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Aktive Filter: Kategorie: Aktuelles aus Bundesbern Autor: Fabio Pacozzi Alle Filter entfernen
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«Die ‹Ochsentour› ist nach wie vor sehr wichtig»

Das Resultat bedeutet zunächst eine recht hohe Stabilität. Für die Gemeinden hat es nicht die ganz grossen Auswirkungen. Man kann es so interpretieren, dass die ländlichen Regionen leicht zugelegt und die urbanen Zentren eher verloren haben. SVP-Vertreterinnen und -vertreter haben ihre Karriere häufig als Gemeinderäte gestartet. Das zeigt sich auch darin, dass viele jener Nationalrätinnen und Nationalräte, die auch ein kommunales Amt bekleiden, der SVP oder der Mitte angehören. Grundsätzlich befürworten alle Parteien die föderale Grundstruktur der Schweiz und die Autonomie der Gemeinden. Die Schweizer Parteien sind ja selbst föderalistisch organisiert. Linke Parteien stehen tendenziell eher für eine stärkere Zentralisierung und eine Stärkung des Bundes ein. Die Mitte und die SVP hingegen setzen sich eher für die Stärkung der unteren Staatsebenen ein. Bei der politischen Linken hat es seinen Ursprung im demokratisch-zentralistischen Politikmodell der sozialistischen Bewegung. Die SVP sowie die Mitte kommen stärker aus der genossenschaftlichen, landwirtschaftlichen Tradition. Die Autonomie kleiner Körperschaften hat bei diesen Parteien einen hohen Stellenwert. Die kommunale Erfahrung hat positive Auswirkungen auf die Bundespolitik. Insbesondere auf die wichtigste Aufgabe des Parlaments, die Gesetzgebung. Wer bereits auf kommunaler Ebene politisch aktiv war, kann beim Entwurf neuer Gesetze besser einschätzen, inwiefern diese in den Gemeinden umsetzbar sind. Solche Personen sorgen also dafür, dass praktikable und vollzugstaugliche Gesetze verabschiedet werden. Eine Studie hat diese Frage auf Kantonsebene untersucht und ist zum Schluss gekommen, dass Gemeindepolitikerinnen und -politiker in Kantonsparlamenten konkret Einfluss im Interesse ihrer Gemeinde nehmen. Zum Beispiel wenn es um den Bau einer Umfahrungsstrasse geht. Zur Bundesebene gibt es meines Wissens keine solche Studie. Die Gesetzgebung auf nationaler Ebene betrifft einzelne Gemeinden häufig nicht so direkt wie auf kantonaler Ebene. Man darf nicht vergessen, dass die Mitglieder des National- und Ständerats immer verschiedene Hüte anhaben: Sie vertreten nicht nur eine Gemeinde, sondern auch ihren Kanton und ihre Region, sind in Verbänden eingebunden und haben Parteiinteressen – gerade der Fraktionszwang ist heute stark. Da ist der Hut des Gemeinderates nicht immer der grösste. Ja. Für das Funktionieren unseres politischen Systems ist es zentral, dass kommunale Erfahrung auf der Bundesebene einfliesst – und auch umgekehrt. Dies stärkt die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Staatsebenen und sorgt für eine hohe Legitimation der Entscheide. «Wer bereits auf kommunaler Ebene politisch aktiv war, kann beim Entwurf neuer Gesetze besser einschätzen, inwiefern diese in den Gemeinden umsetzbar sind.» Prof. Dr. Adrian Vatter, Universität Bern Ich sehe hier zwei Erklärungsansätze. Einerseits gibt es in der Westschweiz viel mehr Gemeindeparlamente als in der Deutschschweiz. Einige Kantone kennen sogar einen Parlamentszwang für die Gemeinden. Das führt automatisch dazu, dass mehr Personen in der Kommunalpolitik tätig sind. Andererseits scheint es in der Deutschschweiz mehr politische Quereinsteiger zu geben, während in der lateinischen Schweiz viele Politikerinnen und Politiker den klassischen Gang durch die Institutionen antreten. Das ist aber eine Hypothese, die noch genauer untersucht werden müsste. Die Auswertung des Schweizerischen Gemeindeverbands zeigt, dass diese nach wie vor sehr wichtig ist. Gleichzeitig gibt es auch immer mehr gerade jüngere Ratsmitglieder mit einer höheren Ausbildung, die Politik auf einer sehr professionellen Ebene betreiben. Sie steigen häufig direkt auf Bundesebene ein und gehören eher den rot-grünen Parteien an. Angehörige von bürgerlich-konservativen Parteien hingegen durchlaufen öfters die «Ochsentour». Zentral ist eine gute Mischung im Parlament: also Personen, die den Gang durch die verschiedenen Staatsebenen durchlaufen haben, aber auch Quereinsteiger. Erstere bringen viel praktische Erfahrung aus den verschiedenen Staatsebenen mit, Letztere können komplexes Fachwissen aus unterschiedlichen Fachbereichen einbringen, zum Beispiel im Steuerrecht oder bei Sozialversicherungen. Ganz klar, ja. In anderen nationalen Parlamenten sind die Abgeordneten in der Regel vollamtlich tätig und üben keine anderen Ämter aus. Das ist also eine Besonderheit unseres Milizsystems, und auch eine Stärke, denn so bleibt der direkte Kontakt zur Bevölkerung bestehen, und die lokale Erfahrung kann in die Bundespolitik einfliessen. Andererseits stellt sich die Frage, ob jemand, der im Nationalrat sitzt und einer Gemeinde vorsteht, noch Milizpolitiker ist. Heute sprechen wir von einem Halbberufsparlament. Denn viele Kapazitäten für eine berufliche Tätigkeit bleiben da nicht mehr. Nadja Sutter, Fabio Pacozzi

