Menü
Logo Logo
  • DE
  • FR
  • IT
  • Raumplanung und Verkehr 10
  • Institution Gemeinde 4
  • Energie und Umwelt 3
  • Editorial 1
  • Soziales 1
  • Nadja Sutter 3
  • Fabio Pacozzi 2
  • Manon Röthlisberger 2
  • Andreas Staeger 1
  • Benno Staub 1
  • Cornelia Bauer, Giovanni Di Carlo 1
  • David Fässler 1
  • Franziska Bürki und Christiane Zwahlen 1
  • Fredy Gilgen 1
  • Henrike Beckmann 1
  • Joachim Tillessen 1
  • Mario Bazzani 1
  • Nicolas Gattlen 1
  • Oliver Martin 1
  • Samuel Kissling 1
  • Senta van de Weetering 1
  • 7-8 | 2022 19
Aktive Filter: Ausgabe: 7-8 | 2022 Alle Filter entfernen
Es wurden 19 Ergebnisse in 5 Millisekunden gefunden. Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 19.
  • 1
  • 2
  • »
Ergebnisse pro Seite:

Planen und bauen mit Naturgefahren

Als Alpenland lebt die Schweiz seit je mit Naturgefahren. Ein Beispiel für das naturgefahrengerechte Bauen zum Schutz vor Steinschlag und Lawinen ist das sogenannte Ebenhöch – Naturgefahren haben nicht nur die Raumplanung, sondern auch die Schweizer Baukultur geprägt. Damit kommt den Gemeinden beim Schutz vor Naturgefahren eine Schlüsselrolle zu. Mit der Ausdehnung des Siedlungsraumes in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der Lenkungsbedarf in der Raumplanung immer offensichtlicher. Die besonders gefährdeten Gebiete zu meiden, genügt allerdings nicht: Dies ist spätestens seit den Hochwassern von 2005 und 2007 klar. Auch in Gebieten geringer Gefährdung kann das Schadenpotenzial – und damit das Risiko – erheblich sein. Es braucht eine ganzheitliche Sichtweise und eine dem Schadenrisiko entsprechende kommunale Bewilligungspraxis, um den Siedlungsraum nachhaltig und möglichst sicher nutzen zu können. In den Baunormen SIA 261 und SIA 261/1 werden konkrete Schutzziele vorgegeben, abgestuft nach Bauwerksklasse und Gebäudenutzung. Über eine Milliarde Franken Gebäudeschäden haben die Unwetter im Sommer 2021 verursacht. Sie übertrafen damit sogar jene der Jahrhunderthochwasser vom August 2005. Auch im langjährigen Durchschnitt liegen die Elementarschäden an Gebäuden in der Schweiz bei rund 300 Millionen Franken pro Jahr – hauptsächlich verursacht durch Hagel, Sturm und Überschwemmungen. Dabei wird etwa jeder zweite Überschwemmungsschaden nicht von ausufernden Bächen, Flüssen oder Seen, sondern von lokalen Starkregen (Oberflächenabfluss) verursacht – also von Wetterereignissen, die schweizweit jederzeit auftreten können. Die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss zeigt, wo sich aufgrund der Topografie und der Beschaffenheit des Bodens besonders viel Wasser ansammeln kann. Damit liegt ein wichtiges Planungswerkzeug vor, das für den Gebäudeschutz ebenso wesentlich ist wie die kantonalen Gefahrenkarten. Der Naturgefahren-Check auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch kombiniert sämtliche verfügbaren Gefahren- und Gefährdungskarten in einem Instrument und dient somit als wertvolles Hilfsmittel für die Einschätzung der Gefährdung an jedem beliebigen Standort in der Schweiz. Die Zunahme der Elementarschäden ist auch der gestiegenen Wertekonzentration und einer zu wenig an die Naturgefahren angepassten Bauweise zuzuschreiben: Gebäude stehen beispielsweise zu nahe am Bach, verfügen über eine sensible Gebäudetechnik, tendenziell hagelanfällige Fassaden und intensiv genutzte Untergeschosse. Auch das klimabedingt häufigere Auftreten von heftigen Stürmen und Starkregen erhöht das Risiko. Leider werden Naturgefahren bei Bauprojekten oft zu spät erkannt und in der Planung zu wenig berücksichtigt. Viele Schäden sind also sprichwörtlich hausgemacht und könnten mit einer naturgefahrengerechten Bauweise verhindert werden: Eine Schwelle vor der Tiefgaragenzufahrt schützt diese beispielsweise dauerhaft vor Wassereintritt; dieselbe Wirkung haben erhöhte Lichtschächte. Bei Neubauten besonders effizient ist die Erhöhung des gesamten Erdgeschosses mit allen Zugängen über das Niveau der maximalen Überflutungshöhe. Auch die Umgebungsgestaltung bietet grosses Präventionspotenzial, indem das abfliessende Wasser gezielt um das Gebäude herum- und schadlos abgeleitet wird. Einen besonders positiven Einfluss hat ein wirksamer Hagelschutz, denn bereits kleine, zwei Zentimeter grosse Hagelkörner können grossräumig Lamellenstoren massiv beschädigen. Die konstruktionsbedingt besonders verletzlichen Storen sollten daher bei Hagel immer hochgezogen werden. Am effizientesten gelingt dies mithilfe einer automatisierten Lösung. Für alle anderen Elemente der Gebäudehülle gibt es inzwischen zahlreiche hagelgeprüfte Bauprodukte verschiedener Hagelwiderstandsklassen im Handel. Dabei empfiehlt es sich je nach Gefährdung, Bauteil und zur Verfügung stehenden Bauprodukten, einen minimalen Hagelwiderstand von HW3 oder HW4 zu wählen, was dem Schutz vor einem drei beziehungsweise vier Zentimeter grossen Hagelkorn entspricht. Naturgefahrensicheres Bauen beginnt mit einer weitsichtigen Planung, die den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes und dessen Umgebung im Blick hat. Sofern Bauherrschaften und Gemeinden frühzeitig an den Gebäudeschutz denken und gemeinsam mit planenden und ausführenden Unternehmen fachübergreifende Lösungen erarbeiten, können nachhaltige bauliche Gesamtlösungen entstehen – vielfach sogar ohne Mehrkosten. Auf kommunaler Ebene ist eine übergeordnete Perspektive nötig, die den Fokus nicht auf einzelne Gebäude, sondern auf ein umfassendes Schutzkonzept für ganze Areale und Quartiere legt. Eine ganzheitliche Betrachtungsweise über die Parzellengrenzen hinaus ist für Gemeinden unabdingbar. Präventive Vorkehrungen von Privaten gemeinsam mit der öffentlichen Hand schaffen so einen wichtigen Beitrag zu mehr Sicherheit für alle. Informationen: Der Naturgefahren-Check auf www.schutz-vor-naturgefahren.ch unterstützt Bauherrschaften, Planende und Behörden bei einer standortbezogenen Gefahrenabklärung und empfiehlt geeignete Schutzmassnahmen. Benno Staub

