Menü
Logo Logo
  • DE
  • FR
  • IT
  • Institution Gemeinde 2
  • Michael Strebel 1
  • Nadja Sutter 1
  • 9 l 2025 2
Aktive Filter: Kategorie: Institution Gemeinde Ausgabe: 9 l 2025 Alle Filter entfernen
Es wurden 2 Ergebnisse in 1 Millisekunden gefunden. Zeige Ergebnisse 1 bis 2 von 2.
  • 1
Ergebnisse pro Seite:

Blatten: eine Gemeinde im Exil

In der Gemeindekanzlei Wiler (VS) sind derzeit zwei Gemeindeverwaltungen untergebracht: jene von Wiler selbst und jene vom zerstörten Nachbardorf Blatten. An einer Tür im ersten Stock sind die Öffnungszeiten der Blattner Gemeindeverwaltung angeschlagen. Im Flur hängen Schwarz-Weiss-Fotografien von Bewohnerinnen und Bewohnern des Lötschentals in der wilden Bergwelt. Einige der fotografierten Orte gibt es heute so nicht mehr. Der Bergsturz vom 28. Mai hat einen grossen Teil von Blatten zerstört, Hunderte Bewohnerinnen und Bewohner haben ihr Zuhause verloren, eine Person ihr Leben. Der Bergsturz hat das Dorf und somit den Gemeindepräsidenten in den Fokus der Öffentlichkeit katapultiert. Matthias Bellwald arbeitet seither fast rund um die Uhr – für die «Schweizer Gemeinde» kann er sich 30 Minuten Zeit nehmen, bevor es weiter zum nächsten Termin geht. Die Fragen beantwortet er routiniert, und im Gespräch wird deutlich: Der Gemeindepräsident blickt nach vorne. «Ab der ersten Minute nach dem Bergsturz war klar: Wir werden das Dorf wieder herrichten», sagt er. Und fügt an: «Wir sind hier in einem der reichsten und innovativsten Länder der Welt, mit einem hohen Bildungsniveau – wo, wenn nicht hier, können wir ein 300-Seelen-Dorf wieder aufbauen? Das muss zu schaffen sein.» Überwältigt sei er von der Unterstützung aus der ganzen Schweiz, sagt Matthias Bellwald weiter. «Diese Hilfsbereitschaft aus allen Landesteilen haben wir Blattnerinnen und Blattner nicht erwartet.» Mehrere Millionen Franken haben Bund, Kantone, Privatpersonen und auch zahlreiche Gemeinden gespendet. Allein über die Patenschaft für Berggemeinden kamen elf Millionen Franken zusammen. «Diese Hilfsbereitschaft aus allen Landesteilen haben wir Blattnerinnen und Blattner nicht erwartet.» Matthias Bellwand, Gemeindepräsident Blatten (VS) Besonders gross ist die Solidarität im Lötschental selbst, wo rund 80 Prozent der Blattnerinnen und Blattner provisorisch untergekommen sind. Die Gemeinde Wiler hat der Gemeindeverwaltung Blatten den ersten Stock für die Einrichtung der Gemeindekanzlei und einen eigenen Anschlagskasten zur Verfügung gestellt. Bei der Evakuation von Blatten blieb der Gemeindeverwaltung keine Zeit, um Material in Sicherheit zu