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Airbnb: Tourismusgemeinden erarbeiten Lösungsansätze

Fluch oder Segen? Regulieren oder laufen lassen? Diese Fragen stellen sich derzeit viele Gemeinden, wenn es um das Thema Airbnb geht. Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen erfreut sich auch in der Schweiz immer grösserer Beliebtheit. Längst finden sich die Angebote nicht mehr nur in den grösseren Städten, sondern auch in den Tourismusgemeinden im Alpenraum und auch in etlichen ländlichen Gemeinden. Während die grösseren Städte schon länger Erfahrungen sammeln konnten, stellt sich die Problematik in den Tourismusgemeinden erst so richtig, seit in den letzten Jahren die Wohnungsknappheit massiv zugenommen hat. Die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb ist ein zweischneidiges Schwert. Sie ist sehr erwünscht, wenn es darum geht, kalte Betten in Ferienwohnungen in warme Betten zu verwandeln oder die Auslastung in Hotelbetrieben zu erhöhen. Werden aber Erstwohnungen dauerhaft dem Wohnungsmarkt entzogen, so verschärft sich die Wohnungsnot. Weitere Probleme im Zusammenhang mit der kurzzeitigen Vermietung in Wohnquartieren sind etwa die häufigen Wechsel mit immer wieder anderen Gästen, die Lärmbelästigung und so weiter. Neben rein materiellen Problemen wie der Wohnungsknappheit kann die kurzzeitige Vermietung also auch soziale Konflikte schüren. Viele Gemeinden stellen sich deshalb aktuell die Frage, wie sie mit der kurzzeitigen Vermietung umgehen sollen. Dabei ist Airbnb oft nicht die einzige Ursache für die Wohnungsknappheit. Es lohnt sich deshalb, statt punktuell zu reagieren, in einem ersten Schritt kurz innezuhalten, eine Situationsanalyse vorzunehmen und zusammen mit den Akteuren vor Ort eine Wohnraumstrategie zu erarbeiten. Zeit gewinnen für ein derartiges strategisches Vorgehen kann man mit einer Planungszone, so wie es die beiden Berner Gemeinden Sigriswil und Wilderswil getan haben. Sie haben die Zeit von zwei Jahren genutzt, um sich möglichst umfassend mit der Fragestellung auseinanderzusetzen und alle möglichen Optionen zu prüfen. Darauf abgestützt hat die Stimmbevölkerung von Wilderswil am 26. September 2025 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 83,5 Prozent der neuen «Lex Airbnb» zugestimmt. In Wilderswil ist künftig im gesamten Gemeindegebiet die kurzzeitige Vermietung an weniger als fünf aufeinanderfolgenden Nächten untersagt. Ausnahmen gibt es beispielsweise für Einliegerwohnungen. Damit wird der kurzzeitigen Vermietung klar ein Riegel vorgeschoben. Die Gemeinde geht aber noch weiter. Beim Neubau und Umbau sowie auch bei der Umnutzung bestehender Gebäude gilt neu ein Erstwohnanteil von 70 Prozent. Die Vermietung eines Dachstockes ist so zwar noch möglich, es wird aber verhindert, dass ganze Gebäude zu Zweitwohnungen werden. Auch andere Gemeinden wie Unterseen (BE) setzen auf einen Mix von Massnahmen. Damit kann die Thematik umfassender angegangen werden als beispielsweise mit der sogenannten 90-Tage-Regel. Die 90-Tage-Regel wurde als eine der ersten Reaktionen auf die Ausbreitung von Plattformen wie Airbnb eingeführt. So setzen zum Beispiel Genf, die Waadt, das Tessin und die Stadt Luzern auf diese Regel. Die Vermietung an mehr als 90 Tagen ist demnach untersagt. Die Krux dabei: Wie kann die Einhaltung dieser Regel kontrolliert werden? Plattformen wie Airbnb wären in der Lage, die Wohnungen nach Erreichen der 90 Tage auf ihren Plattformen zu sperren. Doch kann so nicht verhindert werden, dass die Wohnungen dann einfach auf anderen Plattformen angeboten werden. Einige Kantone und Gemeinden haben deshalb zusätzlich eine Registrierungspflicht für die Wohnungsanbieter eingeführt. Doch auch in diesem Fall müssen Kontrollen durchgeführt werden. Oft geschieht das durch die Baupolizei mit Stichproben, oder man verlässt sich auf Meldungen aus der Nachbarschaft. Hier braucht es dringend eine nationale einheitliche Lösung. Im Zeitalter der Digitalisierung müsste das möglich sein. Die genannten Beispiele zeigen: Lösungsansätze für den Umgang mit Plattformen wie Airbnb gibt es schon in mehreren Gemeinden. Die Gemeinden können sich von den verschiedenen Modellen inspirieren lassen. Letztlich muss aber jede Gemeinde für sich entscheiden, welche Massnahmen sie ergreifen will. Thomas Egger

