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Keine Sparmassnahmen auf dem Buckel der Gemeinden

Die Finanzlage des Bundes hat sich verschlechtert. Ab 2027 drohen Defizite von rund 3 Milliarden Franken pro Jahr, mit leicht steigender Tendenz. Die Defizite entsprechen dabei etwa 0,3 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP). Im internationalen Vergleich steht die Schweiz damit immer noch sehr gut da: Frankreich etwa weist gegenwärtig ein Defizit von ca. 6 Prozent des BIP auf – übertragen auf die Schweiz entspräche dies ungefähr einer Summe von unglaublichen 50 Milliarden Franken. Dennoch gilt es, die Schuldenbremse einzuhalten. Sie ist zwar streng, hat sich aber bewährt und ist ein Grund dafür, wieso die Schweiz eine sehr tiefe Verschuldung aufweist. Der SGV steht daher zur Schuldenbremse und anerkennt den Handlungsbedarf. Der Bundesrat sieht diesen in erster Linie auf der Ausgabenseite. Er hat daher eine Expertengruppe damit beauftragt, mögliche Sparmassnahmen vorzuschlagen. Die meisten ihrer Vorschläge hat der Bundesrat dabei in sein Sparpaket integriert, das gegenwärtig in der Vernehmlassung ist. «Das Sparpaket des Bundes ist für den SGV eines der wichtigsten Geschäfte im laufenden Jahr.» Silvan Müggler, Fachverantwortlicher der Politikbereiche Digitalisierung, Wirtschaft und Finanzen, Schweizerischer Gemeindeverband Insgesamt sind es 59 Sparmassnahmen, die der Bund in seinem Sparpaket vorschlägt, wobei bei 36 Massnahmen Gesetzesänderungen notwendig sind und daher Teil der Vernehmlassung sind. Bei etwas mehr als einem Dutzend sind die Gemeinden in erheblichem Masse betroffen. Besonders kritisch sieht der SGV dabei einseitige Lastenverschiebungen hin zu Kantonen und Gemeinden. Dies trifft beispielsweise auf die geplante Verkürzung der Abgeltungspflicht des Bundes an die Kantone für die Betreuung im Asylbereich (Globalpauschale) auf vier Jahre zu. Damit will der Bundesrat rund 500 Millionen Franken jährlich einsparen. Nebst einer Lastenverschiebung zu den Kantonen und letztlich zu den Gemeinden würde dies auch die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gefährden. Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Verkehr. Hier will der Bundesrat die Einlagen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) um 10 Prozent oder rund 100 Millionen Franken kürzen, die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um 200 Millionen Franken sowie die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr um 5 Prozent der ungedeckten Kosten, was rund 60 Millionen Franken jährlich entspräche. Aus dem NAF werden die Agglomerationsprogramme finanziert, die für die Lösung der Verkehrsprobleme in vielen Gemeinden und Regionen dringend nötig sind. Aus dem BIF werden auch viele Regionalbahnen mitfinanziert, was ähnlich wie die Abgeltungen im regionalen Personenverkehr für eine gute Anbindung der Gemeinden an den öffentlichen Verkehr sorgt. Diese ist ansonsten insbesondere bei kleinen und ländlichen Gemeinden gefährdet. Hier massiv zu sparen, lehnt der SGV daher ab. Ebenso lehnt der SGV Kürzungen bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich ab, wozu unter anderem der Schutz vor Naturgefahren und der Hochwasserschutz zählen. Der Bundesrat will hier seinen Beitrag um 10 Prozent kürzen, was rund 50 Millionen Franken pro Jahr ausmacht. Die Kantone haben für die fünfte Programmperiode (2025–2028) bereits eine Vielzahl von umsetzungsreifen Projekten erarbeitet. Kürzungen hätten zur Folge, dass die Kosten zu den Kantonen verschoben würden oder dass diese Projekte sistiert oder abgebrochen werden müssten. Die Überschwemmungsereignisse im letzten Jahr haben gezeigt, dass die bisherigen Schutzmassnahmen angesichts des Klimawandels teilweise nicht genügen. Daher braucht es mehr Mittel, nicht weniger. Bereits im Rahmen der Budgetdebatte für 2025 hat sich der SGV gegen eine Streichung der Einlage von rund 25 Millionen Franken in den Fonds für Regionalpolitik gewehrt – mit zumindest teilweisem Erfolg: Der Bund legt dieses Jahr immerhin noch 6 Millionen Franken ein. Ab 2027 will der Bundesrat die Einlage aber gänzlich streichen. Der SGV lehnt dies dezidiert ab. Denn der Fonds hat sich bewährt und hat eine grosse Hebelwirkung: Jeder Bundesfranken löst das Fünffache an Investitionen in den Berggebieten und den ländlichen Regionen aus. Das Sparpaket des Bundes ist für den SGV eines der wichtigsten Geschäfte im laufenden Jahr. Daher hat er die kantonalen Gemeindeverbände in einer kurzen internen Vernehmlassung zur Stellungnahme eingeladen. Einen endgültigen Entscheid zur Position des SGV wird der Vorstand an seiner Sitzung vom 19. März treffen. Die Stellungnahme wird anschliessend auf der Website aufgeschaltet. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 5. Mai. Stellungnahmen des SGV https://www.chgemeinden.ch/de/politik/stellungnahmen/ Silvan Müggler

