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Systematische Innenentwicklung per Mausklick

Die Schweiz verfügt über immer mehr Siedlungsflächen, die auf Kosten der Landwirtschaftsflächen überbaut werden. Das Bundesamt für Statistik stellte 2018 eine Siedlungsflächenzunahme von rund 23 Prozent innerhalb von 24 Jahren fest. Dies hat zur Folge, dass natürliche Bodenfunktionen beeinträchtigt werden, Lebensräume für Flora und Fauna sowie landwirtschaftliche Flächen zur Nahrungsmittelproduktion verloren gehen. Die zusätzliche Lärm- und Staubbelastung beeinträchtigt ausserdem die Frei- und Erholungsräume. Mit dem 2014 revidierten Raumplanungsgesetz sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, die Zersiedelung einzudämmen und die Entwicklung nach innen zu fördern. Diese Aufgabe ist besonders für viele der kleinen und mittleren Gemeinden herausfordernd, nicht selten fehlt es in der kommunalen Politik und Verwaltung an Fachpersonen, Know-how und Expertise zur Planung und Entwicklung von Innenentwicklungsprozessen. Vor diesem Hintergrund ist an der OST – Ostschweizer Fachhochschule gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Verwaltung das von der Innosuisse geförderte Projekt «ArealPlus» (siehe Kasten) entstanden: Ein Prototyp eines Expertensystems zur Unterstützung von Gemeinden in der strategischen Phase von Innenentwicklungsprojekten. Ein digitaler Leitfaden unterstützt Gemeinden bei der Erarbeitung von Innenentwicklungsstrategien. Für zielführende Strategien wurden alle relevanten Aspekte berücksichtigt, um die Interessen der involvierten Parteien einzubeziehen. Ziel ist, auch kleine Gemeinden ohne grosse Ressourcen zu befähigen, eine aktivere Rolle bei der Innenverdichtung zu übernehmen sowie auf Augenhöhe mit Fachpersonen und Projektbeteiligten diskutieren zu können. Der grösste Mehrwert von «ArealPlus» liegt in der Entwicklung eines intuitiven Vorgehens zur Erarbeitung von Innenentwicklungsstrategien. Bereits nach kurzer Schulung können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von kommunalen Verwaltungen das Tool produktiv nutzen. Einen weiteren, nicht zu unterschätzenden Nutzen bietet das integrierte Ziel- und Kennzahlensystem, das im Rahmen von Architekturwettbewerben zur Beurteilung und Vergleichbarkeit der präsentierten Projektideen angewendet werden kann. Die webbasierte Anwendung des Leitfadens führt Nutzerinnen und Nutzer anhand typischer Schritte zur Strategieentwicklung: von der Festlegung der Ziele über die Erfassung und die Beurteilung des Ist-Zustands, die Entwicklung und Bewertung von Szenarien bis zum Szenarienvergleich. «ArealPlus» lässt Projekte in diversen Unterschritten beschreiben, zum Beispiel indem Grundstücke und Gebäude erfasst werden. Die Strategieentwicklungsschritte können dann für jeden der innerhalb von «ArealPlus» identifizierten Themenbereiche der Innenentwicklung umgesetzt werden: Siedlung, Landschaft, Verkehr, Versorgung, Bauchancen und Finanzen. Diese beinhalten wiederum Unterthemen, wie zum Beispiel Flächen- und Gebäudepotenzial, Freiräume und Grünflächen als feinere Unterteilung des Themas Siedlung. Der digitale Leitfaden wurde so konzipiert, dass er mit geringem Entwicklungsaufwand, erweitert und angepasst werden kann. Neben dem digitalen Leiftaden verwenden die Nutzerinnen und Nutzer ergänzend das Geoinformationssystem des Projektpartners Geoinfo. Mithilfe von Benutzerebenen, die eine Analogie zu den Themen darstellen, können Szenarien georeferenziert erfasst und visualisiert werden. Zum Beispiel werden in der Benutzerebene «Siedlung» die Grundstücke und Gebäude erfasst und bearbeitet. Eine Schnittstelle erlaubt die georeferenzierten Daten aus dem Geoinformationssystem direkt in den digitalen Leitfaden zu importieren und weiter zu bearbeiten. Künftig ist angedacht, auch andere GIS-Lösungen anzubinden. Das ergänzende Ziel- und Kennzahlensystem dient als transparente und systematische Beurteilung der Entwicklungsszenarien. Dieses System ist in den digitalen Leitfaden integriert. Die Ziele und Kennzahlen sind den von «ArealPlus» identifizierten Themen und Unterthemen zugeordnet. Die Logik hinter den Berechnungen und Schätzungen von «ArealPlus» ist in ein separates System ausgelagert. Dieses sogenannte Regelwerk kommuniziert mit dem digitalen Leitfaden. Änderungen der Logik können ohne Anpassungen im Code vorgenommen werden, was für die künftige Nutzung eine Kosten- und Aufwandsreduktion bedeutet. Der Prototyp von «ArealPlus» soll nun in Zusammenarbeit mit Gemeinden weiterentwickelt werden, um Marktreife zu erreichen. In einer nächsten Phase wird das Vorgehen anhand mehrerer realen Fälle aus der Praxis getestet und angewendet. Informationen: An einer Mitarbeit interessierte Gemeinden wenden sich an: claudia.pedron@ost.ch Vorstellung von «ArealPlus» diesen Herbst im Rahmen der kostenlosen Online-Veranstaltung «ImPuls» des OZG Zentrum für Gemeinden. Weitere Informationen und Anmeldung: www.ost.ch/impuls. Patrick Aeschlimann, wissenschaftlicher Mitarbeiter OZG Zentrum für Gemeinden; Lineo Devecchi, Co-Leiter OZG Zentrum für Gemeinden; Claudia Pedron, Dozentin IPM Institut für Informations- und Prozessmanagement, OST – Ostschweizer Fachhochschule

