Menü
Logo Logo
  • DE
  • FR
  • IT
  • Institution Gemeinde 9
  • red 2
  • Curdin Derungs 1
  • Dario Wellinger 1
  • Eva Hirsiger 1
  • Fabio Pacozzi 1
  • Markus C. Arnold 1
  • Nadja Sutter 1
  • Regina Füeg 1
  • Sabine Frommenwiler 1
  • 4 | 2022 9
Aktive Filter: Kategorie: Institution Gemeinde Ausgabe: 4 | 2022 Alle Filter entfernen
Es wurden 9 Ergebnisse in 1 Millisekunden gefunden. Zeige Ergebnisse 1 bis 9 von 9.
  • 1
Ergebnisse pro Seite:

Vereinbarung von Milizamt und Beruf: Die Rolle der Wirtschaft

Studien zeigen, dass die berufliche Tätigkeit einen grossen Einfluss auf die Entscheidung zur Übernahme eines politischen Milizamts hat – jedoch wurde die Rolle der Unternehmen diesbezüglich kaum untersucht. Mit dem Forschungsprojekt «PoliWork», das vom Schweizerischen Gemeindeverband unterstützt wurde, werden erstmals schweizweit Unternehmensdaten zur Vereinbarkeit von Beruf und politischem Milizamt ausgewertet und darauf basierend betriebliche Massnahmen vorgeschlagen. So könnten die Unternehmen vermehrt einen Beitrag zur Förderung des Schweizer Milizsystems leisten. Im Rahmen des Projekts wurde unter anderem eine schweizweite Befragung von fast 1900 politisch Miliztätigen sowie eine national repräsentative Erhebung bei 500 Unternehmen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen eine ungebrochen hohe Herausforderung, das politische Engagement in Ämtern mit dem Beruf zu vereinbaren. Besonders Gemeindeexekutiv- und Kantonslegislativmitglieder bringen dies deutlich zum Ausdruck. Generell ist die Zufriedenheit der Miliztätigen mit den Rahmenbedingungen in ihrem Unternehmen für das politische Engagement jedoch hoch. Sie sehen in ihrer Tätigkeit den Grundgedanken des Milizwesens erfüllt und erkennen hohen Nutzen in ihrem Engagement – auch zugunsten der Unternehmen. Die Wirtschaft wiederum teilt diese Einschätzung, aber in vermindertem Masse. Gleichzeitig sind Milizpolitiker und Milizpolitikerinnen mit der Unterstützung der Arbeitgeber auffallend zufrieden. Trotzdem fordern sie generell ein stärkeres Engagement der Wirtschaft beziehungsweise der Arbeitgeber in der Förderung des politischen Milizsystems. Hingegen sehen lediglich 30 Prozent der befragten Unternehmen einen Bedarf, das politische Milizsystem spezifisch zu fördern. Davon nehmen knapp 9 Prozent eine aktive Förderrolle ein – weitere 21 Prozent eine passive. Das heutige Milizsystem ist stark in der Gesellschaft verankert und wird auch von den Unternehmen getragen. In erster Linie liegt es in der einzelbetrieblichen Verantwortung, die Vereinbarkeit von Beruf und Milizpolitik zu gewährleisten. Darin besteht ein breiter Konsens. Staatliche «Zwangsmassnahmen», welche die Wirtschaft verpflichten, einen obligatorischen Beitrag zur Förderung des politischen Milizsystems zu leisten, stossen in weiten Teilen der Unternehmen auf Skepsis. Einzig eine staatliche Unterstützung via Erwerbsersatzordnung (analog Militärdienst) wird von den befragten Unternehmen überraschend positiv aufgenommen. Allerdings: Der grösste Teil der befragten Unternehmen, 46 Prozent nämlich, hat keine Mitarbeitenden, die ein politisches Milizamt ausüben. Dies offenbart ein Bild eines weniger breit abgestützten Milizsystems mit einer zweigeteilten Wirtschaft: Die eine Hälfte der Unternehmen mit Mitarbeitenden, die in der kommunalen oder kantonalen Milizpolitik aktiv sind, die andere Hälfte ohne. Insgesamt sind die politisch Miliztätigen sehr ungleich über alle Unternehmen verteilt und konzentrieren sich auf einige wenige. Zudem fällt auf, dass lediglich gut 20 Prozent der Unternehmen ihre Mitarbeitenden zu einer Kandidatur für ein politisches Amt ermuntern. Das Rekrutierungspotenzial hingegen wäre vorhanden: Analysen zeigen, dass von den rund 4,7 Millionen Erwerbstätigen in der Schweiz rund 33 Prozent oder 1,4 Millionen Personen über flexible Arbeitszeiten und damit über die erforderliche Arbeitszeitautonomie verfügen. Bei der Einschätzung von möglichen Massnahmen stechen vor allem die Förderung einer flexiblen Zeitgestaltung und die Verbesserung der Wertschätzung der Miliztätigkeit durch die Unternehmensleitung hervor. Auch die Gemeinden können auf die Herausforderung der Vereinbarkeit reagieren und die Ämter so ausgestalten, dass Sitzungen nicht während der Arbeitszeit stattfinden. Zunehmend Bedeutung gewinnen auch Gemeindestrukturen, die helfen, die Gemeindeexekutive zeitlich zu entlasten. Weiter haben einzelne Gemeinden auch ihre Geschäftsordnung dahingehend angepasst, dass eine virtuelle Teilnahme an politischen Sitzungen ermöglicht wird. Insgesamt zeigt sich: Die Vereinbarkeit von Beruf und politischem Milizengagement ist eine Herausforderung, und es braucht Anstrengungen sowohl seitens der Wirtschaft als auch der Gemeinden und Miliztätigen. Letztlich lässt sich nur so ein politisches Milizamt für alle Seiten gewinnbringend ausüben. Curdin Derungs, Dario Wellinger