Cybersicherheit in der Lieferkette

Für jede Behörde ist es unerlässlich, die eigene Infrastruktur, ihre Daten sowie die potenziellen Angriffsflächen zu kennen. Die Verantwortung für die Cybersicherheit liegt beim Gemeindekader und kann nicht allein der IT-Abteilung oder dem externen IT-Dienstleister übertragen werden. Falls eine Gemeinde aufgrund fehlender Ressourcen nicht in der Lage ist, externe Dienstleister zu evaluieren und prüfen, hat sie die Möglichkeit, sich mit anderen interessierten Gemeinden zusammenzuschliessen. Dies erlaubt oft bessere Einkaufskonditionen und reduziert den Beschaffungsaufwand. Eine andere Option ist die Auslagerung dieser Aufgabe an eine grössere Gemeinde. Damit Behörden in der Schweiz ihre Anforderungen an die Cybersicherheit in der Lieferkette pragmatisch umsetzen können, hat das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) zusammen mit der Planzer Transport AG in einem Pilotprojekt einen einfachen Kreislauf mit konkreten Hilfsmitteln erarbeitet. Informationen dazu finden Sie hier: Cybersicherheit in der Lieferkette (admin.ch) Das BACS führt am 10. April 2025 von 12 bis 13 Uhr einen Online-Brownbag-Lunch für Schweizer Gemeinden zum Thema «Cybersicherheit in der Lieferkette» durch. Die Veranstaltung findet in französischer Sprache statt und wird anschliessend übersetzt und untertitelt auf dem Youtube-Kanal des BACS veröffentlicht. Interessierte können sich unter folgendem Link registrieren: Microsoft Virtual Events Powered by Teams . Kilian Cuche

Für eine wirkungsvolle familienergänzende Kinderbetreuung

Die Gemeinden und Städte unternehmen viel, um den Vorschulbereich zu stärken. Sie beteiligen sich an der Finanzierung von Infrastrukturen und subventionieren Betreuungsplätze, um die Kosten der Eltern zu senken. Sie investieren in die frühe Sprachförderung, damit sprachliche Defizite bereits vor der Einschulung erkannt und angegangen werden. Familienergänzende Betreuungsangebote sind zentral für die Attraktivität einer Gemeinde. Denn für zahlreiche Familien sind sie eine wichtige Voraussetzung, damit die Eltern erwerbstätig sein können. Durch den demografischen Wandel und die Veränderungen der Arbeitsmarktstruktur hat sich die Nachfrage nach familienergänzender Kinderbetreuung erhöht. Gemäss dem Bundesamt für Statistik wird gut ein Drittel der Kinder unter 13 Jahren in der Schweiz in Kindertagesstätten, schulergänzenden Tagesstrukturen oder in Tagesfamilien betreut (Datenstand 20.12.2023). Kantone und Gemeinden bauen ihre Angebote entsprechend aus. Doch der Druck für bezahlbare Kitaplätze bleibt gross. Für nachhaltige Lösungen braucht es deshalb neben dem Engagement von Kantonen und Gemeinden auch eine Bundesbeteiligung. «Die Gemeinden und Städte unternehmen viel, um den Vorschulbereich zu stärken.» Nina Ammon, Fachverantwortliche der Bereiche Soziales, Familie/Gesellschaft und Kultur, Schweizerischer Gemeindeverband Die vom Nationalrat im März 2023 verabschiedete und vom SGV mitgetragene parlamentarische Initiative ( Pa.Iv. 21.403 ) verfolgt zwei Kernziele: Einerseits die nachhaltige und wirkungsvolle Reduktion der Betreuungskosten für Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen. Andererseits soll eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung via Programmvereinbarungen gemeinsam mit den Kantonen und Gemeinden vorangetrieben werden. Daneben wurde im Juli 2023 die eidgenössische Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle ( Kita-Initiative, 24.058 )» lanciert, die jedoch inhaltlich deutlich weiter geht. Die ständerätliche Bildungskommission schickte Anfang 2024 ein alternatives Modell der Betreuungszulage in die Vernehmlassung. Der SGV zeigte sich offen dafür, kritisierte jedoch, dass die Finanzierung einseitig über die Wirtschaft beziehungsweise Arbeitgeber sichergestellt werden soll. Der Ständerat nahm die Debatte in der letzten Wintersession auf und strich dabei für die Gemeinden wesentliche Elemente aus der Vorlage. Vorgesehen ist aktuell eine Betreuungszulage ohne Mitfinanzierung durch den Bund, die auf dem Modell der Familienzulagen beruht. Die Finanzierung der Zulage soll den Kantonen und Gemeinden überlassen werden. Die familienexterne Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von acht Jahren soll unterstützt werden, sofern die Kinder institutionell betreut werden, also in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien. Die Betreuungsvorlage soll monatlich mindestens 100 Franken betragen, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution in einer Landessprache betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken. Zudem strich der Ständerat die Programmvereinbarungen aus der Vorlage, ein für Kantone und Gemeinden entscheidendes Instrument zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die nationalrätliche Bildungskommission nahm die Arbeiten hierzu im Januar und Februar auf. Das Geschäft wird Gegenstand in der Sondersession im Mai sein. Der SGV setzt sich zusammen mit dem Schweizerischen Städteverband, der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, Mitgliedern des eidgenössischen Parlaments und weiteren Partnern für eine ausgewogene Lösung mit Bundesbeiträgen und Programmvereinbarungen ein. Dies auch in Hinblick darauf, dass die Betreuungszulage als Gegenvorschlag zur Kita-Initiative eine für die Gemeinden valable Umsetzung bieten soll. Nina Ammon

