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Hier wächst Zukunft: Innenentwicklung als Chance für Klimaanpassung

In Zusammenarbeit mit vier Pilotgemeinden erarbeitete der Kanton Aargau 2021 den digitalen Leitfaden «Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung». Er zeigt, wie Gemeinden das Thema aktiv umsetzen können. Da Windisch (AG) mehrere Standorte auf dem Gemeindegebiet identifizieren konnte, die wegen ihres hohen Versiegelungsanteils im Sommer als heiss empfunden werden, beteiligte man sich am Pilotprozess. «Wir wollten Erfahrungen sammeln und von anderen Kommunen lernen, solange die Situation vor Ort noch nicht so extrem ist», berichtet Roland Schneider, Leiter der Abteilung Planung und Bau, Windisch. 2023 ging die Gemeinde mit gutem Beispiel voran und wertete zwei eigene Flächen auf. Vor dem Gemeindehaus stanzte sie vier Bodenquadrate aus dem Hartbelag und bepflanzte sie mit Bäumen, Stauden und Kletterrosen. So kann Regenwasser versickern, der Platz erwärmt sich weniger und bleibt dennoch barrierefrei begehbar. Den nahen Brunnenplatz, eine zuvor versiegelte Fläche von 200 Quadratmetern, gestaltete die Gemeinde neu mit Pflanzen und einem sickerfähigen Kiesbelag. «Unsere Gemeinde schätzt diese grünen Oasen, die auch in Zukunft eine hohe Aufenthaltsqualität bieten werden», so der Abteilungsleiter. Beim Neubau der Schulanlage Dohlenzelg achtete die Gemeinde darauf, eine grosse zusammenhängende Freifläche zu schaffen. Zwei bepflanzte Retentionsmulden, in die sauberes Niederschlagswasser eingeleitet wird, dienen als Freiluftlabore. Zudem reduzieren sie den Oberflächenabfluss und verbessern das Mikroklima. Steinbänke unter einem Baumdach bieten zusätzlichen Unterrichtsraum. Rund 80 Bäume bilden einen parkartigen Zugang zum Schulgebäude und spenden künftig Schatten. Um die Bäume zu schützen und Wärmeinseln zu vermeiden, stehen sie in einer Kiesfläche. Nur für die Wege wurde Sickerasphalt eingesetzt. «Auch wenn dies höhere Unterhaltskosten verursacht, da mehr Schmutz in die Innenräume gelangt», kommentiert Roland Schneider. Bei privaten Bauprojekten kann die Gemeinde beispielsweise im Rahmen von Gestaltungsplänen Einfluss nehmen. «Die in unserer Bau- und Nutzungsverordnung festgelegte Grünflächenziffer von 0,4 Prozent in der Wohnzone 2 ist ambitioniert, besonders bei Innenentwicklungsprojekten mit hohem Ausnutzungsdruck. Aber sie hilft, die Hitzebelastung im Siedlungsraum zu reduzieren», erklärt der Abteilungsleiter. «Grünflächenziffern von 0,4 Prozent sind ambitioniert, helfen aber, die Hitzebelastung zu reduzieren.» Roland Schneider, Leiter der Abteilung Planung und Bau, Windisch (AG) Bei der Planung der Überbauung «Sonne» mit zwei bis zu fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern wurden frühzeitig ein Landschaftsarchitekt hinzugezogen und eine Mikrosimulation durchgeführt, um Kaltluftströme zu untersuchen. Die Gebäude wurden dann so angeordnet, dass die Luft weiterhin zirkulieren kann und der Strassenlärm nicht verstärkt wird. Weiter entstand ein grüner Hof mit wasserdurchlässigem Mergelbelag und fünf Schatten spendenden Grossbäumen. Für die Fassaden wählte die Bauherrschaft Materialien mit einer geringen Wärmeabsorption, und die Flachdächer sind unterhalb der Photovoltaikanlagen begrünt. Zum Grundstück gehören auch fünf Bäume entlang der Kantonsstrasse. Sie stehen in einer durchgehenden Grünrabatte und haben dadurch einen grossen Wurzelraum zur Verfügung. Dies wirkt sich positiv auf ihre Wasserversorgung sowie die Umgebungstemperaturen aus. Die nach dem Pilotprozess in Windisch umgesetzten Projekte dienen der Bevölkerung als Anschauungsobjekte. Sie machen sicht- und erlebbar, wohin sich die Gemeinde mit ihrem 2024 erstellten Klimakonzept entwickeln möchte. «Denn der Gemeinderat bewilligt die Mittel für Hitze mindernde Massnahmen nur, wenn die Bevölkerung auch deren Nutzen sieht», hält der Leiter Planung und Bau fest. Schwierig sei dabei, dass dieser meist nicht sofort messbar sei, sondern sich – wie etwa beim Pflanzen von Bäumen – erst in 20 Jahren zeige. «Darum ist es wichtig, zu betonen, dass sich eine klimabewusste Freiraumgestaltung auch positiv auf Naturschutz, Regenwasserbewirtschaftung, Energieplanung und Ortsbild auswirkt», resümiert Roland Schneider. Allfällige Zielkonflikte, etwa mit dem Lärmschutz, der Barrierefreiheit oder den Unterhaltskosten, gilt es, frühzeitig zu erkennen. Das ermögliche integrierte und kosteneffiziente Lösungen. Yvonne Kiefer-Glomme

Schweizer Cloud-Plattform macht KI für Schulen zugänglich

Viele Kinder nutzen heute zu Hause ChatGPT, Copilot oder andere KI-Tools, obwohl sie erst ab 16 Jahren einen eigenen Account besitzen dürften. Doch dies liegt in der Verantwortung ihrer Eltern. Schulen hingegen sind verpflichtet, personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern zu schützen, wenn sie im Unterricht künstliche Intelligenz einsetzen. Um dies zu gewährleisten, nutzt die Primarschule Feldbrunnen-St.Niklaus (SO) die KI-Anwendungen der Schweizer Cloud-Plattform Hazu. Diese entspricht dem Schweizer Datenschutzgesetz und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da keine Rückschlüsse auf die Namen und die IP-Adressen der Kinder möglich sind. Zudem werden sämtliche Nutzerdaten ausschliesslich in der Schweiz gehostet und nicht für das Training der KI-Modelle verwendet. «Auf der Hazu-Plattform können die Lehrpersonen zwischen verschiedenen KI-Modellen auswählen und bei Bedarf künftig eines davon als KI-Assistent für die Schülerinnen und Schüler ab der dritten Klasse freischalten», erklärt Juna Steiner, pädagogische ICT-Support-Verantwortliche (PICTS) der Primarschule Feldbrunnen. So könnten die Kinder mit der Unterstützung der KI etwa einen Vortrag vorbereiten, ohne dass ihnen diese alles vorgibt. Es lässt sich jeweils nur ein KI-Lerncoach aktivieren. Da die Hazu-Plattform als Onlineversion verfügbar ist, können die Schülerinnen und Schüler auch zu Hause darauf arbeiten. Bisher nutzt die Primarschule die Plattform jedoch nur auf Schulleitungs- und Lehrpersonenebene. Dazu hat sie im Sommer 2025 ein Pilotjahr mit Hazu gestartet, an dem acht der zwölf Lehrpersonen mitarbeiten und im Rahmen dessen sie an mehreren Weiterbildungen teilnehmen. Das Pilotprojekt wird von der Gemeinde unterstützt und finanziell getragen. Ein zusätzlicher Vorteil der Hazu-Plattform besteht darin, dass ihr KI-Assistent den Lehrplan 21 hinterlegt