Berggemeinden kämpfen gegen Wohnungsnot

Die Walliser Berggemeinden Saint-Martin und Val de Bagnes stehen vor grossen Herausforderungen: Bevölkerungsrückgang, Wohnungsmangel und hohe Immobilienpreise. Saint-Martin reagierte 2017 mit der «Maison des Générations», einem Mehrzweckgebäude mit Schule, Kita und zehn günstigen Wohnungen. Das Projekt stoppte die Abwanderung und steigerte die Einwohnerzahl. Val de Bagnes, wo sich die Tourismusdestination Verbier befindet, plant mit dem 200-Millionen-Projekt «Curala» die Schaffung von Wohnungen und touristischer Infrastruktur. Zusätzlich entsteht eine Stiftung für bezahlbaren Wohnraum. Beide Gemeinden setzen auf die Sanierung älterer Gebäude und den Einbezug der Bevölkerung. Der Austausch mit anderen Regionen hilft beim Entwickeln nachhaltiger Lösungen. «Die Schule hat eine Schlüsselrolle gespielt, sie ist ein grosser Vorteil für junge Familien.» Gaëtan Rossier, Gemeindepräsident Saint-Martin Julia Rippstein

Gegen Wohnungsknappheit in den Gemeinden

Klar ist: Die Schaffung von genügend angemessenem Wohnraum zu fairen Preisen und am richtigen Ort ist eine grosse Herausforderung. Diese komplexe Aufgabe kann niemand allein lösen. Notwendig ist eine enge Zusammenarbeit zwischen vielen verschiedenen Akteuren der Marktwirtschaft und des Staates. Es liegt auch auf der Hand, dass nicht eine einzige Massnahme Abhilfe schaffen kann. Vielmehr braucht es einen ausgewogenen Mix von Massnahmen auf allen Ebenen, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. Denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis – so wie Nahrung, Arbeit oder Bildung. Kann es nicht befriedigt werden, wird die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner beeinträchtigt. Finden sich keine bezahlbaren Wohnungen, wird dies nicht nur in der Sozialpolitik spürbar. Es entstehen Verdrängungseffekte und die Pendlerdistanzen werden länger – mit entsprechenden Auswirkungen auf Umwelt, Ressourcen und Infrastruktur. Um der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, hat der Bund die Situation analysiert. Bundesrat Guy Parmelin hat Vertreterinnen und Vertreter von Kantonen, Städten und Gemeinden sowie der Immobilien- und Baubranche an zwei Runden Tischen zusammengebracht. Dabei wurde ein Aktionsplan gegen die Wohnungsknappheit erarbeitet und im Februar 2024 verabschiedet. Dieser empfiehlt 35 Massnahmen, um das Angebot an qualitätsvollem und bezahlbarem Wohnraum zu erhöhen. Der Mix an Massnahmen ist in verschiedene Themenbereiche gegliedert. Dazu gehört die Erleichterung und qualitätsvolle Umsetzung der Innenentwicklung, die Stärkung und Beschleunigung der Verfahren sowie die Sicherstellung von genügend preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) wurde nicht nur in die Erarbeitung des Aktionsplans miteingebunden, sondern beteiligt sich auch in verschiedenen Workshops und Arbeitsgruppen. Eine davon kümmert sich um die Frage einer höheren Durchlässigkeit und Durchmischung von Arbeits- und Wohnzonen. Denn die Trennung von Arbeits- und Wohnzonen, die ursprünglich auch dem Schutz vor schädlichen Immissionen wie zum Beispiel Lärm oder Gestank diente, hat heute an vielen Orten an Bedeutung verloren. