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Kreislaufwirtschaft: Städte und Gemeinden sind gefordert

Die meisten Gesetzesänderungen im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Revision hat zum Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu stärken – insbesondere durch Ökodesign, die Verbesserung der Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie durch Ressourcenschonung im Bausektor. Darüber hinaus wurden auch weitere, eher organisatorische Bestimmungen eingeführt, etwa die Lockerung des Monopols für Siedlungsabfälle oder die Möglichkeit, private Branchenorganisationen zur Finanzierung der Entsorgung bestimmter Abfallarten anzuerkennen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf die Infrastrukturen von Städten und Gemeinden, die für die Sammlung von Siedlungsabfällen zuständig sind. Entsprechend wichtig ist es für sie, die laufenden Vernehmlassungen aufmerksam zu verfolgen, um sich aktiv einbringen und ihre Interessen als Verantwortliche für die Sammlung von Siedlungsabfällen vertreten zu können. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dazu einen Zeitplan für die Vernehmlassungen der Verordnungsrevisionen veröffentlicht. Dieser lässt in den kommenden zwei Jahren intensive Diskussionen erwarten. Bereits in diesem Frühjahr werden die ersten Verordnungen in die Vernehmlassung gegeben, darunter jene zur Umsetzung der Motion Dobler 20.3695 , die eine schweizweite Sammlung von Kunststoffabfällen vorsieht. Im Herbst 2025 soll das Verordnungspaket zur Lockerung des Monopols bei der Sammlung von Siedlungsabfällen sowie zur Festlegung von Kriterien für die mögliche Anerkennung privater Branchenorganisationen für die Finanzierung der Entsorgung bestimmter Abfallarten in die Vernehmlassung gehen. Im Hinblick auf die Lockerung des Monopols sieht das revidierte USG vor, dass der Bundesrat bestimmte Siedlungsabfälle bezeichnet, die freiwillig von privaten Anbietern gesammelt werden dürfen – einschliesslich der Festlegung entsprechender Kriterien. Für Städte und Gemeinden ist es daher entscheidend, sich aktiv an der Ausarbeitung dieser Kriterien zu beteiligen und ihre Bedingungen einzubringen, um auch langfristig eine geordnete Separatsammlung von Siedlungsabfällen sicherzustellen. Die Marktöffnung wird zu einer grösseren Vielfalt an Anbietern führen – eine Entwicklung, die von den Kommunen sorgfältig beobachtet werden muss. Auch die geplanten neuen Regelungen zur Anerkennung privater Branchenorganisationen sind für Städte und Gemeinden von Bedeutung. Zur Erinnerung: Die Entsorgung bestimmter Abfallarten wie PET-Flaschen oder Elektrogeräten liegt in der Verantwortung der Hersteller und Importeure. Diese beauftragen private Branchenorganisationen, welche die Sammlung koordinieren und das Finanzierungssystem für die Entsorgung organisieren. Die kommunalen Infrastrukturen leisten mit der Sammlung dieser Abfälle eine Dienstleistung für besagte Organisationen. Es ist daher zentral, dass die neuen Anerkennungskriterien eine faire und wertvolle Zusammenarbeit für die Städte und Gemeinden ermöglichen. Nur so lassen sich eine nachhaltige Sammlung und ein hochwertiges Recycling langfristig sicherstellen. Mit unvermindertem Tempo wird im Jahr 2026 die Finanzierung der Entsorgung von Altgeräten im Rahmen der Umsetzung der Motion UREK-S 17.3636 «Dringender Handlungsbedarf beim System der Rücknahme und des Recyclings von Elektroaltgeräten» behandelt. Die kommunalen Infrastrukturen waren bereits bei den vorherigen Arbeiten zur Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) sehr aktiv. Ihre Mitwirkung wird auch diesmal von Bedeutung sein, um die Finanzierung ihrer Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Sammlung von elektrischen und elektronischen Abfällen zu gewährleisten. Kreislaufwirtschaft bedeutet schliesslich auch «Verlängerung der Lebensdauer von Gegenständen und Bestandteilen». In den anstehenden Vernehmlassungen wird es daher darum gehen, sicherzustellen, dass die künftigen Bestimmungen die Wiederverwendung von Gegenständen sowie die Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen gezielt fördern. Das revidierte USG eröffnet hierzu neue Möglichkeiten, die für die Schonung der Ressourcen und das Erreichen der Klimaziele unerlässlich sind. Isabelle Baudin , Nadia Christinet