hat. Dies entlastet die Lehrpersonen bei der Unterrichtsvorbereitung. Wenn Schülerinnen und Schüler etwa einen Lernfilm zum Stromkreislauf erstellen sollen, kann die Hazu-KI mit einem Klick abgleichen, welche Kompetenzen dadurch erworben werden und ob Querverbindungen zu anderen Fächern bestehen. «Das gibt den Lehrpersonen mehr Sicherheit. Anderenfalls müssten sie sehr aufwendig für jedes Thema im Lehrplan heraussuchen, welche der 363 Fachkompetenzen damit gestärkt werden», betont Rebekka Vetsch, die Schulleiterin der Primarschule Feldbrunnen. Zudem bietet die Hazu-Plattform eigene Vorschläge für projektbasiertes Arbeiten an. So kann der Unterricht abwechslungsreicher und das Lernen motivierender gestaltet werden. «Bisher wurden die Lernziele nicht kompetenzorientiert, sondern an den offiziellen Lehrmitteln entlang geplant. Nun kann die Jahres-, Quartals-, Semester- und Projektplanung ebenso unabhängig von diesen erstellt werden, auf Wunsch auch altersdurchmischt und fächerverbindend», ergänzt Christine Trachsler, Schulleiterin der Primarschule Bonstetten (ZH). An ihrer Schule arbeiten die beiden Lehrkräfte der altersdurchmischten Mittelstufenklassen seit Januar 2025 mit der neuen Plattform. Die Stiftung Mercator Schweiz unterstützt dieses Pilotprojekt mit einer Medienpädagogin bis zum Sommer 2026. «Der KI-Assistent ermöglicht personalisierte Lerninhalte anstatt einheitlicher Übungsblätter für alle.» Juna Steiner, pädagogische ICT-Support-Verantwortliche der Primarschule Feldbrunnen Bereits durchgeführte Unterrichtsprojekte lassen sich beispielsweise in Form von PDF-Dateien, Videos und Sprachnotizen der Kinder in Hazu hochladen und mit dem Lehrplan 21 verbinden. Der KI-Assistent analysiert dann, welche Lernziele eines Themas bereits abgedeckt sind und welche Kompetenzen noch gefördert werden sollten. So können die Leistungen einer gesamten Klasse, aber auch jedes einzelnen Kindes kompetenzorientiert beurteilt werden. Die Ergebnisse in den einzelnen Fächern lassen sich in Form einer Spidergrafik, eines Kuchen- oder eines Balkendiagramms darstellen. «Diese Visualisierungen bilden die Lernprozesse der Kinder stets transparent in Bezug auf den Lehrplan 21 ab und eignen sich gut für Elterngespräche», betont Melanie Schweizer, eine der PICTS der Primarschule Bonstetten. «Das hat auch unsere Schulpflege überzeugt.» Wird zu jedem Kind ein Steckbrief in Hazu angelegt, dann kann mithilfe des KI-Assistenten die Aufgabenstellung gezielt an seinen individuellen Lernstand und seine Interessen angepasst werden. «Das ermöglicht eine Unterrichtsgestaltung mit personalisierten Lerninhalten, anstatt dass wie bisher alle Kinder zur gleichen Zeit am selben Übungsblatt arbeiten», resümiert Juna Steiner. Yvonne Kiefer-Glomme

Die «Rheinliebe» hat eine trinationale Partnerschaft geschaffen

Am Rhein spazieren gehen, Velo fahren oder im Fluss baden – solche Freizeitaktivitäten sind in der Dreiländerregion äusserst beliebt. Dem war nicht immer so. Denn lange galt der Rhein vor allem als Grenze, und seine Ufer waren nur teilweise zugänglich. Dank dem Projekt «Rheinliebe» im Rahmen der internationalen Bauausstellung IBA Basel 2020 ist am Flussabschnitt zwischen Bad Bellingen (D) und Kembs (F) bis nach Stein (CH) und Bad Säckingen (D) ein gemeinde- und länderübergreifendes Naherholungsgebiet entstanden, das sich bis 2030 zu einem Landschaftspark entwickeln soll. «Der Ausbau der Wander- und Velowege, die nachhaltige Gestaltung des Ufers, Flusszugänge und -ausblicke, neue Sitz- und Spielmöglichkeiten sowie Bootsanlegestellen haben den Rhein in einen vielfältigen Freizeit- und Naturraum verwandelt, der die drei Länder verbindet», berichtet Patrick Pauli, Abteilungsleiter Stadtgrün und Umwelt des Stadtbauamtes Rheinfelden (Baden, Deutschland). «Eines der schönsten Projekte des ‹Rheinuferrundwegs extended›, des Leuchtturmprojekts der ‹Rheinliebe›, sind für mich der Aussichtsturm der Gemeinde Wehr und der beliebte Treffpunkt ‹Sunnebuggele› auf der Seite von Rheinfelden, Baden», erzählt Stephan Eglin, Projektleiter Hochbau des Stadtbauamts Rheinfelden, Schweiz. Letzterer ist ein Beispiel dafür, dass nicht nur neue Attraktionen geschaffen wurden, sondern auch bestehende Lokalitäten aufgewertet, in einen grenzüberschreitenden Gesamtzusammenhang gebracht und über einen Rundweg miteinander verbunden wurden. «Das Projekt ‹Rheinliebe› hat die touristische Attraktivität der trinationalen Region gestärkt und die Kooperation zwischen den Gemeinden gefördert», konstatiert Pauli. «Insbesondere solche, die keine direkte Verbindung miteinander haben, konnten dank der ‹Rheinliebe›-Arbeitsgruppen-Treffen Kontakte knüpfen, die auch über das Projekt hinaus Früchte tragen werden.» Etwas anders sieht dies bei den beiden Rheinfelden aus: «Wir pflegen schon seit vielen Jahren eine gute Zusammenarbeit, haben ein gemeinsames Stadtentwicklungskonzept und organisieren zusammen Veranstaltungen. Aber auch unsere Partnerschaft wurde noch intensiviert», so Eglin. Ähnliches gilt für Stein und Bad Säckingen. «Die ‹Rheinliebe› hat den Tourismus in der Region und die Kooperation zwischen den Gemeinden gestärkt.» Patrick Pauli, Abteilungsleiter Stadtgrün und Umwelt des Stadtbauamtes Rheinfelden (Baden, Deutschland) Finanziert wurden die «Rheinliebe»-Projekte – auf deutscher Seite bis zu 70 Prozent und auf Schweizer Seite zu 30 Prozent – über das Interreg-Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein-(ABH-)V-Programm, das die länderübergreifende Zusammenarbeit in der Europäischen Union fördert. Einige der Schweizer Massnahmen konnten vom Agglomerationsprogramm Basel profitieren. «Leider verzögerte die COVID-19-Pandemie die Umsetzung vieler ‹Rheinliebe›-Projekte etwas, gemeinsame Treffen konnten zeitweise nur als Videokonferenz stattfinden und, es war kein Fest zur Fertigstellung des ‹Rheinuferweges extended› möglich», weiss Pauli. Hinzu kommt, dass auf Schweizer Seite bei vielen Projekten noch die Gemeindeversammlungen zustimmen mussten. «Der geplante Rheinsteg, der als zusätzliche Fussgänger- und Velobrücke die beiden Rheinfelden verbinden sollte, scheiterte bei der Urnenabstimmung, weil sich die Material- und Baukosten durch die Pandemie sowie aufgrund der Folgen des Brückeneinsturzes in Genua deutlich erhöht hatten», erklärt Eglin. Auch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen in den drei Ländern erwiesen sich als Herausforderung. «Hierdurch war es fast