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie diese Trennung gelockert werden könnte. Damit liessen sich beispielsweise Büro- und Hotelimmobilien einfacher zu Wohnungen umnutzen. Die Konsequenzen einer derartigen Praxisänderung müssen sorgfältig geprüft werden – insbesondere in Bezug auf das Gewerbe und die Industrie. Das Ziel der Massnahmen zur Erleichterung der Durchlässigkeit von Arbeits- und Wohnzonen liegt darin, den Gemeinden in Form einer Art Baukasten Empfehlungen abgeben zu können. In einer anderen Arbeitsgruppe wird eruiert, wie bei einer Mehrausnützung ein Mindestanteil an preisgünstigem Wohnraum vorgesehen werden kann. Ziel ist die Entwicklung eines freiwilligen Standards für preisgünstigen Wohnraum, welcher den Gemeinden als Orientierungshilfe mit Best-Practice-Beispielen zur Verfügung stehen kann. Der SGV hat dabei immer betont, wie wichtig die Respektierung der Gemeindeautonomie und die Achtung der Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen den Staatsebenen ist. Schliesslich beschäftigen auch immer wieder die Einsprachen und Rekurse, welche Wohnbauprojekte verhindern oder verzögern. Der SGV hat zusammen mit Vertretungen der Kantone (BPUK), der Städte und der Bauwirtschaft (bauenschweiz) in einer Begleitgruppe der beiden Bundesämter für Raumentwicklung ARE und Wohnungswesen BWO teilgenommen. Ziel war es, durch externe Studienautoren die nötigen Grundlagen zum Thema Einsprachen und Rekurse zu schaffen. Die Studie wurde im Sommer 2025 publiziert. Ein Jahr nach der Verabschiedung des Aktionsplans hat der Bundesrat einen Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans veröffentlicht. Dieser zeigt, dass erst eine einzige Massnahme realisiert werden konnte. Mehr als die Hälfte der Massnahmen befinden sich allerdings in der Umsetzung. 18 weitere Massnahmen, insbesondere solche zur Beschleunigung von Verfahren, werden noch bearbeitet. Aufgrund der sich weiter verschlechternden Lage auf dem Wohnungsmarkt fordern die beteiligten Partnerinnen und Partner die Umsetzung des Aktionsplans rasch anzugehen, einen klareren politischen Willen und mehr Ressourcen für die Umsetzung. Und wie geht es nun weiter? Anfangs 2026 soll der Umsetzungsstand des Aktionsplans sowie die aktuelle Marktentwicklung geprüft werden. Anschliessend ist ein Treffen mit allen beteiligten Partnerinnen und Partner geplant. Das Thema bleibt also hochaktuell. Isabelle Schletti

«Die Wohnungsknappheit dehnt sich auf die Agglomerationen aus»