Die Zuger Gemeinden setzen auf E-Kehrichtfahrzeuge

In einer unscheinbaren Halle ganz am Ende der Industriezone Gulmmatt oberhalb von Baar (ZG) stehen sie: Die acht Kehricht- und Grüngutfahrzeuge mit Stromantrieb, die seit Januar 2025 in den elf Zuger Gemeinden unterwegs sind. Oberhalb der Lastwagen ist an der Decke der Halle ein Kasten angebracht, der je nach Status unterschiedlich leuchtet: Blau heisst, dass das Fahrzeug gerade geladen wird, und grün heisst, dass es fertig geladen ist. In den parkierten Fahrzeugen steckt ein schwarzer Stecker – genau wie er auch für Elektroautos verwendet wird, wie Reto Hürlimann anmerkt. Er ist Geschäftsführer der R. Hürlimann AG, welche die Mandate für die Kehricht- und Grüngutsammlung vom Zeba Zug erhalten hat. Der Zeba ist ein Zweckverband, der im Auftrag aller elf Zuger Gemeinden die Abfallbewirtschaftung verantwortet. Der Zeba und damit die Gemeinden gaben denn auch den Anstoss für die E-Kehricht- und E-Grüngutlastwagen, wie Geschäftsführerin Heidi Oswald erzählt. «Wir sehen uns als innovativen Zweckverband, und in unseren Leitlinien ist festgehalten, dass Ökologie genau so wichtig ist wie Ökonomie», sagt sie. «Wir möchten zudem als öffentliche Hand unsere Vorbildfunktion wahrnehmen.» Als es um die neue Ausschreibung der Abfallsammlung ging, hielt der Verband fest, dass als Antrieb nur Wasserstoff oder Strom aus erneuerbaren Quellen in der Schweiz infrage kommt. «Erste Pilotprojekte sind bereits erfolgreich gelaufen, die Technologie ist geprüft. Die Zeit ist reif für alternative Antriebe in der Abfallsammlung», fügt Heidi Oswald hinzu. Die R. Hürlimann AG gewann die Ausschreibung und machte sich sodann an die Beschaffung der Fahrzeuge. Acht neue Fahrzeuge zogen ein, vier Dreiachser sowie vier Vierachser mit einem Kran zum Leeren der Unterflurcontainer. Die Dreiachser sind Fahrzeugtypen, die regulär auf dem Markt erhältlich sind, die Vierachser mussten speziell für die Bedürfnisse in Zug hergestellt werden. «Die Zeit ist reif für alternative Antriebe in der Abfallsammlung.» Heidi Oswald, Geschäftsführerin Zweckverband Zeba Die Elektrofahrzeuge sind rund doppelt so teuer in der Anschaffung wie Dieselfahrzeuge. So kosteten die Dreiachser 500 000 Franken, die Vierachser mit Kran sogar 950 000 Franken. Im Unterhalt sind sie jedoch wesentlich günstiger als die Dieselfahrzeuge. «Wir haben eine Vollgarantie auf die Batterien für acht bis zehn Jahre, und der Service ist inbegriffen», erklärt Reto Hürlimann. Heidi Oswald ergänzt: «Über die ganze Lebensdauer der Fahrzeuge gerechnet sind die E-Lastwagen nicht teurer.» Für den Zeba sei der Preis gleich wie vorher mit Dieselfahrzeugen. «Dass sich die neue Technologie auch finanziell lohnt, hilft sicher, dass sie sich langfristig durchsetzen kann», glaubt Heidi Oswald. Der Strom für den Betrieb kommt von der grosszügigen Solaranlage im Industriepark Gulmmatt. Dort werden die Fahrzeuge jeweils über Nacht geladen – jene, die in der Nähe unterwegs sind, laden jeweils auch in der Mittagspause auf. Die Lösung ist allerdings noch nicht ideal, denn die Fahrzeuge sind tagsüber, wenn die Sonne scheint, mehrheitlich unterwegs. «Wir planen, eine Speicheranlage zu bauen, um den tagsüber produzierten Strom speichern und für die nächtliche Ladung der Fahrzeuge verwenden zu können», sagt Reto Hürlimann. Dafür brauche es aber noch Abklärungen. Sicher ist aber: Die Leistung der E-Fahrzeuge ist besser als jene, die mit Diesel betrieben sind. Und auch die Chauffeure sind zufrieden, wie Reto Hürlimann sagt: Sie lobten das neue Fahrgefühl. Für die Mitarbeitenden, die hinten mitfahren, sei es zudem angenehmer weil die Fahrzeuge leiser seien und keine Abgase produzierten. Feinjustierungen seien aber noch nötig, insbesondere bei der Fahrweise. Dazu bietet das Unternehmen Schulungen für seine Chauffeure an und hat auch bereits Anpassungen vorgenommen. Nicht ganz einfach ist die Planung, weil gerade beim Grüngut die Abfallmenge je nach Jahreszeit und Wetter stark variiert – und weil im Versorgungsgebiet laufend neue Unterflurcontainer dazukommen. «Wir möchten bis 2030 in allen Gemeinden ausschliesslich Unterflurcontainer und keine Rollcontainer mehr im Einsatz haben», sagt Heidi Oswald. Werden neue Unterflurcontainer in Betrieb genommen, heisst das auch, dass sich die Routen für die Abfallsammlung ändern. Zudem bedeutet diese Umstellung, dass die Fahrzeugflotte sowohl in der Lage sein muss, Rollcontainer als auch Unterflurcontainer zu leeren. «Wir müssen in diesem ersten Jahr nun Erfahrungen sammeln», fasst Reto Hürlimann zusammen. «Wir sind gut gestartet und meistern diese Herausforderung, haben aber noch Potenzial zur Optimierung.» Heidi Oswald pflichtet ihm bei: «Der Start und die Umstellung waren herausfordernd. Seither läuft es aber rund. Als Verband sind wir mit dieser Lösung sehr zufrieden.» Und auch aus der Bevölkerung gebe es viele positive Rückmeldungen. Nadja Sutter