Risikowahrnehmung der Gemeinden verändert sich

Im Sommer und Frühherbst 2021 hat das Institut für Unternehmensrechnung und Controlling der Universität Bern gemeinsam mit der Public Finance AG zum dritten Mal eine Umfrage unter den Schweizer Gemeinden zum Einsatz von Instrumenten des internen Kontrollsystems (IKS) und des Risikomanagements (RM) durchgeführt. Insgesamt haben 392 Schweizer Städte und Gemeinden aus allen Sprachregionen an der Studie teilgenommen. 142 (37 Prozent) davon haben bereit 2019 an der Studie teilgenommen. Dies lässt einen zuverlässigen Rückschluss auf den Umgang mit Risiken und IKS-Prozessen über die Zeit zu und zeigt insbesondere den Einfluss der Coronapandemie auf IKS und RM auf. Unter IKS soll im Folgenden die Gesamtheit der Prozesse verstanden werden, die dazu beitragen, das Erreichen von Zielen bezüglich operative Aktivitäten wie etwa Berichtswesen, Mitarbeiterführung und Compliance in einem vernünftigen Masse abzusichern (COSO 2013). Risikomanagement (RM) beinhaltet aber auch die Gesamtheit der Prozesse, die zur Identifikation, Analyse, Bewertung und Steuerung von Risiken, denen eine Gemeinde ausgesetzt ist, beitragen (Diederichs 2017). Diese Definition ist zum Teil breiter als das Verständnis von IKS und RM in Gemeinden. Sie spiegelt jedoch wider, dass Risiken und interne Prozesse nur dann hinreichend gut gesteuert werden können, wenn sie ganzheitlich erfasst und verstanden werden. IKS und RM sind für Schweizer Gemeinden aus verschiedenen Perspektiven wichtig. Einerseits dienen die beiden Instrumente der reaktiven Absicherung von korrekten Arbeitsabläufen und Prozessen, der Einhaltung von Gesetzen und anderen Vorschriften sowie der Absicherung des bestehenden Vermögens und der Aktiva der Organisation. Andererseits ermöglichen sie auch die proaktive Steuerung der Organisation und damit die Erhöhung der Effizienz und Effektivität von Arbeitsabläufen sowie eine verbesserte Planung und Vorhersage zukünftiger Ereignisse. Abbildung 1 zeigt, dass nach zwei Jahren der Coronapandemie der Nutzen von IKS und RM in Schweizer Gemeinden durchgehend höher eingeschätzt wird als noch vor der Pandemie. Dies gilt sowohl für eher reaktive Funktionen wie zum Beispiel Compliance-Themen und die Bewahrung der Vermögenswerte vor Betrug, Zweckentfremdung und Misswirtschaft als auch für proaktive Funktionen wie Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit von Prozessen und Planungsaktivitäten. Zwar sind die Steigerungen moderat und liegen zwischen circa fünf und zwölf Prozent. Die Coronapandemie hat aber offensichtlich den Blick der Schweizer Gemeinden auf Risiken sowie auf Instrumente, die diesen Risiken begegnen können, verändert. Konsistent mit dem soeben vorgestellten Ergebnis, sind die Risikoeinschätzungen von Schweizer Gemeinden in den zwei Jahren der Pandemie durchgehend gestiegen. Abbildung 2 fasst die wichtigsten Risiken für Schweizer Gemeinden 2021 sowie deren Veränderung gegenüber 2019 zusammen. Sie zeigt, dass auf einem absoluten Niveau soziale Risiken (z.B. steigende Kosten im Sozialbereich) wie bereits vor der Pandemie dabei am relevantesten bleiben. Prozentual gewinnen jedoch vor allem Risiken in Bezug auf Steuern (z.B. relevante Steuerausfälle), Finanzierungsrisiken (steigende Verschuldung) und Infrastrukturrisiken (Versorgungssicherheit) durch die Coronapandemie an Bedeutung. Ein IKS umfasst eine Vielzahl möglicher Prozesse und Dokumente, die eine strukturierte und systematische Steuerung ermöglichen. Die Studie zeigt allerdings, dass die Nutzung in Gemeinden noch stark variiert. Abbildung 3 zeigt die Nutzung von IKS-Instrumenten in Schweizer Gemeinden. Einige Instrumente wie Legislaturziele, Pflichtenhefte oder Zielvereinbarungen mit Mitarbeitenden werden in der überwiegenden Mehrheit der Gemeinden bereits genutzt. Andere Instrumente wie IT-Sicherheitskonzepte und Richtlinien zur Personalauswahl fehlen hingegen in vielen Gemeinden. Während wichtige IKS-Instrumente in den allermeisten Gemeinden vorhanden sind und genutzt werden, existiert ein strukturiertes und standardisiertes RM nur in rund 30 Prozent der Gemeinden. Abbildung 4 zeigt die Nutzung von RM-Instrumenten in Schweizer Gemeinden. Insbesondere ein systematischer Massnahmenplan zur Steuerung strategischer Risiken fehlt in mehr als drei Vierteln aller Schweizer Gemeinden. Zwar planen weitere 30 Prozent der Gemeinden, die jeweils fehlenden Dokumente und Aktivitäten in naher Zukunft einzuführen. Ein fehlendes Risikomanagement und vor allem ein fehlender Massnahmenplan zur Steuerung dieser Risiken kann jedoch bedeuten, dass im Zweifelsfall Risiken zu spät erkannt und Gegenmassnahmen zu spät oder unsystematisch ergriffen werden. Vor dem Hintergrund dieser Befunde hat das Institut für Unternehmensrechnung und Controlling (IUC) der Universität Bern in Zusammenarbeit mit der Public Finance AG in den vergangenen Monaten auf wissenschaftlicher Basis ein standardisiertes IKS- und RM-Audit entwickelt, das es Gemeinden ermöglicht, mögliche Lücken und Schwachstellen in ihrem IKS und RM aufzudecken. Unter systematischer und standardisierter Einbindung des Wissens einer möglichst grossen Zahl von Mitarbeitenden der Gemeinde kann dabei erhoben werden, welche Prozesse bei der Steuerung der Gemeinde noch nicht ideal gelebt und welche Risiken noch zu wenig gemanagt werden. Auf der Basis eines solchen Audits können Gemeinden dann punktuell und zielgerichtet ihr bestehendes internes Kontrollsystem und Risikomanagement optimieren. Literatur: Interne Kontrollsysteme: https://www.coso.org/documents/990025p-executive-summary-final-may20.pdf Literatur zum Thema: Marc Diederichs, Risikomanagement und Risikocontrolling, 4. Auflage, Verlag Vahlen Markus C. Arnold