Brachliegendes Potenzial im Boden

Wer sich nicht gerade beruflich damit beschäftigt, macht sich gemeinhin nicht allzu viele Gedanken über unsere Böden. Dabei erbringen die Böden, die sich in der Schweiz vor allem seit der letzten Eiszeit vor über 10’000 Jahren gebildet haben, zahlreiche wichtige Leistungen für unsere Gesellschaft: Der Boden ist die Basis unserer Nahrungsmittelversorgung, reguliert den Wasserhaushalt, prägt das Klima und stellt Lebensraum für Fauna und Flora dar. So fliesst die Beschaffenheit des Bodens letztlich gar in raumplanerische Überlegungen von Gemeinden und Kantonen mit ein – oder zumindest sollte sie das. Allerdings: «Im Vergleich zu Wasser oder Wald ist unser Boden nach wie vor eine etwas stiefmütterlich behandelte Ressource», sagt Marion Wallner. Sie ist beim Kompetenzzentrum Boden der Berner Fachhochschule – dem sogenannten KOBO in Zollikofen – für die Kommunikation verantwortlich. Tatsächlich sind flächendeckende Bodeninformationen, die den Schweizer Boden in seinem Aufbau und seiner Qualität beschreiben, erst an wenigen Standorten verfügbar. Gerade einmal 13 Prozent der Landwirtschaftsfläche sind bislang in ausreichender Qualität kartiert. Ein Prozentsatz, der deutlich höher liegen dürfte, bieten Bodenkarten den Gemeinden und Kantonen doch zahlreiche wertvolle Entscheidungsgrundlagen. Deutlich wird dies etwa beim freiburgischen Projekt Chamblioux-Bertigny, wo zwischen den Gemeinden Granges-Paccot und Villars-sur-Glâne ein neues, urbanes Zentrum entstehen soll. In diesem Gebiet testet das KOBO als nationale Fachstelle zuhanden von Bund und Kantonen neue Kartierungsmethoden und erstellt dabei Bodenkarten. Die Bodenkarten des KOBO sollen den Verantwortlichen dabei helfen, zu eruieren, wie sie die Leistungen des Bodens optimal nutzen können. «So wird das Thema Bodenqualität schon frühzeitig in den raumplanerischen Entscheidungsprozess einbezogen», sagt Marion Wallner. «Im Vergleich zu Wasser oder Wald ist unser Boden nach wie vor eine etwas stiefmütterlich behandelte Ressource.» Marion Wallner, Kommunikationsverantwortliche KOBO Und ihre Kollegin, die Pedologin – Fachjargon für Bodenkundlerin – Dr. Lucie Greiner, ergänzt: Ziel des KOBO sei es, die fachlich-methodische Weiterentwicklung der Bodenkartierung und der Auswertungen für verschiedene Fragestellungen voranzutreiben, damit diese in Zukunft rascher und günstiger vonstattengehen könne. Dafür testet das Kompetenzzentrum aktuell ein eigens entwickeltes Bohrfahrzeug, das Bodenproben bis in eine Tiefe von rund anderthalb Metern entnehmen kann. Daneben kommen auch spektroskopische Analysemethoden von Bodeneigenschaften zum Einsatz. Sie erlauben es, Bodeneigenschaften wie Humusgehalt, Korngrösse oder pH-Wert zeit- und kosteneffizient zu bestimmen. Sind diese Parameter und Eigenschaften einmal bekannt, erleichtern sie den zuständigen Behörden die Planung und die zielgerichtete Nutzung des Bodens ebenso wie den Bauern eine nachhaltige Bewirtschaftung der Böden. Dies umfasst in vielen Regionen der Schweiz beispielsweise auch die Bewässerung beziehungsweise die Trockenheit der Böden. In vielen Kantonen besonders aktuell ist derzeit etwa die Frage nach den Fruchtfolgeflächen beziehungsweise deren Kompensation bei Bauvorhaben. Als Beitrag zur Versorgungssicherheit ist jeder Kanton verpflichtet, eine gewisse Fläche der besten ackerfähigen Böden, die Fruchtfolgeflächen, zu erhalten. Gleichzeitig sind die Behörden aber auch daran interessiert, einen gewissen Anteil an Böden aus ökologischen Gründen zu schützen oder Böden mit hoher Filterfunktion für Grundwasserschutzzonen auszuweisen. Unter Berücksichtigung der bodenkundlichen Eigenschaften im Gebiet arbeitet das KOBO im bernischen Diemerswil etwa daran, Karten zum Wasser- und Nährstoffspeichervermögen der Böden zu erstellen. Liegen diese vor, lässt sich ableiten, wie gut ein Boden Nährstoffe speichern, filtern oder transformieren kann. Dies schliesst auch den Humus der Böden ein. So kann beispielsweise die landwirtschaftliche Produktionsintensität auf den jeweiligen Standort angepasst und können übersteigerte Nährstoffeinträge in Gewässer verhindert werden. «Bodenschutz heisst immer auch Gewässerschutz», zitiert Marion Wallner ein Bonmot unter Bodenkundlern. «Eine Gefahrenkarte, die die Dimension Boden ebenfalls beinhaltet, bietet immer ein vollständigeres Bild.» Dr. Lucie Greiner, KOBO-Pedologin Gemeinden und Kantone erhalten mit den Bodenkarten aber auch wichtige Informationen punkto Schutz vor Naturgefahren, namentlich vor Hochwassern. So kann ein tiefer, versickerungsfähiger Boden wie ein riesiger Schwamm wirken und grosse Wassermengen absorbieren. Sind sich Behörden dessen bewusst, werden sie die Bodeninformationen vielleicht nutzen, um gezielt die Ausweisung von Bauzonen beziehungsweise die Versiegelung von Böden zu steuern. «Eine Gefahrenkarte, die die Dimension Boden ebenfalls beinhaltet, bietet immer ein vollständigeres Bild», sagt Dr. Lucie Greiner dazu. Ein weiterer Parameter, der aufgrund der Klimaerwärmung gerade in den Städten zunehmend wichtiger wird, ist die Fähigkeit von Böden, die Luft durch Verdunstung abzukühlen. Ist sich ein Gemeinderat bewusst, welche Böden besonders kühlende Eigenschaften haben, kann er damit der Entstehung von Hitzeinseln besser vorbeugen. «Klar, es hängt immer auch von der Wertehaltung und von den vorhandenen Ressourcen ab. Persönlich denke ich aber, dass in den Gemeinden das Interesse für die Böden und ihre wichtigen Dienstleistungen für uns Menschen vorhanden ist», sagt Dr. Lucie Greiner. Was sie aber auch weiss: Schreiten die Bodenkartierungen im selben Tempo voran wie bis anhin, wird es noch mehrere Generationen dauern, bis die landwirtschaftlichen Flächen und die Waldböden der Schweiz systematisch kartiert sind. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass es für viele Gemeinden und Kantone noch keine Bodendaten gibt, die sie in ihre Richt- und Nutzungspläne miteinbeziehen können. Auch deshalb nimmt das KOBO, ebenso wie einige Kantone zusammen mit privaten Ingenieurbüros, laufend neue Projekte in Angriff. Nicht (nur), um neue Bodendaten zu erhalten, sondern vor allem, um die heutigen Methoden zu erneuern, zu verbessern und zu beschleunigen. Langfristiges Ziel ist es, dass alle Kantone und Gemeinden bei der Abwägung von Nutzungsinteressen die Qualität der Böden in ihren Richt- und Nutzungsplänen berücksichtigen können. Fabio Pacozzi

