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Berufliche Vorsorge – früh genug an später denken

Die Lohnabrechnung ist da! Gerade jüngere Mitarbeitende legen das Dokument nach einem kurzen Blick auf den Nettolohn nicht selten beiseite. Das ist nachvollziehbar: Wer am Anfang seines Berufslebens steht, denkt eher an Ferien, Wohnungseinrichtung oder Familiengründung als an die Pensionierung in 40 oder mehr Jahren. Genau deshalb lohnt es sich, das Thema früh anzusprechen: «Wer sich erst kurz vor der Pensionierung mit seiner beruflichen Vorsorge auseinandersetzt, verpasst möglicherweise die Chance, ein solides Altersguthaben aufzubauen», erklärt Franziska Gäggeler, Leiterin Vorsorge der Pensionskasse Previs Vorsorge. Deshalb gilt: Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto besser. «Der grösste Hebel liegt im langfristigen Sparen», sagt Franziska Gäggeler und ergänzt: «Je höher die Sparbeiträge sind, desto höher ist später das Alterskapital.» Der Aufbau der Altersvorsorge wird zusätzlich durch den Zinseszinseffekt gefördert, wie das folgende Beispiel zeigt: Wer mit 30 Jahren ein Altersguthaben von 20 000 Franken besitzt, erhält bei einer Verzinsung von 2 % im nächsten Jahr 400 Franken Zins gutgeschrieben. Ein Jahr später werden die Zinsen bereits auf 20 400 Franken berechnet. Über Jahrzehnte entsteht so ein zusätzlicher Vermögenseffekt, der oft unterschätzt wird. Das bedeutet: Nicht nur ein guter Vorsorgeplan bzw. die Beitragshöhe zählt, sondern auch die Dauer, während der das Geld «arbeiten» kann. Viele Gemeinden verfügen bereits über gut ausgebaute Vorsorgelösungen. Dennoch lohnt sich eine regelmässige Überprüfung der Vorsorgepläne, um die finanzielle Absicherung der Mitarbeitenden zu gewährleisten bzw. sogar zu verbessern. Verschiedene Pensionskassen bieten beispielsweise ein «frühes» Sparen ab Alter 20 oder Wahlpläne, bei denen Mitarbeitende freiwillig höhere Sparbeiträge leisten und dadurch ihr Altersguthaben zusätzlich erhöhen können. Oder Gemeinden als Arbeitgebende nutzen die Möglichkeit, den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anzupassen und so das Sparpotenzial für die Mitarbeitenden zu vergrössern. Die Ansprechperson bei der Pensionskasse hilft bei Fragen weiter. Nicht zuletzt zählen vorteilhafte Vorsorgelösungen zur Arbeitgebendenattraktivität – ein nicht zu unterschätzender Faktor in Zeiten des Fachkräftemangels. «Wer gute Mitarbeitende halten und gewinnen will, sollte auch die Vorsorge als Bestandteil eines attraktiven Gesamtpakets betrachten», sagt Franziska Gäggeler. Zudem bietet die berufliche Vorsorge eine finanzielle Absicherung bei Invalidität und Tod. «Der grösste Hebel für den Aufbau des Altersguthabens liegt im langfristigen Sparen.» Franziska Gäggeler, Leiterin Vorsorge, Previs Vorsorge Gerade jüngere Mitarbeitende legen grossen Wert auf Work-Life-Balance. Teilzeitmodelle sind deshalb weitverbreitet. Was viele unterschätzen: Ein tieferes Pensum bedeutet nicht nur weniger Lohn, sondern auch weniger Alterskapital. Vorsorgelücken werden oft erst viele Jahre später sichtbar. Wer länger Teilzeit arbeitet, sollte deshalb die eigene Situation regelmässig prüfen. Nebst Teilzeitarbeit können auch Erwerbsunterbrüche, etwa wegen Kinderbetreuung, Weiterbildung oder Auslandsaufenthalt, zu Vorsorgelücken führen. Nicht alle lassen sich vermeiden, oft aber lassen sie sich reduzieren. Dazu folgende Tipps: Onlineportal der Pensionskasse nutzen und die eigene Situation verstehen Prüfen, ob freiwilliges Zusatzsparen möglich ist (Wahlpläne) Einkäufe (Einlagen) in die Pensionskasse evaluieren Säule 3a (private Vorsorge) nutzen Vorsorgefragen innerhalb der Partnerschaft besprechen (zum Beispiel Ausgleich bei unterschiedlichen Pensen) «Das Thema nicht aufschieben!», empfiehlt Vorsorgeexpertin Franziska Gäggeler abschliessend. «Die Vorsorge entsteht nicht erst kurz vor der Pensionierung, sondern während des gesamten Berufslebens.» Denn die entscheidenden Weichen für die finanzielle Sicherheit im Alter werden oft viel früher gestellt, als viele denken. Kaspar Abplanalp

«Eine attraktive berufliche Vorsorge ist für Gemeinden zentral»