Zweckverbände plädieren für Mehrwegflaschen

Mit der Schliessung von Vetropack in Saint-Prex (VD), der letzten Schweizer Glasflaschenfabrik, Ende Juni 2024 ändert sich vorerst nichts für die Gemeinden der Region, zumindest nicht mit Blick auf die Logistik. «Die Einwohnerinnen und Einwohner können ihr Altglas weiterhin in die Mulden und Container ihrer Gemeinde bringen, und die Gemeinden liefern es wie bisher auf das Gelände von Vetropack», sagt Didier Christen, Direktor des Zweckverbandes SADEC, dem 59 Waadtländer Gemeinden am Genfersee angehören. Denn Vetropack hat in Saint-Prex nur den Bereich der Verarbeitung von Altglas zu neuen Flaschen geschlossen. Vetropack liefert das Altglas dann per Bahn oder Lastwagen zur Verarbeitung in seine Fabriken in Kremsmünster und Pöchlarn, in Österreich sowie in Boffalora sopra Ticino in Italien. Von den 300'000 Tonnen Altglas, die in der Schweiz pro Jahr gesammelt wurden, verarbeitete Vetropack in Saint-Prex jeweils 100'000 Tonnen zu neuen Flaschen. «Bereits bisher wurde das in der Schweiz anfallende Altglas mehrheitlich im Ausland verarbeitet, nur gut 45 Prozent wurden in der Schweiz verwertet, davon etwa 30 Prozent durch die Vetropack», erklärte der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion, mit der Ständerat Pierre-Yves Maillard (SP) im Juni 2024 die Schaffung einer Wertschöpfungskette für rezykliertes Glas in der Schweiz forderte. «Ob ein Unternehmen in der Schweiz Altglas rezykliert oder nicht, ist eine privatwirtschaftliche Entscheidung», schrieb der Bundesrat weiter. Auch die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG), welche Hersteller und Importeure seit 2002 auf Glasflaschen bezahlen, bleibt bestehen, wie Philipp Suter sagt. Er ist Mandatsleiter VetroSwiss des Unternehmens ATAG Wirtschaftsorganisationen. Die Geschäftsstelle VetroSwiss wird im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) von der ATAG Wirtschaftsorganisationen geführt, sie erhebt und verwaltet die VEG. In der Schweiz sind die Gemeinden für das Glasrecycling zuständig und die VEG leistet einen Beitrag an die Kosten der Altglassammlung. Mit dieser vorgezogenen Recyclinggebühr kommen die eigentlichen Verursacher für diese Kosten auf. Dieses Prinzip, dass Händler oder Käufer von Verpackungen und Gütern, die einmal zu Abfall werden, auch für deren Entsorgung aufkommen, ist im Umweltschutzgesetz verankert. SADEC sensibilisiert die Gemeinden, Mehrwegflaschen zu fördern. Die Flaschen können in 20 Minuten bei 80 Grad gewaschen werden. Dagegen dauert das Einschmelzen von Glas für die Herstellung von neuen Flaschen 24 Stunden bei 1500 Grad und benötigt damit sehr viel mehr Energie, wie Christen ausführt. Zur Förderung von Mehrwegflaschen unterstützt SADEC das Unternehmen Bottle Back, ein Kollektiv von derzeit 40 Winzerinnen und Winzern, das die Flaschen waschen und wiederverwenden will und eben seine Pilotphase abgeschlossen hat. SADEC hat ihnen nun einen Zuschuss von 7000 Franken bezahlt, damit sie ihr Projekt vorantreiben können. Bottle Back konzentriert sich zurzeit auf Weinflaschen und möchte auf ein Pfand verzichten. Auch der Zweckverband STRID in Yverdon-les-Bains, dem 62 Gemeinden angehören, befürwortet Mehrwegflaschen, wie Direktor Jean Paul Schindelholz sagt. «Wir starten diesen Frühling im Norden des Kantons Waadt ein Pilotprojekt zur Flaschenrückgabe mit der Bierbrauerei Dr. Gab’s in Puidoux (VD).» Ein Pfand ist dabei nicht geplant. Die Brauerei verkauft ihre Bierflaschen unter anderem an Coop. Inzwischen sind am 1. Januar 2025 die meisten Gesetzesänderungen aus der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» in Kraft getreten. Das Parlament hatte diese Initiative am 15. März 2024 verabschiedet. Neu werden die wichtigen Grundsätze der Ressourcenschonung und der Kreislaufwirtschaft gesetzlich verankert. So geht etwa das Recycling der Verbrennung grundsätzlich vor. Der Bundesrat wird demnächst einen Vorschlag für die Wiederverwertung von Glasflaschen in die Vernehmlassung schicken, wie das BAFU auf Anfrage mitteilte. Annegret Mathari

