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Wie wir Baudenkmäler schützen und Behinderten zugänglich machen

Wie soll eine Rollstuhlfahrerin hier hineinkommen? Fünf Treppenstufen führen zum Seiteneingang der Stadtbibliothek von Brugg (AG). «Für eine Rampe bräuchte es hier 15 Meter – den Platz dafür gibt es aber nicht», erklärt Daniel Christen, Architekt bei Netwerch und als Co-Projektleiter für den Umbau des Effingerhofs verantwortlich. In die ehemalige Druckerei sind Bibliothek und Büros schon eingezogen, bei den Wohnungen sind die Arbeiten noch im Gang. Der Effingerhof ist kein Baudenkmal, aber als erster Industriebau von Brugg geschichtlich bedeutend. Weil er in der Altstadt und nahe von Baudenkmälern steht, hat die Denkmalpflege des Kantons Aargau den Umbau begleitet. Bei historisch bedeutenden oder geschützten Häusern möchte man möglichst wenig eingreifen; Geh-, Seh- und Hörbehinderte sollen aber auch solche Gebäude nutzen können. Seit 20 Jahren haben sie das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) auf ihrer Seite: Werden öffentlich zugängliche Gebäude, Wohnhäuser ab acht Wohnungen und Gebäude ab 50 Arbeitsplätzen neu gebaut oder saniert, müssen sie hindernisfrei sein. Dies gilt auch für den Effingerhof. Christen geht um das Gebäude herum zum Haupteingang der Bibliothek an der Storchengasse. Hier gibt es nebst der Treppe eine Rampe aus Beton mit einer vorstehenden Kante. An dieser können Sehbehinderte ihren Stock entlangführen. Im Gegensatz zum Seiteneingang liess sich die Rampe hier gut realisieren. Er zieht die Aussentür nach aussen auf. Auf dem Treppenpodest können Rollstuhlfahrer der Tür gut ausweichen, sagt Christen. «Automatisch öffnende Türen passen nicht zum Charakter des Effingerhofs.» Der älteste Gebäudeteil stammt von 1864, der im 20. Jahrhundert ergänzt wurde. Die Bibliothek befindet sich im Erdgeschoss. Der abgenutzte Boden und die mächtigen Gusseisenstützen zeugen von der industriellen Vergangenheit. Mit dem Lift fahren wir zu den Wohnungen in den oberen Stockwerken. Der alte Fahrstuhl wurde durch einen neuen ersetzt, der die SIA-Norm 500 erfüllt. Die Norm für hindernisfreies Bauen bestimmt, wie das BehiG umzusetzen ist. In den Korridoren erweist sich die frühere Nutzung als glückliche Fügung: Weil die Drucker ihre Ware auf Rollwagen transportierten, gibt es hier keine Absätze. In den vier Obergeschossen wurden die Mietwohnungen eingebaut, bis auf fünf sind sie hindernisfrei. Wäre es schwieriger gewesen, den Effingerhof hindernisfrei umzubauen, stünde er unter Denkmalschutz? Christen sagt: «Weisen Gebäude hohe bauliche Qualität auf, sehe ich mich als Architekt so oder so in der Verantwortung, ob sie nun geschützt sind oder nicht.» Anderntags geht die Reise ins Suhrental: Südlich von Aarau in Schöftland (AG) steht ein Schloss, in dem die Gemeindeverwaltung untergebracht ist. Der Park rund um das Herrenhaus von 1660 trägt zum repräsentativen Auftritt bei. Schloss, Park und weitere Gebäude sind Teil eines Ortsbilds von nationaler Bedeutung, und alle Bauten sind entweder kantonal oder kommunal geschützt. Der Park selbst ist zwar nicht geschützt, vom Schlossgeviert aber nicht wegzudenken. Seine Sanierung vor rund 15 Jahren hat die kantonale Denkmalpflege begleitet. Der Architekt Adrian Kiener hat gemeinsam mit zwei Berufskollegen Teile des Schlossensembles, darunter den Park, saniert. Zusammen mit Stefan Galliker von der regionalen Bauverwaltung führt er den Besucher in die Gebäude und durch den Park. Vom Behindertenparkplatz über den Treppenlift am Hintereingang eines der Pförtnerhäuser bis zur Rampe beim Schlosseingang: Zahlreiche Hindernisse wurden zugunsten Geh- und Sehbehinderter ausgeräumt. Im Park gehen wir über Kopfsteinpflaster und Kies – für Rollstuhlfahrerinnen sehr anspruchsvoll. Gemäss SIA-Norm 500 sind Kiesbeläge denn auch weder befahr- noch begehbar. Kiener ist sich des Problems bewusst: «Es ist eine Frage des Ausgleichs zwischen dem Interesse am hindernisfreien Zugang und dem Interesse, den historischen Zustand zu bewahren.» Um das Problem zu entschärfen, habe man einen feinkörnigen Kies gewählt und mit der Unterlage kompakt verbunden. «Ein asphaltierter Weg oder Bodenplatten sind dem geschützten Ensemble nicht angemessen.» Rund um die Gebäude gibt es jeweils ein breites Band von Pflastersteinen. Das stellenweise leicht gewölbte Pflaster und die Fugen könnten eine gar holprige Fahrt erzeugen. Kopfsteinpflaster gibt es anderswo in flachen Varianten, die – falls fugendicht versetzt – den Fahrkomfort verbessern. Das könnten sich die Schlossherren bei einer künftigen Sanierung vornehmen. Lukas Kistler