Am Sitz der Previs Vorsorge im Berner Länggassquartier liegt die Zeitschrift «Schweizer Gemeinde» im Empfangsbereich prominent auf. Sie steht symbolisch für eine lange und enge Verbindung: Bereits im Jahr 1988 gründete der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) die Comunitas Vorsorgestiftung, die 2017 mit der Previs fusioniert hat. Seither besteht die Comunitas als eigenständiges Vorsorgewerk unter dem Dach der Previs – und die Stiftung und der Gemeindeverband pflegen eine aktive Partnerschaft. Über diese und über die zweite Säule haben wir mit SGV-Direktorin Claudia Kratochvil-Hametner gesprochen. Claudia Kratochvil-Hametner: Für die Gemeinden ist eine gute berufliche Vorsorge zentral. Denn als Arbeitgeberinnen sind sie gesetzlich verpflichtet, selbst eine berufliche Vorsorge zu führen oder sich einer Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Die berufliche Vorsorge ist ein wichtiger Teil der sozialen Absicherung der Mitarbeitenden. Der Fachkräftemangel ist für viele Gemeinden ein Problem. Mit der beruflichen Vorsorge haben Gemeinden eine Stellschraube, um sich als attraktive Arbeitgeberinnen zu positionieren. Eine fortschrittliche berufliche Vorsorge kann also ein Argument sein, geeignete Fachkräfte zu finden und diese auch zu halten. Die berufliche Vorsorge hat direkte Auswirkungen auf die Finanzplanung und die Organisation einer Gemeinde. Sie muss die Vorsorgebeiträge in ihren Finanzhaushalt einplanen. Sinkende Umwandlungssätze können zum Beispiel dazu führen, dass Gemeinden ihre Sparpläne optimieren, mit entsprechenden Konsequenzen für die Finanzplanung. Die berufliche Vorsorge ist relativ komplex. Für eine gute Planbarkeit und Umsetzung ist Konstanz deshalb umso wichtiger. Sie erwarten attraktive Leistungen für ihre Mitarbeitenden sowie eine reibungslose Kommunikation. Diese ist gerade für kleinere Gemeinden mit wenig Personalressourcen besonders wichtig. Gemeinden tragen als sozial verantwortungsbewusste Arbeitgeberinnen einen erheblichen Teil der Pensionskassenbeiträge, oft bis zu 60 Prozent. Für sie ist es deshalb besonders wichtig, dass sie bei einer Pensionskasse angeschlossen sind, die mit den grossen Herausforderungen in der zweiten Säule umzugehen weiss. Dazu zählen die steigende Lebenserwartung, die längere Rentenzahlungen zur Folge hat, volatile Finanzmärkte sowie der Reformstau, der zu Unsicherheiten führt. Wir pflegen mit der Previs eine langjährige und aktive Partnerschaft auf Augenhöhe. Ziel unserer Zusammenarbeit ist es, das Gemeindewesen und angegliederte Institutionen bei der beruflichen Vorsorge wirksam zu unterstützen. Gemeinsam können wir die Gemeinden für die Themen der beruflichen Vorsorge sensibilisieren und den Informations- und Wissenstransfer fördern, etwa mit Fachbeiträgen in dieser Publikation. Die Vorsorgeeinrichtungen bewegen sich in einem anspruchsvollen regulatorischen Umfeld. Wir stellen daher erfreut fest, dass die Previs solide aufgestellt ist, gerade auch punkto Deckungsgrad bei den Vorsorgewerken, in denen die Gemeinden angeschlossen sind. Und wir erleben die Kommunikation mit der Previs als kompetent, angenehm und unkompliziert. «Mit der Previs pflegen wir eine langjährige, aktive Partnerschaft auf Augenhöhe.» Claudia Kratochvil-Hametner, Direktorin SGV Die Previs ist mit den Vorsorgewerken Comunitas und Service Public im Gemeindewesen schweizweit fest verankert. Rund 600 Gemeinden und gemeindenahe Institutionen sind bei ihr versichert. «Der regelmässige Austausch mit dem SGV über Entwicklungen auf Gemeindeebene und in der beruflichen Vorsorge ist sehr wertvoll», betont Previs-Geschäftsführer Martin Friedli. «Die aktive Partnerschaft stärkt unser gemeinsames Engagement mit dem Ziel, Gemeinden und ihren Mitarbeitenden die passende Unterstützung für eine zeitgemässe Altersvorsorge zu bieten», sagt Friedli. Kaspar Abplanalp