Ein Zertifikat, das die Stärken der Milizpolitiker aufzeigt

Marcel Allemann, Gemeindepräsident von Matzendorf (SO), nennt sich einen politischen Quereinsteiger, beruflich ist er Verkaufsleiter bei einer Lebensmittelfirma, in seiner Gemeinde aber bereits in der dritten Legislatur engagiert. Seine erste Erfahrung mit dem SKO-Zertifikat aus dem Militär hat ihn motiviert, sich ebenfalls für das Gemeinderatsamt zertifizieren lassen. Tatsächlich übernehmen Gemeindeexekutivmitglieder Verantwortung und investieren viel Zeit im Dienst ihrer Gemeinde. Dabei sammeln sie gleichzeitig wichtige Führungserfahrungen und-kompetenzen, für die es vielfach keinen Beleg gibt. Dieses Manko wiegt für die berufliche Karriere umso schwerer, als die Anforderungen an die Gemeinderatstätigkeit und die Erfahrungen in öffentlichen Ämtern oft unterschätzt werden. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und die Schweizer Kader Organisation (SKO) haben darum 2019, im «Jahr der Milizarbeit», eine Partnerschaft vereinbart, um die Anerkennung der Führungskompetenzen von Gemeinderätinnen und -räten im Berufsleben auf der Grundlage eines Führungszertifikats zu verbessern. Nachdem die SKO das Zertifikat bereits 2015 in der Romandie lanciert hatte, sollte es auch in der Deutschschweiz besser bekannt gemacht werden. Mit schönem Erfolg, wie SKO-Geschäftsleiter Jürg Eggenberger, sagt: Bis heute wurden schweizweit rund 250 Exekutivmitglieder zertifiziert. Rund 80 Prozent stammen aus der Westschweiz; in der Deutschschweiz wurde die SKO dank der Zusammenarbeit mit dem SGV richtig aktiv. Die Anfragen für Zertifizierungen kommen hauptsächlich aus kleineren bis mittelgrossen Gemeinden. Eggenberger sagt: «Es ist wichtig, Kompetenzen, für die es kein Zeugnis gibt, zu validieren, damit sie in einem Bewerbungsprozess eingesetzt werden können». Christoph Niederberger, Direktor des Schweizerischen Gemeindeverbands, bestätigt: «Gemeinde-Exekutivpolitiker haben Fähigkeiten, die auch im Wirtschaftsleben und in Kaderfunktionen dringend gebraucht werden». Marc Allemann sagt im Rückblick auf den Zertifizierungsprozess, dass er sich gut vorbereiten, dokumentieren und viel überlegen musste, «was man warum gemacht hat, wo es gut und wo es vielleicht auch einmal schief gelaufen ist». Ein Zertifikat hole man sich nicht schnell und «easy», man müsse es sich erarbeiten. Er selber habe rund zwölf Stunden investiert, um die Dokumentationen bereitzustellen, und sich anschliessend noch mehrere Tage vorbereitet für das Evaluationsgespräch, «in dem ich richtg unter die Lupe genommen wurde». Ein lohnenswerter Aufwand, wie er findet, denn er habe sehr eingehend über seine Führungskompetenzen reflektiert. Die gezielten und fundierten Fragen seien für ihn eine Grundlage, Gutes zu verstärken und an gewissen Themen noch zu arbeiten. Alleman sagt: «Wenn man junge Leute fürs Milizsystem gewinnen und ihnen zeigen will, dass das Amt Spass macht, muss man selber gut darin sein. Das Milizsystem ist ein Privileg der Schweiz. Ich bin stolz darauf». Die Zertifizierung der Führungskompetenzen von Gemeinderätinnen- und -räten ist einer der drei Pfeiler, auf der das Engagement des Schweizerischen Gemeindeverbands zur Förderung der Milizarbeit ruht: Vor dem Amt vor allem mit dem Fokus auf stärkere politische Bildung in der Schule, während des Amts mit der besseren Anerkennung der dadurch erworbenen Kompetenzen in der Ausbildung und nach dem Amt eben durch das Gemeinschaftsprojekt mit der SKO. 2019 hat der SGV zur Stärkung des ersten Pfeilers mit Unterstützung der Bank Julius Bär das erfolgreiche Kinderbüchlein «Meine Gemeinde, mein Zuhause» publiziert (es kann beim SGV bestellt werden). Die geplanten Besuche von Schulklassen im Beisein von Gemeinderäten wurden Opfer der Coronapandemie und können bis auf Weiteres nicht stattfinden. Auf den zweiten Pfeiler zielt das Postulat von SGV-Vorstandsmitglied und Nationalrätin Priska Seiler Graf. Es verlangt, dass die Führungsarbeit von Milizpolitikern an Lehrgänge an Schweizer Hochschulen angerechnet werden kann; es muss vom Nationalrat noch diskutiert werden. Die Zertifizierung der im Milizamt erworbenen Kompetenzen gemeinsam mit der SKO wiederum bringt SGV-Mitgliedern vorteilhafte Konditionen: Exekutivpolitiker in SGV-Mitgliedsgemeinden bezahlen für die SKO-Zertifizierung (Administration, Zertifikat, Evaluationsprozess, Interview, Bericht/Entscheid) einen Vorzugspreis von 850 Franken (statt 1000.-). Anfragen können an die SKO gerichtet werden: info@sko.ch. Von der Anfrage bis zum Versand der Zertifizierung vergehen rund 1.5 bis 2 Monate. Erwerben kann das Zertifikat, wer über mindestens vier Jahre Erfahrung in einem schweizerischen Gemeinderat verfügt. Der zu beurteilende Kompetenzraster wurde zsuammen mit Gemeinderäten entwickelt, darin enthalten sind ausschliesslich für die Funktion relevante Führungskompetenzen: Verhandlungstechnik, Projektmanagement, Personalführung, Feedback geben und nehmen, Sitzungsleitung, Gruppendynamik, Stressmanagement, Auftrittskompetenz, Ganzheitliches Denken, Organisationsfähigkeit und Verantwortungssinn. Denise Lachat

Wie Gemeinden vom ÖREB-Kataster profitieren

Für die Nutzung von Grundstücken gibt es in der Schweiz zahlreiche Gesetze, Verordnungen und behördliche Einschränkungen. Zonenpläne geben beispielsweise die erlaubte Nutzung und Bauhöhe in einer bestimmten Zone vor und Baulinienpläne legen den Mindestabstand zwischen Haus und Grundstücksgrenze fest. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) zeigt die wichtigsten Beschränkungen gesammelt auf. Er liefert Antworten auf Fragen wie: Befindet sich das Grundstück in einer Grundwasserschutzzone? Welche Lärmbelastung ist zulässig? Welche Baulinien gelten? Das praktische interaktive Informationssystem umfasst eine Übersicht über die relevantesten 17 ÖREB. Es bietet Informationen zu folgenden acht Kategorien, die in verschiedene Themen unterteilt sind: · Raumplanung · Strassen · Eisenbahnen · Flughäfen · Belastete Standorte · Wasser · Lärm · Wald Gemeinde- und Bauverwaltungen benötigen bei Baugesuchen viele verschiedene Informationen. Der ÖREB-Kataster bietet die Möglichkeit, einfach und schnell die Nutzungsoptionen von Gebäuden und Grundstücken abzuklären. Durch die Bündelung sämtlicher relevanter Eigentumsbeschränkungen eines bestimmten Grundstücks entfällt die zeitintensive Beschaffung bei den verschiedenen zuständigen Stellen. Das zeigt das Beispiel aus der Gemeinde Aarberg. Marc Lehmann, Bauverwalter der Gemeinde Aarberg (BE), nutzt den ÖREB-Kataster fast täglich für die Beratung von Bauwilligen, die Prüfung von Baugesuchen und bei der Erstellung von Verkaufsdokumentationen. Seine Erfahrungen mit dem ÖREB-Kataster sind durchwegs positiv. Das Einarbeiten der ÖREB in der Gemeinde bedeutete zwar Aufwand, doch dafür finden sich die entsprechenden Beschränkungen und die rechtsgültigen Informationen viel rascher und einfacher. Der praktische PDF-Auszug dient als Entscheidungsgrundlage zum Beispiel für die Erteilung einer Baubewilligung. Mehr Informationen dazu gibt es im im Videoclip . Der ÖREB-Kataster ist via die kantonalen Geoportale frei zugänglich für alle Interessierte. Als Einstiegsportal zu den kantonalen Geoportalen dient die Website cadastre.ch/oereb-public. Von dort aus können die Nutzerinnen und Nutzer direkt auf die entsprechenden kantonalen ÖREB-Geoportale zugreifen. Diese bestehen aus Plänen, Rechtserlassen und diversen Grundstücksinformationen, die sich als gesammeltes PDF ausdrucken lassen. Informationen: Neues Informationsmaterial kann hier bezogen werden: www.cadastre.ch/campagne Zugang zum ÖREB-Kataster: cadastre.ch/oereb-public Christoph Käser, dipl. Ing. ETH, Bundesamt für Landestopografie swisstopo