Die Sorgen der Kleinen mit der Raumplanung

Die Raumplanung gehört zu jenen Aufgaben, die in unserem Land fast exemplarisch föderalistisch gelöst werden. Der Bund legt die Rahmenbedingungen fest, die Kantone konkretisieren, und die Gemeinden setzen um. Die jeweils optimale Nutzung des Bodens ist aber eine äusserst komplexe Aufgabe, die vor allem kleine Gemeinden herausfordert. In den Sorgenbarometern der kleinen Gemeinden nimmt jedenfalls die Raumplanungsproblematik regelmässig einen Spitzenplatz ein. Bei den mittleren und grossen Gemeinden zählt sie dagegen nicht zu den grössten Sorgen. Für Heidi Haag, Leiterin Siedlungsberatung für Gemeinden des Schweizer Raumplanungsverbands EspaceSuisse sind die Schwierigkeiten der Kleinen verständlich: «Bei der Raumplanung gibt es keine einfachen Antworten, und nicht bei allen Gemeinden stellen sich die Probleme gleich.» Unterschiede gibt es vor allem bei den noch wachsenden und den schrumpfenden, oft kleinen Gemeinden. Das Ziel ist noch klar: Nach dem neuen Raumplanungsgesetz soll der Boden in unserem Land künftig haushälterischer genutzt werden. Das heisst, die Entwicklung soll grundsätzlich auf bereits überbautem Boden stattfinden (Innenentwicklung). Es gelte für die Gemeinden also immer abzuklären, wo Wachstum sinnvoll sei. In einem räumlichen Leitbild soll aufgezeigt werden, welches Wachstumspotenzial wo vorhanden ist und wie es ausgeschöpft werden könne. «Rundumschläge, zum Beispiel alle Gebäude um ein Stockwerk aufstocken, sind in der Raumplanung keine Lösung», ist die Raumplanungsexpertin überzeugt: «Unabdingbar ist es, immer auch die Bevölkerung einzubeziehen, soll es nicht später in der Nutzungsplanung zu Abstimmungsniederlagen kommen.» Eine erste Bilanz des vor knapp zehn Jahren eingeführten Raumplanungsgesetzes fällt für Haag grundsätzlich positiv aus: «So finden heute viel weniger Neueinzonungen statt. Das vermindert die Aussenentwicklung und damit den Bodenverbrauch. Mehr Knacknüsse gibt es bei der Innenentwicklung. Hier besteht oft das Problem der Baulandhortung. Oder die Nachbarn versuchen mit allen Mitteln, neue Projekte zu verhindern.» Notwendige Entwicklungen in den Ortszentren würden dadurch erschwert oder jahrelang hinausgezögert. Umso wichtiger sei es, dass die Gemeinden bei allen Innenentwicklungsprojekten eine hohe Qualität einforderten. Dies bei der Architektur, dem Grün- und Aussenraum oder bei den Nutzungsvorgaben. «Bei der Raumplanung gibt es keine einfachen Antworten, und nicht bei allen Gemeinden stellen sich die Probleme gleich.» Heidi Haag, Leiterin Siedlungsberatung für Gemeinden des Schweizer Raumplanungsverbands EspaceSuisse Für schrumpfende Gemeinden wie die Bündner Gemeinde Poschiavo, die aktuell mitten im Planungsprozess steckt, kommt diese Aufgabe einer Quadratur des Zirkels gleich: «Die Gemeinden haben schlicht zu wenig Bewegungsfreiheit», klagt Gemeindepräsident Giovanni Jochum: «Aufgrund der Bundesgesetzgebung haben schon die Kantone kaum mehr grosse Spielräume. Diese engen dann die Kompetenzen der Gemeinden zusätzlich ein. Für eine kleine Gemeinde wie Poschiavo mit 3500 Einwohnern und einer leicht sinkenden Bevölkerungsprognose heisst dies schlicht nur noch auszonen.» Dies gelte nicht nur für Bauland, sondern auch für Gewerbe- und Industriezonen. «Den Gemeinden wird jede mögliche Perspektive, irgendwann wieder wachsen zu können, von vornherein genommen. Die Umsetzung des Raumplanungsgesetzes auf kommunaler Ebene ist also eine sehr schwierige Sache», bilanziert Jochum. Ganz ähnlich sieht es Silvano Castioni, Gemeindeschreiber von Weisslingen (ZH): «Die Tendenz ist klar. Die Autonomie der Gemeinden in diesem Bereich wird durch den Kanton sukzessive beschnitten oder eingeschränkt.» Als Beispiele nennt er das Bauen ausserhalb von Siedlungsgebieten in kleinen Weilern oder den Bau und die Sanierung von Gemeindestrassen. Das ganze Genehmigungsverfahren müsse unbedingt vereinfacht werden. «Die Tendenz ist klar. Die Autonomie der Gemeinden in diesem Bereich wird durch den Kanton sukzessive beschnitten oder eingeschränkt.» Silvano Castioni, Gemeindeschreiber Weisslingen (ZH) Raumplanungsexpertin Heidi Haag bestätigt, dass die Umsetzung der Raumplanung in den oft schrumpfenden kleineren Gemeinden langsamer vonstattengeht. «Doch man kann nicht sagen, dass hier gar nichts passiert. Dörfer haben oft wertvolle Ortsbilder, in denen ein qualitatives Wachstum einem quantitativen vorzuziehen ist. Und dieses braucht halt mehr Zeit.» In den Agglomerationen, wo ein gewisses Wachstum besteht, ist die Innenentwicklung vielerorts besser sichtbar. An den Qualitäten könnte aber oft noch gearbeitet werden. «Raumplanung ist auf jeden Fall auch eine Daueraufgabe», betont Haag: «Eine Gemeinde, die die Problematik zunächst vorbildlich angegangen ist, kann rasch ins Hintertreffen geraten, wenn sie raumplanerisch nicht ständig am Ball bleibt.» Problemlos kommen aber auch kleine, rasch wachsende ländliche Gemeinden nicht über die Raumplanungsrunden: «Wegen der starken wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung der letzten Jahre verfügt die Gemeinde Lalden in den Wohn- und Gewerbezonen über wenig Reserven», sagt Jonas Ritz, Gemeindeschreiber der Walliser Gemeinde. Die Bauzone von Lalden entspreche noch dem Bedarf für die nächsten 15 Jahre. Die zukünftige Erweiterung der Bauzone beziehungsweise die Festlegung des Siedlungsgebietes stelle die nächste grosser Herausforderung dar. Nicht selten müssen Gemeinden mit ihren ortsplanerischen Projekten auf eine Zusatzrunde. So in der Gemeinde Laupen (BE), wo ein umfassendes Entwicklungskonzept 2020 in einer Urnenabstimmung abgelehnt wurde. Mit einer engeren Einbindung der Bevölkerung und einer besseren Kommunikation hofft man nun auf ein Gelingen im zweiten Anlauf. Fredy Gilgen