Grenchen kämpft erfolgreich gegen Littering

Als Grenchen 2020 den ersten Clean-up-Day organisierte, traf die Solothurner Stadt offenbar einen Nerv. Mehr als 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen und halfen mit, Grenchen von achtlos weggeworfenem Abfall zu befreien. Drei Jahre später verzeichnete der Clean-up-Day sogar einen Teilnehmerrekord: 730 Personen waren 2023 mit dabei. Das grosse Engagement der Bevölkerung freut Sandra Marek, Sachbearbeiterin Stadtplanung und Energiestadtkoordinatorin bei der Stadt Grenchen. Sie ist bei der Baudirektion zuständig für das Thema Littering und hilft unter anderem mit, den Clean-up-Day zu organisieren. Dieser ist eine schweizweite Aktion der IGSU (Interessengemeinschaft für eine saubere Umwelt) und wird in zahlreichen Gemeinden und Städten durchgeführt. 2019 kam aus der Politik der Anstoss, diesen Tag auch in Grenchen umzusetzen. Und die Stadt legt sich seither besonders ins Zeug: 2021 gewann die Stadt sogar einen Preis der IGSU für den kreativsten Clean-up-Day. Mit dem gewonnenen Ausflugsgutschein besuchten die Teilnehmenden ein Entsorgungscenter und lernten Interessantes zum Thema Plastikrecycling. Jedes Jahr überlegt sich das OK eine besondere Aktion im Rahmen des Clean-up-Days, letztes Jahr zum Beispiel einen Gestaltungswettbewerb für die Schulen. Die Schulen seien ein wichtiger Verbündeter im Kampf gegen Littering, wie Sandra Marek erklärt. Sensibilisierungsmassnahmen gegen Littering sind fix im Stundenplan verankert. Im Turnus putzen Schulklassen einmal die Woche den Pausenplatz, und jährlich werden drei Schullektionen dem Umweltunterricht der Stiftung Pusch gewidmet. Darin geht es nicht nur um Littering, sondern allgemein um den Umgang mit Ressourcen. Ein weiterer Baustein im Kampf gegen Littering sind in Grenchen die Raumpatenschaften. Dabei verpflichten sich Freiwillige aus der Bevölkerung, einen bestimmten Ort in der Stadt – zum Beispiel eine Bushaltestelle, den Raum um eine Parkbank oder einen Spielplatz – regelmässig von Abfall zu befreien. Die Idee: Liegt kein Abfall herum, so ist die Hemmschwelle grösser, Müll achtlos auf den Boden zu werfen. 2021 startete das Projekt, heute betreuen 28 Raumpatinnen und Raumpaten 29 Gebiete. «Wir haben in diesem Programm sehr engagierte Leute, die uns immer wieder wertvolle Inputs geben», sagt Sandra Marek. Eine Familie, die regelmässig einen Spazierweg entlang eines Bachs von Abfall befreit, hat zum Beispiel selbst kleine Aschenbecher aus Blechdosen gebastelt und an den Parkbänken angebracht. Seither liegen auf dem Abschnitt deutlich weniger Zigarettenstummel am Boden. Bei anderen Raumpatinnen und Raumpaten haben die Aufräumaktionen die Situation so stark verbessert, dass ihr Einsatz gar nicht mehr nötig war – und sie sich ein neues Gebiet gesucht haben. «Uns ist es sehr wichtig, Wertschätzung für das grosse Engagement der Raumpatinnen und Raumpaten zu zeigen», sagt Sandra Marek. Regelmässig organisiert die Stadt deshalb ein Treffen. Das zeigt den Raumpatinnen und Raumpaten einerseits, dass sie mit ihrem Engagement nicht allein sind, und stellt andererseits den Kontakt zur Stadt sicher. Das Engagement der Stadt Grenchen zahlt sich aus. Seit 2023 trägt sie das No-Littering-Label der IGSU. Um das Label zu erhalten, muss eine Gemeinde mindestens fünf Massnahmen im Kampf gegen Littering umsetzen. Im Falle von Grenchen sind dies der jährliche Clean-up-Day, das Raumpatenprojekt, der Umweltunterricht sowie die «Pausenplatz-Putzete» in den Schulen. Dazu kommt eine jährlich wechselnde Massnahme, 2025 war dies ein zusätzlicher Clean-up-Day an der Aare zusammen mit dem Verein Abfalltaucher am 15. März. Rund 30 Taucher bargen mithilfe von Hebeballons eine grosse Menge an Abfall aus der Aare. Bootshelfer zogen die Fundstücke aus dem Wasser und übergaben sie an rund 60 Landhelfer. Unter den geborgenen Objekten befanden sich zwei Töffli, 25 Velos, 18 Reifen, etwa 300 Kilogramm Kupferkabel, ein Ruderboot, eine Büroeinrichtung, ein Sofa, zahlreiche Ölfässer, eine Matratze sowie eine Flaschenpost eines Kindergartens aus Studen. «Mit dem IGSU-Label können wir unser Engagement sichtbar machen», erklärt Sandra Marek. Die Stadt nutze das Label vor allem in der Kommunikation. «Wichtiger als das Label ist es für uns, die Massnahmen umzusetzen, mit dem Ziel eines sauberen und angenehmen Stadtbildes.» Und dass die Massnahmen nützen, erfährt der Werkhof ganz direkt. Zwar gebe es noch immer Littering-Hotspots, so Sandra Marek. Aber: «Im Grossen und Ganzen hat das Littering stark abgenommen.» Die Mitarbeitenden des Werkhofs haben weniger Arbeit mit achtlos weggeworfenem Abfall und dadurch mehr Ressourcen für andere Aufgaben. «Wichtiger als ein Label ist es uns, die Massnahmen umzusetzen, mit dem Ziel eines sauberen und angenehmen Stadtbildes.» Sandra Marek, Sachbearbeiterin Stadtplanung und Energiestadtkoordinatorin, Stadt Grenchen (SO) Nadja Sutter