Onlineportale punkten – auch in der beruflichen Vorsorge

Unser Alltag ist längst digital: Onlineshopping, E-Banking oder Onlinereservationen selbst für den Coiffeurtermin sind nicht mehr wegzudenken. Auch der Behördenkontakt wird digitaler: Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) unterstützt Gemeinden bei ihrem Engagement, Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Das entspricht einem verbreiteten Bedürfnis vieler Einwohnerinnen und Einwohner, mit der Verwaltung online in Kontakt treten zu können, beispielsweise um eine Adressänderung vorzunehmen. Zugleich unterstützen digitale Prozesse auch die Verwaltungsmitarbeitenden bei ihrer Tätigkeit. Auch immer mehr Pensionskassen arbeiten mit Verwaltungssystemen, die über Onlineportale verfügen. Diese bieten gerade auch den Versicherten einen einfachen, bequemen Zugang zum vielseitigen Thema berufliche Vorsorge – auch nach Feierabend oder am Wochenende. Die Pluspunkte sind zahlreich: Versicherte können zum Beispiel jederzeit ihren Vorsorgeausweis für einen allgemeinen Überblick über die Vorsorgesituation abrufen. Weiter können sie die Situation bei Pensionierung oder Teilpensionierung durchspielen oder Einkäufe in die Pensionskasse simulieren und beantragen. Onlineportale machen es zudem möglich, die Finanzierung von Wohneigentum zu berechnen, rasch auf Formulare, Merkblätter und Reglemente zuzugreifen, wichtige Informationen direkt im Portal zugestellt zu erhalten und bequem mit dem zuständigen Beratungsteam Kontakt aufzunehmen. Die Previs Vorsorge bietet ihren Versicherten mit PrevisConnect ebenfalls ein modernes Onlineportal. Laut Stefan Ernst, Leiter Kunden und Kommunikation und stellvertretender Geschäftsführer der Previs, sind die Erfahrungen positiv: «Die Pluspunkte für die Versicherten können auch die Personalabteilung einer Gemeinde spürbar entlasten. Denn wenn die Mitarbeitenden dank umfassender Onlineservices einen besseren Überblick in der beruflichen Vorsorge haben, ergeben sich auch weniger Fragen und damit weniger Unterstützungsaufwand bei den Arbeitgebenden. Es liegt also auch in ihrem Interesse, wenn sie ihre Angestellten motivieren, das Onlineportal aktiv zu nutzen.» Michael Müller, Digitalisierungsexperte im Finanz- und Vorsorgebereich und Partner der acrea AG, sieht den Nutzen von Onlineportalen bei Pensionskassen insbesondere in der erhöhten Transparenz und der Möglichkeit für Versicherte, einfache Anliegen flexibel und eigenverantwortlich zu bearbeiten. In den Augen des Experten bleibt die Nutzung solcher Portale jedoch eine Herausforderung: «Bei vielen Pensionskassen registrieren sich längst nicht alle Versicherten, und die aktive Nutzung ist oft relativ zurückhaltend», stellt Michael Müller fest. «Umso wichtiger sind niederschwellige Zugänge – künftig etwa via E-ID – sowie eine klare, aktivierende Kommunikation.» Onlineportale von Pensionskassen ersetzen in den Augen von Digitalisierungsexperte Müller den persönlichen Beratungskontakt nicht – «gerade bei komplexen Themen mit steuerlichen, familiären oder lebensphasenbezogenen Fragestellungen». Ein grosses Plus sieht er darin, dass digitale Portale einen niedrigschwelligen Zugang schaffen und ein möglicher erster Schritt sein können, sich mit der eigenen Vorsorge auseinanderzusetzen. Ausserdem werden Onlineportale von digitalaffinen Versicherten heute ganz selbstverständlich erwartet. «Onlineportale bieten persönliche Einblicke und können den Anstoss zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der eigenen Vorsorge geben.» Michael Müller, acrea AG, Digitalisierungsexperte im Finanz- und Vorsorgebereich Kaspar Abplanalp