Ortsplanung Vitznau: die Kultur des Miteinander

Am 13. Februar 2022 haben die Stimmberechtigten von Vitznau (LU) die Gesamt­revision der Nutzungsplanung mit einem deutlichen Mehr von über 72 Prozent beschlossen. Das ist bemerkenswert, denn umstrittene Themen wie Rückzonungen und die Weiterentwicklung der Tourismuszone standen an. Ausserdem hatten die Stimmberechtigten 2017 die Ortsplanungsrevision mit 59 Prozent Neinstimmen abgelehnt. 2018 gleisten die Verantwortlichen den Prozess komplett neu auf und wählten einen beispielhaften Weg: Die Bevölkerung war von Anfang an zur Mitwirkung eingeladen. Gemeindepräsident Herbert Imbach sagt rückblickend: «Transparenz, Partizipation und Gleichbehandlung waren unumstössliche Prinzipien – auch während der Pandemie. Diese Philosophie hat sich bewährt und eine neue Kultur des Miteinander begründet.» Die Verantwortlichen der Gemeinde und das Team des Planungsbüros Metron konzipierten gemeinsam einen komplexen und effektiven Prozess, dessen roten Faden der intensive Einbezug der Bevölkerung bildete. Die 13-köpfige Ortsplanungskommission (OPK), in der unterschiedliche Vertreterinnen und Vertreter aus der Bevölkerung sowie Interessengruppen vertreten waren, erarbeitete die Instrumente der Ortsplanung. Der OPK-Aus­­schuss und das Planungsbüro unterstützten die OPK in fachlicher und koordinativer Hinsicht. In einer ersten Phase entstand das Siedlungsleitbild 2050 (SLB). In zwei öffentlichen Workshops und im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung beteiligten sich Interessierte engagiert an seiner Erarbeitung. Die zentralen Themen zur Zukunft der Gemeinde wurden angesprochen und Varianten diskutiert. Jugendliche wurden niederschwellig über ein Feierabendgespräch einbezogen. Die Inputs der Mitwirkenden flossen nach sorgfältiger Prüfung in das SLB ein. Entwürfe wurden überarbeitet und wieder vorgelegt, sodass die Bevölkerung Schritt für Schritt überprüfen konnte, ob ihre Anliegen eingeflossen waren. Das SLB ist «nur» ein behördenverbindliches Instrument; trotzdem wurde es der Bevölkerung zur Genehmigung vorgelegt. Mit dem SLB legte die Gemeinde ihre mittel- bis langfristigen Entwicklungsvorstellungen und -strategien verbindlich fest. Es bildete die zentrale Grundlage für die anschliessend erarbeitete Richt- und Nutzungsplanung (Zonenplan, Bau- und Zonenreglement, Erschliessungs- und Verkehrsrichtplan). Zwei Orientierungsversammlungen begleiteten die Überführung der Grundsätze des SLB in die Richt- und Nutzungsplanung. Darüber hinaus hatten die Bevölkerung, Interessengruppen und Grundeigen­tümerinnen und Grundeigentümer die Gelegenheit, ihre Anliegen in der öffentlichen Mitwirkung und in der öffentlichen Auflage einzubringen. Mit dem Angebot von Sprechstunden während der öffentlichen Auflage konnten auch Einsprachen abgewendet werden. «Transparenz, Partizipation und Gleichbehandlung waren unumstössliche Prinzipien – auch während der Pandemie. Diese Philosophie hat sich bewährt und eine neue Kultur des Miteinander begründet.» Herbert Imbach, Gemeindepräsident von Vitznau Regelmässig erscheinende Medienberichte, Beiträge auf der eigens eingerichteten Website www.ortsplanung-vitznau.ch und an alle Haushalte zugestellte Flyer ermöglichten den Interessierten, sich jederzeit über Meilensteine und das Fortschreiten der Planung zu informieren. Die Mitwirkung war auch auf digitalem Weg möglich. Kurze Videos vermittelten einer breiten Zielgruppe wichtige Inhalte. Die Filme transportieren die Botschaften aus der Sicht von Verantwortlichen und Beteiligten. Allein in den letzten 30 Tagen vor der Abstimmung wurden sie von über 400 Personen gesehen. Zukünftig steht der Gemeinde Vitznau ein beschränktes Angebot an Bauzonen zur Verfügung. Auf Aufzonungen wurde verzichtet, da bereits grössere Nutzungsreserven vorhanden sind, die es zu mobilisieren gilt. Der Schwerpunkt liegt im Dorfkern und entlang der Hauptstrasse, wobei mit neuen Bestimmungen zur Sicherung baulicher und freiräumlicher Qualitäten der ländliche Charakter Vitznaus erhalten bleiben soll. Ein heikles Thema waren die Rückzonungen. Gemäss eidgenössischem Raumplanungsgesetz sind die Bauzonen auf 15 Jahre zu dimensionieren und überdimensionierte Bauzonen zu reduzieren. Der Kanton Luzern identifizierte in der Folge 21 Gemeinden, die – auch bei einem hohen Bevölkerungswachstumsszenario bis 2035 – noch immer zu grosse Baulandreserven aufweisen und deshalb als «Rückzonungsgemeinden» gelten. Vitznau ist eine der ersten Gemeinden, die die vom Kanton verlangten Rückzonungen umgesetzt hat – und zwar in der namhaften Grösse von 12,6 Hektaren beziehungsweise knapp 18 Fussballfeldern. Nicht zuletzt sind es historische Hotelbauten, die das Ortsbild von Vitznau prägen. Viele lagen in der Dorfkernzone. Um diese Grundstücke auch den nachfolgenden Generationen mit öffentlich zugänglichen Nutzungen zu erhalten, wurden sie in die Tourismuszone umgezont. Spezifische und flexible Vorschriften stellen die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Hotelbetriebe und touristisch genutzten Anlagen sicher. Bereits bei der gemeinsamen Entwicklung des SLB haben engagierte Vitznauerinnen und Vitznauer die «Arbeitsgruppe Umsetzung Siedlungsleitbild» gebildet − kurz ARGUS. Sie konzentriert sich auf kurz- bis mittelfristig umsetzbare Anliegen und nutzt die Vorteile einer kleinen Gemeinde geschickt aus: Betroffene werden direkt einbezogen, die Verwaltungswege kurz und niederschwellig gehalten. Kernthemen sind Tourismuskonzept, Verbesserung der Seezugänge und Aufwertung des Dorfzentrums. Raumplanerin Barbara Gloor ist überzeugt, dass die kurzfristige Umsetzung der Inhalte aus dem SLB das Vertrauen in die Ortsplanungsrevision zusätzlich gestärkt hat: «ARGUS steht für eine neue Gemeindepolitik: Planung bewegt alle − top down ist nicht mehr angesagt. Die Bevölkerung einzubeziehen heisst, dem inneren Kompass Vitznaus zu folgen.» Cornelia Bauer, Giovanni Di Carlo