nicht möglich, zeitgleich gemeinsam in einem Projekt voranzukommen», so Pauli. Einige Projekte wurden daher erst 2023 realisiert. «Während in Deutschland etwa nur bei guter Wasserqualität in Flüssen geschwommen werden darf, ist dies in Frankreich generell verboten. Und auch Picknick- oder Spielplätze an natürlichen Gewässern sind dort nur in Ausnahmefällen gestattet», erläutert Eglin. «Die ‹Rheinliebe›-Gemeinden haben zugesichert, die vorhandenen Projekte weiterzuführen, zu erhalten und, soweit möglich, weitere Attraktionen und Wege zu schaffen», betont Patrick Pauli. In Rheinfelden, Schweiz etwa wird ab diesem Herbst das Inseli saniert, das einen beliebten Bade- und Verweilort der ‹Rheinliebe›-Strecke darstellt. «Bei einem kürzlichen Treffen einiger Projektpartner haben wir zudem darüber nachgedacht, die mit Abschluss der IBA Basel eingestellte Broschüre ‹Rheinfestival› als Newsletter wieder aufleben zu lassen», ergänzt Eglin. In diesem sollen alle Veranstaltungen dargestellt werden, die in Verbindung mit dem Rhein stehen und in der trinationalen Region stattfinden. Flyer Rheinliebe-Rundweg Yvonne Kiefer-Glomme

Bioprodukte aus der stadteigenen Küche

Die steigende Nachfrage nach Mittagstischen stellt viele Gemeinden und Städte vor die Herausforderung, eine grosse Anzahl von Menüs gleichzeitig bereitstellen zu müssen. So auch in den 14 Bieler Tagesschulen und den 6 Kindertagesstätten, die bis Ende letzten Jahres durch mehrere stadteigene Kleinküchen sowie einen Grossanbieter aus einem anderen Kanton mit Essen versorgt wurden. «Da unsere bestehende Kücheninfrastruktur ausgeschöpft war, mussten wir auf einen externen Caterer zurückgreifen. Als dessen Leistungsvertrag verlängert werden sollte, kam es zu einer politischen Debatte, die sich um den Transportweg, eine lokale Produktion mit regionalen Lebensmitteln und den Einsatz von Einwegverpackungen drehte», erklärt Emanuel Amrein, Generalsekretär der Bieler Direktion Bildung, Kultur und Sport. Aus dieser Diskussion heraus entstand die Gemeindeinitiative «Für eine gesunde Ernährung», die eine nachhaltige und ausgewogene Verpflegung in den städtischen Betreuungsstrukturen forderte. Daraufhin arbeitete der Gemeinderat unter Einbezug der Initiantinnen und Initianten ein entsprechendes Reglement aus, das vom Parlament verabschiedet wurde. Um dem gesetzlichen Auftrag zu entsprechen, entwickelte die Stadt das Label «Gesunde Ernährung», das für ein nachhaltiges Ernährungssystem und strenge Vorgaben steht. Seit Anfang 2023 verwenden die Bieler Mittagstische nur noch frische, vorwiegend saisonale und heimische Bioprodukte, die in einem Umkreis von höchstens 35 Kilometern eingekauft werden. Somit sind die Transportwege kurz, und die Zusammenarbeit mit regionalen Bioproduzenten und -lieferanten wird gestärkt. «Als Grossabnehmer bringen wir Bewegung in Betriebe, die sich bereits mit Umstellungsgedanken getragen haben und nun einen Absatzmarkt sehen», beschreibt Amrein die Auswirkungen des Projekts. Stehen ausnahmsweise Produkte aus dem globalen Süden wie etwa Bananen auf dem Menüplan, so sind diese mit dem Fairtrade-Label Max Havelaar zertifiziert. Auf bedrohte Fischarten und solche, die mit zerstörerischen Methoden gefangen werden, verzichtet man ganz. Nach erfolgter Ausschreibung entschied sich die Bieler Regierung für eine stadteigene Produktion der Mittagstischmenüs im Alterszentrum Redern, da dessen Küche ohnehin renoviert werden musste. Nun werden dort zentral 270 000 Mahlzeiten pro Jahr im Cook-and-Chill-Verfahren zubereitet. Hierfür wird das Essen auf herkömmliche Weise gekocht und anschliessend innerhalb von 90 Minuten direkt auf eine Temperatur von unter 4 °C gekühlt. Dadurch bleiben die Zutaten frisch und knackig, und die Menüs sind ohne Qualitätsverlust lagerbar. Alle zwei bis drei Tage werden die Mahlzeiten in Mehrweggebinden mit einem Elektrofahrzeug an die verschiedenen Schul- und Kitastandorte geliefert. Dort bereitet sie das jeweilige Küchenteam unmittelbar vor dem Essen in einem Steamer auf. Das vermeidet Warmhaltezeiten, und die Nährstoffe bleiben dank der schonenden Zubereitung erhalten. Aufgrund der zentralen Produktion und der effizienten Prozesse liege der Mahlzeitenpreis für die Kinder, der politisch festgelegt werde, bei acht Franken und damit im selben Bereich wie zuvor, so Amrein. «Die Betriebskosten für die Stadt sind bis anhin ebenfalls gleichgeblieben, obwohl wir durch die strengen Vorgaben des Reglements beim Wareneinkauf ein höheres Risiko tragen.» Entscheidend sei, dass keine Querfinanzierung zwischen dem Budget des Alterszentrums und dem der Mittagstische erfolge. Die gemeinsame Produktionsküche müsse sich über den Mahlzeitenpreis tragen können. «Steigen die Waren-, Energie- und Personalkosten weiter, muss der Menüpreis jedoch irgendwann angepasst werden», führt der Generalsekretär weiter aus. «Die Betriebskosten für die Stadt sind bis anhin ebenfalls gleichgeblieben, obwohl wir durch die strengen Vorgaben des Reglements beim Wareneinkauf ein höheres Risiko tragen.» Emanuel Amrein, Generalsekretär der Bieler Direktion Bildung, Kultur und Sport Die Menüpläne sind auf die jeweilige Altersgruppe abgestimmt. Die Kinder erhalten pro Woche zwei vegetarische Gerichte, einmal Fleisch oder Geflügel, einmal Fisch sowie mindestens zweimal Salat und ein Dessert. Zu den Fleisch- und Fischgerichten wird jeweils eine vegetarische Alternative angeboten. Eine ausgewogene Mahlzeit enthält entweder Gemüse oder Salat und ein proteinreiches Lebensmittel wie Eier, Milchprodukte, Fleisch, Fisch oder Tofu sowie ein stärkehaltiges Lebensmittel wie Kartoffeln, Getreide oder Hülsenfrüchte. Zucker und Salz werden nur in geringen Mengen verwendet. Mindestens einmal im Jahr überprüft eine externe Stelle die Qualität des Essens. Dies schreibt das Reglement vor. «Die ‹Gesunde Ernährung› ist von den Eltern und Kindern sehr positiv aufgenommen worden», resümiert Amrein. «Natürlich gab es Mahlzeiten, die nicht so gut angekommen sind, wie etwa der Linsenauflauf. Dort haben wir die Menüpläne in Absprache mit der Küche leicht angepasst.» In der Summe fänden es die Kinder cool, dass ihr Essen nun von einer Produktionsküche in Biel stamme. Nur bei den Mittagstisch-Standorten, die bisher über eine eigene Küche verfügten, habe es eine «Trauerphase» gegeben, in der es zu Rückfragen gekommen sei. «An unserer Schule, die zuvor durch den externen Caterer beliefert wurde, war die Einführung der ‹Gesunden Ernährung› mit einer deutlichen Qualitätssteigerung verbunden», ergänzt Manuel Boss, Leiter der Tagesschule Battenberg. Zudem falle durch die kurzen Kommunikationswege nur wenig Food Waste an. «Natürlich haben manche Kinder zu Beginn neugierig nachgefragt, warum nun weniger Fleisch auf dem Menüplan steht, aber insgesamt haben sie sehr offen auf die neuen Gerichte reagiert.» Yvonne Kiefer-Glomme