Die Gemeinden sind das Zuhause der Asylsuchenden

Die Bewältigung des Asylbereichs ist eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Alle drei Ebenen müssen am selben Strick ziehen und gemeinsam gute Lösungen finden. Eine zentrale Aufgabe des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) ist es, Bund und Kantone unermüdlich auf die tragende Rolle der Gemeinden aufmerksam zu machen und ihren Platz am Diskussions- und Verhandlungstisch immer wieder einzufordern. Dabei vertritt er die ganze Vielfalt an Gemeinden in der Schweiz, die je nach Kanton andere Verantwortlichkeiten und Aufgaben im Asylbereich übernehmen. In manchen Kantonen übernehmen die Gemeinden sehr schnell nach Zuweisung des Kantons die Verantwortung für Unterbringung, Integration und Sozialhilfe – manchmal noch bevor der Asylentscheid feststeht. Diese Gemeinden waren enorm gefordert, als Russland im Jahr 2022 die Ukraine überfiel und Tausende Menschen innerhalb einer sehr kurzen Zeit in die Schweiz flüchteten. Der SGV hat die Gemeinden während dieser herausfordernden Zeit in einem vom Bund einberufenen Sonderstab vertreten, die Schwierigkeiten der Gemeinden aufgezeigt und Forderungen eingebracht – etwa dass der Bund sich unverzüglich an den Kosten der Integrationsförderung beteiligen muss. Auch aktuell setzt sich der SGV in verschiedenen tripartiten Gremien dafür ein, dass die Gemeinden ihre Aufgaben unter guten Rahmenbedingungen wahrnehmen und ihre Ressourcen zielführend einsetzen können. Eine der Hauptforderungen des SGV ist, dass der Bund die Pendenzen bei der Bearbeitung von Schutzgesuchen von Ukrainerinnen und Ukrainern rasch abbaut und die Gemeinden damit entlastet. Aktuell sind rund 22 000 Personen ohne Asylentscheid in einer Warteschlaufe. Das verschärft die Unterbringungsproblematik zusätzlich. Der SGV ist sich aber auch der Rolle der Gemeinden bewusst, die erst in einer zweiten Phase die Fallführung für Personen des Asylbereichs übernehmen. Denn unabhängig davon, welche Aufgaben den Gemeinden je nach Kanton übertragen wurden, teilen sie eine entscheidende Gemeinsamkeit: Die Gemeinde ist der Ort, an dem sich Personen des Asylbereichs tagtäglich aufhalten. Selbst wenn die Personen in einem vom Bund geführten Bundesasylzentrum oder einer vom Kanton geführten Nothilfeunterkunft leben, bleiben viele Herausforderungen bei den Gemeinden, in denen diese Zentren stehen. Hier begegnen sie Nachbarn, tätigen Einkäufe, verbringen ihre Freizeit und nutzen den öffentlichen Verkehr. Personen des Asylbereichs beanspruchen die lokalen Regelstrukturen wie Schulen und Spitäler, und sie sind auch dann noch in den Gemeinden, wenn die finanzielle Unterstützung durch den Bund und die Kantone nach fünf beziehungsweise sieben Jahren abläuft und sie aus vielen Statistiken verschwinden. In den Gemeinden sind Personen des Asylbereichs Teil eines sozialen Gefüges und leben Integration im Alltag. Oder sie stehen zuschauend am Rande davon und fordern die Aufnahmegesellschaft heraus. «Trotz oft begrenzter Ressourcen leisten die Gemeinden Ausserordentliches und tragen viel dazu bei, dass Personen des Asylbereichs an unserer Gesellschaft teilhaben können.» Silvana Menzli, Fachverantwortliche der Politikbereiche Migration und Integration, Schweizerischer Gemeindeverband Der SGV bringt diesen Umstand immer wieder in die strategische und politische Diskussion ein und zeigt den Handlungsbedarf auf, der sich in den Augen der Gemeinden daraus ergibt. So konnte er gemeinsam mit den Kantonen und Städten auf einen Relaunch der von Bundesrat Beat Jans einberufenen «Gesamtstrategie Asyl» hinwirken, die auch die Perspektiven der kommunalen Ebene einschliessen wird. Bis Sommer 2025 soll eine vertiefte Analyse des Asylbereichs inklusive Anwendung des Schutzstatus S auf allen drei Staatsebenen vorgenommen werden. Denn obwohl das Asylwesen in der Schweiz grundsätzlich gut funktioniert, gibt es gerade auch mit Blick auf den andauernden Krieg in der Ukraine neue Herausforderungen und Potenzial für Justierungen. So etwa bei der Schwankungstauglichkeit des Systems. Der SGV setzt sich dafür ein, dass der Bund in Zeiten überdurchschnittlich vieler Asylgesuche auch eine Mehrzahl an Asylsuchenden unterbringen kann und dass das Mehr an Unterbringungskapazität nicht allein auf die Gemeinden fällt. Nebst der Thematisierung konkreter Forderungen vonseiten der Gemeinden macht der SGV auch darauf aufmerksam, dass nicht nur in den Städten, sondern auch in den mittleren und kleinen Gemeinden der Schweiz Menschen mit schwierigen Fluchtgeschichten ankommen und dort ihr Leben einrichten. Trotz oft begrenzter Ressourcen und komplexer rechtlicher Voraussetzungen leisten die Gemeinden Ausserordentliches und tragen viel dazu bei, dass Personen des Asylbereichs an unserer Gesellschaft teilhaben können und für die Schweiz zur Chance werden. Dieses Wirken der Gemeinden muss Wertschätzung auf allen Ebenen finden. Silvana Menzli

«Die Stimme der Gemeinden hat Gewicht in Bundesbern»