Smart City Lab Basel – von der Idee zur Innovation

Smart City ist ein Sammelbegriff für ganzheitliche, partnerschaftliche Entwicklungskonzepte, die das Ziel haben, Städte lebenswerter zu gestalten. Eine Smart City bietet ihren Bewohnerinnen und Bewohnern maximale Lebensqualität bei minimalem Ressourcenverbrauch und das, obwohl die Bevölkerungszahlen steigen, insbesondere in den Städten, also Stichwort Urbanisierung. Die Digitalisierung ermöglicht eine bessere Verknüpfung und effizientere Nutzung von unterschiedlichen, oft physischen Infrastrukturen (z. B. Verkehrs- und Transportwege oder öffentliche Räume), je nachdem bezogen auf einzelne Gebäude, Quartiere oder ganze Städte. Zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt hat die SBB im April 2019 das Smart City Lab Basel auf dem Areal «Wolf» initiiert, um die Entwicklung smarter Lösungen zu fördern. Innovationen entstehen, wenn unterschiedliche Akteure mit ihren Fähigkeiten und ihrem Wissen zusammenkommen: Das Smart City Lab Basel vernetzt Partner aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und die Bevölkerung. Diese Community experimentiert, lernt voneinander und entwickelt neue Ideen und Projekte für die smarte Schweiz von morgen. Das Lab fungiert dabei als Testraum, wo innovative Lösungen für Fachleute und interessierte Kreise erlebbar gemacht und mit einem breiten Publikum diskutiert werden. In den ehemaligen Güterhallen stehen Partnern kostengünstig Flächen zur Durchführung von Pilotprojekten zur Verfügung. Zudem veranstaltet das Lab auch Events und Workshops. Der rund 1000 m2 grosse Event Space kann überdies von Partnern und Dritten gemietet werden. Die Halle diente früher ebenfalls dem Güterumschlag und bietet heute Platz für Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen. Die über 40 Pilotprojekte von rund 60 Partnern im Lab drehen sich um die Themenfelder Gebäude, Mobilität und Citylogistik. Beispielhaft seien an dieser Stelle zwei Projekte aus dem Themenfeld Gebäude oder vielmehr Arealentwicklung herausgegriffen: «KiubX» und «HoloPlanning». KiubX ist ein Startup aus Basel, das sich der Entwicklung, dem Bau und Betrieb einer neuen Form «agiler» Immobilien verschrieben hat. Mit dem Wandel von der Industrie 3.0 zur Industrie 4.0 gibt es in vielen Städten temporär ungenutzte Flächen mit Potenzial für Zwischennutzung. Zudem müssen sich Städte auch flexibel an die immer schneller werdenden Entwicklungszyklen anpassen können. KiubX bietet eine Lösung, um auf freien Flächen eine zeitweilige Nutzung mit Wohnen, Arbeiten und Gewerbe zu schaffen. Die Modulbauten (Kiubs) bestehen aus Brettsperrholz mit Wärmedämmung. Neben einer einfachen, zur Remontage geeigneten Konstruktion, sind dem Projektpartner vor allem zwei Dinge wichtig: Die Umsetzung einer Cradle-to-Cradle-Philosophie mit unbehandeltem Holz und ein standardisiertes Stapelsystem. Die Kiubs bieten schlüssellosen Zugang, Lichtsteuerung, Klimatisierung und andere Features, die durch die eigene App buch- und steuerbar sind. Im Smart City Lab Basel wird das Pilotprojekt unter realen Bedingungen getestet. Bis Ende 2023 werden auf dem Areal acht Module zu einem System mit Musterwohnungen, Kaffeekiosk, Co-Working-Space und Urban Farming verbaut. An der Gestaltung und Entwicklung eines Areals sind die verschiedensten Parteien beteiligt. Ein gemeinsames Verständnis für die räumliche Situation ist eine wichtige Grundlage für die gemeinsame Suche nach guten Lösungen. Die Digitalisierung und Anwendung von innovativen Technologien bringen neue Möglichkeiten mit sich, die Raumplanung zu modernisieren und die Zusammenarbeit effizienter zu gestalten. Das Ziel ist es, ein kollaboratives Arbeitsinstrument zur Verfügung zu stellen, welches ein gemeinsames Verständnis bei allen Beteiligten fördert und die Kommunikation von Bauprojekten visuell unterstützt. Dank Mixed-Reality-Technologie lassen sich geplante Bauten in der heutigen Umgebung darstellen. Die Applikation «HoloPLANNING» macht so digitale Pläne über eine holografische Brille als 3D-Modelle im Raum erlebbar. Die SBB AG testet gemeinsam mit dem Partner afca ag die von ihm entwickelte Applikation am Beispiel des Areals «Wolf» in Basel auf deren Nutzen und einfache Anwendung. Die SBB kann mit ihren vernetzten Mobilitätsangeboten, schweizweiten Infrastrukturen und zentralen, grossflächigen Arealen einen massgeblichen Beitrag zu einer smarten Schweiz leisten und als starke Partnerin Kantone, Städte und Gemeinden auf dem Weg zur Smart City unterstützen. Die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten im Smart City Lab Basel werden genutzt, um den Wolf zum (hoffentlich) smartesten Areal der Schweiz zu entwickeln. Informationen: www.smartsuisse.com www.smartcitylabbasel.ch www.linkedin.com/company/smartcitylabbasel www.kiubx.ch www.afca.ch Anja Riedle,