Gedanken nach 20 Jahren als Gemeindepräsident

Seit 32 Jahren sitze ich im Gemeinderat von Minusio, seit 20 Jahren bin ich Gemeindepräsident, 16 Jahre lang sass ich im Grossen Rat und ich bin Präsident des Tessiner Gemeindeverbandes. Minusio hat vor Kurzem seine Bahnhaltestelle eingeweiht. Nur wenige Gemeinden verfügen über eine Bahnhaltestelle am Seeufer; eine echte Piazza am See für mehr Lebensqualität. Wir sind die sechstgrösste Gemeinde des Tessins, die Bevölkerung wächst und damit auch das Bedürfnis nach mehr Lebensqualität. In den letzten Jahren haben wir viel in öffentliche Gebäude investiert. Ich erinnere an das Restaurant L’Approdo, an die Renovierung des Elisarion-Zentrums und an den Kauf der Villa San Quirico: eines kleinen Juwels. Dazu an die zweistufige Erweiterung des Kindergartens und den Ausbau des ehemaligen Postamts zur Unterbringung der Polizei und der Bauverwaltung. Leider ist es uns nicht gelungen, in der Cà di Ferro, einer Militärfestung aus dem 16. Jahrhundert mit Blick auf den See, ein Hochschulzentrum und ein landesweites Museum einzurichten. Minusio verfügt über eine gute Investitionsfähigkeit, eine aktuelle öffentliche Infrastruktur, solide Finanzen und erstklassige Dienstleistungen. Wir sind eine Wohngemeinde. Ich glaube nicht, dass Fusionen ein Rezept für alle sind. Sie führen nicht zu echten Kostensenkungen für die öffentliche Verwaltung und können auch die Bürgernähe gefährden. Als Gemeindepräsident trete ich nun zurück, aber nicht als Präsident des Tessiner Gemeindeverbandes. Was ich vermissen werde, ist der Kontakt mit der Bevölkerung. Ich habe den Menschen in Schwierigkeiten zugehört. Ich werde auch den Austausch mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Rathaus und mit dem städtischen Personal vermissen. «Was ich vermissen werde, ist der Kontakt mit der Bevölkerung.» Felice Dafond, ehemaliger Gemeindepräsident von Minusio und Präsident der Tessiner Gemeinden Felice Dafond