Ich bin selbst aufmerksamer in Bezug auf Themen, welche die Gemeinden betreffen. Gleichzeitig werde ich aber auch von aussen als die Stimme der Gemeinden wahrgenommen. Ich werde zum Beispiel in Kommissionssitzungen konkret gefragt, was die Haltung der Gemeinden zu einem bestimmten Geschäft ist. Die Kollegialität und eine sehr pragmatische Art zu politisieren. Im Gemeinderat zählt nicht die Parteipolitik, sondern, gute Lösungen für die Gemeinde zu finden. Dieses lösungsorientierte Politisieren versuche ich auch im Ständerat umzusetzen. Der Gemeinderat war eine sehr gute politische Schule. Ich habe dort erlebt, dass die Gemeinden an der Front sind und die Beschlüsse umsetzen müssen, die beim Bund und in den Kantonen getroffen werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass wir im nationalen Parlament die Umsetzbarkeit von Gesetzen im Blick haben. Wir tun das einerseits mit den üblichen parlamentarischen Instrumenten, die uns allen zur Verfügung stehen, zum Beispiel Anträgen im Rahmen der Beratung einer Vorlage. Zudem bringen wir uns in den Diskussionen in den Kommissionen ein und stellen so sicher, dass die Stimme der Gemeinden gehört wird. Andererseits passiert viel informell: Wir sprechen mit anderen Parlamentsmitgliedern, aber auch mit Bundesrätinnen und Bundesräten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Kantone. Wir sensibilisieren in diesen Gesprächen für die Anliegen der Gemeinden. «Mir ist es sehr wichtig, dass wir im nationalen Parlament die Umsetzbarkeit von Gesetzen im Blick haben.» Ständerat Mathias Zopfi, SGV-Präsident Trotz der Unterschiede haben doch alle Gemeinden dasselbe Grundinteresse, nämlich den Gestaltungsspielraum und die Autonomie der Gemeinden zu erhalten. Viele Themen betreffen tatsächlich alle Gemeinden, zum Beispiel die Raumplanung oder die Unterbringung von Asylsuchenden. Trotzdem ist es wichtig, uns der Breite der Interessen der Gemeinden bewusst zu sein, und ich glaube, wir bilden das im Vorstand sehr gut ab. Ich persönlich nehme es als Bergler sehr ernst, mich auch für die Interessen von Agglo-Gemeinden einzusetzen. Nicht zuletzt glaube ich, dass die Gemeinden dank ihrer Verschiedenheit viel voneinander lernen können. Natürlich kann es da Konflikte geben. Ich habe aber bisher oft festgestellt, dass sich die Positionen gut vereinbaren lassen. Bei diesen Vorlagen stehe ich hinter den Gemeinden, denn ich bin persönlich überzeugt, dass der Einbezug der Gemeinden für eine gute Lösung absolut notwendig ist. Übrigens hat sich die Debatte in meiner Partei zu dieser Frage etwas entspannt. Ich sitze in der staatspolitischen Kommission und beobachte, dass die Position der Gemeinden dort sehr stark wahrgenommen wird. Wichtig ist mir hier, zu betonen, dass die Gemeinden in dieser Frage möglichst bald konkrete Lösungen brauchen. Die Gefahr besteht, dass ihre Position in der Asylfrage missbraucht wird, um das Thema laut zu bewirtschaften. Das ist nicht im Sinne der