Bessere Hilfe für schutzbedürftige Personen

In der Schweiz werden gut 90000 schutzbedürftige Kinder und Erwachsene von 2500 Berufsbeistandspersonen begleitet. Dass deren Arbeitsbedingungen optimiert werden müssen, um die schutzbedürftigen Personen noch besser begleiten zu können, ist aus fachlicher Sicht unbestritten. Denn den gestiegenen gesellschaftlichen, fachlichen und gesetzlichen Anforderungen an die professionellen Beistandspersonen lässt sich nur Rechnung tragen, wenn auch die notwendigen fachlichen und zeitlichen Ressourcen geschaffen werden. Dies hat sich 2020 auch in der Vernehmlassung zu den aktuellen Empfehlungen der Konferenz für Kindes-und Erwachsenenschutz (KOKES) bezüglich der Organisation der Berufsbeistandschaften bestätigt. Diese werden in manchen Kantonen und Gemeinden als Kindes- und Erwachsenenschutzdienst oder Mandatsführungszentren bezeichnet. Im Fokus der Empfehlungen steht daher der Ausbau der vorgelagerten Dienste sowie interne Neuorganisationen der Berufsbeistandschaften, damit diese entlastet werden und sich auf die zeitintensiven Fälle konzentrieren können. Die Gemeinden spielen bei der Umsetzung der Empfehlungen eine wichtige Rolle, denn in rund der Hälfte der Kantone sind die Berufsbeistandschaften von den Gemeinden organisiert. Deshalb war auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) eng in die Ausarbeitung der Empfehlungen eingebunden. Aus Sicht des SGV bieten sie eine nützliche Orientierung, insbesondere für kleine und mittelgrosse Dienste. Zudem lassen sie den Gemeinden bei der konkreten Umsetzung den nötigen Handlungsspielraum. Formuliert wird ein professioneller Standard, der innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre in sämtlichen Regionen der Schweiz umgesetzt werden soll. Dabei bestimmen die Gemeinden das Tempo und die Schwerpunkte selbst. Zu den zentralen KOKES-Empfehlungen gehören die Stärkung der vorgelagerten Dienste mit ihren niederschwelligen, freiwilligen und regionalen Beratungsangeboten. Denn Meldungen an die KESB sind nur nötig, wenn es mit Hilfe dieser Dienste nicht gelingt, die Situation schutzwürdiger Personen zu verbessern. Die Kantone und Gemeinden sind angehalten, solche Dienstleistungen künftig verstärkt auf- und auszubauen und vor allem mit den nötigen personellen, fachlichen und finanziellen Ressourcen auszustatten. Wenn sie frühzeitig hierein investieren, dann erübrigen sich viele kostspieligere Massnahmen der KESB. Für die Berufsbeistandschaft entfällt die aufwendige Berichterstattung in allen Fällen, die nicht zu einem gesetzlich angeordneten Mandat führen. Dass es sich für die Gemeinden lohnt, in die vorgelagerten Dienstleistungen zu investieren, zeigt etwa der Gemeindeverband SDRL - Soziale Dienstleistungen Region Lenzburg. Beim SDRL handelt es sich um einen regionalen Zweckverband von derzeit 17 Gemeinden. Deren Soziale Dienste, die drei vormals eigenständigen Bereiche Berufsbeistandschaft, Mütter- und Väterberatung (MVB) sowie die Jugend-, Ehe- und Familienberatung (JEFB), wurden 2013 als getrennte Fachbereiche in eine Organisation zusammengeführt. «Das lohnt sich insbesondere für kleinere Gemeinden, denn so können Synergien genutzt werden», erläutert Josef Niederberger, Präsident des SDRL. «Die Integration der vorgelagerten Dienste in den Gemeindeverband erleichtert die interdisziplinäre und enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachbereichen des SDRL sowie mit den Gemeinden selbst», ergänzt der SDRL-Geschäftsführer und Co-Leiter der Berufsbeistandschaft Peter Senn. Durch die niederschwelligen und freiwilligen Dienstleistungsangebote des SDRL werden weniger Gefährdungsmeldungen bei der KESB respektive dem Familiengericht eingereicht. Dies, indem Probleme frühzeitig entschärft werden, wodurch sich das Entstehen oder Fortbestehen komplexer Fälle verhindern lässt. Zudem haben die Fachbereiche JEFB und MVB im Rahmen der Professionalisierungsmassnahmen ihre Arbeit um interventionsorientierte Abklärungen erweitert, so dass im besten Fall keine gesetzlichen Massnahmen mehr erforderlich sind, weil die betroffene Person fähig ist, sich eigenständig um ihre Belange zu kümmern oder sie kann im freiwilligen Rahmen weiterbegleitet werden. «Unser Beispiel zeigt, dass vorgelagerte, gut ausgebaute und methodisch arbeitende Dienste die Berufsbeistandschaften entlasten können», betont Peter Senn. «Wenn die JEFB Betroffene anspricht, ist es weniger stigmatisierend für diese, als wenn es zu einer Gefährdungsmeldung kommt und das Familiengericht aktiv wird. Andernfalls müssen wir den Betroffenen zunächst erst einmal die Angst vor der Abklärung nehmen, bevor wir mit ihnen arbeiten können», berichtet Franziska Haltinner, Leiterin Fachbereich JEFB. Kommt der Sozialdienst erst spät zum Einsatz, lassen sich zudem nicht mehr alle Probleme rückgängig machen. Des Weiteren braucht die Beistandsperson erst Zeit, sich in den Fall einzuarbeiten, somit dauert es noch länger, bis Hilfe möglich ist . Wichtig ist der KOKES auch das Sicherstellen der Schnittstellen der Sozialen Dienste zu den jeweiligen Sozialämtern. Die Sozialämter der Verbandsmitglieder des SDRL sitzen dezentral in den einzelnen Gemeinden. Dennoch erbringt der SDRL – und namentlich die dortige Berufsbeistandschaft– für diese seit rund drei Jahren im Rahmen der freiwilligen Einkommens- und Vermögenverwaltung (FREK) Dienste wie Schuldenberatung und unterstützt die Klientel auch bei sozialversicherungsrechtlichen Ansprüchen. Gelingt es im Rahmen dessen die Klientel selbst zu befähigen, kann auch hier auf eine Beistandschaft verzichtet werden. «Ständen diese vorgelagerten Dienstleistungen nicht zur Verfügung, würde oft eine Vertretungsbeistandschaft aufgegleist», erläutert Franziska Haltinner, Leiterin der JEFB. «Befähigen statt vertreten respektive veränderungsorientiert arbeiten statt verwalten ist unser Credo», betont Peter Senn. «Ziel der FREK ist, die Person – falls möglich – schrittweise in die Lage zu versetzen, ihre finanziellen Angelegenheiten wieder