Was im Coronajahr für die Gemeindebevölkerung zählt

Frühjahr 2021: Herr und Frau Schweizer sind mit Ihrem Wohnort sehr gut zufrieden (78 von 100 Pkt.), wenn auch etwas weniger als im Vorjahr (-3 Pkt.). Allgemein ist die Stimmung etwas gedämpft, denn Corona wütet bereits seit einem Jahr und der Begriff «Welle» lässt einen nicht in die Ferne schweifen, sondern mutiert ironischerweise zum Synonym für verminderte Mobilität. Während die Digitalisierung die (Arbeits-)Welt in unser Wohnzimmer holt, lenkt die eingeschränkte Bewegungsfreiheit den Fokus von Vielen auf das Lokale, auf die unmittelbare Umgebung. Um der BAG-Quarantäneliste zu entfliehen, sind auf einmal Spaziergänge am Wohnort oder regionale Fahrradausflüge angesagt. Durch die intensivere Nutzung der Umgebung steigt auch die Erwartung an das eigene Ambiente resp. das Ambiente des Wohnorts – ein regelrechter Stress-Test. So erstaunt es denn auch nicht, dass die 1616 Befragten das auf Herz und Nieren geprüfte Ambiente alles in allem kritischer Beurteilen, als dies in den Vorjahren der Fall war (72 von 100 Pkt. / -4 Pkt. ggüb. dem Vorjahr). Erwähnenswert ist zudem der grössere Einfluss des Ambientes auf die Gesamtzufriedenheit mit der Wohngemeinde. Da sich das Leben vermehrt in den eigenen vier Wänden, respektive in der unmittelbaren Umgebung abspielte, kommt der Bewertung der eigenen Wohnsituation eine noch grössere Wichtigkeit zu, als dies sonst schon der Fall war. Wie und wo wir wohnen, ist per se ein wichtiger Faktor für unsere Zufriedenheit. Dass wir pandemiebedingt noch intensiver in unsere Wohnumgebung zurückgebunden wurden, lenkte die Aufmerksamkeit verstärkt auf diesen Faktor und erhöht somit dessen Wichtigkeit. Dieses Phänomen zeigt sich übrigens nicht nur in den Daten der Schweizerischen Einwohnerbefragung, sondern kann auch an anderen Orten beobachtet werden. Dass die Pandemie den Wunsch verstärkte, in einer schönen Umgebung zu hausen, lässt sich exemplarisch an der Baumarktbranche aufzeigen. Trotz anfänglicher Schliessungen der Verkaufslokale beendeten deren Vertreter das letzte Geschäftsjahr allesamt mit Rekordumsätzen. Dasselbe gilt übrigens für die Heim-Elektronik-Sparte. Der Fokus auf das Ambiente verstärkte sich zudem durch die Tatsache, dass zahlreiche der gewohnten Freizeit- und Unterhaltungsmöglichkeiten, welche für viele Personen wichtige Quellen von Freude und Zufriedenheit darstellen, ebenfalls nicht zur Verfügung standen und anderweitig kompensiert werden mussten. Im letzten Jahr haben wir aber nicht nur die Begriffe «Einreisebeschränkungsbestimmungen» oder «R-Wert» gelernt. Es war auch das Jahr, in welchem Home-Office vom Privileg zur Pflicht und die Digitalisierung vom abstrakten «Buzzword» zur Realität wurde. Corona stellt sich im Nachhinein als Digitalisierungsturbo heraus: Grossfirmen wie KMUs übten sich gleichermassen in digitaler Zusammenarbeit und setzten neue elektronische Arbeitsformen ein. Dasselbe gilt auch für die Gemeindeverwaltungen, welche diesen Herkulesakt nebst den zusätzlichen durch Corona verursachten Aufgaben zu bewältigen hatten. Die befragten Einwohnerinnen und Einwohner sind mit dem Stand der Umsetzung auf den Schweizer Gemeindeverwaltungen bis anhin gut zufrieden (70 von 100 Pkt.). Jedoch wird anhand der Antworten auch klar, dass in Zukunft noch viel mehr Digitalisierung erwartet wird. Lediglich 12% der Befragten beurteilen den heutigen Stand als ausreichend: Je jünger die Bevölkerungsgruppe, desto grösser die Erwartungshaltung. Weitere Digitalisierungsschritte wünschen sich die Digitalisierungsbefürworter vor allem im Bereich des Online-Schalters (39%). Der Gang auf das Amt sollte sich nach Möglichkeit erübrigen und der Bezug von Dienstleistungen möglichst von Öffnungszeiten entkoppelt sein. Denn im Home-Office wurde gelernt, dass vieles ohne persönliche oder physische Kontakte möglich ist. Eine zweite Gruppe von Wünschen (18%) zielt darauf ab, sämtliche Kommunikation zwischen Gemeinde und Bevölkerung (Anlässe, Veranstaltungen, Rechnungen, aber auch Fragen vom Bürger an die Verwaltung) auf einem einzigen Kanal z. Bsp. einer App, zusammenzufassen. Das Ambiente des Wohnorts wie auch die Digitalisierung der Verwaltung geniessen in der Schweizer Bevölkerung einen hohen Stellenwert. Weiter verdeutlichen die Resultate, dass bei der Interpretation von Einwohnerbefragungen der zeitliche Kontext (Corona) stets miteinbezogen gehört. Sollen die Resultate einer Gemeinde anhand von Vergleichswerten interpretiert werden, macht dies nur Sinn, wenn die Vergleichsdaten zeitnah/aktuell erhoben wurden. Informationen: www.schweizerische.einwohnerbefragung.ch Die Schweizerische Einwohnerbefragung ist eine repräsentative Bevölkerungsbefragung, welche vom Markt- und Sozialforschungsinstitut Transfer Plus seit 2019 jährlich erhoben wird. Befragt werden Personen aus der gesamten Schweiz (sämtliche Sprachregionen), ab 16 Jahren. Die Befragung wurde Online durchgeführt und umfasst eine Stichprobe von 1616 Personen. Der maximale Stichprobenfehler liegt somit bei +/- 2.4 Prozent (95%-Wahrscheinlichkeit). Die diesjährige Welle wurde zwischen dem 23. April bis 6. Mai 2021 in Partnerschaft mit der Schweizerischen Post AG und dem Verein Myni Gmeind erhoben. Mario Bazzani