Gemeinden. Die Sparmassnahmen des Bundes werden uns sicher noch eine Weile beschäftigen. Die Diskussion ist nicht falsch. Auch der Bund muss sparen. Ich wehre mich aber, wenn die Kosten vom Bund auf Kantone und Gemeinden abgewälzt werden sollen – was für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler letztlich keinen Unterschied machen würde. Sehr wichtig sind der Austausch und das gegenseitige Netzwerken. Im richtigen Moment mit den richtigen Menschen zu sprechen, ist zentral. Der SGV hat viel Gewicht in Bern. Denn wir vertreten die gesamte kommunale Staatsebene, und dank des Artikels 50 in der Bundesverfassung müssen die Gemeinden angehört werden. Nadja Sutter

Gemeinsam für starke Gemeinden

In dieser Ausgabe blicken wir hinter die Kulissen des politischen Engagements des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV). Dieses beruht auf dem Artikel 50 der Bundesverfassung, der seit nunmehr 25 Jahren die Autonomie der Gemeinden garantiert und dem Bund vorschreibt, deren Interessen zu berücksichtigen. Wir machen politische Arbeit, damit dieses Prinzip nicht toter Buchstabe bleibt. Denn die Gemeinden sollen nicht reine Ausführungsorgane werden. Wir verteidigen ihre Interessen, indem wir jede Entscheidung des eidgenössischen Parlaments und der Bundesverwaltung analysieren und jene identifizieren, welche die Gemeinden direkt betreffen – sei es ein Aufgabentransfer, eine Lastenverschiebung oder eine Änderung der Kompetenzen. Wir engagieren uns für bevölkerungsnahe, entscheidungsfähige und autonome Gemeinden – gemeinsam mit dem SGV-Vorstand, dank guter Kontakte zu den kantonalen Gemeindeorganisationen und mit fünf Politikverantwortlichen in der SGV-Geschäftsstelle, von denen drei auch ein Amt in einer Gemeinde innehaben. Gemeinsam für starke Gemeinden! Manon Röthlisberger

Starke Gemeinden, starker Staat

Als das nationale Parlament angesichts der Energiekrise den sogenannten Beschleunigungserlass diskutierte, läuteten beim Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) rasch die Alarmglocken. Der Erlass sieht den raschen Ausbau erneuerbarer Energien vor und im ersten Entwurf die massive Beschneidung des Mitspracherechts der Gemeinden. Die Aufgabe des SGV ist es, genau solche Kompetenzbeschneidungen zu bekämpfen. Dies tut er nicht nur mit politischen Mitteln wie der Teilnahme an Vernehmlassungsprozessen oder Anhörungen des nationalen Parlaments, sondern auch im Dialog mit Parlamentsmitgliedern sowie institutionellen Partnern. Im Beispiel des Beschleunigungserlasses konnte der SGV einen Erfolg verzeichnen: Der Vorschlag des Ständerats verpflichtet die Kantone, Gemeinden systematisch in Projekte einzubinden, die sie betreffen, sofern die kantonalen Bestimmungen nichts anderes vorsehen. «In der Schweiz sind die Gemeinden am nächsten bei der Bevölkerung. Der SGV existiert, damit ihre Stimme gehört wird.» Manon Röthlisberger, stv. Direktorin Schweizerischer Gemeindeverband Manon Röthlisberger