Nachhaltigkeit beginnt beim Büromaterial: das Beispiel Ecublens

Nachhaltige Beschaffung kann in Gemeinden bereits im Kleinen beginnen – und zwar buchstäblich. Ein Beispiel: Wenn jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter das notwendige Büromaterial selbst kauft, kann das unerwünschte Nebeneffekte haben. So bevorzugt die eine Mitarbeiterin vielleicht schwarze Kugelschreiber – von denen hat es aber viel zu viele, die ungenutzt herumliegen, weil ihre Kolleginnen und Kollegen lieber mit blauen Kugelschreibern schreiben. Es ist ein Beispiel für Verschwendung von Ressourcen, das Yolan Menoud, Vorsteher des Amtes für Gebäude, Abwasser und Nachhaltigkeit von Ecublens (VD), aufführt. Solche Situationen soll es in der Gemeindeverwaltung von Ecublens künftig nicht mehr geben. Seit rund zwei Jahren gelten in der Gemeinde westlich von Lausanne Richtlinien für nachhaltige Beschaffung. Yolan Menoud erklärt: «Wir haben einerseits eine allgemeinere Richtlinie erlassen, die vor allem für grössere Beschaffungen wie zum Beispiel Fahrzeuge gilt.» In dieser seien allgemeinere Ziele festgehalten, zum Beispiel umweltfreundliche Kriterien, die Vermeidung von Verschwendung oder die Tatsache, dass über Neuanschaffungen gut nachgedacht wird: Braucht es diese tatsächlich? Wie diese Ziele erreicht werden, ist allerdings nicht genauer definiert. Die Umsetzung ist den Verantwortlichen überlassen. Andererseits gibt es eine sehr konkrete Richtlinie, die für die Beschaffung von Büromaterial, Papier und Karton gilt. In der Gemeindeverwaltung wird nur ein bestimmter Typ Recyclingpapier mit Umweltlabel bestellt, der frei von Chemikalien ist. Für das Büromaterial gibt es einen begrenzten Katalog mit Produkten, die bestellt werden können. «Damit wollen wir verhindern, dass sich Material ansammelt, das dann doch nicht gebraucht wird», erklärt Yolan Menoud. Daneben hat die Gemeinde einen Leitfaden für jene Personen lanciert, die selbst Beschaffungen für die Gemeinde tätigen. «Hier geht es uns darum, die geltenden Regeln zu erklären und die Betroffenen zu sensibilisieren.» Ein ähnliches Ziel verfolgt auch eine Tagung, die demnächst in Biel stattfindet und sich der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung widmet (siehe Kasten). Die Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung waren Teil der Legislaturziele 2016 bis 2021 der Gemeinde Ecublens im Zusammenhang mit der Energie- und Klimapolitik. «Umweltschutz, aber auch Sozialverträglichkeit sind für uns wichtige Kriterien», so Yolan Menoud. «Umweltschutz, aber auch Sozialverträglichkeit sind für uns wichtige Kriterien.» Yolan Menoud, Vorsteher des Bauamtes von Ecublens (VD) Die Gemeinde trägt auch das Label «Energiestadt». Der Trägerverein Energiestadt hatte eine Ausschreibung für Projekte lanciert, in dessen Rahmen Ecublens Subventionen erhalten hat. «Wir konnten für die Umsetzung auf die Begleitung eines Experten zählen. Das hat sehr gut geklappt.» Nun steckt Ecublens bereits mitten in der Umsetzung seiner Richtlinien. «Das ist natürlich nicht immer ganz einfach, denn wir machen keine systematischen Kontrollen.» Die Mitarbeitenden würden aber von Zeit zu Zeit an die geltenden Regeln erinnert. Nadja Sutter