Mit digitaler Partizipation neue Ideen entwickeln

Gemeinsam herausfinden, wo in der Gemeinde oder Region der Schuh drückt und innovative Ideen für die Zukunft entwickeln – das funktioniert auch online. Wie, zeigt das «Next Generation Lab» von regiosuisse, bei dem ein co-kreativer Ansatz zur Ideenentwicklung im virtuellen Raum getestet wurde. Beim «Next Generation Lab» waren vier Teams mit jungen Erwachsenen aus dem Ober- und Unterwallis sowie den Regionen Prättigau/Davos und Frauenfeld dabei . An zwei eintägigen Workshops identifizierten sie die zentralen Herausforderungen ihrer Region und entwickelten Projektideen. Per Videokonferenz waren die Teams mit Coaches aus dem regiosuisse-Team verbunden. Detaillierte Anleitungen und Vorlagen für sämtliche Arbeitsschritte standen auf einem Online-Whiteboard bereit. Für zusätzlichen regionalen Bezug sorgten Mentorinnen und Mentoren aus den Regionen, die punktuell zugeschaltet wurden. Die entwickelten Ideen waren vielfältig: Plattform für die Direktvermarktung regionaler Produkte, digitale Vereinsplattform für die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, Fahrradbetriebene Ortsbeleuchtung, Soft Mobility Tour als touristisches Angebot. Die Jury, die die Projektideen bewertete, zeigte sich beeindruckt. Lob für das Format gab es auch von den Teilnehmenden und den beteiligten Regionen. Letztere schätzten es, direkt den Puls der jungen Generation zu fühlen und konkrete Inputs für ihre Region zu erhalten. Als Ideengenerator hat sich das Lab bewährt. Für die Umsetzung der Projektideen sind jedoch zusätzliche Schritte notwendig. Mit dem «Next Generation Inkubator» plant regiosuisse daher für 2022 eine Weiterentwicklung. Im Zürcher Weinland setzen die Verantwortlichen auf die hybride Partizipation und zwar bei dem vom Bund unterstützten «Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung». Die Kombination von Online- und Offline-Methoden soll eine breite Beteiligung verschiedener Akteursgruppen bei der Erarbeitung der Entwicklungsstrategie «Mis Wyland 2040» gewährleisten. Konkret wird von 2020 bis 2023 jährlich eine öffentliche Veranstaltung mit vorgelagerten Online-Umfragen durchgeführt. Für die Zielformulierung konnten Personen aus dem Weinland 2020 via Projektwebsite mitteilen, was das Weinland für sie bedeutet, wie sich die Region weiterentwickeln soll und was sie sich für die Zukunft wünschen. Auf einer Schatzkarte konnten sie zudem ihre Lieblingsorte eintragen, was wertvolle Erkenntnisse über die Qualitäten der Region lieferte. An einer öffentlichen Veranstaltung diskutierten anschliessend 90 Personen über die Zukunft der Region. Die Ergebnisse der Umfrage und der Zukunftskonferenz bildeten die Basis für die Entwicklungsstrategie, die wiederum online und an einer Konferenz zur Debatte gestellt wird. Interessierte können sich auf der Projektwebsite laufend über den Prozess informieren und Rückmeldungen einsehen. Das Zwischenfazit ist positiv: Bedürfnisse und Wünsche für die Zukunft abzuholen, hat online funktioniert. Es konnten zusätzliche Personen erreicht werden, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten oder wollten. Der persönliche Austausch war jedoch wertvoll und wird aus Sicht der Projektleitung noch bedeutender, wenn es 2022 darum geht, Massnahmen zu definieren und Verantwortliche für die Umsetzung zu gewinnen. Als Knackpunkt erwies sich trotz umfassender Kommunikationsbemühungen das Aktivieren der jüngeren Generation, woran derzeit gearbeitet wird. Beim Next Generation Lab von regiosuisse bewährte es sich diesbezüglich, neben Online-Kanälen auch auf altbekannte Kommunikationswege, persönliche Netzwerke und gezielt ausgesuchte Multiplikatoren zu setzen. Goldener Mittelweg Digitale Partizipation wird die analoge Partizipation wohl in Zukunft nicht ablösen. Sollen längerfristige Entwicklungsprozesse angestossen oder Menschen vor Ort zum Mitwirken bewegt werden, bleiben persönliche Treffen ‒ zumindest in Ergänzung ‒ wichtig. Gleiches gilt in Krisen- und Konfliktsituationen oder bei sensiblen Themen, wo das Zwischenmenschliche zentral ist. Eine geschickte Kombination beider «Welten» eröffnet jedoch neue Wege, um breitere und neue Zielgruppen mit ihren Bedürfnissen, Ideen und ihrer Tatkraft in die Entwicklung der Gemeinden und Regionen einzubinden. Simone Meyer

«Dichte und Enge sind nicht das Gleiche»

Peter Schwehr: Nein, wir müssen sie bedürfnisgerecht gestalten, dann sind sie auch pandemietauglich. Ein Siedlungscoach hat das mit einem konkreten Beispiel gut zusammengefasst. Er sagte zur Situation im Lockdown: «Wo Kinderlärm vor der Krise schon gestört hat, sind Konflikte im Zusammenleben eskaliert.» Schwehr: Ein Siedlungscoach koordiniert das soziale und kulturelle Leben in einer Siedlung. Vor allem Genossenschaften haben diese Stelle geschaffen, aus der Einsicht heraus, dass das Soziale der entscheidende Mehrwert einer Siedlung ist. Oft fokussiert man sich ja auf das Bauliche, wenn man an Siedlungen denkt; der soziale Aspekt des Zusammenlebens wird vernachlässigt. Dadurch entstehen aber seelelose Quartiere und keine qualitativ hochwertig verdichteten Gebiete. Und damit wären wir wieder bei Corona: Die Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig eine gute Nachbarschaft ist. Schwehr: Ich halte den Rückzug ins Eigenheim auf dem Land für einen kurzfristigen Trend und nicht für ein Indiz. Das ursprüngliche Problem bleibt ja: Wir müssen haushälterisch mit dem Boden umgehen. Daran hat Corona nichts geändert. Die Pandemie macht einfach noch deutlicher sichtbar, dass Dichte und Enge nicht das gleiche sind. Schwehr: Eng wird es da, wo auf wenig Platz viele Wohnungen untergebracht sind, ohne dass der Raum zwischen den Wohnungen und Häusern und das soziale Zusammenleben in die Planung einbezogen wurde. Eine qualitätsvolle Verdichtung hingegen bedeutet, dass diese Nähe mit einem durchdachten Konzept für den gemeinsam genützten Raum gestaltet wurde, dass Begegnung und Austausch, aber auch Rückzug möglich ist. So gesehen ist Corona eine Chance: Die jetzige Situation drängt uns, qualitätsvolle Verdichtung weiterzuentwickeln, damit sie zum Mehrwert für das Quartier wird. Schwehr: Zunächst einmal: Es ging in diesen Workshops nicht darum, wie wir unsere Städte auf die aktuelle Situation ausrichten können, sondern darum, wie uns die jetzige Extremsituation näher an allgemeine Fragen heranführen kann: Was macht macht Siedlungen verletzlich? Was macht sie handlungsfähig? Was macht sie resilient? Was durch den Lockdown ganz deutlich geworden ist: Die einzelne Wohnung muss entlastet werden. Dafür braucht es räumliche Ergänzungsmöglichkeiten in der Siedlung und im Quartier, damit nicht das Gefühl von Stress entsteht, sondern von Mehrwert. Schwehr: Einerseits müssen wir dafür Synergien nutzen, andererseits braucht es hybride, multifunktionale Strukturen. Synergien nutzen bedeutet: Geteilte Räume für einen bestimmten Zweck zur Verfügung stellen, die dann auch besser ausgerüstet sind, als man dies im Normalfall in der eigenen Wohnung leisten kann. Zum Beispiel ein Raum, der als Büro genützt werden kann – wenn die Kosten geteilt werden, kann man sich auch einen guten Drucker leisten, anstatt dass jede und jeder ein Büro in der eigenen Wohnung einrichtet. Oder ein Näh- und Bügelzimmer. So braucht man nicht die eigene Wohnung vollzustellen und teilt erst noch eine ausgezeichnete Nähmaschine. Es braucht auch nicht jede Wohnung ein Gästezimmer, das nur drei Wochen im Jahr genutzt wird. Solche Gemeinschaftsräume funktionieren allerdings nur, wenn sie gut organisiert sind, sei dies, durch einen Siedlungscoach oder mit einem klaren Konzept selbstverwaltet. Sonst entsteht zu viel Reibungsfläche. Zusätzlich braucht es aber auch Aussenräume rund um das Haus, die sich die Bewohnerinnen und Bewohner als Begegnungsorte für einen formellen und informellen Austausch aneignen können. «Es braucht nicht jede Wohnung ein Gästezimmer, das nur drei Wochen im Jahr genutzt wird.» Peter Schwehr, Experte für Stadtentwicklung und Leiter des Kompetenzzentrums Typologie & Planung in Architektur (CCTP) der Hochschule Luzern Schwehr: Homeoffice und Homeschooling sind Extremstresstests für unsere Wohnungen. Während der wärmeren Jahreszeit nutzten die Leute den Aussenraum. Der Winter zeigt uns jetzt, dass es für Gebäude und Quartiere auch Innenräume braucht, die gemeinsam genützt werden können und so den Druck von den Wohnungen wegnehmen. Wir reden hier von Räumen, die je nach Bedarf mit wenig Aufwand umgestaltet werden können, beispielsweise ein Gemeinschaftsraum, der zu einem provisorischen kleinen Lernraum für die Kinder umfunktioniert wird. Solche Räume müssen nicht perfekt eingerichtet sein. Wichtig ist, dass sie einfach umgestaltet werden können. Schwehr: Genau. Das ist ein weiterer wichtiger Punkt: Es braucht fehlertolerante Strukturen. Wenn wir bauen, dann denken wir ja meist in einem Zeitrahmen von mindestens einem Jahrhundert. Es ist wichtig, dass man bei der Planung von Quartieren in grösseren Zusammenhängen denkt und soziale Bewegungen wie Migration oder Entwicklungen wie die Digitalisierung berücksichtigt. Dennoch wissen wir nicht, was in fünfzig Jahren gebraucht wird. Hier sind Gebäude sinnvoll, die man ohne grossen Aufwand umbauen oder sogar wieder rückbauen und das Material wiederverwenden kann. Das braucht aber Mut zum Unfertigen. Wie müssen keinen perfekten Raum schaffen, denn Perfektion ist ein Endzustand – eine Stadt hingegen entwickelt sich immer weiter. Informationen: www.hslu.ch Senta van de Weetering