Betreuung im Alter: Für eine Finanzierung via Ergänzungsleistungen

Sicherzustellen, dass Menschen in Würde und selbstbestimmt alt werden können, ist für die Gemeinden und Städte ein zentrales Anliegen. Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Dafür braucht es neben einer wohnortnahen Versorgung und Pflege insbesondere auch bedarfsgerechte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen sowie Angebote, die das soziale Miteinander fördern. Betreuung im Alter wird im Moment auf allen politischen Ebenen breit diskutiert, denn der Problemdruck nimmt zu. Die Zahl der betagten Menschen, die Betreuung benötigen, wird sich in den nächsten 20 bis 30 Jahren massiv erhöhen. Ein grosser Teil wird dabei nicht auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können. Zudem können sich nicht alle Menschen eine gute Betreuung im Alter leisten. Weil das betreute Wohnen bei den EL bislang nicht anrechenbar ist, bleibt vielen Personen, die auf EL angewiesen sind, oftmals nur das Pflegeheim, trotz niedriger Pflegestufe. So entstehen Fehlanreize. «Die Alterspolitik ist im Wandel. Verschiedene Städte und Gemeinden haben Altersleitbilder und -strategien verabschiedet, die auch die Betreuung miteinbeziehen und diese strategisch verankern.» Claudia Kratochvil, Direktorin Schweizerischer Gemeindeverband Die Alterspolitik ist im Wandel. Verschiedene Städte und Gemeinden haben Altersleitbilder und -strategien verabschiedet, die auch die Betreuung miteinbeziehen und diese strategisch verankern. Die kommunale Ebene nimmt in der konkreten Planung und Umsetzung der Betreuung und Begleitung von älteren Menschen eine Schlüsselrolle ein. So schafft sie etwa eigene Angebote und investiert in die aufsuchende Altersarbeit wie in Aarau oder bietet mit Betreuungsgutsprachen (Stadt Bern) oder Gutscheinen (Luzern, Küssnacht [SZ]) eine Unterstützung. Mit der Förderung der Nachbarschaftshilfe und der Freiwilligenarbeit trägt sie zur Koordination der Akteure und Angebote vor Ort bei. Bei all diesen Bemühungen kommen die kommunalen Behörden aber an ihre Grenzen. Um im Bereich der Betreuung und insbesondere der Betreuungsfinanzierung eine flächendeckende Verbesserung zu erreichen, braucht es den Bund. Um das selbstbestimmte Wohnen von EL-Beziehenden zu fördern und unnötige, verfrühte und kostentreibende Heimeintritte zu verhindern, sollen Betreuungsleistungen künftig über die EL vergütet werden ( Geschäft 24.070 ). Der SGV begrüsst das Vorhaben und bringt sich für die Gemeinden in den parlamentarischen Prozess ein. Bereits im Juni 2024 lud der SGV zu einem Sessionsanlass mit dem Thema «Betreuung im Alter». Im Oktober nahm der SGV an der parlamentarischen Anhörung vor der nationalrätlichen Gesundheitskommission SGK-N Stellung zur Vorlage. Der SGV befürwortet, dass Betreuungsleistungen unabhängig von der Wohnform – im eigenen Zuhause oder in einer betreuten Institution – via EL vergütet werden sollen. Das ist ein zentrales Anliegen, weil sonst wieder neue Ungleichheiten und Finanzierungslücken entstehen. Wichtig ist auch, dass die Regelung gleichermassen für betagte und behinderte Menschen gilt, die Betreuung breit definiert wird und die Leistungen nicht an die Hilflosenentschädigung gekoppelt sind. Ein Betreuungsbedarf ergibt sich oftmals vor einer Hilflosigkeit. Und auch die Erwähnung des psychosozialen Aspekts von Betreuung bei den Bestimmungen zu den Leistungskategorien trägt diesem breiten Verständnis Rechnung. Schliesslich begrüsst der SGV, dass für die zusätzlichen Leistungskategorien Pauschalen vorgesehen sind und damit eine Vorfinanzierung entfällt, die gerade für Menschen mit knappen Mitteln eine grosse Hürde darstellen würde. «Auf alle Staatsebenen kommen in den nächsten Jahren zusätzliche Aufgaben und Kosten zu, weshalb auch der Bund Verantwortung bei diesem Thema übernehmen muss.» Claudia Kratochvil, Direktorin Schweizerischer Gemeindeverband Kritisch sieht der SGV hingegen, dass für die Finanzierung die Kantone und Gemeinden aufkommen sollen. Angesichts der demografischen Entwicklung müssen alle drei föderalen Ebenen Verantwortung bei diesem Thema übernehmen. Auf alle kommen in den nächsten Jahren zusätzliche Aufgaben und Kosten zu. Die Städte und Gemeinden finanzieren die EL heute bereits in elf Kantonen wesentlich mit. Mindestens der Mietzinszuschlag für eine altersgerechte Wohnung muss daher in die jährlichen EL aufgenommen werden. Der Nationalrat hat im Dezember 2024 Ja gesagt zur Vorlage und zusätzliche für die Gemeinden wichtige Elemente beim Leistungsbeschrieb (psychosozialer Aspekt) und bei der Finanzierung (flexible Pauschale) aufgenommen. Um flächendeckend bei der Betreuungsfinanzierung eine Verbesserung zu erreichen, braucht es diese Bundesvorlage. Das Parlament hat einen wichtigen Hebel, um die Rahmenbedingungen für eine schweizweite Finanzierung des betreuten Wohnens festzulegen. Der Ständerat entscheidet in der Frühlingssession 2025. Claudia Kratochvil