Ein Guide zur nachhaltigen Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung reduziert die Umweltbelastung, schont Ressourcen und verbessert Arbeitsbedingungen und Gesundheitsschutz. Kommunale Verwaltungen können damit eine Vorbildfunktion übernehmen und die Entwicklung und Vermarktung nachhaltiger Produkte fördern. Um seinen Mitgliedern die Arbeit möglichst einfach zu machen, hat der Trägerverein Energiestadt einen Beschaffungsstandard und dazugehörige Hilfsmittel entwickelt. Das Vorgehen ist simpel: Mithilfe einer standardisierten Tabelle listet eine interessierte Gemeinde alle Produkte auf, die zur Umsetzung des Beschaffungsstandards künftig anders gewählt werden müssen. Nachdem der Gemeinderat den Beschaffungsstandard für verbindlich erklärt hat, werden die im Gemeinderatsbeschluss bestimmten Personen für ihre Aufgaben geschult. Sie beschaffen die nötigen Güter und achten dabei so gut wie möglich auf nachhaltige Kriterien. Die Umsetzung des Beschaffungsstandards wird alljährlich gemeindeintern überprüft. Der Beschaffungsstandard konzentriert sich auf sechs Beschaffungsbereiche, angereichert mit Beispielen und ausführlichen Linklisten: Papierprodukte: Es sind mindestens 80 Prozent Recyclingpapiere mit dem Label «Blauer Engel» oder «FSC-Recycled» zu verwenden. Weisse Neufaserpapiere tragen das Label «FSC 100% ». IT und Geräte: Neu beschaffte Büro- und Haushaltgeräte sind auf www.topten.ch aufgeführt. Bezüglich Ökologie sowie Gesundheit und Soziales sind bei Bürogeräten die Labels «Blauer Engel», «EU-Ecolabel», «energystar» oder «TCO» anzustreben. Innenbeleuchtung: Bei Neuanschaffungen von Leuchtmitteln in Gebäuden werden LED-Lampen mit der besten verfügbaren Energieetikette gewählt. Reinigung: Es werden bevorzugt Reinigungsmittel verwendet, die ökologische Labels tragen wie «Blauer Engel», «EU-Ecolabel», Coop «Oecoplan», «Ecocert», Österreichisches Umweltlabel oder (mit ökologischen und sozialen Kriterien) «Cradle to Cradle». Konsumgüter: Beim Einkauf von Lebensmitteln, Textilien, Blumen und anderen Konsumgütern oder Dienstleistungen achtet die Gemeinde auf ökologische und soziale Kriterien und Labels. Fahrzeuge: Als Grundlage für die Beschaffung von Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen dient das Merkblatt «Fahrzeuge» von «Kompass Nachhaltigkeit». Informationen: Der Energiestadt-Beschaffungsstandard 2021 ist auf Anfrage auch für Nichtmitglieder erhältlich. Weitere Informationen: www.energiestadt.ch Sabine Frommenwiler

«Die Gemeinde teilte mir mit, dass meine Daten möglicherweise gehackt wurden»