Abfallvermeidung statt Müllflut: Warum Recycling allein nicht genügt

Das diesjährige Forum Nachhaltige Entwicklung beschäftigt sich intensiv mit den Themen Abfall und Recycling (siehe Kasten). Ein wichtiges Puzzleteil ist dabei die Abfallvermeidung: Abfall, der gar nicht erst entsteht, muss auch nicht entsorgt oder recycelt werden. Jennifer Zimmermann beschäftigt sich seit Längerem mit dem Thema in ihrer Tätigkeit für die Stiftung Pusch, wo sie die Gemeindeangebote sowie die Erwachsenenbildung leitet. Am Forum Nachhaltige Entwicklung wird sie einen Workshop für Gemeinden zum Thema Abfallvermeidung leiten. Im Interview gibt sie Einblick ins Thema: Abfallvermeidung ist heute wichtiger denn je, weil unser Ressourcenverbrauch die Belastungsgrenzen unseres Planeten weit überschreitet. Seit 1970 hat sich die globale Rohstoffgewinnung um das 3,5-Fache erhöht, und wenn alle so leben würden wie in der Schweiz, bräuchten wir drei Erden, um unseren Bedarf zu decken. Bereits sechs von neun planetaren Grenzen sind zum Teil massiv überschritten. Jeder zusätzliche Verbrauch primärer Ressourcen erhöht den CO₂-Ausstoss und drängt die Biodiversität weiter zurück. Nein, Recycling allein reicht nicht aus. Zwar werden in der Schweiz 52 Prozent der Siedlungsabfälle verwertet, dennoch landen jedes Jahr 2,9 Millionen Tonnen in der Verbrennung. Trotz vorbildlicher Recyclingquoten gehört die Schweiz beim Ressourcenverbrauch und bei der Abfallmenge zu den Spitzenreitern in Europa – ein Fakt, der oft unterschätzt wird. Um unseren ökologischen Fussabdruck wirklich zu reduzieren, müssen wir mehr tun: bewusster konsumieren, nur das kaufen, was wirklich nötig ist, Produkte so lange wie möglich im Kreislauf halten und verstärkt Sekundärrohstoffe nutzen. Aktuell gibt es mehrere Fehlanreize, die einer effektiven Abfallvermeidung entgegenstehen. Oft fehlt ein einfacher und kostengünstiger Zugang zu Reparaturen und Ersatzteilen. Zudem sind unsere Abfallstrukturen weiterhin stark auf Recycling ausgerichtet, während noch immer grosse Mengen an brauchbaren Produkten und wertvollen Rohstoffen verbrannt werden oder in Deponien landen. Auch die Nutzung von Secondhandprodukten und Sekundärrohstoffen ist noch zu gering, obwohl sie eine zentrale Rolle in der Kreislaufwirtschaft spielen. Gemeinden können auf zwei Ebenen zur Abfallreduktion beitragen: durch Abfallvermeidung im eigenen Betrieb und durch die Schaffung von Strukturen und Anreizen für Unternehmen und die Bevölkerung. Im eigenen Betrieb spielt eine kreislauffähige Beschaffung eine zentrale Rolle. Gemeinden sollten sich stets fragen, ob ein Neukauf oder Neubau wirklich nötig ist – oder ob Reparieren, Renovieren, Leihen oder Mieten eine Alternative darstellt. Besonders im Bauwesen ist es essenziell, Renovationen und Sanierungen gegenüber Neubauten zu bevorzugen und möglichst Sekundärbaustoffe zu verwenden. Zudem tragen moderne Abfallanlagen mit effizienter Sortierung dazu bei, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und im Kreislauf zu halten. Für die Bevölkerung sind Sensibilisierung und praktische Angebote entscheidend. Repair-Cafés, Flohmärkte und Tausch- und Leihplattformen fördern die Wiederverwendung und reduzieren Abfall direkt. Pusch bietet regelmässig Weiterbildungen zum Thema Abfallvermeidung für Gemeinden an. Patrick Leu