Alterswohnungen und Bauzonen: Darauf kommt es an

Der Bevölkerungsanteil der über 65-Jährigen in der Schweiz soll laut Bundesamt für Statistik (BFS) von heute 18 auf 27 Prozent im Jahr 2050 wachsen. Bis dahin wird sich die Zahl der über 80-jährigen Einwohner schweizweit verdoppeln, in einigen Gemeinden sogar verdreifachen. Es fragt sich, wo die ältere Bevölkerung dereinst wohnen soll. In vielen Gemeinden sind Wohnlandreserven aufgrund des Wachstums der letzten Jahre knapp geworden. Ins Visier geraten zunehmend die Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (ZöBA), in denen Alterswohnungen untergebracht werden sollen. Die ZöBA sind allerdings für die Bereitstellung von Schulhäusern, Verwaltungsgebäuden, Sportanlagen und so weiter reserviert, die allesamt «zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden» (siehe als Beispiel § 60 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zürich, PBG). Dazu gehören traditionellerweise auch Alters- und Pflegeheime. Ob die Trägerschaft öffentlicher oder privater Natur ist, spielt grundsätzlich keine Rolle. Entscheidend ist dagegen, dass die Anlage im Grundsatz für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Wohnen gehört grundsätzlich nicht in eine ZöBA. Was gilt nun für das Alterswohnen? Gemeinden und Investoren müssen diese Frage frühzeitig klären. Alterswohnen ist heute sehr breit gefächert. Was früher das Bürgerheim oder Altersheim war, ist heute die als «Seniorenresidenz» oder «Wohnen mit Service» bezeichnete Wohnanlage. Zunehmend wird die Abgrenzung zwischen dem privaten Zuhause und dem Heim aufgelöst. Hybride Wohnformen schalten sich dazwischen. Oft ist nicht eindeutig, inwiefern ein geplantes Wohnangebot öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Zeitgemässe Wohnformen bieten alterstaugliche Alterswohnungen für selbstständiges, privates Wohnen mit 2,5 oder 3,5 Zimmern an. Mieter können bei Bedarf Dienstleistungen à la carte beziehen. Private, aber teilweise organisierte Wohnformen laufen zum Beispiel unter dem Label «Generationenwohnen mit Pflegewohnen». So unterstützen freiwillige Genossenschaftsmitglieder Betagte im Alltag in ihren Mietwohnungen, und in derselben Siedlung bieten spezialisierte Institutionen Pflege in den Pflegewohngruppen an. Aus medizinischer Sicht kann jedoch der Umzug in ein klassisches Pflegeheim trotzdem notwendig werden. Bei den beiden letzteren Wohnformen handelt es sich um institutionelles Wohnen, dem der Abschluss eines Pensionsvertrags mit dem Mieter zugrunde liegt. Betreiber müssen ausserdem höhere Anforderungen erfüllen als «normale» Vermieter. Diese Vielfalt erschwert bei Neubauprojekten die Einschätzung der Zonenkonformität. Hinweise zur Klärung liefern die Baugesetze. So sieht zum Beispiel das PBG des Kantons Zürich den Bau von Alterswohnungen ausdrücklich vor. Im Umkehrschluss ist jedoch davon auszugehen, dass herkömmliches Wohnen, also selbstständiges und privates Wohnen, selbst wenn es staatlich gefördert wird, grundsätzlich nicht öffentlichen Zwecken dient. Anders sieht es aus, wenn Alterswohnungen in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit Alters- oder Pflegeheimen stehen. Zonenkonformität und damit die Bejahung der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe kann gegeben sein, wenn ein Betriebskonzept vorhanden ist. Ein solches sieht zum Beispiel die Grundleistung durch die Spitex vor Ort, eine Notruf-Infrastruktur, hauswirtschaftliche Dienstleistungen und dergleichen vor. Nebst einem Betriebskonzept ist auch eine Betriebsbewilligung und die dazugehörende Aufnahme in die kantonale Pflegeheimliste notwendig. Ob die Dienstleistungen in einem Altersheim im klassischen Sinn oder in einzelnen Wohnungen angeboten werden, dürfte für die Qualifizierung einer öffentlichen Aufgabe nicht relevant sein. Einige Kantone (z.B. AG, BE, LU, SG, ZG) stecken den Rahmen der Erfordernisse weiter. Indizien, die für die Annahme einer öffentlichen Aufgabe sprechen, sind unter anderem folgende: – Statuierung Mindestalter (zum Beispiel ü65) und Erfordernis des Wohnsitzes in der Gemeinde, ansonsten keine Einschränkungen – Schriftliche Fixierung (z.B. Anmerkung im Grundbuch, Festlegung im Gestaltungsplan) – Wohnungen sind hindernisfrei und so ausgestattet, dass Pflege bis Pflegestufe 5 (von 12) möglich ist – Die Alterswohnungen werden vermietet, nicht verkauft – Bewohnende können Dienstleistungen eines nahe liegenden Altersheims in Anspruch nehmen – Es liegt ein Betriebskonzept vor, unter anderem für Spitex-Dienstleistungen Nicht erforderlich dagegen ist der detaillierte Nachweis eines Bedarfs für Alterswohnungen. Dies würde die Anforderungen überspannen, so das Aargauer Verwaltungsgericht in einem kürzlich ergangenen Urteil zu einem geplanten Projekt in Bergdietikon (AG). Auch der Einwand, der zu bebauende Ortsteil sei für den Standort eines Alterszentrums zu abgelegen und daher nicht geeignet, fand beim Gericht kein Gehör. Vertiefte fachliche Abklärungen sind unumgänglich. Der rechtzeitige Einbezug zuständiger kantonaler Stellen schafft zusätzliche Planungssicherheit, auch wenn in der Regel die Gemeinde als Baubewilligungsorgan das letzte Wort hat. Gerade im Hinblick auf die demografischen Veränderungen gilt es, die ZöBA mit zukunftsgerichteten Wohnkonzepten neu und zonenkonform zu beleben. David Fässler