Was bedeutet die viel zitierte Digitalisierung konkret für Gemeinden? Was muss die Verwaltung eines Dorfs, einer Stadt oder einer Agglomeration tun, um «smart» zu arbeiten? Diesen und weiteren Fragen gehen am kommenden 19. Mai Fachleute und Politiker anlässlich der Generalversammlung des Schweizerischen Gemeindeverbands nach (siehe Infobox). Einer der Gäste: Professor Marcel Salathé, der an der ETH Lausanne das Labor für digitale Epidemiologie leitet. (Lacht.) Ich behalte mir vor, nur meine Studenten zu benoten. Es gibt sicher Beispiele, wo es nützlich gewesen wäre, wenn die Schweiz bereits stärker digitalisiert gewesen wäre. Auch die Swiss Covid App konnte zwar rasch entwickelt, dann aber nicht gut in unser Gesundheitssystem integriert werden. Dabei hat sich die Technik, die in der App steckt, weltweit gesehen als solid erwiesen. Die Technologie, die in der App steckt, hat in mehreren Ländern sehr gute Dienste geleistet. In England etwa hat sie erwiesenermassen Hunderttausende Ansteckungen verhindert und somit Hunderte oder Tausende Leben gerettet. In der Schweiz war die App freilich eher ein Fremdkörper im System. Allein schon zum Aktivieren der App musste man auf einen Code warten, und das dauerte teils viel zu lange. Mein Fazit fällt also durchzogen aus. Es wäre natürlich alles viel komplizierter und langsamer gewesen. Das beginnt schon bei der Entdeckung des Virus: Die genetische Sequenz des Virus war recht schnell einmal für alle im Internet zugänglich. Dadurch stand die Blaupause für einen Impfstoff bereits wenige Tage später. All das wäre ohne Digitalisierung nicht möglich gewesen. Einerseits kann die Digitalisierung den Aufwand einer Gemeindeverwaltung senken. Andererseits kann sie aber auch die Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern verbessern. Dazu ein konkretes Beispiel: Meine Kinder sind im schulpflichtigen Alter. Wollen sie sich in der Schulkantine verpflegen, müssen sie mit Papierbons bezahlen. Diese Papierbons sind aber nur am Gemeindeschalter erhältlich, und der wiederum ist lediglich an zwei Halbtagen pro Woche überhaupt geöffnet. Das ist sicher nicht mehr zeitgemäss. Man müsste sich überlegen, ob diejenigen Kinder, die ein Handy haben, nicht auch damit bezahlen könnten. Oder ob die Bons nicht zumindest online bestellt und zu Hause ausgedruckt werden könnten. Ich bin sicher, es gibt Tausende solcher Beispiele, wo die Gemeinden dank Digitalisierung ihren Bürgerinnen und Bürgern wie auch sich selbst das Leben ziemlich vereinfachen könnten. Sicher. Kürzlich wurde mir von einer Gemeinde mitgeteilt, dass möglicherweise einige meiner Daten gehackt wurden. Solche Cyberattacken auf Gemeinden gibt es leider immer häufiger. Gleichzeitig sind aber viele Gemeinden recht klein und haben vielleicht nicht die Mittel, sich professionell vor Hackerangriffen zu schützen. In diesem Bereich müssen sicher noch Lösungen gefunden werden. Ich denke nicht. Es ist wohl wie in der Medizin auch: Je digitalisierter eine Gemeindeverwaltung ist, desto mehr Zeit bleibt für den wirklichen Austausch. Oder anders gesagt: Wenn ich nicht Zeit verschwenden muss, um diese Papierbons zu holen, habe ich mehr Zeit, um mich anderweitig in der Gemeinde einzubringen, falls ich das möchte. Ich schaue die Digitalisierung primär als Chance an. Fabio Pacozzi

Stiftung SGV: Die Ausschreibung für Projekte läuft

Engagiert sich Ihre Gemeinde mit einer tollen Initiative beziehungsweise einem Projekt für etwas, von dem auch andere Gemeinden in der Region oder gar schweizweit bei ihrer Arbeit profitieren? Das verdient Anerkennung! Die Stiftung des Schweizerischen Gemeindeverbands zeichnet jährlich Projekte aus, welche die Gemeinden als Institution und wichtigen Grundpfeiler des föderalen Systems der Schweiz stärken. Dafür stehen insgesamt Mittel von 50 000 Franken pro Jahr zur Verfügung. Die Mitgliedschaft beim SGV wird vorausgesetzt. Es werden pro Jahr höchstens drei Institutionen (Gemeinde oder Gemeindeverbund) mit Projektbeiträgen unterstützt. Die Projekte sind dem SGV jeweils bis zum 30. September einzureichen an verband@chgemeinden.ch oder per Post an: Stiftung des Schweizerischen Gemeindeverbandes Laupenstrasse 35 Postfach 3001 Bern Im vergangenen Jahr unterstützte die Stiftung folgende Projekte: KRISENKOMPASS. Der digitale Wegweiser für die politischen Behörden und deren Krisenstab. Erfa-Stammtisch für Gemeinden Projekt «Förderung gleichberechtigter Teilhabe an (Kader-)Positionen in Schweizer Gemeindeverwaltungen» der FHNW red