bringen. Projektordner, Infrastruktur, das Archiv: Alles wurde durch die Felsmassen zerstört. «Wir sind zum Glück digital gut unterwegs, sodass uns immerhin die digitalen Daten weiterhin zur Verfügung stehen», sagt Matthias Bellwald. Derzeit könne die Gemeindeverwaltung ihre Aufgaben wahrnehmen. Hinzu kommen nun aber zahlreiche weitere Aufgaben: Die neue Raumplanung, die Verwaltung der Spendengelder, Wohnraum schaffen bis zur Rückkehr, eine neue landwirtschaftliche Zuteilung, die Herstellung der Basisinfrastruktur und natürlich die Planung des Wiederaufbaus. Derzeit hat die Gemeinde eine zusätzliche Stelle in der Verwaltung ausgeschrieben. Vieles stemmt der Gemeinderat selbst. «Ein Gemeinderatskollege und ich sind pensioniert – wir zwei arbeiten nun quasi Vollzeit», sagt Matthias Bellwald. Die anderen Ratsmitglieder arbeiten voll neben ihrem Mandat und übernehmen nach Mass weitere Zusatzaufgaben. «Als ich gewählt wurde, habe ich ‹Ja› zu diesem Amt gesagt. Jetzt nehme ich diese Verantwortung auch mit bestem Wissen und Gewissen wahr, denn es ist eine sehr sinnvolle Arbeit», sagt Matthias Bellwald. «Klar rechnet man als Gemeindepräsident nicht damit, aber so ein Jahrtausendereignis kann jeden treffen.» Den Wiederaufbau muss die Gemeinde immerhin nicht ganz allein bewältigen. Im Sommer wurde in Zusammenarbeit mit dem Kanton eine strategische Wiederaufbaugruppe zusammengestellt und damit die Organisation des Wiederaufbaus aufgegleist. Matthias Bellwald betont, dass nicht ganz Blatten zerstört wurde: Einige Gebäude am Dorfrand sowie die Weiler Weissenried und Eisten sind noch intakt. Diese hätten durchaus Entwicklungspotenzial, so Bellwald. «Aber der Hauptfokus liegt am Aufbau des neuen Blatten im Perimeter des ehemaligen Dorfes.» Matthias Bellwald betont auch: Die Gemeinde Blatten gibt es noch. Die Häuser, das Dorf seien zwar zerstört – doch das Territorium, die Alpen und die Weiler bestehen weiterhin. «Und das Wichtigste: Die Bevölkerung lebt, sie ist zwar im Exil und in einer unglaublich schwierigen Lage, aber sie ist da.» Die Vereine sind weiterhin aktiv: Der Kirchenchor probt, die Musikgesellschaft erstellt eine Roadmap für ihr Weiterbestehen, und die Grenadiere sind daran, neue Uniformen zu organisieren und den Herrgottstag 2026 zu planen. «Wir Blattnerinnen und Blattner begegnen uns in den Dörfern, wir sind nicht allein mit dieser riesigen Herausforderung», sagt Matthias Bellwald. «Wir lieben die Berge und dieses Tal. Den Wiederaufbau Blatten leisten wir unter anderem für die nächsten Generationen – und für das ganze Tal.» Nadja Sutter