Neu bauen mit alten Teilen

Wer dem Klimawandel entgegenwirken will, muss bei den Baumaterialien ansetzen. Denn bei deren Herstellung entstehen erhebliche Mengen an grauen Treibhausgasen. «Nachdem wir uns früher stark auf den Ersatz fossiler Heizungen konzentriert haben, sehen wir beim nachhaltigen Umgang mit der Bausubstanz einen neuen Hebel zum Klimaschutz», sagt Christian Vogler, Koordinator Energie der Stadt Baden (AG). Zu dem Zweck soll bis 2026 in der Bau- und Nutzungsordnung ein Grenzwert festgeschrieben werden, wie viel Treibhausgase ein Gebäude während seiner Lebenszeit pro Quadratmeter maximal ausstossen darf. Die Aargauer Stadt will bei ihren eigenen Gebäuden mit dem guten Beispiel vorangehen. So wurde bei der Umwidmung und Sanierung des alten Schulhauses Pfaffechappe in eine Primarschule nicht neu gebaut, sondern die Tragstruktur des Gebäudes (Tragwerk, Geschossdecken) erhalten, wodurch 3000 Tonnen CO 2 eingespart wurden. Bei der Planung von Bauprojekten wird konsequent auf die Systemtrennung geachtet. Ziel ist, so zu bauen, dass die spätere Rückbaubarkeit ganzer Bauteilgruppen zur Wiederverwendung im Folgeprojekt oder an anderer Stelle möglich ist. Das Beispiel Baden steht stellvertretend für die landesweiten Bemühungen, klimaschädliche Emissionen bei der Gebäudeerstellung zu senken und damit die Schweiz bis 2050 dem Netto-Null-Ziel näher zu bringen. Doch welchen Beitrag kann die Wiederverwendung von Bauteilen aus Abrissobjekten zum Klimaschutz leisten? Dieser Frage widmete sich das Forschungsprojekt «Re-Use auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel bei Gebäuden», das von der Stadt Baden und den Bundesämtern für Energie (BFE) und Umwelt (Bafu) finanziell unterstützt wurde. In dem Projekt untersuchte das Forschungs- und Beratungsunternehmen Intep gemeinsam mit der Gruppe für ökologisches Systemdesign der ETH Zürich das Potenzial der Wiederverwendung (englisch Re-Use) von Bauteilen zur Einsparung von grauen Treibhausgasemissionen. Am Beispiel der Stadt Baden wurde ermittelt, in welchem Umfang der Bedarf an Baumaterial für Neubauten durch wiederverwendete Bauteile gedeckt werden könnte. «Die Modellierung hat ergeben, dass bei Wohn- und Bürogebäuden der Stadt Baden bis 2050 3,2 Prozent der grauen Treibhausgasemissionen und 2,3 Prozent der grauen Energie für Neubauaktivitäten durch Re-Use eingespart werden können», fasst der Schlussbericht ein Hauptergebnis der Studie zusammen. Dass dieser Anteil «eher niedrig» ist, wie das Projektteam festhält, liegt nicht zuletzt daran, dass der Gebäudebestand von Baden in den nächsten 25 Jahren merklich wachsen dürfte. «Folglich findet ein grosser Nettozubau statt, für den keine Re-Use-Bauteile zur Verfügung stehen und eine substanzielle Menge an Primärmaterial benötigt wird», so der Schlussbericht. Das grösste Potenzial zur Einsparung von Umweltbelastung liegt bei der Wiederverwendung von konstruktiven Bauteilen (Decken, Wände, Dächern) aus Stahlbeton, Kalksand- und Backstein sowie von Metallbauteilen aus dem Innenausbau (Abhangdecken, Stützen, Doppelböden). Nicht alle Gebäudeteile lassen sich indes wiederverwenden; das schmälert den Anteil der grauen Treibhausgasemissionen, der sich durch Re-Use einsparen lässt. Der Anteil liegt gemäss Studie bei Bürogebäuden bei 25 Prozent und bei Wohngebäuden bei 19 Prozent. Die Wiederverwendung von Bauteilen in neuen Gebäuden ist bisher noch selten, sieht man einmal von kostbaren Einzelstücken wie Holztüren oder Parkettböden ab. Claudine Karlen vom Re-Use-Projektteam sieht denn auch ein grosses ungenutztes Potenzial: «Die Machbarkeit der Wiederverwendung von konstruktiven Bauteilen wird von konventionellen Planenden und Bauunternehmen oft als schwierig eingestuft. Aktuelle wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass es international eine Vielzahl von Anwendungen dieser Praxis gibt und technische Möglichkeiten vorhanden sind.» Das Projektteam um Claudine Karlen hat mit Experteninterviews und einem Workshop Handlungsansätze für die Förderung von Re-Use erarbeitet. Wünschbar sind beispielsweise Pilotprojekte der öffentlichen Hand, von deren Erfahrung und Know-how dann auch private Bauherren profitieren können. «Mit Re-Use allein lässt sich ein klimaneutraler Gebäudepark nicht erreichen», sagt Karlen, «aber der Ansatz kann einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Netto-Null-Ziels leisten.» Der Schlussbericht ist verfügbar unter: https://www.aramis.admin.ch/Texte/?ProjectID=51845 Benedikt Vogel