Bessere Hilfe für schutzbedürftige Personen

In der Schweiz werden gut 90000 schutzbedürftige Kinder und Erwachsene von 2500 Berufsbeistandspersonen begleitet. Dass deren Arbeitsbedingungen optimiert werden müssen, um die schutzbedürftigen Personen noch besser begleiten zu können, ist aus fachlicher Sicht unbestritten. Denn den gestiegenen gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die professionellen Beistandspersonen lässt sich nur Rechnung tragen, wenn auch die notwendigen fachlichen und zeitlichen Ressourcen geschaffen werden. Dies hat sich 2020 auch in der Vernehmlassung zu den aktuellen Empfehlungen der Konferenz für Kindes-und Erwachsenenschutz (KOKES) bezüglich der Organisation der Berufsbeistandschaften bestätigt. Diese werden in manchen Kantonen und Gemeinden als Kindes- und Erwachsenenschutzdienst oder Mandatsführungszentren bezeichnet. Im Fokus der Empfehlungen steht daher der Ausbau der vorgelagerten Dienste sowie interne Neuorganisationen der Berufsbeistandschaften, damit diese entlastet werden und sich auf die zeitintensiven Fälle konzentrieren können. Die Gemeinden spielen bei der Umsetzung der Empfehlungen eine wichtige Rolle, denn in rund der Hälfte der Kantone sind die Berufsbeistandschaften von den Gemeinden organisiert. Deshalb war auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) eng in die Ausarbeitung der Empfehlungen eingebunden. Aus Sicht des SGV bieten sie eine nützliche Orientierung, insbesondere für kleine und mittelgrosse Dienste. Zudem lassen sie den Gemeinden bei der konkreten Umsetzung den nötigen Handlungsspielraum. Formuliert wird ein professioneller Standard, der innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre in sämtlichen Regionen der Schweiz umgesetzt werden soll. Dabei bestimmen die Gemeinden das Tempo und die Schwerpunkte selbst. Zu den zentralen KOKES-Empfehlungen gehören die Stärkung der vorgelagerten Dienste mit ihren niederschwelligen, freiwilligen und regionalen Beratungsangeboten. Denn Meldungen an die KESB sind nur nötig, wenn es mit Hilfe dieser Dienste nicht gelingt, die Situation schutzwürdiger Personen zu verbessern. Die Kantone und Gemeinden sind angehalten, solche Dienstleistungen künftig verstärkt auf- und auszubauen und vor allem mit den nötigen personellen, fachlichen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Wenn sie frühzeitig hierein investieren, dann erübrigen sich viele kostspieligere Massnahmen der KESB. Für die Berufsbeistandschaft entfällt die aufwendige Berichterstattung in allen Fällen, die nicht zu einem gesetzlich angeordneten Mandat führen. Dass es sich für die Gemeinden lohnt, in die vorgelagerten Dienstleistungen zu investieren, zeigt etwa der Gemeindeverband SDRL - Soziale Dienstleistungen Region Lenzburg. Beim SDRL handelt es sich um einen regionalen Zweckverband von derzeit 17 Gemeinden. Deren Soziale Dienste, die drei vormals eigenständigen Bereiche Berufsbeistandschaft, Mütter- und Väterberatung (MVB) sowie die Jugend-, Ehe- und Familienberatung (JEFB), wurden 2013 als getrennte Fachbereiche in eine Organisation zusammengeführt. «Das lohnt sich insbesondere für kleinere Gemeinden, denn so können Synergien genutzt werden», erläutert Josef Niederberger, Präsident des SDRL. «Die Integration der vorgelagerten Dienste in den Gemeindeverband erleichtert die interdisziplinäre und enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachbereichen des SDRL sowie mit den Gemeinden selbst», ergänzt der SDRL-Geschäftsführer und Co-Leiter der Berufsbeistandschaft Peter Senn. Durch die niederschwelligen und freiwilligen Dienstleistungsangebote des SDRL werden weniger Gefährdungsmeldungen bei der KESB respektive dem Familiengericht eingereicht. Dies, indem Probleme frühzeitig entschärft werden, wodurch sich das Entstehen oder Fortbestehen komplexer Fälle verhindern lässt. Zudem haben die Fachbereiche JEFB und MVB im Rahmen der Professionalisierungsmassnahmen ihre Arbeit um interventionsorientierte Abklärungen erweitert, so dass im besten Fall keine gesetzlichen Massnahmen mehr erforderlich sind, weil die betroffene Person fähig ist, sich eigenständig um ihre Belange zu kümmern oder sie kann im freiwilligen Rahmen weiterbegleitet werden. «Unser Beispiel zeigt, dass vorgelagerte, gut ausgebaute und methodisch arbeitende Dienste die Berufsbeistandschaften entlasten können», betont Peter Senn. «Wenn die JEFB Betroffene anspricht, ist es weniger stigmatisierend für diese, als wenn es zu einer Gefährdungsmeldung kommt und das Familiengericht aktiv wird. Andernfalls müssen wir den Betroffenen zunächst erst einmal die Angst vor der Abklärung nehmen, bevor wir mit ihnen arbeiten können», berichtet Franziska Haltinner, Leiterin Fachbereich JEFB. Kommt der Sozialdienst erst spät zum Einsatz, lassen sich zudem nicht mehr alle Probleme rückgängig machen. Des Weiteren braucht die Beistandsperson erst Zeit, sich in den Fall einzuarbeiten, somit dauert es noch länger, bis Hilfe möglich ist . Wichtig ist der KOKES auch das Sicherstellen der Schnittstellen der Sozialen Dienste zu den jeweiligen Sozialämtern. Die Sozialämter der Verbandsmitglieder des SDRL sitzen dezentral in den einzelnen Gemeinden. Dennoch erbringt der SDRL – und namentlich die dortige Berufsbeistandschaft– für diese seit rund drei Jahren im Rahmen der freiwilligen Einkommens- und Vermögenverwaltung (FREK) Dienste wie Schuldenberatung und unterstützt die Klientel auch bei sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen. Gelingt es im Rahmen dessen die Klientel selbst zu befähigen, kann auch hier auf eine Beistandschaft verzichtet werden. «Ständen diese vorgelagerten Dienstleistungen nicht zur Verfügung, würde oft eine Vertretungsbeistandschaft aufgegleist», erläutert Franziska Haltinner, Leiterin der JEFB. «Befähigen statt vertreten respektive veränderungsorientiert arbeiten statt verwalten ist unser Credo», betont Peter Senn. «Ziel der FREK ist, die Person – falls möglich – schrittweise in die Lage zu versetzen, ihre finanziellen Angelegenheiten wieder alleine zu regeln.» In den kommenden Monaten will der SDRL mittels einer Bedarfsanalyse abklären, welche weiteren sozialen Dienstleistungen die Geschäftsstelle für die Mitgliedgemeinden übernehmen kann. Denkbar wäre beispielsweise die wirtschaftliche Sozialhilfe, welche als Vorleistung von der Einreichung des Gesuchs bis zur Antragstellung an den Gemeinderat zur Entlastung der Sozialdienste der Gemeinden erbracht werden könnte. «Natürlich muss man die Rollenkonflikte berücksichtigen. Aber andererseits ist so der fachliche Austausch im Team in einem grösseren Rahmen möglich und man kann die Betroffenen breiter unterstützen», legt Cordula