Infobox). Einer der Gäste: Professor Marcel Salathé, der an der ETH Lausanne das Labor für digitale Epidemiologie leitet. (Lacht.) Ich behalte mir vor, nur meine Studenten zu benoten. Es gibt sicher Beispiele, wo es nützlich gewesen wäre, wenn die Schweiz bereits stärker digitalisiert gewesen wäre. Auch die Swiss Covid App konnte zwar rasch entwickelt, dann aber nicht gut in unser Gesundheitssystem integriert werden. Dabei hat sich die Technik, die in der App steckt, weltweit gesehen als solid erwiesen. Die Technologie, die in der App steckt, hat in mehreren Ländern sehr gute Dienste geleistet. In England etwa hat sie erwiesenermassen Hunderttausende Ansteckungen verhindert und somit Hunderte oder Tausende Leben gerettet. In der Schweiz war die App freilich eher ein Fremdkörper im System. Allein schon zum Aktivieren der App musste man auf einen Code warten, und das dauerte teils viel zu lange. Mein Fazit fällt also durchzogen aus. Es wäre natürlich alles viel komplizierter und langsamer gewesen. Das beginnt schon bei der Entdeckung des Virus: Die genetische Sequenz des Virus war recht schnell einmal für alle im Internet zugänglich. Dadurch stand die Blaupause für einen Impfstoff bereits wenige Tage später. All das wäre ohne Digitalisierung nicht möglich gewesen. Einerseits kann die Digitalisierung den Aufwand einer Gemeindeverwaltung senken. Andererseits kann sie aber auch die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessern. Dazu ein konkretes Beispiel: Meine Kinder sind im schulpflichtigen Alter. Wollen sie sich in der Schulkantine verpflegen, müssen sie mit Papierbons bezahlen. Diese Papierbons sind aber nur am Gemeindeschalter erhältlich, und der wiederum ist lediglich an zwei Halbtagen pro Woche überhaupt geöffnet. Das ist sicher nicht mehr zeitgemäss. Man müsste sich überlegen, ob diejenigen Kinder, die ein Handy haben, nicht auch damit bezahlen könnten. Oder ob die Bons nicht zumindest online bestellt und zu Hause ausgedruckt werden könnten. Ich bin sicher, es gibt Tausende solcher Beispiele, wo die Gemeinden dank Digitalisierung ihren Bürgerinnen und Bürgern wie auch sich selbst das Leben ziemlich vereinfachen könnten. Sicher. Kürzlich wurde mir von einer Gemeinde mitgeteilt, dass möglicherweise einige meiner Daten gehackt wurden. Solche Cyberattacken auf Gemeinden gibt es leider immer häufiger. Gleichzeitig sind aber viele Gemeinden recht klein und haben vielleicht nicht die Mittel, sich professionell vor Hackerangriffen zu schützen. In diesem Bereich müssen sicher noch Lösungen gefunden werden. Ich denke nicht. Es ist wohl wie in der Medizin auch: Je digitalisierter eine Gemeindeverwaltung ist, desto mehr Zeit bleibt für den wirklichen Austausch. Oder anders gesagt: Wenn ich nicht Zeit verschwenden muss, um diese Papierbons zu holen, habe ich mehr Zeit, um mich anderweitig in der Gemeinde einzubringen, falls ich das möchte. Ich schaue die Digitalisierung primär als Chance an. Fabio Pacozzi

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