alleine zu regeln.» In den kommenden Monaten will der SDRL mittels einer Bedarfsanalyse abklären, welche weiteren sozialen Dienstleistungen die Geschäftsstelle für die Mitgliedgemeinden übernehmen kann. Denkbar wäre beispielsweise die wirtschaftliche Sozialhilfe, welche als Vorleistung von der Einreichung des Gesuchs bis zur Antragstellung an den Gemeinderat zur Entlastung der Sozialdienste der Gemeinden erbracht werden könnte. «Natürlich muss man die Rollenkonflikte berücksichtigen. Aber andererseits ist so der fachliche Austausch im Team in einem grösseren Rahmen möglich und man kann die Betroffenen breiter unterstützen», legt Cordula Sonderegger, Co-Leiterin der Berufsbeistandschaft, dar. «Jeweils die neuen Gemeinderatskollegen zu überzeugen, dass die vorgelagerten Dienste angesichts des Kostendrucks nicht auf ein Minimum reduziert werden dürfen, sondern eventuell weiter ausgebaut werden müssen, ist eine stetige Kommunikationsaufgabe unserer Vorstandsmitglieder. Ich bin aber überzeugt, dass langfristig betrachtet mit der präventiven Arbeit der vorgelagerten Stellen sich für die Gemeinschaft hohe Folgekosten vermeiden lassen», resümiert Josef Niederberger, SRDL-Präsident. Auch in Bezug auf das von der KOKES empfohlene Organisationsmodell zur Spezialisierung im Erwachsenen- oder Kindesschutz ist der SDRL unterwegs bzw. hat die Spezialisierung von Beistandschaften in seinem Strategiepapier für die kommenden Jahre festgehalten. Im Zuge dessen werden innerhalb der SDRL zwei neue Fachbereiche, «Erwachsenenhilfe» und «Jugend und Familie», geschaffen. Die Erwachsenenhilfe wird die Abklärungen, die freiwilligen Beratungen sowie die gesetzlichen Beistandschaften im Erwachsenenschutz übernehmen. Der Fachbereich Jugend und Familie wird für die Beratung und Unterstützung von Eltern, Familien, Kindern und Jugendlichen verantwortlich sein. Hinzu kommen die Abklärungen sowie die gesetzlichen Beistandschaften zum Kindesschutz. Die Mütter- und Väterberatung wird in diesen Fachbereich integriert. Das heisst, zukünftig werden die Beistandspersonen gleichzeitig zur Mandatsführung, Abklärungen und freiwillige Unterstützungsleistungen anbieten. Die Konzepte zur Rollenklärung, welche die KOKES-Empfehlung hierzu fordert, werden von der Teamleitung des SDRL in nächster Zeit erarbeitet. «Damit man die Spezialisierung im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz leben kann, braucht es eine gewisse Grösse für einen Sozialen Dienst. Mit knapp 49'000 Menschen in unserem Einzugsgebiet haben wir diese. Wenn die Stadt Lenzburg Teil unseres Gemeindeverbandes wäre, entspräche das Einzugsgebiet der Berufsbeistandschaft beinahe dem Zuständigkeitsgebiet des Familiengerichts», resümiert Josef Niederberger. Grössere Einzugsgebiete respektive Verbundlösungen sind eine Chance, den gestiegenen Anforderungen an die Führung komplexer Fälle besser Rechnung zu tragen und damit die einzelne Gemeinde zu entlasten. Letzteres ist ebenfalls Teil der KOKES-Empfehlungen. Neben der Spezialisierung der Dienste wird auch eine horizontale Durchlässigkeit für 18-25-Jährige erwartet: Wenn es klientenseitig gewünscht wird, kann die Betreuung einer volljährigen Person bis zum maximal 25. Lebensjahr durch ihre bisherige Beratungsperson aus dem Kindesschutz weitergeführt werden. «Denn das Vertrauensverhältnis zwischen der eingesetzten Beistandsperson und der oder dem Betroffenen entscheidet über den Erfolg der Massnahmen», erklärt Peter Senn. Für die interne Neuorganisationen der Berufsbeistandschaften geben die KOKES-Empfehlungen Richtwerte für Mengengerüste, Organisationsstruktur und Ausbildungsanforderungen vor. Momentan besteht die Berufsbeistandschaft des SDRL aus 14 Mitarbeitenden und entspricht damit den KOKES-Empfehlungen für eine Mindestgrösse von 10-14 Mitarbeitenden. Die Stellenprozente für Leitung und Mandatsführung liegen insgesamt bei 940. Aktuell liegt die Fallbelastung ohne Spezialisierung bei 75 Mandaten auf 100 Stellenprozente. Nach KOKES-Empfehlungen sollten es 60 Mandate auf 100 Stellenprozent im Erwachsenenschutz und 50 Mandate im Kindesschutz sein. Die Komplexität der Mandate erfordert eine multidisziplinäre Zusammensetzung der Berufsbeistandschaften. Beim SDRL sind dies Sozialarbeitende, Sozialpädagogen, Psychologen, Juristen und Ökonomen. Zudem sollten sie ein gutes kaufmännisches Wissen, sozialversicherungsrechtliche Kenntnisse sowie Erfahrung in der Berichterstellung und Selbstorganisation haben. Im Kinderschutz sind unter anderem fundierte Kenntnisse in Entwicklungspsychologie und Erziehungsfragen von zentraler Wichtigkeit. Bisher besteht die JEFB aus acht Mitarbeitenden mit insgesamt 460 Stellenprozent. Durch den Systemwechsel der JEFB weg von der reinen Beratung zur interventionsorientierten Arbeit wurden in einem ersten Schritt 50 Stellenprozente von der Berufsbeistandschaft zur JEFB übertragen. In den nächsten Jahren möchte der SDRL die Personalressourcen in den Fachbereichen etappenweise weiter verstärken. Ein externer oder interner Rechtsdienst, wie ihn die KOKES empfiehlt, existiert nicht, aber unter den Beistandspersonen weisen drei einen juristischen Abschluss auf. Eine eigene Stabstelle Qualitäts- und Wissensmanagement entsprechend den KOKES-Empfehlungen besteht nicht, soll jedoch noch angegangen werden. Bisher übernehmen die Leitungspersonen, Co-Leitung und Geschäftsführer, diese Aufgabe. «Zur Qualitätssicherung finden jede Woche Teamsitzungen zum Austausch organisatorischer und fachlicher Fragen oder eine kurze Fallintervision statt. Jeden Monat erfolgt eine Intervision in zwei Gruppen. Wir bieten eine Supervision oder Weiterbildungen bis zum CAS zur Spezialisierung der Mitarbeitenden», erklärt Cordula Sonderegger, Co-Leiterin der Berufsbeistandschaft. Der Fachbereich Finanzen und Administration besteht aus 12 Mitarbeitenden. Das heisst den 14 Berufsbeistandspersonen stehen 12 Administrationspersonen gegenüber. Damit setzt der SDRL bereits fast das 1:1 Verhältnis um, das die KOKES im Bereich Erwachsenenschutz für die Unterstützung der Berufsbeistandspersonen fordert. Für die gute Zusammenarbeit zwischen der KESB und der Berufsbeistandschaft empfiehlt die KOKES regelmässige Qualitätszirkel. Ein solcher Austausch auf Augenhöhe und idealerweise unter wechselseitiger Leitung ist aus Sicht des SDRL grundsätzlich zu begrüssen und im Bezirk Lenzburg bereits umgesetzt: Dort existiert eine Regiogruppe mit allen wichtigen Akteuren der vorgelagerten Dienste und Stellen sowie des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die sich periodisch trifft. Seit 2013 besteht zudem ein regelmässiger Austausch mit dem Familiengericht, der mittlerweile bei Bedarf noch ungefähr alle vier Monate stattfindet. Auf Fachrichterebene tauschen sich halbjährlich Berufsbeistandschaft- und JEFB-Leitung aus. Die Beistandspersonen sind kontinuierlich in Kontakt mit dem Familiengericht zur Fallarbeit. «Dieser Austausch hat ein gutes Vertrauensverhältnis geschaffen. Hierdurch kommt das Gericht häufiger mit Fällen auf den SDRL zu, weil diesem bewusst ist, dass die Fachbereiche sich auch bei freiwilligen Massnahmen verlässlich um die Betroffenen kümmern», betont Franziska Haltinner. Informationen: https://www.kokes.ch/application/files/2716/2814/0146/KOKES_Empfehlungen_Berufsbeistandschaften.pdf Yvonne Kiefer-Glomme