Digital und barrierefrei: So klappt beides in ihrer Gemeinde

Die Strategie der DVS ist seit Anfang Jahr in Kraft. Eines ihrer Prinzipien: Nutzendenzentrierung und Inklusion. Bei der Ausgestaltung elektronischer Behördendienstleistungen werden zum Beispiel unterschiedliche IT-Grundkompetenzen, Sprachkenntnisse oder geistige sowie körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt. Alle sollen die Chancen der digitalen Transformation nutzen können. Das stellt Gemeinden in der Umsetzung vor Herausforderungen. Eine Auseinandersetzung mit dem internationalen Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten WCAG 2.1 ist zwingend erforderlich. Die Umsetzung solcher Standards fördert den Zugang und die Nutzung von Informationen und Dienstleistungen, die auf Websites und Apps angeboten werden, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen. Die DVS förderte 2023 ein Innovationsvorhaben zu digitaler Inklusion: Der Kanton Genf entwickelte mit fachlichen Partnern des World Wide Web Consortium ein Audit-Tool für digitale Zugänglichkeit. Es erlaubt Verwaltungsmitarbeitenden, die E-Accessibility ihrer Dienstleistungen zu bewerten. Es wurde ins Französische übersetzt und steht den Gemeinwesen zur Verfügung. Links für weitere Hilfsmittel für die barrierefreie Kommunikation finden Sie in der Onlineversion des Artikels. QR-CODE Weiterführende Informationen zum eCH-0059 Accessibility Standard Accessibility-Checklisten: Accessibility Checkliste – Home (digitaldialog.swiss) Weitere Tools: PAC 2021 – PDF/UA Foundation (pdfua.foundation) (für PDF) WAVE Chrome, Firefox, and Edge Extensions (webaim.org) ANDI – Accessibility Testing Tool – Install (ssa.gov) Colour Contrast Analyzer – TPGi Accessibility Developer Guide Die DVS fördert die jährliche E-Accessibility-Tagung und ist Co-Organisatorin: Veranstaltungen (admin.ch) Florina German

Münchenstein: Erstes kommunales Reglement für Behindertenrechte

Wie kann eine Gemeinde Menschen mit Behinderungen aktiv einbeziehen und Barrieren abbauen? Mit dieser Frage hat sich die Gemeinde Münchenstein (BL) in den letzten Monaten intensiv beschäftigt. Sie ist die erste Gemeinde, die ein Reglement zur Umsetzung des Behindertenrechtegesetzes des Kantons Basel-Landschaft erarbeitet hat; dies mit Unterstützung des Kantons und Experten der Universität Basel. Das kantonale Gesetz, das im Januar 2024 in Kraft getreten ist, fordert ein solches Reglement von den Gemeinden. Doch warum gerade Münchenstein? Das Thema Inklusion ist der Gemeinde nahe, nicht zuletzt weil sich in Münchenstein eine heilpädagogische Schule befindet. Die Gemeinde ist zudem ziemlicher Durchschnitt, nicht sehr gross, aber auch nicht klein, nicht reich, aber auch nicht arm. Und: Bei der Verwaltung und den Behörden ist eine gewisse Offenheit vorhanden. Das sagt Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel und Mitglied des UNO-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der sowohl an der Ausarbeitung des kantonalen Gesetzes als auch des kommunalen Reglements beteiligt war. So hat Münchenstein seit Längerem eine Hörschlaufe für Menschen mit Hörbehinderungen im Gemeindeversammlungssaal installiert, die Website der Gemeinde ist möglichst barrierefrei gestaltet und ein Grossteil der öV-Haltestellen der Gemeinde sind behindertenfreundlich. Kernstück des neuen Reglements ist eine Behindertenkommission, die sich demnächst konstituieren