La Ressourcerie: Secondhand und Upcycling in Yverdon

Was nicht mehr gebraucht wird, aber noch in gutem Zustand ist, erhält in der Ressourcerie gleich bei der Abfallsammelstelle von Yverdon-les-Bains (VD) eine Chance auf ein zweites Leben. Tausende von gebrauchten Objekten werden dort mit viel Liebe zum Detail gesichtet, gereinigt, bei Bedarf geflickt sowie umgestaltet – und anschliessend weiterverkauft. Seit 2012 bietet die Einrichtung Arbeitsplätze für Menschen in schwierigen Lebenslagen und leistet dabei einen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Neben dem klassischen Secondhandhandel werden auch Geräte und Möbel einem Upcyclingprozess unterzogen, um ihnen eine längere Lebensdauer zu verleihen. Doch bei elektrischen Geräten sind strenge gesetzliche Normen zu beachten. Die Zusammenarbeit mit Partnern und spezialisierten Fachkräften gewährleistet für sie eine sichere und umweltgerechte Wiederverwertung. Informationen (auf Französisch): www.laressourcerie.ch Alain Meyer

Wie die Stadt Uster ihre Umweltbelastungen senkt

Uster (ZH) trägt seit 2016 das Label «Energiestadt Gold» und zählt zu den aktivsten Schweizer Gemeinden im Bereich der kommunalen Energie- und Klimapolitik. Im Rahmen eines «Energiestadt»-Re-Audits entstand die Idee, einen Leitfaden für die nachhaltige Beschaffung zu erarbeiten. «Der Leitfaden sollte uns helfen, den Energieverbrauch und die Treibhausgas-Emissionen weiter zu senken», erklärt Sarina Laustela, Leiterin der Leistungsgruppe Abfall und Umwelt der Stadt Uster. «Zugleich bot er die Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit besser in der Verwaltung zu verankern.» Fast zwei Jahre lang dauerte die Erarbeitung der Einkaufsempfehlungen. Das mag erstaunen, konnte die Gemeinde Uster doch auf bestehende «Energiestadt»-Unterlagen sowie Merkblätter der «Toolbox Nachhaltige Beschaffung Schweiz» zugreifen (siehe Box). «Die Toolbox diente uns als Nachschlagewerk und Inspiration für die Auswahl von Grundsätzen, Massnahmen und Kriterien», sagt Projektleiterin Sarina Laustela. «Wir wollten der Verwaltung aber nicht einfach einen fertigen Katalog vorlegen, sondern die Mitarbeitenden in den Prozess einbeziehen. Die Empfehlungen müssen praktikabel sein. Wenn man sie einfach vorgibt, funktioniert das nicht. Also klärten wir im Austausch mit unseren rund 30 verantwortlichen Einkäuferinnen und Einkäufern, wie die Einkäufe bisher getätigt wurden, wo Optimierungspotenzial besteht und welche Punkte in den Empfehlungen aufgenommen werden sollen.» Die Verwaltungsleitung und der Stadtrat genehmigten schliesslich die definitive Version. «Die Empfehlungen müssen praktikabel sein. Wenn man sie einfach vorgibt, funktioniert das nicht.» Sarina Laustela, Leiterin der Leistungsgruppe Abfall und Umwelt der Stadt Uster (ZH) Der Leitfaden enthält Einkaufsempfehlungen für die Bereiche Büro, Hygiene, Textilien, Nahrungsmittel, Anlässe, Fahrzeuge, Geräte/Werkzeuge, Baustoffe/Bauten sowie