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Wohnungsfragen. Seine Tätigkeit gliedert sich in drei Teilbereiche: das Forschungsprogramm zu Wohnthemen, das Mietrecht sowie die Wohnraumförderung, für die der Bundesrat erst Ende September zusätzliche Gelder gesprochen hat. Der Fonds de Roulement zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus soll demnach für die Jahre 2030 bis 2034 um 150 Millionen Franken aufgestockt werden. Martin Tschirren ist seit 2020 Direktor des BWO und beantwortet die drängendsten Fragen zur Wohnungsknappheit. Einerseits verzeichnen wir eine stetige Nachfrage nach Wohnungen, andererseits eine schwache Bautätigkeit. Letzteres beobachten wir bereits seit 2018. Gründe dafür sind unter anderem Raumplanungsvorgaben, teureres Bauland, komplexe Verfahren, Einsprachen sowie gestiegene Baukosten. In den grossen Städten ist die Lage schon länger angespannt. Bemerkenswert ist die Verschärfung in touristischen Berggemeinden, wo sich die Leerstände zwischen 2020 und 2023 halbiert haben. Seit ein, zwei Jahren beobachten wir zudem, dass sich die Wohnungsknappheit auch auf die Agglomerationen und kleinere Zentren ausdehnt. Die Wohnungsknappheit führt zu höheren Angebotsmieten. Wer eine neue Wohnung suchen muss und in den Städten keine bezahlbare Option mehr findet, weicht auf die umliegenden Gemeinden aus. Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis, das uns alle betrifft. Ein ungenügendes Wohnungsangebot hat einerseits soziale Folgen; eine Studie zeigt, dass 28 Prozent der Haushalte in der Schweiz sich den Umzug in eine vergleichbare Wohnung nicht leisten können, weil deren ausgeschriebener Mietzins zu hoch ist. Andererseits hat der Wohnungsmangel auch wirtschaftliche Folgen, wie man derzeit vor allem in den Tourismusgemeinden sieht: Es wird schwierig, Fachkräfte zu finden, wenn diese vor Ort keine Wohnung finden. Staatliche Akteure geben wichtige Rahmenbedingungen für die Bautätigkeit vor, so mit der Raumplanung, den Bauvorschriften oder dem Mietrecht. Der Bund hat auch einen Verfassungsauftrag, den Wohnungsbau zu fördern. Die Gemeinden sind von allen staatlichen Ebenen der Bevölkerung am nächsten. Sie können lenkend einwirken und zum Beispiel in Nutzungsplänen Vorgaben oder Anreize für den Bau von preisgünstigem Wohnraum schaffen. Sie können auch fördern und finanzieren, indem sie etwa die Gründung einer Wohnbaugenossenschaft unterstützen, Land im Baurecht abgeben oder gar Mietzinsbeiträge leisten – das macht zum Beispiel die Stadt Basel. Die Gemeinden haben im Bereich der Raumplanung wichtige Kompetenzen und Aufgaben. Im Aktionsplan sind verschiedene Massnahmen definiert, die in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden fallen. Das Thema Wohnungsbau ist sehr lokal geprägt, passende Lösungen sind lokal zu definieren. Gerade für kleinere Gemeinden geht es auch um die Zukunft: Fehlt der Wohnraum, ziehen junge Familien weg, oder es fehlen Fachkräfte. Konkret nennen kann ich die Arbeitshilfe zur Interessenabwägung oder eine Studie zu Einsprachen und Rekursen mit verschiedenen Vorschlägen auch für Gemeinden. Oder ein geplantes Beratungsangebot für Gemeinden zur Innenentwicklung. Die Umfrage zeigte, dass ungefähr die Hälfte der Massnahmen in Umsetzung ist. Die meisten Massnahmen sind mittel- bis langfristig ausgelegt und zielen auf eine Veränderung der Rahmenbedingungen – deshalb brauchen sie Zeit, um einen Effekt zu zeigen. Wir werden 2026 eine erneute Umfrage durchführen. Aufgrund dieser Resultate werden wir entscheiden, ob es Anpassungen braucht und ob erneut ein runder Tisch zum Thema durchgeführt werden soll. Die Wohnraumförderung direkt ist nicht betroffen, allerdings steht für die Forschung weniger Geld zur Verfügung als ursprünglich geplant. Das wird sich indirekt auf die Wohnungspolitik insgesamt auswirken, weil weniger Datengrundlagen zur Verfügung stehen werden. Nadja Sutter

Böden im Fokus: Pionierprojekte denken die Raumplanung neu

Die Gemeinden spielen eine Schlüsselrolle, um intakte Böden zu erhalten. Durabilitas hat konkrete Empfehlungen ausgearbeitet, wie der Bodenqualitätsindex (BodenQI) in die kommunale Planung integriert werden kann. Das Instrument macht Bodenfunktionen sichtbar und hilft, qualitativ und quantitativ Bodenverluste zu vermeiden. Beispiele wie Chamblioux-Bertigny (FR) oder die Region Morges (VD) zeigen, wie Gemeinden den BodenQI erfolgreich einsetzen – von GIS-Karten bis zu Planungsinstrumenten. Auf bodenqualität.ch finden Gemeinden praxisnahe Empfehlungen mit Praxisbeispielen, um die Bodenqualität nachhaltig zu sichern. Informationen: https://xn--bodenqualitt-qcb.ch/empfehlungen/ Carole Imhof