Wie Gemeinden neue Dorfzeitungen lancieren können

Plötzlich ging alles sehr schnell. Ende Mai 2024 starteten die «Alttoggenburg News» den Betrieb – heute ist die digitale Dorfzeitung in den vier St. Galler Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Kirchberg, Lütisburg und Mosnang das führende Dorfmedium. Die Region hat wieder eine eigene Zeitung, die ihre Themen abbildet: die Diskussion ums Hallenbad, die Triumphe der Radballer, die Fasnachtsumzüge und die Probleme mit den Zufahrtsstrassen. Ein Käseblatt sind die «Alttoggenburg News» aber überhaupt nicht. Dahinter stecken viel Software und lokale Handarbeit. Jeden Donnerstag erhalten mittlerweile über 1000 Abonnenten die wichtigsten lokalen News, Leserbriefe, Kleinanzeigen und die Wochenagenda. Direkt zugestellt wie einst die Zeitung, aber eben via Mail und Whatsapp und kostenlos. Jeder der kurzen Texte wird von einer lokalen Person ausgewählt und geprüft – nach journalistischen Qualitätskriterien. Ein genauso hochmodernes wie traditionelles Dorfblatt – und das in einer Region, die zuvor lange kein unabhängiges Medium hatte. News von zu Hause waren Mangelware, seit der altehrwürdige «Alttoggenburger» vom «St. Galler Tagblatt» geschluckt und 2015 eingestellt worden war. Ins Alttoggenburg, eine ländliche Region im Ostschweizer Dreieck zwischen Wil, Herisau und Wattwil, gelockt hat das Projekt der innovationsbegeisterte vormalige Schulpräsident Max Gmür. Gmür hatte es satt, täglich im Netz nach News aus seiner Heimatregion regelrecht schürfen zu müssen. Als Behördenmitarbeiter und Politiker war es schwierig, Ideen zu lancieren. Korrespondenten sah er immer seltener vor Ort. Gmür wusste, dass darunter alle litten. Vereine, das politische Leben – der Zusammenhalt wie die direkte Demokratie beruhen darauf, dass die Bewohner wissen, was zu Hause läuft. Dann hörte Gmür über einen Exiltoggenburger von einem Zürcher Entwicklerteam namens Spatz, das daran arbeite, Lokaljournalismus digital wiederzubeleben. Im April 2024 rief Gmür an. «Wir suchten nach einer Testregion. Was Max uns erzählte, hat uns fasziniert», sagt Spatz-Initiator Hannes Grassegger. Der vielfach prämierte Journalist hat sich dem Kampf gegen Fake News verschrieben. «Dort, wo niemand mehr Fakten prüft, alle auf Social Media und Messaging Apps etwas weiterleiten, blühen erst die Gerüchte, dann bröckelt der Zusammenhalt.» So etwas schade der Gemeinschaft. Von Mosnang, wo Gmür wohnte, sind die nächsten Redaktionen 15 Fahrminuten entfernt. «News-Wüste nennt man so etwas», sagt Grassegger. Er aber sah darin genau, was er suchte: Eine überschaubare Region mit starkem Gemeinschaftsleben – aber ohne eigenes Medium. Zusammen mit der Präsidentin des Mosnanger Gewerbevereins beschloss man, ein Experiment zu starten. Andrea Gmür (nicht verwandt mit Max Gmür) ist als Co-Leiterin der Bibliothek Mosnang, Mitinhaberin von Carrosserie Spritzwerk Gmür, freie Musikgeragogin und als dreifache Mutter neben der Vereinstätigkeit ziemlich eingespannt. Aber eine gute Dorfzeitung, die es ihrem ansässigen Gewerbe ermöglichen würde, die lokale Kundschaft zu erreichen, das reizte sie. Grassegger wiederum suchte nach jemandem, der sich in der Region auskennt. Einen halben Tag pro Woche hätte sie, erklärte Andrea Gmür. Mehr nicht. «Mit Spatz ist die Produktion einer Dorfzeitung so einfach wie einen Facebook-Post zu erstellen.» Andrea Gmür, Produzentin «Alttoggenburg News» Grassegger hatte die Anschubfinanzierung vom Migros-Pionierfonds und der Stiftung Mercator Schweiz organisiert. Innerhalb weniger Wochen programmierte Spatz-Entwicklungsleiter Mauro Bieg, der für Spatz eine Stelle als Techchef bei Tamedia verlassen hatte, eine Software, die für Andrea Gmür mit künstlicher Intelligenz aktuelle Infos aus der ganzen Umgebung zusammenträgt. Dazu schuf er eine Website, auf der die Alttoggenburger ganz einfach Events, Artikel und Leserbriefe einreichen können. Grassegger schrieb der journalistisch unerfahrenen Gewerbevereinspräsidentin eine Bedienungsanleitung, mit der sie alle eingegangenen Artikel neutral und objektiv auswählen und prüfen kann. Dank der einfachen Technik und des Supports können nun selbst unerfahrene Laien ein hochwertiges Nachbarschaftsblatt betreiben. Und wegen der geringen Herstellungskosten liesse sich die Dorfzeitung künftig durch lokale Anzeigen und Mitgliedschaften finanzieren, sagt Grassegger. In nur drei bis vier Stunden pro Woche stellt Andrea Gmür nun die Ausgaben der «Alttoggenburg News» zusammen. «Mit Spatz ist die Produktion einer Dorfzeitung so einfach wie einen Facebook-Post zu erstellen», sagt Gmür. «Zeitung machen kann jetzt jeder.» Hannes Grassegger