und die am 1. Juli ihre Arbeit aufnehmen wird. Neben Gemeindevertretern werden darin Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen und Institutionen Einsitz nehmen sowie Personen mit Behinderungen. Die Kommission berät den Gemeinderat, macht auf Missstände aufmerksam und gibt Verbesserungsvorschläge ab. Sie kann sich grundsätzlich zu allen Lebensbereichen und zum gesamten Autonomiebereich der Gemeinde einbringen: von der Raumplanung über die Kommunikation bis hin zu öffentlichen Infrastrukturen und weiteren Themen. «Menschen mit Behinderungen sollen sich einbringen können und eine Stimme erhalten.» Stefan Friedli, Geschäftsleiter Gemeinde Münchenstein (BL) «Die Kommission erhält ein grosses Gewicht, denn der Gemeinderat muss dokumentieren, welche Eingaben gemacht wurden, und der Öffentlichkeit Rechenschaft ablegen, welche Massnahmen umgesetzt wurden oder eben nicht», sagt der Münchensteiner Geschäftsleiter Stefan Friedli. Dazu gehört auch, andere Gemeinwesen wie den Kanton oder Private auf deren Verantwortung aufmerksam zu machen, wenn die Gemeinde nicht zuständig ist. «Menschen mit Behinderungen sollen sich einbringen können und eine Stimme erhalten», fasst Stefan Friedli zusammen. Jennifer Bohler, Projektmitarbeiterin beim Kanton, fügt an: «Gemeinden und Kanton sind verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Durch die Kommission werden Prioritäten für die etappierte Umsetzung auf Gemeindeebene geschaffen.» Die Zusammenarbeit am Reglement erlebten die Beteiligten von Gemeinde, Kanton und Uni Basel als sehr bereichernd. «Die Lernkurve war für uns sehr steil. Wir mussten lernen, sehr konkret zu werden», erinnert sich Stefan Friedli. Markus Schefer lobt die Beteiligten: «Zentral ist die Offenheit gegenüber Anliegen von Menschen mit Behinderungen. Hier war ein starkes Engagement zu spüren.» Die Zusammenarbeit sei eine grosse Chance für die Gemeinde gewesen, ergänzt Gemeindepräsidentin Jeanne Locher. «Gemeinden und Kanton sind verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherzustellen.» Jennifer Bohler, Projektmitarbeiterin Kanton Basel-Landschaft Mitte März hat der Gemeinderat das Reglement der Gemeindeversammlung vorgelegt, die es mit grosser Mehrheit angenommen hat. Eines der Dokumente zum Geschäft war in Leichter Sprache verfasst. «Wir hatten im Vorfeld mit Reaktionen darauf gerechnet, aber tatsächlich wurde die Kommunikation in Leichter Sprache sehr gut aufgenommen», sagt Stefan Friedli. Auf Basis des Münchensteiner Reglements erarbeiten Kanton und Universität Basel nun ein Musterreglement, das allen anderen Baselbieter Gemeinden als Vorlage für ihr eigenes Reglement dienen kann. «Natürlich können auch ausserkantonale Gemeinden die Grundidee des Musterreglements übernehmen», sagt Markus Schefer. «Allerdings müssen sie die konkrete Ausgestaltung anpassen, da sich diese am Kanton Basel-Landschaft orientiert.» Münchenstein ist stolz auf das Reglement. Gemeindepräsidentin Jeanne Locher: «Für mich gehört es einfach zum Leben in Münchenstein, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen. Das gehört schliesslich zu den Menschenrechten.» «Für mich gehört es einfach zum Leben in Münchenstein, die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ernst zu nehmen.» Jeanne Locher, Gemeindepräsidentin Münchenstein (BL) Informationen: Link zum Münchensteiner Reglement Nadja Sutter, zvg/Gemeinde Münchenstein