Der SNBS zahlt sich aus

Da Zofingens Schülerzahlen seit Jahren stetig zunehmen, benötigt die Stadt im Kanton Aargau zusätzlichen Schulraum. Zudem ist vorgesehen, dass die Schülerinnen und Schüler der Real- und Sekundarschule von Brittnau und Strengelbach ab dem Schuljahr 2027/2028 nach Zofingen wechseln. Daher hat sich die Stadt für ein neues Schulgebäude auf dem Bezirksschulareal entschieden, das zusammen mit der bestehenden Bezirksschule als Oberstufenzentrum betrieben werden soll. Um mehrere Lösungsvorschläge zu erhalten, führte die Stadt Zofingen einen Studienwettbewerb durch. Das Siegerprojekt sieht vor, im Bereich der bestehenden Bezirksschulturnhallen ein Schulhaus zu realisieren. Das vierstöckige Gebäude mit einer Geschossfläche von rund 10 175 Quadratmetern bietet Platz für 26 bis 29 Schulzimmer, 13 Gruppenräume und eine Dreifachturnhalle im Untergeschoss. Vorgesehen sind auch Räume für den Fachunterricht, die Lehrerschaft, die Schulleitung sowie Aufenthalts- und Aufgabenzimmer für Schülerinnen und Schüler. Den Mittelpunkt des Gebäudes bilden zwei Innenhöfe, die sich über zwei Ebenen erstrecken. Zofingen besitzt seit 2007 das Label Energiestadt und baut nach Minergie. Neben den Vorgaben für die Energietechnik sollte das Grossprojekt Oberstufenzentrum aber auch weiteren Nachhaltigkeitskriterien genügen. «Nachdem wir uns gemeinsam mit Fachexperten verschiedene Labels angesehen hatten, hatten wir das Gefühl, dass der SNBS Hochbau inhaltlich am besten unseren Vorstellungen entspricht», erklärt Mireille Muchenberger, Projektleiterin Hochbau der Bauverwaltung Zofingen. Da die Stadt zu den ersten Schweizer Gemeinden gehört, die einen Bildungsbau nach dem SNBS Hochbau zertifizieren lassen wollten, wurde ihr Oberstufenzentrum beim Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz (NNBS) – gemeinsam mit neun weiteren kommunalen Bildungsbauten – als Pilotprojekt geführt. «Für uns ist das neue Schulgebäude ebenfalls ein Pilot, und zwar für andere städtische Bauten», so Mireille Muchenberger. Es soll mit einer Erdsondenwärmepumpe beheizt werden, die im Sommer der passiven Raumkühlung dient. Zudem werden die Räume kontrolliert be- und entlüftet. Für Strom sorgt eine Fotovoltaikanlage auf der gesamten Dachfläche. Überschüssiger Strom lässt sich für andere Schulgebäude des Areals verwenden. «Zofingen hat viele Schulgebäude, und daher kennen wir die altersbedingten Unterschiede in deren Unterhalts- und Betriebskosten. Dort sehen wir grosses Einsparpotenzial», betont Mireille Muchenberger. Hinzu komme, dass sich bei Schulbauten immer wieder lehrplanbedingte Änderungen der erforderlichen Räume und Infrastruktur ergäben. Die Trennwände zwischen den Unterrichtszimmern und Gruppenräumen ohne tragende Funktion werden daher allesamt aus Holz gestaltet. So sind sie herausnehmbar, und der Schulraum bleibt für die Zukunft flexibel. Für das Vorprojekt wurde die edelmann energie ag aus Zürich als Nachhaltigkeitsplaner hinzugezogen. Bei der ersten Konformitätsprüfung im Rahmen des SNBS-Zertifizierungsprozesses konnte die Stadt eruieren, wo das Bauprojekt noch Optimierungspotenzial besitzt. «Soweit dies möglich war, haben wir versucht, diese Punkte nachzubessern. Aspekte, die die Umgebung des Schulgebäudes betreffen, also Strassen, die Erschliessung und die Entfernung zum Bahnhof, sind aufgrund der Lage des Schulareals nicht mehr änderbar», erläutert Muchenberger. «Dennoch haben wir versucht, auf dem Gelände selbst die Zugänglichkeit für Fussgänger und Velofahrende zu verbessern. Das Gute am SNBS Hochbau ist, dass man Spielraum erhält, eigene Lösungen zu erarbeiten, weil fehlende Punkte zu einem Kriterium durch mehr Massnahmen für ein anderes kompensiert werden können», betont Muchenberger. Als Nachhaltigkeitsexperte weist das Büro edelmann energie die Planer der einzelnen Gewerke darauf hin, was es in der jeweiligen Bauphase zu beachten gilt. Die Gesamtentwicklung des Gebäudes muss von den Planern sowie vom Bauamt dokumentiert und in einem zweistufigen Prozess bei der SNBS-Zertifizierungsstelle nachgewiesen werden. Edelmann übernimmt für die beiden Konformitätsprüfungen die Eingabe der Daten im SNBS-Onlinetool und bildet den Ansprechpartner für die Zertifizierungsorganisation, den Verein Minergie. Auch die Einbindung der Nutzenden musste vom Bauamt belegt werden. Denn die Partizipationsmassnahmen werden ebenfalls beim SNBS Hochbau bewertet. «Diese haben sich gelohnt, weil wir so wertvolle Denkanstösse erhalten haben», konstatiert Muchenberger. «Wenn Beteiligte zum richtigen Prozesszeitpunkt ihre Bedürfnisse einbringen können, stehen sie ausserdem später besser hinter dem neuen Bauprojekt», resümiert die Projektleiterin Hochbau. «Das Gute am SNBS Hochbau ist, dass man Spielraum erhält, eigene Lösungen zu erarbeiten, weil fehlende Punkte zu einem Kriterium durch mehr Massnahmen für ein anderes kompensiert werden können.» Mireille Muchenberger, Projektleiterin Hochbau, Bauverwaltung Zofingen (AG) «Der SNBS Hochbau hilft, ein Bauprojekt auf viele hilfreiche Aspekte zu durchleuchten, und macht wichtige Stellschrauben sichtbar», ergänzt Andreas Edelmann, Leiter des Ingenieurbüros. Auch bei der Ausführung der Installationen erhofft sich die Stadt Zofingen einen Mehrwert vom SNBS Hochbau. «Wir werden sicher sehen, dass sich vieles einfacher machen lässt und dadurch auch günstiger im Unterhalt ist», so Muchenberger. «Wir sind überzeugt, das richtige Label gewählt zu haben.» Yvonne Kiefer-Glomme

Altern mit Behinderung zwischen Stuhl und Bank