In Uster sind die Kleinsten ganz gross

Braucht es wirklich ein ganzes Dorf, um ein Kind grosszuziehen? Meine Antwort: Ja! In Uster (ZH) übernehmen wir diese Verantwortung. Die frühe Kindheit ist gemeinsame Aufgabe von Politik, Verwaltung und Praxis. Alle engagieren sich, damit Familien unterstützt werden und jedes Kind die besten Entwicklungschancen hat. Unser Ziel: starke Familien von Anfang an. Wir beziehen die Familien direkt in unsere Arbeit ein. Im letzten Herbst lancierten wir ein Forum, an dem Bezugspersonen von kleinen Kindern zusammen mit Fachpersonen und vier Stadträtinnen am Thema arbeiteten. Währenddessen wurden die Kleinen liebevoll betreut – eine wertvolle Unterstützung, die eine echte Mitwirkung erst möglich machte. In Uster werden jährlich 350 Kinder geboren. Das Angebot für Familien ist folglich breit: von Hebammen, Kinderärztinnen und -ärzten über die Mütter-Väter-Beratung, Spielgruppen und Kitas bis hin zum Abenteuerspielplatz oder zum Spielmobil, das direkt in die Quartiere kommt. Uns ist wichtig, dass diese Angebote gut aufeinander abgestimmt, einfach zugänglich und bei Bedarf individuell angepasst sind. Politisch setze ich mich als Stadtpräsidentin und Mutter von vier Kindern für die frühe Förderung ein. In der Verwaltung arbeiten wir eng zusammen, damit gute Ideen nicht an Zuständigkeitsgrenzen scheitern. Dass die frühe Kindheit einen hohen Stellenwert geniesst, zeigte sich auch bei der Verleihung des diesjährigen Stadtpreises für besondere Freiwilligenleistungen. Das Familienzentrum wurde mit dem Engagementpreis – dotiert mit 10 000 Franken – gewürdigt. Das Engagement in Uster ist und bleibt gross für die ganz Kleinen! Barbara Thalmann

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