Gesundheit im Betrieb: Schon kleine Schritte können Wirkung zeigen

Wer in einem gesunden Umfeld arbeitet, profitiert nicht nur vom persönlichen Wohlbefinden, sondern stärkt damit auch das ganze Team: Denn je weniger krankheitsbedingte Ausfälle dieses auffangen muss, desto produktiver ist es – und mit ihm der ganze Betrieb. Sind alle fit, trägt das auch zu einem positiven Arbeitsklima bei. Ein gesundheitsbewusster Betrieb ist zudem attraktiv, um die bestehenden Mitarbeitenden zu binden und neue Arbeitskräfte zu gewinnen. Das ist gerade in Zeiten des Fachkräftemangels, von dem auch die Gemeinden betroffen sind, ein gewichtiger Faktor. Gesunde Arbeitssituationen lindern zudem den Kostendruck: Ohne Absenzen sind keine teuren Vertretungen nötig, und je geringer die Schäden wegen Arbeitsunfähigkeit, desto tiefer die Risikokosten, die Krankentaggeldversicherer und Pensionskassen einkalkulieren müssen. Die Herausforderungen sind und bleiben aber gross: Die aktuellen Entwicklungen und Prognosen zu Arbeitsunfähigkeiten und Invaliditätsfällen – vermehrt aufgrund von psychischen Krankheiten – deuten darauf hin, dass die Kosten aller Akteure in diesem Bereich, das heisst auch bei den Pensionskassen, steigen werden. Mit diesen Herausforderungen befasst sich Stefan Kessler, Experte für betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), der Unternehmen zum Thema Arbeit und Gesundheit berät. «Steigende Absenzenzahlen, hohe Krankentaggeldkosten und Pensionskassenbeiträge sowie weitere negative Einflüsse auf den Betrieb sind leider vielerorts ein Thema», so seine Beobachtung. Zugleich stellt er im Gesamtbild seiner Tätigkeit auch einen erfreulichen Trend fest: «Gegenüber der Situation vor vier, fünf Jahren ist das Thema betriebliches Gesundheitsmanagement wesentlich präsenter geworden», sagt Kessler. «Betriebliches Gesundheitsmanagement muss nicht teuer sein. Schon kleine Schritte können Wirkung zeigen.» Stefan Kessler, BGM-Experte, continget.ch BGM umfasst alle systematisch getroffenen Massnahmen, welche die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden positiv beeinflussen. Dazu zählen beispielsweise familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, eine gesundheitsfördernde Führungskultur oder die Motivation der Mitarbeitenden zu eigenverantwortlichem gesundem Verhalten, gegebenenfalls unterstützt durch entsprechende Angebote. Einen fixen Massnahmenkatalog oder Patentrezepte gibt es jedoch nicht. «Für gute Lösungen müssen die spezifischen Verhältnisse im Unternehmen berücksichtigt werden», erklärt BGM-Experte Stefan Kessler. Aus Erfahrung weiss er: «Je nach Kultur, Branche, Geschäftsgang und aktuellen Schwerpunktthemen kann eine Massnahme in einem Betrieb perfekt passen, in einem andern jedoch völlig fehl am Platz sein.» Sich für Gesundheit am Arbeitsplatz zu engagieren, kostet Zeit und Geld – so lautet ein oft gehörtes Vorurteil. Lohnt sich denn ein BGM für Betriebe und Organisationen überhaupt? Experte Stefan Kessler bejaht ganz klar: «Betrieb und Belegschaft profitieren doppelt: nämlich menschlich und finanziell. Und er ergänzt: «BGM muss nicht teuer sein, schon kleine Schritte können Wirkung zeigen.» Kessler empfiehlt Betrieben und Gemeinden deshalb, das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz unkompliziert anzupacken. Idealerweise geschieht dies laut Stefan Kessler mit einem Auftrag aus dem Gemeinderat, dem operativen Management oder bei gemeindenahen Institutionen und Betrieben aus der Geschäftsleitung, dem Verwaltungsrat oder dem Vereinsvorstand, denn: «Arbeitsfähigkeit und Gesundheit haben eine strategische Verankerung verdient!» Weitere Informationen: previs.ch/gesund@work Kaspar Abplanalp