«Das ist für die politische Kultur gefährlich»

Die drohende Energiemangellage im Winter 2022/23 hat im Bundeshaus zu einem regelrechten gesetzgeberischen Aktivismus geführt: Der Mantelerlass, die Solar- und Windexpress-Vorlagen und die Beschleunigungsinitiative wurden alle im Eiltempo zusammengezimmert. Das Nachsehen hatten dabei die demokratischen Mitspracherechte der Gemeinden. Zuerst einmal ist es mir ein Anliegen, dass man weiss, dass der Gemeindeverband die bundesrätliche Energiestrategie mitträgt. Die Frage ist aber, wie und mit welchem Tempo man die hohen Ziele erreichen will. Das Abweichen von gesetzgeberischen Prozessen soll nur dann erlaubt sein, wenn eine Notlage vorherrscht. Für das Parlament scheint nun aber bis 2050 eine ausserordentliche Lage vorzuliegen. Das Allheilmittel sieht es in Verfahrensbeschleunigungen, die mit einem Abbau der demokratischen Rechte einhergehen. Meiner Einschätzung nach ist das falsch. Dieses Argument habe ich viel gehört. Meine Antwort ist Nein. Wir alle müssen uns doch an die rechtsstaatlichen Verfahren halten. Im Rahmen der Covid-Pandemie waren alle ausserordentlichen Rechte auf eine bestimmte Zeit begrenzt. Anders beim Beschleunigungserlass. Hier macht das Parlament eine Notlage zur normalen Situation. Das ist für die politische Kultur gefährlich. Die Frage nach einem Wind- oder Solarzins ist nicht zu vergleichen mit jener nach dem Wasserzins, der verfassungsrechtlich zugesichert ist. Mögliche Abgeltungen im Rahmen von Wind- oder Solarprojekten müssen zwischen dem Projektträger und der Eigentümerschaft privatrechtlich ausgehandelt und festgelegt werden. Ich erwarte hier von der Energiewirtschaft, dass sie nicht nur die Grundeigentümer, sondern auch die Gemeinden angemessen für die beträchtlichen Auswirkungen, die etwa ein grosser Windpark mit sich bringt, abgelten. Die Standortgemeinde muss eine relevante Mitsprache erhalten. Es reicht nicht, beim Nutzungsplan, der nun einmal keine Detailplanung ist, eine einfache Mitsprache zu haben. Zu alledem zeigt die Praxis, dass etwa im Kanton Graubünden bislang alle Gemeinden den Projekten des kantonalen Solarexpresses zugestimmt haben. Die Angst vor den Gemeinden ist also nicht berechtigt. Dies sollten sich die Kritikerinnen und Kritiker einer kommunalen Mitsprache vor Augen führen. Fabio Pacozzi