Gemeinderegierung und Kantonsparlament – Doppelmandat: Problem oder Notwendigkeit?

Zurzeit läuft die Unterschriftensammlung zur Initiative «Keine Gemeinderäte im Landrat» im Kanton Basel-Landschaft. Im Fokus: Doppelmandate in Exekutive und Legislative. Aus diesem Anlass wird in dieser Kolumne der Blick auf diese beiden Organe gerichtet. Zunächst rückt die Gewaltentrennung ins Zentrum des Interesses. Im demokratischen Staatsgefüge gilt im Grundsatz das Prinzip der Gewaltentrennung, sprich: Funktionen von Legislative, Exekutive und Judikative dürfen nicht auf einer Person vereint werden. Entsprechend ist in der Schweiz ein Doppelmandat auf derselben staatlichen Ebene (Bund, Kanton, Gemeinde) nicht (mehr) möglich. Je nach politischem System kann die Gewaltentrennung im Detail allerdings unterschiedlich ausgestaltet sein. In einem parlamentarischen Regierungssystem wie beispielsweise in Deutschland behalten die Regierungsmitglieder ihr Parlamentsmandat (ausser in Hamburg) und stimmen auch ab. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer verschränkten Gewaltentrennung. In der Schweiz herrscht jedoch eine strikte Gewaltentrennung, eine sogenannte horizontale Unvereinbarkeit . Wie verhält es sich jedoch mit Doppelmandaten auf unterschiedlichen Staatsebenen? Einige Kantone haben Doppelmandate verboten oder eingeschränkt. Um aus aktuellem Anlass beim Kanton Basel-Landschaft zu bleiben: § Die Mitglieder des Regierungsrates können nicht gleichzeitig der Bundesversammlung angehören. Auch diese Bestimmung ist Ausdruck des politischen Systems. Um auf Deutschland zurückzukommen: Die zweite Parlamentskammer auf nationaler Ebene (der Bundesrat) ist ein föderatives Element – daher ist es gewollt, dass die Landesregierungen dort direkt durch Einsitznahme ihre Interessen vertreten. Somit ist der deutsche Bundesrat sehr viel ausgeprägter die Kammer der Länder als der Ständerat in der Schweiz die Kammer der Kantone. Was für die Kantonsregierung gilt, soll neu auch für die Gemeinderegierungen gelten. Die Initiative des Hauseigentümerverbands (HEV) Baselland will die bestehenden verfassungsmässigen Unvereinbarkeiten ergänzen (fett hervorgehoben): § Richterinnen und Richter sowie Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber der erstinstanzlichen Gerichte, Mitglieder von Behörden selbständiger kantonaler Betriebe, Mitglieder der Gemeinderäte sowie höhere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsverwaltung können dem Landrat nicht angehören. Neuenburg ist der einzige Kanton, der mit Beginn der Legislaturperiode 2021–2025 ein umfassendes und striktes Verbot von Doppelmandaten zwischen erster und zweiter Staatsebene etabliert hat: § Kein Mitglied des Gemeinderates darf im Grossen Rat sitzen. Die vorberatende Kommission zur Gesetzesänderung hob in ihrem Bericht einerseits hervor, dass die Mitglieder der Gemeindeexekutive bei der Behandlung bestimmter Dossiers unterschiedliche und relevante Sichtweisen und Visionen einbrächten, was die parlamentarische Debatte bereichere, und das Lösungsspektrum erweitere. Andererseits solle mit der neuen Bestimmung verhindert werden, dass sich die politische Klasse auf einige wenige Amtsträger beschränkt. Es würde sich ansonsten die Meinungsvielfalt verringern und es könne beim Wähler der Eindruck entstehen, dass sich die politischen Instanzen in einem Vakuum befänden, wenn auf den verschiedenen Staatsebenen immer wieder dieselben Personen zu sehen seien. Einzelne Gemeinden anderer Kantone haben die Unvereinbarkeit für sich geregelt. So dürfen beispielsweise die Mitglieder der Zürcher wie auch der Bieler Stadtregierung nicht der kantonalen Legislative angehören. In anderen Gemeinden wiederum scheiterten solche Vorgaben. Die vertikale Unvereinbarkeit bleibt – über die ganze Schweiz betrachtet – jedoch eine Ausnahme. Der HEV will mit seiner Initiative, wie seiner Homepage zu entnehmen ist, «eine klare Rollenverteilung in den politischen Gremien» und sieht einen «systematischen Interessenkonflikt, wenn Gemeinderäte im Landrat über kantonale Abgaben und Infrastrukturprojekte mitentscheiden». Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden hob als Reaktion seinerseits in seiner Medienmitteilung hervor, Gemeinderatsmitglieder könnten aufgrund ihrer Erfahrung dazu beitragen, praxistaugliche kantonale Gesetze zu erarbeiten und die finanzielle Machbarkeit sicherzustellen. Beide Meinungen konstatieren den Gemeindevertretern einen Einfluss – dieser wird aber in der Konsequenz unterschiedlich gewertet. Kürzlich beriet der Solothurner Kantonsrat den Massnahmenplan zur Stabilisierung des Finanzhaushalts – mit Implikationen auf die Gemeinden. Nach Beratung des Geschäfts wurde der Präsident des Verbands der Solothurner Einwohnergemeinden in der Solothurner Zeitung zitiert, wonach er sich ärgerte, dass Gemeindevertreter im Kantonsparlament nicht selten gegen Gemeindeinteressen stimmten. Dies zeigt auch eine Realität: Die Interessenvertretung ist vielschichtig, da die Perspektive entscheidend für die jeweilige Wahrnehmung ist – sei es die Perspektive der («eigenen») Gemeinde, Partei, persönlicher Erfahrungen, wissenschaftlicher Betrachtungen, beruflicher Hintergründe etc. Michael Strebel ist Professor für Politikwissenschaft mit dem Schwerpunkt politische Systeme und Verfasser des Buches «Das schweizerische Parlamentslexikon». Er arbeitet für politische Institutionen und verfasst für die «Schweizer Gemeinde» eine Online-Kolumne zu institutionellen Gemeindethemen. Michael Strebel

  • 1
  • Abos
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • PDF-Archiv
  • Cookies
© Schweizerischer Gemeindeverband
  • Home
  • Suche
  • Archiv
  • Abos
  • Firmenverzeichnis
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • Impressum
Schliessen