Verena Kuonens Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Ab dem Alter von zehn Jahren liess die Sehkraft von Verena Kuonen-Kohler kontinuierlich nach, bis sie mit 50 Jahren komplett erblindete. Das hinderte sie jedoch nicht daran, die Handelsschule mit sehr guten Noten abzuschliessen und sich nun, viele Jahre später, politisch zu engagieren. Sie sitzt im Gemeindeparlament von Pully (VD), wo sie seit 40 Jahren wohnt, und ist zusammen mit Nationalrätin Maya Graf (BL) Co-Präsidentin von Inclusion Handicap. Die Organisation hat zusammen mit anderen letztes Jahr die Inklusions-Initiative lanciert, die einen besseren Zugang für Behinderte zu Wohnraum, zu Verkehr und zur Arbeitswelt fordert. «Es wäre gut, wenn sich unsere Abgeordneten manchmal in unsere Position versetzen würden, um all unsere Unannehmlichkeiten zu verstehen.» Verena Kuonen, Parlamentarierin in Pully (VD), Co-Präsidentin Inclusion Handicap Alain Meyer

Bellinzona mit einem Fachreferenten für Inklusion

Fast zwei Jahre hat es gedauert, bis das Gemeindeparlament von Bellinzona eine Motion zur Schaffung eines Fachreferenten für Inklusion innerhalb der Gemeindeverwaltung gebilligt hat – ein Novum für eine Gemeinde im Kanton Tessin. Diese Person ist interne und externe Anlaufstelle und Mediator für alle Fragen, die Inklusion und Barrierefreiheit betreffen. Das Votum im November 2023 fiel fast einstimmig aus. Das war angesichts der Ablehnung durch den Stadtrat erstaunlich. Die Exekutive war der Meinung, dass die bisherige Politik in Sachen Inklusion ausreichend und keine eigene Stelle nötig sei. Bis anhin ist der Referent / die Referentin aber noch nicht designiert worden, wohl auch wegen der Gemeindewahlen vom 14. April. Die Motionäre erwarten aber, dass dies bald geschieht. Eine Gruppe von Frauen mit Behinderungen (Team Ticino Accessibile) hatte mit öffentlichem Druck zur Annahme der Motion beigetragen. «Die Figur eines Fachreferenten für Inklusion ist für die Systematisierung inklusiver Lösungen unverzichtbar.» Danilo Forini, Direktor Pro Infirmis Ticino Gerhard Lob