Bei Arbeitsunfähigkeit rasch handeln: So gelingt die Rückkehr an den Arbeitsplatz

Wer wegen Krankheit oder Unfall längere Zeit nicht arbeiten kann, muss persönlich mit einer herausfordernden Situation klarkommen. Oft ist sie von Unsicherheit geprägt. Nebst medizinischen und versicherungstechnischen Aspekten beschäftigt Betroffene eine Frage zentral: Kann ich wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkehren? Und falls ja, wann und in welcher Form? Der Zeitfaktor spielt dabei eine grosse Rolle. Damit eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gelingen kann und sich eine allfällige Invalidität vermeiden lässt, ist rasches Aktivwerden wichtig. Denn Studien zeigen: Eine längere Absenz vom Arbeitsplatz verkleinert die Chance, die Arbeit wieder aufnehmen zu können. Die Wahrscheinlichkeit liegt sechs Monate nach einem Ausfall bereits unter 50 Prozent. Ein weiteres halbes Jahr später fällt sie sogar unter 20 Prozent. «Je früher man eine Arbeitsunfähigkeit meldet, desto eher können für betroffene Angestellte wirksame Unterstützungsmassnahmen greifen», betont Regina Knöpfel, CEO der PK Rück AG, einer etablierten Rückversicherin von Pensionskassen in der Schweiz. Arbeitgebende müssen den Ausfall von Mitarbeitenden im ersten Monat nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Krankentaggeld- oder der Unfallversicherung sowie der Pensionskasse melden. Schliesslich muss spätestens sechs Monate nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine Meldung auch an die Invalidenversicherung gehen. «Je früher man eine Arbeitsunfähigkeit meldet, desto eher können Unterstützungsmassnahmen greifen.» Regina Knöpfel, CEO PK Rück AG Ein bewährtes Instrument, um arbeitsunfähige Personen bei der Rückkehr an die Arbeitsstelle zu unterstützen, ist das sogenannte Case Management (CM), das Betroffenen auf freiwilliger Basis angeboten wird. Dabei koordiniert eine Case Managerin oder ein Case Manager mit breitem medizinischem, arbeits- und versicherungsrechtlichem Fachwissen das Zusammenwirken von arbeitsunfähiger Person, Arbeitgebenden, Krankentaggeld- oder Unfallversicherung, Ärztinnen und Ärzten, Pensionskasse sowie IV-Stelle. Oberstes Ziel des CM ist es, dass die betroffene Person möglichst rasch wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren kann, dies aber nicht unkontrolliert; das CM soll für Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Komplexität verringern, sie von bestimmten Aufgaben entlasten und die geeigneten Schritte definieren. Ein CM ist immer dann sinnvoll, wenn die Aussichten auf eine Wiedereingliederung Erfolg versprechend sind. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz entlastet nicht nur das Team, sondern wirkt sich auch positiv auf die Kosten aus: Wenn sich Arbeitsunfähigkeiten und IV-Fälle vermeiden lassen, lindert dies den Druck auf die Risikoprämien der Pensionskasse und der Krankentaggeldversicherung, die Arbeitgebende und Versicherte zu bezahlen haben. Auch wenn noch keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, ist es für Arbeitgebende sinnvoll, frühzeitig aktiv zu werden und sich bei Bedarf über den Umgang bei einer herausfordernden Personalsituation beraten zu lassen. Das kann etwa bei mehreren kleineren Absenzen der gleichen Person der Fall sein oder bei Warnsignalen im Team wie Stress, Burnout, Sucht, Depression, Mobbing. Ziel ist es immer, das Risiko einer langen Arbeitsunfähigkeit – und damit auch die Gefahr einer Invalidität – zu verkleinern. Führungs- und Personalverantwortlichen stehen heute niederschwellige Beratungsangebote oder Hotlines zur Verfügung. Für Arbeitgebende bieten auch die Netzwerkplattform compasso.ch sowie gesundheitsfoerderung.ch hilfreiche Informationen. Kaspar Abplanalp