Zusammenarbeit fördert erfolgreiche Projekte  

Viele Gemeinden in der Schweiz planen, bauen und unterhalten öffentliche Gebäude für ihre lokale Bevölkerung. Dies bedeutet, dass hohe Investitionen und zeitintensive Arbeiten in meist grossen zeitlichen Abständen für die Gemeinden anstehen. Für die Gemeinden sind solche Bauvorhaben eine spezielle und meist nicht alltägliche Herausforderung, die oft auf der Ebene der Exekutive in Teilzeitpensen bewältigt werden muss. Bauvorhaben werden immer anspruchsvoller und komplexer. Raumplanung in der Schweiz bedeutet für alle Akteure, sich in verschiedenen Spannungsfeldern zu bewegen. Gerade Gemeinden kommt oft sogar eine Doppelrolle zu als Bauherr und als zuständige Planungsbehörde, was die Aufgabe besonders anspruchsvoll macht und die Verantwortung erhöht. Es wird immer relevanter, Bauvorhaben nachhaltig zu gestalten und umzusetzen. Besonders starkes Gewicht erhalten die Klima- und Energieziele, eine trotz erhöhter Komplexität wirtschaftliche Realisierung und die gesellschaftliche Akzeptanz. Nebst diesen übergeordneten Nachhaltigkeitsaspekten bestehen unzählige weitere regulatorische Vorgaben und Einzelinteressen, die Zielkonflikte beinhalten und die es folglich ausgewogen abzuwägen und auf Erfüllung zu prüfen gilt. Für Projektierungen benötigt man gerade deshalb einen grösstmöglichen Handlungsspielraum, um situativ auf die Rahmenbedingungen optimal eingehen zu können. Diese Kombination bringt die «klassischen» Modelle und Prozesse an ihre Grenzen. Zukunftsgerichtete Zusammenarbeitsmodelle, die all diesen Aspekten bestmöglich Rechnung tragen, sollten vermehrt zum Tragen kommen. Spezifisches Wissen, Erfahrungswerte und die Fähigkeiten aller Beteiligten müssen dafür frühzeitig zusammengeführt werden. Mit einem erfahrenen Gesamtleister als Partner erhält die Gemeinde verbindliche Projektvorschläge und breites Know-how zu einem frühen Zeitpunkt. Für die geforderte Aufgabe wird ein Team aus erfahrenen Architekten, Ingenieuren, Spezialplanern und dem Projektmanagement speziell von einem Gesamtleister verpflichtet. Der Gesamtleister begleitet sämtliche Prozesse von der Studie bis zur Ausführung und bearbeitet die gesetzlich vorgegebenen Verfahren mit der notwendigen Gesamtverantwortung. Der Einsatz eines Gesamtleistungsmodells bedingt aber eine Änderungsbereitschaft aller Beteiligten. Der gemeinsame Wille, dasselbe Ziel erreichen zu wollen, ist wichtige Basis für die frühzeitige Zusammenarbeit. Der «Mut zur Lücke» kann für das Ermöglichen von Projektoptimierungen ein wichtiger Erfolgsfaktor sein. Eine frühe und umfassende Interessenabwägung ist für eine möglichst hohe Planungssicherheit für alle Beteiligten massgebend. Auch brauchen die Akteure ein gemeinsames Verständnis von Qualität. Qualität ist ein übergeordnetes Ziel, das über den Lebenszyklus eines Objektes angestrebt werden muss. Es ist wichtig, dass dabei die Erwartungen vom Auftraggeber an die verschiedenen Qualitätskomponenten so kombiniert werden, dass sie zu einem optimalen Resultat führen. Franziska Bürki und Christiane Zwahlen