Sonderegger, Co-Leiterin der Berufsbeistandschaft, dar. «Jeweils die neuen Gemeinderatskollegen zu überzeugen, dass die vorgelagerten Dienste angesichts des Kostendrucks nicht auf ein Minimum reduziert werden dürfen, sondern eventuell weiter ausgebaut werden müssen, ist eine stetige Kommunikationsaufgabe unserer Vorstandsmitglieder. Ich bin aber überzeugt, dass langfristig betrachtet mit der präventiven Arbeit der vorgelagerten Stellen sich für die Gemeinschaft hohe Folgekosten vermeiden lassen», resümiert Josef Niederberger, SRDL-Präsident. Auch in Bezug auf das von der KOKES empfohlene Organisationsmodell zur Spezialisierung im Erwachsenen- oder Kindesschutz ist der SDRL unterwegs bzw. hat die Spezialisierung von Beistandschaften in seinem Strategiepapier für die kommenden Jahre festgehalten. Im Zuge dessen werden innerhalb der SDRL zwei neue Fachbereiche, «Erwachsenenhilfe» und «Jugend und Familie», geschaffen. Die Erwachsenenhilfe wird die Abklärungen, die freiwilligen Beratungen sowie die gesetzlichen Beistandschaften im Erwachsenenschutz übernehmen. Der Fachbereich Jugend und Familie wird für die Beratung und Unterstützung von Eltern, Familien, Kindern und Jugendlichen verantwortlich sein. Hinzu kommen die Abklärungen sowie die gesetzlichen Beistandschaften zum Kindesschutz. Die Mütter- und Väterberatung wird in diesen Fachbereich integriert. Das heisst, zukünftig werden die Beistandspersonen gleichzeitig zur Mandatsführung, Abklärungen und freiwillige Unterstützungsleistungen anbieten. Die Konzepte zur Rollenklärung, welche die KOKES-Empfehlung hierzu fordert, werden von der Teamleitung des SDRL in nächster Zeit erarbeitet. «Damit man die Spezialisierung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz leben kann, braucht es eine gewisse Grösse für einen Sozialen Dienst. Mit knapp 49'000 Menschen in unserem Einzugsgebiet haben wir diese. Wenn die Stadt Lenzburg Teil unseres Gemeindeverbandes wäre, entspräche das Einzugsgebiet der Berufsbeistandschaft beinahe dem Zuständigkeitsgebiet des Familiengerichts», resümiert Josef Niederberger. Grössere Einzugsgebiete respektive Verbundlösungen sind eine Chance, den gestiegenen Anforderungen an die Führung komplexer Fälle besser Rechnung zu tragen und damit die einzelne Gemeinde zu entlasten. Letzteres ist ebenfalls Teil der KOKES-Empfehlungen. Neben der Spezialisierung der Dienste wird auch eine horizontale Durchlässigkeit für 18-25-Jährige erwartet: Wenn es klientenseitig gewünscht wird, kann die Betreuung einer volljährigen Person bis zum maximal 25. Lebensjahr durch ihre bisherige Beratungsperson aus dem Kindesschutz weitergeführt werden. «Denn das Vertrauensverhältnis zwischen der eingesetzten Beistandsperson und der oder dem Betroffenen entscheidet über den Erfolg der Massnahmen», erklärt Peter Senn. Für die interne Neuorganisationen der Berufsbeistandschaften geben die KOKES-Empfehlungen Richtwerte für Mengengerüste, Organisationsstruktur und Ausbildungsanforderungen vor. Momentan besteht die Berufsbeistandschaft des SDRL aus 14 Mitarbeitenden und entspricht damit den KOKES-Empfehlungen für eine Mindestgrösse von 10-14 Mitarbeitenden. Die Stellenprozente für Leitung und Mandatsführung liegen insgesamt bei 940. Aktuell liegt die Fallbelastung ohne Spezialisierung bei 75 Mandaten auf 100 Stellenprozente. Nach KOKES-Empfehlungen sollten es 60 Mandate auf 100 Stellenprozent im Erwachsenenschutz und 50 Mandate im Kindesschutz sein. Die Komplexität der Mandate erfordert eine multidisziplinäre Zusammensetzung der Berufsbeistandschaften. Beim SDRL sind dies Sozialarbeitende, Sozialpädagogen, Psychologen, Juristen und Ökonomen. Zudem sollten sie ein gutes kaufmännisches Wissen, sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse sowie Erfahrung in der Berichterstellung und Selbstorganisation haben. Im Kinderschutz sind unter anderem fundierte Kenntnisse in Entwicklungspsychologie und Erziehungsfragen von zentraler Wichtigkeit. Bisher besteht die JEFB aus acht Mitarbeitenden mit insgesamt 460 Stellenprozent. Durch den Systemwechsel der JEFB weg von der reinen Beratung zur interventionsorientierten Arbeit wurden in einem ersten Schritt 50 Stellenprozente von der Berufsbeistandschaft zur JEFB übertragen. In den nächsten Jahren möchte der SDRL die Personalressourcen in den Fachbereichen etappenweise weiter verstärken. Ein externer oder interner Rechtsdienst, wie ihn die KOKES empfiehlt, existiert nicht, aber unter den Beistandspersonen weisen drei einen juristischen Abschluss auf. Eine eigene Stabstelle Qualitäts- und Wissensmanagement entsprechend den KOKES-Empfehlungen besteht nicht, soll jedoch noch angegangen werden. Bisher übernehmen die Leitungspersonen, Co-Leitung und Geschäftsführer, diese Aufgabe. «Zur Qualitätssicherung finden jede Woche Teamsitzungen zum Austausch organisatorischer und fachlicher Fragen oder eine kurze Fallintervision statt. Jeden Monat erfolgt eine Intervision in zwei Gruppen. Wir bieten eine Supervision oder Weiterbildungen bis zum CAS zur Spezialisierung der Mitarbeitenden», erklärt Cordula Sonderegger, Co-Leiterin der Berufsbeistandschaft. Der Fachbereich Finanzen und Administration besteht aus 12 Mitarbeitenden. Das heisst den 14 Berufsbeistandspersonen stehen 12 Administrationspersonen gegenüber. Damit setzt der SDRL bereits fast das 1:1 Verhältnis um, das die KOKES im Bereich Erwachsenenschutz für die Unterstützung der Berufsbeistandspersonen fordert. Für die gute Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Berufsbeistandschaft empfiehlt die KOKES regelmässige Qualitätszirkel. Ein solcher Austausch auf Augenhöhe und idealerweise unter wechselseitiger Leitung ist aus Sicht des SDRL grundsätzlich zu begrüssen und im Bezirk Lenzburg bereits umgesetzt: Dort existiert eine Regiogruppe mit allen wichtigen Akteuren der vorgelagerten Dienste und Stellen sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die sich periodisch trifft. Seit 2013 besteht zudem ein regelmässiger Austausch mit dem Familiengericht, der mittlerweile bei Bedarf noch ungefähr alle vier Monate stattfindet. Auf Fachrichterebene tauschen sich halbjährlich Berufsbeistandschaft- und JEFB-Leitung aus. Die Beistandspersonen sind kontinuierlich in Kontakt mit dem Familiengericht zur Fallarbeit. «Dieser Austausch hat ein gutes Vertrauensverhältnis geschaffen. Hierdurch kommt das Gericht häufiger mit Fällen auf den SDRL zu, weil diesem bewusst ist, dass die Fachbereiche sich auch bei freiwilligen Massnahmen verlässlich um die Betroffenen kümmern», betont Franziska Haltinner. Informationen: https://www.kokes.ch/application/files/2716/2814/0146/KOKES_Empfehlungen_Berufsbeistandschaften.pdf Yvonne Kiefer-Glomme