In der Schweiz leben schätzungsweise 1,7 Millionen Menschen mit einer Behinderung, ein Drittel von ihnen sind über 65 Jahre alt, so das Bundesamt für Statistik. Betroffene, Angehörige, Institutionen, Fachstellen und -organisationen stellen daher zunehmend Fragen zu Zuständigkeit, Pflege und Hilfsmitteln sowie deren Finanzierung. Entsprechend dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes von 2004 sowie der internationalen Behindertenrechtskonvention, UNO-BRK, die hierzulande seit 2014 in Kraft ist, müssen kantonale und kommunale Alterskonzepte den individuellen Bedarf von Menschen mit Behinderung berücksichtigen. Dabei geht es nicht darum, Sonderrechte für diese einzufordern, sondern zu ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung ihre Grundechte wahrnehmen können. Zeit und Energie erforderlich Zu ihnen gehört auch Michel Schütz. Der 56-Jährige lebt seit seiner Geburt mit Trisomie 21, ist hör-, seh- und mobilitätsbehindert und hat fast keine Sprache. Aufgrund seiner Behinderung altert er sehr stark vorzeitig. Dementsprechend ist dieses Thema für seine Schwester Marianne Schütz, die seit dem Tod der Eltern die Beistandschaft für ihren Bruder übernommen hat, bereits heute sehr präsent. «Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sollten sich frühzeitig mit dem Übergang vom IV- ins AHV-Alter auseinandersetzen und sich von Fachstellen oder der Selbsthilfe beraten lassen», betont die 57-jährige Bernerin. «Es lohnt sich, den Bedarf an notwendigen Hilfsmitteln deutlich vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters abzuklären und diese bei der Invalidenversicherung zu beantragen, damit danach möglichst der Besitzstand gewahrt werden kann. Denn wem nicht bereits während des IV-Alters elektrische Hilfsmittel oder Hörgeräte zuerkannt wurden, der erhält hierzu später keinen oder bloss einen reduzierten Beitrag seitens der AHV», erklärt Marianne Schütz. Nicht mehr behindert, sondern alt Mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters wechselt für Menschen mit Behinderung die Zuständigkeit von der IV zur AHV, obwohl ihre Behinderung natürlich weiterbesteht. Mehr noch, je nach deren Ausprägung beginnt der Alterungsprozess bei ihnen sogar früher, verläuft rascher und ist mit einem höheren Risiko für körperliche und psychische Erkrankungen verbunden: Menschen mit einem Down-Syndrom etwa sind signifikant häufiger von demenziellen Erkrankungen betroffen. Hinzu kommt, dass der Verlust von vertrauten Personen und dem damit häufig verbundenen Unterstützungssystem für Menschen mit Behinderung im Alter eine besondere Belastung bedeutet. Dennoch werden ihnen IV-Leistungen wie Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag und Hilfsmittel ab dem AHV-Rentenalter nur noch maximal im bisherigen Umfang gewährt. «Abgesehen davon, dass die Anspruchsbedingungen für diese Leistungen sowie deren finanzielle Höhe häufig zu eng bemessen sind», betont Rahel Jakovina, Projektleiterin bei Curaviva. Auch die finanziellen Leistungen für Menschen mit Behinderung (FLB), ein von Pro Infirmis verwalteter Bundesfond, gelten nur bis zum Erreichen des AHV-Alters. Wer danach situationsbedingte Hilfeleistungen benötigt, etwa für einen Spezialschuh, Duschumbau oder Treppenlift, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden können, hat die Möglichkeit, sich an Pro Senectute zu wenden, die im Auftrag des Bundes AHV-Gelder aus der Individuellen Finanzhilfe (IF) zur Verfügung stellt. Doch besteht bei der IF kein «Behindertenbonus». Viele Menschen mit Behinderung, die zuvor selbstständig gewohnt haben, sehen sich daher im AHV-Rentenalter aus Kostengründen gezwungen, in eine Institution einzutreten. Dies widerspricht jedoch der selbstbestimmten Lebensführung gemäss UNO-BRK, zu der auch ausreichend finanzielle Mittel sowie die Wahlmöglichkeit bei ambulanten, intermediären und stationären Angeboten gehören. Diskriminierungsverbot Zudem unterscheidet sich aktuell der Übergang ins AHV-Alter von Menschen mit Behinderung, die selbständig wohnen, von denjenigen, die bereits in einer Institution leben. Denn erstere haben bisher kein Anrecht, nach dem Erreichen des AHV-Rentenalters noch in eine Behinderteninstitution aufgenommen zu werden. Ein Verwaltungsgerichtsurteil des Kantons Basel Stadt im April 2020 stellte jedoch fest, dass eine solche Auslegung der kantonalen Gesetzgebung dem Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung widerspricht: Das heisst, wer bereits vor dem AHV-Alter eine IV-Rente bezogen hat, sollte auch danach noch Leistungen der Behindertenhilfe beantragen können. Damit ist dieses Urteil zum Präjudiz für ähnlich gelagerte Fälle in anderen Kantonen geworden. Der Kanton Aargau beispielsweise hat diese Regelung im Rahmen der Revision seines Betreuungsgesetztes bereits angepasst. Bedarfsgerechte, ambulante Unterstützung «Bei behinderten Menschen im AHV-Rentenalter zu sparen, ist zu kurz gedacht. Die Höhe der Entschädigung für behinderungsbedingte Mehraufwände sollte sich auch im Alter an dem sich verändernden, individuellen Unterstützungsbedarf ausrichten. Nur so können gesundheitliche Folgekosten vermieden werden», erklärt John Steggerda, Geschäftsleiter von Pro Infirmis Aargau und Solothurn. Um die Vorgaben der UNO-BRK umzusetzen und das Wachstum im stationären Bereich zu bremsen, gibt es zunehmend auch kantonale Finanzierunghilfen für ambulante Angebote respektive selbständiges Wohnen von Menschen mit Behinderung. Im neuen Betreuungsgesetz des Kantons Aargau etwa, das 2022 in Kraft tritt, sollen Menschen mit Behinderung, bei denen die Gefahr besteht, dass sie aus einem ambulanten Setting in eine Institution wechseln müssten, eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton erhalten. Der Kanton Thurgau wiederum etwa ergänzt den Assistenzbeitrag der IV des Bundes (AB-IV) um ein kantonales Assistenzbudget (ABTG), dessen Zielgruppe und Leistungsumfang gegenüber dem AB-IV ausgeweitet wurde. Voraussetzung ist, dass das Leben zu Hause mit Assistenz einem Menschen mit Behinderung besser gerecht wird und nicht teurer als in einer Behinderteneinrichtung mit Leistungsvertrag ist. Zudem bietet das Sozialamt des Kantons TG – in Ergänzung zu den vom Bundesamt für Sozialversicherungen finanzierten Leitungen für «Begleitetes Wohnen» – die Übernahme einer Restfinanzierung an den Aufwänden der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder von Pro Infirmis Thurgau & Schaffhausen