Gesundheit am Arbeitsplatz zahlt sich mehrfach aus

Kennen Sie die Situation? Fällt jemand im Team krankheitsbedingt aus, steigt automatisch die Aufgabenlast bei den übrigen Kolleginnen und Kollegen. Das kann Unzufriedenheit und Stress verursachen. Und Abwesenheiten führen zu Folgekosten: Neben direkten Lohnkosten schlagen indirekte Kosten für organisatorische Aufwände oder für externe Arbeitskräfte zu Buche. Zudem steigt mit einer Arbeitsunfähigkeit auch das Risiko einer Invalidität. Das wiederum wirkt sich auf die Risikokosten aus, mit denen Krankentaggeldversicherer und Pensionskassen kalkulieren müssen; denn je grösser die Schäden wegen Arbeitsunfähigkeit, desto höher der Druck auf die Risikoprämien. Es liegt deshalb im Interesse der Betroffenen und des Betriebs, Krankheitsfälle möglichst zu vermeiden. Denn die Mitarbeitenden sind das wertvollste Gut einer Organisation. Verschiedene Faktoren machen eine gesunde Arbeitsumgebung aus. Dazu zählen zeitgemässe, familienfreundliche Arbeitsmodelle ebenso wie eine gesundheitsfördernde Führungs- und Unternehmenskultur oder die Befähigung und Motivation der Mitarbeitenden zu eigenverantwortlichem gesundem Verhalten. Ein systematisches, auf die Organisation abgestimmtes betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) trägt wirksam dazu bei, das Wohlbefinden der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz und deren Leistungsfähigkeit zu fördern. Studien belegen: Mit der Einführung von präventiven Massnahmen lassen sich Krankheitsabsenzen und Kosten senken. Gute Rahmenbedingungen für die Gesundheit im Betrieb wirken sich positiv auf die Mitarbeitenden aus – und gesunde Organisationen haben nach innen und nach aussen eine entsprechende Anziehungskraft: Die Bindung der Mitarbeitenden wächst, und es gelingt einfacher, neue Angestellte zu gewinnen, kurz: Die Arbeitgebendenattraktivität steigt. Das ist in Zeiten des Fachkräftemangels auch für Gemeindeverwaltungen von besonderer Bedeutung. Aufschluss kann eine Analyse der Ressourcen und Belastungen der Mitarbeitenden geben. Gesundheitsförderung Schweiz, eine von Kantonen und Versicherern getragene Stiftung mit gesetzlichem Auftrag zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten, stellt dafür verschiedene Instrumente zur Verfügung. Beispielsweise Job-Stress-Analysis, ein wissenschaftlich abgestütztes, praxiserprobtes Onlinetool . Informationen: previs.ch/gesund@work https://gesundheitsfoerderung.ch/betriebliches-gesundheitsmanagement/bgm-services/job-stress-analysis Kaspar Abplanalp

Gute Vorsorgelösungen: für Gemeinden wichtiger denn je

Wohl kein Zufall: An seiner diesjährigen Generalversammlung wählte der Schweizerische Gemeindeverband als Fokusthema den Fachkräftemangel. Diesen bekommen auch die Gemeinden zu spüren. Gute Vorsorgeleistungen für die Angestellten können helfen, das Problem zu entschärfen. Was heisst das konkret? Nachfrage bei Stefan Hügli, Leiter Beratung & Verkauf der Previs Vorsorge. Die Pensionskassenlösung ist ein wichtiger Teil des Lohn- und Sozialleistungspakets, das Gemeinden ihren Mitarbeitenden bieten. Die Vorsorgeleistungen können gerade bei erfahreneren und gut verdienenden Angestellten einen grossen Einfluss auf die Stellenwahl haben. Gemeinden mit attraktiven Vorsorgelösungen können damit auf dem Personalmarkt punkten – und auch bestehende Mitarbeitende eher behalten. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Gemeinden für ihre Mitarbeitenden gut ausgebaute Vorsorgepläne einsetzen. Die Vorsorgelösungen müssen jedoch mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten und beispielsweise Antworten auf Teilzeitarbeit oder die Bedürfnisse berufstätiger Frauen geben. In erster Linie sind es die klassischen Elemente Alters- und Risikoleistungen, die im Vorsorgeplan geregelt sind. Gut zu wissen: Arbeitgebende können die Mitarbeitenden nach objektiven Kriterien wie Lohn, Hierarchiestufe, Funktion oder Alter in verschiedene Kategorien einteilen und so den Kreis definieren, für den ein bestimmter Vorsorgeplan gelten soll. Weiter gehört zu einer zeitgemässen Vorsorgelösung die Versicherung von Lohnbestandteilen über das Obligatorium hinaus. Zunehmend wichtiger werden auch tiefere Eintrittsschwellen oder Wahlpläne, die den Versicherten das individuelle Zusatzsparen ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit, den Angestellten pro Mitarbeitendenkategorie bis zu drei verschiedene Wahlpläne anzubieten. So können Versicherte zum Beispiel neben einer Standardvariante auch eine Variante mit verminderten und eine mit erhöhten persönlichen Sparbeiträgen wählen. Wer monatlich mehr einzahlt, erhöht damit sein Vorsorgekapital für das Alter. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, bei jedem Wahlplan gleich hohe Beiträge zu bezahlen, damit niemand bevorzugt oder benachteiligt wird, unabhängig vom gewählten Plan. «Die Vorsorgelösungen müssen mit den gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt halten und beispielsweise Antworten auf Teilzeitarbeit geben.» Stefan Hügli, Leiter Beratung & Verkauf, Previs Vorsorge Die erwähnte Versicherung des Lohns im Überobligatorium verbessert die Altersrente der Versicherten. Zudem: Wer als Arbeitgebende/r die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge senkt, ermöglicht Angestellten mit tieferen Löhnen den Zugang zur beruflichen Vorsorge. Zusätzlich kommt eine Verkleinerung des Koordinationsabzugs gerade Mitarbeitenden mit Teilzeitpensen zugute, da ihr versicherter Lohn dadurch steigt. Schliesslich sind gute Leistungen bei Invalidität wichtig, und wer verheiratet ist und allenfalls Kinder hat, möchte den/die Ehe- oder Lebenspartner/in und die Kinder im Fall des eigenen verfrühten Ablebens gut versorgt wissen. In dieser Situation sind adäquate Ehegatten- oder Lebenspartner/innen- sowie Kinderrenten hilfreich. Ja. Dazu zählt beispielsweise eine für die Arbeitnehmenden vorteilhafte Beitragsaufteilung: Arbeitgebende müssen laut Gesetz mindestens 50 Prozent der Pensionskassenbeiträge bezahlen. Wenn sie mehr als die Hälfte übernehmen, steigt damit der Nettolohn der Angestellten. Oder die Sparbeiträge werden höher definiert als gesetzlich vorgesehen. Das führt zu einem höheren Altersguthaben. Relevant ist die Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten. Über 40 Beitragsjahre betrachtet, hat die jährliche Verzinsung (inklusive Zinseszinsen) für den Kapitalaufbau einen grossen Effekt, der sich im Übrigen auch auf die persönlichen Einkäufe positiv auswirkt. Ins Gewicht fällt auch der Umwandlungssatz, mit dem aus dem Altersguthaben die jährliche Altersrente berechnet wird. Viele Pensionskassen haben Senkungen des Umwandlungssatzes eingeleitet. Dies, weil das Altersguthaben immer länger ausreichen muss. Welchen Einfluss die wieder ansteigenden Zinsen auf die künftigen Umwandlungssätze haben werden, wird sich zeigen. Es lohnt sich sicher, von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob der Vorsorgeplan, den man als Gemeinde anbietet, den heutigen Bedürfnissen der Arbeitnehmenden entspricht und für bestehende und potenzielle neue Mitarbeitende im harten Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv ist. Kaspar Abplanalp

Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge

Immer wieder sorgt er für Gesprächsstoff – der Umwandlungssatz. Kein Wunder, denn er bestimmt, zu welchem Prozentsatz das in der zweiten Säule angesparte Altersguthaben bei der Pensionierung in die jährliche Altersrente umgerechnet wird. Die Höhe des Umwandlungssatzes ist von zwei Faktoren abhängig: von der erwarteten Dauer des Rentenbezugs sowie vom erwarteten Ertrag auf dem Rentenkapital, das noch nicht für die Auszahlung benötigt worden ist. Mit anderen Worten: Ausschlaggebend sind die Lebenserwartung und die Entwicklung der Anlagemärkte. Die statistische Lebenserwartung steigt zwar in letzter Zeit etwas weniger stark, aber immer noch kontinuierlich an. Ein heute 65-jähriger Mann wird durchschnittlich 85,4 Jahre alt, eine 65-jährige Frau 87,2 Jahre. Das entspricht einem Anstieg der Lebenserwartung in den letzten fünf Jahren um sieben Monate für Männer und drei Monate für Frauen. Wir greifen an dieser Stelle etwas vor und ordnen ein: Dem aktuell gültigen BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent liegt die Annahme zugrunde, dass die Lebenserwartung bei Rentenantritt, das heisst mit 65 Jahren, ca. 15 Jahre beträgt. Die Dauer der Rentenauszahlung wird also länger. Verschärfend kommt hinzu: Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer gehen in wachsender Zahl in Pension, es müssen also mehr Renten finanziert werden. Zugleich sind die Renditeerwartungen an den Anlagemärkten – auch für das Rentenkapital – gedämpft. Das Zinsniveau dürfte anhaltend tief bleiben, trotz möglichen kurzfristigen Anstiegen. Pensionskassen sind aus Risikoüberlegungen verpflichtet, die Vorsorgegelder breit gefächert anzulegen. Deshalb müssen sie beispielsweise einen gewissen Anteil an Obligationen halten, die zurzeit keine oder nur geringe Renditen abwerfen. Fazit: Um die – immer länger – auszubezahlenden Renten sichern zu können, kommen Pensionskassen nicht darum herum, den Umwandlungssatz zu senken. Durch die Senkung des Umwandlungssatzes wird das Altersguthaben in tiefere Rentenleistungen umgerechnet. Ein Beispiel: Mit einem Altersguthaben von 100 000 Franken und einem BVG-Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent beträgt die jährliche Altersrente 6800 Franken. Kommt – bei gleichem Kapital – ein Umwandlungssatz von 6,0 Prozent zur Anwendung, sinkt die jährliche Altersrente auf 6000 Franken. Der BVG-Mindestumwandlungssatz beträgt, wie erwähnt, 6,8 Prozent. Dieser bezieht sich jedoch nur auf den obligatorischen (gesetzlichen) Teil des Altersguthabens. Viele Versicherte verfügen aber darüber hinaus über weiteres Altersguthaben bei der Pensionskasse. Diese kann den Umwandlungssatz für den überobligatorischen Teil frei bestimmen. Statt zwei separate Umwandlungssätze – für den obligatorischen und den überobligatorischen Teil – zu definieren, können Pensionskassen einen sogenannt umhüllenden Umwandlungssatz für das gesamte Altersguthaben festlegen. Dieser ist grundsätzlich tiefer als der gesetzliche Umwandlungssatz; es ist generell festzustellen, dass die umhüllenden Umwandlungssätze von autonomen und teilautonomen Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen für die kommenden Jahre in Richtung 5,0 Prozent tendieren. Der gesetzliche Umwandlungssatz bleibt aber für das obligatorische Altersguthaben garantiert. Als das Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) im Jahr 1985 in Kraft trat, lag der gesetzliche Umwandlungssatz bei 7,2 Prozent. Wegen der steigenden Lebenserwartung und der tiefen Zinsen wurde er zwischen 2006 und 2014 schrittweise auf 6,8 Prozent gesenkt. Im Rahmen der jüngsten BVG-Revision ist eine Senkung auf 6,0 Prozent vorgesehen. Der geltende gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8 Prozent liegt rechnerisch seit Langem deutlich zu hoch – Pensionskassen müssten dafür dauerhaft Renditen von mehr als 4,5 Prozent erwirtschaften, was unrealistisch ist. In Zukunft müsste der gesetzliche Umwandlungssatz eigentlich tiefer als die vorgesehenen 6,0 Prozent angesetzt werden. Viele Pensionskassen haben ihre umhüllenden und überobligatorischen Umwandlungssätze in den letzten Jahren bereits spürbar gesenkt. Sinkt der Umwandlungssatz, reduziert sich wie beschrieben die Höhe der Altersrente. Verschiedene Kompensationsmassnahmen können dazu beitragen, diese Reduktion abzufedern. Gemeinden gelten als attraktive Arbeitgeber. Sie sind aber gefordert, diese Stellung zu behaupten; so macht sich etwa der Fachkräftemangel auch in der öffentlichen Verwaltung bemerkbar, es ist schwieriger geworden, qualifizierte Mitarbeitende zu finden ( vgl. Schweizer Gemeinde, Ausgabe März 2022 ). Gemeinden bieten in der Regel eine hohe Arbeitsplatzsicherheit, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Gehaltsniveau. In diesem Zusammenhang haben sie auch die Möglichkeit, die Altersvorsorge ihrer Arbeitnehmer vorteilhaft auszugestalten, etwa indem sie Renteneinbussen infolge des gesunkenen Umwandlungssatzes abfedern helfen. Möglichkeiten zur Erhöhung des Altersguthabens bieten beispielsweise bessere Sparpläne, Wahlpläne mit freiwilligen Sparmöglichkeiten für die Versicherten oder der Verzicht auf den Koordinationsabzug (Sparbeiträge auf dem vollen AHV-Lohn), womit die Senkung des Umwandlungssatzes – zumindest teilweise – ausfinanziert werden kann. Mit einer freiwilligen Einzahlung auf das individuelle Vorsorgekonto lässt sich das eigene Altersguthaben verbessern. Dieser sogenannte Einkauf, der aus dem Privatvermögen finanziert sein muss, ist auch steuerlich interessant. Um das Kapital für das Alter zu erhöhen, lohnt es sich zudem, in die private Vorsorge zu investieren, das heisst, in die Säule 3a einzuzahlen. Diese Einlagen lassen sich ebenfalls von den Steuern abziehen. Nicht betroffen von sinkenden Umwandlungssätzen sind Versicherte, die ihr Altersguthaben – statt einer Rente – ganz oder teilweise als Kapital beziehen wollen. Bei einer vorzeitigen Pensionierung ist zudem sorgfältig zu prüfen, wie sich – nebst der Einkommenseinbusse – die entsprechend tiefer ausfallenden Sparbeiträge und Zinserträge sowie die noch zu leistenden Beiträge in die erste Säule (AHV) auswirken. Da die Altersrente bei einer vorzeitigen Pensionierung zudem während einer längeren Dauer ausbezahlt werden muss, gilt in der Regel ein noch einmal tieferer Umwandlungssatz. Leistungseinbussen, die durch eine Senkung des Umwandlungssatzes entstehen, können Pensionskassen beispielsweise – immer unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben – durch eine höhere Verzinsung der Altersguthaben abmildern. Denkbar sind zudem ausserordentliche Einlagen für die Versicherten. Kaspar Abplanalp