Musikschulen haben weniger Schülerinnen und Schüler

Vom Akkordeonunterricht über den Einzelgesang bis zum Bandprojekt: Jedes dritte Kind besucht hierzulande eine der vielen Musikschulen. Um die Auswirkungen der Pandemie auf die Musikschulen genauer zu erfassen, haben der Verband Musikschulen Schweiz (VMS) und die Hochschule Luzern bei 391 Musikschulen nachgefragt. 219 Musikschulleiterinnen und -leiter aus der ganzen Schweiz haben im Rahmen der Umfrage Auskunft zur Situation gegeben. 132 Musikschulen (rund 60 Prozent) gaben an, im Zusammenhang mit den Covid-19-Massnahmen bisher keine ausserordentliche finanzielle Unterstützung erhalten zu haben. 21 Prozent der Musikschulen bekamen ausserordentliche Mittel der öffentlichen Hand und 13 Prozent erhielten Beiträge für Kurzarbeit. Elf Prozent nutzten eigene Finanzreserven zur Überbrückung. Über die Hälfte verzeichnete im Herbstsemester 2020/2021 Rückgänge beim instrumentalen und vokalen Einzelunterricht gegenüber dem Vorjahreszeitraum – zum Teil bis über zehn Prozent. Im Vergleich dazu fallen die Rückgänge bei anderen Unterrichtsformen geringer aus, etwa beim Gruppenunterricht, bei Angeboten für Ensembles, Grossformationen oder im vorschulischen Bereich: Hier gab etwa jede dritte Musikschule Rückgänge an. «Die Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie spielen für einige Eltern sicher eine Rolle bei der Entscheidung, ob sie ihr Kind an einer Musikschule anmelden», sagt Projektleiter Marc-Antoine Camp von der Hochschule Luzern. 26 Prozent der Musikschulen gaben an, dass die Anmeldungen für Gesangsunterricht bedingt durch die Pandemie zurückgingen. Knapp elf Prozent der Musikschulen führten den Rückgang hingegen auf einen mehrjährigen Trend zurück. Rund die Hälfte der Musikschulen verzeichnete Anmelderückgänge bei den Holz- und Blechblasinstrumenten. Ein Drittel der Musikschulen ordnete dies einem langjährigen Trend zu, doch mindestens 14 Prozent aller Musikschulen sehen die Pandemie als Grund für den Rückgang. Um dem Rückgang entgegenzuwirken, haben die meisten Musikschulen Massnahmen ergriffen: So gewährten knapp drei Viertel der Anbieter flexible Anmeldefristen oder boten erweiterte Schnuppermöglichkeiten an (49 Prozent). Rund die Hälfte der Musikschulen nutzte dafür digitale Kanäle. «Das Wesentliche solcher Präsentationsanlässe ist jedoch, dass man die Instrumente selbst ausprobieren kann. Daher wurden Online-Massnahmen von den meisten Musikschulen als weniger wirksam eingeschätzt», erläutert Camp. Verband Musikschulen Schweiz

Integration gelingt durch musikalische Bildung

Musizieren spielt beim Integrationsprozess von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine wichtige Rolle und ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Die rund 400 öffentlichen Musikschulen der Schweiz stehen in besonderer Verantwortung, auch kultur- und bildungsferne Bevölkerungsgruppen für eine musikalische Ausbildung zu gewinnen. Der Verband Musikschulen Schweiz hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus Musiklehrpersonen und Fachpersonen aus dem Bereich Integration besteht. Diese hat im Leitfaden «Integration durch musikalische Bildung» sowohl theoretische Grundlagen wie auch praktische Handlungsempfehlungen für die Musikschulen erarbeitet. Das Leitbild fasst die Integrationsarbeit in den Begriffen informieren, integrieren und unterstützen zusammen und stellt sie als gemeinsame Aufgabe der Musikschulen, der Volksschule und der Integrationsfachstellen dar. Der Praxisteil enthält Angebote, Inhalte und Massnahmen der Musikschulen zur Integration von Kindern und Jugendlichen sowie Erfolgsfaktoren und konkrete Handlungsanweisungen. Eine der zentralen Forderungen des Leitfadens formuliert als Ziel der musikalischen Bildung an den Schweizer Musikschulen die Heranführung aller Kinder und Jugendlichen unseres Landes an das aktive Musizieren. Vor dem Hintergrund der Chancengerechtigkeit und des Zugangs für alle, ist die Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben Kindern mit Migrationshintergrund gleichermassen wie einheimischen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. Diese Forderung ergibt sich aus dem Artikel 67 a «Musikalische Bildung» der Bundesverfassung. Mit seinem Massnahmenpaket zur Integration durch musikalische Bildung, liefert der Verband Musikschulen Schweiz einen Ansatz, um ihr nachzukommen. Als Folgeprojekt des Leitfadens hat der VMS eine Infokarte (siehe Beilage) entwickelt, mit der Sozialämter von Gemeinden und Städten, Beratungsstellen für Migrant*innen, aber auch Partner wie die Volksschule in die Sensibilisierungsarbeit einbezogen werden, indem sie Kinder und Jugendliche sowie Erziehungsberechtigte gezielt auf die Angebote der Schweizer Musikschulen aufmerksam machen. Die Karte dient als Eintrittspforte und verweist via QR-Code oder via URL auf eine Unterseite der VMS-Website, wo sich in verschiedenen Landessprachen Informationen finden, die Hilfestellungen für den Zugang zur musikalischen Bildung in einer Musikschule bieten und dazu anregen, mit einer VMS-Musikschule in der Umgebung in Kontakt zu treten. Informationen: Musik macht glücklich Andreas Weidmann

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