Wohnraum in Gonten: wenn die Statistik trügt

Gonten ist eine kleine Gemeinde im Kanton Appenzell Innerrhoden. 1470 Menschen leben hier, eingebettet in eine Landschaft aus sanften Hügeln, satten Wiesen und alten Bauernhöfen mit Blick auf den Säntis. Wer in Gonten eine Wohnung sucht, braucht Geduld. Denn gemäss Bundesamt für Statistik gibt es in der Gemeinde keine freie Wohnung. Seit mehreren Jahren liegt die Leerwohnungsziffer bei 0,0 Prozent. Trotzdem möchte der regierende Bezirkshauptmann Urban Fässler nicht von einer Wohnraumknappheit sprechen. «Es gibt noch freie Wohnungen bei uns», sagt er und erklärt, dass die Statistik nur jene Wohnungen erfasse, die seit weniger als zwei Jahren leer stehen und aktiv beworben werden. In Gonten wird Wohnraum jedoch kaum klassisch auf dem Markt angeboten – weder online noch über Inserate. «Bei uns läuft vieles über Beziehungen», sagt Fässler, der seit 2017 im Bezirksrat sitzt und die Gemeinde seit 2021 als Hauptmann führt. «Man kennt sich im Dorf und weiss, wo etwas frei wird.» Allerdings muss auch er einräumen: «Die Zahl der leer stehenden Wohnungen hat in den vergangenen Jahren stetig abgenommen.» Im Jahr 2022 waren es noch 22 Wohnungen, 2025 sind es gerade einmal zwei. Nicht berücksichtigt sind dabei Wohnungen und Bauernhäuser, die seit mehr als zwei Jahren leer stehen. Aufgrund der Vorgaben des Bundesamtes für Statistik werden diese als Zweitwohnungen aufgeführt, und davon gibt es in Gonten einige. 116 an der Zahl, meist traditionelle Bauernhäuser, die teilweise dem heutigen Wohnstandard nicht mehr entsprechen. Manche Gebäude werden sporadisch genutzt, andere stehen ganz leer. «Ein Umbau oder gar Neubau ist bei solchen Häusern oft schwierig», sagt der Bezirkshauptmann. «Das liegt an den gesetzlichen Grundlagen, etwa am Denkmalschutz oder an baurechtlichen Einschränkungen.» Viele dieser Liegenschaften liegen ausserhalb der Bauzone oder gelten als schützenswert, was Sanierungen teuer und aufwendig macht. «Richtige Zweitwohnungen im Sinne von Ferienwohnungen gibt es bei uns nur wenige.» Gebaut wurde in Gonten in den vergangenen Jahren in überschaubarem Rahmen. Zwischen 2019 und 2025 ist der Wohnungsbestand der Gemeinde um rund 30 Einheiten gewachsen. Neue Mehrfamilienhäuser, Umbauten und sanierte Altliegenschaften haben den Bestand leicht erhöht. Dieser wird in nächster Zeit weiter wachsen. Im Gebiet «Schwarzenberg» sind derzeit vier Doppeleinfamilienhäuser geplant, und auch im Dorfzentrum tut sich einiges. Der grösste Bau ist das kürzlich eröffnete Wellnesshotel. Gleichzeitig entstehen auf demselben Areal barrierefreie Wohnungen für über 50-Jährige sowie drei Häuser mit Serviced Appartements und Wohnungen. Von einem Bauboom kann aber keine Rede sein. Und das ist durchaus im Sinne der Gemeinde. «Wir wollen nicht gross wachsen, aber ein bisschen müssen wir schon», sagt Fässler. Es gehe darum, Schule und Geschäfte im Dorf am Leben zu erhalten. Die Primarschule stehe gut da und habe stabile Schülerzahlen. Für die Oberstufe wechseln die Jugendlichen dann nach Appenzell. Der Bezirkshauptmann ist sich bewusst, dass einige junge Leute für Ausbildung, Arbeit oder Studium wegziehen. «Viele von ihnen kommen aber später, wenn sie eine Familie gründen oder gegründet haben, wieder in die Heimat und finden in der Regel eine Wohnung, auch wenn diese selten auf Immobilienplattformen ausgeschrieben sind.» «Wir wollen nicht gross wachsen, aber ein bisschen müssen wir schon.» Urban Fässler, Bezirkshauptmann von Gonten (AI) Viel ändern dürfte sich in Gonten bezüglich der Wohnraumsituation in den nächsten Jahren nicht. Die Ortsplanrevision ist zwar im Gange und wird demnächst der Standeskommission zur Vorprüfung vorgelegt. Viel Spielraum hat die Gemeinde dabei aber nicht: Bauland ist kaum mehr vorhanden, und neue Einzonungen sind in den kommenden 15 Jahren nur nach konsequenter Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven und dem Nachweis eines Bedarfs möglich. Im neuen Ortsplan werden einzelne Parzellen von Wohn- in Freihaltezonen umgewandelt, um Grünflächen zu erhalten. «Bisher sind wir mit unserer Boden- und Wohnpolitik gut gefahren», sagt der Bezirkshauptmann, «und wir konnten die Nachfrage nach Wohnraum mehrheitlich gut abdecken.» Aber sie seien auch nicht überrannt worden, fügt er augenzwinkernd an. Die Bevölkerung ist in den vergangenen acht Jahren leicht gewachsen – von 1440 auf 1470 Einwohnerinnen und Einwohner. Ein moderates Plus, das zeigt, dass Gonten lebendig bleibt. Marion Loher