Von der Chorleiterin zur Gemeindepräsidentin

Als Charlotte Gaugler 2019 als erste Frau ins Gemeindepräsidium von Lampenberg (BL) gewählt wurde, hatte sie bereits etwas Exekutiverfahrung: Sie hatte davor während langer Jahre einen Chor geleitet. «Dort habe ich gelernt, eine Gruppe von Menschen zusammenzuhalten», sagt sie. Dann lacht sie und erzählt: «Als ich meine erste Einwohnergemeindeversammlung eröffnete, sagte ich: ‹Ich habe kein Problem, vor Leute hinzustehen, aber heute werden wohl nicht alle so singen, wie ich will.›» Die Anwesenden hätten gelacht und am Schluss der Versammlung habe jemand gefragt, ob sie zufrieden sei, wie die Leute gesungen hätten. Es habe keine Beanstandungen gegeben, erinnert sich Charlotte Gaugler, immer noch mit einem Lächeln. Heute ist Charlotte Gaugler schon fast eine routinierte Gemeindepräsidentin. Die «Schweizer Gemeinde» hat sie anlässlich des von Bundesrätin Simonetta Sommaruga initiierten Treffens von rund 160 Gemeinde- und Stadtpräsidentinnen in Bern getroffen. Ein sehr verbindender Anlass, findet Charlotte Gaugler. Sie schätze den Austausch mit den Kolleginnen sehr, der durch den Anlass auch über die Kantonsgrenzen hinaus ermöglicht wurde. Von den Städten über Agglomerationsgemeinden bis hin zu kleinen Berggemeinden war die ganze Schweiz vertreten. Charlotte Gauglers Gemeinde Lampenberg ist eine der kleineren Gemeinden der Schweiz: Sie hat rund 550 Einwohner und liegt auf einem Höhenzug 522 Meter über Meer, inmitten der Natur. «Es ist ein echtes Baselbieter Dorf, mit freundlichen, engagierten Menschen, viel Vereinsleben, einem wunderbaren Aussichtspunkt, vielen Kirschen und Bienen», sagt die Gemeindepräsidentin. Charlotte Gaugler sagt: «Im Alltag bin ich von einigen Präsidentinnen umgeben. Das neutralisiert so manches Problem.» Sie und ihre Kolleginnen sind eine Minderheit. Frauen besetzen ungefähr 16 Prozent aller Gemeindepräsidien der Schweiz; im Kanton Basel-Landschaft sind es etwas mehr, nämlich 30 Prozent. Der Rest sind Männer. «Vielleicht trauen sich viele Frauen das Amt nicht zu? Oder sie engagieren sich lieber im sozialen Bereich?», mutmasst Charlotte Gaugler. Von Quoten hält sie allerdings nichts. Sie ist überzeugt: «Wenn diejenigen Leute gewählt würden, die sich wirklich engagieren wollen, wäre der Geschlechterunterschied nicht so gross.» So jemand ist Charlotte Gaugler. Bevor sie 2015 in den Gemeinderat gewählt wurde, war sie bereits im Kirchenrat, in der Sozialhilfebehörde und in der Personalkommission des Kantonsspital Baselland aktiv. «Ich durfte viel Schönes erleben und hatte viel Glück im Leben. Nun möchte ich der Gesellschaft etwas zurückgeben.» Sie sieht sich nicht unbedingt als «Chefin», sondern eher als die Person, die in der Gemeinde alles zusammenbringt. Am meisten Spass macht ihr das Amt dann, wenn sie ein kniffliges Problem lösen konnte oder ein fruchtbares Gespräch führen durfte. Oder wenn sie eine konstruktive Idee entwickeln oder aufnehmen und danach auch umsetzen konnte. Dabei ist es ihr wichtig, im Amt stets sich selbst zu bleiben. «Man muss eine Meinung haben und zu sich stehen.» Es allen recht machen zu wollen und nicht Nein sagen zu können, das funktioniere nicht. Das habe sie lernen müssen. Wichtig ist es ihr, den Konsens zu suchen und auch die Vielfalt wertzuschätzen. Das habe sie bereits als Chorleiterin gelernt. «Nur wenn wir alle uns selbst sind, gewissermassen unsere ganz eigene Farbe, können wir alle zusammen zu einem Regenbogen werden und leuchten.» Nadja Sutter

Lernwelten für geflüchtete Kinder

In Zentren für Asylsuchende treffen begleitete und unbegleitete Kinder verschiedener Altersstufen und Muttersprachen aufeinander. Sie haben in der Schweiz nicht nur ein Recht darauf zu lernen, sondern sind im Hinblick auf ihre persönliche Entwicklung auch für ihren späteren beruflichen Werdegang darauf angewiesen. Die Verantwortung dafür, dass der Schulbesuch möglich ist, liegt bei den Kantonen, die die Durchgangszentren betreiben. Die Kinder und Jugendlichen in bestehenden Schulklassen der Standortgemeinden unterzubringen, ist oft nicht möglich, und die meist beengten Wohn- und Lebensverhältnisse von Asyl- und Durchgangszentren erlauben kaum konzentriertes Lernen. Das Kompetenzzentrum Typologie & Planung in Architektur (CCTP) der Hochschule Luzern (HSLU) hat sich zusammen mit Partnerinnen und Partnern aus Regierung und Wirtschaft mit dem Thema Flucht auseinandergesetzt, insbesondere mit den Herausforderungen für Kinder. Das Resultat waren modulare Lern- und Spielwelten für geflüchtete Kinder. «Motirõ» heisst das Projekt, das bedeutet in der Tupí-Guarani-Sprachgruppe indigener Völker Lateinamerikas «gemeinsam etwas Gutes schaffen». Es handelt sich um modulare Lern- und Spielwelten, die Rückzugsmöglichkeiten bieten und kindergerecht gestaltet sind. Mit wenigen Handgriffen lassen sich Kisten und Tische verschieben; Motirõ kann als Schulzimmer dienen und wenige Minuten später Raum zum Tanzen und Herumtollen bieten. Ein Prototyp konnte 2019 zusammen mit dem Amt für Migration des Kantons Schwyz im Durchgangszentrum Biberhof in Biberbrugg realisiert werden. Eine zweite Umsetzung wurde ein Jahr später im Durchgangszentrum Degenbalm in Moorschach realisiert. Im Kontext der Geflüchteten aus der Ukraine rückt die besonders betroffene Gruppe der Kinder akut ins Zentrum. Darum stellt das CCTP dieses Planungskonzept allen in Verantwortung stehenden Akteurinnen und Akteuren von Bund, Kantonen und Gemeinden kostenlos zur Verfügung. Motirõ kann in die Planung bestehender und zukünftiger Zentren für Asylsuchende integriert werden. Das Team des Kompetenzzentrums Typologie & Planung in Architektur der Hochschule Luzern kann im Rahmen weiterer Umsetzungen eine Coachingfunktion übernehmen und sein Engagement und Know-how einbringen. Hauptbestandteile der Lernwelt sind die hölzernen Innenausbauten mit Stauraum auf allen Raumseiten. Sie bieten Platz für unterschiedliches Mobiliar, das je nach Bedarf zusammengestellt werden kann – ein paar Sitzbänke und ein Brett lassen sich zur Rampe umfunktionieren, oder auch zum Pult. Tische, Bänke, Hocker, Sitzkissen, Toolboxen sind flexibel, fest eingebaute Elemente wie Sitznischen geben den Kindern die Möglichkeit zum Rückzug. Die natürliche Oberfläche des Holzes, vielfältige textile Elemente sowie dimmbares Licht geben dem Raum Wärme und lassen unterschiedliche Atmosphären generieren. Da Anzahl und Alter der Kinder in Asyl- und Durchgangszentren häufig wechseln, ist die Anpassungsfähigkeit des Raumes zentral. «Von konzentrierten Einzelarbeiten über Gruppenunterricht bis hin zu ruhigen Beschäftigungen oder aktiven Bewegungsspielen ist alles möglich», sagt Projektleiterin Selina Lutz. In den Wänden lässt sich versorgen, was gerade nicht gebraucht wird. Untergebracht sind die Lernwelten in einem Container. Selina Lutz erklärt, weshalb: «Container gibt es überall, sie sind verhältnismässig günstig, weltweit leicht zu beschaffen und lassen sich im Vollausbau transportieren. Dies ist wichtig, denn die Lernwelten sind für die Anwendung in Europa und – mit Anpassungen – auf der ganzen Welt konzipiert.» Das Konzept sieht jeweils eine Herstellung der Innenausstattung durch lokale Betriebe vor, mit Holz aus der Region und wenn möglich unter Mitwirkung der Kinder aus den Zentren. Die standardisierte Grösse des Containers macht das Konzept leicht adaptierbar. Alles ist darauf ausgerichtet, dass es nach der Baubewilligung zügig vorwärtsgehen kann und die Lernwelt innerhalb eines Monats zur Verfügung steht. Durch die flexible Gestaltung ist die Nutzung der Räumlichkeiten auch über ihren primären Zweck hinaus möglich. So können sie beispielsweise zu bestimmten Zeiten öffentlich zugänglich sein, von ortsansässigen KITAS genutzt werden oder ausserhalb der Unterrichtszeiten für andere interne und externe Veranstaltungen Raum bieten. Dies fördert den nachbarschaftlichen Kontakt und festigt die Vernetzung der Kinder in der Umgebung. Senta van de Weetering