Dienstleistungen. Dabei sind für jeden Bereich Grundsätze formuliert, die berücksichtigt werden sollen. Im Bereich Textilien etwa ist folgender Grundsatz festgehalten: «Bei der freihändigen Vergabe werden ökologische und soziale Kriterien in die Verhandlungen miteinbezogen. Beim Einladungsverfahren und höherstufigen Submissionen wird die Offenlegung der Produktionskette eingefordert und die aktuelle Bewertung der Lieferanten und Firmen gemäss Clean Clothes Campaign überprüft. Textilien weisen den Global Organic Textile Standard, den Oeko-Tex Standard 100 und/oder ein Label für fairen Handel auf.» Unter angegebenen Links finden die Beschaffenden jeweils Informationen, Hilfsmittel und Kontakte, welche die Umsetzung der Grundsätze erleichtern. Um auch eine Wirkung nach aussen zu entfalten, hat die Stadt Uster den Leitfaden in den Medien bekannt und für alle Interessierten zugänglich gemacht. Das lokale Gewerbe weiss also, was erwartet wird. Es kann sich bei Offerten auf die Leitlinien stützen und sich mit nachhaltigen Produkten bzw. Dienstleistungen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Einen rechtlich bindenden Charakter hat der Leitfaden indes nicht. Die Empfehlungen sind als Absichtserklärung zu verstehen. «Bei Bedarf könnte man sie auch als verbindlich erklären», sagt Sarina Laustela, «dazu braucht es aber einen politischen Entscheid.» In den letzten Jahren wurden einige Anforderungen in den Einkaufsempfehlungen verschärft, insbesondere bei den Fahrzeugen und den Gebäuden. Der Grund: Die Stadt Uster hat 2021 einen «Massnahmenplan Klima» verabschiedet. Darin sind die Zielsetzungen «Netto-Null» bis 2030 bei den kommunalen Fahrzeugen und «Netto-Null» bis 2040 bei den kommunalen Gebäuden verankert. Zudem plant die Verwaltung, das Thema Kreislauffähigkeit besser in die Empfehlungen zu integrieren. Insbesondere im Bereich Hochbau gibt es Optimierungspotenzial bei Themen wie grauer Energie, Rückbaubarkeit oder Wiederverwendung. «Der Leitfaden wird stetig weiterentwickelt», erklärt die Projektleiterin. «Wir machen jeweils Anfang Jahr ein Controlling, bei dem Umsetzungsfragen und allfälliger Anpassungsbedarf diskutiert werden.» Das Controlling zeigt, dass die Beschaffenden die Empfehlungen konsequent anwenden. So wird beispielsweise seit 2019 ausschliesslich «100%-Recyclingpapier» eingekauft; 2023 fand eine grosse Umrüstung auf LED-Technologie bei den städtischen Liegenschaften statt; und seit 2024 werden – je nach Verfügbarkeit – Kommunalfahrzeuge mit elektrischem Antrieb beschafft. Schwierig abzuschätzen sei, ob die externen Dienstleister die Kriterien einhielten, sagt Sarina Laustela. «Wir können nicht systematisch überprüfen, ob die Firmen ihre Selbstdeklarationen etwa bezüglich Mobilität, Recycling oder Produktwahl tatsächlich einhalten.» Die Projektleiterin ist aber überzeugt, dass der Leitfaden beim lokalen Gewerbe «einiges angestossen hat». Nicolas Gattlen

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