Wohnraum schaffen, Flächen sparen: Suffizienz konkret

Eingebettet in die grünen Hügel des ersten Biosphärenreservats der Schweiz liegt Entlebuch, knapp eine halbe Stunde von Luzern entfernt. Die Gemeinde mit rund 3400 Einwohnerinnen und Einwohnern kennt die Herausforderung: Besonders junge Leute fanden zeitweise keine Wohnung und zogen weg. Zugleich fehlte ein lebendiger Dorfkern. Dank vorausschauender Planung gelang es Entlebuch jedoch, beides anzugehen: Wohnraum zu schaffen und den Dorfkern zu beleben. Über ein Jahrzehnt tätigte die Gemeinde strategische Land- und Liegenschaftskäufe im Ortskern und sicherte so ein grosses, zusammenhängendes Areal. Verfolgt hat das Projekt Tanja Bieri, selbst aufgewachsen in Entlebuch und seit einigen Jahren Gemeinderätin. «Zu Beginn gab es einige kritische Stimmen, die Landkäufe nicht als Aufgabe der Gemeinde ansahen», erinnert sie sich, «doch ohne dieses weitsichtige Handeln wäre ein solches Vorhaben nicht möglich gewesen.» Im Laufe der Zeit gewann das Vorhaben breite Unterstützung. Nach einer umfassenden Mitwirkung der Bevölkerung führte die Gemeinde einen Wettbewerb für Investoren und Planungsbüros durch. Diese sind Inhaber der inzwischen errichteten Neubauten, die Gemeinde blieb jedoch Eigentümerin der Umgebungsflächen und des Dorfplatzes. So bestimmt diese nach wie vor, was im Dorfkern geschieht. 2023 wurde das Projekt «Dorfzentrum Marktplatz» fertiggestellt. Wo früher vereinzelt alte Häuser standen, ist heute ein neuer Dorfkern mit mehreren Neubauten und einem grosszügigen Dorfplatz, der als Treffpunkt, Markt und Bühne dient. Die Gebäude beherbergen alltägliche Dienstleistungen und Wohnungen verschiedener Typen und Grössen. Die Gemeinde zeigt sich zufrieden, so Tanja Bieri: «Im Dorfzentrum finden neben jungen Leuten auch ältere Einwohnerinnen und Einwohner ein neues Zuhause. So besteht die Möglichkeit, im Dorf zu bleiben. Zugleich können sie das Haus an Familien weitergeben, und es entsteht Platz für die nächste Generation.» «Der neue Dorfkern schafft einen gesunden Wechsel und ermöglicht es, die Leute hier im Dorf zu behalten.» Tanja Bieri, Gemeinderätin für Finanzen, Umwelt und Energie in Entlebuch (LU) Das Projekt zeigt, wie Wohnraum flächensparend und bedarfsgerecht umorganisiert werden kann: Ältere Dorfbewohnerinnen und -bewohner, die Haus und Garten nicht mehr bewirtschaften möchten, ziehen um, und unterbelegter Wohnraum wird frei. Das Projekt reduziert den Flächen- und Ressourcenverbrauch bei gleichbleibender oder sogar höherer Lebensqualität. Dies entspricht einem Beispiel erfolgreicher Suffizienzpolitik. Suffizienz hinterfragt, was es für ein gutes Leben braucht – und lädt dazu ein, Alltagsbereiche wie Wohnen oder Mobilität so zu gestalten, dass die Umwelt entlastet wird. Entlebuch zeigt mit einem weiteren Beispiel, wie Rahmenbedingungen ein suffizientes Leben und Wirtschaften erleichtern können: Im Dorfzentrum ist auch ein genossenschaftlich organisiertes Gesundheitszentrum untergebracht. Solche Angebote der Grundversorgung vor Ort verkürzen die Wege, was Ressourcen schont und die Lebensqualität erhöht. Neben Entlebuch haben Forschende der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) 45 weitere ländliche Gemeinden besucht und dabei zahlreiche kommunale Massnahmen identifiziert, die den Verbrauch natürlicher Ressourcen senken, die Lebensqualität verbessern und folglich als Suffizienzmassnahmen bezeichnet werden können. Befragt wurden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zum Stellenwert von Suffizienz, lokalen Initiativen, treibenden Kräften und Hindernissen. Insgesamt ist Suffizienz noch selten Thema in der kommunalen Politik. Das erklärt, weshalb die identifizierten Suffizienzmassnahmen meist nicht als solche bezeichnet werden. Oft geht es schlicht darum, konkrete Probleme zu lösen, die Lebensqualität zu fördern oder die lokale Wirtschaft zu stärken – und der Ressourcenverbrauch sinkt nebenbei. Die Beispiele aus Entlebuch und das Forschungsprojekt zeigen, dass ländliche Gemeinden durchaus Hebel besitzen, um Suffizienz lokal umzusetzen. Entscheidend sind engagierte Personen aus Politik und Bevölkerung, die frühzeitige Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner, die Vorbildrolle der Behörde sowie Pilotprojekte, die Vorteile sichtbar machen. Mit Suffizienzpolitiken entstehen so für Gemeinden neue Perspektiven, die weit über das konkrete Problem der Wohnraumfrage hinausreichen. Weitere «Beispiele bewährter Suffizienzmassnahmen» und Informationen zum Forschungsprojekt der WSL: Datenbank für Suffizienzmassnahmen Annika Müller, Tonja Iten