Zuhören und loslegen

Der Alltag von Menschen mit Behinderungen ist mit Einschränkungen verbunden. Dass die Bushaltestelle, die im Rollstuhl nicht begangen werden kann, nur ein Hindernis von vielen ist, bleibt oft unausgesprochen. Auch 20 Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes und 10 Jahre nach Ratifizierung der UNO-Behindertenrechtskonvention bleibt deshalb die wichtigste Aufgabe dieselbe: zuhören! Zuhören und von den Betroffenen lernen. Wie das geht, macht die in dieser Ausgabe porträtierte Gemeinde Adliswil (ZH) vor. Als Auftakt zum Inklusions-Check wurde am runden Tisch mit betroffenen Personen gesprochen und wurden deren Herausforderungen und Anliegen abgeholt. Zusammenkommen und lösungsorientiert miteinander sprechen. Die Gemeinde kann ihr Urversprechen gerade dann, wenn es um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geht, vorbildhaft einlösen. Zugehört hat auch unsere Redaktion, nämlich Verena Kuonen, Co-Präsidentin von Inclusion Handicap und selbst von einer Sehbehinderung betroffen. Als Gemeindeparlamentarierin in Pully verleiht sie den Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich oft nur erschwert Gehör verschaffen können, eine Stimme. Sie zeigt, dass die Repräsentation von Menschen mit Behinderungen auf politischer Ebene ein erstrebenswertes Ziel für unser demokratisches System bedeutet. Auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind Gemeinden gefordert. Viele haben gezeigt, dass sie proaktiv und kreativ zu diesem Ziel beitragen möchten. Diese Ausgabe ist eine wunderbare Inspiration für diejenigen, die selbst zuhören und loslegen wollen. «Auf dem Weg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sind Gemeinden gefordert.» Silvana Menzli, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Schweizerischer Gemeindeverband Silvana Menzli

Nationale Aktionstage Behindertenrechte – ein Grund zum Feiern

Die Gleichstellung und die Rechte von Menschen mit Behinderungen zielen darauf ab, dass in der Schweiz alle Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei und selbstbestimmt leben können. Seit 2004 konnten in vielen Bereichen Verbesserungen erzielt werden. Dennoch besteht noch Handlungsbedarf, zum Beispiel im Bereich des Wohnens, in der Arbeit, in der Zugänglichkeit von Dienstleistungen sowie auch in der Partizipation. Innovative Lösungsansätze sowie neue Partnerschaften sind gefragt, etwa bei der Digitalisierung, der Mobilität oder für individuelle Unterstützungsangebote. In der Schweiz sind alle Behörden für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) zuständig: der Bund, die 26 Kantone und die 2131 Gemeinden und Städte. «Innovative Lösungsansätze sowie neue Partnerschaften sind gefragt, etwa bei der Digitalisierung, der Mobilität oder für individuelle Unterstützungsangebote.» Giulia Brogini, Leiterin Geschäftsstelle Behindertenpolitik Bund und Kantone, EBGB Der Bundesrat hat Ende 2023 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes ( BehiG ) eröffnet. Diese lief bis Anfang April 2024. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat bis Ende des Jahres die Botschaft zum neuen Gesetz verabschiedet. Im Zentrum steht die Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung: Arbeit: Menschen mit Behinderungen werden explizit vor Diskriminierung geschützt. Arbeitgebende sind verpflichtet, zumutbare Massnahmen zu treffen, damit Mitarbeitende mit Behinderungen gleichgestellt einer Arbeit nachgehen können. Dienstleistungen: Menschen mit Behinderungen müssen Zugang haben zu Dienstleistungen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Private sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen diese Dienstleistungen ohne erschwerende Bedingungen in Anspruch nehmen können. Gebärdensprache: Die drei schweizerischen Gebärdensprachen werden anerkannt. Die Gleichstellung von gehörlosen Personen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und im Arbeitsleben wird gefördert. Die Arbeiten auf gesetzlicher Ebene ergänzen vier Programme in den Handlungsfeldern «Arbeit», «Dienstleistungen», «Wohnen» und «Partizipation». Die Programme zielen darauf ab, mehrere Projekte umzusetzen, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen konkret erleichtern. Jedes Programm wird von einem Ausschuss begleitet. In diesen Programmausschüssen gibt es Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Behörden und aus der Zivilgesellschaft. Auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) ist eingebunden. Zu den wichtigsten Projekten im Schwerpunkt Partizipation gehören aktuell die Nationalen Aktionstage Behindertenrechte 2024. Die Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) geleitet und von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) unterstützt. Alle Kantone machen mit und haben Partnerschaften mit Behindertenorganisationen sowie zahlreichen Akteuren zum Beispiel aus der Verwaltung, der Politik, der Wirtschaft und dem Kultur- und Freizeitbereich geknüpft. Auch die Gemeinden bieten Hand. Sie sind es, welche die beste Kenntnis über ihre Vereinslandschaft haben und so die Öffentlichkeit vor Ort mobilisieren können. Sie stellen oft auch Material, Räume und Lokale unentgeltlich zur Verfügung. Damit eine Veranstaltung oder eine Aktion zustande kommt, muss sie drei Qualitätskriterien erfüllen: Jede Aktion hat einen direkten Bezug zur UNO-BRK. Menschen mit Behinderungen werden bei den Aktionen einbezogen. Idealerweise bei der Planung, Organisation und Umsetzung. Die Aktionen sind für möglichst alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen zugänglich. Inzwischen haben die Projektleitungen in den Kantonen landesweit rund 1000 Aktionen organisiert und eingeplant. Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren, auch für den Eröffnungs- und den Abschlussevent, die auf den 15. Mai (Zürich) bzw. den 15. Juni (Genf) fallen. Auch hier arbeiten die Kantone Zürich und Genf, die Stadt Genf und das EBGB sowie die SODK intensiv zusammen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie die Projektleitungen in Ihrem Kanton oder das EBGB ( giulia.brogini@gs-edi.admin.ch ). Giulia Brogini