an. «Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass für das Behindertenwesen der Kanton zuständig ist, für den Altersbereich vielfach aber die Gemeinden», so Steggerda. Aber auch auf kommunaler Ebene sind kleine Schritte möglich: Die Gemeinde Wohlen (BE) etwa bietet Menschen mit Beeinträchtigungen und Altersbeschwerden, die der untersten Einkommensklasse gemäss dem Tarif des Entlastungsdienstes Schweiz-Kanton Bern angehören, bis zu zehn verbilligte Betreuungsstunden pro Woche beim kantonalen Entlastungsdienst an. «Im Rahmen eines von der Gemeinde genehmigten Leistungsauftrages mit einem Budget von jährlich 40000 Franken sollen so betreuende und pflegende Angehörige entlastet werden», erzählt Stephan Stadler, Präsident des Seniorenvereins Wohlen. Wichtig für die Angehörigen seien auch kurzfristig verfügbare, temporäre betreute Wohnangebote, erklärt Petra Kern, Leiterin Abteilung Sozialversicherungen Inclusion Handicap. «Zudem sollten ambulante und teilambulante Unterstützungsleistungen – wie etwa unabhängige Beratungsangebote, Tagesstätten, Treuhand-, Fahr-, Besuchs- und Mahlzeitendienste – die die Gemeinden häufig mitfinanzieren, den spezifischen Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren mit Behinderung Rechnung tragen.» Durchlässige institutionelle Angebote Damit Menschen mit Behinderung trotz erhöhtem Unterstützungsbedarf im Alter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können, bieten einige Institutionen wie etwa die Lh (Stiftung Lebenshilfe) im oberen Wynental, AG, ein modular aufgebautes Angebot von begleitetem Wohnen mittels Coaching, über betreutes Wohnen in Wohngruppen – inklusive Wohnen im Alter – bis hin zu Wohnen mit Intensivbetreuung an. «Auf diese Weise kann den individuellen Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner und dem Wandel ihres spezifischen Unterstützungs- und Pflegebedarfs im Laufe des Lebens Rechnung getragen werden», erklärt Samuel Häberli, Leiter Bereich Lebensgestaltung von INSOS Schweiz. «Zugleich ist so das spezifische Fachwissen für die professionelle Begleitung und Unterstützung (Agogik) von Menschen mit kognitiver oder psychischer Beeinträchtigung sichergestellt, was in einem Pflegeheim heute in der Regel nicht der Fall ist.» Da sich die kleinen Wohngruppen über die Standortgemeinden verteilen, können sich ihre Bewohnerinnen und Bewohner zudem leichter in die Quartiergemeinschaften integrieren. Andere individuelle Institutionen – wie etwa der Buechehof in Lostorf (SO) – bieten eine Wohngruppe für ältere Bewohnerinnen und Bewohner mit kognitiven Beeinträchtigungen an, so dass diese in den Betrieb und die Alltagsstruktur eingebunden bleiben. Die VESO Wohngemeinschaft Gutschick in Winterthur (ZH), wiederum hält für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung ab 55 Jahren zusätzlich eine Tagesstätte bereit, um einer möglichen Vereinsamung entgegenzuwirken. Manche Institutionen haben eigene Pflegegruppen mit entsprechendem medizinischem Personal eingerichtet oder pflegerische Massnahmen werden von einer externen oder eigenen Spitex übernommen. «Diese Institutionen stehen oft vor der Herausforderung, ob und wie sie ihre Pflegeleistungen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen können, ohne dass Mehrkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner entstehen», erläutert Rahel Jakovina, Projektleiterin Curaviva. Jüngere mit Behinderung in Pflegeheimen Behinderte Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf müssen häufig bereits vor dem Erreichen des AHV-Rentenalters in ein Seniorenheim wechseln. Das Regionale Pflegezentrum Baden etwa hat daher eine Abteilung für jüngere Langzeitpflegebedürftige mit Beeinträchtigungen aufgebaut. Deren Bewohnerinnen und Bewohner erhalten ausser der professionellen Pflege in einer Tagesstruktur auch agogische Angebote. Für die Betreuung wird neben den pflegerischen Kompetenzen zusätzlich auf das Know-how von Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Fachpersonen Betreuung gesetzt. Dieses Pilotprojekt wurde im Rahmen der Revision des Betreuungsgesetzes im Kanton Aargau gestartet. «Eine grosse Herausforderung war es, neben dem Abrechnungssystem für den pflegerischen Bereich die Finanzierung nach dem Betreuungsgesetz für den agogischen Bereich zu erarbeiten», betont Markus Simon, Leiter Betreuung des Pflegezentrums. «Spannend wird es, wie aus zwei unterschiedlichen Disziplinen beispielsweise Haltung, Zielsetzung, Zeitraster und Finanzierung zusammenwachsen.» Eventuell lassen sich Erkenntnisse aus diesem Projekt auf die Langzeitpflege übertragen, so dass auch Bewohnerinnen und Bewohner mit Behinderung im AHV-Rentenalter davon profitieren können. Denn bisher erhalten diese in Pflegeheimen – wie andere Seniorinnen und Senioren auch – nur im Rahmen der normalen Pflegefinanzierung Betreuungsleistungen. Gleichstellung in allen Lebensbereichen Gemeinden sind nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen mit Behinderung. «Sie sollten ein Netzwerk von relevanten Akteuren aufbauen und Synergien untereinander nutzen», betont Rahel Jakovina. Der Kanton Zürich hat daher 2020 einen Impulstag zur Umsetzung der UNO-BRK für alle Gemeinden durchgeführt und eine «Spurgruppe» eingesetzt, die diese dabei unterstützt. Zudem hat er seit April 2019 eine Koordinationsstelle für Behindertenrechte eingerichtet, die bei Fragen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in jedem Lebensalter zwischen Amt, Kanton und Gemeinden vermittelt. Auch auf kommunaler Ebene gibt es bereits Initiativen: Um ortsbezogen die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu verbessern, hat etwa die Gemeinde Uster 2017 eine Sozialraumanalyse durchgeführt. Zu deren abgeleiteten Handlungsfeldern zählt beispielsweise der gleichberechtigte Zugang zu Informationen. Daher baut die Stadtverwaltung derzeit eine optisch und technisch barrierefreie Zusatzwebsite auf, die zudem Texte in einfacher Sprache anbietet. Hiervon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern auch Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Migrationshintergrund. «Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung muss als Querschnittsaufgabe in allen Lebensbereichen mitgedacht werden. Dazu gehört beispielsweise auch ein Willkommensbrief der Gemeinde für Neuzuzüger in Institutionen und Heimen», kommentiert Marianne Schütz. Yvonne Kiefer-Glomme

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