Mit dem LEA-Standard zu mehr altersgerechten Wohnungen

Der in der Schweiz entwickelte LEA-Standard ist ein umfassender und zertifizierbarer Standard für die Projektierung und den Bau von hindernisfreien und altersgerechten Wohnungen. Er ist ein Gemeinschaftswerk von öffentlicher und privater Hand. Seit Anfang 2025 ist die ImmoQ GmbH, ein Spin-off-Unternehmen der ETH Zürich, Inhaberin und Bewirtschafterin des LEA-Standards. LEA steht für «Living Every Age» – Wohnen in jeder Lebensphase. Denn wer nach LEA-Standard baut, baut für alle Generationen. Die Bauweise nach LEA-Standard fördert nicht nur generationenübergreifendes Wohnen, sondern ermöglicht ein selbstbestimmtes und autonomes Wohnen bis ins hohe Alter. Damit leistet das LEA-Label einen wichtigen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft. In der Schweiz werden Projekte des gemeinnützigen Wohnungsbaus, die nach dem LEA-Standard gebaut werden, mittels zinsgünstiger Darlehen aus dem Fonds de Roulement gefördert. Diese Darlehen dienen der Rest- oder Überbrückungsfinanzierung beim Erwerb von Baugrundstücken, bei der Erstellung und Erneuerung oder auch beim Erwerb von preisgünstigen Liegenschaften. Für die Prüfung und Bewilligung der Gesuche sind die Fondskommissionen der beiden Dachorganisationen der gemeinnützigen Bauträger «Wohnbaugenossenschaften Schweiz – Verband der gemeinnützigen Wohnbauträger» und «Wohnen Schweiz – Verband der Baugenossenschaften» zuständig. Bei Neubauvorhaben richten sich die Darlehensbeträge pro Wohnung nach der angestrebten Zertifizierungsstufe: von 30 000 Franken für LEA SILBER bis 60 000 Franken für LEA PLATIN (siehe auch: Merkblatt Wohnraumförderungsgesetz WFG , Januar 2025). Auch Gemeinden haben die Möglichkeit, den Bau von altersgerechten Wohnungen zu fördern. So können sie auf Basis bestehender Gesetzesgrundlagen beispielsweise für Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus eine überlagerte Zone mit Nutzungsbonus schaffen und ihnen Grundstücke im Baurecht übertragen. Auch mit Grundeigentümerinnen und -eigentümern können sie Vereinbarungen für die Realisierung von altersgerechten Wohnungen treffen. Als konkrete Massnahmen sind insbesondere Instrumente der kantonalen Wohnraumförderungsgesetze sowie die Überprüfung und Anpassung planungsrechtlicher Voraussetzungen zu nennen. Wenn neue Alterswohnungen zudem in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit Alters- oder Pflegeheimen stehen, ist deren Bau je nach Baugesetz sogar in Zonen für öffentliche Bauten zulässig (siehe