In Luzern muss auch die Handseife nachhaltig sein

25 Park- und Grünanlagen, 16 Familiengartenanlagen und rund 11 000 Stadtbäume: An Grünraum mangelt es in der Stadt Luzern nicht. Und er ist hochwertig, denn seit 2017 darf sich die Stadt «Grünstadt Schweiz» nennen und orientiert sich bei der Beschaffung von Garten- und Grünprodukten an den Vorgaben dieses Labels für nachhaltiges Stadtgrün. So stammt ein Grossteil der Stadtpflanzen aus biologischem Anbau, es kommt torffreie Erde zum Einsatz, und die Arbeitskleidung der Stadtgärtnerei-Mitarbeitenden erfüllt ökologische und soziale Kriterien. Festgehalten sind die Grundsätze für eine nachhaltige Beschaffung der Stadt Luzern in einer vom Stadtrat im Juni 2020 beschlossenen Richtlinie. Mit einer ambitionierten Netto-null-Strategie bis 2040, dem Aktionsplan «Luft, Energie, Klima 2015» und dem Bewusstsein über die eigene Vorbildfunktion ging die Stadt das umfassende Thema der nachhaltigen Beschaffung aktiv an. Die Projektleiterin Sibylle Sautier aus dem Team Luftreinhaltung, Klimaschutz, Energie erinnert sich an die Anfänge: «Wichtig waren uns zum einen die Rückendeckung des Stadtrats und der Finanzdirektion. Zum anderen haben wir uns die Zeit genommen, die Erstkontakte mit allen Beteiligten sorgfältig herzustellen und ihnen Verantwortung zu übertragen. So entwickelte sich eine echte interdisziplinäre Zusammenarbeit.» Von Fahrzeugen, Reinigungsmitteln, Toilettenpapier, Büromaterialien und Leuchtmitteln über Treibstoffe oder Heizöl bis hin zur IT-Infrastruktur, zu Textilien, Spielgeräten oder eben Grünprodukten – die Richtlinie legt mit konkreten Kriterien fest, worauf beim Einkauf zu achten ist, um die Klima- und Nachhaltigkeitsziele der Stadt zu erreichen. So sollen keine Reinigungsmittel mit gewässergefährdenden Inhaltsstoffen wie Phosphor oder schlecht abbaubaren Tensiden zum Einsatz kommen. Treibmittel in Sprays sind genauso ein Ausschlusskriterium wie tropische Hölzer bei den Büromöbeln. Handseifen müssen ein Umweltzeichen wie den Blauen Engel besitzen, und neue Fahrzeuge sind wann immer möglich elektrisch angetrieben. Ersetzt werden die Produkte allerdings erst, wenn sie aufgebraucht sind oder ihr Lebensende erreicht haben – zum Beispiel Leuchtmittel. Sind ökologische Alternativen teurer, entscheiden die Dienstabteilungen innerhalb ihres Budgets. Eine Ausnahme bilden die Gasheizungen: Da ein Umstieg auf Biogas eine Verdoppelung der Kosten nach sich ziehen würde, wird dieses Geld stattdessen in den Umstieg auf fossilfreie Heizsysteme investiert. Luzern setzt auf umweltschonenden Transport statt auf grosse Lager: So wird beispielsweise das WC-Papier – von dem die Stadt pro Jahr rund 80 000 Rollen verbraucht und das zu 100 Prozent aus Recyclingpapier bestehen muss – regelmässig angeliefert. Aus diesem Grund fordert bereits die Ausschreibung, dass die Transportfahrzeuge mindestens der Abgasnorm «EURO 5» entsprechen müssen. Bei genauem Hinsehen fällt auf, dass das Thema Verpflegung nicht Teil der Richtlinie ist. Sautier klärt auf: «Die städtischen Schulen und Heime beschaffen die Lebensmittel selbstständig. Sie haben eigene Nachhaltigkeitskonzepte und streben das Label ‹Fourchette verte› an, ein Qualitätslabel für gesunde Ernährung.» Für weniger Food Waste werden beispielsweise die Schülerinnen und Schüler zu ihren Essensvorlieben befragt. Sorgte die Idee der nachhaltigen Beschaffung noch vor einigen Jahren vielerorts für Stirnrunzeln, stösst sie heute auf mehr Verständnis. Das stellt Sautier auch bei den städtischen Einkäuferinnen und Einkäufern fest: «Die Rückmeldungen sind äusserst positiv, ich spüre eine grosse Motivation, und wir pflegen einen guten Austausch.» Doch nicht nur die Kommunikation in den eigenen Reihen ist wichtig, auch der Austausch mit anderen Städten und Gemeinden ist unabdingbar: In der Regionalkonferenz Umweltschutz (RKU) tauschen sich elf Luzerner Gemeinden aus und rufen gemeinsame Projekte ins Leben. 2022 nimmt sich die RKU in einem Projekt der nachhaltigen Beschaffung an. «Ich erkundige mich gerne bei den Nachhaltigkeitsverantwortlichen anderer Städte, wie sie bestimmte Herausforderungen angehen», so Sautier, die sich auch im Vorstand der Interessengemeinschaft nachhaltige öffentliche Beschaffung (IGÖB) engagiert (siehe Kasten «IGÖB»). Die Einführungsphase der Richtlinie neigt sich dem Ende zu. Nun gilt es, zahlreiche qualitative und quantitative Daten auszuwerten. Ist die Beschaffungsrichtlinie verständlich formuliert, wo entstanden Missverständnisse, muss der Text angepasst werden? Befragungen der Beschaffungsverantwortlichen geben Aufschluss: Wurde beispielsweise beim Einkauf neuer Arbeitskleidung das Textilienmerkblatt berücksichtigt und, falls nicht, was waren die Gründe? Das Projekt ziehe bereits Kreise, freut sich Sautier: «Unser Büromateriallieferant hat uns nicht nur eine praktische Einkaufsliste mit umweltfreundlichen Produkten zusammengestellt, sondern gleich sein gesamtes Sortiment hinsichtlich Nachhaltigkeit unter die Lupe genommen.» Für die Zukunft geht es Sautier nun darum, Routine aufzubauen. Während die Einkaufsverantwortlichen ihr Wissen festigen und Erfahrung sammeln, wird Sautier die Fühler weiterhin schweizweit ausstrecken, um interessante Entwicklungen nach Luzern zu holen: «Den Grundstein für ein nachhaltiges Beschaffungswesen haben wir erfolgreich gelegt, und ich freue mich auf viele weitere interessante Aufgaben.» Informationen: www.pusch.ch Eva Hirsiger