Altersvorsorge: Gerade Frauen sollten früh aktiv werden

Eine nicht seltene Situation: Kommt ein Kind zur Welt und arbeitet der Mann mit hohem Pensum weiter, unterbricht die Frau ihre Arbeitstätigkeit für Monate oder Jahre. Entsprechend fehlen ihr in dieser Zeit nebst dem Lohn auch Beiträge für die berufliche Vorsorge; denn nur wer entlöhnte Arbeit leistet, kann bei einer Pensionskasse mit Einzahlungen für das Alter vorsorgen. In der Schweiz sind besonders Frauen von Vorsorgelücken – und damit von tieferen Altersrenten – betroffen. Laut einer Studie des Bundes erhielten Frauen 2016 in der Schweiz durchschnittlich 37 Prozent weniger Rente als Männer. In der AHV lag das Rentengefälle bei nur rund 3 Prozent, was auf die in der 1. Säule vorgesehenen Kompensationsmassnahmen zurückzuführen ist. In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) betrug die Rentendifferenz zwischen Frau und Mann – der sogenannte Gender Pension Gap – hingegen über 60 Prozent. Hauptgrund sind die unterschiedlichen Erwerbsbiografien. Frauen können während ihres Erwerbslebens oft weniger für die berufliche Vorsorge ansparen als Männer. Entsprechend steigt für sie das Armutsrisiko im Alter. Nebst dem Erwerbsunterbruch birgt auch die Teilzeitarbeit Vorsorgerisiken. Denn um bei einer Pensionskasse versichert zu sein, ist ein Jahreslohn von mindestens 21'510 Franken notwendig. Je nach Pensum und Lohn gelingt es nicht, diese Eintrittsschwelle zu erreichen. Zudem kann der Koordinationsabzug bewirken, dass der versicherte Lohn relativ gering ausfällt, was später eine tiefere Rente bedeutet: Vom Bruttojahreslohn werden gesetzlich vorgesehen nämlich 25'095 Franken abgezogen, um den versicherten Lohn zu berechnen. Auch eine Scheidung oder Trennung kann sich nachteilig auf die Altersvorsorge der Frau auswirken, etwa wenn die Kinderbetreuung vorwiegend bei ihr liegt, und sie deshalb nicht oder nur Teilzeit arbeiten kann. Gleiches gilt bei der unentgeltlichen Pflege von Angehörigen, wenn diese zum Unterbruch oder zur Reduktion der Erwerbstätigkeit führt. Um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, in die Altersarmut abzurutschen, gilt es – unabhängig vom Geschlecht –, Vorsorgelücken zu vermeiden und Verbesserungsmöglichketen zu prüfen. Ein Gespräch mit Tanja Brunner, Abteilungsleiterin Gemeindeschreiberei der Einwohnergemeinde Spiez und Stiftungsrätin der Previs Vorsorge. Tanja Brunner: Es ist gerade bei erwerbstätigen Elternpaaren ein Thema. Sie haben beispielsweise mit der Herausforderung zu kämpfen, dass für sie bei Teilzeitarbeit oft der volle Koordinationsabzug zum Tragen kommt und damit der versicherte Lohn und die Rente reduziert werden. Oder je nachdem liegt bei Teilzeit die Eintrittsschwelle für die Pensionskasse zu hoch. Ganz grundsätzlich empfehle ich, sich eigenverantwortlich und möglichst frühzeitig Gedanken zur Altersvorsorge zu machen. Man kann nur Weichen stellen, wenn man noch die Möglichkeit dazu hat. Im Alter ist es oft zu spät, um Vorsorgelücken zu schliessen. Ganz zentral ist, dass man selber aktiv wird! Das Thema Vorsorge und allfällige Verbesserungsmöglichkeiten sollte man auch mit dem Arbeitgebenden besprechen können. Hat man beispielsweise zwei verschiedene Teilzeitstellen, lohnt es sich abzuklären, ob man sich über die Pensionskasse bei nur einem der beiden Arbeitgebenden versichern kann. Damit lässt sich vermeiden, dass der Koordinationsabzug zweimal zur Anwendung kommt. Oder das Zusammenrechnen der Löhne ermöglicht es überhaupt erst, die Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge zu überwinden. Und natürlich gilt es immer darauf zu achten, dass man wenn möglich auch für die private Vorsorge sparen kann. «Ganz grundsätzlich empfehle ich, sich eigenverantwortlich und möglichst frühzeitig Gedanken zur Altersvorsorge zu machen. Man kann nur Weichen stellen, wenn man noch die Möglichkeit dazu hat.» Tanja Brunner, Abteilungsleiterin Gemeindeschreiberei Einwohnergemeinde Spiez; Stiftungsrätin Previs Vorsorge In Zeiten des Fachkräftemangels sind attraktive Arbeitsbedingungen besonders wichtig – dazu zählt auch die berufliche Vorsorge. Aus meiner Sicht gibt es für Arbeitgebende verschiedene Ansätze. Beispielsweise können sie den Koordinationsabzug abhängig vom Anstellungsgrad ausgestalten. So handhabt es etwa meine Arbeitgeberin, die Einwohnergemeinde Spiez. Arbeitgebende können für gute Sparpläne sorgen oder die Eintrittsschwelle senken, auch wenn sie das natürlich ebenfalls etwas kostet. Wichtig scheinen mir zudem Arbeitsbedingungen, die mit Betreuungsaufgaben vereinbar sind. Dazu gehört zum Beispiel, dass auch in Kaderpositionen eine Teilzeitarbeit möglich ist – gerade auch für Männer, was mehr Spielraum gibt für Mütter, die arbeiten wollen. Und natürlich ist die Lohngleichheit von Mann und Frau zentral, um die berufliche Vorsorge von Frauen zu verbessern. Schliesslich haben Arbeitgebende immer die Möglichkeit, ihre Mitarbeitenden aktiv für die Altersvorsorge zu sensibilisieren. Dazu können Pensionskassen ebenfalls einen Beitrag leisten, indem sie den Arbeitgebenden die Bedeutung des Themas aufzeigen und sie unterstützen und beraten. Weitere Informationen sowie Tipps und Empfehlungen rund um das Thema Frauen und Vorsorge finden Sie unter www.previs.ch/frauen Kaspar Abplanalp

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