Westschweizer Kantone im Kampf gegen Hacker

In Rolle (VD) wurden 2021 sensible Daten gestohlen und im Darknet veröffentlicht. Die Gemeinde musste im Nachgang einräumen, die Bedrohung unterschätzt zu haben. Seitdem wurden Massnahmen zur Datensicherheit eingeführt, über die jedoch aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich informiert wird. Cécile Kerboas, Datenschutzbeauftragte im Kanton Waadt, berichtet, dass seit Januar ein Computer Security Incident Response Team (CSIRT) im Einsatz ist, das die Gemeinden im Fall eines Angriffs unterstützt. Im Jura wird eine Umfrage zur Sicherheitsbedarfsanalyse durchgeführt, um eine umfassende Strategie zu entwickeln. Neuenburg hat zusätzliche Stellen für Cybersicherheit geschaffen und führt regelmässige Sicherheitsüberprüfungen durch. Schulungen zur «Cyberhygiene» sind in allen drei Kantonen vorgesehen, um die Gemeindemitarbeitenden für Gefahren zu sensibilisieren. «Die kantonale Datenschutzbehörde berät und unterstützt die Gemeinden.» Cécile Kerboas, Datenschutzbeauftragte im Kanton Waadt Alain Meyer

Von der Sozialhilfe in den Arbeitsmarkt mit der Weiterbildungsoffensive

Rund die Hälfte der erwachsenen Sozialhilfebeziehenden hat keine abgeschlossene Ausbildung. Schätzungsweise 30 Prozent haben Mühe mit den Grundkompetenzen Lesen, Schreiben, Sprache, Rechnen und dem Umgang mit digitalen Geräten. Gleichzeitig spielt Bildung in vielerlei Hinsicht eine wichtige Rolle. Sie unterstützt die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt und ist wichtig für die selbstständige Alltagsführung, die soziale Integration sowie die Partizipation an der Gesellschaft. Lange galt in der Sozialhilfe das Prinzip der möglichst raschen Ablösung. Selten wurde in Bildungsmassnahmen investiert. Im Jahr 2018 hat die SKOS zusammen mit dem SVEB die Weiterbildungsoffensive ins Leben gerufen. «Sozialhilfebeziehende mit ungenügenden Grundkompetenzen oder ohne Berufsabschluss sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden. Das ist ein Paradigmenwechsel für die Sozialhilfe», sagt Andrea Beeler, Co-Projektleiterin der Weiterbildungsoffensive. SKOS und SVEB setzten sich fortan mittels Stellungnahmen und Lobbyarbeit für einen grösseren Stellenwert der Bildung in der Sozialhilfe und für gute Rahmenbedingungen zur Förderung von Bildung ein. Die beiden Verbände wollten aber auch auf Praxisebene den Paradigmenwechsel vorantreiben. 2019 starteten sie deshalb ein zweijähriges Praxisprojekt. Neun Sozialdienste und ein Kanton wurden dabei unterstützt, Förderstrukturen für die Bildung von Sozialhilfebeziehenden aufzubauen. So wurde sichergestellt, dass mit Sozialhilfebeziehenden eine Standortbestimmung durchgeführt, darauf aufbauend Bildungsmassnahmen geplant und diese schliesslich umgesetzt wurden. Die Bildungsmassnahmen umfassten Grundkompetenzkurse, niederschwellige berufliche Qualifikationen und Berufsausbildungen auf Stufe EBA/EFZ. Die Sozialdienste erhielten während der Projektphase Unterstützung in Workshops, Onlineaustauschen und direkt von Fachpersonen. «Sozialhilfebeziehende mit ungenügenden Grundkompetenzen oder ohne Berufsabschluss sollen die Möglichkeit haben, sich weiterzubilden.» Andrea Beeler, Co-Projektleiterin der Weiterbildungsoffensive «Nebst den Förderstrukturen in den Sozialdiensten sind auch Projekte und Kooperationen über die Sozialdienste hinaus entstanden, wenn die richtigen Personen miteinander in Kontakt gebracht wurden», berichtet die Co-Projektleiterin. In Eschlikon (TG) kam beispielsweise die Idee auf, einen Ort zu schaffen, an dem Grundkompetenzen in angenehmer Atmosphäre, kleinen Gruppen und moderatem Tempo vermittelt werden können. Dank der Initiative einer engagierten Gemeinderätin, der Coachingpartnerin der Weiterbildungsoffensive und der Vernetzung mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung des Kantons Thurgau entstand der Lernloft . Er wird von der Bildungsdirektion des Kantons Thurgau und vom Bund im Rahmen des kantonalen Programms im Bereich Grundkompetenzen finanziell getragen. «Der Lernloft dient als Anlaufstelle für sämtliche Personen, die ihre Grundkompetenzen verbessern wollen. Zentral sind Kooperationen mit Unternehmen, die mehrmals im Jahr Workshops anbieten, um die digitalen Grundkompetenzen zu fördern», erzählt Gemeinderätin Isabelle Denzler, die auch Geschäftsführerin des Lernloft ist. Die SBB schulen beispielsweise den Umgang mit der SBB-App, die Swisscom gibt einen Kurs zum Umgang mit dem Smartphone, und die Thurgauer Kantonalbank (TKB) einen Workshop zu TWINT. Zudem gibt es ein wöchentliches Bewerbungscoaching. «Im Jahr 2024 wurde auch in Amriswil und Frauenfeld ein Lernloft ins Leben gerufen», freut sich Denzler. «Der Lernloft dient als Anlaufstelle für sämtliche Personen, die ihre Grundkompetenzen verbessern wollen.» Isabelle Denzler, Gemeinderätin Eschlikon (TG) und Geschäftsführerin Lernloft Nach den positiven Erfahrungen mit der Durchführung der Weiterbildungsoffensive beschlossen SKOS und SVEB, diese weiterzuführen und auszuweiten. Dabei sind drei Teilprojekte geplant. Einerseits wurde eine Arbeitsgruppe mit Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertretern der Schweizerischen Weiterbildungskonferenz gegründet, um die Zusammenarbeit zwischen den Bildungsdirektionen und der Sozialhilfe zu optimieren. «Auch Sozialdienste werden wieder praxisnah beim Aufbauen von Förderstrukturen unterstützt. Im März fand der Kick-off mit acht motivierten Sozialdiensten statt», sagt Beeler. Ziel ist auch, die Zusammenarbeit zwischen den Sozialdiensten und der Wirtschaft weiter zu verbessern. Der Fokus richtet sich dabei auf die Entwicklung von branchenspezifischen Qualifizierungsangeboten, die für Sozialhilfebeziehende einen niederschwelligen Einstieg in die jeweilige Branche ermöglichen. Andrea Beeler, zvg/Palma Fiacco

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