Die Beitritte zur IVöB 2019 kommen zügig voran

Am 1. Juli 2021 trat die revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) für die Kantone Aargau und Appenzell-Innerrhoden in Kraft. Im Kanton Thurgau erfolgte die Inkraftsetzung dieser Vereinbarung am 1. April 2022, der Kanton Bern hat sich entschieden, die IVöB 2019 als kantonales Recht mit eigenem Rechtsweg anzuwenden und wendet auch bereits das neue Recht an. 14 Kantone befinden sich im Beitrittsverfahren oder haben dieses bereits abgeschlossen. So werden der Kanton Solothurn am 1. Juli 2022 und der Kanton Graubünden voraussichtlich am 1. Oktober 2022 die IVöB 2019 in Kraft setzen. In den weiteren Kantonen dieser Gruppe erfolgt die Inkraftsetzung in den nächsten Monaten. Acht Kantone, hier handelt es sich hauptsächlich um kleinere Kantone, sind in der Vorbereitung des Beitrittsprozesses. Aufgrund beschränkter personeller Ressourcen brauchen sie etwas mehr Zeit. Aufgrund dieser Entwicklungen ist festzustellen, dass der Beitrittsprozess zügig voranschreitet und in vielen Kantonen die IVöB 2019 bis Januar 2023 in Kraft gesetzt sein wird. Auf der Homepage der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK) wird mit einer Schweizerkarte dargestellt, wo der Beitrittsprozess der einzelnen Kantone steht. Die Karte wird laufend aktuell gehalten. Damit das neue Recht auch in die Praxis einfliessen kann, haben sich die drei föderalen Ebenen, Gemeinden, Kantone und Bund, entschieden, ihre Zusammenarbeit auch auf den Vollzug auszudehnen. Sie haben hierfür das Projekt TRIAS lanciert. Worum geht es bei diesem Projekt? Die drei Ebenen haben sich zwei Ziele gesetzt. Zum einen wurden neun Faktenblätter erarbeitet, zum anderen soll den Beschaffungsstellen ein elektronisch verfügbarer Beschaffungsleitfaden zur Verfügung gestellt werden. Die Faktenblätter greifen neue Themen des Beschaffungsrechts auf. Sie sollen die Beschaffungsstellen beim Vollzug unterstützen. Es sind dies: Bereinigung der Angebote (Art. 39) Dialog (Art. 24) Massnahmen gegen Korruption (Art. 11, 44 Abs. 1 Bst. e) Nachhaltigkeit (Art. 2, 12, 29, 30) Rahmenverträge (Art. 25) Sanktionen (Art. 45) Standardisierte Leistungen (Art. 29 Abs. 4) Übertragung öffentlicher Aufgaben und Verleihung von Konzessionen (Art. 9) Zuschlagskriterien (Art. 29) Die Faktenblätter sind auf www.trias.swiss in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch abrufbar. Der Leitfaden ist als schlankes und praxistaugliches Instrument mit einem massvollen Detaillierungsgrad aufgebaut. Adressaten sind die Praktikerinnen und Praktiker der Beschaffungsstellen. Weiteren Interessierten steht der Leitfaden ebenfalls zur Verfügung. Anhand von sieben Schritten werden die Praktiker durch eine Beschaffung geführt und erhalten dabei wichtige Hinweise, worauf sie bei ihrer Beschaffung achten müssen. Der Leitfaden ist so aufgebaut, dass eine Beschaffung für sämtliche Beschaffungsgegenstände durchgeführt werden kann. Der Beschaffungsleitfaden ist noch bis Mitte April in der Vernehmlassung. Anschliessend werden die Rückmeldungen eingearbeitet und der Leitfaden finalisiert. Ziel ist es, dass er bis November aufgeschaltet werden kann. Wiederum in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch unter www.trias.swiss . Wer bereits eine erste Vorstellung erhalten möchte, wie der Beschaffungsleitfaden digital umgesetzt werden wird, kann den Schritt 2 des Beschaffungsprozesses elektronisch abrufen: https://dev.trias.swiss/vorbereiten-einer-beschaffung . Informationen: BPUK: https://www.bpuk.ch/bpuk/konkordate/ivoeb/ivoeb-2019 Faktenblätter Trias: www.trias.swiss Regina Füeg