dazu den Artikel von David Fässler, in der Schweizer Gemeinde 7/8 2022). Die Überprüfung eines hindernisfreien Ausbaustandards stellte die Gemeinden vielfach vor Probleme, weil es bis jetzt keinen anerkannten Standard für altersgerechte Wohnungen des betreuten Wohnens gab und die Gemeinden entweder eigene Standards festlegen oder externe Fachstellen damit beauftragen mussten. LEA bietet sich als etablierter Standard für die Überprüfung der baulichen Anforderungen von Alterswohnungen an. Die Gemeinde Schafisheim im Kanton Aargau hat 2022 für eine Dorfzone mit Spezialbestimmungen ein Reglement für altersgerechte Wohnungen erlassen. Darin wurde festgelegt, dass die Gebäude bezüglich Ausbaustandard mit altersgerechten Wohnungen nach dem LEA-Standard der höchsten Zertifizierungsstufe PLATIN oder gleichwertig zu erstellen sind. Dieser Ausbaustandard wird durch entsprechende Auflagen in der Baubewilligung sichergestellt. Allfällige Zertifizierungskosten übernimmt die Gemeinde Schafisheim. Diese Auflage bringt für alle Beteiligten Vorteile. Als Bauherr profitiert man von einem Mehrwert des Bauprojekts. Denn nach LEA-Standard zertifizierte Wohnungen erhöhen den Wert einer Immobilie, lassen sich besser vermarkten und entsprechen der veränderten Marktstruktur. Für die Gemeinde fallen ausser den Zertifizierungsgebühren keine weiteren Kosten an. Eine behördliche Baukontrolle des Projekts bezüglich der Anforderungen des hindernisfreien Bauens ist ebenfalls nicht nötig, da diese Kontrolle durch die Zertifizierung gewährleistet wird, die erst nach der Bauabnahme erfolgt. Nicht zuletzt profitieren die Mieterinnen und Mieter von altersgerechten Wohnungen, die diese Bezeichnung auch tatsächlich verdienen. Andreas Huber

Shared Mobility Booster: Gemeinden profitieren vom Beratungsangebot

Der «Shared Mobility Booster» bietet nebst der Website auch individuelle Coachings. Zwei Beispiele: Die Gemeinde Meyrin plant gemeinsam mit den Nachbargemeinden Vernier und Satigny im Industriegebiet ZIMEYSAVER mit mehr als 1100 Unternehmen die Einführung von Angeboten geteilter Mobilität. Im Rahmen des Coachings wurden verschiedene Mitfahrlösungen und -plattformen hinsichtlich ihrer Eignung bewertet. Die Gemeinde Rüschegg informierte sich in einem Coaching über die verschiedenen Angebote geteilter Mobilität und erhielt zudem eine Übersicht über bestehende Förderprogramme. Das Coachingangebot steht allen Gemeinden und regionalen Zusammenschlüssen offen. Christina Haas

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