Die Agenda 2030 – eine globale Agenda mit lokalem Motor

Die UNO-Mitgliedsstaaten haben als globalen Rahmen im Jahr 2015 die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verabschiedet, welche die gemeinsamen Anstrengungen in 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung zusammenfasst. Gemeinsam streben alle Mitgliedsstaaten an, die Ziele bis 2030 zu erreichen – so auch die Schweiz. Sie umzusetzen stellt ein gesamtgesellschaftliches Vorhaben dar. Der Bund alleine kann dies nicht erreichen – die Nähe und Expertise derjenigen, die die Herausforderungen der Bevölkerung hautnah miterleben und den Handlungsbedarf direkt sehen, ist unerlässlich. Die globale Agenda braucht deshalb lokale Aktionen. Alle vier Jahre präsentiert die Schweiz in der Form eines Länderberichts, wo sie in der Umsetzung der Agenda 2030 steht. Für den Länderbericht 2022 wurde eine breit angelegte Bestandsaufnahme durchgeführt, die sowohl die Einschätzungen und Aktivitäten des Bundes als auch von den Kantonen, Gemeinden und Akteuren aus der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft erfasst. Einen besonderen Fokus richtet der Bericht auf die in der bundesrätlichen Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 definierten Schwerpunktthemen. Diese sind nachhaltiger Konsum und nachhaltige Produktion, Klima, Energie und Biodiversität sowie Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass viele Gemeinden innovative Massnahmen ergriffen haben, um die Ziele für nachhaltige Entwicklung anzugehen. Gerade auch hinsichtlich der Schweizer Schwerpunktthemen sind wegweisende Ansätze zu verzeichnen. Beispielsweise fördert die Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern die Elektromobilität, indem sie in Zusammenarbeit mit Sponti-Car der Bevölkerung zwei Elektrofahrzeuge im Carsharing anbietet, die in Hinterkappelen und Uettligen unkompliziert gemietet werden können. Eine Zusammenstellung der Aktivitäten, die die verschiedenen Akteure und Gemeinden durchführen, können auf der Plattform www.SDGital2030.ch eingesehen werden. Informationen: www.SDGital2030.ch Henrike Beckmann

Energiesicherheit: Ins kalte Wasser geworfen

Diesen Sommer geniessen Jung und Alt die Freibäder. In manchen Bädern dürfte das Wasser kühler sein als üblich, denn sie verzichten darauf, das Wasser mit Gas zu heizen. Dies wurde im Zusammenhang mit der Ukrainekrise bekannt. Diese Entscheide zeigen exemplarisch, mit welchen energiepolitischen, raumplanerischen und geopolitischen Fragen sich die Gemeindebehörden derzeit auseinandersetzen müssen. In unserer Sommerausgabe beschäftigen wir uns unter anderem mit der kniffligen Frage des Ausbaus zur Gewinnung erneuerbarer Energien in der Schweiz, der uns unabhängiger von ausländischem Strom machen soll. Gleichzeitig gilt es, die Auswirkungen auf die Umwelt möglichst klein zu halten. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten zusammen an einem Guide, der aufzeigen soll, wie Energieeffizienz mit dem Denkmalschutz zusammengeht. Denn bevor wir mehr Strom produzieren, müssen wir auch weniger Energie verbrauchen oder diese direkt vor Ort herstellen. Der Krieg in der Ukraine erinnert uns daran, wie wichtig es ist, die Lebensumstände nicht nur auf lokaler, sondern auch auf globaler Ebene zu verbessern. Dies ist auch das Ziel des UNO-Programms Agenda 2030. Nach der Lancierung 2016 hat die Schweiz nun im Juli ihren aktuellen Länderbericht bei der UNO in New York präsentiert. Der Bericht stützt sich auf eine Umfrage der Schweizer Gemeinden, die letztes Jahr durchgeführt wurde. Wir stellen den Länderbericht vor – inklusive Eindrücken aus New York. Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel in dieser Ausgabe – am besten im Schatten und in der Nähe eines Pools. Manon Röthlisberger

  • 1
  • 2
  • »
  • Abos
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • PDF-Archiv
  • Cookies
© Schweizerischer Gemeindeverband
  • Home
  • Suche
  • Archiv
  • Abos
  • Firmenverzeichnis
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • Impressum
Schliessen