Neue Köpfe im Team des SGV

Die Zeitschrift «Schweizer Gemeinde» hat seit März 2022 eine neue Chefredaktorin: Nadja Sutter. Die Journalistin BR war zuvor mehrere Jahre bei den «Freiburger Nachrichten» tätig, zuletzt in der Redaktionsleitung als Themenchefin. Das journalistische Handwerk hat sie bei der Nachrichtenagentur sda gelernt, wo sie ihre Stage inklusive Ausbildung am MAZ in Luzern absolviert hat und anschliessend mehrere Jahre als Redaktorin tätig war. Sie stammt ursprünglich aus Winterthur (ZH), hat in Freiburg sowie Antwerpen Geschichte studiert und wohnt heute im Kanton Freiburg. Nadja Sutter folgt auf Denise Lachat, die sich nach fünf Jahren grossen Engagements für die «Schweizer Gemeinde» beruflich neu orientiert. Nadja Sutter tritt die Nachfolge mit grosser Motivation an und freut sich darauf, die traditionsreiche Zeitschrift in die Zukunft zu begleiten. Mit Fabio Pacozzi hat der Schweizerische Gemeindeverband seit vergangenem Februar einen neuen Kommunikationsverantwortlichen. Als solcher wird er u.a. für die Öffentlichkeitsarbeit des Verbands, die Zusammenarbeit mit den SGV-Medienpartnern sowie die Bewirtschaftung der verschiedenen Online-Kanäle zuständig sein. Unser neuer Kommunikationsverantwortlicher kommt ebenfalls aus der Zeitungsbranche: Fabio Pacozzi hat zuvor knapp acht Jahre beim «Walliser Boten» gearbeitet, wo er überwiegend im Ressort Politik tätig war. Fabio Pacozzi hat in Bern Geschichte und öffentliches Recht studiert; er wohnt im Kanton Wallis. Fabio Pacozzi folgt auf Philippe Blatter, der im Winter 2021 nach neun Jahren beim Schweizerischen Gemeindeverband eine neue Stelle beim Kanton Bern angetreten hat. Nun freut sich Fabio Pacozzi auf die neue Herausforderung im Dienste der SGV-Mitgliedsgemeinden. Luisa Tringale hat vor Kurzem die Nachfolge von Anna Celio-Panzeri als Projektleiterin für die Politikbereiche Migration und Asyl sowie Partizipation angetreten. Die gebürtige Tessinerin hat an der Universität Lausanne Politikwissenschaften studiert und an der Universität Lugano einen Master in Public Management and Policy erworben. Luisa Tringale arbeitet seit Oktober 2019 bei der SGV-Geschäftsstelle, wo sie zunächst ein Praktikum mit den Schwerpunktthemen Partizipation und Politmonitoring absolvierte. Anschliessend war sie einige Monate lang für die Kommunikationsabteilung des Verbandes tätig. Luisa Tringale spricht fliessend drei Landessprachen. Während ihrer Tätigkeit beim SGV vertiefte sie ihr Interesse an politischen Themen und vor allem an sozialen Fragen. Luisa Tringale freut sich auf ihre neue Aufgabe im Dienste der Gemeinden. red

  • 1
  • Abos
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Mediadaten
  • PDF-Archiv
  • Cookies
© Schweizerischer Gemeindeverband
  • Home
  • Suche
  • Archiv
  • Abos
  • Firmenverzeichnis
  • Mediadaten
  • Datenschutz
  • Impressum
Schliessen