Wiedergewählt: die SGV-Vertretung im Bundeshaus

Ein Verband, dessen Stimme im ganzen Land Gewicht haben soll, benötigt neben erfahrenen Personen in allen Landesteilen auch eine Vertretung in Bundesbern. Der SGV ist deshalb überaus erfreut, dass er mit seinem Verbandspräsidenten Hannes Germann im Ständerat sowie mit Priska Seiler Graf im Nationalrat auch weiterhin zwei verlässliche Stimmen im Bundeshaus weiss. Beide verfügen über langjährige Politerfahrung auf allen Staatsebenen – und beiden möchten wir an dieser Stelle herzlich zur Wiederwahl gratulieren! Fabio Pacozzi

Wie weiter mit dem Schutzstatus S? Die Position des SGV

Der russische Angriff auf die Ukraine im Februar dieses Jahres hatte zur Folge, dass in der Schweiz erstmals der Schutzstatus S aktiviert wurde. Dieser sollte die rasche und unkomplizierte Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ermöglichen. Der Schutzstatus S wird jeweils für ein Jahr bewilligt, zudem setzt er auf Rückkehr. Nun stellt sich die Frage, wie es damit nach Ablauf dieser Frist weitergeht. Dies ist insbesondere für die Gemeinden und die Städte relevant, da sie bei der Unterbringung der Flüchtlinge und bei Integrationsleistungen an vorderster Front stehen. Der Schutzstatus S hat zuletzt auch das eidgenössische Parlament beschäftigt: In einer Sonderdebatte im September forderte die SVP mit mehreren Motionen, den Schutzstatus restriktiver anzuwenden und beispielsweise sichere Gebiete in der Ukraine zu bezeichnen. Die Motionen wurden in beiden Räten mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt. Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte, die Lage sei volatil und es sei derzeit nicht möglich, sichere Gebiete in der Ukraine auszumachen. Eine Arbeitsgruppe von Keller-Sutters Eidgenössischem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beschäftigt sich derweil mit der Evaluation des Schutzstatus S. In diesem Rahmen hat der Schweizerische Gemeindeverband Stellung bezogen. Er hält fest, dass der Schutzstatus S sich zum Anfang der Krise gut eignete, um rasch eine grosse Zahl von Geflüchteten aufzunehmen, da die Registrierung pauschal in den Bundesasylzentren (BAZ) durch den Bund durchgeführt werden konnte. Jedoch: Der Schutzstatus ist in den 1990er-Jahren gesetzlich fixiert worden. Seither hat sich vieles im schweizerischen Asylsystem verändert. Nicht zuletzt deshalb sind im Vollzug des Schutzstatus S verschiedene Reibungspunkte zu beklagen. Es besteht gesetzlicher Handlungsbedarf. Die schnelle Weiterleitung von registrierten Geflüchteten aus der Ukraine von den BAZ in die Kantone und Gemeinden führte dazu, dass die bewährten Asylverfahren ausgehebelt worden sind. Zudem wurden schweizweit in den Kantonen durch eine anfängliche Nichtanwendung des bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssels regionale Ungleichgewichte gefördert. Diese wurden mit einer Vielzahl von privaten Unterbringungsplätzen für die Geflüchteten zusätzlich verstärkt. Zahlreiche direkte und indirekte Integrationsleistungen werden seit Beginn der Krise von den Gemeinden und Städten erbracht. Aufgrund der Rückkehrorientiertheit des Status S steht die Effektivität und Nachhaltigkeit vieler Integrationsleistungen grundsätzlich zur Diskussion. Für die nahe Zukunft braucht es hier durchdachte Regeln, welche die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Integration und Betreuung festlegen. Für grössere Unsicherheit sorgen zudem verschiedene Sonderregelungen, die Personen mit Schutzstatus S gegenüber anderen Personen aus dem Asylbereich privilegieren. So etwa im Bereich der Sozialhilfe, beim Familiennachzug oder bei der Reisetätigkeit. Diese rechtsungleiche Behandlung unterhalb der verschiedenen Flüchtlingsgruppen gilt es möglichst rasch zu korrigieren. Ansonsten geht die Akzeptanz in der Bevölkerung, bei den Behörden und bei den direkten Betroffenen fortlaufend verloren. Nadja Sutter, Fabio Pacozzi

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